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Allgemeine Hinweise und Informationen zum Bauvorhaben
- Adressen
Der Bauherr / Auftraggeber (AG): Gemeinde Willingen / Upland Waldecker Straße 12 34508 Willingen
beabsichtigt die Realisierung des
Bauvorhabens: Neubau eines Feuerwehrstützpunktes Unter dem Henkböhl 34508 Willingen/Usseln
Das Baufeld befindet sich auf den Flurstücken 99/20 und 100/20.
- Allgemein
Angefragt wird die General-Unternehmer-Leistung (GU-Leistung) sowohl für die Erstellung der Werk- und Ausführungsplanung, sämtlicher für die Umsetzung des Bauvorhabens notwendigen Nachweise wie statische Berechnung, Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis, Bau- und Objektleitung etc. als auch für die vollumfängliche und schlüsselfertige Herstellung des Bauwerkes mit allen Gewerke-Leistungen sowie allen dazu notwendigen Lohnleistungen und Materiallieferungen.
Der aktuell bauseitig vorhandene Planungsstand umfasst die Genehmigungsplanung sowie eine Vorentwurfsplanung in Form von Übersichtsplänen (Geschoss-Grundrisse, Gebäude-Schnitte und -Ansichten, Raumbuch und einer funktionalen Baubeschreibung für den Gebäudeausbau.
Die Leistungen werden im öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgt über die hessische Ausschreibungs-Datenbank (HAD).
Sämtliche Unterlagen gemäß dem beiliegenden Anlagenverzeichnis werden durch den Bauherrn zur Angebotserstellung über die HAD zur Verfügung gestellt.
Etwaige Rückfragen sind ausschließlich über die HAD an den Auftraggeber zu stellen. Ebenfalls werden Auskünfte ausschließlich über die HAD erteilt.
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Die Angebotsrückgabe hat gleichfalls und ausschließlich digital über die HAD zu erfolgen.
- Unterlagen mit Angebotsabgabe
Mit Abgabe des Angebotes für die angefragten Leistungen sind vom Auftraggeber nachfolgend aufgeführte Unterlagen verpflichtend mit einzureichen (gemäß vorgenannter Erläuterung (Punkt 2)):
- Gesamtpreis-Angebot in Euro (€) brutto.
- Aufgliederung des Gesamtpreis-Angebotes in Kosten- und Gewerkegruppen gemäß Anlage Nr. 1.9.
- Referenzliste des Bieters mit Auflistung von mindestens 3 vergleichbaren Projekten (z.B. Feuerwehrgebäude, Betriebshöfe etc.) in den vergangenen 5 Jahren.
- Projektlauf-Plan mit Darstellung von Meilensteinen wie fertige statische Berechnung, Baubeginn, Fertigstellung Rohbau, Verschluss von Dach- und Fassade, Beginn Estrichverlegung und schlüsselfertige Übergabe.
- Beschreibung der angebotenen Gebäude-Konstruktion mit grober Darstellung und Aussage zur Gründung, Konstruktion von Außenwänden und Dachtragwerk, Innenwänden und Bodenaufbauten.
Bei Nichtabgabe der vorgenannten Unterlagen gilt das Angebot als unvollständig und berechtigt den Auftraggeber zum Ausschluss vom Bieter-Wettbewerb.
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Geplante Termine
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Abgabe des GÜ-Angebotes durch den Bieter: bis 17.09.2026
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Angebotsauswertung und Auftragsvergabe durch den AG: bis 30.10.2026
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Vorlage der Ausführungsplanung durch den Bieter/AN: bis 31.01.2027
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Baubeginn: 01.03.2027
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Schlüsselfertige Gebäude-Übergabe: 30.04.2028
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Technische Anforderungen, Regelwerke und Bemusterungen
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Die Ausführung hat – allgemein und für alle Einzelgewerke geltend - gemäß den jeweils aktuell gültigen anerkannten Regeln der Technik, der aktuellen DIN-/EN-Normen, der VDI-Richtlinien sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben zu erfolgen. Es gilt ebenso die Anlage Nr. 1.8.
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Lohn- und Stoffpreisgleitklausel
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Eine Lohn- und Stoffpreisgleitklausel wird für die Dauer der vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist nicht vereinbart. Dies gilt auch für Preissteigerungen bzw. -minderungen über 10 % hinaus.
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Vertragsgrundlage, Gewährleistung, Sicherheiten und Zahlung
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Die Vertragsgrundlage bildet die VOB in der aktuell gültigen Fassung.
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Der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 % der Brutto- Auftragssumme auszustellen und dem Auftraggeber zu übergeben mindestens 2 Wochen vor Baubeginn zu übergeben.
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Diese wird mit Stellung der Schlussrechnung durch eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Brutto-Abrechnungssumme abgelöst.
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Als Gewährleistungszeitraum werden 4 Jahre nach gemeinsam erfolgter förmlicher Gesamtabnahme festgelegt. Zwischenabnahmen werden nicht vereinbart.
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Es werden Abschlagszahlungen vereinbart. Deren Höhe richten sich nach dem Baufortschritt und dem vor Vertragsabschluss gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmenden Zahlungsplan. Es werden höchstens 90 % der Brutto-Auftragssumme als Abschlagszahlungen geleistet.
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Angebotsgrundlagen
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Siehe beigefügtes Anlagenverzeichnis. Die Reihenfolge der dabei aufgeführten Anlagen ist willkürlich gewählt und für die Vertragsgrundlage nicht rechtlich bindend.
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