C716 Ausführungsstandard TGA und Gebäudeautomation+BCC001_05.pdf

Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Feuerlöscheinrichtungen

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TEIL C7.16 AUSFÜHRUNGSSTANDARD - TGA

UND GEBÄUDEAUTOMATION

05Dokument struktiv überarbeitet30.09.2024Moghrabi30.09.2024Schönfelder
04Überarbeitung Abstimmung ZRE03.09.2024Schönfelder04.09.2024Graff
03Überarbeitung Ergänzung Heizung / Kälte25.04.2024StösselMohrMoghrabi
02Einarbeitung Kundenkommentare25.04.2024Berger/ MarpaungTaucheSiedelmann
01Auswechseln des Kap. „Gaslösch- u. Löschanlage“ durch Kap. „Feuerlöschanlagen“ der Fa. Brandschutz Consult Einarbeitung Kundenkommentare18.04.2024Berger/ MarpaungTaucheSiedelmann
00Ersterstellung27.03.2024Berger/ Marpaung27.03.2024Tauche
RevArt der Änderungerstellt DatumNamegeprüft DatumName
Weitergabe sowie Vervielfältigung und Mitteilung ihres Inhalts nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhand- lung verpflichtet zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehalten.
Erstellt: Berger / MarpaungGeprüft: TaucheFreigegeben: Siedelmann

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INHALTSVERZEICHNIS 7 Ausführungsstandards .......................................................................................... 4

7.16 TGA und Gebäudeautomation .......................................................................... 4

7.16.1 Zweck des Dokuments ............................................................................... 4

7.16.1.1 Allgemeines ........................................................................................ 4

7.16.1.2 Prüfen der Ausschreibungsunterlagen ............................................... 5

7.16.2 Gebäudeautomation .................................................................................. 5

7.16.2.1 Grundsätzlicher Aufbau der Gebäudeautomation (GA) ...................... 5

7.16.2.2 Controller der GA................................................................................ 9

7.16.2.3 Allgemeine Funktionalität ................................................................. 10

7.16.2.4 Frequenzumrichter ........................................................................... 12

7.16.2.5 Umgebungsbedingungen ................................................................. 12

7.16.2.6 Spannungsversorgung ..................................................................... 13

7.16.2.7 Weitere technische Eigenschaften ................................................... 13

7.16.2.8 Systemauslegung, Hardware-, System- und Platzreserven ............. 15

7.16.2.9 Örtliche Bedienung und Anzeige ...................................................... 16

7.16.2.10 Kommunikation und Datenschnittstellen ........................................... 17

7.16.2.11 Fernwartung ..................................................................................... 18

7.16.3 Allgemeine Anforderungen und Auflistung der TGA- Systeme ................ 18

7.16.3.1 Umgang mit wassergefährdeten Stoffen .......................................... 18

7.16.3.2 Raumlufttechnische Anlagen ............................................................ 19

7.16.3.3 Wärmeversorgungsanlagen ............................................................. 21

7.16.3.4 Kältetechnische Anlagen .................................................................. 21

7.16.3.5 Ausführungsstandard Sanitär - Trinkwasser ..................................... 22

7.16.3.6 Ausführungsstandard Sanitär – Schmutzwasser .............................. 23

7.16.3.7 Ausführungsstandard Sanitär - Regenwasser .................................. 24

7.16.4 Brandmeldeanlage (BMA) Spezifikationen .............................................. 26

7.16.4.1 Allgemeine Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien ................. 26

7.16.4.2 Technische Forderungen der BMA- Ausführung .............................. 27

7.16.4.3 Schnittstellen .................................................................................... 32

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7.16.4.4 Kennzeichnung und Beschilderung .................................................. 33

7.16.5 Feuerlöschanlagen .................................................................................. 33

7.16.5.1 Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten ................................. 33

7.16.5.2 Umfang des Brandschutzes ............................................................. 34

7.16.5.2.1 Allgemeine Anforderungen ............................................................ 34

7.16.5.2.2 Systemtechnische Abgrenzung...................................................... 35

7.16.5.2.3 Steuerung der Feuerlösch-Bereiche Wasser-/Schaumlöschanlagen 36

7.16.5.3 Inertgas-Löschanlage ....................................................................... 37

7.16.5.3.1 Verkabelung ................................................................................... 38

7.16.5.3.2 Kabelbefestigungen ....................................................................... 40

7.16.6 Messwerterfassung .................................................................................. 41

7.16.7 Zutrittskontrolle ........................................................................................ 42

7.16.8 Videoanlage (Objektüberwachung) .......................................................... 43

7.16.9 Beleuchtung und Steckdosenanlage ........................................................ 46

7.16.9.1 Licht- und Kraft-Unterverteiler (LuK-UV) ........................................... 47

7.16.9.2 Fabrikate .......................................................................................... 50

7.16.9.3 Rauminstallation ............................................................................... 50

7.16.9.4 Aufteilung der Rauminstallation ........................................................ 51

7.16.9.5 Anlagenbeleuchtung ......................................................................... 51

7.16.9.6 Sicherheitsbeleuchtung .................................................................... 52

7.16.9.7 Allgemeine Ausführung .................................................................... 53

7.16.9.8 Beleuchtungsgeräte.......................................................................... 54

7.16.9.9 Innenbeleuchtung ............................................................................. 56

7.16.9.10 Außenbeleuchtung ........................................................................... 57

7.16.9.11 CEE-Steckdosen für Service- und Wartungsarbeiten ....................... 58

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7 Ausführungsstandards

7.16 TGA und Gebäudeautomation

7.16.1 Zweck des Dokuments

[1] Dieses Dokument ist ergänzend zum Ausführungsstandard C7.7 - EMSR zu betrachten und ist Teil der C7-Ausführungsstandards. Im vorliegenden Doku- ment sind die Anforderungen an die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und die Gebäudeautomation enthalten.

[2] Für die allgemeinen Richtlinien der EMSR ist der Ausführungsstandard C7.7 EMSR zwingend einzuhalten. Dies betrifft auch Themen, die die Sicherheits- leittechnik betreffen.

[3] Die hier aufgeführten und definierten Ausführungsrichtlinien gelten generell als Mindestanforderungen, die hinsichtlich der Gebäudeautomations-Aufgaben der TGA, in und außerhalb aller Gebäuden zu erfüllen sind. Abweichungen von diesen Standards bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Aufgrund einer Harmonisierung und sofern keine techni- schen Aspekte entgegenstehen, orientiert sich der anzubietende Liefer- und Leistungsumfang an der TGA-Bestandsanlage im MS-Gebäude.

7.16.1.1 Allgemeines

[4] Die ausführende Firma hat sich über den Umfang der erforderlichen Arbeiten, die baulichen Gegebenheiten und den Schwierigkeitsgrad zu informieren. Eine Ortsbesichtigung ist empfehlenswert.

[5] Die ausführende Firma hat sich rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit der Bauleitung in Verbindung zu setzen. Die notwendigen Maßnahmen, wie Orts- besichtigung, Absprache mit den zuständigen Betriebsabteilungen bezüglich des Arbeitsablaufes, Lagerplatzbeschaffung, rechtzeitige Beschaffung der Werksausweise etc. sind einzuleiten.

[6] Die in dem Werk geltenden Sicherheitsvorschriften, wie Tragen von Schutz- brillen und Schutzhelmen, Einhaltung von Rauchverbot sowie besondere Schutzmaßnahmen in Bereichen, in denen giftige und brennbare Materialien verarbeitet bzw. gelagert werden, sind zu beachten.

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[7] Die ausführende Firma haftet allein für die gesamte Lieferung und Leistung bis zur Übergabe hinsichtlich Qualität, Diebstahl, Beschädigung durch Witte- rungseinflüsse oder Dritte.

[8] Decken und Wandaussparungspläne sind rechtzeitig vor Baubeginn einzu- reichen. Regeldurchbrüche sind bereits vorhanden.

[9] Ausführungszeichnungen (2fach, 1fach zurück) in CAD-Format sind vor Mon- tagebeginn der Bauleitung, zwecks Genehmigung, vorzulegen.

[10] Der AN ist verpflichtet, vor Montagebeginn in sämtliche Genehmigungsunter- lagen sowie in die genehmigten Pläne der anderen Gewerke einzusehen.

[11] Widersprüche zu den Ausführungsunterlagen sind nach Rücksprache mit der Bauleitung entsprechend abzuändern.

[12] Der AN wird eine neue, vollständige und funktionstüchtige Anlage erstellen, die alle Bestandteile umfasst, die zum vertragsgemäßen Gebrauch notwendig sind.

[13] Der AN verpflichtet sich, dass die Anlage betriebssicher ist und dass alle An- lagenteile technisch und wirtschaftlich optimal aufeinander abgestimmt sind. Auch wenn einzelne Geräte, Anlagenteile, Einrichtungen und Leistungen nicht ausdrücklich genannt werden, sind sie ohne gesonderte Berechnung zu er- bringen, wenn sie innerhalb der festgelegten Liefer-/Leistungsgrenzen zur Vollständigkeit der gesamten Anlage und deren einwandfreien Funktion erfor- derlich sind.

7.16.1.2 Prüfen der Ausschreibungsunterlagen

[14] Die ausführende Firma erkennt mit der Abgabe seines Angebotes an, das alle für sein verbindliches Angebot maßgeblichen Bedingungen und Umstände er- füllt sind, in denen sowohl der Zweck der fertigen Lieferung/Leistung als auch an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktions- bedingten Anforderungen inbegriffen sind.

7.16.2 Gebäudeautomation

7.16.2.1 Grundsätzlicher Aufbau der Gebäudeautomation (GA)

[15] Das Gebäudeautomations-System (GA-System) besteht im Prinzip aus den

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nachfolgend beschriebenen Komponenten und erfüllt die beschriebenen Auf- gaben:

[16] Das GA-System ist in 3 Ebenen eingeteilt

 Management-Ebene  Automations-Ebene und  Feld-Ebene

[17] Die Verbindung der Management-Ebene und der Automations-Ebene findet über ein Ethernet-Netzwerk statt. Die Verbindung der Feldebene mit der Auto- mationseben findet über Hardwareverdrahtung oder Bussysteme (z.B. Profi- net, BACnet) statt.

[18] Das Bedien- und Beobachtungssystem (BuB-System) wird nach dem Client- Server-Prinzip mit redundanten Servern aufgebaut. Die Server übernehmen die Kommunikation über den GA-Anlagenbus mit den Steuerungen und stellen die Benutzer- und Visualisierungsdaten für die Clients bereit. Die Clients ver- teilen sich in der Anlage auf die Bedienstation in der Leitwarte und auf Panel PCs in den ASP-Schaltschränken.

[19] Für das Engineering der Steuerungen und der Visualisierung ist eine Engine- ering-Station im Engineering-Raum vorzusehen.

[20] In die Automationsschwerpunkt Schränke (ASP-Schränke) werden neben der Automatisierungstechnik (CPU, I/O Komponenten, usw.) auch die Netzwerk- komponenten zur Kommunikation eingebaut.

[21] Jeder ASP wird mit einem HMI (Human Machine Interface) in Form eines Pa- nel PCs, eingebaut in die Schaltschranktür, ausgestattet. Das HMI dient zur Anzeige und Bedienung der lokal zugeordneten TGA Systeme.

[22] Die ASP Steuerungen kommunizieren über zwei getrennte Schnittstellen mit zwei verschiedenen Netzwerken. Zum einen mit dem GA-Anlagenbus, ausge- führt als Industrial Ethernet (IE) zu den redundanten Servern und zu den an- deren ASPs und zum anderen über den Feldbus mit untergeordneten Syste- men. Über den Feldbus (PROFINET / BACnet), werden Geräte wie Frequen- zumrichter, dezentrale Peripherie, Energiezähler usw. angebunden. Die Fel- busnetzwerke werden jeweils in einer Stern-Topologie aufgebaut.

[23] Der GA-Anlagenbus und jedes GA-Feldbus-Netzwerk (je ASP) sind eigene Subnetze.

[24] In die ASPs werden neben der Steuerung auch die Ein- und Ausgabebaugrup- pen (I/O Ebene) eingebaut. Bei Bedarf werden Erweiterungsschränke mit zu- sätzlichen I/O Komponenten installiert. Die I/O Ebene kann, nach schriftlicher Genehmigung durch ZRE, auch dezentral aufgebaut werden, wenn es sinnvoll

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erscheint.

[25] Die Bedienung erfolgt über die Bedienstation in der Leitwarte, oder über ab- gesetzte Bedienplätze (HMI in den ASPs). Die Anlage läuft grundsätzlich voll- automatisch.

[26] Mit dem HMI lassen sich Parameter und Zeiten ändern, außerdem Störungen quittieren. Eine selbsttätige Anlagensteuerung ist nur im Automatikbetrieb möglich. Für die Bedienung der einzelnen Antriebe mit dem HMI sind entweder konventionelle Anlagenvorwahlschalter und zur EIN-/AUS-Schaltung bzw. AUF/ZU-Steuerung getrennte Steuertaster bzw. Bedienmodule vorgesehen. Siehe auch Kapitel 7.16.2.8 zum Begriff „lokale Vorrangbedienung“ (LVB).

[27] Zur Fernwartung ist ein Zugriff über einen gesicherten Zugriffspunkt auf das System bzw. die Anlagendaten möglich. Den Zugangspunkt für Fernwartung der GA stellt VE5.2 bereit. Dieser Zugang ist im Schema U0CYW+EDB001 Fernwartungskonzept Automatisierungstechnik dargestellt.

[28] Die Programmierung der Systeme der GA-Technik erfolgt mit vorgefertigten Software-Bausteinen, diese reduzieren die Zahl der Fehler deutlich und die Betriebssicherheit wird erhöht. Es findet vermehrt eine Konfiguration anstatt der ursprünglichen Programmierung statt.

[29] Enthalten sind unter anderem:

 Vollgrafischer Anlagenbildeditor  Zeitschaltprogramm-Software (SW) zur Erstellung frei konfigurierbarer Zeitschaltpläne  Archivierungs-Software  Kurvenbilder mit flexiblen, frei konfigurierbaren Auswertungsdiagram- men zur Darstellung analoger und digitaler Signale.  Berichts- und Protokollier-SW zur automatischen Berichtserstellung für alle in der TGA üblichen Protokollarten, frei strukturierbar.  Störmelde-/Alarmmanagement-SW mit Quittier-Funktion. Siehe C7.7.

[30] Zur animierten grafischen Darstellung der Prozessabläufe in den verfahrens- technischen Anlagen, Maschine, Aggregaten usw. wird in der Management- Ebene ein Web-fähiges Prozessleitsystem mit integrierter Visualisierungssoft- ware eingesetzt. Die Visualisierung der Abläufe findet mittels kunden- und pro- zessspezifischen Anlagenbildern, welche mit einem vollgrafischen Grafikeditor leicht erstellt werden können, statt. Auf eine Symboldatenbank kann evtl. nicht zugegriffen werden.

[31] In der Management-Ebene findet ebenso eine Datenarchivierung bzw. Zwi- schenpufferung von Daten statt. Bei einem Verbindungsausfall zur Automa- tions-Ebene, erkannt durch Life Beat Monitoring (LBM) können die letzten

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Daten weiterverwendet werden. Die in der Automationsstation zwischengepuf- ferten Daten bzw. die aktuellen Daten werden beim nächsten Verbindungsauf- bau automatisch wieder zur GLT übertragen. Die Daten der Automations- Ebene werden in eine historische Datenbank geschrieben. Die Daten könne mittels Auswertungs-Software beliebig ausgewertet werden (z.B. Trenddar- stellung).

[32] Die speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) der Automations-Ebene über- nimmt die Steuerung / Regelung und Überwachung aller Betriebsmittel sowie der gesamten Messtechnik (Feldebene) der kompletten Anlage, auch als Be- triebstechnische Anlage BTA benannt:

 Erfassen von Betriebs- und Störmeldungen,  Erfassen von Mess- und Zählwerten,  Ausgabe von Stell- und Schaltbefehlen,  Betriebskontrolle, automatische und manuelle Betriebsführung, direkte digitale Steuerung und Regelung,  Kommunikation mit der übergeordneten Ebene, bzw. mit den Subsyste- men.

[33] Eine Vorzugsliste führt bevorzugte Hersteller der Leittechnik- Hardware.

[34] Die SPS ist modular aufgebaut und mit entsprechenden Reserveplätzen ver- sehen. Alle entsprechenden Einheiten sind für eine evtl. mögliche Erweiterung der aufgeführten Ein- und Ausgabebaugruppen für analoge und digitale Sig- nale ausgelegt.

[35] Die SPS-Grundeinheit besteht ausfolgenden Komponenten:

 Spannungsversorgung, aus der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV)  CPU  Speicher, Memory Card  Busterminal,  Ein-/Ausgabebaugruppen,  Baugruppenträger, Profilschiene, Gehäuse, Grundgerät, Erweiterungs- gerät  Frontstecker, Busanschlussstecker, Busverbinder  Steckverbindungen  Einbau-/Befestigungsteile  Beschriftungsabdeckungen, -streifen  Abdeckungen für Leerplätze, Fronttüren  Schirmauflageelementen, -anschlussklemmen  Überspannungs-Schutz

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[36] Der Einsatz einer fehlersicheren Steuerung und I/O Ebene ist nur nach Anfor- derung durch die HAZOP vorgesehen. Im Normalfall kann auf den Einsatz ei- ner FS-steuerung verzichtet werden.

[37] Signale fehlersicherer Messstellen und Aktorik in der GA werden festverdrah- tet direkt mit der fehlersicheren Leittechnik (beispielsweise fehlersicheren SPS) verbunden. Die fehlersicheren Signale können für die Betriebsleittechnik ausgekoppelt werden Der betriebsleittechnische Signalaustausch der GA mit diesen fehlersicheren Feldgeräten erfolgt über Signalaustausch mit der FS- Steuerung.

[38] Bei Verbrauchern, die vom Hersteller gemäß Maschinenverordnung oder Ma- schinenrichtlinie mit Not-Halt zu versehen sind, werden die Not-Halt-Taster festverdrahtet in die Antriebsteuerungen eingebunden.

[39] Die Software in der SPS hat folgende grundlegende Aufgaben:

 Steuerung (Verknüpfung aller Freigabe-/Verriegelungsbedingungen), Regelung und Überwachung der gesamten Anlage  Ansteuerung sämtlicher Antriebe über Hand/Automatik  „vor Ort“ und „Fern“ nach Erfordernis  Aufnahme, Skalierung und Auswertung aller Mess-Signale (Parametrie- rung), Durchführung von arithmetischen Operationen  Verarbeitung aller Störmeldesignale  Realisierung der Handsteuerung über die Bedienebenen  Ausführung der vollständigen digitalen Kopplung zum Prozessleitsys- tem  Übertragung/Austausch aller Meldungen, Befehle, Zählwerte  Übertragung/Austausch aller Parameter, wie z.B. Sollwerte, Grenz- werte, Schaltpunkte, Zeitwerte, Regler- Parameter, usw.  Konfiguration der Datenpunkte auf beiden Seiten.

7.16.2.2 Controller der GA

[40] Auf Grund der Bestandsituation bestehen die Automationsstationen (AS) aus Siemens S7-1500 - Komponenten. Jedem ASP ist mindestens eine redun- dante CPU zuzuordnen.

[41] Die Ankopplung der AS an die GLT erfolgt über PROFINET / IE. Siehe Netz- werkschema, Dokument “U0CYX+EFA001_Netzwerkschema TGA-Gebäude- automation”.

[42] An einer ASP-CPU soll es 2 PROFINET / IE- Anschlüsse geben, ein Anschluss

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für die Verbindung zum Switch des jeweiligen GA- Feldbus und ein anderer für die Verbindung zum Switch des Kommunikationsbus / Anlagenbus.

[43] Die Controller bzw. die Steuerungen werden über eine Programmier- und Pa- rametriersoftware (TIA-Portal) als Funktionsplanprogrammierung (FUP), bzw. in GRAPH für Schrittketten, programmiert. In Ausnahmefällen können beson- dere Funktionsblöcke mittels SCL erstellt werden.

7.16.2.3 Allgemeine Funktionalität

[44] Folgende wichtige Funktionen sind von einer AS zu erfüllen:

 Überwachung von Betriebs- und Grenzwerten  Auslösung von Reaktionen, zeitabhängig oder wenn eine zugeordnete Zustandsänderung (Alarm, Grenzwertverletzung usw.) eintritt  Signalaustausch mit der übergeordneten GLT bzw. mit anderen Auto- mationsstationen (AS), ihre Prozesssignale und die Möglichkeit der ge- genseitigen Visualisierung zwischen den AS  Speicherung der Programme  Betriebsstunden-, Verbrauchs- und Ereigniszählung  Durchführung aller Steuer- und Regelfunktionen der zugeordneten TGA mit Energieoptimierung  Bereitstellung der Schnittstellen für die Kommunikation mit anderen Systemen der Automationsebene über PROFINET / IE.

[45] Die erforderlichen Regelstrukturen, Steuerabläufe, Überwachungs- und Opti- mierungsfunktionen müssen als Programme in den Siemens S7-Steuerungen hinterlegt und entsprechend abgearbeitet werden. Die Automationsstationen müssen autark arbeiten. Das heißt, bei Ausfall der übergeordneten GLT bzw. bei gestörten Übertragungswegen zur Leitebene müssen die Programme selbstständig weiterarbeiten.

[46] Die AS sind als modulare Stationen zu errichten. Eine AS ist modular, wenn sie mit verschiedenen Hardwarebaugruppen erweiterbar ist.

[47] Sofern für eine gebäudeleittechnische Aufgabe mehrere Automatisierungssta- tionen in verschiedenen ASPs benötigt werden, erfolgt die Kommunikation un- tereinander über das Automatisierungsnetzwerk gleichberechtigt.

[48] Die Systemuhrzeit der Komponenten innerhalb der GLT (Server-PCs, Clients) inklusive ihren AS und allen Netzwerkteilnehmer, die es ermöglichen, ist re- gelmäßig mit der zentralen Systemuhrzeit der Hauptleittechnik (HLT) oder di- rekt mit einem Zeitserver, der im Netzwerk der Hauptleittechnik installiert ist,

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zu synchronisieren.

[49] Die Anlage muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

 Zukunftsorientierte und robuste Technologie mit hoher Systemlebens- dauer und garantiertem Support (mind. 15 Jahre).  Kompatibilität zu fremden Systemen besonders im Hinblick auf zukünf- tige Erweiterungen (Datenschnittstellen).  niedrige Störanfälligkeit, automatische Systemfehlerdiagnose und auto- matische Datensicherung über Managementebene.  Unterdrückung von Meldeschauern durch geeignete Meldephilosophie (Erstwert wird gemeldet, Folgemeldungen werden unterdrückt, dürfen jedoch nicht verlorengehen. Sie müssen mit einem Zeitstempel verse- hen sein.)  wartungsfreundlicher Aufbau in Bezug auf Hardware und Software für Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Programmänderungen (übersichtlich strukturierte, einfache Programmierung und Parametrie- rung).

Mechanischer Aufbau und Peripherie:

[50] Die AS wird modular aufgebaut und ist auch ohne GLT autark funktionsfähig. Hierzu beinhaltet die AS alle erforderlichen Bauteile, die betriebsfertig in den ASP der Systemverteiler montiert und elektrisch verdrahtet sind. Diese beste- hen aus:

 Zentrale Baugruppeneinheit mit Mikroprozessor, Arbeitsspeicher mit mindestens 1 MB für Programm und mindestens 4 MB für Daten, gepuf- ferte Echtzeituhr, Uhrensynchronisation über Ethernet und über NTP, Watchdog-Einrichtung zur Eigenüberwachung und interne Störmeldung im Netzwerk, die von anderen Geräten oder einer übergeordneten Ma- nagementebene erkannt und angezeigt wird,  Eigener lokaler Panel PC mit HMI- Client,  Steckbare Memory Card, bis 32 GB,  CPU-Bearbeitungszeiten für Bitoperationen <10 ns und Gleitpunktpunk- toperationen < 40 ns,  Spannungsversorgungseinheit 24 VDC,  2 Kommunikationsschnittstellen nach Maßgabe geforderter Kommuni- kationsfähigkeit (PROFINET / IE) mit anderen Automationsstationen (AS) oder anderen Systemen auf gleicher Ebene und einer Manage- mentebene,  Betriebstemperaturbereich zwischen -30 °C und 40 °C,

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 Dezentralen Peripherien mit IO-Baugruppen, Schnittstellen, etc.  Signalwandler, Gateways etc., um die Aufschaltungen verschiedener Signale zu ermöglichen, falls notwendig.

[51] Sämtlicher Signalaustausch zum Feld ist auf Klemmleisten zu verdrahten. Der Einbau der AS erfolgt in einem MSR-Schaltschrank in den ASP. Bei Einsatz von dezentralen I/O-Baugruppen werden diese in einem zweiten MSR- Schalt- schrank im ASP eingebaut.

[52] Das beiderseitige Anschließen der notwendigen Verbindungs- und Steuerlei- tungen für die Regelung und Steuerung der betriebstechnischen Anlagen er- folgt durch den Lieferanten des GA-Systems.

[53] Alle Baugruppen der AS müssen aus Servicegründen leicht austauschbar sein.

7.16.2.4 Frequenzumrichter

[54] An den Feldbus einer Steuerung werden auch die Frequenzumrichter über PROFINET angeschlossen.

[55] Die Frequenzumrichter tauschen Daten über Kommunikations-Telegramme für Steuerung, Meldung und Regelung aus.

[56] Die Frequenzumrichter müssen in der Lage sein, neben der Drehzahl auch weitere Werte zu übertragen.

[57] Um eine Kompatibilität mit Standard-Antriebsbausteinen zu gewährleisten, müssen einheitlich aufgebaute Telegramme verwendet werden (z.B. Tele- gramm 20),

[58] Ein Standard-Telegrammaufbau sieht Sende- und Empfangsrichtung folgen- dermaßen aus:

 Steuerwort, Drehzahl-Sollwert  Zustandswort, Istwerte für Drehzahl, Strom, Drehmoment, Leistung, Meldungen FUs sind gem. der C7.7 auszuführen.

7.16.2.5 Umgebungsbedingungen

[59] Alle ASPs müssen für die Raumklasse Maschinentechnik ausgelegt sein.

[60] Die AS ist so ausgebildet, dass keine äußeren elektromagnetische Einflüsse die Funktion stören.

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[61] Die Feldgeräte werden für eine maximale Umgebungstemperatur von 40°C und eine relative Luftfeuchtigkeit von maximal 95% ausgelegt. Im Bereich von Feuerung und Kessels sind auch Temperaturen bis 60°C möglich. Dort ver- baute Komponenten sind entsprechend hochwertiger auszulegen.

7.16.2.6 Spannungsversorgung

[62] Die einwandfreie Funktion der AS ist in einem Toleranzbereich der Netzspan- nung von 230 V (-20% / +15%) Versorgungsspannung bzw. einer Steuerspan- nung von 24VDC ±20% (20 bis 28 VDC) dauerhaft zu gewährleisten.

[63] Die ASP-Schränke werden, je nach Erfordernis, mit 400/230VAC redundant aus der Niederspannungsschaltanlage, sowie 400/230 VAC redundant aus der USV versorgt.

[64] Die interne Steuerspannung von 24VDC ist über eingebaute, redundante Netzteile zu erzeugen. Die Netzteile werden ausgangsseitig Dioden entkop- pelt. Der Ausfall eines Netzgerätes ist in die Leittechnik zu melden.

[65] Ein Spannungsausfall an einem ASP darf nicht zum Funktionsausfall anderer ASPs führen. In den einzelnen ASP- Versorgungseinrichtungsschränke sorgt jeweils ein Automatischer Transferschalter (ATS) dafür, dass bei Ausfall eines von zweien Versorgungsweges die Versorgung auf den bereitstehenden Ver- sorgungsweg umgeschaltet wird. Bei wiederkehrender Netzspannung nach ei- nem Schwarzfall müssen die betroffenen ASPs automatisch ohne Eingriffe des Bedien- und Wartungspersonals ihren Betrieb wiederaufnehmen.

[66] Der Alarm des Schwarzfalls wird in der PLT generiert und u.a. an die GLT übermittelt. Für diesen Fall ist in einem ASP eine Meldeschwallunterdrückung einzurichten.

[67] Die Programme und Daten müssen bei Spannungsausfall gespeichert bleiben, d.h. remanent abgelegt sein.

[68] Die systeminterne Uhrzeit muss weiterlaufen.

[69] Die Datensicherung ist so auszulegen, dass alle Daten, Programme und die aktuelle Uhrzeit der AS mindestens 72 h erhalten bleiben.

7.16.2.7 Weitere technische Eigenschaften

[70] Jede AS arbeitet innerhalb des ihr direkt zugeordneten Datenpunktumfanges völlig autonom. Die Automatisierungsstationen können unabhängig vom

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Vorhandensein einer GLT programmiert, parametriert und in Betrieb genom- men werden. Sämtliche Programme, die für die unabhängige und eigenstän- dige Funktion der AS-Station notwendig sind, werden direkt in ihr unverlierbar abgespeichert.

[71] Die Zentralbaugruppen der GA sind frei programmierbar. Jede AS verfügt über einen integrierten Arbeitsspeicher für das Programm und für Daten. Ein steck- barer Ladespeicher in Form einer Memory Card mit einer Kapazität von bis zu 32 GByte ist ebenfalls vorhanden.

[72] Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, alle aktuellen Speicherinhalte jeder beliebigen AS zu sichern, um sie nach einem Ausfall wieder in die AS zurück- zuladen.

[73] Für das Engineering des GLT-Servers (HMI-Ebene) und der AS (Automatisie- rungsebene) ist eine Engineeringstation (ES) mit zwei Bildschirmen, einer Tas- tatur, einer Maus und einem Drucker vorzusehen. Die ES wird im Engineering- raum im Funktionsgebäude aufgestellt. Bei Ausfall des GLT- HMI- Clients kann ein Reserve- HMI- Client in der ES verwendet werden.

[74] Die Kopier- und Ladevorgänge (Up-/ Download) erfolgen über die PROFINET / IE-Datenverbindung zwischen der Engineeringstation, der GLT und den AS. Der Vorgang des Programmierens und Parametrierens kann auf der Enginee- ringstation online oder offline erfolgen und durch Download zur AS geladen werden.

[75] Ein- und Ausgabebaugruppen für die festverdrahteten Ein- und Ausgänge sind gemäß dem Bedarf der Feldebene, und einer einzuhaltenden ausgebauten Reserve von 20% nach Endausbau vorzusehen.

[76] Einzelforderungen zu den Baugruppen:

[77] Binär-Ausgänge (BA) für die Ausgabe von

 ein- und mehrstufigen Impuls- oder Dauerschaltbefehlen,  Dreipunkt-Stellbefehlen und  Pulsweitenmodulierten-Stellbefehlen

[78] Analogausgänge (AA) für die Ausgabe von Analogsignalen

 kurzschlussfest und direkt mit dem Bezugspotential des ASP verbun- den,  Stelleinrichtungen/ Positioner sind am Ausgang direkt anschließbar,  Ausgänge mit Signalbereich von 0(4) ..20 mA sind mit einer Bürde von 250 Ohm belastbar,  Ausgänge mit Signalbereich von 0(2) V bis 10 V sind für einen Mindest- widerstand von 10 kOhm ausgelegt,

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 vorzugsweise sind 4..20 mA-Signale zu verwenden, in Ausnahmefällen sind 0(2) V bis 10 V-Signale zugelassen,

[79] Binäreingänge (BE)

 mit Signalspannung von 24 VDC für die Erfassung von Binärsignalen zum Anschluss an potentialfreie Kontakte,  Binärsignale (Zählwerte) müssen mindestens 0,2 s anstehen.

[80] Analogeingänge (AE) für den direkten Anschluss von

 selbstspeisende Sensoren mit 2 bis 10 V bzw. vorzugsweise 4 bis 20 mA Messumformern,  fremdgespeiste Sensoren, wobei Sensoren mit bis zu 200 Ohm in Vier- Leiter-Technik angeschlossen werden müssen.

[81] Die Analogbaugruppen arbeiten mit einer 16-Bit-Auflösung

[82] Das System verfügt nicht nur über zentrale I/O-Module (E/A-Module), sondern auch über dezentrale Feldbus-Module für alle Ein- und Ausgabearten. Diese Module können über einen Feldbus, vorzugsweise PROFINET / IE, von der Zentralbaugruppe dezentral entfernt installiert werden. Bei Abstandslängen über 100 m sind Lichtwellenleiter (LWL) einzusetzen.

[83] Die Zuordnung der Eingangsgrößen zu den Ausgangsgrößen muss unabhän- gig von der Anordnung der I/O-Einheit (E/A-Einheiten) völlig frei über die Soft- ware / das Programm erfolgen können. Frei zugängliche Anschlussklemmleis- ten für alle Ein- oder Ausgänge (In- oder Output) ohne Entfernen von Funkti- onsbausteinen, z.B. durch programmtechnisches Um- Verdrahten der Ein- oder Ausgänge, zwecks einfacher Überprüfung und Wartung bei laufender An- lage muss möglich sein.

7.16.2.8 Systemauslegung, Hardware-, System- und Platzreserven

[84] Für die benötigten Datenpunktmengen und Gerätekonfiguration des einge- setzten Fabrikates / Typs müssen zusätzliche Hardware-Reserven von 20% vorgesehen werden. Die EA-Schnittstellen aller Reserve-Datenpunkte sind identisch zu behandeln wie beschaltete Datenpunkte und ebenfalls auf Klemmleisten zu verdrahten.

[85] Eine zusätzliche Systemkapazitätsreserve von min. 20% für Datenpunkte (Speicher) und min. 50% für CPU-Auslastung muss je AS enthalten sein (Re- serve nicht ausgebaut, aber für Ausbau verfügbar).

[86] Die Schaltschränke zur Aufnahme der Automationskomponenten müssen

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dabei jeweils über eine Platzreserve von mindestens 25% für Klemmen und Hardware verfügen.

[87] Darüber hinaus gelten die Reserveanforderungen des Ausführungsstandards C7.7 - EMSR

7.16.2.9 Örtliche Bedienung und Anzeige

[88] Zentrale Komponenten (z.B. die Zentralbaugruppe, die Anschaltbaugruppe, die Analogen Ein- und Ausgabe-Baugruppen, usw. der Leittechnik, aber auch die Zentralsteuerung einer Klimaanlage, usw.) der GA-Anlage verfügen über Anzeigen / Meldeleuchten, die über den aktuellen Status des Gerätes infor- mieren, z.B. Gerät betriebsbereit, in Betrieb, gestört, Kommunikation ok / ge- stört, Störung angeschalteter Anlagen, Störungsquittierung. Es muss möglich sein, den ASP vor Ort zu testen, zu bedienen, Zustands- und Parameterabfra- gen durchzuführen, zu programmieren und zu parametrieren.

[89] Die lokale Vorrangbedienung (Vorortbedienung) ermöglicht den direkten Ein- griff in die Gebäudesteuerung. Über diese Bedienebene können wichtige An- lagenteile manuell gesteuert werden, um wichtige Funktionen aufrecht zu er- halten, wenn die AS nicht verfügbar, ausgefallen oder gestört ist. Die Bedien- elemente dieser Ebene wirken direkt auf das Aggregat.

[90] Ausnahmen bilden z.B. Einzelraumtemperaturvorgaben der Klimaanlagen in Büros, Sanitärräumen, in der Krankanzel, in der Warte. Hierfür sollen Vor- / Ort- Bedienstelle vorhanden sein. Vor Ort- Einstellungen haben Vorrang zur Einstellung von der GLT. Übergeordnet kann die GLT die Klimaanlage nach festgelegten Regeln zurücksetzen.

[91] Die lokale manuelle Bedienung der TGA mittels der LVB muss über die AS dem GLT-System als Ort- / Fern- Bedienung gemeldet werden.

[92] Die genannten lokalen manuellen Bedienungselemente können realisiert wer- den über systemgebundene Automationsstations- oder mittels systemneutra- ler Module mit folgenden Merkmalen

 Klemmleiste mit integrierter galvanischer Trennung, optischer Trenn- möglichkeit, sowie einfacher Prüfmöglichkeit der elektrischen Signale auf der Klemmleiste  Integration der Koppelrelais in die Klemmleiste  Bedienebene einschließlich TGA-Rückmeldung mit LED-Anzeige sowie Umschaltung zwischen Hand- und Automatikbetrieb mit Betriebsarten-

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Kontrollausgang und eingangsseitiger Beschaltung mit Verpolschutz und Freilaufdiode  Stellgrößengeber mit LED-Anzeige für Analogsignale mit Ausgang 0(2) V bis 10 V bzw. 0(4) mA bis 20 mA (vorzugsweise 4 mA bis 20 mA) und Einstell-Drehpotentiometer sowie galvanischer Trennung der Aus- gänge über DC/DC-Wandler von der Versorgungsspannung  sichere Weiterverarbeitung von Kurzzeitimpulsen durch Impulsverlän- gerung

[93] Die LVB ist so zu installieren, dass sie bei geschlossener Schaltschranktür bedienbar und zur Einhaltung der Schutzart IP 54 mit einer abschließbaren Klarsichttür abzudecken ist.

[94] Reparaturschalter gemäß C7.7 melden ihren Zustand durch Meldekontakte an die GLT.

7.16.2.10 Kommunikation und Datenschnittstellen

[95] Über die Vernetzung der einzelnen Automationsstationen (AS) und Bedien- stellen ist ein umfangreicher Datenaustausch untereinander möglich. Der Be- trieb muss auch ohne übergeordnete GLT gewährleistet sein.

[96] Die GLT kommuniziert mit ihren Stationen und mit einem übergeordneten Ma- nagementsystem ausschließlich mit einem firmenneutralen und offenen Kom- munikationsstandard auf Basis Ethernet (TCP/IP, siehe Anmerkungen weiter oben).

[97] Zur Kommunikation ist an den jeweiligen GLT-Stationen ein entsprechender Netzwerkzugang in Fast-Ethernet-Technik 100 MBit/s mit entsprechender Kommunikationsschnittstelle / Treiber vorzuhalten.

[98] Der Ausfall eines Kommunikationsteilnehmers darf nicht zu einem Ausfall oder einer Störung der gesamten Kommunikation führen. Der Ausfall einer GLT- Station muss auf der Managementebene als Alarm signalisiert werden.

[99] Die Gebäudeautomations-Anlagen werden an die PLT (HLT, Siemens PCS 7) angekoppelt und tauschen mit dieser Daten aus. Der Datenaustausch ist so umfänglich einzurichten, dass alle wichtigen Ereignisse aus der GA in dem Hauptleittechniksystem erkannt werden können. Dabei hat der Lieferant des GA-Systems eine Mitwirkungspflicht bei der Erstellung von Prozessbildern, Alarmmeldungen usw. auf der Visualisierung der HLT.

[100] Der Lieferant der Gebäudeautomation (GA) ist für die vollständige Ankopplung seines Systems an das redundante Automatisierungssystem der

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Hauptleittechnik verantwortlich. An der Ankopplung gehört der Scalance- Switch noch zum Lieferumfang von VE5.2.1.

[101] Die Gebäudeautomation (GA) ist aus Sicht der Hauptleittechnik als Black Box anzusehen. Bei der Erstellung der Anwenderprogramme für die Steuerungen (S7-1500) sind die Vorgaben der entsprechenden Abschnitte aus dem Kapitel „Black Boxen“ des Ausführungsstandards C7.7 – EMSR zu berücksichtigen.

[102] Jede Kommunikationsverbindung wird überwacht und bei Ausfall auf der GLT angezeigt. Bei einem Kommunikationsabbruch muss jede Steuerung entspre- chend programmiert sein, dass keine ungewollten oder gefährlichen Anlagen- zustände auftreten können.

[103] Als Kommunikationskomponenten kommen ausschließlich managebare, für den Einsatz in industriellen Umgebungen geeigneten Komponenten / Switche zum Einsatz. Bevorzugt Siemens Scalance XC206.2.

7.16.2.11 Fernwartung

[104] Die Fernwartung ist im Konzept der Fernwartung beschrieben (Dokument „U0CYW+EDB001_xx Fernwartungskonzept Automatisierungstechnik“.

7.16.3 Allgemeine Anforderungen und Auflistung der TGA- Systeme

7.16.3.1 Umgang mit wassergefährdeten Stoffen

[105] Wassergefährdende Stoffe sind zu vermeiden.

[106] Werden Kompressionskältemaschine mit Ammoniak betrieben, so ist der Nachweis zu erbringen, dass die eingesetzte Menge <30 kg ist. Aus der AWSV gehen keine Rückhaltebedingungen hervor, da Ammoniak bei Umgebungsbe- dingungen flüchtig ist. Aufgrund der geringen Menge sind keine Maßnahmen zu treffen. Endgültig entscheidet die zuständige Behörde über notwendige Maßnahmen.

[107] Das für die Absorptionskältemaschine verwendete Kältemittel ist Lithiummo- lybdän. Eine Rückhaltung erfolgt über ausreichend dimensionierte, beständige Rückhaltewannen.

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7.16.3.2 Raumlufttechnische Anlagen

[108] Luftleitungen werden in Dichtheitskasse ATC 3 (Leckagerate 0,67%) nach DIN EN 16798-9 montiert

[109] Luftleitungen werden nach „DIN EN 1507:2006-07 - Lüftung von Gebäuden - Rechteckige Luftleitungen aus Blech - Anforderungen an Festigkeit und Dicht- heit“ statisch berechnet. Dies betrifft die Materialstärke und Verstrebungen.

[110] Luftleitungen werden nach „DIN EN 1507:2006-07 - Lüftung von Gebäuden - Rechteckige Luftleitungen aus Blech - Anforderungen an Festigkeit und Dicht- heit“ in Druckstufe 1+4 Niederdruck (-500/+1000 Pa) ausgelegt.

[111] Luftleitungen werden aus verzinktem Stahl gefertigt nach o.g. DIN 1507 gefer- tigt.

[112] Die Isolierstärken der Luftleitungen richten sich nach VDI2087.

[113] Isolierungen müssen so gefertigt sein, dass sie den vorgegebenen Maßgaben nach „DIN 4102-1:1998-05 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“ standhalten.

[114] Luftleitungen werden bei möglicher Taupunktunterschreitung mit geschlossen- zelligem Kautschuk nach GEG isoliert.

[115] Luftleitungen, bei welchen eine Taupunktunterschreitung ausgeschlossen werden kann, werden mit Mineralwolle isoliert.

[116] In Bereichen mit erhöhter Stoßgefahr und bis +2,00 m ab Fertigfußboden wer- den Ummantelungen aus Blech mit mindestens 0,6 mm Stärke eingesetzt. Stoßgefährdete Bereiche werden deutlich sichtbar gekennzeichnet.

[117] Ummantelung der fertigen Dämmung mit einem Mantel aus verzinktem Stahl- blech DIN EN 10131:2006-09, Güte I (Grundgüte). Blechdicke min. 0,6 mm.

[118] In der nachfolgenden Tabelle sind die eingesetzten Isolierungen für Luftleitun- gen konkretisiert:

Luft wird nur beheizt
ZULHaupt- und Verteilleitungen: Mineral- wolle Stichleitungen: ungedämmt

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ABLungedämmt1
FOLKautschuk
AULKautschuk
Luft wird beheizt und gekühlt
ZULHaupt- und Verteilleitungen: Kautschuk Stichleitungen: ungedämmt
ABLungedämmt1
FOLKautschuk
AULKautschuk

1 Luftleitungen, die durch unbeheizte Räume geführt werden: Mineralwolle

[119] Brandschutzklappen werden je nach Erfordernis bei Wand-/Deckendurchdrin- gungen eingesetzt. Ausführung elektrisch. Stromfrei geschlossen.

[120] Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden nach dem vorliegenden Brand- schutzkonzept eingesetzt. Wirkung elektrisch oder in Bereichen hoher Staub- belastung pneumatische Ausführung.

[121] Maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232-5 werden im Brandfall über die BMA angesteuert. Aus dem Brandschutzkonzept geht hervor, welche Räume entraucht werden müssen. Dies ist in den einzelnen Konzeptberichten genauer beschrieben.

[122] Explosionsgefährdete Bereiche/Aggressive Medien

Forderungen, die sich für die Auslegung und Umsetzung der Brandmeldean- lage (BMA) aus dem Brandschutzkonzept Nr. 202055b vom 12.10.2020, der Feuerwehr, aus dem Explosionsschutzgutachten (falls erforderlich) oder Aus- führung anderer VE (Entrauchung, Sprinklertechnik, Sonderlöschanlagen; Tür- und Toranlagen etc.) ergeben, sind bei der Werksplanung zu berücksich- tigen. Die Prüfung und Abnahme muss durch zugelassene Sachverständige bzw. dem VdS, die ZÜS und ZRE erfolgen. Die Lüftungsanlagen für Ex-Berei- che sind jährlich wiederkehrend zu prüfen. Öffnungen in Wänden werden mit

1 Luftleitungen, die durch unbeheizte Räume geführt werden: Mineralwolle

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elektrisch verstellbaren Jalousieklappen versehen.

7.16.3.3 Wärmeversorgungsanlagen

[123] Heizungsleitungen bis einschließlich DN 40, inklusive aller Form und Verbin- dungsteile, werden in mittelschweren Gewinderohr nach DIN EN 10255 aus- geführt.

[124] Heizungsleitungen ab DN 50, inklusive aller Form und Verbindungsteile, wer- den als längsnahtgeschweißte Stahlrohre schwarz nach DIN EN 10220 / 10217-1 ausgeführt.

[125] Armaturen in Technikzentralen und Lüftungsgeräteanschlüsse sind in Flan- schausführung vorzusehen. Armaturen in den übrigen Bereichen bis einschl. DN32 in Gewindeausführung, darüber in Flanschausführung. Absperrklappen kommen ab DN100 und größer zum Einsatz

[126] Isolierstärken und Dämmeigenschaften wasserführender Leitungen und Ar- maturen richten sich nach der aktuellen Gesetzgebung des GEG §§69-71 und Anlage 8.

[127] Heizungsleitungen und Armaturen werden mit Mineralwolle isoliert. Wo mög- lich werden Rohrschalen und vorgefertigte Schalenelemente für Armaturen verwendet. Die Wärmeleitfähigkeit für Rohrschalen entspricht WLG035.

[128] In Bereichen mit erhöhter Stoßgefahr und bis +2,00 m ab Fertigfußboden wer- den Ummantelungen aus Blech mit mindestens 0,6 mm Stärke eingesetzt. Stoßgefährdete Bereiche werden deutlich sichtbar gekennzeichnet.

[129] Umwälzpumpen sind mit integriertem Frequenzumformer zur elektronischen Drehzahlregelung vorzusehen. Eine redundante Ausführung ist nur an der zentralen Wärmeversorgung vorgesehen. Umwälzpumpen in Heizungsunter- stationen werden als Einfachpumpen ohne Redundanz ausgeführt.

[130] Raumheizflächen sind als Kompaktheizkörper mit planer Front auszuführen. Heizkörper mit Grund- und Decklackierung in Standardfarbe (Verkehrsweiß). Zur Einregulierung der Heizkörper sind vorzugsweise dynamische Thermos- tatventile mit automatischer Durchflussregelung zu verwenden.

7.16.3.4 Kältetechnische Anlagen

[131] Wasserführende Kälteleitungen bis einschließlich DN 40, inklusive aller Form und Verbindungsteile, werden in mittelschweren Gewinderohr nach

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DIN EN 10255 ausgeführt.

[132] Wasserführende Kälteleitungen ab DN 50, inklusive aller Form und Verbin- dungsteile, werden als längsnahtgeschweißte Stahlrohre, schwarz nach DIN EN 10220 / 2017-1 ausgeführt.

[133] Armaturen in Technikzentralen und Lüftungsgeräteanschlüsse sind in Flan- schausführung vorzusehen. Armaturen in den übrigen Bereichen bis einschl. DN32 in Gewindeausführung, darüber in Flanschausführung. Absperrklappen kommen ab DN100 und größer zum Einsatz

[134] Schmutzfänger in Kältesystemen sind aufgrund der kostenintensiven Wieder- herstellung der geklebten Isolierung nur an zentralen Stellen vorgesehen.

[135] Isolierstärken und Dämmeigenschaften wasserführender Leitungen und Ar- maturen richten sich nach den jeweils höheren Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung des GEG §§69-71 und Anlage 8 und den Anforderungen der VDI 2055

[136] Kälteleitungen und Armaturen werden mit geschlossenzelligem Kautschuk oder vernetztem Polyethylenschaum isoliert. Wo möglich werden vorgefertigte Schalenelemente für Armaturen verwendet.

[137] Kälterohrleitungen einschl. Form- und Verbindungsstücke sind mit einem Kor- rosionsschutz nach AGI151 zu versehen.

[138] In Bereichen mit erhöhter Stoßgefahr und bis +2,00 m ab Fertigfußboden wer- den Ummantelungen aus Blech mit mindestens 0,6 mm Stärke eingesetzt. Stoßgefährdete Bereiche werden deutlich sichtbar gekennzeichnet.

[139] Umwälzpumpen sind mit integriertem Frequenzumformer zur elektronischen Drehzahlregelung vorzusehen. Eine redundante Ausführung ist nur an der zentralen Kälteversorgung vorgesehen. Umwälzpumpen in Heizungsuntersta- tionen werden als Einfachpumpen ohne Redundanz ausgeführt.

7.16.3.5 Ausführungsstandard Sanitär - Trinkwasser

[140] Trinkwasserleitungen inklusive aller Form und Verbindungsteile werden in Presssystem CrNiMo-Stahl 1.4401 nach DIN EN 10088-1:2014-12 ausgeführt. Dimensionierung erfolgt nach DIN 1988-300:2012-05.

[141] Trinkwasserleitungen und Armaturen werden nach DIN 1988-200:2012-05 nach GEG-Anlage 8 mit geschlossenzelligem Kautschuk, vernetztem Po- lyethylenschaum oder Mineralwolle isoliert. Wo möglich werden Rohrschalen und vorgefertigte Schalenelemente für Armaturen verwendet.

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[142] In Bereichen mit erhöhter Stoßgefahr und bis +2,00 m ab Fertigfußboden wer- den Ummantelungen aus Blech mit mindestens 0,6 mm Stärke eingesetzt. Stoßgefährdete Bereiche werden deutlich sichtbar gekennzeichnet.

[143] Ummantelung der fertigen Dämmung mit einem Mantel aus verzinktem Stahl- blech DIN EN 10131:2006-09, Güte I (Grundgüte). Blechdicke min. 0,6 mm, Verschraubung der Nähte einreihig mit sechs Blechtreibschrauben je Meter. Schnittkanten der Bleche umgekantet. Ausführung der Ummantelung nach DIN 4140:2014-04.

[144] Armaturen werden berührungslos ausgeführt. Anschluss an das 230V Netz.

[145] Urinalspülungen werden berührungslos ausgeführt. Anschluss an das 230V Netz.

[146] WC-Spülungen werden durch Drückerplatten betätigt.

[147] Sanitärgegenstände werden in Keramik ausgeführt. WCs werden spülrandlos, wandhängend und aus Keramik ausgeführt.

[148] In festgelegten Bereichen mit hoher Frequentierung betriebsfremden Perso- nals werden Sanitärgegenstände vandalismussicher aus Edelstahl ausge- führt. WCs bodenstehend ausgeführt.

7.16.3.6 Ausführungsstandard Sanitär – Schmutzwasser

[149] Hauptleitungen und Fallleitungen werden in SML nach DIN EN 877:2022-10 ausgeführt. Maße nach DIN 19522:2010-12.

[150] Nebenleitungen, Sammelleitungen werden und Anschlussleitungen werden in PE nach DIN 8074:2011-12 ausgeführt.

[151] Isolierungen müssen so gefertigt sein, dass sie den vorgegebenen Maßgaben nach „DIN 4102-1:1998-05 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen“ standhalten.

[152] Schmutzwasserleitungen werden bei besonders hoher Schallschutzanforde- rung mit einer Körperschalldämmung aus geschlossenzelligem PE-Schaum ausgeführt. Schallreduzierung nach DIN 4109-1:2018-01.

[153] In Bereichen mit erhöhter Stoßgefahr und bis +2,00 m ab Fertigfußboden wer- den Ummantelungen aus Blech mit mindestens 0,6 mm Stärke eingesetzt. Stoßgefährdete Bereiche werden deutlich sichtbar gekennzeichnet.

[154] Ummantelung der fertigen Dämmung mit einem Mantel aus verzinktem Stahl-

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blech DIN EN 10131:2006-09, Güte I (Grundgüte). Blechdicke min. 0,6 mm.

7.16.3.7 Ausführungsstandard Sanitär - Regenwasser

[155] Innen liegende Regenwasserleitungen werden in SML nach DIN EN 877:2022- 10 ausgeführt. Maße nach DIN 19522:2010-12.

[156] Innen liegende Regenwasserleitungen werden nach DIN EN 12056-1:2001-01 aus geschlossenzelligem vernetztem PE-Schaum gegen Tauwasserbildung isoliert.

[157] In Bereichen mit erhöhter Stoßgefahr und bis +2,00 m ab Fertigfußboden wer- den Ummantelungen aus Blech mit mindestens 0,6 mm Stärke eingesetzt. Stoßgefährdete Bereiche werden deutlich sichtbar gekennzeichnet.

[158] Ummantelung der fertigen Dämmung mit einem Mantel aus verzinktem Stahl- blech DIN EN 10131:2006-09, Güte I (Grundgüte). Blechdicke min. 0,6 mm.

[159] HKL- Systeme im Funktionsgebäude:

  1. Zentrale Lüftungsanlage (Lüftungskastengerät) Mit Plattenwärmetauscher, Filter, Heiz- und Kühlregister, Befeuchtung über Dampflanzen in der Hauptzuluftleitung.

  2. Dezentrale kanalgeführte Abluftanlagen (u.a. Batterieräume, VE-Anlagenraum, Traforäume)

  3. Heizung über Lüftung, Umluftgeräte, Heizkörper u.U. Heizlüfter

Klima-Umluftsysteme bestehend aus Klimaschränken, Kaltwasser-Um- luftgeräten

[160] HKL- Systeme im Bunker:

  1. Luftwechsel durch Sekundärluftentnahme der Kessel aus dem Bunker

  2. Keine Betriebs- und keine Stillstandsbeheizung

  3. Entrauchung über NRWAs auf dem Dach

[161] HKL- Systeme im Kesselhaus:

  1. Natürliche Lüftung (Nachströmöffnungen in der Fassade mit Jalousie- klappen, Abluftöffnungen auf dem Dach mit Jalousieklappen)

  2. Dezentrale Zuluftanlage (mehrere axiale Kanallüfter) übers

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Sockelgebäude auf 0,00m ins Kesselgebäude

  1. Entrauchung NRWA auf dem Dach

[162] HKL- Systeme im Turbinengebäude:

  1. Natürliche Lüftung ab 0,00m (Nachströmöffnungen in der Fassade mit Jalousieklappen, Abluftöffnungen auf dem Dach mit Jalousieklappen)

  2. Dezentrale kanalgebundene Zuluftanlage und kanalgebundene Abluft- anlage (mit mehreren Kanallüftern) in den Kellerebenen

  3. Entrauchung NRWA auf dem Dach

[163] HKL- Systeme im Betriebsgebäude:

  1. Zentrale Lüftungsanlage (Lüftungskastengerät) mit Plattenwärmetausche, Filter, Heiz- und Kühlregister, keine Be- feuchtung.

  2. Dezentrale Zu- und Abluftanlagen (u.a. Traforäume)

  3. Heizung über Lüftung, Umluftgeräten und Heizkörper, ggf. Heizlüfter

  4. Klima-Umluftsystem über Klimaschränke, ggf. Kaltwasserumluftgeräte

[164] HKL- Systeme in der AGR:

  1. Natürliche Lüftung (Nachströmöffnungen in der Fassade mit Jalousie- klappen, Abluftöffnungen auf dem Dach mit Jalousieklappen)

  2. Entrauchung NRWA auf dem Dach

[165] HKL- Systeme in der HMA:

  1. Dezentrale Abluftanlage (Luftwechsel mit kanalgebundener Abluftan- lage, die in den Bunker bzw. als Sekundärversorgung des Kesselhau- ses über den Bunker führt), Nachströmung in der Ostfassade.

  2. Betriebsheizung über Heizregister in den Nachströmeinheiten (Heiz- quelle Rücklauf d. Rückkühlkreislaufes)

  3. Entrauchung über NRWAs auf dem Dach

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[166] HKL- Systeme im Verwaltungsgebäude:

  1. Zentrale Lüftungsanlage (Lüftungskastengerät) Mit Plattenwärmetauscher, Filter, Kühl- und Heizregister, sowie einer Befeuchtereinheit.

  2. Heizung über Lüftung, Umluftgeräte und Heizkörper

  3. Klima-Umluftsystem bestehend aus Kaltwasser-Umluftgeräten

[167] HKL- Systeme im Sockelgebäude:

  1. Zentrale Lüftungsanlage (Lüftungskastengerät) mit Plattenwärmetausche, Filter, Heiz- und Kühlregister, keine Befeuchtung.

  2. Stillstandsbeheizung über Lüftungsanlage bzw. Heizlüfter

  3. Dezentrale Zu- und Abluftanlagen (u.a. Drucklufterzeugungsraum, Speisewasserpumpenraum)

  4. Zentrale Kälteerzeugungsanlage

  5. Klimaumluftsystem mit mehreren Klimaschränken

[168] HKL- Systeme in der Netzersatzanlage:

  1. Dezentrale Klimasysteme (Direktverdampfersysteme) zur Klimatisie- rung und Beheizung

  2. Dezentrale Zuluft- und Abluftanlage für hygienischen Luftwechsel

[169] Darüber hinaus gehende Anforderungen sind den jeweiligen Konzept- und Auslegungsberichten zu entnehmen.

7.16.4 Brandmeldeanlage (BMA) Spezifikationen

7.16.4.1 Allgemeine Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien

[170] Die einschlägigen normativen, rechtlichen und behördlichen Gesetze und Ver- ordnungen sind in ihrer aktuellen und gültigen Form zu beachten und einzu- halten;

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[171] Die Ausführung der brandschutztechnischen Einrichtungen und der Brandmel- deanlage muss mindestens der jeweils neuesten Ausgabe insbesondere der nachstehenden Richtlinien, Standardvorschriften und Normen entsprechen:

 DIN VDE 0833-1

 DIN VDE 0833-2

 DIN EN 54

 DIN 14661

 DIN 14675

 VdS 2095

 MLAR

[172] Alle Lieferungen der BMA tragen das CE-Kennzeichen.

[173] Die hier aufgeführten Richtlinien, Standardvorschriften und Normen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Vollständigkeit und Aktualität sind zu prüfen und alle weiteren Vorschriften sind einzuhalten. Abweichungen von den vorgenannten Vorschriften und Richtlinien sind grundsätzlich mit ZRE schrift- lich abzustimmen.

[174] Soweit Entwürfe oder Änderungen der anzuwendenden Vorschriften zum Zeit- punkt der Auftragserteilung bereits anerkannt sind, sind Folgerungen daraus mit ZRE abzustimmen und zu dokumentieren.

[175] Sollten sich einzelne Punkte innerhalb einer der genannten Unterlagen wider- sprechen, so gilt jeweils diejenige Fassung bzw. Variante, um die adäquateste technische Ausführung bzw. Lösung zusichern. Dies gilt auch für die Spezifi- kation und den Liefer- und Leistungsumfang.

7.16.4.2 Technische Forderungen der BMA- Ausführung

[176] Die neue Brandmeldeanalage (BMA) für den ganzen Standort ist gemäß Brandschutzkonzept Nr. 202055b vom 12.10.2020 (Ingenieurges. für Trag- werksplanung und baulichen Brandschutz Braunschweig) Kategorie 1 Voll- schutz, nach DIN 14675, DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 mit allen not- wendigen Sensoren, Aktoren, Meldern (automatisch, Handmeldern), optische (Blitzleuchte) und akustische Alarmierung (Sirenen), sowie entsprechender Verkabelung auszuführen. Leitungen sind grundsätzlich Funktionserhalt E30 auszuführen.

[177] Gemäß Forderung der Hamburger Feuerwehr ist das Gebäude mit einer

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Brandmeldeanlage mit Alarmierungsfunktion nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 mit Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14661 sowie Feuerwehranzeigetab- leau nach DIN 14662 auszustatten; Die Alarmierungsfunktion muss die Perso- nen im Gebäude durch akustischen Alarm (Sirenen) und ggf. in Bereichen mit Lärm zusätzlich durch optischen Alarm (Blitzleuchten) zu warnen. Die BMA ist auf das Einsatzlenkungs-System der Feuerwehr aufzuschalten. Zur Aufschal- tung sind die Bedingungen für das Aufschalten von Brandmeldeanlagen auf das Einsatzlenkungssystem der Feuerwehr Hamburg einzuhalten. Die ent- sprechenden Vorgaben sind abzufordern bei: Feuerwehr Hamburg Einsatzabteilung Wendenstraße 251 20537 Hamburg Tel: (040) 42851-4205.

[178] Die BMA muss mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalar- men ausgeführt und betrieben werden. Die Anlage ist von einem anerkannten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme der Gesamtanlage abzunehmen. Nach IBN ist durch den Betreiber alle 3 Jahre eine wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Es ist ein optionales Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) zur si- cheren Aufbewahrung eines Generalschlüssels einzubauen, um der Feuer- wehr im Einsatzfall den einfachen Zugang zum Objekt zu ermöglichen. In Ver- bindung mit dem FSD wird der Einbau eines Freischaltelementes (FSE) in un- mittelbarer Nähe des Schlüsseldepots gefordert FSD und FSE müssen den Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen, Schlüsseldepots (SD) den Anforderungen an Anlagenteile" des VdS (VdS 2105, gültige Fassung) entsprechen Der Erwerb des Schlosses für das FSD ist nur über den Ab- schluss einer Vereinbarung mit der Feuerwehr Hamburg bei der für das Objekt zuständigen Feuer- und Rettungswache: Stellingen, Basselweg 71 22527 Hamburg Tel. (040) 42851-1501 Fax (040) 42851-1509, E-Mail Wf15@feuerwehr.hamburg.de

möglich. Der Standort des FSD und des FSE ist mit der Feuer- und Rettungs- wache abzustimmen. Der Hauptanlaufpunkt der Feuerwehr ist das Funktions- gebäude Achse A8/19. Hier befinden sich die ständig besetzte Hauptleitwarte und das Feuerwehrinformations- und -Bediensystem (FIBS).

[179] Die Ausführung der BMA hat als offenes frei parametrierbares System zu er- folgen.

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[180] Für alle Gebäude sind Brandmeldesysteme entsprechend den Raumbedin- gungen auszuführen. Ist mit erheblicher Beeinträchtigung durch Wärme zu rechnen, so sind Maximalmelder oder Flammenmelder vorzusehen. Bei Räu- men mit hoher Staubbildung und Raumhöhen ab 10m sind Videosysteme mit automatischer Auswertung zu bevorzugen. Das vorliegende Brandschutzkon- zept beschreibt die zu überwachenden Bereiche, und die einzusetzenden Mel- desysteme.

[181] Es sind insgesamt eine Brandmeldezentrale und zwei Brandmeldeunterzent- ralen mit folgenden Standorten vorgesehen:

  1. BMZ 1 (Brandabschnitt 1 – Hauptanlage)

Anlieferung; Kipphalle; Funktionsgebäude, Turbinenhalle, Bunker, Heizwerk, Mittelspannungsgebäude; Kesselhaus; Betriebsgebäude; Abgasreinigung

Diese Zentrale übernimmt die Funktion der Hauptzentrale (BMZ)

Standort der Zentrale ist das Funktionsgebäude

  1. BMUZ 2 (Brandabschnitt 2)

Hausmüllaufbereitung

Standort der Zentrale ist der E-Raum der Hausmüllaufbereitungsan- lage im UHA (UHA29R002) Gebäude.

  1. BMUZ 3 (Brandabschnitt 3)

Verwaltungsgebäude

Standort der Zentrale ist im BMZ Raum im Keller.

[182] Über die Überwachung mit automatischen Brandmeldern hinaus sind folgende zusätzlichen Systeme, unabhängig von der Brandmeldeanlage, zur Überwa- chung und Erkennung von Bränden vorgesehen.

Bunker ▪ Überwachung mittels Thermographie (IR-Kameras) ▪ Videokameras zur Hauptleitwarte und Krankanzel ▪ Einsicht in den Bunker aus der Kranführerkabine

Anlieferung: ▪ Videokameraüberwachung der Abkippstellen ▪ Personelle Erkennung der Besatzung der Anlieferfahrzeuge

Abgasreinigung (AGR):

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▪ Temperaturmessung des Adsorbenssilos ▪ Temperaturmessung des Reststoffsilos am Gewebefilter 2 ▪ Temperaturmessung in den Staubsammelbunkern (Silos)

Kesselhaus ▪ Videoüberwachung und Rundengänger für die Entschlackung (Abtransport von Verbrennungsrückständen), insbesondere für die Fördertechnik im Anschluss an den Verbrennungsprozess ▪ Luftvorwärmer werden regelmäßig auf Funkenflug oder Brandnester kontrol- liert (Rundengänger)

[183] Hierfür wird ein eindeutiger Ablaufplan in Bezug auf Erkundung, Rückmelde- zeiten und Alarmierung festgelegt.

[184] Für den Bunker (Brennstofflagerung) wird im Wesentlichen auf die personelle Überwachung (auch unter Zuhilfenahme von bildgebenden Überwachungs- systemen) zurückgegriffen. Die Brandmeldeüberwachung im Abfallbunker er- folgt personell über Oberflächenthermographie und über Wärmemelder an den Kränen, die die Bunker überfahren. Die Signale / Grenzwerte werden an die Krankanzel und die Hauptleitwarte gegeben. Sämtliche sicherheitstechni- schen Signale, die nur in der Krankanzel auflaufen, werden bei ausbleiben- der Quittierung durch die Kranführer automatisch an die ständig besetzte Hauptleitwarte gegeben.

[185] In Bereichen mit ständigen Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen sind Alar- mierungsanlagen anzuordnen. Hierbei kommen akustische Signalgeber zum Einsatz (Sirenen) und in Bereichen mit einem entsprechend hohen Stör- schallpegel zusätzlich optische Signalgeber.

[186] Es werden Alarmierungsabschnitte gebildet. In der Hauptleitwarte und der Krankanzel ist auch im Falle einer Gebäude-Alarmierung der Verbleib von Personen erforderlich, da die Kraftwerksanlage weder kurzfristig abgeschal- tet werden noch unbeaufsichtigt weitergefahren werden kann. Für diese Be- reiche sind rein optische Signalgeber zulässig, bzw. im Einzelfall auch ein Abschalten des Alarmierungssignals zulässig.

[187] Die werksweite Alarmierung wird in Abstimmung mit dem späteren Betreiber, auch unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes, festgelegt. Hierbei wird festgelegt werden, ob weitere Alarmierungskomponenten über die Anlage verteilt werden, oder z.B. über mobile Meldeeinrichtungen realisiert werden.

[188] Für den Brandabschnitt BA 02 – Hausmüllaufbereitung wird eine Überwa- chung mit automatischen und nicht automatischen Brandmeldern in Form

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einer flächendeckenden Überwachung Kategorie 1 –gemäß DIN 14675 vorge- sehen.

Die KLR fordert für Brandabschnitte > 1.600 m2 automatische Brandmeldean- lagen.

Die Überwachung erfolgt zudem personell über den dauerhaft besetzten Leit- stand. Im Leitstand und an den Zugängen zur Halle werden Handfeuermelder vorgesehen.

Sämtliche Brandmeldungen und technische Meldungen laufen in der ständig besetzten Hauptleitwarte im Funktionsgebäude zusammen.

[189] Für den Brandabschnitt BA 03 – Verwaltungsgebäude wird eine Überwa- chung mit automatischen und nicht automatischen Brandmeldern in Form ei- ner flächendeckenden Überwachung Kategorie 1 – gemäß DIN 14675 vorge- sehen.

An den Zugängen zu den Treppenräumen und an den Ausgängen werden Handfeuermelder vorgesehen. Sämtliche Brandmeldungen und technische Meldungen laufen in der ständig besetzten Hauptleitwarte im Funktionsge- bäude zusammen.

[190] Alle Unterzentralen sind mit einer Kapazität auszuführen, um die Überwa- chung des ganzen Standortes sicherzustellen. Die Möglichkeit einer späteren Erweiterung oder Verwendung als Brandmeldezentrale (BMZ) sollte möglich sein.

[191] Forderungen, die sich für die Auslegung und Umsetzung der Brandmeldean- lage (BMA) aus dem Brandschutzkonzept, der Feuerwehr, aus dem Explosi- onsschutzgutachten (falls erforderlich) oder Ausführung anderer VE (Entrau- chung, Sprinklertechnik, Sonderlöschanlagen; Tür- und Toranlagen etc.) erge- ben, sind bei der Werksplanung zu berücksichtigen. Für komplexe übergrei- fende Steuerungen ist eine Brandfallsteuermatrix zu erstellen. Die Prüfung und Abnahme muss durch zugelassene Sachverständige bzw. dem VdS, die ZÜS und ZRE erfolgen.

[192] Die BMA sollte vom gleichen Hersteller und Typ sein, der bereits bei SRH ver- wendet wird.

[193] Die Aufschaltung der Sabotage- und Störungsmeldung, sowie der Alarmierung hat auf die ständig besetzte Hauptleitwarte zu erfolgen.

[194] Die BMA erhält eine Stromversorgung aus der unterbrechungsfreien Strom- versorgung.

[195] Die Auslegung der Versorgungskabel der BMA wird mit der Ausführung der

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BMA festgelegt. Die erforderliche Zuleitung wird durch die Fachplanung ELT festgelegt, durch das Gewerk Elektrotechnik verlegt und auf die BMA aufge- schaltet.

[196] Für einen ausfallsicheren Betrieb der Anlagen ist eine redundante Spannungs- versorgung der BMA zu realisieren. Dies erfolgt durch eine Akkupufferung der Zentralen mit einer Überbrückungszeit von 72 Stunden.

[197] Nach Ablauf der Überbrückungszeit muss die Anlage noch über 30 Minuten die Alarmsignale und automatische Textdurchsagen über das ENS aussenden können.

[198] Es sind mindestens 20% Ausbaureserve in allen Anlagenteilen nach Ab- schluss der Installation vorzusehen.

[199] Bei der Planung der Anlagen ist die ZÜS bereits mit einzubeziehen.

[200] Akustische und optische Melder sind fehlauslösungssicher (Zweimelderab- hängigkeit) zu installieren.

[201] Die Verwendung von Mehrkriterienmeldern ist zulässig.

[202] Alle BMZ und BMUZ sind in eigenen, brandgeschützten Räumen unterzubrin- gen. Auf Brandschutzgehäuse ist zu verzichten.

[203] Die Feuerwehrlaufkarten haben Format A4, laminiert. Die Feuerwehrpläne sind im Format A3 auszuführen und ebenfalls im Laufkartendepot zu hinterle- gen.

[204] Die für den Einsatz vorgesehen Komponenten gewährleisten eine Ersatzteil- versorgung für eine Dauer von 10 Jahren.

[205] Eine Herstellerliste aller Systemkomponenten sowie Ersatzteillisten für Kom- ponenten werden für den Betrieb, Wartung und Instandhaltung vorgehalten.

7.16.4.3 Schnittstellen

[206] Alle notwendigen Schnittstellen zur Bedienung / Ansteuerung / Rückmeldung zu anderen anzuschließenden sonstigen Anlagen, wie Gefahrenmeldeanlage (GMA), Gaswarnanlagen, Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), Raumlufttechnische- (RLT-) Anlagen, GLT etc., sind entsprechend den Vorgaben insbesondere durch

 das Brandschutzkonzept

 Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Januar 2015 (Feuerwehr Hamburg inkl. aller Anlagen

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 Technische Anforderungen an die unterschiedlichen automatischen Lösch- und Entrauchungssysteme

7.16.4.4 Kennzeichnung und Beschilderung

[207] Die Kennzeichnung der Brandmeldezentralen und -Unterzentralen erfolgt un- ter Angabe der KKS gemäß C7.10 sowie C7.9

[208] Die Kennzeichnung, Beschilderung aller Geräte und Melder hat unter Angabe der Linien- und Melder- oder Aktornummer gemäß C7.9

[209] Alle Systemschränke sind mit Typenschild zu kennzeichnen, und folgendes muss aus der Kennzeichnung oder Komponente hervorgehen:

 Name und Adresse des Herstellers

 Fertigungsserie

 Typenbezeichnung

 Elektrische Anschlussbedingungen (Spannung, Spannungsform und Leis- tung)

 IP-Klasse

 Herstellungsjahr

 CE-Kennzeichnung

 Prüfaufkleber

[210] Hinweise-, Warn- und Gefahrenschilder auf Feuerlöscheinrichtungen sind dauerhaft vor Ort auszuführen. Es sind vorzugsweise selbstklebende; UV-be- ständige Folien zu verwenden.

7.16.5 Feuerlöschanlagen

7.16.5.1 Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten

[211] Maßgebend für die Ausführung von Feuerlöschanlagen sind die neuesten an- erkannten Regeln der Technik sowie alle zugehörigen

 VdS CEA-Richtlinien

 DIN-Vorschriften

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 VDI-Richtlinien

 BGV

 UVV

 Gewerbeordnung

 Öffentliche, baupolizeiliche und behördliche Bestimmungen

 Arbeitsstätten-Richtlinien

7.16.5.2 Umfang des Brandschutzes

[212] Feuerlöschanlagen dienen dem Personen- und/oder Sachschutz der Anlage.

[213] Die Feuerlöschanlagen bestehen aus den folgenden Teilanlagen:

  • Feuerlöschpumpenanlage

  • Feuerlöschleitungen

  • Löschmonitore

  • Sprühwasser-Löschanlagen

  • Schaum-Löschanlagen

  • Sprinkleranlagen

  • Gas-Löschanlagen

  • Wandhydranten-Anlage

[214] Eine Beschreibung der Feuerlöschanlagen sowie eine Auflistung der Lösch-

bereiche sind dem “Konzeptbericht Feuerlöschsystem“ zu entnehmen.

7.16.5.2.1 Allgemeine Anforderungen

[215] Bei der Ausführung der hier beschriebenen Feuerlöschanlagen sind die VdS – Richtlinien zu berücksichtigen.

[216] Die Planung, Auslegung und Ausführung der VdS - Löschanlage ist u.a. in Anlehnung an:

  • VGB- Merkblatt

Brandschutz in Hausmüllverbrennungsanlagen“

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  • VGB- M 217 H-

  • VGB R108 „Brandschutz im Kraftwerk“

Nachdruck 2001

Herausgegeben von der VGB Technische

Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber e. V.

  • VdS 2515 „Abfallverbrennungsanlagen Richtlinien für den Brandschutz“

  • VdS 2108 „Richtlinien für Schaum-Löschanlagen“

  • VdS 2109 „Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen“

  • VdS CEA 4001 „Richtlinien für Sprinkleranlagen“

  • VdS 2380 „Richtlinien für Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssig- ten Inertgasen“

  • Brandschutzgutachten unter Berücksichtigung der Fortschreibungen

  • Protokolle zu Abstimmungen mit dem VdS,

vom AN- Feuerlöschanlagen zu realisieren.

7.16.5.2.2 Systemtechnische Abgrenzung

Wasser-Löschanlagen:

[217] Ausführung der kompletten Löschanlage inkl. Löschsteuerzentrale, (einschl. kompletter Schwachstrominstallationen und Zubehör, lediglich die elektri- schen Hauptanschlusskabel werden vom Lieferanten der BMA geliefert, Auf- legen auf die BMZ durch AN-Feuerlöschtechnik)

[218] Die Wasserversorgung wird über zwei Pumpen zu je 100 % mit entsprechen- dem Wasservorrat realisiert und gehört zum Lieferumfang des AN-Feuerlösch- technik.

[219] Hinweis: Die erdverlegten Feuerlöschleitungen einschl. der Hydranten in den Außenanlagen werden bereits durch den AG ausgeführt. Der AN – Feuer- löschtechnik muss bei seinen Berechnungen und der Montageplanung/Aus- führung diesen Aspekt beachten und berücksichtigen. Die Leistungsgrenze der erdverlegten Feuerlöschleitungen endet jeweils ca. 1 m im Gebäude.

Gas-Löschanlage:

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[220] Lieferung der kompletten Löschanlage inkl. Löschsteuerzentrale jedoch ohne Rauchmelder. (Die Rauchmelder werden durch den Lieferanten der BMA ge- liefert und montiert.)

[221] Die Verknüpfung der Feuerlöschanlagen mit der übergeordneten Brandmelde- anlage (BMA und Rauchmelder im Leistungsumfang „Lieferanten der BMA“) und/oder der Wärmebildkamera des „Lieferanten der BMA“ im Abfallbunker, wird durch den „Lieferanten der BMA“ in Abstimmung mit den Behörden bzw. dem Brandschutzgutachter realisiert.

[222] Die übergeordnete Brandmeldezentrale wird im Bereich der Warte durch den Lieferanten der BMA errichtet.

[223] Die Alarmierung erfolgt optisch und akustisch und in Abstimmung mit der ört- lichen Feuerwehr, automatisch fernübertragbar (wird durch den Lieferanten der BMA realisiert). Störmeldungen und Betriebsmeldungen aus den jeweili- gen Blackboxen des Lieferanten TGA, werden durch den Lieferanten der BMA auf die Leittechnik aufgeschaltet.

7.16.5.2.3 Steuerung der Feuerlösch-Bereiche Wasser-/Schaumlöschanlagen

[224] Sämtliche Wasser-/Schaumlöschanlagen erhalten eine eigene Löschsteuer- zentrale, an die die Alarmierungseinrichtungen und die Handauslösungen an- geschlossen werden, jedoch nicht die automatischen Brandmelder, diese kommen vom Gewerk BMA und werden über die Standardschnittstelle Lö- schen angeschlossen.

[225] Für die Feuerlöschanlagen im Abfallbunker – UEB, erfolgt die Auslösung der einzelnen Löschbereiche/Löscheinrichtungen, von der Kranführerkabine (Krankanzel) aus.

Hierfür wird ein VdS - gerechtes Bedien-/Steuertableau in der Krankanzel und in der Warte des Schaltanlagengebäudes vorgesehen.

Gemäß VdS-Richtlinie 2515 erhalten die Löschbereiche eine manuelle Auslö- sung.

[226] Die Löschmonitore werden immer mit Schwerschaum (1% Zumischung) ver- sorgt.

Die Betriebsart Wasser ist zum Spülen der Rohrleitungen vorgesehen.

[227] Die Steuerung der Monitore wird auf Knopfdruck von der tragbaren Fernbedie- nung in der Krankanzel und einer Fernsteuerung (Auslöse- und Bedieneinheit) in der Warte des Schaltanlagengebäudes, ausgewählt. Die Steuerung der

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Schaum-Wasserwerfer wird so ausgelegt, dass die Werfer unabhängig vonei- nander betrieben werden können.

[228] Der Aktionsradius ist so gewählt, dass die einzelnen Bunkerbereiche (Müllla- gerbereich) jeweils mit zwei Monitore beaufschlagt werden können.

[229] Für die Feuerwehr ist gemäß VdS 2512 an gesicherter Stelle und außerhalb des Abfallbunkers, eine zusätzliche redundante Auslöse- und Bedieneinheit für die o.g. Feuerlöschbereiche des Abfallbunkers-UEB vorzusehen.

[230] Diese Auslöse- und Bedieneinheit, welche gleichzeitig die nach VdS gefor- derte redundante Auslöseeinrichtung sicherstellt, ist im Bereich der Warte (Leitwarte) des Schaltanlagengebäudes (Abstimmung des AN zur Lage in der Warte mit dem „Lieferanten der BMA“, anhand der Einrichtungsplanung von E, ist erforderlich) vorzusehen.

[231] Für die Sprühwasser-Löschanlagen werden Handauslösungen installiert, diese werden an die Löschsteueranlage angeschlossen.

[232] Die Sprinkleranlage in der HMA wird eine Feuermeldung über die Löschsteu- erzentralen abgegeben.

[233] Die Abnahme der Wasser-/Schaumlöschanlagen muss durch den VdS erfol- gen.

7.16.5.3 Inertgas-Löschanlage

[234] Sämtliche N2 Gaslöschanlagen erhalten eine eigene Löschsteuerzentrale an die die Alarmierungseinrichtungen, die Warntableaus und die Handauslösun- gen angeschlossen werden, jedoch nicht die automatischen Brandmelder, diese kommen vom Gewerk BMA und werden über die Standardschnittstelle Löschen angeschlossen.

[235] Die N2 Gaslöschanlage kann von der Brandmeldetechnik ausgelöst werden. Hierzu gibt es eine VdS Standardschnittstelle Löschen zwischen der Brand- meldezentrale (BMZ) und der Löschzentrale.

[236] Wird eine Feuerlöschanlage mit sauerstoffverdrängenden Löschmittel einge- setzt, müssen zusätzliche Personenschutzmaßnahmen eingeplant werden (DGUV 205-026 „Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuer- löschanlagen mit Löschgasen“, VdS 3518)

  • Die Personenschutzmaßnahmen sind wie folgt vorzusehen:

  • Verzögerungseinrichtung

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  • Blockiereinrichtung an den Bereichsventilen

  • Akustisches Alarmmittel z.B. elektr. Hupe in den Löschbereichen

  • optisches Alarmmittel z.B. Blitzleuchte in Löschbereichen

  • Warntableaus über den Zugangstüren

  • Hinweisschilder in den Löschbereichen

[237] N2 - Gaslöschanlagen können zum Löschen von Bränden der Brandklassen A, B und C verwendet werden, bzw. bei offenen, örtlich begrenzten Risiken (Gefahrenbereich ohne Umhausung) für die Brandklassen B und C.

[238] Bei N2 - Gaslöschanlagen sind die Sicherheitsmaßnahmen nach Berufsge- nossenschaftlichen Regel BGR 134 und VdS 3518) zum Schutze von Perso- nen zu befolgen.

[239] Kennzeichnung der Rohrleitungen und Anlagenkomponenten in Farbe Feuer- rot gemäß BGV A8, Zusatzfarbe: Tiefschwarz RAL 9005, hierbei ist das z.Zt. noch nicht endgültig verabschiedete Farbkonzept der Anlagentechnik, vor der Bestellung und Ausführung durch den AN, zu prüfen und zu beachten.

[240] Die Abnahme der N2 – Gaslöschanlagen muss durch den VdS erfolgen.

7.16.5.3.1 Verkabelung

[241] Für alle Starkstromleitungen gilt Aufbau entsprechend DIN 57250 und VDE 0250. Strombelastbarkeit nach VDE 0100 und VDE 0115. Die Schwachstrom- leitungen verstehen sich inkl. Einführen in die Verteilungen und sind mit sau- berer Beschriftung zu kennzeichnen. Für fernmeldetechnische und ähnliche Anlagen werden nur paarverseilte Kabel mit Beidraht und Schirmung zugelas- sen. Z.B. IY(St)Y 2x2x0,8. Durch die Leitungsverlegung und alle anderen In- stallationen darf der Brand-, Schall- und Wärmeschutz sowie die Standfestig- keit der Bauteile nicht beeinträchtigt werden.

Alle Leitungswege sind gerade, d.h. waagerecht u. senkrecht auszuführen. Für die Leitungsführung sind die in DIN 18015, Teil 3 angegebenen Installations- zonen einzuhalten. Sind Schalter, Steckdosen usw. außerhalb einer Installationszone ange- bracht, so sind sie senkrecht aus der nächsten waagerechten Installations- zone zu verlegen.

Alle Leitungen und Kabel verstehen sich betriebsfertig verlegt; in den Preisen müssen alle Kosten für Hilfsstoffe sowie entsprechendes Zubehör und

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Befestigungsmaterial enthalten sein.

Außerdem das Abisolieren, das ordnungsgemäße Einführen und Anschließen inkl. des Zubehörs wie Aderhülsen, Kabelschuhe usw. zu berücksichtigen.

[242] Folgende Leistungen müssen in den Einheitspreisen der Kabelverlegung ent- halten sein:

a) Bohrungen in Mauerwerk/Beton bis 3 cm Durchmesser und 40 cm Stärke.

b) Fräsen in Mauerwerk/Beton bis 3 cm Tiefe (siehe auch Punkt e).

c) Fräsen und Stemmen von Aussparungen für Dosen und Abzweigkästen in Mauerwerk/Beton.

d) Stemmen von Durchbrüchen bis 8 x 10 cm in Mauerwerk/Beton bis 40 cm Stärke.

e) Schlitzarbeiten in Massivwänden für UP - Kabelverlegung einschl. fach- gerechtes Schließen des Schlitzes in der Qualität und Oberfläche der Wand.

[243] Vor Beginn der Putzarbeiten sind alle Unter-Putz-Kabel auf Durchgang und Isolationswiderstand zu prüfen.

Bei Näherungen und Kreuzungen mit Schwachstrom- und Fernmeldeleitungen sind die jeweils gültigen Vorschriften zu beachten.

In den Einheitspreisen müssen alle Kosten für Schellen, Schienen, Befesti- gungsmaterial usw. enthalten sein. Bei Wanddurchführungen sind Schutz- rohre zu verwenden.

Bei der Leitungsverlegung oberhalb von Zwischendecken kann die Befesti- gung mit Nagel- und/oder Sammelschellen erfolgen.

[244] Die Kabelverlegung erfolgt als Mischkalkulation der verschiedenen Verlegear- ten (in und auf der Wand, in der Abhangdecke, bzw. unter der Decke, auf dem Rohfußboden, auf Kabeltrassen, auf Steigern, in Leerrohr, usw.

Nach der Kabelverlegung sind die Bohrungen/Durchbrüche vom AN zu schlie- ßen, in brandschutztechnisch qualifizierten Bauteilen mit zugelassenen Brand- schutzschotts

Vorgenannte Kabelschottungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebo- tenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen. Amtliche Prüfzeugnisse können sein: Prüfzeugnis, Prüfbescheid und Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

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[245] Die Installation der Elektroanlage muss so erfolgen, dass z. B die Standsicher- heit der abgehängten F30-Decken nicht gefährdet wird, sowie Feuer und Rauch in andere Bereiche nicht durchdringen kann. Beim Durchdringen von F30/F90-Wänden bzw. Decken muss darauf geachtet werden, dass eine Mischbelegung von Installationen in den gleichen Installationsöffnungen ver- mieden wird. Abschottungen unterschiedlicher Installationen (Elektro, Lüftung, Heizung) mit dem gleichen Schott sind bauaufsichtlich nicht zulässig.

Bei einer Mischbelegung von Installationsdurchbrüchen durch F30 bzw. F90- Bauteile müssen die Abschottungsmaßnahmen mit bauaufsichtlich zugelasse- nen Kombischotts ausgestattet werden, Rohre, elektrische Kabel und Lüf- tungskanäle müssen im getrennten System, durch bauaufsichtlich zugelas- sene Bauprodukte, abgeschottet werden. Einzelheiten sind mit dem Sachver- ständigen abzustimmen.

Die Installationsöffnungen in F30 bzw. F90 –Bauteilen müssen ausreichend bemessen sein, damit eine zu hohe Belegungsdichte der Kabel (max. 60%) verhindert wird, so dass eine sach- und fachgerechte Abschottung möglich ist. Die Belegungsdichte der Kabel darf in jeder Installationsöffnung nicht größer sein als 60 % der Querschnittsfläche der jeweiligen Öffnung/Durchbruch.

Alle Durchbrüche und Öffnungen der Kabelführungen in brandabschnittab- grenzenden / feuerbeständigen Wänden und Decken sind vollständig zu schließen. Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Wände und Decken darf nicht beeinflusst werden. Steuerleitungen, Kabel der Notstromversorgung, Brand- meldekabel usw. sind von der allgemeinen Stromversorgung getrennt zu ver- legen.

Durchführungen in Inertgas geschützten Bereichen sind mit F30-Schotts aus- zustatten, welche einem Rauminnendruck von mind. 260 Pascal standhalten.

7.16.5.3.2 Kabelbefestigungen

[246] Die Montage der Kabeltragsysteme an T-Trägern darf erst nach dem Endan- strich des Korrosionsschutzes erfolgen. Bei Befestigung der Kabeltragsyste- men an vorgenannten T-Trägern, darf der Korrosionsschutz nicht beschädigt werden.

Kabel und Leitungen für Netz und Schwachstrom werden getrennt verlegt. Die Befestigung der Kabelrinnen erfolgt über Befestigungsstiele bzw. bei Wandbefestigung mit Auslegern, gegebenenfalls auch in der abgehängten Decke. Die Stiele und Ausleger müssen generell mit Metalldübeln befestigt werden.

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Sobald Kabel nicht mehr auf Pritschen oder Trassen geführt werden, werden diese in StaPa - Rohren für AUF-Putz-Installation verlegt.

Eine getrennte Pritschen- und Leerrohrverlegung wird i folgender Aufteilung berücksichtigt:

  • NS-Kabel

  • Steuer- und Meldekabel

  • Kabel mit Funktionserhalt

[247] Dabei können NS-Kabel und Steuer- und Meldekabel mit Trennstege verlegt werden.

Bei Verlegung auf getrennten Pritschen wird ein Mindestabstand zwischen den Pritschen von 200 mm vorgesehen.

[248] Sämtliche Kabelrinnen und systemgebundene Zubehörteile wie Befestigungsstiele und Wandausleger sind in verzinkter Ausführung zu verwenden. Wenn erforder- lich, müssen nachträgliche Schnittstellen und Bohrungen nachverzinkt werden. Die Befestigung untereinander und an Tragkonstruktionen, Wänden, Decken etc. sind nur mit typischen Zubehörteilen auszuführen.

Hängestiele erhalten an der unteren Schnittkante Kunststoffkappen zur Unfallver- hütung. Befestigungsabstände für Kabelbahnen max. 1,5 m.

An Ausfädelstellen sind Gummitüllen, Kantenschutz o.ä. vorzusehen. An Gebäu- dedehnfugen sind bei Kabelbahnen entsprechende Maßnahmen zu treffen. Me- tallkabelbahnen oder Rinnen sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbin- den und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Zu verlegende Leerrohre sind jeweils mit Zugdraht zu versehen. Die Position versteht sich inkl. Lieferung und Montage der Kabelrinnen und Steigetrassen einschl. Formstücke, Befestigungs- und Verbindungsteile, sowie Schrauben und Muttern. Alle Teile sind feuerverzinkt nach DIN 17162, verwindungs- und biegefest auszuführen. Belastung 1,5 kN/m, Auflageabstand 1,50m.

Die projektspezifischen Richtlinien für Kabelverlegesysteme sind zusätzlich zu be- rücksichtigen und zu beachten und sind gemäß den brandschutztechnischen Best- immungen und Anforderungen auszuführen.

7.16.6 Messwerterfassung

[249] Zur Auslegung der Sensorik ist die Spezifikation der Instrumentierung im Ausfüh- rungsstandard C7.7 – EMSR zu beachten. Abweichungen sind mit ZRE abzustim- men.

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[250] Die Messgeber werden an einheitlichen Messgestellen befestigt. Alle Messstellen müssen leicht zugänglich sein.

7.16.7 Zutrittskontrolle

[251] Die Verkabelung der Zutrittskontrolle ist nach C7.7 auszuführen. Das Zutrittskon- trollsystem soll mit einem Signalaustausch zur GLT ausgeführt werden. Folgende Anforderungen sind zu beachten:

[252] Es sind möglichst wenige abweichende Fabrikate einzusetzen.

[253] Für den benannten Bereich ist ein Schließsystem zur Zutrittskontrolle zu installie- ren.

[254] Je Tür ist ein Meldekontakt als Endschalter zur Aufschaltung auf die GLT vorzu- sehen.

[255] Folgende Anforderungen sind zu beachten:

 · Alle Türen sind mit Schließzylindern des Schließsystems auszurüsten.

 · Bei Türen und Toren sind Doppelschließanlagen im Bedarfsfall vorzu- sehen.

 · An zentralen Stellen, z.B. Haupttor und Eingangstür zum Turbinenge- bäude, o.ä., ist je ein Validierungsterminal (sabotagesicher) vorzuse- hen. Diese Terminals sind jeweils über eine 4- Draht Anbindung (ge- schirmtes Telefonkabel) mit dem Zugangskontroller, z.B. Visiotech ZK- ATLAS-260 verbunden.

 · Sollten mehr als 2 Zugänge räumlich getrennt vorhanden sein, sind entsprechend mehrere Validierungsterminals und Zutrittskontroller vor- zusehen.

 Die Projektierung der Schließanlage und Parametrierung der Schließzy- linder kann bei dem Hersteller des Schließsystems beauftragt werden.

 Die Implementierung der Türmeldekontakte in die GLT ist vorzusehen.

 Bei den Lieferanten für die Türen können die Maße für die Zylinder ent- sprechend abgefragt werden, um eine Auflistung der benötigten Zylinder anfertigen zu lassen.

 Die Ausführung Schließung der Türen innerhalb der Gebäude ist in Ab- stimmung mit ZRE auszuführen.

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7.16.8 Videoanlage (Objektüberwachung)

[256] Der Standort soll mit einem Videosystem zur Objekt- und Anlagenüberwa- chung ausgestattet werden.

[257] Die Videoanlage dient in erster Linie der Verhinderung und Aufklärung von unbefugtem Zutritt und ggf. Straftaten, der Sicherheitsüberwachung von Ein- /Ausgängen, dem Zutritt von Personen sowie der Beobachtung und Steuerung von Prozessen, insbesondere Lagerung, Be-/Entladung von Betriebsstoffen und Hilfsmitteln.

[258] Für die Videoüberwachung ist die EU-DSGVO bzw. das BDSG zu beachten. Bereiche mit Videoüberwachung müssen gekennzeichnet sein.

[259] Bei der Anordnung der Kameras ist eine Interessensabwägung zu erstellen, um die Wahrung des Persönlichkeitsrechtes nach Art. 2 des Grundgesetzes zu gewährleisten.

[260] Das eingesetzte System ist vor der Bestellung mit ZRE abzustimmen.

[261] Die Videoanlage ist einschließlich aller erforderlichen Komponenten, Verkabe- lung, Montage von Kabeltrassen oder Rohren (soweit erforderlich), allen erfor- derlichen Zubehörteilen und Montagematerial zu liefern.

[262] Mindestens folgende Anforderungen müssen von den eingesetzten Kameras erfüllt werden:

 Fest installierte Kameras mit Objektiven mit fester Brennweite und Vi- deo-Bewegungserkennung  Ereignisbasierte PTZ-Kameras (Pan-Tilt-Zoom = Schwenk-Neige- Zoom) (mindestens 24-facher optischer Zoom, schnelle Reaktion mit stufenloser Bewegungs- und Zoomgeschwindigkeit, mindestens sechs vordefinierte Zielpositionen)  Spezialkameras zur Überwachung von Bereichen mit hohen Staub- frachten (Bunkerkamera) mit Schwenk-, Neige- und Zoomfunktion in einem Gehäuse mit geeigneten Spül und Reinigungseinrichtungen zur Befreiung der Schutzgläser von Ablagerungen.  Die Versorgung der Kameras erfolgt vorzugsweise über Power over Ethernet (PoE). In Ausnahmefällen (z. B. PTZ-Gehäuse) ist eine ex- terne Stromversorgung mitzuführen.  Digitalkameras wahlweise mit 1/2“-CMOS-Sensor oder mit mindestens 1/3"-CCD-Sensor, der ein hochauflösendes Farbvideobild liefert

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 Das Videobild soll hell und kontrastreich sein  Die eingesetzten Kameras sollen über Tag- und Nachtsicht Funktion verfügen. Die Übertragung wird auf Basis der Lichtverhältnisse auto- matisch angepasst  Die Auflösung des Bildes soll mindestens 6MP betragen (3072x2048)  Bildrate mindestens: 15 Bilder pro Sekunde (Frames per second (fps)), an wichtigen Stellen (Eingang, etc.) 25 fps  Kompressionsverfahren (H.264 oder H.265) je nach Anwendung  Je nach Erfordernis montiert in wetterfestem Gehäuse, mindestens IP65, mit Sabotageschutz  Je nach Erfordernis ist eine selbstregulierende und sich selbst überwa- chende Heizung ist in das Kameragehäuse zur Frostfreihaltung, Ver- hinderung von Kondensat- und Beschlags-Bildung, sowie zur Gewähr- leistung eines störungsfreien Betriebs zu integrieren.  Ausreichendes Bild auch in der Nacht bis 0,5 Lux  In Bereichen, in denen mit wechselnden Lichtverhältnissen zu rechnen ist, müssen die Objektive oder Sensoren mit einer automatischen Blen- densteuerung ausgestattet sein  Für Kameras, bei denen die Beleuchtungsstärke während der Dunkel- heit nicht ausreicht, um ein klares Bild zu liefern, muss eine Infrarotbe- leuchtung vorhanden sein. Die Leuchtweite der Beleuchtung muss auf die Brennweite und den Erfassungsbereich der Kamera abgestimmt sein. Die Infrarot-Beleuchtung muss sich während der Dunkelheit auto- matisch über Fotozellen einschalten. Zusätzlich zur Infrarot-Beleuch- tung ist eine sichere Beleuchtung vorzusehen. Die sichere Beleuch- tung in der Zone und den angrenzenden Zonen muss eingeschaltet werden, wenn ein Alarmzustand ausgelöst wird.  Alle Kameras müssen über einen integrierten Sabotageschutz verfü- gen (z. B. gegen Verdrehen, Verdunkeln des Objektivs usw.) Vandalis- mus-Set

[263] Die Objektüberwachung verfügt über ein Video-Aufzeichnungssystem (Video- zentrale). Alle Kameras werden über ein eigenes, physikalisch getrenntes Ethernet-Netzwerk an die Videozentrale angebunden.

[264] Das Aufzeichnungssystem erfüllt mindestens die nachfolgend aufgeführten technischen Anforderungen.

 Serversystem basierend auf der letzten Windows Server Version  Intel Xeon CPU  10GB Ethernet Schnittstelle  Raid 1 System-HDD (NVMe) mit mind. 1TB

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 Raid 1 oder Raid 10 HDD (NVMe) mit mind. 8TB zur Videoaufzeich- nung (Der tatsächliche Speicher ist durch den Lieferanten festzulegen)  Mögliche Aufzeichnungsdauer mind. 1 Jahr in einem Ringspeicher  Bei Erreichen der max. Aufzeichnungsdauer muss mind. 20% Reser- vespeicher vorhanden sein.

[265] Die maximale Aufzeichnungszeit kann für jede Kamera getrennt festgelegt werden, um den Anforderungen der DSGVO und des BDSG zu entsprechen.

[266] Das Aufzeichnungssystem ist eingebaut in einem 19“ Netzwerkschrank (Zent ralschrank). Im Schrank befinden sich auch die Komponenten und Geräte zur Anbindung an die Netzwerke (LWL und RJ45). Diese beinhalten mindestens die erforderlichen Patchfelder und Netzwerkswitche. Die Spannungsverteilung ist ebenfalls in den Netzwerkschrank zu integrieren. Die Versorgung erfolgt über eine redundante Einspeisung mit 230V AC aus der übergeordneten USV- Verteilung (VE5.2.1). Aus der integrierten Spannungsverteilung werden auch die erforderlichen Unterverteiler mit PoE Switches angespeist. Die LWL Ver- bindung erfolgt über Patchverbindungen, welche den übergeordneten LWL Ring nutzt.

[267] An geeigneten Standorten am Werksgelände oder in den Anlagen sind Video- Unterverteiler mit PoE Switchen anzuordnen, an welche die Kameras ange- bunden werden können. Die Verteiler sind so anzuordnen, dass die max. Ka- bellänge von 100m für PoE nicht überschritten wird.

[268] Der Anschluss der Kameras erfolgt über Cat 7 Kabel. Die Verbindung der Un- terverteiler mit der Videozentrale erfolgt über LWL Verbindungen.

[269] Die Kommando- und Überwachungszentrale für die Objektüberwachung be- findet sich in der zentralen Leitwarte. Von hier aus können alle Videokameras bedient und beobachtet werden. Die Darstellung der Videobilder ist konfigu- rierbar und in verschiedenen Szenen abrufbar. Auf einem einzelnen Monitor können mindestens 4 Videobilder angeordnet werden, welche entweder zeit- gesteuert in einer festgelegten Reihenfolge unterschiedliche Kameras anzei- gen oder fest auf eine Kamera zugeordnet sind.

[270] Die Kommandozentrale besteht mindestens aus den nachfolgenden Kompo- nenten.

 Kommandopult zur Steuerung der PTZ Kameras mittels Joysticks  Client PC zur Videoanzeige mit Maus und Tastatur  2 Bedienbildschirme zur Aufstellung auf dem Bedienpult mind. 24“, geeignet für den 24/7 Betrieb (z.B. NEC PA242W-SV2 oder gleichwertig)

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 Mind. 1 Großbildschirme zur Montage an einer Wand vor dem Bedien- pult mind. 65“, geeignet für den 24/7 Betrieb

[271] Im Gebäude des Wachdienstes müssen zusätzliche Monitore mit Maus und Tastatur aufgestellt werden. Die Signale sind per KVM-Extender zu übertra- gen. Die Verbindung erfolgt über ein zu installierendes LWL Kabel. Im Zent- ralschrank ist hierfür ein entsprechender Client PC zu installieren.

[272] In der Nähe der Videozentrale, oder im zentralen Konfigurationsraum ist ein Engineering Platz zu installieren. Der Engineering Platz dient der Konfiguration des Servers, der Kameras, sowie zur Störungsauswertung. Die Konfigurati- onssoftware kann wahlweise auf einem eigenen Client PC, oder direkt am Ser- ver installiert, und per KVM -Verlängerung zum Konfigurationsplatz geführt werden. Ein eigener Client PC wird dabei im Zentralschrank installiert.

[273] Der Konfigurationsplatz ist mindestens mit Maus, Tastatur und 2 Bildschirmen zur Konfiguration und Videoanzeige ausgestattet.

 ·

[274] Für das gesamte System (Videozentrale, Kommandozentrale und Enginee- ringplatz) können Personen- und Aufgabenbezogene Zugriffsrechte eingerich- tet werden

[275] In speziellen Fällen muss die Anzeige- und Aufzeichnungsmöglichkeit auf be- stimmte Tageszeiten beschränkt werden. Z.B. dürfen Arbeitsplätze, die sich im überwachten Bereich befinden nur außerhalb ihrer Belegungszeit angezeigt oder aufgezeichnet werden.

[276] Für die Montage von Kameras im Außenbereich sind gegebenenfalls geeig- nete Masten mit Sockel einzusetzen.

[277] Generell sind alle erforderlichen Befestigungsmaterialien entsprechend der Montagesituation angepasst durch den Lieferanten zu liefern und zu Montie- ren.

7.16.9 Beleuchtung und Steckdosenanlage

[278] Für die Beleuchtungs- und Steckdosenanlage ist das Dokument Konzeptbe- richt U0AN+EDB001 Konzeptbericht Beleuchtung sowie das Dokument U0BJ+EBD001 Konzeptbericht Licht- und Kraftverteiler zu beachten. Licht- und Kraft-Hauptverteiler (LuK-HV)

[279] Für die Beleuchtungs- und Steckdosenanlage ist auch die

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Ausführungsvorschrift C7.7 gültig. Die darin enthaltenen Ausführungen, Hin- weise und Vorschriften sind zusätzlich zu diesem Ausführungsstandard zu be- achten.

[280] Die Ausführung erfolgt nach DIN EN 61439 (VDE 0660 Teil 600) als Nieder- spannungs-Schaltgerätekombination schutzisoliert, Stahlblechgehäuse, die ausgebaute Platzreserve entspricht den Vorgaben aus der Ausführungsvor- schrift C7.7, mit vorderseitigen, verwindungssteifen Türen mit Profilgum- midichtung, Schutzart gemäß Ausführungsvorschrift C7.7 Modulares Energie- messgerät mit Zählerstandsgang, kalibriert, Anbindung über PROFINET / IE, Instrumentengröße 144x144mm, Kabeleinführung von unten, Innenbeleuch- tung mit Türkontakt oder Sensor und Schaltschranksteckdose, 1 rote Sammel- störmeldeleuchte mit Lampenprüfschaltung, Überspannungsschutz.

[281] Sämtliche Einbaugeräte müssen für Normfeldverteilereinbau geeignet sein.

[282] Es sind ausschließlich Sicherungsautomaten mit Hilfskontakten / Fehlersignal- schalter als Melde- / Auslösekontakt (1S + 1Ö) zu verwenden.

[283] Die Licht- und Kraft Hauptverteiler (LuK-HV) versorgen die Licht- und Kraft- Verteiler (LuK-Verteiler) in den jeweiligen Bereichen und Gebäudeteilen.

[284] LuK-HV werden grundsätzlich in der E-Räumen der NS-Schaltanlagen aufge- stellt.

[285] Die LuK-HV werden über Profinet und dezentraler Peripherie mit der CPU des zugeordneten ASP verbunden. Entsprechende E/A-Baugruppen sind in die LuK-HV einzubauen.

7.16.9.1 Licht- und Kraft-Unterverteiler (LuK-UV)

[286] Für LuK-UV für Beleuchtungs- und Steckdosenkreise gelten auch die Vorga- ben aus C7.7 - EMSR.

[287] Die Ausführung erfolgt nach DIN EN 61439 (VDE 0660 Teil 600) als "Typen- geprüfte Schaltgeräte-Kombination" (TSK), schutzisoliert, Stahlblechgehäuse, die ausgebaute Platzreserve entspricht den Vorgaben aus der Ausführungs- vorschrift C7.7, mit vorderseitigen, verwindungssteifen Türen mit Profilgum- midichtung, Schutzart gemäß Ausführungsvorschrift C7.7, Kabeleinführung von unten, Innenbeleuchtung mit Türkontakt oder Sensor und Schranksteck- dose, 1 rote Sammelstörmeldeleuchte mit Lampenprüfschaltung und sofern erforderlich mit Überspannungsschutz.

[288] Die LuK-UV werden über Profinet und dezentraler Peripherie mit der CPU des

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zugeordneten ASP verbunden. Entsprechende E/A-Baugruppen sind in die LuK-HV einzubauen.

[289] Sämtliche Einbaugeräte müssen für Normfeldverteilereinbau geeignet sein.

[290] Es sind ausschließlich Sicherungsautomaten mit Hilfskontakten als Melde- / Auslösekontakt (1S + 1Ö) zu verwenden.

[291] Sämtliche Steckdosenkreise sind mit allstromsensitivem RCD-Schutzschalter Typ B mit Hilfskontakten als Melde- / Auslösekontakt (1S+1Ö) zu verwenden. Der Fehler-Auslösestrom der RCD-Schutzschalter darf max. 30 mA betragen.

[292] Zu den LuK-Verteilern gibt es keine USV- oder SV-Einspeisungen. Damit gibt es keine farblich gekennzeichneten Steckdosen.

[293] Es sind maximal 12 Sicherungsabgänge pro RCD-Schutzschaltung zulässig, jedoch sind mindestens 2 RCD-Schutzschalter für Steckdosen pro Verteilung vorzusehen.

[294] Die Vorgaben der EN 50178 (DIN VDE 0160) sind bei der Auswahl der RCD- Typen zu beachten.

[295] Beleuchtungsstromkreise sind grundsätzlich mit Taster und Stromstoß-Schal- ter im LuK-UV auszuführen. Hierbei sind die Stromstoßschalter mit einer Last- reserve von 50% auszulegen. Diese Beleuchtungskreise, ausgenommen in den Büro- und Aufenthaltsräumen, können von den ASPs der Gebäudeleit- technik übergeordnet (Zentral-Aus) geschaltet werden.

[296] Die Einzelbeleuchtungen / Beleuchtungsgruppen werden vorrangig über die Kombination Taster / Stromstoßschalter geschaltet. Die Ein- und Ausschaltung von Beleuchtungen in Räumen mit geringer Frequentierung (z.B. ZBV-Räume, Lager, o.ä.) ist mit üblichem Lichtschalter.

[297] Eine Dimmung einzelner Stromkreise muss über örtlich angebrachte Dimmer erfolgen. Eine Dimmung über die ASP-Schränke ist nicht vorgesehen.

[298] Licht und Steckdosenstromkreise sind mindestens je Raum 1x getrennt einzu- speisen.

[299] Als Sicherungsautomaten und andere Einbaugeräte ist eine einheitliche Bau- reihe zu verwenden.

[300] In jedem Schrank / Verteiler ist eine laminierte Sicherungslegende in der Tür zu montieren.

[301] In jedem Schrank / Verteiler ist eine Schaltplantasche in großzügig dimensio- nierten Abmessungen einzubauen. In Stahlblechschränken sind die Schalt- plantaschen ebenfalls aus dem Material Stahlblech. Die Schaltplantasche muss mindestens einen Ordner A3 aufnehmen können.

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[302] Die LuK-UV sind mit Komfortgriff und Halbprofilzylinder auszustatten.

[303] Die Vorgaben für die Dokumentation sind dem Ausführungsstandard C7.10 zu entnehmen.

[304] LuK-Verteilungen werden grundsätzlich nur in geschlossenen Gebäuden auf- gestellt. Eine Aufstellung im Freien ist nicht zulässig.

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7.16.9.2 Fabrikate

[305] Für Unterputzschalter, Steckdosen, Telefon- und Netzwerkdosen ist ein ein- heitliches Fabrikat und Baureihe zu verwenden. Alle Abdeckrahmen sind mit Sichtfenster auszuführen und mit Verteiler und Sicherungsnummer zu be- schriften. Abzweigdosen, Telefon und Netzwerkdosen sind ebenfalls entspre- chend zu beschriften.

[306] In Räumen mit regelmäßigem Aufenthalt, wie Büros, Aufenthalts-, Umkleide und Besprechungsräumen, sowie WCs und Küchen (z.B. im Verwaltungsge- bäude, Funktionsgebäude, etc.) wird vorrangig Unterputz-Installation ange- wandt.

[307] Installationen in Feuchträumen wie, WCs, Umkleiden, Duschen, Küchen etc. müssen mindestens die Schutzart IP65 besitzen.

[308] Im Anlagenbereich, und Räumen mit verfahrenstechnischen Anlagen und in Werkstätten ist generell Aufputz-Montagematerial mit Schutzart IP65 und hö- her zu verwenden.

[309] Sämtliche Schalter, Taster und Steckdosen haben ein Beschriftungsfeld zur Aufnahme der Bezeichnung dieses Betriebsmittels.

7.16.9.3 Rauminstallation

[310] In den Räumen des Verwaltungsgebäudes werden die Endstromkreise über ein Estrichüberdecktes Kanalsystem (EÜK-System) mit Bodenauslässen so- wie abgehängte Decken verlegt. Vorhandene Unterzüge an den Decken sind zu beachten.

[311] Über die Bodenauslässe erfolgt auch die Netzwerkanbindungen der Geräte, wie Telefon- und EDV-Endgeräte

[312] Das EÜK-System wird von den Steigeschächten direkt durch die Räume ge- führt. Eine Kanalführung über die Flure ist nicht aus Gründen des Brandschut- zes nicht vorgesehen. Müssen Kabel zu anderen Räumen als dem Flur selbst, trotzdem durch Flure geführt werden, so sind diese entsprechend in Funkti- onserhalt für Fluchtwege auszuführen.

[313] In größeren Besprechungsräumen sind zusätzlich Fußbodentanks zu montie- ren, so dass sich eine maximale Entfernung zur nächsten Steckdose von 3 m ergibt.

[314] Auf die Trennung von Kabeln zwischen der Spannungsebene 230/400°VAC sowie Telefon- und Netzwerkkabeln ist zu achten. Die gültigen Vorschriften

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und Empfehlungen bezüglich Trennungsabstand verschiedener Spannungs- ebenen sind zu beachten und einzuhalten.

7.16.9.4 Aufteilung der Rauminstallation

[315] In jedem Raum ist neben der Tür in einer Höhe 1,10m ein Lichtschalter / Taster und in einer Höhe von 0,30m eine 230VAC-Steckdose mit getrennten Strom- kreisen zu montieren.

[316] In den Fluren und E-Räumen ist mindestens alle 10 m eine Steckdose für die Reinigung vorzusehen.

[317] In Treppenhäusern ist auf jedem Stockwerk ein Stück 230VAC-Steckdose zu montieren.

[318] Die maximale Entfernung zwischen Steckdosen in den Werkstätten darf maxi- mal 5°m betragen.

[319] Für alle festeingebauten Geräte und Maschinen wie z.B. Großgeräte, Stand- bohrmaschinen, Warmwassererhitzer usw. sind die entsprechenden Steckdo- sen 230/400VAC mit einem separaten RCD und Sicherungsabgang oder RCBO (FI-LS) zu installieren.

[320] Drehstromsteckdosen (CEE-Steckdosen) sind generell pro Steckdose mit ei- nem separaten RCD und Sicherungsabgang oder RCBO einzuspeisen.

7.16.9.5 Anlagenbeleuchtung

[321] Der Konzeptbericht Beleuchtungsanlagen ECN_KB_Beleuchtung+EDB001 ist zu beachten.

[322] Die komplette Beleuchtung ist in LED-Technik auszuführen.

[323] Der Konzeptbericht Beleuchtungsanlagen sieht die folgenden Beleuchtungs- arten vor:

 Normalbeleuchtung (Allgemeinversorgung 400 VAC)  Die Sicherheitsbeleuchtung erfolgt aus mehreren dezentralen Anlagen (Gruppenverteiler), welche gebäudeweise angeordnet sind.  Die redundante Einspeisung dieser Sicherheitsbeleuchtungs-Anlagen erfolgt aus der NSHV und ist NEA-berechtigt.  Die separate Batterieanlage der Sicherheitsbeleuchtung ist die system- spezifische USV-Versorgung.

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[324] Die Beleuchtung aller Gebäude, Räume, Hallen, Bühnen, Straßen, etc. (innen und außen) sowie die dazugehörigen Batterie-, USV-Anlagen, etc. werden vom Planer Lieferanten der VE 4.28.2 berechnet und geplant. Die ausführende Firma übernimmt diese Planungsunterlagen zur Erstellung Ihrer Werk- und Montageplanung.

[325] Die Beleuchtungsberechnung ist dem AG vorzulegen. Sie dient als Nachweis im Zuge der Ausführungsplanung. Die Beleuchtungsstärken sind bei der Über- gabe messtechnisch nachzuweisen.

[326] Die Spannungsversorgung der LuK-HV für die LUK-UV bzw. die Normalbe- leuchtung erfolgt durch den Lieferanten der VE 5.2.1 Als Übergabe wird die Klemmleiste der LuK-HV definiert.

[327] Ausgenommen davon sind „Sonderbeleuchtungen“, die aus speziellen Anfor- derungen der VEs kommen. Diese sind von den VEs zu berechnen, zu planen, zu liefern, zu montieren und in Betrieb zunehmen. Die elektrische Versorgung dieser Beleuchtungen muss selbst gebildet werden und erfolgt aus der eige- nen Vergabeeinheit.

7.16.9.6 Sicherheitsbeleuchtung

[328] Die Sicherheitsbeleuchtung ist gemäß den derzeitig gültigen Regelwerken zu beplanen und auszuführen und dient dazu, die Flucht- und Rettungswege auszuleuchten. Die Spannungsversorgung der Sicherheitsbeleuchtung er- folgt durch den Lieferanten der VE 4.28.2. Als Übergabe gilt die Klemmleiste des Sicherheitsverteilers.

[329] Sicherheitsbeleuchtung erhalten alle Fluchtwege und Rettungswege bis zu deren Ausgängen. Sie muss so ausgelegt sein, dass bei Ausfall der Normal- beleuchtung ein gefahrloses Verlassen der Gebäude und Anlagen gewähr- leistet ist.

[330] Die Sicherheitsbeleuchtung ist immer in Betrieb (24 Stunden, 7 Tage).

[331] Jeder Stromkreis ist separat mit einem Leitungsschutzschalter mit max. 10 A mit Hilfsschalter und Signalkontakt für dessen Überwachung abzusichern.

[332] Max. 20 Leuchten sind pro Stromkreis zulässig. Die maximale Belastung je Stromkreis soll 0,6 x IN betragen.

[333] Fluchtwege werden in Fluchtwegplänen festgelegt. Die Sicherheitsbeleuch- tung ist entsprechend DIN EN 50172 (DIN VDE 0108), DIN 1838 auszufüh- ren.

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[334] Sie muss von der allgemeinen Stromversorgung unabhängig sein.

[335] In Räumen mit mehr als einer Sicherheitsleuchte sind diese auf mindestens 2 Stromkreise aufzuteilen.

[336] Die Ausführung der Sicherheitsbeleuchtung bzgl. Schutzklasse, etc. erfolgt nach der vorherrschenden Beleuchtung der jeweiligen Örtlichkeit.

[337] Beleuchtungen in Räumen wie Büros, Besprechungszimmer ist entsprechend der ASR auszulegen und mit dem AG abzustimmen.

7.16.9.7 Allgemeine Ausführung

[338] Sofern nicht anders spezifiziert, erfolgt die Auslegung der Beleuchtung ent- sprechend DIN EN 12464-1 und der geltenden Arbeitsstättenrichtlinie (ASR). Bei widersprüchlichen Angaben ist die technisch höherwertigere Vorgabe ein- zuhalten. Die nachfolgend für die einzelnen Arbeitsstätten aufgeführten mittle- ren Horizontalbeleuchtungsstärken beziehen sich auf eine Arbeitsplatzhöhe bzw. auf eine gedachte Nutzebene in 85 cm Höhe. In Treppenhäusern bezieht sich die Horizontalbeleuchtungsstärke auf eine gedachte Nutzhöhe von 20 cm und bei Flucht- und Rettungswegen beträgt sie normativ von 2cm über dem Boden. Bei der Auslegung ist ein Planungsfaktor (Verschmutzung, Alterung) von 1,25 zu berücksichtigen. Die Beleuchtungsstärken sind bei der Übergabe messtechnisch nachzuweisen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Erst- messung eine entsprechend dem oben genannten Faktor höhere Beleuch- tungsstärke nachzuweisen ist.

[339] Gleichmäßige Ausleuchtung (Gleichmäßigkeit), Blendungsfreiheit und gute Farbwiedergabe sowie Freiheit von stroboskopischen Effekten sind bei der Planung zu berücksichtigen.

[340] Die erforderlichen Beleuchtungsstärken sind dem Beleuchtungskonzept zu entnehmen.

[341] Zum Erreichen der Beleuchtungsstärke ist die Sicherheitsbeleuchtung mit her- anzuziehen.

[342] Die Ausführung der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung erfolgt gemäß den Berechnungen mit Feuchtraumleuchten oder (Hallen-)Strahlern in LED-Tech- nik in IP 65 im Industriestandard.

[343] In allen Teilanlagen sind Gänge, Treppen, Geräte, Ecken usw. mit Feucht- raumleuchten LED-Tube in IP 65 vollständig auszuleuchten.

[344] Die Leuchten sind einzeln fest ohne Kettenabhängung (in Ausnahmefällen

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zulässig) zu montieren. Lichtbandmontage mit Kettenabhängung über Gängen ist zulässig.

[345] Zur Ausleuchtung von größeren Flächen in Gebäuden können auch LED-Mo- delle äquivalent zu Reflektorleuchten mit Entladungslampen verwendet wer- den. Die Schutzart muss jedoch mindestens IP 65 sein.

[346] Generell sind Leuchten so zu montieren, dass die Leuchtmittel mit einem han- delsüblichen Fahrgerüst von unten gewechselt werden können.

[347] Im Abfallbunker und im Schlackebunker sind Industriestrahler in Schutzart IP 65 zu verwenden. Ebenso ist Ex-Schutzzone ATEX 22 einzuhalten.

[348] Im Abfallbunker sind die Leuchten so zu platzieren, dass ein Wechseln der Leuchtmittel ohne größere Hilfsmittel möglich ist.

[349] Die Beleuchtungsstromkreise sind so auszulegen, dass bei Ausfall eines Krei- ses nicht die gesamte Beleuchtung eines Bereiches auf einmal ausfällt.

[350] In Bereichen in denen Tageslicht ausreicht, jedoch nachts die Beleuchtung ständig an ist, ist die Beleuchtung automatisch über Dämmerungsschalter ein- / auszuschalten.

[351] In Bereichen, in denen die Beleuchtung ständig an sein muss, sind Siche- rungsabgänge ohne weitere Schaltung zu verwenden. Dies ist jedoch vorher abzustimmen.

[352] Es ist darauf zu achten, dass die installierten Leuchten so aufgebaut sind, dass von geplatzten oder gebrochenen Leuchtmitteln keine Gefahr ausgehen kann. Es sind geeignete Sicherheitsglasscheiben bei Erfordernis zu verwenden.

[353] Generell sind alle Leuchtmittel mit erhöhtem Lichtstrom und erhöhter Lebens- dauer auszuführen. Das heißt, das LED-Leuchtmittel ist vorrangig in 230 VAC-Technik auszulegen. Zudem erfüllen sie die Merkmale ≥ L80/B10 (bei 25°C/50.000 Betriebsstunden), ≥ 100lm/W (bei 25°C/3000 K) und mög- lichst größer Abstrahlwinkel (min 120°).

7.16.9.8 Beleuchtungsgeräte

[354] Die einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Landes sind einzuhalten. Darüber hinaus sind die Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12464-1 einzuhal- ten. Die Beleuchtungsstärke ist so auszulegen, dass auch bei üblicher Alte- rung der Leuchtmittel und Verschmutzung der Leuchten die Vorgaben der Ar- beitsplatzverordnung, ASR, etc. eingehalten werden.

[355] Diese Berechnung ist dem AG vorzulegen. Sie dient als Nachweis im Zuge der

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Ausführungsplanung. Die Beleuchtungsstärken sind bei der Übergabe mess- technisch nachzuweisen.

[356] Alle Leuchten sind für industrielle Anwendungen zugelassen und entsprechen:

 den allgemein bekannten Regeln der Technik, d. h. den relevanten Nor- men, wie der DIN VDE 0710-Serie  den Grenzwerten für harmonische Oberschwingungen gemäß IEC 61000-3-2.

[357] Mögliche Netzrückwirkungen, ausgelöst durch die LED Vorschaltgeräte, sind durch geeignete Maßnahmen so weit zu reduzieren, dass die Grenzwerte ein- gehalten werden.

[358] Hinsichtlich der Umgebungstemperatur werden Leuchtkörper folgender Kate- gorien eingesetzt:

 Leuchtkörper der Kategorie 1 für eine Umgebungstemperatur bis 40°C  Leuchtkörper der Kategorie 2 für eine Umgebungstemperatur bis 70°C  Spezialleuchten für Bereiche mit Umgebungstemperaturen über 70°C

[359] Sind auf einer Bühne Bereiche mit Umgebungstemperaturen über 70°C vor- handen und somit dort Spezialleuchten notwendig, bleibt der Einsatz dieser Spezialleuchten nur auf diesen Bereich der Bühne beschränkt. In den anderen Bereichen der Bühne können, in Abhängigkeit der dort zu erwartenden Umge- bungstemperatur, Leuchtkörper der entsprechenden Kategorie eingesetzt werden.

[360] Die Beleuchtungskörper sind über eine Stichleitung an einer Abzweigdose an- zuschließen. Die Abzweigdose ist für eine 5-poligen Durchgangs-Verdrahtung auszulegen.

[361] Beleuchtungsanlagen sind grundsätzlich in 3-Phasen-Schaltkreise aufzutei- len, so dass bei Ausfall einer Phase nur jede dritte Lampe verlischt. Maximal 20 Leuchten sind pro Stromkreis mit einer Phase zu verbinden. Es sind Ein- zelleitungsschutzschalter vorzusehen. Abweichungen bzgl. der max. Anzahl der Leuchten und der Absicherung gem. der Herstellervorgaben sind zu be- rücksichtigen, sofern sie die zuvor genannte maximale Anzahl nicht übersteigt.

[362] Aufhängevorrichtungen für Leuchten, z.B. Deckenhaken mit Dübel, müssen so ausgewählt und angebracht werden, dass sie das 5-fache Gewicht der da- ran befestigten Leuchten, mindestens über 100 N, ohne Formveränderung tra- gen können.

[363] Alle Leuchten sind dauerhaft und gut sicht- bzw. lesbar mit der Stromkreis- Kennzeichnung und einer fortlaufenden Nummer zu beschriften. Als Grund- lage dient hierfür der Ausführungsstandard C 7.9. Die Sicherheitsleuchten sind

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zusätzlich mit einem gut sichtbaren, unverlierbaren roten Punkt zu kennzeich- nen; dazugehörige Abzweigdosen sind mit einem roten Deckel zu versehen.

[364] Für die Markierung der Fluchtwege sind Transparentleuchten mit der Aufschrift "Notausgang", mit Richtungspfeilen oder mit Piktogrammen einzusetzen. Zur Kennzeichnung ist die Farbe Grün nach DIN 4844-1 einzusetzen.

[365] Für die Außenbeleuchtung sind Leuchten aus korrosionsfestem Material, vor- zugsweise Kunststoff, zu verwenden. Weiterhin sind UV-beständige, transpa- rente Abdeckungen und Anti-Beschlagmaßnahmen, vorzusehen.

[366] Die Wannenverschlüsse müssen aus rostfreiem Material sein und ohne Werk- zeuge leicht zu öffnen sein. Dichtungen aus wärme- und alterungsbeständi- gem Material verhindern ein Eindringen von Wasser, Staub und Insekten.

[367] Eine etwaige verminderte Leuchtstärke durch Verschmutzungen ist für die Be- leuchtungsstärken-Berechnung von Außenarbeitsplätzen zu berücksichtigen.

[368] Die Auswahl der Leuchten ist mit dem AG abzustimmen.

[369] Für LED-Innenraumleuchten gelten folgende Anforderungen:

 Lebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden,  Lichtfarbe 830 für Büros, Lichtfarbe 840 für industrielle Bereiche  LED-Module vor Ort auswechselbar

[370] Es ist der Nachweis zu erbringen, dass alle in den Leuchten eingesetzten LED- Chips selektiert sind, d. h. aus derselben Produktion stammen und exakt die gleiche Farbtemperatur aufweisen (z.B. “warmweiß”: 3.000K).

7.16.9.9 Innenbeleuchtung

[371] Grundsätzlich werden für die Innenbeleuchtung ausschließlich LED-Leuchten eingesetzt.

[372] Für die Innenbeleuchtung werden allgemein Wannenleuchten und Feucht- raum-Wannenleuchten, mit den nachfolgenden Eigenschaften vorgesehen:

 höchst effizient mit Lichtausbeute > 100lm/W  hohe Farbwiedergabe Ra> 80, nach Arbeitsstättenrichtlinie für Betriebs- stätten  mit “D”-Zeichen, geeignet für Räume mit erhöhter Brandgefahr  keine Einwegleuchte, Reflektor mit EVG und LED-Modulen auswech- selbar  Umgebungstemperatur bis 40°C möglich (in speziellen Bereichen auch höhere Temperaturen)

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 IP 65 für Feuchtraum-Wannenleuchten

[373] Für Räume mit einer Höhe >6m werden Hallenstrahler in LED-Technik mit den nachfolgenden Eigenschaften verwendet:

 höchst effizient mit Lichtausbeuten > 100lm/W  Tief-Breitstrahlend  hohe Farbwiedergabe Ra> 80, nach Arbeitsstättenrichtlinie für Betriebs- stätten  mit “D”-Zeichen, geeignet für Räume mit erhöhter Brandgefahr  Umgebungstemperatur bis 50°C möglich  IP 65

[374] Die Innenbeleuchtung der einzelnen Räume wird über Taster an den jeweili- gen Zugängen geschaltet.

[375] Für Flure und Treppenhäuser im Innenbereich werden Präsenzmelder zur Steuerung der Beleuchtung verwendet.

[376] Die Innenbeleuchtung kann aus der Gebäudeautomation zusätzlich ein- und ausgeschaltet / übersteuert werden.

[377] Elektrische Betriebsräume sind zusätzlich mit einer Hand-Not-Leuchte mit ei- genem Ladegerät auszustatten.

[378] .

7.16.9.10 Außenbeleuchtung

[379] Die Außenbeleuchtung ist weitestgehend am Gebäude mittels Ausleger und Masten- oder aufsatzleuchten in bewährter LED-Technik zu realisieren.

[380] Anforderung: mindestens IP 65

[381] Für die übrigen Bereiche sind tauchfeuerverzinkte Masten mit erhöhter Mani- pulation- und Sabotagesicherheit gem. DIN ISO 1461 zu verwenden. Pro Mast ist ein Erdkabelübergangskasten vorzusehen.

[382] Eingangsbereiche sind extra mit geeigneten Außenleuchten auszuleuchten. Hierbei ist Rücksprache mit dem AG zu halten.

[383] Die Außenbeleuchtung ist mittels Dämmerungsschaltungen und / oder Zeit- steuerung automatisch aus der Gebäudeautomation ein- und auszuschalten.

[384] Eine zentrale Schaltung per Hand muss für Reparaturzwecke aus der Gebäu- deautomation möglich sein.

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[385] Bei Einfahrten und Toren sind blendfreie Leuchten zu verwenden.

7.16.9.11 CEE-Steckdosen für Service- und Wartungsarbeiten

[386] Es ist ein Service- und Wartungsnetz an CEE-Steckdosenkombinationen in den Gebäuden vorzuhalten.

[387] Hierzu sind Anschlusskästen mit Schraub- / Klemmabgängen welche für eine Belastung von 250 A ausgelegt sind vorzusehen. Die Absicherung erfolgt über NH-Sicherungsabgänge.

[388] Die Einspeisung erfolgt aus den zugeordneten NS-Hauptverteilungen. Es sind maximal zwei CEE- Kombinationen über einen Sicherungsabgang in Reihen- schaltung zu versorgen.

[389] Für alle Bereiche der Anlage sind CEE-Steckdosenkombinationen mit all- stromsensitiven RCD-Schutzschalter Typ B+ und entsprechenden Siche- rungsautomaten zu montieren. EN 50178 ist bei der Auswahl der RCD-Typen zu beachten.

[390] Die Installation erfolgt an Stahlbetonwänden bzw. Stahlkonstruktionen, bei Au- ßenmontage ist ein Regendach aus Edelstahl mind. 1.4301 zu montieren. Bei Installationen in Bereichen mit einem hohen Schmutzeintrag bzw. Schmutzab- lagerung ist ggf. noch ein zusätzliches vollständig geschlossenes Schutzge- häuse, ebenfalls aus dem Material Edelstahl mind. 1.4301, mit Tür und Kabe- leinführung von unten erforderlich.

[391] In jeder Ebene der Anlage ist mindestens eine CEE-Steckdosenkombination (Typ 1 und Typ 2) wechselseitig zu installieren, wobei der Abstand zur nächs- ten CEE-Steckdosenkombination 20m nicht überschreiten darf.

[392] Die CEE-Steckdosenkombinationen sind folgendermaßen definiert.

CEE-Steckdosenkombinationen TYP 1:

 1 x CEE-Steckdose 32A, 5-polig,  1 x CEE-Steckdose 16A, 5-polig,  3 x Schutzkontakt-Steckdosen 16A (1-polig),  einschließlich allstromsensitiven RCD-Schutzschalter Typ B+ und Sicherungsautomaten

CEE-Steckdosenkombinationen Typ 2:

 1 x CEE-Steckdose 63A, 5-polig,

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 1 x CEE-Steckdose 32A, 5-polig,  1 x CEE-Steckdose 16A, 5-polig,  3 x Schutzkontakt-Steckdosen 16A (1-polig)  einschließlich allstromsensitiven RCD-Schutzschalter Typ B+ und Si- cherungsautomaten

Die Steckdosenkombination Typ 3 wird in unmittelbarer Nähe an den Einstiegen (Mann- löchern) in den Kessel und Gewebefilter positioniert.

CEE-Steckdosenkombinationen Typ 3:

 2 Schutzkontakt-Steckdosen 16A (1-polig)  Sicherheitstransformator 230VAC / 300W  einschließlich allstromsensitiven RCD-Schutzschalter Typ B+ und Si- cherungsautomaten

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