Planung, Lieferung und Montage von zwei Portalkränen für ein KV-Terminal
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 638909-2026
- Verfahrensnummer
- 019ff4a0-b177-4cf0-a0fe-3e22056c76fd
- CPV-Codes
42414000 · Kräne, fahrbare Hubportale und Krankraftkarren; 45223100 · Zusammenbau von Metallkonstruktionen; 45241000 · Bauarbeiten für HäfenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH beschafft für den Neubau eines trimodalen Terminals für den Kombinierten Verkehr (KV) im Alten Hafen Riesa die Planung, Lieferung und Montage von zwei Portalkränen. Das Terminal soll den Umschlag von Ladeeinheiten zwischen Straße, Schiene und Wasserstraße ermöglichen und eine Kapazität von bis zu 100.000 TEU pro Jahr erreichen, wobei TEU standardisierte Container-Einheiten bezeichnet. Die Vertragslaufzeit beträgt 870 Tage; Angebote sind bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Neubau eines KV-Terminals im Hafen Riesa, Alter Hafen - Los 6 - Umschlagtechnik
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Los 6 - Umschlagtechnik
Das Gesamtprojekt umfasst den Neubau eines KV-Terminals im Hafen Riesa. Das geplante trimodale KV-Terminal (Terminal für den Kombinierten Verkehr) dient dem Umschlag von Container-Ladeeinheiten zwischen den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Wasserstraße mit einer Kapazität von bis zu 100.000 TEU/a. Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die Planung sowie Lieferung und Montage von 2 Portalkränen. Pauschalvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung. Beschreibung der Leistungen nach Art und Umfang: - Ausführungsplanung und statische Berechnung für den Portalkran; - Lieferung und Aufbau von 2 Containervollportalkränen; - Baustelleneinrichtung und -sicherung; - Verkehrssicherung. Weitere Angaben gemäß Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingend erfolgt ein Ausschluss nach § 123 GWB, wenn dem Bieter das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; 3. § 261 StGB (Geldwäsche); 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union (EU) oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; 2. der Bieter zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; 3. der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters infrage gestellt wird; 4. der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Bieter mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann; 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass der Bieter bereits in die Vorbereitung des Verfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann; 7. der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 8. der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. der Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AGs in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Verfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AGs erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es handelt sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss führen. D.h., es wird im Einzelfall geprüft, ob die Situation des Bieters eine Beauftragung ausschließt. Informationserfordernisse: Bieter hat mit dem Angebot eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt oder eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB durchgeführt, sind auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen. Eine Nachforderung von unternehmens- oder leistungsbezogenen Unterlagen ist gem. § 51 Abs. 2 SektVO möglich. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Nach Aufforderung nicht vorliegende geforderte Erklärungen oder Nachweise führen zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 6 - Umschlagtechnik
- Zuschlagskriterium 1 - Investitionspreis
- 70 %
- Zuschlagskriterium 2 - Wartungskosten
- 15 %
- Zuschlagskriterium 3 - Montagekonzept
- 15 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Zwingend erfolgt ein Ausschluss nach § 123 GWB, wenn dem Bieter das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; 3. § 261 StGB (Geldwäsche); 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union (EU) oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; 2. der Bieter zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; 3. der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters infrage gestellt wird; 4. der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Bieter mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann; 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass der Bieter bereits in die Vorbereitung des Verfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann; 7. der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 8. der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. der Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AGs in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Verfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AGs erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es handelt sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss führen. D.h., es wird im Einzelfall geprüft, ob die Situation des Bieters eine Beauftragung ausschließt. Informationserfordernisse: Bieter hat mit dem Angebot eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt oder eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB durchgeführt, sind auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen. Eine Nachforderung von unternehmens- oder leistungsbezogenen Unterlagen ist gem. § 51 Abs. 2 SektVO möglich. Gemäß § 51 Abs. 3 SektVO ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Nach Aufforderung nicht vorliegende geforderte Erklärungen oder Nachweise führen zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 16.09.2026Berichtigung 2Angaben ergänzt oder aktualisiert
- 03.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 7035133
- 03.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 606797-2026
- 14.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 7017670
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Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH
Aktiv seit 2026 · 2 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.08.2026 | Planung, Lieferung und Montage von zwei Portalkränen für ein KV-Terminal | Offen | - | - |
| 29.07.2026 | Neubau eines KV-Terminals im Hafen Riesa - Hauptbaulos | Offen | - | - |
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Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH beschafft im Raum Nürnberg Verlege- und Verdrahtungsarbeiten für Strom-, Daten- und Kommunikationskabel sowie die Lieferung und Montage von Netzwerktechnik für eine Anlage zur optischen Zeichenerkennung (OCR). Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 1.100 Meter Lichtwellenleiter (LWL) und SpeedPipe-Verbindungen, rund 490 Meter Stromkabel, ein 42-Höheneinheiten-Serverrack, Patchfelder, Spleißarbeiten, Transceivermodule, Medienkonverter und die Messung der LWL-Fasern. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026, 08:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, eingereicht werden.
26 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
4 vergleichbare Verfahren, davon 2 mit erfasstem Zuschlag · 2 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 313.500 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 92 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Instron GmbH · Darmstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Adam Hörnig - Baugesellschaft mbH & Co.KG · Aschaffenburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Sächsische Binnenhäfen Oberelbe GmbH
01067 · Dresden
vergabe@list.sachsen.de0002 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabe@list.sachsen.de000
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
vergabekammer@lds.sachsen.de+49 341977-3800
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:22 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 14.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 06:06 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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