2.1 - Funktionalbeschreibung Allgemein und Ausbau Stand 2026-07-01.pdf

Planung und Ausführung von Bauleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Funktionale Baubeschreibung Stand: 01.07.2026

Bauvorhaben: Neubaus eines Feuerwehr-Stützpunktes Unter dem Henkböhl 34508 Willingen / Usseln

  1. Allgemeine Angaben zur Planungs-Leistung

  2. Baugenehmigung

  3. Die Baugenehmigung liegt mit Datum vom 01.04.2026 vor. Sämtliche darin enthaltenden Auflagen und Eintragungen sind bei der Angebotserstellung und späteren Ausführung zu berücksichtigen.

  4. Zwischenzeitlich wurden noch genehmigungspflichtige Änderungen eingeplant. Hierzu wurde ein Nachtrag zur Baugenehmigung eingereicht – diese Genehmigung steht noch aus.

  5. Vorplanung zur Ausführung

  6. Eine Vorplanung als Vorentwurf mit Stand 2026-07-02 für die Maßnahme im Maßstab 1:50 liegt vor und gilt als Grundlage für die weitere Ausführungsplanung.

  7. Objekt- und Ausführungsplanung

  8. Die weitere Bearbeitung und Ausarbeitung des bestehenden Planungsstandes zur Objekt- bzw. Ausführungsplanung obliegt dem Bieter/Auftragnehmer und ist im Leistungsumfang zu berücksichtigen. Die Ausführungsplanung ist dem Auftragnehmer bzw. dessen beauftragten Architekten mind. 6 Wochen vor Baubeginn zur Durchsicht und Abgleich mit der Genehmigungsplanung vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen sowohl für die Architekturpläne als auch für die Planung der technischen Gebäudeausstattung H/L/S/ E – auch hier liegt bereits eine Vorplanung in Form von Grundrissübersichten vor.

  9. Wärmeschutznachweis

  10. Ein Wärmeschutznachweis für die Gesamtmaßnahme liegt nicht vor und ist unter Berücksichtigung der vom Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungsplanung sowie der aktuell gültigen Vorschriften des GEG durch den Bieter/Auftragnehmer zu erstellen sowie bei der Bauausführung einzuhalten, einschl. des Nachweises auch für den sommerlichen Wärmeschutz. Nach Abschluss der

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Arbeiten ist ein Energieausweis für das Gebäude zu erstellen und zu übergeben. 5. Schallschutznachweis

  1. Ein Schallschutznachweis für die Gesamtmaßnahme sowohl für den inneren als auch für den äußeren Schallschutz liegt nicht vor und ist unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorschriften durch den Bieter/Auftragnehmer zu erstellen sowie bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Die anfallenden Kosten hierfür sind optional als gesondert ablesbare Kosten im Hauptangebot auszuweisen.
  2. Brandschutzkonzept
  3. Ein Brandschutzkonzept für die Gesamtmaßnahme liegt nicht vor und ist gemäß Baugenehmigung auch nicht erforderlich. Die im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmten Anforderungen sind in den Planunterlagen aufgenommen aufgeführt.
  4. Statische Berechnung
  5. Eine statische Berechnung liegt nicht vor und ist unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorschriften sowie der vom Bieter/Auftragnehmer vorgesehenen Gebäudekonstruktion durch den Bieter/Auftragnehmer zu erstellen sowie bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Die Statik ist aufzustellen und im notwendigen Umfang (mehrfache Papierform bzw. nach Abstimmung digital) an das beauftragte Ing.-Büro für die Prüfstatik zu verteilen. Gleiches gilt für die Erstellung von notwendigen Schal- und Bewehrungsplänen. Notwendige Bearbeitungs- und Vorlaufzeiten sind dabei zu berücksichtigen.
  6. Vermessung
  7. Die Einmessung des Grundstückes, die Absteckung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie die definierte Höhenfestlegung erfolgt durch ein vom Bauherrn beauftragtes Vermessungs-Büro. Die darüber hinaus erforderliche Einmessung von Hauptachsen sowie die laufende Bauvermessung während der Bauausführung ist Sache des Bieters/Auftragnehmers und im Leistungsumfang entsprechend zu berücksichtigen.
  8. Gelände-Aufnahme / Tachymetrie
  9. Die aktuelle Höhenplanung basiert auf einem Höhen-Nivellement der Gemeinde Willingen. Eine detaillierte tachymetrische Geländeaufnahme liegt nicht vor. Dessen Erstellung ist Bestand des zu kalkulierenden Angebotes und Sache des Bieters/Auftragnehmers sowie im Leistungsumfang entsprechend zu berücksichtigen.
  10. Lüftungsgesuch
  11. Ein Lüftungsgesuch ist nicht erforderlich.

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  1. Entwässerungsgesuch
  2. Das Entwässerungsgesuch für die getrennte Einleitung von Schmutzwasser und Regenwasser ist durch den Bieter/Auftragnehmer zu erarbeiten, zu erstellen und zur Genehmigung bei der entsprechenden Behörde (hier: Gemeinde Willingen) einzureichen. Die Behandlung des Regenwassers zwecks Rückhaltung und zeitverzögerter Einleitung gemäß Anschreiben des Landkreises Waldeck-Frankenberg vom 08.01.2026 (Anlage 1.4) ist zu beachten. Die hierin aufgestellte Forderung nach einer „hinsichtlich einer innovativen, verantwortungsvollen und umweltbewussten Entwässerungsplanung sowie der Verwertung des anfallenden Niederschlagswassers“ ist als verbindlicher Bestandteil in der Konzepterstellung zu berücksichtigen.
  3. Beweissicherung
  4. Ein Beweissicherungsverfahren für den öffentlichen Straßenraum sowie benachbarte Gebäude und Grundstücke liegt nicht vor und ist bei Bedarf durch den Bieter/Auftragnehmer auf eigene Kosten zu erstellen.
  5. Schlechtwetter und Winterbau
  6. Winterbau-Maßnahmen zur Weiterführung der Ausbauarbeiten im Winter 2027/2028 obliegen dem Bieter/Auftragnehmer und sind bei Bedarf einzukalkulieren. Es obliegt dem Auftragnehmer den eigenen Bauablauf so zu gestalten/zu terminieren das etwaige Winterbaumaßnahmen durch rechtzeitige Fertigstellung der notwendigen Einzelleistungen nicht notwendig werden.
  7. SiGeKo
  8. Sämtliche Aufwendungen für die Sicherheits- und Gesundheits- Koordination (SiGeKo) während der Bauausführung sind durch den Bieter/Auftragnehmer zu leisten.
  9. Behördliche Abnahmen sowie Sachverständigen-Abnahmen
  10. Sowohl die Koordination als auch die anfallenden Kosten der baubegleitenden behördlichen Abnahmen wie z.B. Prüfstatiker, Brandschutz-Sachverständiger etc. ist Sache des Bieters/Auftragnehmers und ist im Angebot zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Koordination und Kostenübernahme für erforderliche TÜH- und Sachverständigen-Termine und -abnahmen.
  11. Revisionsunterlagen und Einweisung
  12. Nach Abschluss der Bauleistungen, Abnahme und Übergabe des fertigen Gebäudes sind die notwendigen Revisionsunterlagen zu erstellen und dem Bauherrn in 2-facher Papierform sowie 2-facher digitaler Form zu übergeben.
  13. Dabei sind alle Planunterlagen – Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Detailzeichnungen, Strangschemen etc. – zu erfassen, die im Leistungsumfang enthaltenden Nachweise und Gutachten, statischen Berechnungen, Listen der verwendeten Materialen und Seite 3 von 13

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Baustoffe, Auflistungen von Farben und Typen etc. geordnet beizufügen mit dem Ziel das dem Bauherrn und Betreiber eine vollumfängliche und transparente Dokumentation vorliegt um den weiteren Gebäudebetrieb und Unterhalt sowie Wartungen zu gewährleisten. 3. Zudem ist der Bauherr sowie Nutzer und Gebäude-Betreiber in die Errichtung der Gebäudekonstruktion sowie in die Gebäudetechnik vollumfänglich und detailliert einzuweisen. Bei Bedarf ist eine Wiederholungseinweisung ca. 3 Montae nach Inbetriebnahme durchzuführen. 4. Für Wartungs- und Sicherheitsrelevante Bauteile ist ein Wartungsangebot vorzulegen. 17. Dateiformat

  1. Die Übergabe aller während und nach Abschluss der Baumaßnahme auszutauschenden Unterlagen erfolgt in den gängigen Datei-Formaten Word, Excel, pdf, dwg und dxf.

  2. Allgemeine Angaben zur Bauausführung

  3. Flächen für die Baustelleneinrichtung sind durch den Bieter/Auftragnehmer zu planen, herzurichten, zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Etwaige Anmietungen von Flächen außerhalb des Baugrundstückes sind ausschließlich Sache des Bieters/Auftragnehmers.

  4. Die erforderlichen Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser sowie die Entsorgung von anfallendem Abwasser (Baustellen-WC etc.) sind durch den Bieter/Auftragnehmer herzustellen. Ebenfalls sind sämtliche Verbräuche und Gebühren während der vertraglichen Bauzeit im Preisangebot und Leistungsumfang zu berücksichtigen.

  5. Notwendige Leitungsauskünfte für die Medien Abwasser, Strom, Wasser, Gas sowie Telekommunikation sind durch den Bieter/Auftragnehmer einzuholen und bei den eigenen Arbeiten zu berücksichtigen.

  6. Aufwendungen für eine eventuell erforderliche Wasserhaltung bzw. Sicherungsmaßnahmen gegen Hangwasser/Oberflächenwasser sind durch den Bieter/Auftragnehmer zu berücksichtigen.

  7. Die Herstellung der für den Neubau notwendigen Versorgungsanschlüsse (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation) erfolgen direkt durch den Auftraggeber. Die dafür notwendigen Vorrichtungen im Gebäude (Fundament- und Wanddurchdringungen), Anschlussschacht etc. sind wiederum im Angebot des Bieters/Auftragnehmers zu kalkulieren. Als Übergabepunkt gilt die Außenkante des Gebäudes.

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  1. Erdarbeiten

  2. Das Bodengutachten ist zu beachten.

  3. Beräumung der Flächen von Mutterboden. Dabei ist der notwendige Massenanteil zur Wiederandeckung von Böschungen, Grünflächen etc. zu lagern. Überschüssigen Mutterboden seitlich auf der Grundstücksgrenze in separater, messbarer und profilierter Miete lagern und ansäen.

  4. Bodenaushub für das Gebäude, dessen Umgänge und Arbeitsräume sowie den befestigten Flächen gemäß der Darstellung in den Zeichnungen. Das überschüssige Material ist durch den Bieter/Auftragnehmer zu übernehmen und zu deponieren.

  5. Entwässerung

  6. Ausführung als Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser.

  7. Erdliegende Entwässerungsleitungen sowohl unterhalb des Gebäudes als auch in den Freiflächen als KG-2000-Rohr. Spül- und Revisionsschächte in der Dimension DN 1000 gemäß den gültigen DIN-Normen, LKW-befahrbar, Abdeckungen Klasse D 400.

  8. Übergabeschächte an der Grundstücksgrenze jeweils in DN 1000, sonst wie vor.

  9. Koaleszenabscheider (für den Einsatz von Hochdruckreiniger geeignet) mit integriertem Schlammfang und elektronischer Füllstands- und Schichtdickenmessung (Alarmanlage), separatem Probe- Entnahmeschacht sowie den separaten (ölbeständigen) Grundleitungen. Ausgelegt und dimensioniert für den Anschluss eines Waschplatzes in der Fahrzeughalle (ca. 4,50 m x 10,00 m) mit 1 Stück Hochdruck-Reiniger sowie der Bodeneinläufe im Dekontiminationsraum, im Lager sowie in der Werkstatt. Positionierung im Außenbereich, LKW-befahrbar, Abdeckungen Klasse D 400.

  10. Hausanschlüsse

  11. Der Anschluss von Schmutz- und Regenwasser an das öffentliche Kanalnetz in den asphaltierten Flächen der Zufahrtsstraße „Henkböhl“ und „Milchstraße“, einschl. Anschluss an durchlaufende Leitungen (z.B. Stahlbeton DN 300 – RW) bzw. Endschächte (DN 1000 - SW) ist Bestandteil der zu kalkulierenden Leistung – siehe hierzu auch Anlage Nr. 1.6.

  12. Die Erstellung der Hausanschlüsse für Strom, Wasser und ggfls. Gas und Telekommunikation erfolgt bauseitig und direkt durch die Versorgungsunternehmen (siehe auch Punkt 2.5).

  13. Angaben zur Gebäudekonstruktion

  14. Gründung

  15. Die Gründung erfolgt nach zu erstellender statischer Berechnung und Wahl des Bieters/Auftragnehmers auf Einzel- und Streifenfundamenten

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mit Bodenplatte bzw. als Plattengründung auf tragender Bodenplatte. Das notwendige Planum sowie Kiesfilterschichten sind dabei zu berücksichtigen, das Bodengutachten zu beachten. 2. Bodenplatte

  1. Bodenplatte im Sozialbereich zur Aufnahme von Dämmung und Estrich.
  2. Bodenplatte in der Fahrzeughalle vorgesehen für ein 1-%-Gefälle zur mittig verlaufenden Rinne sowie spätere Bodenbeschichtung. Detailplanung durch den Bieter/Auftragnehmer.
  3. Abdichtung
  4. Abdichtung der Bodenplatte, der Mauerwerkswände sowie der Sockel nach den gültigen Vorschriften und DIN-Normen.
  5. Außenwände
  6. Außenwände des Sozialtraktes sowie des niedrigen rückwärtigen Anbau die Fahrzeughalle nach zu erstellender Planung und statischer Berechnung und unter Einhaltung des zu führendem Wärmeschutznachweises.
  7. Die Ausführung als Holzrahmenbau ist nicht kategorisch ausgeschlossen, wird jedoch für den Zweck und die Nutzung des Gebäudes als nicht besonders vorteilhaft angesehen. Eine etwaige Ausführung des Bieters/Auftragnehmers ist deshalb als gesondertes Preis-Angebot mit Darstellung von Mehr- oder Minderkosten im Vergleich zum favorisierten Massivbau zu erarbeiten und mit Angebotsabgabe einzureichen.
  8. Außenwände der Fahrzeughalle als Thermo-Sandwichpaneel mit microprofilierter Oberfläche in RAL-Farbe nach Wahl des Auftraggebers, Verlegung waagerecht. Massiver Stahlbetonsockel mit Höhe 40 cm über OKFF, als Sandwich-Element mit innenliegender Dämmung (außen stossfest), Sichtbeton-Oberfläche. Unterkonstruktion der Thermo-Paneelwände nach zu erstellender Planung und statischer Berechnung und unter Einhaltung des zu führendem Wärmeschutznachweises.
  9. Innenwände
  10. Innenwände im EG nach zu erstellender Planung und statischer Berechnung, vornehmlich als massive Wände, zwecks Möglichkeit der späteren Anbringung von Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr wie Schneeketten etc. Untergeordnete Wände im WC-Bereich als Trockenbauwände zur vereinfachten Installation.
  11. Innenwände im OG nach zu erstellender Planung und statischer Berechnung und Wahl des Bieters/Auftragnehmers als massive Mauerwerkswände und Trockenbauwänden. Dabei sind die Flur- und Treppenhauswände in beiden Geschossen zur Sicherung des Fluchtweges in der Anforderung „feuerhemmend F30“ auszubilden.
  12. Die Ausführung als Holzrahmenbau ist nicht kategorisch ausgeschlossen, wird jedoch für den Zweck und die Nutzung des

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Gebäudes als nicht besonders vorteilhaft angesehen. Eine etwaige Ausführung des Bieters/Auftragnehmers ist deshalb als gesondertes Preis-Angebot mit Darstellung von Mehr- oder Minderkosten im Vergleich zum favorisierten Massivbau zu erarbeiten und mit Angebotsabgabe einzureichen. 6. Brandwand

  1. Brandwand zwischen Fahrzeughalle und Sozialtrakt in der Anforderung F90 A+M (feuerbeständig mit mechanischer Belastung) als massive Trennwand mit der entsprechend der statischen Berechnung notwendigen Aussteifung, bis über das Dach der Fahrzeughalle hinaus (OK = ca. 7,00 m über OKFF).

  2. Dachtragwerk / -konstruktion

  3. Dachtragwerk nach zu erstellender Planung und statischer Berechnung, z.B. als Thermo-Sandwichpaneel mit oberseitiger Trapez- Profilierung unter Einhaltung des zu führendem Wärmeschutznachweises, in RAL-Farbe nach Wahl des Auftraggebers.

  4. Gesamte Dachkonstruktion vorgerichtet und ausgelegt für die Aufnahme einer PV-Anlage.

  5. Sicherheitseinrichtungen gegen Absturz sowie Einbauten für die sichere Erreichbarkeit der Dachflächen gemäß den gültigen Vorschriften.

  6. Ausführung gemäß zeichnerischer Darstellung mit ca. 3 Grad Neigung. Dachüberstände gemäß zeichnerischer Darstellung im Bereich der Fahrzeughalle. Im Bereich des Sozialtraktes als optisch „eingelegtes Schrägdach“.

  7. Außenliegende Entwässerung mittels verzinkten Rinnen und Fallrohren.

  8. Dachreiter / Lichtband gemäß zeichnerischer Darstellung und den Anforderungen des Wärmeschutznachweises. Mindestens 2 Elemente innerhalb des Lichtbandes motorisch öffenbar als Lüftungsfunkion, kein RWA. Überwachung mittels elektronischem Wind- und Regenwächter.

  9. Arbeits- und Schutzgerüste

  10. Ausführung sämtlicher Arbeits- und Schutzgerüste für alle Gewerke und Leistungen gemäß den gültigen Vorschriften.

  11. Sonstiges

  12. Verzinkte Stahlschienen als Winkelschienen in allen Tür- und Toröffnungen der Fahrzeughalle, bündig in der Bodenplatte. Bodenplatte im Bereich der Tore dabei bis unter die Torflucht zurück springend.

  13. Hausanschluss-Schacht b / t / h = ca. 1,50 m / 1,50 m / 1,20 m in WU- Qualität, einschl. 3 Stück Einführungen für die Gebäudeversorgung. Verzinkte Gitterrost- oder Riffelblechabdeckung.

  14. Verflieste Bodenvertiefung mit Schmutzwasserablauf und Gitterrostabdeckung als Stiefel-Waschanlage im Raum „Dekontimination“. Seite 7 von 13

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  1. Balkon auf der Westseite des Gebäudes als wärmegedämmte Konstruktion. Abdichtung und Entwässerung gemäß den gültigen Vorschriften. Belag aus Beton-Plattenbelag.

  2. Außentreppe zum Balkon als verzinkte Stahlkonstruktion mit Gitterroststufen. Abmessungen zugelassen für die Nutzung als Flucht- und Rettungsweg (2. Fluchtweg aus dem Obergeschoss). Füllstabgeländer mit Handlauf.

  3. Fenster, Außentüren, Sonnenschutz und Tore

  4. Fenster

  5. Fenster als Aluminium-Elemente. Außen foliert im Farbton nach Wahl des Auftraggebers. Innen weiß. Verglasung gemäß den Vorschriften und Anforderungen des Wärmeschutznachweises als 3-Scheibenglas, teilweise saniert. Paneelfüllung als Aluminium-Verbundpaneel nach zeichnerischer Darstellung. Außenbänke als Aluminiumbank im Farbton nach Wahl des Auftraggebers.

  6. Sonnenschutz

  7. Sonnenschutz als seil- oder schienengeführte Raffstoreanlagen nur auf der Nordfassade im EG im Raum „Verwaltung“ sowie auf der Südfassade im OG, gemäß zeichnerischer Darstellung, als Aufputz- Ausführung. RAL-Farbton nach Wahl des Auftraggebers. Einschl. Wind- und Sonnenwächter (WiSo-Tronic).

  8. Der weitere innenliegende Sonnenschutz in den Funktionsräumen (Plisseé o.ä.) erfolgt bauseitig durch den Gebäude-Nutzer.

  9. Außentüren

  10. Außentüren als Aluminium-Rahmentüren. Beidseitig im Farbton nach Wahl des Auftraggebers. 3-fach-Verriegelung. Barrierefreie Auflaufschwelle. Verglasung gemäß den Vorschriften und Anforderungen des Wärmeschutznachweises als 3-Scheibenglas. Paneelfüllung als Aluminium-Verbundpaneel nach zeichnerischer Darstellung.

  11. Tore

  12. Tore für die Fahrzeughalle als Sektionaltore gemäß zeichnerischer Darstellung. Vom Bauherrn gewünschtes Fabrikat: Hörmann, z.B. SPU F42. Motorbetrieben mittels Wellenantrieb, schnelle Öffnungsfunktion. Moderne Steuerung und Funkfernbedienung, mehrere zusätzliche potenzialfreie Kontakte für den Anschluss einer Ampel-Anlage zwecks Regelung der Fahrzeug-Ausfahrt, Schaltung der Hallenbeleuchtung im Zusammenhang mit Aus- und Einfahrt etc. Automatischer Torverschluss nach Ausfahrt, zeitlich programmierbar. Zusätzliche Haspelkette zur manuellen Notöffnung. Einschl. sämtlicher Sicherheitseinrichtungen an Schienen und Kanten sowie vorauseilender Lichtschranke.

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  1. Außenputz-/gestaltung

  2. Außenwände der Fahrzeughalle mittels z.B. Thermo-Sandwichpaneelen gemäß o.g. Beschreibung (siehe auch Punkt 3.3). Alle Ecken, Anschlüsse und Übergänge mit Kantblechen im System und Farbton nach Wahl des Auftraggebers bzw. analog der Paneele.

  3. Außenwände des Sozialtraktes sowie des niedrigen rückwärtigen Anbaus die Fahrzeughalle mit 2-lagigem Putzaufbau. Oberputz eingefärbt passend zum Fassaden-Farbton, jeweils nach Wahl des Auftragnehmers. Oberfläche als Scheibenputz mit 3 mm Körnung.

  4. Sockel an der Fahrzeughalle als Stahlbeton-Sandwich-Fertigelement gemäß o.g. Beschreibung. Abdichtungen gemäß den gültigen Vorschriften. Sichtbare Oberfläche in Sichtbeton, unbehandelt.

  5. Sockel am Sozialtakt und des rückwärtigen Anbaus als abgesetzter Putzsockel, flächenbündig oder leicht zurückspringend. Abdichtungen gemäß den gültigen Vorschriften. Oberfläche gefilzt, Anstrich im Farbton nach Wahl des Auftraggebers.

  6. Aufzugsanlage/Förderanlage

  7. Seil-Aufzug, Nennlast ca. 630 kg/8 Personen. Einseitig öffnende Teleskop- Schiebetüren. Aufzugsportale als Edelstahl-Umfassungszargen, Oberfläche Korn 240.

  8. Aufzugstüren in rauchdichter Qualität, entsprechend DIN EN 8158. Schacht- Entrauchung mittels EnEV-Kit über Dach.

  9. Steuerung in der Laibungszarge des OG integriert. Kein separater Aufzugsmaschinenraum.

  10. Kabinenausstattung mit PVC-Noppenbelag, 1-seitigem Handlauf, einseitiger Spiegel, Deckenbeleuchtung. Alle Wandoberflächen in Edelstahl „Leder“ o. glw.

  11. Innenausstattung / Ausbau - hier nur allgemeine bzw. System-Angaben. Weitere Angaben sind dem Raumbuch zu entnehmen.

  12. Innenputz

  13. Innenputz als Gipsputz in allen Räumen des OG sowie in den Nebenräumen des EG ohne Feuchtebelastung.

  14. Kalkzementputz in allen Räumen mit Feuchtebelastung sowie in der Fahrzeughalle und den daran angrenzenden Nebenräumen.

  15. Estrich

  16. Schwimmender Estrich gemäß Planung und den gültigen Vorschriften, vorgesehen für Bodenbeläge unterschiedlicher Art.

  17. Aufbau in der Fahrzeughalle im Gefälle, LKW-Befahrbar, vorgesehen für eine Bodenbeschichtung.

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  1. Beschichtung
  2. Epoxidharz-Bodenbeschichtung in der Fahrzeughalle mit 1 % Gefälle, Rutschfestigkeit entsprechend der gültigen Vorschriften. Hohlkehlen auf aufgehenden Bauteilen. Fugen wasserdicht versiegelt. Geeignet für Lkw-Befahrung und Einsatz von Wascharbeiten mit Hochdruckreinigung, Anschlüsse an Rinnen und Bodeneinläufe.
  3. Bodenbeläge
  4. Bodenbeläge unterschiedlicher Optik als Vinylbelag, geklebt. Wandanschluss mittels Kernsockelleiste im Dekor nach Wahl des Auftraggebers und passend zum Belag.
  5. Fliesenbeläge
  6. Ausführung der Beläge sowie der notwendigen Abdichtungsebenen gemäß den gültigen DIN-Normen und Vorschriften.
  7. Bodenfliesen im Farbton „anthrazit matt“, Format 30/60 cm.
  8. Sockelfliesen aus dem Material der Bodenfliesen, Höhe 8 cm.
  9. Treppenstufen mit Stufenprofil aus Edelstahl an der Vorderkante mit Rutschhemmung
  10. Wandfliesen im Farbton „weiß und grau matt“, nach Wunsch 2-farbig gemischt, Format 30/60 cm.
  11. Alle Außenkanten mit Edelstahl-Eckprofil
  12. Malerarbeiten
  13. Deckenbeläge
  14. Untergrundbehandlung, Malervlies zur Rissüberbrückung sowie Dispersionsanstrich Nassabriebklasse 2, weiß, auf allen Massivdecken-Untersichten ohne Abhangdecke
  15. Wandbeläge
  16. Untergrundbehandlung, Malervlies zur Rissüberbrückung sowie Dispersionsanstrich Nassabriebklasse 2, weiß oder leicht getönt auf allen Flächen ohne Fliesen.
  17. Wandanstrich weiß oder getönt nach Wunsch des AG wie vor, auf allen Flächen mit Kalkzementputz in der Fahrzeughalle sowie angrenzenden Nebenräumen.
  18. Abhangdecken und Trockenbauwände
  19. Standart-Rasterdecken 62,5 cm / 62,5 cm, sichtbares Schienensystem 15 mm, Contura-Kanten.
  20. F-30-Unterdecke im TRH sowie im Flur des 1. OG zur Sicherung des Fluchtweges.
  21. Trockenbauwände als beidseitig 2-lagig mit GK-Platten beplankte Wände, je nach Anforderung mit Brandschutz- bzw. Feuchteschutz.
  22. Vorsatzschalen im Bereich von Installationsebenen vor Massivwänden wie vor.

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  1. Innentüren und Fensterbänke
  2. Alle Innentüren mit Stahlumfassungszargen 1,5 mm Materialstärke. Bei Massivwänden hohlraumfrei ausgemörtelt.
  3. Alle Innentüren mit einer Rohbau-Öffnungshöhe (Rohbau-Maß) von mind. 2,135 m.
  4. Türen in Lauf-Wegen der Feuerwehrkameraden im Erdgeschoss müssen darüber hinaus mindestens mit einer Rohbau-Öffnungshöhe (Rohbau- Maß) von 2,25 m ausgeführt werden.
  5. Innentüren zwischen Fahrzeughalle und Sozialtrakt sowie zu Technik-, Lager-, Werkstatt- und HA-Räumen als Stahlblechtüren mit Dünnfalz, je nach Anforderung mit Brandschutzqualität „Feuerhemmend bzw. Hoch-Feuerhemmend und Rauchdicht“. Edelstahl Drücker- oder Wechselgarnitur, Einsteckschloss, vorgerichtet für bauseitigen Profilzylinder. Obentürschließer.
  6. Alle übrigen Innentüren als 1-fach gefälzte Holztüren, teilweise mit Brandschutzanforderung gemäß Eintragung in den Planunterlagen, im Dekor nach Wahl des Auftraggebers, Röhrenspan-Einlage, Schallschutz 27dB, Klimaklasse II, Beanspruchungsklasse M, verdeckter Massivholz- Anleimer. Drücker- oder Wechselgarnitur in Edelstahl. Bänder als 3- geteilte Edelstahlbänder mit 3-D-Verstellfunktion. Einsteckschloss, vorgerichtet für bauseitigen Profilzylinder.
  7. Etwaige Innenfensterbänke als Werzalith-Holzfensterbank, weiß, mit vorderer Ansichtskante ca. 40 mm.
  8. Treppengeländer
  9. Treppengeländer als Füllstabgeländer mit Ober- und Untergurt. Lastabtragung über Rechteck-Pfosten ca. 40/40 mm. Edelstahlhandlauf oben auf die Pfosten mit Abstandhalter aufgesetzt. Ausführung gemäß den gültigen Vorschriften und DIN-Normen. Oberfläche pulverlackiert.
  10. Mobile Trennwand im OG
  11. Manuell zu betätigende Falt-Trennwand mit 1-Punkt-Aufhängung. Schalldämmwert Rw,P >= 54 dB. Wandstärke ca. 100 mm. Ohne Schlupftür. Deckenschott mit Schalldämmung mind. analog der Wand oberhalb der Deckenlaufschiene. Oberfläche beidseitig unterschiedlich nach Wahl des Auftraggebers, z.B. eine Seite hellgrau und eine Seite im Holzdekor. Richtfabrikat „BLS Karat 100/K“.
  12. WC-Trennwände und Schamwände sowie Duschwände
  13. Standart-WC-Trennwände aus 30 mm Melaminharzbeschichteten Spanplatten, Farbton gemäß Hersteller-Farbpalette nach Wahl des Auftraggebers. Flächenbündige Front außenseitig, mit ca. 200 mm Bodenfreiheit. Beschläge und Füße aus Edelstahl.
  14. Schamwände, HPL im Standart-Farbton nach Wal des Auftraggebers, wandhängend.
  15. Duschwände in Nassraum-Qualität, wandhängend. Tür zu den Duschkabinen abschließbar.

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  1. Schließanlage

  2. Sämtliche WC-Türen sind mit einem Frei-/Besetzt-Schließer auszustatten, Notentriegelung von außen möglich.

  3. Alle anderen Innen- und Außentüren werden mittels einem digitalen, batteriebetriebenen (d.h. kabellosem) Schließzylinder ausgestattet. Deren Lieferung und Montage erfolgt dabei bauseitig durch den Auftraggeber. Die Türbeschläge /-drücker sind wiederum durch den Bieter/Auftragnehmer zu liefern und zu monieren. Die Abstimmung der genauen Schnittstellen hat im Vorfeld zu erfolgen.

  4. Beschilderung und Werbebanner

  5. Beschilderung sämtlicher Innenräume z.B. als Wandbeschilderung ca. 15/15 cm mit Papiereinleger erfolgt bauseitig durch den Auftraggeber.

  6. Die Außenbeschilderung/Werbebanner an der Fassade gemäß Darstellung in den Gebäudeansichten erfolgt bauseitig durch den Gebäude-Nutzer. Notwendige Unterkonstruktionen (bei einer etwaigen Dämmung) sowie elektrische Zuleitungen sind dabei im Leistungsumfang des Bieters/Auftragnehmers zu berücksichtigen und im Detail im Vorfeld der Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen.

  7. Gebäudereinigung

  8. Die Entsorgung von sämtlich anfallendem Müll während der Bauzeit sowie die Grob-, Fein- und Endreinigung des gesamten Gebäudes bis zur Abnahme und schlüsselfertigen Gebäude-Übergabe ist im Leistungsumfang des Bieters/Auftragnehmers enthalten.

  9. Außenanlagen

  10. Geländeprofilierung gemäß der zeichnerischen Darstellung und freigegebener Planung. Überschüssiger Boden ist zu übernehmen und zu deponieren.

  11. Dargestellte Grün- und Böschungsflächen mit Mutterboden andecken und einsäen.

  12. Oberflächenentwässerung über Einläufe und Rinnen gemäß den gültigen DIN-Vorschriften. Revisionsschächte nach Erfordernis und gemäß den gültigen DIN-Vorschriften in DN 1000. Alle Einbauten in der Belastungsklasse D 400.

  13. Schutzmaßnahmen am bergseitigen Böschungskopf gegen oberflächiges Hangwasser nach zu erstellender Planung und Integration in den zu erstellenden Entwässerungsnachweis mittels Rigolenanlage o. glw.

  14. 1x Reserve-Kabelleerrohr DN 150 mit Zugdraht von den Technikräumen im Gebäude bis zur Grundstücksgrenze.

  15. Randeinfassung aller befestigten Flächen mit Beton-Hochbordsteinen.

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  1. Unterbauten der befestigten Flächen aus zertifiziertem Frostschutzmaterial in der für die Nutzung des Geländes geforderten Stärken.
  2. Oberflächen aus Pflaster bzw. Asphalt gemäß der zeichnerischen Darstellung und den zu erwartenden Lasten.
  3. Parkplatzmarkierungen mittels Einlage von andersfarbigen Pflastersteinen, alternativ Markierung mittels besonders robuster Farbe (streusalzbeständig sowie widerstandsfähig bei mechanischer Schnee-Räumung).
  4. 2 Stück Papierkörbe, 6 Stück Fahrradständer als Einzelbügel
  5. 2 Stück Hülsen sowie manuell bedienbare Fahnenmasten h = ca. 5,50 m.
  6. Notwendige Betonfundamente für Übungsplatz- und Parkplatz- Beleuchtung einschl. Kabelzuführung vom Gebäude, Lichtpunkthöhe bis 6,00 m.
  7. 1 Stück Stahlbetonfundament für Werbepylon, Pylonhöhe bis 2,50 m.
  8. Die Bepflanzung erfolgt bauseitig. Raseneinsaat ist einzukalkulieren - siehe Punkt 2.
  9. Das Gelände erhält keine Zaunanlage und keine Toranlage.

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