Teilnahmeantrag - 274-MI.pdf

Planung, Projektsteuerung und Projektleitung für OGS-Mensa-Neubau und Schulhofgestaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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(Name und Anschrift des Bieters) Teilnahmeantrag

- VgV -

Stadtverwaltung Aachen Öffentlicher Teilnahmewettbewerb Nr.: 2026/274-MI

Zentrale Vergabestelle

Ablauf der Teilnahefrist: 15.09.2026 Ablauf der Bindefrist: 12.08.2026 Sachbearbeiter: Herr Isaac Telefon: (0241) 432 - 60319 Aktenzeichen: FB 60/310-274-MI Teilnahmeantrag für: Erfüllung des Ganztagsanspruchs an der Gemeinschaftsgrundschule Roetgen - Neubau OGS/Mensa und Neugestaltung Schulhof

1. Meinem / Unserem Teilnahmeantrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:

1.1 Urschrift des rein informativen Leistungsverzeichnisses / der rein informativen Leistungsbeschreibung,

1.2 Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (UVgO bzw. VgV),

1.3 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Verträge mit freiberuflich Tätigen (AVB),

1.4 Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Verträge mit freiberuflich tätigen Objektplanern (ZVB) oder

Zusätzliche Vertragsbestimmungen zum Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung (ZVB-TA),

1.5 ggfs. die besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen für die Ausführung von Leistungen.

2. WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen

Das Unternehmen ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:

(Registergericht, Register-Nummer HRA, HRB, GnR, VR oder sonstige Registernummer)

Die erforderlichen Angaben gelten auch als erfüllt, wenn dem Angebot eine Kopie des entsprechenden Auszuges aus

dem Handelsregister beigefügt wird.

3. Leitfabrikat

Einzelne Positionen des rein informativen Leistungsverzeichnisses/der rein informativen Leistungsbeschreibung können

gem. § 31 Abs. 6 VgV ausnahmsweise Vorgaben zu einer bestimmten Marke / einem Fabrikat (Leitfabrikat) enthalten.

4. Bietereigene AGB, die von den städtischen Bewerbungs- bzw. Vertragsbedingungen, die Grundlage dieses

Teilnahmewettbewerbes sind, abweichen, ihnen widersprechen oder diese ergänzen, haben keine

Gültigkeit.

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Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB

§ 123 (1) Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: GWB § 123 (1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung

  1. terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 (1) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen
  2. der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 123 (1) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

§ 123 (1) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder 4. gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, [im Unterschwellenbereich auch, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet] § 123 (1) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen 5. Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, [im Unterschwellenbereich auch, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet] § 123 (1) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 6. § 123 (1) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 7. § 123 (1) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 8. 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

§ 123 (1) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im 9. Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

§ 123 (1) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des 10. Menschenhandels). § 123 (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der GWB Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn § 123 (4) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung

  1. nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder § 123 (4) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
  2. nachweisen können § 124 Von der Teilnahme am Verfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden, GWB § 124 (1) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
  3. arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 (1) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
  4. vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 (1) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch
  5. die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

§ 124 (1) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen 4. mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 (1) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und 5. Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, § 124 (1) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des 6. Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, § 124 (1) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder 7. Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, [im Unterschwellenbereich auch, wenn die mangelhafte Vertragserfüllung weder zu einer vorzeitigen Beendigung, noch zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat] § 124 (1) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung 8. begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder § 124 (1) das Unternehmen 9. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Mit der digitalen Signatur des Teilnahmeantrages wird bestätigt, dass die aufgeführten Ausschlussgründe in Bezug auf mein / unser Unternehmen nicht vorliegen.

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