ITB27ff_HHT-Verfahrensbrief_VgV-offenesVerfahren.pdf

Planung, Realisierung und Auf- und Abbau eines Gemeinschafts-Messestands für die ITB Berlin 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 19:32 (Europe/Berlin)

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Hamburg Tourismus GmbH (HHT)

ITB Berlin 2027

Messestand Hamburg Tourismus

Verfahrensbrief 1

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Inhaltsverzeichnis

I. Aufforderung zur Angebotsabgabe im offenen Verfahren ...........................................................3 II. Auftraggeber und Vergabestelle ..................................................................................................3 III. Aufforderung zur Abgabe der Angebote ......................................................................................3

  1. Aufforderung zur Abgabe der Angebote .................................................................................3
  2. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen .........................................................................4
  3. Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen ...............................................................5
  4. Vergabeunterlagen ..................................................................................................................7 IV. Zuschlags- und Bindefrist .............................................................................................................8 V. Ablauf und Zeitplan des Verfahrens .............................................................................................8 VI. Teilnahmebedingungen ................................................................................................................8
  5. Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen ....................................................................................8
  6. Nebenangebote .......................................................................................................................9
  7. Bietergemeinschaften .............................................................................................................9
  8. Nachunternehmereinsatz ........................................................................................................9
  9. Öffnung der Angebote .......................................................................................................... 10
  10. Nachforderung ..................................................................................................................... 10
  11. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ........................................................................... 11
  12. Aufhebung des Verfahrens .................................................................................................. 11
  13. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote ................................................................... 11
  14. Belehrung ............................................................................................................................. 11
  15. Erstellung von Angebotsunterlagen ..................................................................................... 11
  16. Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs .................................................................. 12 VII. Angebotsauswertung................................................................................................................. 12
  17. Preisprüfung ......................................................................................................................... 12
  18. Bewertung ............................................................................................................................ 12
  19. Zuschlagskriterien ................................................................................................................ 13
  20. Bewertung des Zuschlagskriteriums 2 ................................................................................. 13
  21. Bewertung des Zuschlagskriteriums 1 ................................................................................. 14
  22. Referenzierung ..................................................................................................................... 15 VIII. Weiteres Verfahren ................................................................................................................... 16 IX. Hinweise für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren ......................................................... 16

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I. Aufforderung zur Angebotsabgabe im offenen Verfahren

Sie erhalten mit diesem Verfahrensbrief die wesentlichen Informationen zur Abgabe Ihres

Angebots.

Die Vergabeunterlagen stehen für Ihr Unternehmen zum Download über die elektronische

Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal (DTVP)“ bereit.

II. Auftraggeber und Vergabestelle

Auftraggeber und Vergabestelle für das Projekt ist

Hamburg Tourismus GmbH („HHT“)

Wexstraße 7

20355 Hamburg

Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die Vergabeplattform „DTVP“ statt:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNSMUNA

Weitere Auskünfte zum Verfahren erteilt Ihnen die Vergabestelle im Notfall – sofern die

elektronische Kommunikation nicht funktionieren sollte – unter:

ausschreibung@marketing.hamburg.de

III. Aufforderung zur Abgabe der Angebote

  1. Aufforderung zur Abgabe der Angebote

Die HHT fordert die Bieter auf, auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen bis zum

Ende der Angebotsfrist ein Angebot vorzulegen.

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Die Frist für die Abgabe der Angebote endet am

Dienstag, den

  1. September 2026 um 12:00 Uhr.

Die Angebote müssen fristgerecht auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Bis zum

Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die HHT keinen Zugriff auf

sie hat. Den Bietern steht es jedoch frei, ihre Angebote bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten

und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.

Die oben genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass ein Bieter nur dann im

Verfahren verbleiben kann, wenn sein Angebot fristgerecht über die Vergabeplattform

hochgeladen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der verspätete Eingang nachweislich

nicht durch vom Bieter zu vertretende Umstände verursacht worden ist. In diesem Fall hat der

Bieter die Umstände, auf die er seine Auffassung stützt, unaufgefordert und unverzüglich

darzulegen und glaubhaft zu machen.

  1. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:

❑ Verpreistes Leistungsverzeichnis (siehe Vorlage)

❑ Konzept zur Nachhaltigkeit

❑ Darstellung Projekt-Zeitleiste zur Sicherstellung der Einhaltung der Termine

❑ Angebotsvordruck samt folgenden Anlagen

o Vordruck Eigenerklärung § 123 GWB

o Vordruck Eigenerklärung § 124 GWB

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o Vordruck Eigenerklärung RUS-Sanktionen

o Vordruck Eigenerklärung Korruption

o Vordruck Vertraulichkeitserklärung

o Vordruck Tariftreue und Mindestlohn

o Vordruck Eigenerklärung Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft, wenn

zutreffend

o Vordruck Eigenerklärung Verpflichtungserklärung Eignungsleihe, wenn

zutreffend

o Drei Referenzen als Eigenerklärung (min. 150m² Messestand, min. 10

Unteraussteller, aus den letzten 3 Jahren)

  1. Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen

a) Verpreistes Leistungsverzeichnis

Das Leistungsverzeichnis ist auszufüllen und einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist

an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen. Ergänzungen im

Leistungsverzeichnis sind nicht zulässig. Angebotsteile, die noch hinzugefügt werden,

sollten separat aufgeführt und beziffert werden.

b) Konzept zur Nachhaltigkeit

Das Konzept soll auf max. 2 DIN A4 Seiten darlegen, inwiefern während der Produktion

und Umsetzung der Aspekt der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales)

berücksichtigt wird. Darüber hinaus sind die weiteren Ansätze und Maßnahmen des

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Bieters zur Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes aufzuführen. Der Bieter reicht das

Konzept auf eigener Vorlage ein.

c) Darstellung Projekt-Zeitleiste zur Sicherstellung der Einhaltung der Termine

In dem Konzept sollen die erforderlichen Arbeitspakete dargestellt werden und mit

Bearbeitungszeitfenstern versehen werden (max. 4 DIN A4 Seiten). Der Bieter reicht das

Konzept auf eigener Vorlage ein. Bei der Erstellung der Zeitleiste ist es wichtig, die

Umsetzungsschritte konkret und nachvollziehbar darzustellen. Hierbei sollte die Timeline

spezifische Phasen und Etappenziele (z.B. Produktionsfrist, Aufbau, Abbau, etc.)

umfassen, die eine realistische Zeitplanung reflektieren und die termingerechte

Fertigstellung im Einklang mit den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Fristen

gewährleisten.

d) Angebotsvordruck samt Anlagen

Der Angebotsvordruck ist samt seinen Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen.

Die nachzuweisende Zahl vergleichbarer Referenzen muss mindestens 3 Referenzen

betragen. Der Bieter reicht die Referenzen auf eigener Vorlage ein und sortiert diese nach

ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.

Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Referenzen, die aus dem Messebereich den

Standbau von Ständen mit mindestens 150m² und mindestens 10 Unterausstellern zum

Gegenstand hatten. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 3 Jahre

begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein (Stichtag: 1.4.2026).

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  1. Vergabeunterlagen

Für die Erstellung der Angebote erhalten die Bieter – neben diesem Verfahrensbrief 1 –

weitere Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform zum

Download bereit. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Unterlagen:

❑ Verpreistes Leistungsverzeichnis

❑ Entwurfsplanung

❑ Datenblatt HH Neon Sign

❑ Vertrag

❑ Angebotsvordruck samt folgenden Anlagen

o Vordruck Eigenerklärung § 123 GWB

o Vordruck Eigenerklärung § 124 GWB

o Vordruck Eigenerklärung RUS-Sanktionen

o Vordruck Eigenerklärung Korruption

o Vordruck Vertraulichkeitserklärung

o Vordruck Tariftreue und Mindestlohn

o Vordruck Eigenerklärung Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft.

o Vordruck Eigenerklärung Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

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IV. Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist des Angebotes läuft bis drei Monate nach der Angebotsfrist.

V. Ablauf und Zeitplan des Verfahrens

Nach aktuellem Stand ist in zeitlicher Hinsicht folgender Ablauf geplant. Dieser dient lediglich

der Orientierung und ist unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.

Übersendung der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform17.08.2026
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.)Bis einschließlich 15.09.2026
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen (u.a.)Bis einschließlich 16.09.2026
Frist für die Abgabe der Angebote22.09.2026,12:00 Uhr
Auswertung und Vorinformation (§ 134 GWB)Oktober/November 2026

VI. Teilnahmebedingungen

Für das Verfahren gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Mitteilung von Unklarheiten/ Anfragen

Bestehen nach Auffassung der Bieter in diesem Verfahrensbrief und/ oder den beigefügten

Unterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über die

Vergabeplattform mitzuteilen.

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Antworten auf rechtzeitig angeforderte Auskünfte werden auf derselben Vergabeplattform

allen Bietern gleichzeitig zur Verfügung gestellt. (Weitere) Auskünfte werden grundsätzlich

ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform erteilt. Diese Regelung gilt auch für

solche Informationen und Auskünfte, die anlässlich von Begehungen oder Besichtigungen

begehrt werden.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene

rechtsverbindliche Erklärung abzugeben.

Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung

neu gründen, verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen

wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der HHT zulässig. Die

Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb

wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und

Leistungsfähigkeit hat.

  1. Nachunternehmereinsatz

Die Bieter haben mit ihrem Angebot die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.

Nachunternehmer dürfen ihrerseits keine weiteren Nachunternehmer benennen (Verbot von

Nachunternehmerketten).

Zu Änderungen bei den Nachunternehmerangaben gilt Ziff. 3 (Bietergemeinschaften)

entsprechend.

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  1. Öffnung der Angebote

Bei der Angebotsöffnung sind die Bieter nicht zugelassen.

  1. Nachforderung

Die HHT weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten

oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel

aufweisen, ausgeschlossen werden können.

Die HHT kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der

Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte

unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu

korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen

oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung

der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für

Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise

den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht

beeinträchtigen.

Achtung: Soweit die Nachforderung von einzelnen leistungsbezogenen Erklärungen und

Nachweisen nach den vorstehenden Regelungen im Einzelfall unzulässig ist, weil diese

wertungsrelevant sind, führt das Fehlen nicht automatisch zum Ausschluss, sondern wird ggf.

bei der Angebotswertung berücksichtigt.

Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch HHT innerhalb einer von dieser

festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt

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der Bieter dem nicht binnen der von der HHT gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig

nach, wird das Angebot ausgeschlossen.

Über etwaige Nachforderungen werden die betroffenen Bieter über die Vergabeplattform

informiert.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Bietern sind unzulässig. Angebote von

Bietern, die sich an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden

ausgeschlossen.

  1. Aufhebung des Verfahrens

Die HHT behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels

Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig –

ausgeschlossen.

  1. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote

Alle Bieter werden gemäß § 134 Abs. 2 GWB über die Vergabeentscheidung informiert.

  1. Belehrung

Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.

  1. Erstellung von Angebotsunterlagen

Für die Erstellung der Angebotsunterlagen werden die Kosten nicht erstattet.

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  1. Vorbehalt der Änderung des Verfahrensablaufs

Die HHT weist darauf hin, dass es sich bei dem dargestellten Verfahrensablauf und dem

voraussichtlichen Zeitplan lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sie sich

vorbehält, von dem zeitlichen und sachlichen Ablauf abzuweichen. Die genannten Termine

sind dementsprechend ebenfalls vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der Änderung. Es

versteht sich von selbst, dass Änderungen des Verfahrens transparent und

diskriminierungsfrei erfolgen. Sollte es im Verfahrensablauf zu Änderungen kommen, so wird

die HHT die Bieter hierüber rechtzeitig informieren.

VII. Angebotsauswertung

Die Angebotswertung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

  1. Preisprüfung

Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig

oder ungewöhnlich hoch, wird die HHT Aufklärung verlangen, indem sie den oder die

betreffenden Bieter über die Vergabeplattform zur Vorlage ihrer Kalkulation auffordert (§ 60

VgV). In Zweifelsfällen wird zur Plausibilisierung einzelner oder aller Kostenansätze und zur

weiteren Aufklärung aufgefordert.

Kann HHT nach der Prüfung gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VgV die Höhe des angebotenen

Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf sie den

Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Im Übrigen gilt § 60 VgV.

  1. Bewertung

Die Angebotswertung erfolgt mittels eines Punktesystems. In jedem Kriterium nach der

folgenden Ziff. 3 können bis zu 150 Punkte erreicht werden. Diese werden sodann mit der

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jeweiligen Gewichtung multipliziert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das

wirtschaftlichste Angebot.

  1. Zuschlagskriterien

Die HHT wird die Angebote aufgrund der im Folgenden festgelegten Zuschlagskriterien

bewerten und das Unternehmen für den Auftrag auswählen, das aufgrund der

Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten lässt (wirtschaftlichstes Angebot).

Die Zuschlagserteilung richtet sich nach den folgenden Kriterien:

Kriterium Gewichtung

1 Preis 50%

2 Qualität der Darstellung der Projekt- 30%

Zeitleiste zur Sicherstellung der Einhaltung

der Termine

3 20% Qualität des Konzepts zur Nachhaltigkeit

  1. Bewertung des Zuschlagskriteriums 1

Bewertet wird der Gesamtpreis (Netto-Gesamt inkl. Rabatt) gemäß Leistungsverzeichnis. Die

für das Zuschlagskriterium 1 zur Verfügung stehenden Punkte werden nach folgendem

Punkteschlüssel verteilt:

• Das niedrigste Gesamthonorar (P ) gemäß Preisblatt erhält 150 Punkte. min

• Eine Punktzahl von 0 Punkten entspricht einem (hypothetischen) Angebot, das 200%

über dem niedrigsten Gesamthonorars liegt (P ) – sog. „Nulllinie“. Das bedeutet, Nulllinie

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dass alle Angebote, die das niedrigste Gesamthonorarangebot um das Dreifache oder

mehr überschreiten, mit 0 Punkten bewertet werden.

• Die Punktzahl von Angeboten zwischen dem niedrigsten Gesamthonorar und der

Nulllinie wird durch lineare Interpolation zwischen dem niedrigsten Gesamthonorar

(entsprechend 150 Punkten) und 200% oberhalb des niedrigsten Gesamthonorars

(entsprechend 0 Punkten) ermittelt.

Es gilt somit die folgende Formel:

Punktzahl = 150 * (P - P ) / (P - P ) Angebot Nulllinie Angebot Nulllinie min

Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, soweit sich

hierdurch die Rangfolge der Bewertung der Angebote für dieses Zuschlagskriterium nicht

ändert.

  1. Bewertung des Zuschlagskriteriums 2 und 3

Für dieses qualitative Zuschlagskriterium erfolgt die Angebotsbewertung im Wege einer

vergleichenden qualitativen Betrachtung. Das bedeutet, dass das jeweils beste Angebot in

diesem Zuschlagskriterium nicht automatisch die für das Zuschlagskriterium vorgesehene

maximale Punktzahl erhält. Dies gilt analog für das jeweils schlechteste Angebot. Die

Angebote werden vielmehr – ähnlich wie Schulnoten – relativ zueinander bewertet und

entsprechend bepunktet.

Die für das Zuschlagskriterium zur Verfügung stehenden Punkte werden nach folgendem

Punkteschlüssel verteilt (jeweils nur glatte Punktzahl möglich):

• Erfüllt die Bedürfnisse der HHT hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem

Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung/Erfüllung erwarten = 150 bis

130 Punkte (sehr gut).

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• Erfüllt die Bedürfnisse der HHT hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend,

lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine

überdurchschnittlich gute Umsetzung/Erfüllung erwarten = 120 bis 100 Punkte (gut).

• Erfüllt die Bedürfnisse der HHT hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht

weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung/Erfüllung im

oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten

= 90 bis 70 Punkte (befriedigend).

• Erfüllt die Bedürfnisse der HHT hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt

gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung/Erfüllung erwarten

= 60 bis 40 Punkte (ausreichend).

• Erfüllt die Bedürfnisse der HHT hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem

Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur

unterdurchschnittliche Umsetzung/Erfüllung erwarten = 30 bis 10 Punkt(e)

(mangelhaft).

• Erfüllt die Bedürfnisse der HHT hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im

geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick

auf die Umsetzung/Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte (ungenügend;

K.O.-Kriterium = Ausschluss aus dem Verfahren).

  1. Referenzierung

Für den Fall, dass im Bereich des Zuschlagskriteriums 1 das bestplatzierte Angebot weniger

als 150 Punkte erzielt, erfolgt – um das Gewichtungsverhältnis des monetären Kriteriums zu

dem qualitativen Zuschlagskriterium 1 zu gewährleisten – für das Zuschlagskriterium 1 eine

entsprechende Skalierung auf 150 Punkte (sog. Referenzierung). Dies erfolgt nach folgender

Rechenmethode:

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WPi = x * 150 ÷ y

Legende:

WPI = Wertungspunkte des Zuschlagskriteriums 1 nach Heraufrechnung

x = Punktzahl des jeweiligen Bieters im Zuschlagskriterium 1 vor Heraufrechnung

y = Punktzahl des besten qualitativen Bieters im Zuschlagskriterium 1 vor

Heraufrechnung

Die so ermittelten Punktzahlen werden mit dem Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) des

Zuschlagskriteriums 1 multipliziert. Die so ermittelten Ergebnisse werden zur

Gesamtpunktzahl addiert.

VIII. Weiteres Verfahren

Das weitere Verfahren nach Abgabe der Angebote richtet sich grundsätzlich nach diesem

Verfahrensbrief. Die HHT behält sich vor, Änderungen des Verfahrens mittels weiterer

Verfahrensbriefe allen Bietern bekannt zu machen.

IX. Hinweise für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren

Im Folgenden werden häufige Fehler aufgezeigt, die einem Bieter bei der Teilnahme an

einem Vergabeverfahren unterlaufen können. Solche Fehler können schlimmstenfalls zum

Ausschluss eines wirtschaftlichen Angebots aus rein formalen Gründen führen. Bitte achten

Sie daher bei der Angebotserstellung darauf, diese Fehler zu vermeiden.

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• Die Angebotsfrist wird nicht beachtet: Ihr Angebot muss unbedingt vor Ablauf der

Angebotsfrist über das Bietertool der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal

(DTVP)“ hochgeladen worden sein, da es ansonsten ausgeschlossen werden muss.

• Technische Probleme mit der Vergabeplattform: Bei technischen Problemen mit

der Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an den Support des Anbieters oder die

Vergabestelle. Sollten z.B. Probleme beim (fristgemäßen) Upload von Unterlagen

(insbesondere Angeboten) entstehen, wählen Sie bitte nicht alternative Wege der

Übermittlung, z.B. per E-Mail, sondern wenden sich bitte rechtzeitig vor Fristablauf an

den Support des Anbieters oder die Vergabestelle zwecks Lösung des Problems. Bitte

beachten Sie, dass der Support des Anbieters eine vorherige Registrierung und

einigen zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen kann.

• Sie können zum Test des Uploads auf der Vergabeplattform auch eine selbst gewählte

Test-Datei hochladen, die Sie später jederzeit wieder entfernen können. Auf diesem

Weg können Sie die Kompatibilität Ihrer IT-Umgebung mit der Vergabeplattform

rechtzeitig testen.

• Technische Probleme können auch im Zusammenhang mit der Dateigröße Ihrer

Unterlagen auftreten. Teilen Sie daher zu große Dateien bitte vor dem Upload auf.

• Fehlende Erklärung der Person bei elektronischen Angeboten: Bei der Abgabe

elektronischer Angebote ist darauf zu achten, dass eine lesbare Erklärung abzugeben

ist, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Die Vergabestelle behält sich bei

Fehlen dieser Erklärung eine Nachforderung vor, allerdings kann der Bieter nicht auf

eine Nachforderung vertrauen.

• Unterlagen fehlen: Ihr Angebot muss vollständig sein. Dieser Verfahrensbrief leitet

Sie sicher durch alle diesbezüglichen Forderungen, welche die Vergabestelle erhebt.

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Die Vergabestelle kann zwar unter Fristsetzung bestimmte Unterlagen nachfordern,

allerdings sind die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Nachlieferungen knapp

bemessen. Die Bewerber können nicht auf eine Nachforderung vertrauen.

• Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen: Änderungen oder

Ergänzungen, die der Bieter an den Vergabeunterlagen durchführt, müssen zum

Ausschluss des Angebots führen. Besonders häufig treten Änderungen in den

folgenden Formen in Erscheinung:

  • Zusätze auf dem Angebotsschreiben wie „das Angebot ist freibleibend“ oder

eigene Standardzahlungsbedingungen werden formuliert.

  • Ergänzungen auf den Vergabeunterlagen (soweit nicht ausdrücklich

gestattet) (oft mittels * gekennzeichnet) mit Einschränkungen oder

Erweiterungen zu einer bestimmten Position.

  • Separat beigelegte Beschreibungen widersprechen den Anforderungen der

Vergabeunterlagen.

• Erkennt der Bieter Unstimmigkeiten oder Unvollständigkeiten in den

Vergabeunterlagen, so hat er dies unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der

Angebotsfrist mitzuteilen. Auf diese Weise hat die Vergabestelle die Möglichkeit,

aufgrund berechtigter Hinweise ggf. die Vergabeunterlagen so rechtzeitig

anzupassen, dass die Sechs-Tages-Frist nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV gewährt werden

kann.

• Fehlende Preisangaben: Ihr Angebot muss alle geforderten Preisangaben in den

entsprechenden Unterlagen enthalten. Eine Nachforderung von Preisangaben ist nur

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bei unwesentlichen Einzelpositionen möglich, die insgesamt die Wertungsreihenfolge

nicht verändern. Die Preisangaben müssen zudem leserlich sein!

• Kalkulationsfehler: Bspw. durch Nichtbeachtung von Kalkulationsvorgaben der

Ausschreibung.

• Um Fehler zu vermeiden, halten Sie sich bitte an diesen Verfahrensbrief. Um Ihren

und den Aufwand der Vergabestelle möglichst gering zu halten, reichen Sie bitte keine

anderen bzw. weitergehenden Unterlagen ein; diese sind ggf. nur nach Aufforderung

durch die Vergabestelle beizubringen.


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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung