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|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
TEIL C7.7 AUSFÜHRUNGSSTANDARD – EMSR
| 9 | Anpassungen Schaltschranksockel, Detailierung bei Schaltschrank-Reserven, Reparaturschalter | 24.04.2024 | Berger (ECN) | 24.04.2024 | Tauche (ECN) |
|---|---|---|---|---|---|
| 8 | Anpassung zu IE4 Motoren | 11.05.2023 | Berger (ECN) | ||
| 7 | Kundenkommentare eingearbeitet | 21.04.2023 | Spitzer (ECN) | 21.04.2023 | Berger (ECN) |
| 6 | Alle Änderungen im Änderungsmodus nachverfolgt Einarbeitung der Punkte von ZRE Anpassung Umgebungsbedingen und INP; Verschie- ben der Dokumentationsvorgaben in C7.10 | 27.02.2023 24.10.2022 xx.09.2022 | Spitzer Weigold Mohr (ECN) Märkisch (ECN) | ||
| 5 | Anpassung finale Ausschreibung VE 3.2 | 20.07.2022 | Karl (ECN) | 20.07.2022 | Krombholz (ECN) |
| 4 | Anpassung Dateibenennung | 11.03.2022 | Märkisch (ECN) | 11.03.2022 | Leinberger (ECN) |
| 3 | Überarbeitung | xx.xx.2021 | - | - | - |
| 2 | Überarbeitung | 20.10.2021 | Dornhoff | 25.10.2021 | Grumbrecht |
| 1 | Erstellt | 31.01.2021 | Nikolic | 29.04.2021 | Grumbrecht |
| Index | Art der Änderung | erstellt Datum | Name | geprüft Datum | Name |
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|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
| Weitergabe sowie Vervielfältigung und Mitteilung ihres Inhalts nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwider- handlung verpflichtet zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehal- ten. | ||
|---|---|---|
| Erstellt: Nikolic | Geprüft: Grumbrecht | Freigegeben: Eckardt |
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|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
INHALTSVERZEICHNIS
7 Ausführungsstandards ............................................................................................ 12
7.7 EMSR .................................................................................................................. 12
7.7.1 Zweck des Dokuments ................................................................................. 12
7.7.2 Allgemeine Grundlagen ................................................................................ 12
7.7.2.1 Allgemeine Richtlinien .......................................................................... 12
7.7.2.1 Umgebungsbedingungen / Schutzart .................................................... 13
7.7.2.2 Spannungs- und Frequenztoleranzen ................................................... 14
7.7.2.2.1 Wechselspannungsnetz ..................................................................... 14
7.7.2.2.2 Gleichstromnetz ................................................................................. 14
7.7.2.3 Spannungsunterbrechungen................................................................. 15
7.7.2.4 Ex-Schutz ............................................................................................. 15
7.7.2.5 Sicherheitstechnik – MSR-Schutzeinrichtungen ................................... 19
7.7.2.6 IT-Sicherheit ......................................................................................... 20
7.7.2.6.1 Updates und Sicherheitspatches ........................................................ 20
7.7.2.6.2 ........................................................................................................... 21
7.7.2.6.3 Antiviren-Software .............................................................................. 21
7.7.2.6.4 Benutzerauthentifizierung / -verwaltung ............................................. 22
7.7.2.6.5 Netze und Kommunikation ................................................................. 22
7.7.3 Planung ........................................................................................................ 23
7.7.3.1 Besondere Anforderungen an das Engineering der Schnittstellen ........ 25
7.7.3.2 Nachweis der Korrektheit gewählter Lösungen..................................... 26
7.7.3.3 Detailanpassungen der Planungen ....................................................... 26
7.7.4 Prozessleitsystem ........................................................................................ 27
7.7.4.1 Allgemeine Anforderungen ................................................................... 27
7.7.4.2 Leittechnikschränke .............................................................................. 27
7.7.4.2.1 Netzwerk- / Serverschränke ............................................................... 28
7.7.4.2.2 PCS 7 - Systemschränke ................................................................... 29
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7.7.4.2.3 PCS 7 - Erweiterungsschränke .......................................................... 31
7.7.4.2.4 Leittechnik-Hilfsschränke ................................................................... 32
7.7.4.2.5 Vor-Ort Hilfsschränke ......................................................................... 34
7.7.4.2.6 Leittechnische Verkabelung ............................................................... 34
7.7.4.3 Unterverteiler / Klemmenkästen ............................................................ 35
7.7.4.3.1 Unterverteiler ...................................................................................... 35
7.7.4.3.2 Klemmenkästen Stell- und Regelantriebe .......................................... 36
7.7.4.4 Automatisierungsstationen.................................................................... 36
7.7.4.5 Netzwerke des Leitsystems .................................................................. 37
7.7.4.5.1 Spleißbox ........................................................................................... 39
7.7.4.5.2 Profinet-System .................................................................................. 39
7.7.4.5.3 Profibus-System ................................................................................. 40
7.7.4.5.4 Service Bridge .................................................................................... 40
7.7.4.6 Signalerfassung und -Ausgabe ............................................................. 40
7.7.4.6.1 Signalerfassung und -Ausgabe Prozesssignale ................................. 40
7.7.4.6.2 HART-Protokoll für Messgeräte ......................................................... 41
7.7.4.6.3 Signalerfassung und -ausgabe NS-Schaltanlage ............................... 42
7.7.4.6.4 Signalerfassung und -Ausgabe Frequenzumrichter ........................... 42
7.7.4.7 Signalaustausch zwischen Automatisierungsstationen der VEs ........... 44
7.7.4.8 Fail-Safe-Technik, SIS .......................................................................... 44
7.7.4.9 Reserven .............................................................................................. 45
7.7.4.10 Typicals................................................................................................. 45
7.7.4.10.1 Leittechnik Hardwaretypicals (Stromlaufpläne) .................................. 46
7.7.4.10.2 Leittechnik Softwaretypicals ............................................................... 46
7.7.4.10.3 Weitere Funktionsbausteine ............................................................... 47
7.7.4.11 Anlagen-Software ................................................................................. 48
7.7.4.12 Condition Monitoring und Performance Monitoring ............................... 49
7.7.5 Automatisierung ........................................................................................... 49
7.7.5.1 Automatisierungsgrad ........................................................................... 50
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7.7.5.1.1 Funktionsgruppenebene..................................................................... 51
7.7.5.1.2 Teilsteuerungen ................................................................................. 51
7.7.5.1.3 Einzelsteuerebene ............................................................................. 52
7.7.5.2 Bedienkonzept ...................................................................................... 52
7.7.5.2.1 Visualisierung ..................................................................................... 52
7.7.5.2.2 Bedienphilosophie .............................................................................. 53
7.7.5.2.3 Meldekonzept ..................................................................................... 53
7.7.5.2.4 Alarmkonzept ..................................................................................... 54
7.7.5.3 Verhalten im Schwarzfall ...................................................................... 54
7.7.6 Planungsprozess .......................................................................................... 55
7.7.6.1 Projektgespräche .................................................................................. 56
7.7.6.1.1 Statusbesprechungen ........................................................................ 56
7.7.6.1.2 Systemgespräche .............................................................................. 56
7.7.6.2 Pflichtenheft .......................................................................................... 57
7.7.6.3 FAT und Sichtkontrollen ....................................................................... 59
7.7.6.4 SAT und Funktionstest Anlagensoftware .............................................. 59
7.7.6.5 Inbetriebsetzung der Leittechnik ........................................................... 60
7.7.6.6 Probebetrieb ......................................................................................... 62
7.7.6.7 Schulung ............................................................................................... 62
7.7.6.8 Prüf- und Kontrollverfahren ................................................................... 63
7.7.7 Black Boxen ................................................................................................. 63
7.7.7.1 Generelles ............................................................................................ 63
7.7.7.2 Anbindung von Black Boxen ................................................................. 65
7.7.7.3 Elektrotechnischer Teil Black Box ......................................................... 66
7.7.8 Instrumentierung .......................................................................................... 69
7.7.8.1 Allgemein .............................................................................................. 69
7.7.8.2 Analoge Messungen / Messumformer .................................................. 72
7.7.8.3 Binäre Messungen ................................................................................ 73
7.7.8.4 Temperaturmessungen ......................................................................... 73
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7.7.8.4.1 Ausführung ......................................................................................... 74
7.7.8.4.2 Schutzrohr (Tauchhülsen) .................................................................. 74
7.7.8.4.3 Widerstandsthermometer ................................................................... 75
7.7.8.4.4 Thermoelement .................................................................................. 75
7.7.8.4.5 Temperaturschalter ............................................................................ 76
7.7.8.5 Druck- und Differenzdruckmessung ...................................................... 76
7.7.8.5.1 Ausführung ......................................................................................... 76
7.7.8.5.2 Manometer ......................................................................................... 77
7.7.8.5.3 Druck- / Differenzdruckschalter .......................................................... 78
7.7.8.5.4 Messumformer ................................................................................... 78
7.7.8.6 Durchflussmessung .............................................................................. 79
7.7.8.6.1 Abgleichgefäß .................................................................................... 79
7.7.8.6.2 Messumformer ................................................................................... 80
7.7.8.6.3 Durchfluss Kühlwasser, Abwasser usw. ............................................. 80
7.7.8.6.4 Durchfluss Wasser, geringe Leitfähigkeit und große Messspanne ..... 80
7.7.8.7 Niveaumessung .................................................................................... 81
7.7.8.7.1 Niveauwächter ................................................................................... 82
7.7.8.7.2 Ultraschall – Radar- Füllstandswächter .............................................. 82
7.7.8.8 Bandwaagen ......................................................................................... 83
7.7.8.9 Wägesysteme der Bunkerbänder ......................................................... 83
7.7.8.10 Ballenwaage ......................................................................................... 84
7.7.8.11 Drehzahlmessung ................................................................................. 84
7.7.8.12 Schwingungsmessung .......................................................................... 84
7.7.8.13 Analysen (Wasser / Dampf / Sattdampf / Kondensat) ........................... 85
7.7.8.13.1 Rohgasmessungen ............................................................................ 85
7.7.8.14 Emissionsmessungen im Reingas und Auswertung ............................. 86
7.7.8.15 Allgemeine Anforderungen Emissionsmessungen ................................ 87
7.7.9 Antriebstechnik / Motoren............................................................................. 88
7.7.10 Frequenzumrichter (FU) ............................................................................... 90
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7.7.10.1 Allgemeine Anforderungen ................................................................... 90
7.7.10.2 Ausführung Frequenzumrichterschränke .............................................. 91
7.7.10.3 Ausführung der Frequenzumrichter (FU) .............................................. 92
7.7.11 Elektrotechnik ............................................................................................... 94
7.7.11.1 Betriebsarten ........................................................................................ 95
7.7.11.2 Mittelspannung ..................................................................................... 95
7.7.11.3 Transformatorräume ............................................................................. 96
7.7.11.4 Schaltschrank und Schaltkästen Spezifikation...................................... 97
7.7.11.4.1 Allgemeine Anforderungen ................................................................. 97
7.7.11.4.2 Umgebungsbedingungen ................................................................... 98
7.7.11.4.3 Aufstellung von Schaltschrank und Schaltkästen ............................... 98
7.7.11.4.4 Spannungsversorgung / Redundanz ................................................ 100
7.7.11.4.5 Schrankaufbau ................................................................................. 101
7.7.11.4.6 Verkabelung, Kabelanschlüsse, interne Verdrahtung und Signalaustausch zwischen den Systemen ........................................................ 107
7.7.11.4.7 Berührungsschutz ............................................................................ 110
7.7.11.5 Niederspannungsanlagen ................................................................... 110
7.7.11.5.1 Allgemeine Anforderungen ............................................................... 112
7.7.11.5.2 Schaltfelder ...................................................................................... 113
7.7.11.5.3 Geräte .............................................................................................. 115
7.7.11.5.4 Berührungsschutz ............................................................................ 124
7.7.12 Kabelwege und Verkabelung ..................................................................... 124
7.7.12.1 Kabelspezifikation ............................................................................... 124
7.7.12.2 Verkabelung........................................................................................ 126
7.7.12.3 Kabelkennzeichnung .......................................................................... 129
7.7.12.4 Haupttrassen / Hauptpritschen, Stichtrassen, Kabelrohre mit Zubehör 130
7.7.12.5 Kabeltrassenbelegung ........................................................................ 134
7.7.12.6 Brandschottung und Verschluss von Gebäudeeinführungen .............. 134
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: SRH C7.7 Ausführungsstandard - EMSR+ECC001_09 21.04.2022 7 von 183
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7.7.13 Elektrische Begleitheizungen ..................................................................... 135
7.7.13.1 Begleitheizungsschrank ...................................................................... 135
7.7.13.2 entfälltAusführung der Heizkreise ....................................................... 136
7.7.13.2.1 Auslegungsdaten elektrische Begleitheizung ................................... 137
7.7.13.2.2 Aufbau der Heizkabel ....................................................................... 137
7.7.13.2.3 Anschluss- und Steuerkästen ........................................................... 138
7.7.13.2.4 Temperaturregelung und Überwachung der Heizkreise ................... 138
7.7.13.2.5 Mindestanforderungen an die Schalt- und Steueranlage ................. 139
7.7.13.2.6 Montage der Heizkabel .................................................................... 141
7.7.14 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich................................................ 142
7.7.14.1 Allgemeine Anforderungen ................................................................. 142
7.7.14.1.1 Allgemeine Bestimmungen, Vorschriften, Richtlinien, Empfehlungen 143
7.7.14.2 Erdungs- und Blitzschutzanlage ......................................................... 145
7.7.14.3 Potentialausgleich ............................................................................... 146
7.7.14.4 Blitzschutz........................................................................................... 146
7.7.14.5 Überspannungsschutz ........................................................................ 147
7.7.14.6 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Funkentstörung ......... 148
7.7.14.7 Schirmung........................................................................................... 149
7.7.14.8 Ausführung Erdungsanlage ................................................................ 150
7.7.14.8.1 Fundamenterder ............................................................................... 150
7.7.14.8.2 Wände, Stützen, Decke.................................................................... 152
7.7.14.8.3 Massive Stahlbetonaußenwände ..................................................... 153
7.7.14.8.4 Stahlbetonfachwerk .......................................................................... 153
7.7.14.8.5 Gebäude in Stahlskelettbauweise .................................................... 153
7.7.14.8.6 Betonfertigteile ................................................................................. 155
7.7.14.8.7 Überbrückung von Dehnungsfugen .................................................. 155
7.7.14.8.8 Außenerdungsanlage ....................................................................... 155
7.7.14.8.9 Innenerdungsanlage ........................................................................ 160
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: SRH C7.7 Ausführungsstandard - EMSR+ECC001_09 21.04.2022 8 von 183
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7.7.14.9 Ausführung Blitzschutzanlage............................................................. 166
7.7.14.9.1 Fangeinrichtungen ........................................................................... 167
7.7.14.9.2 Ableitungen ...................................................................................... 167
7.7.14.9.3 Schornstein für Abgas und Abluft ..................................................... 168
7.7.14.10 Überspannungsschutz ........................................................................ 168
7.7.14.10.1 Blitzschutzbeschaltungen Leittechnik .......................................... 169
7.7.14.10.2 Erdung des Bezugsleiter- und Schirmsystems............................. 170
7.7.14.10.3 Erdung der Schränke ................................................................... 170
7.7.14.11 Erdung der Fernmeldeanlagen ........................................................... 170
7.7.14.12 Bau- / Montageüberwachung und Abnahme....................................... 171
7.7.14.12.1 Messungen nach Fertigstellung ................................................... 171
7.7.15 Stell- und Regelantriebe ............................................................................. 172
7.7.15.1 Stellantriebe ........................................................................................ 172
7.7.15.2 Elektrische Regelantriebe ................................................................... 173
7.7.15.3 Pneumatische Regelantriebe .............................................................. 173
7.7.15.4 Endlagenschalter ................................................................................ 174
7.7.15.5 Instrumentierung von Stell- und Regelantrieben ................................. 174
7.7.15.5.1 Mindestsignalumfang Stellantriebe (ohne SIL-Signale): ................... 175
7.7.15.5.2 Mindestsignalumfang Regelantriebe (ohne SIL-Signale): ................ 175
7.7.16 Magnetventile ............................................................................................. 175
7.7.17 NOT-HALT / NOT-AUS–System ................................................................ 176
7.7.18 Vorortbedienstellen (VOBS) ....................................................................... 177
7.7.18.1 NOT-HALT / NOT-AUS ....................................................................... 179
7.7.18.2 Vorortsteuerstellen/ Vorortbedienstellen ............................................. 179
7.7.18.3 Leittechnische Einbindung von Vor-Ort-Bedienstellen ........................ 180
7.7.19 Reparaturschalter ....................................................................................... 180
7.7.20 Prüfungen................................................................................................... 180
7.7.20.1 Niederspannung ................................................................................. 180
7.7.20.2 Frequenzumrichter .............................................................................. 181
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: SRH C7.7 Ausführungsstandard - EMSR+ECC001_09 21.04.2022 9 von 183
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7.7.20.3 Gleichspannungsanlagen und USV-Anlage ........................................ 181
7.7.20.4 Instrumentierung ................................................................................. 182
7.7.20.5 Kabelwege / Verkabelung ................................................................... 182
7.7.20.6 Anlagen............................................................................................... 182
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: SRH C7.7 Ausführungsstandard - EMSR+ECC001_09 21.04.2022 10 von 183
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber MFA Multifaktor-Authentifizierung
AN Auftragnehmer MS Mittelspannung
AS Automatisierungsstation NS Niederspannung
DHCP Dynamic Host Configuration NSHV Niederspannungshauptverteilung Protocol OLM Optical Link Module EMSR Elektrische Mess-, Steuer- und PFD Probability of Failure on Demand Regelungstechnik SIF Sicherheitsfunktion EuK Erdungs- und Kurzschließ- SPS Speicherprogrammierbare Einrichtung Steuerung FU Frequenzumrichter SSO Single Sign On HART Highway Adressable Remote TGA Technischen Gebäudeausrüstung Transducer HFT Hardware Failure Tolerance TN Terre neutre VE Vergabeeinheiten KKS Kraftwerkskennzeichnungssystem LuL Liefer- und Leistungsumfang VOBS Vor-Ort-Bedienstelle
LWL Lichtwellenleiter
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: SRH C7.7 Ausführungsstandard - EMSR+ECC001_09 21.04.2022 11 von 183
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
7 Ausführungsstandards
7.7 EMSR
7.7.1 Zweck des Dokuments
[1] Die hier aufgeführten und definierten Standards gelten generell für alle Vergabe- einheiten (VE) als Mindestanforderungen, die hinsichtlich der EMSR-Technik zu erfüllen sind. Abweichungen von diesen Standards bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers (AG). Aufgrund einer Harmonisie- rung, und sofern keine technischen Aspekte entgegenstehen, orientiert sich der anzubietende Liefer- und Leistungsumfang (LuL) an der Bestandsanlage.
7.7.2 Allgemeine Grundlagen
7.7.2.1 Allgemeine Richtlinien
[2] Alle spannungsführenden Teile sind, auch im eingeschalteten Zustand, in berüh- rungssicherer Ausführung oder gegen Berührung geschützt.
[3] Generell sind alle Komponenten, welche in Kontakt mit aggressiven Stoffen ste- hen sind auf mindestens 5 Jahre Standzeit ausgelegt.
[4] Für die Steuer- und Hilfsspannung der elektrotechnischen Ausrüstung inkl. Pro- zessleitsystem und Messtechnik wird von VE 5.2 eine redundante, batteriegepuf- ferte Stromversorgung mit einer Spannung von 220VDC und 24VDC zur Verfü- gung gestellt. Damit wird sichergestellt, dass die elektrotechnischen Anlagen während eines Spannungsausfalles funktionstüchtig bleiben. Alle Komponenten müssen rasch und einfach besichtigt, gewartet und ausgewechselt werden kön- nen.
[5] Betriebsnotwendige Bauteile der Prozessleit- und Messtechnik müssen ohne Veränderung anderer Einrichtungen unter Betrieb und unter Spannung ausge- wechselt werden können.
Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: SRH C7.7 Ausführungsstandard - EMSR+ECC001_09 21.04.2022 12 von 183
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| Revision: 08 | PROJEKT ZRE | |
|---|---|---|
| C7 | Ausführungsstandards | |
| C7.7 | EMSR |
[6] Sämtliche verwendeten Leitungen und Kabel müssen halogenfrei, flammwidrig und selbstverlöschend (nach DIN VDE und IEC) sein.
[7] Alle Schaltanlagen und Black Boxen sind ab der NSHV mit einem TN-S-Netz aufzubauen. Abweichungen hiervon sind durch den AG einzeln, ausdrücklich zu erteilen.
[8] Sämtliche Geräte / Verbraucher / eigener Lieferumfang müssen gemäß der Be- schilderungsrichtlinie gekennzeichnet werden.
7.7.2.1 Umgebungsbedingungen / Schutzart
[9] Die Feldgeräte werden für eine Umgebungstemperatur von max. 40°C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 95 % ausgelegt. Im Bereich von Feuerung und Kes- sels sind auch Temperaturen bis 60°C möglich.
[10] Die Schaltanlagenkomponenten in den elektrotechnischen Betriebsräumen sind für eine Umgebungstemperatur von 35°C auszulegen.
[11] EMSR-Komponenten, deren Funktion bei Kälteeinwirkung beeinträchtigt werden kann, bzw. durch Frost gefährdet sind, sind zu dämmen und soweit erforderlich mit selbstregulierenden elektrischen Heizungen zu versehen. Dies gilt auch für EMSR-Komponenten, die nur bei einem Anlagenstillstand abkühlen, jedoch nicht automatisch entleert werden.
[12] Werden EMSR-Komponenten bzw. Antriebe im Freien oder in feuchter Atmo- sphäre aufgestellt, sind Schränke, Schalt- und Klemmkästen mit einer selbstre- gulierenden elektrischen Innenraumheizung vorzusehen.
[13] Bei Freiluftaufstellung sollten frostgefährdete Anlagenteile so weit wie möglich in beheizten und gedämmten Räumen zusammengefasst werden, wenn diese Räume ohnehin existieren.
[14] Bei Aufstellung der Schränke, Schaltkästen und Steckdosenverteilern im Außen- bereich oder in feuchter Atmosphäre ist über diese ein Schutzdach (Tropfblech) zu montieren. Die Schutzart für den Außenbereich oder in feuchter Atmosphäre für Schränke ist mindestens IP54 und ist mindestens IP65 für Steckdosenvertei- ler, Schalt- und Klemmkästen.
[15] Im direkten Bereich heißer Anlagenteile wie z. B. Kessel, Feuerung, Heißluft, Rauchgasleitungen, muss von einer erhöhten Temperatur ausgegangen werden. Dies ist u.a. bei der Kabel- / Motordimensionierung als Leistungsreduktion zu be- rücksichtigen. Falls nötig, sind Klimageräte zu montieren.
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[16] Die am Montageort vorherrschenden Umweltbedingungen sind hinsichtlich der Wahl z. B. des Korrosionsschutzes mit zu berücksichtigen.
[17] Bei der Auslegung der Schaltanlagen, Trafos und zugehöriger Komponenten muss unter Berücksichtigung der jeweiligen Verlustleistungen für eine ausrei- chende Wärmeabfuhr gesorgt werden. Gegebenenfalls muss eine bedarfsge- rechte Raumklimatisierung (Kühlung oder Teilklimatisierung) geliefert werden.
[18] Bei EMSR-Schränken und Schaltanlagen mit entsprechend hoher Verlustleitung, ist zu der bedarfsgerechten Raumklimatisierung ggf. eine (Zwangs-) Belüftung zur ausreichenden Wärmeabfuhr zu liefern. Die (Zwangs-) Belüftung ist so aus- zuführen, dass die erforderliche IP-Schutzklasse des EMSR-Schrankes oder der Schaltanlage dadurch nicht reduziert wird.
7.7.2.2 Spannungs- und Frequenztoleranzen
7.7.2.2.1 Wechselspannungsnetz
[19] Nach DIN EN IEC 60038 (DIN VDE 0175) beträgt die Spannungstoleranz ±10% bezogen auf U 230V/400V. Außerdem sind die Spannungstoleranzen nach DIN N EN 60034 (DIN VDE 0530) für die drehende elektrische Maschinen zu beachten. Die DIN EN 50160 gibt die Frequenztoleranz mit 1% (für 99,5% d. Zeit d. Jahres) bzw. mit 4% (für 0,5% d. Zeit d. Jahres) bezogen auf Netzfrequenz F von 50Hz an.
[20] Alle Anlagen müssen so ausgelegt werden, dass sie in einem Spannungsbereich von (0,80 bis 1,15) x U und einem Frequenzbereich von 47,5 bis 52,0 Hz in N Betrieb genommen werden, in Betrieb bleiben bzw. dauernd in Betrieb bleiben können. Der Auftragnehmer (AN) hat das Netz und alle Komponenten so zu be- messen, dass die genannten Spannungsgrenzen an den Anlagen in allen statio- nären Betriebssituationen, bei Umschaltungen, sowie beim Anlauf von Motoren eingehalten werden.
7.7.2.2.2 Gleichstromnetz
[21] Verbraucher, die mit 220 V-Gleichspannung versorgt werden, müssen bei einer Spannungsabsenkung bis 200 V und einer Spannungserhöhung bis 250 V in Be- trieb genommen werden bzw. dauernd in Betrieb bleiben können.
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7.7.2.3 Spannungsunterbrechungen
[22] Bedingt durch automatische Umschaltvorgänge auf der MS- und NS-Ebene kön- nen Spannungsunterbrechungen bis zu 3 Sekunden auftreten.
[23] Die Auslegung der Anlage hat durch den AN so zu erfolgen, dass automatische Wiederanläufe von MS- und NS-Antrieben innerhalb einer Unterbrechung von bis zu 3 Sek. durchgeführt werden, und es somit zu keinem verfahrenstechnischen Ausfall der Anlage kommt.
7.7.2.4 Ex-Schutz
[24] Die erhöhte Gefahr in explosionsgefährdeten Bereichen verlangt eine besondere und sorgfältige Beachtung und verbindliche Einhaltung von Sicherheitshinweisen und Vorschriften inkl. aller Teile, Beiblätter und Korrekturen dieser Vorschriften, sowie die lokalen Vorschriften (TRBS 2152-3, 94/9/EG, ATEX, DIN EN 60079-14
- VDE 0165, DIN VDE 0170, Ex-RL BGR 104, Betriebssicherheitsverordnung usw.). Alle Gesetze, Regeln, Normen, Vorschriften und Richtlinien sind in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Errichtung anzuwenden. Es ist sicherzustellen, dass eine Zündung von brennbaren Gasen durch betriebsmä- ßige erzeugte heiße Oberflächen oder Funken und damit das Herbeiführen einer Brand- oder Explosionsgefahr nicht eintritt. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass eine Zündung durch gestörte oder durch äußere Einwirkungen beschädigte, un- ter Spannung stehende elektrische Betriebsmittel, infolge durch Fehlerstrom be- wirkter örtlicher Überhitzungen oder Funkenüberschläge nicht eintritt.
[25] Es ist ein Explosionsschutzdokument anzufertigen, und die Zoneneinteilung des explosionsgefährdeten Bereiches nach ATEX 2014/34/EU vorzunehmen. Sind in einem Bereich mehrere zündfähigen Gase, Dämpfe oder Stäube anzutreffen, er- folgt die Zoneneinteilung nach dem Stoff, mit der höchsten Gefährdung, um somit die höchsten Anforderungen an die Sicherheit zu gewährleisten. Anschließend sind die potentiellen Zündquellen in den einzelnen Zonen zu ermitteln, um die Zündschutzart der elektrischen und nicht elektrischen Geräte, Maschinen und Komponenten entsprechend dem Explosionsschutzdokument nach ATEX 2014/34/EU auszulegen.
[26] Alle elektrischen Geräte und Maschinen sowie auch nicht elektrische Geräte und Komponenten wie Pumpen, Hochdruckeinrichtungen, usw. die in explosionsge- fährdeten Bereichen eingesetzt werden, müssen nach ATEX 2014/34/ zertifiziert sein. Die Zertifikate (Baumusterbescheinigung, Konformitätserklärung, usw.) sind ausnahmslos in deutscher Sprache zu liefern.
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[27] In Ausnahmefällen, und nur nach vorheriger Klärung, Abstimmung und schriftli- cher Genehmigung des AG, können alternativ auch elektrische Geräte und Ma- schinen sowie auch nicht elektrische Geräte und Komponenten wie Pumpen, Hochdruckeinrichtungen, die nach IECEx zertifiziert sind, verwendet werden, wenn eine Baumusterprüfbescheinigung nach ATEX 2014/34/EU vorliegt.
[28] Anlagen, die nach der europäischen Explosionsschutzrichtlinie errichtet sind, werden von einem Gutachter bzw. Sachverständigen abgenommen. Mindestens 14Tage vor dem avisierten Abnahmetermin sind alle Unterlagen, wie das Explo- sionsschutzdokument, Zonenpläne, die Ausführungs-, Detail- und Montage- pläne, die Zertifikate der verwendeten Geräte, Maschinen und Komponenten, usw. vollständig zur Prüfung zu übergeben.
[29] Arbeiten und Ausführungen in bzw. für explosionsgefährdete Bereiche, dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen (gem. VDE 0165 Teil1) ausgeführt werden.
[30] Die Gehäuse der explosionsgeschützten elektronischen Betriebsmittel sind, au- ßer während der Montage- und Installationsarbeiten, weitestgehend geschlossen zu halten. Nach Abschluss der Montage / Installation sind die Betriebsmittel hin- sichtlich der Feuchtigkeit und Verschmutzung zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen bzw. zu trocknen.
[31] Bei der Material Auswahl ist auf die gem. VDE 0165 vorgegebene Begrenzung des Oberflächenbereichs nichtmetallischer Teile, die einen Oberflächenwider- stand > 1 GOhm haben zu beachten.
[32] Kabel- und Leitungen müssen gem. VDE 0165 für die Umgebungsbedingung, Zündschutzart und Zone geeignet sein. Die mögliche Übertragung von explosi- onsfähiger Atmosphäre in das Innere von Gehäusen über die Kabel- und Leitun- gen ist sicher auszuschließen.
[33] Bei der Aufteilung und Anordnung innerhalb der Gehäuse sind neben Leistungs- art und Spannungsebene, auch zwingend die Ex-Schutzrichtlinien der verwen- deten Zündschutzart zu beachten. Die räumliche Trennung der eigensicheren Stromkreise muss gem. VDE 0165 erfolgen.
[34] Die Mess- und Steuerungstechnik (Schutzorgane, Überspannungsschutz, Tren- ner, Installation und Feldgeräte), so wie die Verteiler- und Klemmenkasten für die explosionsgefährdeten Bereiche müssen entsprechend der Zoneneinteilung, Ex- plosionsgruppen und Temperaturklassen geeignet und zugelassen sein. Die Auswahl der Ex-Zonen, der Temperaturklassen und der Explosionsgruppen für die elektrischen Betriebsmittel hat dabei nach den gefährlichsten vorkommenden Gasen, Dämpfen oder Stäuben zu erfolgen, d. h. es gelten die danach jeweils
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erforderlichen höchsten Anforderungen an die Sicherheit der elektrischen Be- triebsmittel.
[35] Mess- und Verbrauchstechniken, die in Flüssigkeiten eingetaucht werden, müs- sen entsprechend der darüber befindlichen Zoneneinteilung, Explosionsgruppen und Temperaturklassen eingestuft werden, oder einen sicheren Abschaltschutz aufweisen, der eingreift, wenn sich die Mess- und Verbrauchstechniken im unge- tauchten Zustand befinden (Ex-Schutz bei fehlender Flüssigkeit).
[36] Sämtliche Geräte und Instrumentierungen sind inklusive EG-Baumusterprüfbe- scheinigung und Konformitätsbescheinigung zu liefern. Die Konformitätsbeschei- nigungen sind standardmäßig auf Deutsch abzuliefern, wobei Bescheinigungen mit einer X und U Ergänzung zwingend in deutscher Sprache abzuliefern sind. Die entsprechenden Bescheinigungen müssen vor Einbau der Geräte vorliegen.
[37] Damit Arbeiten sicher ausgeführt werden können, müssen geeignete Einrichtun- gen zum Freischalten (z. B. Trenner, Sicherungen und Trennklemmen) für die entsprechenden Stromkreise bzw. Stromkreisgruppen vorgesehen werden. Die Freischalt-Einrichtungen müssen die stromführenden Leiter einschließlich Neutralleiter erfassen.
[38] Eigensichere Ein- bzw. Abgänge sind auf separate Reihenklemmenblöcke zu le- gen. Die Kabel, Reihenklemmen, Gehäuse und Kabelkanäle sind in blau (EX-i) zu kennzeichnen, wobei die Sicherheitsabstände (Fadenmaß) gem. VDE 0165 einzuhalten sind.
[39] Für alle eigensicheren Stromkreise ist der Nachweis der Eigensicherheit zu er- bringen.
[40] In eigensicheren Stromkreisen dürfen nur isolierte Kabel / Leitungen verwendet werden, deren sämtliche Prüfspannung mindestens 500 VAC / 750 V DC beträgt.
[41] Ex i Stromkreise müssen so errichtet werden, dass deren Eigensicherheit nicht durch äußere elektrische oder magnetische Felder beeinträchtigt werden.
[42] Kabel / Leitungen von eigensicheren Stromkreisen sind mittels abgeschirmter Kabel auszuführen. Die Schirme sind nur an einer Stelle elektrisch an die Erde anzuschließen bzw. die Herstellerangaben des anzuschließenden Gerätes sind zu beachten. Bei einseitiger Erdung erfolgt diese üblicherweise am Ende des je- weiligen Steuer- oder Geräteschranks im nicht explosionsgefährdeten Bereich des Stromkreises.
[43] Grundsätzlich sind die eigensicheren Stromkreise auf getrennten Kabelbahnen oder in getrennten Schutzrohren zu verlegen. Bei Kabelbahnen können die Tren- nungen auch mit Trennstegen realisiert werden. Bei der Kabelauswahl und Ver- legung sind zusätzlich die Kabelkapazitäten und Induktivitäten zu beachten.
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[44] Als Schutzorgan sind nur ATEX zugelassene Überstromschutzeinrichtungen zu- gelassen. Der Bemessungsstrom und die stromabhängig verzögerte Auslösung ist so auszuwählen, dass die Auslösezeit tE und das Verhältnis IA / IN nicht grö- ßer als die des zu schützenden Ex e Motors sind. Die Einhaltung dieser Forde- rung ist in den Diagrammen der Überstromschutzeinrichtungen zu dokumentie- ren.
[45] Elektrische Maschinen für Schweranlauf (Hochlaufzeit > 1,7 x tE-Zeit) sind ent- sprechend den Angaben der EG-Baumusterprüfbescheinigung durch eine Anlau- füberwachung zu schützen. Thermischer Maschinenschutz durch direkte Tempe- raturüberwachung der Wicklung ist zulässig, wenn dieses bescheinigt und auf dem Leistungsschild angegeben ist. Bei polumschaltbaren Motoren sind für jede Drehzahlstufe getrennte, gegenseitig verriegelte Schutzeinrichtungen erforder- lich.
[46] Der Betrieb am Frequenzumrichter muss ausdrücklich bescheinigt sein. Die ge- sonderten Herstellerhinweise sind unbedingt zu beachten. Für die Zündschutzart Ex e müssen Motor, Frequenzumrichter und Schutzeinrichtungen als zusammen- gehörig gekennzeichnet und die zulässigen Betriebsdaten in der gemeinsamen EG-Baumusterprüfbescheinigung festgelegt sein (VDE 0165).
[47] Die vom Frequenzumrichter erzeugten Spannungsspitzen können durch das in- stallierte Verbindungskabel zwischen Frequenzumrichter und elektrischer Ma- schine in ihrer Größe ungünstig beeinflusst werden. In dem System Frequenzu- mrichter – Kabel – elektrische Maschine darf der Maximalwert der Spannungs- spitzen an den Anschlussklemmen der Maschine den in den gesonderten Her- stellerhinweisen genannten Wert nicht überschreiten. Des Weiteren ist die Nie- derspannungs-Richtlinie / EMV-Richtlinie (2014/35/EU) einzuhalten.
[48] Für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist ein Potentialausgleich erfor- derlich. Alle elektrischen Betriebsmittel und fremde leitfähige Teile sind an das Potentialausgleichssystem anzuschließen.
[49] Die Potentialausgleichsverbindungen und Schienen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen gemäß VDE 0165 gegen Selbstlockern gesichert sein. Poten- tialausgleichsschienen sind mit Schienen inklusive Bolzenanschlüssen (Schraube, Federscheiben, Unterlegscheiben und Mutter) oder mit gegen Selbst- lockern zugelassenen Systeme auszuführen.
[50] Die ableitfähigen Böden sind mit entsprechenden Querschnitten an den Schutz- potentialausgleich anzuschließen. Der Ableitwiderstand ist in einem entspre- chenden Messprotokoll zu protokollieren.
[51] Die einzelnen Geräte sind farblich zu kennzeichnen.
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7.7.2.5 Sicherheitstechnik – MSR-Schutzeinrichtungen
[52] Für die zu liefernde Teilanlage ist von der VE eine Risikobeurteilung zu erstellen. Daraus resultierende Gefahren sind möglichst mechanisch abzuwehren. Falls dies nicht möglich ist, ist eine elektronische Abschaltung zu realisieren.
[53] Für speziell gefährdete verfahrenstechnische Anlageteile wie z. B. Dampfkessel ist eine Gefahren- und Risikoanalyse gemäß IEC 61511 bzw. 61508 durchzufüh- ren, aus welcher die SIL-Klasse hervorgeht. Der AG ist hierüber vor Ausführung schriftlich zu informieren. Dabei ist nachzuweisen, dass diese Ausführung der SIL-Stufe entspricht. Zwecks Konformitätsbestimmungen sind sämtliche Doku- mente zur Darstellung der SIL zu liefern.
[54] Ebenso sind die EN 62061, die EN ISO 13849 und für Dampfkessel die EN 12952 anzuwenden.
[55] Die Funktion von Sicherheitseinrichtungen, die in einen SIL > 0 eingestuft wur- den, sind mit entsprechenden SIS zu realisieren, die dieser SIL entsprechen. Die Signale dieser Systeme werden als fehlersichere Signale (Ein- und Ausgänge) bezeichnet. Die Verarbeitung der fehlersicheren Signale hat in der redundanten Automatisierungsstation jeder VE stattzufinden. Diese ist als F-System auszule- gen. Die Erfassung und Ausgabe der Signale hat mit fehlersicheren E/A-Bau- gruppen zu erfolgen.
[56] Die Anlagensicherheitstechnik / MSR-Schutzeinrichtung und deren sicherheits- technische Verarbeitung sowie die notwendige Kopplung der sicherheitstechni- schen Funktion der einzelnen Vergabeeinheiten zu einem kompletten Sicher- heitssystem sind vollständig zu gewährleisten.
[57] Die Sicherung von Anlagen der Verfahrenstechnik setzt eine eindeutige Unter- scheidung zwischen sicherheitsrelevanten Aufgabenstellungen und betrieblichen Erfordernissen voraus.
[58] Ein selbstständiges Anfahren der Anlage nach einer Sicherheitsabschaltung, ohne dass die Ursache der Betriebsstörung beseitigt wurde, kann zu kritischen Betriebszuständen und Gefahren für Personen führen. Darum darf ein Anfahren der Anlage erst nach der Ursachenbeseitigung und deren Bestätigung möglich sein. Ein selbstständiges Anfahren der Anlagen nach einer Sicherheitsabschal- tung, ohne dass die Ursache der Störung beseitigt ist, ist sicher zu verhindern.
[59] Bei einer Sicherheitsabschaltung darf eine Deaktivierung des Schutzsystems per Fernsteuerung über das Leitsystem nicht möglich sein.
[60] Die Sicherheitstechnik (MSR Sensor, Sicherheitsverschaltung und die zugehöri- gen Abschaltaggregate wie z. B. Armaturen) müssen gegen unbeabsichtigte
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Veränderungen geschützt und überprüfbar sein.
[61] Für den fest verdrahteten Anteil der Sicherheitsschaltungen sind zertifizierte NOT-HALT-Relais einzusetzen.
[62] Die OK-Meldungen der Sensor-, Geräteeinzel- und Sicherheitsketten sind an die Automatisierungs- und Leittechnik zu übertragen.
[63] Sicherheitsverschaltungen unter den einzelnen Anlagenteilen (z. B. Gesamt Not- Halt / Not-Aus), erfolgen zum Teil gebäudeübergreifend. Bei Verbindungen zwi- schen unterschiedlichen Gebäuden ist ein entsprechender Überspannungs- schutz einzusetzen.
7.7.2.6 IT-Sicherheit
[64] Die Anlagen der ZRE fallen unter die Definition der Kritischen Infrastrukturen und obliegen somit gesonderten Anforderungen nach dem IT-Sicherheitsgesetz.
[65] Mit dem Pflichtenheft ist ein Sicherheitskonzept einzureichen, in welchem die Maßnahmen beschrieben werden, die im Verlauf des Projektes zum Schutz der gesamten Anlage getroffen werden.
[66] Das Sicherheitskonzept soll sich nach den Empfehlungen und Best Practice Gui- delines der im Automatisierungsbereich gängigen IT-Sicherheitsstandards und - Richtlinien, wie z. Bsp. Normenreihen IEC 62443 und IEC 27000, BDEW White- paper, NIST-Richtlinien, orientieren.
7.7.2.6.1 Updates und Sicherheitspatches
[67] Bis zur Übergabe des Systems an den AG liegt die Verantwortung für das Ein- spielen von Sicherheits- / Services-Patches beim AN. Der AN benennt im Ange- bot, in welchen Zeitabständen Sicherheits-Patches beim AG eingespielt werden.
[68] Im Angebot muss außerdem definiert sein, wie zukünftig (nach Gefahrenüber- gang) Sicherheits- / Service Patches eingespielt werden und welche Kosten für den AG anfallen.
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7.7.2.6.2
[69] Alle Komponenten der Automatisierungstechnik müssen anhand anerkannter Best-Practice-Guides dauerhaft gehärtet und mit aktuellen Service-Packs und Si- cherheits-Patches versehen sein.
[70] Zu den anzuwendenden Härtungsmaßnahmen gehören u. a.:
• Deinstallation oder Deaktivierung unnötiger Softwarekomponenten
• Deaktivierung unnötiger System- und Kommunikationsdienste
• Deaktivierung unnötiger Standardnutzer bzw. temporärer Nutzer nach der Inbetriebsetzung
• Änderung der Standardpasswörter auf sichere Werte
• Aktivierung sicherheitserhöhender Konfigurationsoptionen
• Einschränkung der Rechte von Nutzern und Programmen nach dem Least-to-Know Prinzip
• Deaktivierung unnötiger Kommunikations- und Datenträgerschnittstellen (USB, Bluetooth, WLAN, usw.)
• Verwendung von IP oder MAC gebundenen Switch Ports an den benutz- ten Ports
• Deaktivierung nicht benutzter Switch Ports
[71] Auf prozessnahen Komponenten wie Steuerungen und Automatisierungskompo- nenten oder Gateways sollten insbesondere alle nicht für den Betrieb notwendi- gen Kommunikationsdienste und Parametrierzugänge deaktiviert werden.
[72] Die Systemhärtung wird erstmals zum SAT geprüft.
7.7.2.6.3 Antiviren-Software
[73] Alle vernetzten, IP-basierenden Systeme müssen an geeigneter Stelle durch den AN mit einer vom Hersteller freigegebenen Antiviren-Software und Malware- Schutz versehen werden.
[74] Für eine automatische und zeitnahe Aktualisierung der Antiviren-Pattern-Dateien muss gesorgt sein. Eine Verbindung von Endsystemen zum Internet ist nicht ge- stattet.
[75] Die eingesetzte Antiviren-Software ist zusammen mit dem entsprechenden Up- date-Mechanismus im Sicherheitskonzept zu beschreiben.
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[76] Es darf keine Einschränkung auf die Performance der Automatisierungskompo- nenten und des Prozessleitsystems durch die Antiviren-Software erfolgen.
7.7.2.6.4 Benutzerauthentifizierung / -verwaltung
[77] Die Benutzerverwaltung des Prozessleitsystems und der Black Box Steuerungen muss alle Anforderungen des BDEW Whitepapers erfüllen. Besonderer Wert wird auf folgende Punkte gelegt:
• Parametrierung eines Rollenkonzeptes mit Zuordnung von Funktionen und Zugriffsberechtigungen auf die einzelnen Rollen. Typische Rollen sind hierbei:
o Systemadministrator (Systemkonfiguration)
o Engineer (Parametrierung, Datenaufbereitung, Bedienen und Be- obachten)
o Operator (Bedienung und Beobachten)
o Gast (nur Beobachten)
• Personenspezifische Authentifizierung (keine Gruppenaccounts)
• Passwörter mit parametrierbarer Stärke und Gültigkeitsdauer
• Logging von fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen
[78] Die Nutzeridentifikation und -authentifizierung muss mittels Single Sign ON (SSO) und bei Fernzugriff über Multifaktor-Authentifizierung (MFA) gegen einen zentralen Active Directory Server erfolgen.
7.7.2.6.5 Netze und Kommunikation
[79] Es dürfen nur sichere Kommunikationsstandards und -protokolle benutzt werden, die Integritätsprüfung, Authentifizierung und ggf. Verschlüsselung bieten. Das be- trifft besonders die Protokolle zur Remote-Administration oder durch welche Be- nutzer-Anmeldeinformationen übertragen werden. Passwort-Übertragungen im Klartext sind nicht erlaubt.
[80] Das Gesamtsystem und jede dazugehörige Netzwerkkomponente müssen sich in die Netzwerk-Konzeption des Gesamtsystems einbinden lassen. Relevante Netzwerk-Konfigurationsparameter (z. Bsp. IP-Adressen, DNS-Server, Router) müssen zentral mittels Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP)
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administriert werden können.
[81] Zur Administration und zum Monitoring müssen sichere Protokolle verwendet werden. Die Netzwerkkomponenten sind gehärtet, unnötige Dienste und Proto- kolle sind deaktiviert, Management-Interfaces sind geschützt.
[82] Netzwerkkomponenten, die vom AN bereitgestellt werden, müssen in ein zentra- les Inventory- und Patchmanagement eingebunden werden können.
[83] Remote Verbindungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den AG für die Dauer der Störungsanalyse, Störungsbehebung und Service möglich.
[84] Wireless Verbindungen sind nicht gestattet.
7.7.3 Planung
[85] Der AN hat für den gesamten Liefer- und Leistungsumfang eine komplette Pla- nung und eine komplette Werksplanung sowie eine Detail- und Montageplanung zu erstellen.
[86] Diese ist dem AG zur Genehmigung und vor der Ausführung vorzulegen. Der AG wird die Planungsunterlagen des AN prüfen, genehmigen, mit Kommentaren ge- nehmigen oder ablehnen. Der AN hat die Planungsunterlagen entsprechend zu überarbeiten und erneut vorzulegen.
[87] Der AN besitzt keinen Anspruch auf die fachliche Kontrolle und Prüfung der von ihm gefertigten Planunterlagen. Die Planprüfung dient allein dem eigenen Inte- resse und dem Qualitätsmanagement des AGs sowie zur ersten Feststellung ei- ner vertragskonformen Planung und nicht zur Bestätigung der vertragsgerechten Erfüllung durch den AN. Die Freigabe und Genehmigung der Montageplanungen beinhaltet gleichfalls nicht die Übernahme einer fachlichen Verantwortung durch den AG.
[88] Zum Leistungsumfang gehören im Wesentlichen - jedoch nicht ausschließlich:
Messstellenlisten Signallisten Verbraucherlisten R&I-Schemata Verfahrensschemata Verfahrens-Blockschema Verfahrensbeschreibung Leittechnische Funktionsbeschreibung Regelschemata
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Funktionspläne maßstabsgerechte Aufstellungs- und Installationspläne Übersichtspläne Zusammenarbeit mit den Lieferanten der Elektrotechnik und Verfah- renstechnik und Verantwortung für die Schnittstellen zu diesen Gewer- ken. Klärung und Bearbeitung der Schnittstellen. Detailterminplan für das Engineering, die Fertigung, die Montage und die Inbetriebsetzung Schrankaufbaupläne Schrank-Detailpläne Signallisten mit Belegung der Signalbaugruppen Bildentwürfe und -erstellung der Prozessbilder inkl. Visualisierung von Schrittketten und Regelschemata Archivierungslisten Meldelisten Zeichnungslisten Schilderliste Schrankdokumentation: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Stromlaufpläne, Klemmenpläne, Kabellisten, Betriebsmittellisten, Legenden, Übersicht- schemas Loop-Dokumentation: MSR-Kreispläne für jeden MSR-Loop. Kabellisten Projektspezifische Bedienungsanleitung Leittechnik: Beschreibung der Bedienfunktionen jedes Prozessbildes. Bus-Topologie-Schemata Projektspezifische Bedienungsanleitungen der elektrotechnischen Anla- gen aller Spannungsebenen Betriebskonzepte der elektrischen Anlagen in Abstimmung mit den AN der VEs Ausführliche Schulungsunterlagen für das Betriebspersonal Wartungs- und Instandhaltungspläne / -dokumente gem. Gesetze, Ver- ordnungen, Normen, Richtlinien, Vorschriften Herstellervorgaben, usw. Ersatzteil- und Betriebsmittellisten
[89] Speziell für die Ausführung der Erdungs- und Blitzschutzanlagen, der Schirmung und des Potentialausgleichs sind folgende Unterlagen anzufertigen:
Erdungs-, Schutzerdungs- Potentialausgleichs- und Blitzschutzpläne (Ausführung-, Werks-, Detail- und Montagepläne) sowie Schemata Pläne der Fundamenterdung von Gebäuden und Bauwerken Erdungsprüfbuch
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Pläne der Innenerdung von Gebäuden Schemata der Erdungsanlagen für jeden Schaltschrank, elektrischen Betriebsraum, etc. Pläne der Blitzschutzanlagen von Gebäuden und Bauwerken Blitzschutzprüfbuch Plan der Außenerdungsanlage
[90] Die Dokumentation hat nach C7.10 Ausführungsstandard – Technische Doku- mentation und nach der WIM-RL (siehe auch C4 Projekthandbuch) zu erfolgen. Zusätzlich sind die Ausführungsstandards zu berücksichtigen.
[91] Entfällt
[92] Das PCS 7 - Projekt ist dem AG jeweils nach FAT, nach Inbetriebsetzung und nach Probebetrieb ohne Passwortschutz zu übergeben.
[93] Das WinCC / TIA-Projekt der Black Boxen und Gebäudeautomation ist dem AG jeweils nach FAT, nach Inbetriebsetzung und nach Probebetrieb ohne Passwort- schutz zu übergeben.
[94] Entfällt
[95] Entfällt
[96] Entfällt
[97] Entfällt
[98] Entfällt
[99] Entfällt
[100] Entfällt
7.7.3.1 Besondere Anforderungen an das Engineering der Schnittstellen
[101] Der AN ist für die Bearbeitung der Schnittstellen und Liefergrenzen (siehe hierzu C6 ZRE Schnittstellenliste) zu den anderen VEs, Gewerken, den Anlagen und Geräten seines Liefer- und Leistungsumfangs und bauseitigen Anlagenteilen und dem Betrieb der Anlage verantwortlich. Er hat diese mit den betreffenden Firmen und dem AG zu klären und zu planen.
[102] Alle vom AN auszuführenden Arbeiten, die andere Gewerke betreffen oder die in Bereichen anderer Gewerke durchgeführt werden, sind vom AN mit der betref- fenden Firma abzustimmen.
[103] Der AN hat für die Beschaffung von Unterlagen selbst zu sorgen (Holschuld) und
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diese zu prüfen. Dies gilt für alle Pläne, Unterlagen und Informationen, die der AN zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und Probebetrieb seiner Anlagen benötigt. Der AN hat diese Unterlagen für die weitere Bearbeitung und für die Enddokumentation in projekt- und Los-spezifische Unterlagen umzuset- zen.
[104] Die benötigten Unterlagen hat der AN von dem jeweiligen Planersteller anzufor- dern, nicht über den AG. Dieser ist jedoch über den Vorgang zu informieren und bei allen Kontakten mit Dritten in Kopie zu setzen. Alle Unterlagen, die der AN von Dritten erhält, sind vom AN an den AG in Kopie weiterzuleiten.
7.7.3.2 Nachweis der Korrektheit gewählter Lösungen
[105] Bei der von ihm vorgenommenen Ausführungs- und Werksplanung wird der AN, wenn der AG es wünscht, die Korrektheit der von ihm gewählten Lösungen hin- reichend nachweisen und - gegebenenfalls - gegen begründete Änderungen ab- wägen, die vom AG vorgeschlagen wurden, ohne dass dies irgendwelche Ände- rungen im Rahmen der Haftung des ANs mit sich bringt.
[106] Das Prozedere zum Änderungsmanagement gem. dem Projekthandbuch ist zu beachten (siehe hierzu C4 Projekthandbuch).
7.7.3.3 Detailanpassungen der Planungen
[107] Wenn im Interesse einer weiteren Optimierung der Betriebsführung der Anlage sowie im Rahmen der Wartung der Anlage Detailanpassungen der Planung vom AG für notwendig gehalten werden, hat der AN die Detailanpassungen entspre- chend den Regelungen des Vertrages bzgl. einer Leistungsanpassung vorzuneh- men.
[108] Das Prozedere zum Änderungsmanagement gem. dem Projekthandbuch ist zu beachten (siehe hierzu C4 Projekthandbuch).
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7.7.4 Prozessleitsystem
7.7.4.1 Allgemeine Anforderungen
[109] Als Leitsystem ist das System Siemens PCS 7 einzusetzen. Nach erfolgreichem Probebetrieb ist das Leitsystem sowie alle weiteren Automatisierungskomponen- ten (inkl. Netzwerk) auf die neuste Version upzugraden. PCS7 neo kommt nicht zum Einsatz.
[110] Das Leitsystem ist so redundant aufzubauen, dass der Ausfall einer einzelnen Komponente nicht zum Ausfall des Leitsystems führt.
[111] Die wichtigsten Komponenten sind redundant auszulegen und mit einer redun- danten Spannungsversorgung vorzusehen.
[112] Die Profinet Systemredundanz ist im Kapitel 7.7.4.5.2 beschrieben.
7.7.4.2 Leittechnikschränke
[113] Die nachfolgend beschriebenen Leittechnikschränke sind in elektrischen Be- triebsräumen aufzustellen.
[114] Als Schließsystem ist generell Druckknopftechnik einzusetzen.
[115] Alle E- und Leittechnikräume werden von der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) über den Doppelboden mit Luft klimatisiert [116] Alle Schaltschränke sind zu Erden. Je Schrankreihe sind mindestens zwei Ver- bindungen zum Erdungsring herzustellen
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[117] Aus Gründen einer einheitlichen Anlagentechnik, müssen alle gleichartigen Schränke exakt gleich aufgebaut und ausgeführt sein. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig! Der Aufbau und die Ausführung der Netzwerkschränke, der PCS 7
- Systemschränke und PCS 7 - Erweiterungsschränke sowie der Unterverteiler hat nach diesem Ausführungsstandard zu erfolgen.
[118] Die Abgänge für die Einspeisung der Leittechnikschränke werden von der VE 5.2 zur Verfügung gestellt. Die Verkabelung der Einspeisung erfolgt durch den jewei- ligen VE-AN.
[119] In allen Schaltschränken sind die zugehörigen Schaltungsbücher in Papierform vorzuhalten.
7.7.4.2.1 Netzwerk- / Serverschränke
[120] Die von vorne und hinten zugänglichen Netzwerk- / Serverschränke dienen zum Einbau von Netzwerkkomponenten und Rechnern und sind wie folgt aufzubauen:
[121] Netzwerk- / Serverschrank,
Maße: BxHxT: 800x2000x1000 mm oder 800x2000x800 Stahlblech Front- und Rücktür, großflächig perforiert, freie Fläche im Lochblechanteil 78% komplett montiert mit Dach, Sockel, Boden Rahmen für 19" Server-Rack, 42 HE, 800 mm breit ,
[122] Die Schränke sind mindestens mit folgendem Zubehör auszustatten:
1 Satz Bodenbleche zur Kabeleinführung 1 Stück Bürstenleisten für Kabeleinführung selbstklebend 1 Stück Sockel 200 mm 1 Stück Potentialausgleichs-Schiene 3 Stück Kabelabfangschiene 20 Stück Bügelschelle für Kabelabfangschiene 18-22mm 2 Stück Verteiler-Befestigungseinheit 2 Stück Steckdosenleiste 1 HE mit je 7 Stück Schuko Steckdo- sen, netzwerküberwacht, je frontseitig und rückseitig montiert 1 Stück Montageplatte, für 800 mm breiten Serverschrank, Höhe: ca. 30 mm, zur Montage der Einspeisung und der Verteilung. 4 Stück Systemchassis, zur Befestigung von Einbauteilen in den Seitenteilen des Schrankes.
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2 Stück Geräteboden mit Lüftungsschlitzen für o.g. Netzwerk- schrank, Tiefe 700 mm, Der Potentialausgleich des Schrankes hat durch Verbindungselemente zu erfolgen. Kontinuierliche Rasterlochung 25 mm am Grundgestell zur variablen Befestigung von Zubehörteilen Schrankfarbe: RAL 7035 Redundante Einspeisung 2 x 230 VAC Klemmen, Schranksteckdose, Schrankbeleuchtung mit Türkontakt, Temperaturüberwachung Interne Klemmleiste zur Potentialverteilung Kompakt-Sicherungsautomaten auf Automatenträgern mit Meldekontakt „Ausgelöst“ zur Spannungsverteilung, je Einbaugerät / Baugruppe ein Sicherungsautomat, auf Klemme verdrahtet. In der Spannungsebene 24VDC sind elektronische Selektivitätsmodule mit Einzelkanalmeldung auf dem Leitsystem einzusetzen. Schranksammelmeldung mit Koppelrelais zur Meldung an die Leittech- nik, auf Klemme verdrahtet. Inkl. Kabelkanälen und allem Zubehör Anschluss an das Potentialausgleichssystem (inkl. Kabel). Einbau und Verdrahtung der Einbaugeräte. Einbau und Verdrahtung der Spleißboxen für die Netzwerke und Bus- systeme. Aderkennzeichnung, inkl. Dokumentation in den Stromlaufplänen. Ader- kennzeichnungssystem nach Vorgaben des AG. Liefern, einbringen, aufstellen, befestigen, anschließen, inkl. allem für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehör, Kleinteile, Montagematerialien und Kleinteilen. Schutzart IP4X
7.7.4.2.2 PCS 7 - Systemschränke
[123] Die PCS 7 - Systemschränke dienen zum Einbau von Automatisierungsstationen, Netzwerk- und Buskomponenten und sind wie folgt aufzubauen:
[124] Systemschrank,
BxHxT: 800x2000x600 mm inkl. 2 Stück Seitenwände Tür 800 mm breit
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komplett montiert mit Montageplatte, Dach, Sockel, Boden Inkl. Schrankzubehör inkl. aller Montagematerialien, Kleinteile, Hutschienen, Montageplatte, Kabelschläuche, Kabelkanäle, Klemmen, etc.
[125] Ausführung mit folgendem Zubehör betriebsfertig liefern und montieren:
1 Stück Potentialausgleichs-Schiene 1 Stück Schirmschiene 10 x 3 mm 40 Stück Schirmklemmen für abgeschirmte Kabel 1 Stück Erdung der Schirmschiene, inkl. Erdungskabel 10 mm². 1 psch. Einbauplatz und Spannungsversorgung für Messumfor- mer und Auswertegeräte. 1 Stück Dachlüftereinheit, 1 Stück Lüfter, einschl. Regler, Ausbla- seschalldämpfer zur Begrenzung des Lüfterlärms und sonstigem sys- tembedingtem Zubehör. Kabelösen zur Kabelführung in der Seitenwand. Kabelabfang durch Befestigung an den Kabelösen. Der Potentialausgleich des Schrankes hat durch Verbindungselemente zu erfolgen. Schrankfarbe: RAL 7035. Redundante Einspeisung 2 x 24 VDC mit 2 x DC/DC Wandler inkl. Spannungsverteilung 24 VDC. Klemmen, Schranksteckdose, Schrankbeleuchtung mit Türkontakt. Interne Klemmleiste zur Potentialverteilung. Kompakt-Sicherungsautomaten auf Automatenträgern mit Meldekontakt „Ausgelöst“ zur Spannungsverteilung, je Einbaugerät / Baugruppe ein Sicherungsautomat, auf Klemme verdrahtet. In der Spannungsebene 24VDC sind elektronische Selektivitätsmodule mit Einzelkanalmeldung auf dem Leitsystem einzusetzen. Schranksammelmeldung mit Koppelrelais zur Meldung an die Leittech- nik, auf Klemme verdrahtet. Inkl. Kabelkanälen und allem Zubehör. Einbau und Verdrahtung der Einbaugeräte. Aderkennzeichnung, inkl. Dokumentation in den Stromlaufplänen. Ader- kennzeichnungssystem nach Vorgaben des AG. Liefern, einbringen, aufstellen, befestigen, anschließen, inkl. allem für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehör, Kleinteile, Montagematerialien und Kleinteilen. Schutzart: IP4X
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[126] Maßnahmen zur Blitzschutzbeschaltung sind im Kapitel 7.7.14.10.1 beschrieben.
[127] Das prinzipielle Layout und der Prinzipaufbau der Montageplatte ist der Anlage 05.1_PCS7 Systemschrank zu entnehmen.
7.7.4.2.3 PCS 7 - Erweiterungsschränke
[128] Die PCS 7 - Erweiterungsschränke dienen zum Einbau von EA-Baugruppen und Rangierklemmen.
[129] Systemschrank,
BxHxT: 800x2000x600 mm, inkl. 2 Stück Seitenwände. Tür 800 mm breit, komplett montiert mit Montageplatte, Dach, Sockel, Boden; Inkl. Schrankzubehör und Schrankbelüftung, inkl. aller Montagematerialien, Kleinteile, Hutschienen, Montageplatte, Kabelschläuche, Kabelkanäle, Klemmen, etc.
[130] Anschluss des Schrankes an die Potentialausgleichsschiene.
[131] Ausführung mit folgendem Zubehör betriebsfertig liefern und montieren:
1 Stück Potentialausgleichs-Schiene 1 Stück Schirmschiene 10 x 3 mm Schirmklemmen für abgeschirmte Kabel 1 Stück Erdung der Schirmscheine, inkl. Erdungskabel 10 mm² Kabelösen zur Kabelführung in der Seitenwand. Kabelabfang durch Befestigung an den Kabelösen. Der Potentialausgleich des Schrankes hat durch Verbindungselemente zu erfolgen. Schrankfarbe: RAL 7035. Redundante Einspeisung 2 x 24 VDC mit 2 x DC/DC Wandler inkl. Spannungsverteilung 24 VDC. Interne Klemmleiste zur Potentialverteilung. Kompakt-Sicherungsautomaten auf Automatenträgern mit Meldekontakt „Ausgelöst“ zur Spannungsverteilung, je Einbaugerät / Baugruppe ein Sicherungsautomat, auf Klemme verdrahtet. In der Spannungsebene 24VDC sind elektronische Selektivitätsmodule mit Einzelkanalmeldung auf dem Leitsystem einzusetzen. Schranksammelmeldung mit Koppelrelais zur Meldung an die Leittech- nik, auf Klemme verdrahtet.
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Inkl. Kabelkanälen und allem Zubehör. Einbau und Verdrahtung der Einbaugeräte. Aderkennzeichnung (auch der Rangieradern), inkl. Dokumentation in den Stromlaufplänen. Aderkennzeichnungssystem nach Vorgaben des AG. Liefern, einbringen, aufstellen, befestigen, anschließen, inkl. allem für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehör, Kleinteile, Montagematerialien und Kleinteilen. Schutzart: IP4X
[132] Maßnahmen zur Blitzschutzbeschaltung sind im Kapitel 7.7.14.10.1 beschrieben.
[133] Das prinzipielle Layout und der Prinzipaufbau der Montageplatte ist der Anlage 05.2_PCS7 Erweiterungsschrank zu entnehmen.
7.7.4.2.4 Leittechnik-Hilfsschränke
[134] Die Leittechnik-Hilfsschränke dienen zum Einbau von Koppelrelais, Auswertege- räten für Messungen, Signalvervielfacher, Trennverstärkern, Sicherungsautoma- ten.
[135] Systemschrank,
BxHxT: 800x2000x600 mm, inkl. 2 Stück Seitenwände. Tür 800 mm breit, komplett montiert mit Montageplatte, Dach, Sockel, Boden; Inkl. Schrankzubehör und Schrankbelüftung, inkl. aller Montagematerialien, Kleinteile, Hutschienen, Montageplatte, Kabelschläuche, Kabelkanäle, Klemmen, etc.
[136] Anschluss des Schrankes an die Potentialausgleichsschiene.
[137] Ausführung mit folgendem Zubehör betriebsfertig liefern und montieren:
1 Stück Potentialausgleichs-Schiene 1 Stück Schirmschiene 10 x 3 mm 40 Stück Schirmklemmen für abgeschirmte Kabel 1 Stück Erdung der Schirmscheine, inkl. Erdungskabel 10 mm². 1 psch. Einbauplatz und Spannungsversorgung für Messumfor- mer und Auswertegeräte.
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1 Stück Dachlüftereinheit, 1 Stück Lüfter, einschl. Regler, Ausbla- seschalldämpfer zur Begrenzung des Lüfterlärms und sonstigem sys- tembedingtem Zubehör. Kabelösen zur Kabelführung in der Seitenwand. Kabelabfang durch Befestigung an den Kabelösen. Der Potentialausgleich des Schrankes hat durch Verbindungselemente zu erfolgen. Schrankfarbe: RAL 7035. Redundante Einspeisung 2 x 24 VDC mit 2 x DC/DC Wandler, inkl. Spannungsverteilung 24 VDC. Klemmen, Schranksteckdose, Schrankbeleuchtung mit Türkontakt. Interne Klemmleiste zur Potentialverteilung. Kompakt-Sicherungsautomaten auf Automatenträgern mit Meldekontakt „Ausgelöst“ zur Spannungsverteilung, je Einbaugerät / Baugruppe ein Sicherungsautomat, auf Klemme verdrahtet. In der Spannungsebene 24VDC sind elektronische Selektivitätsmodule mit Einzelkanalmeldung auf dem Leitsystem einzusetzen. Schranksammelmeldung mit Koppelrelais zur Meldung an die Leittech- nik, auf Klemme verdrahtet. Inkl. Kabelkanälen und allem Zubehör. Einbau und Verdrahtung der Einbaugeräte. Aderkennzeichnung, inkl. Dokumentation in den Stromlaufplänen. Ader- kennzeichnungssystem nach Vorgaben des AG. Liefern, einbringen, aufstellen, befestigen, anschließen, inkl. allem für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehör, Kleinteile, Montagematerialien und Kleinteilen. Schutzart: IP4X
[138] Maßnahmen zur Blitzschutzbeschaltung sind im Kapitel 7.7.14.10.1 beschrieben.
[139] Das prinzipielle Layout und der Prinzipaufbau der Montageplatte ist der Anlage 05.5_Leittechnik Hilfsschrank zu entnehmen.
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7.7.4.2.5 Vor-Ort Hilfsschränke
[140] Im LuL der VE sind Hilfsschränke der Leittechnik enthalten. Diese Hilfsschränke beinhalten analoge und binäre Signalvervielfacher, Trennverstärker, Auswerte- geräte für Messungen und Koppelrelais zur Ansteuerung von Magnetventilen, Si- cherungsautomaten zur Absicherung der Magnetventile. Die Einspeisung der Hilfsschränke erfolgt mit 24 VDC durch den AN der VE5.2.
[141] Der Aufbau der Vor-Ort Hilfsschränke orientiert sich am Aufbau der Leittechnik- Hilfsschränke (siehe hierzu Kap. 7.7.4.2.4).
7.7.4.2.6 Leittechnische Verkabelung
[142] Die Verkabelung der Signale hat mit Signalkabeln zu erfolgen. Kabeltyp: RD-H(St)H (für Kabel im Freien, jedoch keine Erdverlegung).
[143] Aderzahl und Querschnitt:
2 x 2 x 0,5 4 x 2 x 0,5 8 x 2 x 0,5 16 x 2 x 0,5 24 x 2 x 0,5 32 x 2 x 0,5 48 x 2 x 0,5 96 x 2 x 0,5
[144] Generell sind die Sensoren und Aktoren im Feld mit Signal-Stichkabeln zu Un- terverteilern zu verkabeln. Von den Unterverteilern zu den Leittechnik-Erweite- rungsschränken sind Stammkabel zu verwenden.
[145] Das gleiche Verkabelungskonzept gilt auch für die Niederspannungsschaltanla- gen. Jeder Einschub ist mit einem Signal-Stichkabel zu den PCS 7 - Erweite- rungsschränken zu verkabeln. Die Verkabelung der Signale hat durch den AN zu erfolgen.
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7.7.4.3 Unterverteiler / Klemmenkästen
[146] Die Unterverteilungen / Klemmenkästen sind gemäß den vorstehenden Bedin- gungen für Schaltschrankbau auszuführen. Für die Ausführung der Schalt- schränke gelten selbstverständlich auch die aktuell gültigen VDE-Vorschriften und soweit zutreffend auch die weiteren technischen Bestimmungen, Normen und Vorschriften!
[147] Die Unterverteiler / Klemmenkästen sind in UV- und der maritimen Umgebung beständiger Ausführung mindestens in Schutzart IP65 zu liefern. Es sind die ört- lichen Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Dieses gilt auch für eine dauerhafte Befestigung der Unterverteilungen / Klemmenkästen. [148] An die Ausführung werden die gleichen Anforderungen wie an den Schalt- schrankbau gestellt.
[149] Die Aufteilung der Verteiler ist unter Berücksichtigung der verschiedenen Strom- kreise vorzunehmen. D. h., nur gleiche Spannungen in einem Verteiler.
[150] Die Unterverteiler / Klemmkästen sind an allen zentralen Sammel- und Verteil- punkten von Signalen vor Ort etc. anzuordnen. Sollten die Klemmenkästen vor Ort nicht ausreichen, so sind statt mehrerer Kästen entsprechende Klemmen- schränke einzusetzen. Die Anzahl verschiedener Größen und Typen ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
[151] In allen Schaltschränken sind die zugehörigen Schaltungsbücher in Papierform vorzuhalten.
7.7.4.3.1 Unterverteiler
[152] Die Leittechnik-Unterverteiler sind einheitlich aufgebaut. Siehe hierzu den Auf- bauplan 05.03_Klemmkasten Unterverteilung im Anhang. In den Unterverteilern ist für die Signal-Stichkabel eine Schirmschiene einzubauen, an der die Abschir- mungen der Signal-Stichkabel aufgelegt werden. Die Kabel sind über Kabelver- schraubungen in die Unterverteiler einzuführen.
[153] In die Unterverteiler sind 48 Klemmen einzubauen. Das Stammkabel von dem Unterverteiler zu dem PCS 7 - Erweiterungsschrank ist halogenfrei und mit den Adern 24x2x0,5 auszuführen.
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7.7.4.3.2 Klemmenkästen Stell- und Regelantriebe
[154] Die Klemmenkästen für Stell- und Regelantriebe sind einheitlich aufgebaut. Siehe hierzu den Aufbauplan 05.04_Klemmkasten Stell- und Regelantrieb im An- hang. Sie dienen zum Anschluss der Stell- und Regelantriebe. In den Klemmen- kästen ist für die Signal-Stichkabel eine Schirmschiene einzubauen, an der die Abschirmungen der Signal-Stichkabel aufgelegt werden. Die Kabel sind über Ka- belverschraubungen in die Klemmenkästen einzuführen.
[155] In die Unterverteiler sind zwei Klemmleisten einzubauen. Eine Klemmleiste mit 24 Klemmen zum Anschluss der Signalisierung und Ansteuerung des Antriebs. Eine Klemmleiste mit 10 Klemmen für die Leistungsverkabelung des Antriebs. Das Stammkabel von dem Klemmenkasten zu dem PCS 7 - Erweiterungs- schrank ist halogenfrei und mit den Adern 12x2x0,5 auszuführen.
7.7.4.4 Automatisierungsstationen
[156] Die Automatisierungsstationen (AS) übernehmen die Aufgaben der Signalverar- beitung, Steuerung und Regelung in den jeweiligen Anlagenteilen.
[157] Die Automatisierungsstationen sind je in einen PCS 7 - Systemschrank einzu- bauen. Als Erweiterung des Systemschrankes mit Signalbaugruppen sind PCS 7
- Erweiterungsschränke vorzusehen. Die System- und Erweiterungsschränke sind im Leittechnikraum des jeweiligen Anlagenteils aufzustellen.
[158] Im Folgenden wird der Aufbau einer Automatisierungsstation beschrieben. Alle Automatisierungsstationen sind gleich aufzubauen.
[159] Die Automatisierungsstation, Fabrikat Siemens, Typ SIMATIC PCS 7 CPU 410 REDUNDANCY AUTOMATION SYSTEM, mit 2 x CPU 410-5H, ist als H-System (hoch verfügbar) redundant auf zwei Baugruppenträgern vom Typ UR2 aufzu- bauen. Jedes der beiden Teilsysteme muss über ein Netzteil, eine CPU und ei- nen separaten CP verfügen. Werden für die Automatisierungsaufgabe weitere Kommunikationsprozessoren (CP) benötigt, so sind auch diese redundant in bei- den Baugruppenträgern zu installieren.
[160] Der Redundanzabgleich der CPUs hat über ein LWL-Patchkabel zu erfolgen.
[161] Die AS410-5H muss auch fehlersichere Programmteile bearbeiten können.
[162] Die Automatisierungsstation ist pro Teilsystem (2 Teilsysteme = 1 H-System) mindestens mit folgenden Schnittstellen auszustatten:
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2 x Industrial Ethernet-Schnittstelle RJ45 mit je einem zweifach-Switch (auf der CPU) 1 x Industrial Ethernet-Schnittstelle RJ45, separater CP mit einem 2- fach Switch, zum Anschluss an das Automatisierungs-Netzwerk. 1 x Profibus DP (auf der CPU).
[163] Die AS-en sind komplett inkl. der erforderlichen Runtime-Software und allen not- wendigen Lizenzen (POs und sonstige Runtime-SW) zu liefern. Die benötigte An- zahl der Runtime-SW-Module und der POs ergibt sich aus dem benötigten Men- gengerüst der VEs zzgl. einer Reserve von 30% nach Inbetriebsetzung. [164] Die redundante Automatisierungsstation ist an das Automatisierungs-Netzwerk anzuschließen.
7.7.4.5 Netzwerke des Leitsystems
[165] Im Leitsystem werden zwei Netzwerke unterschieden:
Automatisierungsbus Ring(Terminalbus und Anlagenbus) Kommunikationsbus Ring (Stoffstrommanagement, Office-IT-System, Kameraüberwachungssystem, TGA/GA, Telekommunikation)
[166] Der Terminalbus verbindet die Prozess-Server, die Clients, den Web-Server, den Archivierungs-Server, die Maintenance-Station und die Engineeringstation (En- gineering-Server) untereinander.
[167] Der Anlagenbus verbindet die Prozess-Server, die Engineeringstation (Enginee- ring-Server), die Maintenance-Station und die Automatisierungsstationen unter- einander.
[168] Die Netzwerke sind als Gigabit-Netzwerke auszulegen
[169] Die zwei Netzwerke erstrecken sich anlagenweit über alle Teilanlagen des ZRE. Der AN der VE5.2 ist für die Konfigurationsvorgaben und die koordinierte Inbe- triebsetzung bis zur vollständigen Funktion der Netzwerke verantwortlich.
[170] Die Automatisierungsstationen, das Feldbus/Profinetsystem und die Switche des AS-BB-Netzwerkes der VEs sind von deren Lieferanten an den Anlagenbus an- zuschließen.
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[171] Die anlagenweite Verkabelung der Netzwerkschränke erfolgt über Lichtwellenlei- ter-Kabel (LWL) durch die VE5.2.
[172] Pro Elektro- / Leittechnikraum wird von der VE5.2 ein Netzwerkschrank aufge- stellt, auf den das LWL-Kabel mit den Fasern für die Netzwerke in einer Spleiß- box auf LWL-Stecker aufgelegt werden. Von dort aus geht dann ein weiteres LWL-Kabel (Ring) über eine weitere Spleißbox zu dem nächsten Netzwerk- schrank in den E-Räumen der einzelnen Gebäude.
[173] Die LWL-Kabel enthalten die Fasern für die beiden Leitsystem-Netzwerke aber auch die Fasern für alle anderen IT-Netzwerke des ZRE.
[174] Als Lichtwellenleiterkabel ist Single-Mode-Kabel zu verwenden (9/125 µm). Als LWL-Steckverbinder sind ausschließlich LC- oder SC- Stecker / Buchsen zu ver- wenden. Alle Fasern der LWL-Kabel sind in der Spleißbox aufzulegen.
[175] Das LWL-Kabel ist als optischer Ring auszuführen.
[176] Die beiden Leitsystem-Netzwerke sind ebenfalls als optische Ringe auszuführen. Die einzelnen VE haben sich an die Switche dieser Ringe der Leitsystem-Netz- werke anzuschließen.
[177] Für den Anschluss der Automatisierungsstationen der VEs an die Leitsystem- Netzwerke ist CAT7-Patchkabel zu verwenden.
[178] Für die Netzwerke sind managed Gigabit-Switche zu verwenden.
[179] Jeder Switch ist mit einer redundanten Spannungsversorgung 24 VDC bzw. 230VAC vorzusehen.
[180] Die Netzwerke sind so auszuführen, dass ein „Single Point of Failure“ ausge- schlossen ist. Die Netzwerke sind mit Medien- und Systemredundanz auszufüh- ren.
[181] Jede AS ist über zwei Switche an das Automatisierungs-Netzwerk anzuschließen (Je CPU des H-Systems ein Switch).
[182] Jede Bedienstation (OS-Single Station) ist an einen eigenen Switch anzuschlie- ßen.
[183] Der Engineering-Server und der Maintenance-Server sind an beide Netzwerke anzuschließen. Er kann im Automatisierungs-Netzwerk an die Switche der AS- en und im Terminal-Netzwerk an die Switche der Bedienstationen angeschlossen werden.
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7.7.4.5.1 Spleißbox
[184] Die Spleißbox soll in die Netzwerk- / Server-Schränke eingebaut werden.
LWL-Anschluss- und Rangierfeld, Kompaktgehäuse für Hutschienen- montage, 24 Fasern, 9/125 μm Single-Mode, Spleißkassetten für 24 Fasern Patchpanels 12 LWL-Kupplungen SC oder LC Kabeleinführungen Zugentlastungen, Kabelbindern einschl. Spleißarbeiten und OTR Messung sonstiges Zubehör Lieferung, Einbau und Verdrahtung im PCS 7 - Schrank oder Netzwerk- schrank, inkl. aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zube- hörteile, Kleinteile, Montagematerialien.
7.7.4.5.2 Profinet-System
[185] Die Anschaltung von Signalbaugruppen und Frequenzumrichtern an die redun- danten Automatisierungsstationen hat mit Profinet zu erfolgen.
[186] Es ist eine Profinet-Konfiguration mit modularer Systemredundanz (R1) vorzuse- hen. Die Signalbaugruppen ET 200SP HA sind in modularer Systemredundanz (R1) an die Automatisierungsstation anzuschließen.
[187] Die Frequenzumrichter müssen die einfache Systemredundanz (S2) unterstützen und sind über Profinet anzuschließen (siehe hierzu auch Kap. 7.7.4.6.4).
[188] Alle Subnetze des Profinetsystems sind mit einer Service Bridge auszustatten.
[189] Die Profinet-Systeme sind mit CAT7-Kabeln innerhalb der E- und Leittechni- kräume und mit Lichtwellenleiterkabeln außerhalb der E- und Leittechnikräume auszubauen. Alle für das Profinet-System der Automatisierungsstation erforder- lichen Switche, Kabel, Y-Switche sind im LuL des AN der VE enthalten und in den PCS 7 - Systemschrank einzubauen.
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7.7.4.5.3 Profibus-System
[190] Profibus ist nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Abstimmung und Genehmi- gung des Systemaufbaus durch den AG, einzusetzen.
7.7.4.5.4 Service Bridge
[191] Der Service des Feldbusses Profinet und des Netzwerks für die AS-BB-Kommu- nikation, hat über Service Bridges zu erfolgen, die im Netzwerk anzuordnen sind und für dedizierten temporären Zugang an die Maintenance Station anzuschlie- ßen sind. Jedes Profinet-Sub-Netzwerk sowie das AS-BB-Netzwerk sind an je eine Service-Bridge anzuschließen. Die Service-Bridges sind im LuL des AN der VE enthalten. Die Service Bridges sind im PCS 7 - Systemschrank einzubauen.
[192] Der Service der Profinet-Netzwerke hat mit der Maintenance-Station (MS) über die Netzwerk Service Bridge zu erfolgen.
7.7.4.6 Signalerfassung und -Ausgabe
[193] Die Signalerfassung und Ausgabe aus dem Feld soll über konventionell verdrah- tete Ein-/Ausgabebaugruppen erfolgen.
7.7.4.6.1 Signalerfassung und -Ausgabe Prozesssignale
[194] Generell sind die Sensoren und Aktoren im Feld sowie alle Signale aus Schalt- anlagen, Black-Box-Schränken, etc. über Unterverteiler oder direkt verkabelt zu den PCS 7 - Erweiterungsschränken zu verkabeln. Die EA-Baugruppen sind in die PCS 7 - Erweiterungsschänke einzubauen. Dort befinden sich die Rangier- klemmen, an die die Signalkabel vollständig anzuschließen sind. Zwischen den Rangierklemmen und den Anschlussklemmen der EA-Baugruppen sind die Sig- nale durch Signaladern zu rangieren.
[195] Die Rangierklemmen sind in den HW-Typicals nicht dargestellt. Die Signaladern der Rangierungen sind mit Aderkennzeichnung zu kennzeichnen und in den Stromlaufpläne zu dokumentieren. Dies gilt generell für alle Adern in Schalt- schränken, auch den PCS 7 - Systemschränken, den Hilfsschränken etc.
[196] Signalbaugruppen: Als Signalbaugruppen sind folgende EA-Baugruppen des Systems SIEMENS, PCS 7-ET 200SP HA, einzusetzen:
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Digitale Eingangsmodule: DI 32x24VDC HA DI 16xNAMUR HA
Digitale Ausgangsmodule: DO 32x24VDC/0,5A HA
Analoge Eingangsmodule: AI 16xI 2-Wire HART HA
Analoge Ausgangsmodule: AO 8xI HART HA
Fehlersichere digitale Eingangsmodule: F-DI 16x24VDC HA
Fehlersichere digitale Ausgangsmodule: F-DO 16x24VDC HA
Fehlersichere analoge Eingangsmodule: F-AI 8xI 2-Wire HART HA
[197] Die Belegung der Baugruppen hat nach verfahrenstechnischen Gesichtspunkten zu erfolgen.
[198] Signale von verfahrenstechnisch redundant ausgelegten Komponenten sind auf getrennten Baugruppen einzulesen bzw. auszugeben. 2v3-Signale sind auf drei getrennten Baugruppen einzulesen.
[199] Die Versorgungsspannung und die Abfragespannung von binären Signalen wer- den durch die Einzelkanaldiagnose der ET200SP HA Baugruppen überwacht. .
7.7.4.6.2 HART-Protokoll für Messgeräte
[200] Sofern Messgeräte mit HART-Protokoll ausgerüstet sind, muss das Datenma- nagement der HART-Daten über die PCS 7 Maintenance-Station erfolgen.
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7.7.4.6.3 Signalerfassung und -ausgabe NS-Schaltanlage
[201] Die NS-Schaltanlage wird vom AN der VE5.2 geliefert und im E-Raum der jewei- ligen Vergabeeinheit aufgestellt.
[202] Die Signalverkabelung zwischen den Einschüben und den Signalbaugruppen der Leittechnik erfolgt pro Einschub über ein eigenes Signalkabel. Die Signalverka- belung und der Anschluss der Signale erfolgen durch den AN.
[203] Alle anderen Signale der Niederspannungsschaltanlagen wie Meldungen und Ansteuerungen der Leistungsschalter in den Einspeisungen und Kupplungen, Si- cherungsfallmeldungen, Störungsmeldungen (z. B. Unterspannungsmeldung), Messwerte des Multifunktionsmessgerätes (nicht MID-Messgeräte), etc. werden vom AN der VE5.2, erfasst und verarbeitet. Die Multifunktionsmessgeräte sind mit einer Profinet-Schnittstelle ausgestattet und werden darüber an die Automa- tisierungsstation der 4.28.2 angeschlossen.
[204] Sicherheitsgerichtete Signale (z. B. Not-Halt für Verbraucher) sind zweikanalig hartverdrahtet auszuführen. Diese sind im F-Teil der Automatisierungsstation zu bilden und auf Fail-safe-Baugruppen des EA-Systems ET 200SP HA auszuge- ben. Not-Halt / Not-Aus-Taster in der Anlage sind ebenfalls zweikanalig hartver- drahtet auf Fail-safe-Baugruppen des EA-Systems ET 200SP HA einzulesen. Die Fail-safe-Baugruppen ET 200SP HA sind im PCS 7 - Erweiterungsschrank ein- zubauen. Die Verkabelung der Fail-safe-Signale zum PCS 7 - Erweiterungs- schrank erfolgt durch den AN.
7.7.4.6.4 Signalerfassung und -Ausgabe Frequenzumrichter
[205] Die Frequenzumrichter (FU) sind im LuL des AN VE5.2 enthalten. Ihre Einspei- sung erhalten sie aus der Niederspannungsschaltanlage mit 400 VAC oder 690 VAC. Die Verkabelung der FU-Einspeisung erfolgt durch den AN VE5.2. Als Steu- erspannungsversorgung für die FUs wird eine redundante, gesicherte 24 VDC Versorgung von VE5.2 bereitgestellt.
[206] Alle leittechnischen Signale von / zu Frequenzumrichtern sind über Profinet ein- und auszugegeben. Alle Frequenzumrichter unterstützen Profinet S2 Systemre- dundanz. Für die Anschaltung der Frequenzumrichter an die redundante Auto- matisierungsstation ist ein separater Profinet-Ring mit einfacher Systemredun- danz S2 aufzubauen. Über zwei Y-Switche und zwei Scalance-Switche ist der Profinet-Ring an das Profinet-System (R1-Redundanz) der Automatisierungssta- tion anzuschalten. Die Profinet-Y-Switche sind in den PCS 7 - Systemschrank einzubauen. Der Profinet-Ring der FUs ist über eine Service-Bridge zu
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überwachen.
[207] Innerhalb eines Raumes können zur Verkabelung des Profinet von / zu den Fre- quenzumrichtern Standard Profinet-Kabel mit RJ45-Stecker eingesetzt werden. Darüber hinaus sind LWL-Glasfaserkabel (Multimode) einzusetzen. Für die Um- setzung von LWL-Signalen auf Kupfer sind in dem Raum, wo die Frequenzum- richter stehen, Unterverteiler mit Spleißboxen und Switchen mit LWL-Anschlüs- sen zu montieren, auf den das LWL-Kabel aufzulegen ist. Von dort aus sind Stan- dard-Profinet-Leitungen mit RJ45 Steckern zum Anschluss der Frequenzumrich- ter zu verwenden.
[208] Sicherheitsgerichtete Signale (Rückmeldungen, Schutzabschaltungen) sind hart- verdrahtet auszuführen.
[209] Die Fremdlüfter für die Frequenzumrichtermotore sind aus einem separaten MCC-Einschub zu versorgen und zu schalten. Hierfür ist ein Hard- und Softwa- retypical zu benutzen. [210] Die leittechnische Anbindung der Frequenzumrichter an die Automatisierungs- station, inkl. der Profinet-Verkabelung und der Y-Switche, ist im LuL des verfah- renstechnischen Antriebslieferanten enthalten.
[211] Nachfolgend ist der Mindestsignalumfang FU dargestellt:
Befehl Ein Befehl Aus Rückmeldung Ein Rückmeldung Aus Störung Drehzahl IST Drehzahl SOLL Strom IST Leistung IST Drehmoment IST Meldungen (ein Datenwort) Sicheres Stillsetzen des Antriebs (SIL 2 und PL d)
[212] Der genaue Signalumfang ist spätestens bei der Übergabe der Typicals final mit dem AG abzustimmen.
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7.7.4.7 Signalaustausch zwischen Automatisierungsstationen der VEs
[213] Der Signalaustausch mit anderen Automatisierungsstationen (auch Automatisie- rungsstationen anderer Vergabeeinheiten) hat über das Automatisierungs-Netz- werk zu erfolgen.
[214] Der AN, der Signale von anderen Vergabeeinheiten benötigt, ist für die Konfigu- ration der Netzwerkverbindung verantwortlich. Es gilt hier die Holschuld für die Signale.
[215] Alle auszutauschenden Signale, sowie die Art der Signalübertragung (Bus oder Hartverdrahtet) legt der AN in der Signalaustauschliste (siehe Anlage Signalaus- tauschliste) fest. [216] Werden von anderen Vergabeeinheiten Signale aus der eigenen VE benötigt, so hat der AN diese zur Verfügung zu stellen. Die Signale sind in die Signalaus- tauschliste des Verwenders der Signale einzutragen (inkl. KKS, Klartext, Signal- kennzeichen, Adressinformationen, Messbereiche, Wertigkeiten, Skalierung, etc.).
7.7.4.8 Fail-Safe-Technik, SIS
[217] Die in der Sicherheitsbetrachtung ermittelten Schutzfunktionen (siehe auch Ka- pitel 7.7.2.5) werden mit Schutzeinrichtungen realisiert. Für die jeweilige Schutz- einrichtung ist der Nachweis zu führen, dass die geforderte SIL-Klasse, der Per- formance Level und die Risikozahl erreicht wird. Sowohl der Nachweis gemäß HFT (Hardware Failure Tolerance) als auch gemäß PFD (Probabilitiy of Failure on Demand) müssen erfüllt sein. Es ist eine SIL-Verifizierung und eine SIL-Vali- dierung nach DIN EN 61511 / DIN IEC 61508 für jede Sicherheitsfunktion (SIF) und für jeden SIL-Kreis durchzuführen. Die Daten für die Berechnungen von SIF- Komponenten, die von anderen VEs geliefert werden, sind vom AN zu beschaf- fen.
[218] Das Fail-safe-Programm ist im F-Teil der Automatisierungsstation zu bilden und auf Fail-safe-Baugruppen des EA-Systems ET 200SP HA auszugeben. Die Ver- kabelung der Signale zwischen den Fail-safe-Baugruppen und dem Frequenzu- mrichter erfolgt über Signalkabel durch den AN. Die Fail-safe-Baugruppen ET 200SP HA sind im PCS 7 - Erweiterungsschrank einzubauen.
[219] Alle Kriterien-Anzeigen, Steuerungszustände, Verriegelung, Freigaben, Schutz- funktionen sind dynamisch zu visualisieren.
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[220] Fehlersichere Signale aus anderen VEs sind ebenfalls über F-Baugruppen aus- zutauschen. Es gilt die gleiche Vorgehensweise, wie unter dem Kapitel 7.7.4.7 beschrieben.
7.7.4.9 Reserven
[221] Folgende Reserven für zentrale leittechnische Einrichtungen und Komponenten sind nach abgeschlossener Inbetriebsetzung vorzusehen und nachzuweisen:
Zykluszeit und Speicherplatzreserve in den Automatisierungsstationen min. 40% bzw. kleiner 50ms. Platzreserve im Schaltschrank 20% Steckplatz Reserve min. 20% Verdrahtete Kanalreserve bis Rangierung min. 20% Busbelastungsreserve bei max. Belastung min. 40% Klemmenanschlüsse in den Rangierverteilern min. 20% Reserve Archivvariable (pro OS-Gesamtsystem): 30% Reserve Prozessobjekte: 30% (jeweils AS und OS-Gesamtsystem getrennt) Die Reserve in den LT-Schränken soll entsprechend den Funktionsein- heiten / Bereichen der Vergabeeinheiten zugeordnet werden. Leerschränke werden nicht als Reserve gewertet. Die ausgebaute Reserve der Erweiterungsschränke ist für die jeweili- gen Signaltypen vorzusehen.
7.7.4.10 Typicals
[222] Alle in den jeweiligen Teilanlagen vorkommenden leittechnischen Objekte (Mes- sungen, Signale, Antriebe, elektr. Verbraucher, pneumatische Antriebe, Schritt- ketten, Automatiken) sind zu typisieren. Es sind ausschließlich nur die vom AG zugelassen Typen in der jeweiligen Teilanlage zu verwenden! Ausnahmen hier- von sind nicht zulässig!
[223] Spezifische Typicals, die verfahrenstechnisch für eine VE notwendig sind, müs- sen von dem VE-AN erstellt werden. Diese erfolgt nur nach vorheriger Freigabe durch den AG. Diese Typicals sind von dem VE-AN zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Diese Typicals sind dann vom VE-AN in die Projektbibliothek zu übernehmen.
[224] Die Standard-Typicals werden vom AG erstellt und den AN der einzelnen VEs für
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das Engineering zur Verfügung gestellt.
[225] Es werden die nachfolgend aufgeführten Typicals unterschieden.
7.7.4.10.1 Leittechnik Hardwaretypicals (Stromlaufpläne)
[226] In den HW-Typicals (Vorgabe AG) sind die Schaltungen der typischen Messun- gen, Antriebe und sonstigen Signale der Leittechnik dargestellt. Diese sind vom AN anzuwenden. Abweichungen davon, sind vom AG genehmigen zu lassen.
[227] E-Plan Typicals für die Stromlaufpläne werden den VE bereitgestellt. Sollten spe- zielle Geräte zum Einsatz kommen, so sind die Typicals von der VE zu liefern und vom AG freizugeben.
[228] Sind im Feld Unterverteiler eingeplant so sind diese vom AN in den Stromlauf- plänen einzupflegen.
7.7.4.10.2 Leittechnik Softwaretypicals
[229] Software-Typicals leittechnischer Objekte, wie Messungen, Signale, Antriebe, Regler, etc. Diese werden als Software-Typicals definiert und als Projektbiblio- thek den VEs zur Verfügung gestellt. Dies sind:
CFC-Pläne Bildbausteine
[230] Es wird für jeden Messungs- und jeden Aktor-Typ ein Typical erstellt werden. Hierzu sind die Listen im Anhang (01 Verbraucherliste, 02 Messstellenliste) von allen VEs zu füllen. Sollten spezielle Geräte zum Einsatz kommen, so sind die Typicals von der VE zu liefern und vom AG freizugeben.
[231] Die gesamte Softwareerstellung aller VEs hat mit diesen Typicals zu erfolgen. Ausnahmen hiervon sind nicht zugelassen! Die anlagenspezifischen Automati- sierungsfunktionen sind von jeder VE durch Beschaltung der Typicals mit Stan- dardbausteinen – generell nur aus der Projektbibliothek - zu erzeugen. VE-ei- gene Funktionsbausteine und Softwarefunktionen dürfen nicht verwendet wer- den!
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7.7.4.10.3 Weitere Funktionsbausteine
[232] Werden Funktionsbausteine benötigt, die nicht in den SW-Typicals des AG vor- handen sind, so sind diese den PCS 7 - Standardbibliotheken APL und Industry Library der neusten Version zu entnehmen.
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[233] Für frequenzumrichtergeregelte Pumpen ist je Pumpe eine Pumpenschutz vor- zusehen. Dieser Schutz hält den Arbeitspunkt der Pumpe zwischen den Grenz- kennlinien der Pumpe. Die Pumpenschutzregelung ist unter Verwendung des PCS 7 - Bausteins PUMPMON aufzubauen.
7.7.4.11 Anlagen-Software
[234] Die Anlagensoftware ist als PCS 7 - Multiprojekt zu erstellen. Das Multiprojekt ist vom AN der VE5.2 auf der Engineering Station aufzusetzen und die Anlage ist als Teilprojekt in dem Multiprojekt auszuführen.
[235] Der AN jeder VE erstellt mit einer eigenen Engineering Station (AS+OS-Engine- ering) in der PCS 7 - Version des Endsystems die Anlagensoftware für seinen Anlagenteil. Diese Anlagensoftware (PCS 7 - Projekt: AS und OS-Bilder sowie Bildobjekte für die Anlagenbilder) stellt der AN der VE der übergeordneten Haupt- leittechnik (VE5.2) zur Verfügung. Die VE5.2 integriert diese in das Multiprojekt der Hauptleittechnik.
[236] Das Engineering des Systems ist als Multi-User-Engineering durchzuführen. Die Erstellung des Teilprojektes hat auf einer eigenen Engineering Station zu erfol- gen. Eine Inbetriebnahmestation wird von VE5.2 gestellt.
[237] Das Teilprojekt jeder VE beinhaltet die komplette Systemkonfiguration, das En- gineering und die Anlagensoftware für die Funktionen der Teilanlage. Es sind alle leittechnischen Funktionen, die das Leitsystem bietet, für die Teilanlage anzu- wenden.
[238] Die Bildentwürfe für die Prozessbilder des Leitsystems hat der AN der jeweiligen VE zu erstellen. Diese werden vom AG geprüft und korrigiert. Der AN hat einzu- kalkulieren, dass es zu mehrmaligen Änderungen der Bildentwürfe kommen kann.
[239] Der AN liefert und montiert seine Leittechnikschränke an dem Aufstellungsort auf der Anlage ZRE. Der AN der VE erstellt mit seinem, von VE 5.2 bereitgestellten, Engineering-Client auf dem zentralen Engineering Server der Anlage die Netz- werkverbindungen im Netpro des PCS 7 - Engineerings, ebenso wie die Kommu- nikationsverbindungen zu den anderen Automatisierungsstationen der anderen VEs und nimmt seine VE-Leittechnik in Betrieb. Danach erfolgt der Funktionstest der Anlagensoftware der VE mit seinen Automatisierungsstationen.
[240] Alle Leitsystemkomponenten (Server-Client-System, Web-Server, Web-Clients, Archivserverpaar, Drucker, Netzwerk, Engineering Station, etc.) werden von VE5.2 eingerichtet und in Betrieb genommen.
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[241] Nach dem Funktionstest der Anlagensoftware jeder VE sowie der Inbetriebset- zung der Leitsystemkomponenten erfolgt der Signaltest, den jede VE für ihren Anlagenteil durchführt. Dazu gehört auch der Signaltest mit den Black-Box-Steu- erungen der VE und der Signaltest des Signalaustausch mit anderen VEs (AS- AS-Kommunikation).
[242] Die Inbetriebsetzung der Gesamtanlage erfolgt über die zentralen Warte. Jeder VE werden hierzu eine Operatorstation mit OS-Client und ES-Client zugeteilt.
7.7.4.12 Condition Monitoring und Performance Monitoring
[243] Für das Asset Management mechanischer Anlagenkomponenten ist die PCS 7 - Bibliothek Condition Monitoring Library einzusetzen. Hiermit sind folgende Funk- tionen zu realisieren. Dies gilt für Pumpen größergleich 30 kW:
Pumpenüberwachung Druckverlustüberwachung Ventilüberwachung Stationäre Zustände Ventilanlauftest
[244] Weiterhin sind folgende Funktionen zu realisieren:
Überwachung von Wärmetauschern mit dem Baustein HeatXchMon Überwachung von Kompressoren mit dem Baustein CompMon Extrapolation zeitlicher Trends und Abschätzung der Restlebensdauer mit dem Baustein TrendMon
7.7.5 Automatisierung
[245] Die Anlage ist mit sämtlichen Messgeräten und Überwachungseinrichtungen auszustatten, welche mindestens den bestimmungsgemäßen, sicheren und kon- tinuierlichen Betrieb gewährleisten und die angemessene Beobachtung und Steuerung der Betriebszustände aus der zentralen Schaltwarte sicherstellen. Dies gilt in gleichem Masse für die verfahrenstechnische Ausrüstung sowie für die Anlagen der elektrischen Energieverteilung.
[246] Alle Betriebszustände müssen sowohl im Normalbetrieb als auch im Falle von Betriebsstörungen (z. B. Ausfall der Hilfsenergien zur Steuerung der Anlage) und bei "NOT HALT / NOT AUS" sicher beherrschbar sein, d. h., alle Komponenten müssen automatisch über entsprechende Sicherheitssteuerungen in Stellungen
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gehen, die einen kontrollierten und unkritischen Betriebszustand der Anlage ge- währleisten.
[247] Die Umschaltung von redundanten Antrieben sowie das periodische Testen von sicherheitsrelevanten Funktionen und Komponenten erfolgt automatisch über die Steuerung des Prozessleitsystems (PLS) mit Alarm und Meldungen auf dem PLS.
[248] An- und Abfahrvorgänge sollen mit Schrittfolgesteuerungen automatisiert ablau- fen. Lastwechselvorgänge sind vollumfänglich zu automatisieren. Schrittfolge- steuerungen sind entsprechend in der Leittechnik zu visualisieren, inklusive Tran- sitionsbedingungen, Verzweigungen und Sprungmarken. [249] Schrittketten müssen so programmiert werden, dass diese aus jedem Schrittket- tenbetriebszustand heraus nachstartfähig sind. Prozess-Wartezeiten, etc. müs- sen überbrückt werden. Überlaufkriterien müssen ein Überspringen von Schritten ermöglichen.
7.7.5.1 Automatisierungsgrad
[250] Alle Teilanlagen (Vergabeeinheiten / VE) sind für einen vollautomatischen Be- trieb, ohne Handeingriffe, auszulegen. Unter Betrieb sind hierbei alle Betriebszu- stände der Anlage zu verstehen, wie z. B. Anfahren, Abfahren, Dauerbetrieb, Be- triebsarten, Betriebsartenwechsel, Lastwechsel, Sonderbetriebszustände oder Vor- und Nachläufe von Anlagenteilen, etc.
[251] Die gesamte Anlage einschließlich aller Nebeneinrichtungen ist von der zentralen Leitwarte aus über das Leitsystem zu überwachen und zu bedienen.
[252] Es sind Umschaltautomatiken für Aggregate vorzusehen, die folgende Funktio- nen erfüllen sollen:
Vorwahl von Reserve- und Betriebsaggregaten. Verfahrenstechnische, automatische Zu- und Abschaltung von Aggre- gaten. Automatisches Auf- und Zufahren von Armaturen und / oder Hilfsaggre- gaten, die einem Aggregat zugeordnet sind.
[253] Die Anlagen sind in Funktionsgruppen gemäß VGB zu gliedern. Die Funktions- gruppensteuerungen sind als Schrittkettensteuerungen zu realisieren.
[254] Kurzunterbrechungen in der Spannungsversorgung von Aggregaten müssen ent- sprechend den prozesstechnischen Gegebenheiten beherrscht werden können (siehe hierzu Kap. 7.7.2.3 Spannungsunterbrechungen).
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7.7.5.1.1 Funktionsgruppenebene
[255] In der Funktionsgruppenebene sind alle den verfahrenstechnischen Funktions- gruppen zugehörigen Aufgaben zu realisieren. Die der Funktionsgruppe zuge- ordneten Aggregate und Betriebsautomatiken sind nach festgelegten Schrittket- ten an- bzw. abzufahren.
[256] Der Funktionsgruppenebene sind bei Bedarf Betriebsautomatiken zu unterla- gern. Diese Betriebsautomatiken haben prozessabhängige und prozessunab- hängige Steuerungen von Teilaufgaben (Teilsteuerungen) zu bearbeiten. Die Be- triebsautomatiken sind von Hand oder in einer übergeordneten Funktionsgruppe ein- oder ausschaltbar.
[257] Jede Funktionsgruppe hat nach dem Startbefehl von Hand oder einer überlager- ten Funktion das Inbetriebsetzen, den Betrieb und das Stillsetzen der von ihr ge- steuerten Aggregate, schrittweise in der technologisch richtigen Reihenfolge, vor- zunehmen.
[258] Grundsätzlich dürfen durch die Gliederung des Prozesses in Funktionsgruppen verfahrenstechnische Redundanzen nicht aufgehoben werden.
[259] Bei fehlenden Weiterschaltkriterien muss ein Weiterschalten des Programms im Tippbetrieb möglich sein. Der Tippbetrieb darf nur mit entsprechenden höherwer- tigen Berechtigungen wirksam sein.
[260] Alle Schritte mit Freigabekriterien, Weiterschaltkriterien, Schrittbefehlen, sowie die Störung der Schrittkette sind zu visualisieren.
7.7.5.1.2 Teilsteuerungen
[261] Teilsteuerungen sind vorzusehen, wenn eigenständige Automatikfunktionen be- nötigt werden, die auch bei nicht vorhandener oder ausgeschalteter Funktions- gruppensteuerung die Handsteuerung unterstützen sollen.
[262] Außerdem, wenn prozess- oder störungsbedingte Umschaltungen erforderlich werden oder eine Vorwahl von Aggregaten zu treffen ist.
[263] Darunter fallen Funktionen wie:
• Aggregateumschaltungen / Vorwahl
• Betriebsautomatiken
[264] Teilsteuerungen sind z. B. im Bereich der Versorgungssysteme von Hauptaggre- gaten einzusetzen (z. B. Schmieröl, Kühlwasser etc.) und vorwiegend als
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Verknüpfungslogiken auszuführen.
7.7.5.1.3 Einzelsteuerebene
[265] Sie ist die unterste Steuerebene und hat die Einzelsteuerung jedes prozesszu- gehörigen Verbrauchers (Motor, Stellantrieb, Magnetventil, etc.) zu ermöglichen.
[266] Die Einzelsteuerebene hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
Verarbeitung der Befehle EIN/AUS / AUF/ZU (Handbefehle) Verarbeitung der Befehle EIN/AUS / AUF/ZU von der Automatik Verarbeitung der Signale aus Schutzverriegelungen für SCHUTZ- AUS/EIN. Die SCHUTZ-AUS/EIN -Signale müssen gegenüber anderen Befehlen vorrangig sein und nach dem Ansprechen die Hand- und Au- tomatik- AUS/EIN- Befehle bis zur Quittierung sperren Überwachung auf ungewollte Stellungsänderung (Endlagenfehler) Überwachung der Laufzeit zwischen Befehlsausgabe und Stellungs- rückmeldung Überwachung von Stellantrieben auf Ansprechen der drehmomentab- hängigen Endschalter bei mechanischen Störungen (Blockierung) Überwachung der Rückmeldungen und der Befehle auf Antivalenz
7.7.5.2 Bedienkonzept
7.7.5.2.1 Visualisierung
[267] Alle Darstellungen sind nach einem einheitlichem Gesamtkonzept zu realisieren (z. B. Bildaufbau, Bildnamen, Objekttypen, Farbkonzept, Einheitlichkeit von Kennzeichnungen und Texten).
[268] Der Bildaufbau beinhaltet statische und dynamische Elemente. Die dynamischen Elemente stellen den Prozess in Echtzeit dar. Dazu gehört die Dynamisierung von Antrieben oder auch die Anzeigen der Prozesswerte.
[269] An bedienbaren Elementen sind sämtliche Softwarefunktionen wie Schrittketten, Teilsteuerungen und Regelungen vorzusehen, sowie Antriebe der Einzelsteuer- ebene. Die Anzeige von nicht erfüllten Steuerungsbedingungen (Freigabe-, Schutzkriterien) ist vorzusehen.
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[270] Die Bildaufbau- und -Aktualisierungszeiten müssen unter 1,0 Sekunden liegen.
[271] Die Navigation zwischen den Bildern ist entweder menügeführt und mit Sprung- marken vorzusehen.
[272] Unregelmäßigkeiten im Prozess müssen durch entsprechende Symbole (z. B. mit Alarmflags oder Binäranzeiger) signalisiert werden.
[273] Eine meldungsgestützte Navigation, hier von der Meldung zum entsprechenden Kontext muss ermöglicht sein.
7.7.5.2.2 Bedienphilosophie
[274] Durch den geforderten vollautomatisierten Betrieb ist im Normalbetrieb keine Be- dienung erforderlich. Die Zentralbedienung für die gesamte Technik wird von der zentralen Leitwarte aus stattfinden.
[275] Der Bediener muss im Störfall zur Störungsquelle navigiert werden.
[276] In allen Teilanlagen muss eine einheitliche Bedienphilosophie realisiert werden. Die dazu notwendigen Abstimmungen sind mit den anderen VEs und dem AG zu führen.
7.7.5.2.3 Meldekonzept
[277] Es ist ein Meldungsengineering durchzuführen. Meldung sind mit Prozesswerten zu verknüpfen, um eine prozessabhängige Priorisierung zu erreichen.
[278] Jede Statusänderung einer Meldung (Kommen, Gehen, Quittieren) wird, mit ent- sprechendem Zeitstempel, in einer Datenbank (dem Meldearchiv) historisiert.
[279] Im ordnungsgemäßen Betrieb dürfen keine blinkenden Meldungen anstehen („dunkles Pult“).
[280] Meldungen müssen mit Prozesssignalen unterdrückt werden können, um z. B. Stillstandsmeldungen zu vermeiden. Meldeverknüpfungen zur Bildung von Sam- melmeldungen sind zu realisieren.
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7.7.5.2.4 Alarmkonzept
[281] Der AN muss ein ausführliches Alarmierungskonzept vorlegen, mit dem mindes- tens die nachfolgenden Alarmierungsfunktionen abgebildet werden können:
Zuordnung der Alarme in Alarmprioritätsklassen (Alarm, Warnung, Tole- ranz) Unterdrückung von Meldeschauern durch geeignete Meldephilosophie (Erstwert wird gemeldet, Folgemeldungen werden unterdrückt), z. B. bei Busausfall Stillstandsunterdrückung, z. B. keine Druck <MIN Meldung, wenn Pumpe steht. Alarmunterdrückung die aus dem An- und / oder Abfahren der Anlage erfolgen, z. B. Emissions- oder Kesselgrenzwerte bei Anlagenstillstand
[282] Die Alarmierungskonzepte der verschiedenen VE müssen in ein allgemein gülti- ges Alarmierungskonzept überführt werden, welches anschließend von allen VE verbindlich anzuwenden ist. Hierbei ist ein gemeinsames Zusammenarbeiten al- ler VE notwendig. Die Koordination der entsprechenden Besprechungen erfolgt durch den AG. Der AN hat einen entsprechenden Zeitaufwand in seinem Angebot zu berücksichtigen.
7.7.5.3 Verhalten im Schwarzfall
[283] Die Netzersatzanlagewerden über die Notstromversorgung (Notstromdiesel) ge- speist. Dies erfolgt über das gleiche Kabel, wie die Einspeisung vom Normalnetz. Bei Ausfall der Stromversorgung (Unterspannungserkennung) gehen alle Ab- gänge in den sicheren AUS – Zustand.
[284] Bei Spannungswiederkehr (Dieselbetrieb, Signal Schwarzfall, Freigabe) werden die notstromberechtigten Verbraucher von der Hauptleittechnik ein Status- / Frei- gabesignal erhalten. Danach schalten die Verbraucher anhand eines vorher fest- gelegten Ablaufplans wieder zu. Ohne dieses Signal dürfen die notstromberech- tigten Verbraucher nicht starten. Die Signale sind mit in der Signalaustauschliste anzugeben.
[285] Wird ein Antrieb erst zu einem späteren Zeitpunkt im Schwarzfall benötigt (Bsp. Abfallkran, Schnelldampferzeuger), so wird dieser von der Hauptleittechnik frei- gegeben, sobald ausreichend NEA-Leistung zur Verfügung steht, muss aber bei Bedarf manuell vom Operator in der Warte eingeschaltet werden.
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[286] Für Verbraucher ohne Notstromberechtigung, muss deren Einschaltung in der Leittechnik verhindert werden. Für Antriebe ohne Ansteuerung durch die Leit- technik sind im Schwarzfall von AN Maßnahmen zu ergreifen, die einen automa- tischen Wiederanlauf verhindern.
7.7.6 Planungsprozess
[287] Der AN hat eine Funktionsplanung für alle leittechnischen und automatisierungs- technischen Funktionen zu erstellen.
[288] Hierzu gehören:
Verfahrensbeschreibung, Systembeschreibungen R&I-Fließbilder Teilanlagenschemata Funktionsbeschreibungen Regelschemata Funktionspläne Liste der Einstellwerte (Sollwerte, Grenzwerte, Alarme, Schaltpunkte, usw.)
[289] Die Unterlagen sind nach den VGB-Richtlinien zu erstellen. Ausnahme bilden die Funktionspläne auf Einzelebene der Hauptleittechnik, da sind die Funktionspläne aus der Siemens PCS 7 Steuerung ausreichend.
[290] Zu den leittechnischen und automatisierungstechnischen Funktionen gehört auch das Meldungs-Engineering. Hiermit sollen unnötige Meldungen verhindert werden.
[291] Die Unterlagen sind in der Ausführungsplanung zu erstellen und werden später Bestandteil der betriebstechnischen Dokumentation. Sie sind bis zur Abnahme der Anlage zu aktualisieren. Änderungen, z. B. während des Funktionstest oder der Inbetriebsetzung sind einzuarbeiten.
[292] Im Rahmen der Funktionsplanung sind mit dem AG Systemgespräche zu führen. Diese gliedern sich in die folgenden drei Stufen:
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7.7.6.1 Projektgespräche
7.7.6.1.1 Statusbesprechungen
[293] Während der Planungs-, Montage- und Inbetriebsetzungsphase sind gemein- same Statusgespräche aller verantwortlichen Gewerke in regelmäßigen Abstän- den (je nach Bedarf ggf. einmal wöchentlich) vorgesehen.
7.7.6.1.2 Systemgespräche
[294] In den Systemgespräche ist die Umsetzung der leittechnischen Maßnahmen mit dem AG durchzusprechen. Der AN präsentiert die Konzepte zur Realisierung der Aufgabenstellung und zeigt detailliert den Weg zur Umsetzung auf. Zum Ende der Systemgespräche müssen alle wesentlichen technischen und organisatori- schen Klärungen herbeigeführt sein.
[295] Die Systemgespräche sind beim AG zu führen. Die Ergebnisse der Systemge- spräche sind vom AN schriftlich festzuhalten (Pflichtenheft, Besprechungsproto- kolle), so dass eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungen erfolgt.
[296] Es sind mindestens die nachfolgend beschriebenen Systemgesprächstypen vor- gesehen.
7.7.6.1.2.1 Systemgespräche Stufe 1
[297] Durchsprache der R&I-Fließbilder, der Engineeringlisten und der Systembe- schreibungen. Durchführung des ersten Sicherheitsgesprächs (Gefahren- und Risikoanalyse). Festlegung der Automatisierungsfunktionen. Durchsprache der Funktionsgruppenstruktur.
7.7.6.1.2.2 Systemgespräche Stufe 2
[298] Durchsprache der R&I-Fließbilder nach Einarbeitung der Ergebnisse des 1. Sys- temgesprächs. Durchführung des zweiten Sicherheitsgesprächs mit SIL-Einstu- fung der Sicherheitseinrichtungen. Durchsprache der Teilanlagenschemata, der Regelschemata und der Funktionsbeschreibungen.
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7.7.6.1.2.3 Systemgespräche Stufe 3
[299] Vor der Inbetriebsetzung ist dem AG eine Vorabversion des vollständigen PCS 7
- Projektes und bei Black Boxen des jeweiligen Steuerungsprogramms inkl. des erforderlichen Quellcodes mit Symbolik und Kommentierung auf einem Siche- rungsdatenträger unaufgefordert zu übergeben. Nach jeder dann folgenden Pro- grammänderung ist die Übergabe einer neuen Sicherungskopie an den AG er- forderlich. Der benötigte Quellcode ist hierbei immer mit auf der Sicherungskopie zu übergeben.
[300] Unter dem Begriff Quellcode ist bei der SPS-Programmierung der für Menschen lesbare in einer Programmiersprache geschriebene Text eines Steuerungspro- grammes zu verstehen. Abstrakt betrachtet kann man den Quellcode einer Steu- erung auch als Software-Dokument bezeichnen, welches das Programm formal so exakt und vollständig beschreibt, dass dieses aus ihm vollständig generiert werden kann.
[301] Durchsprache der Funktionspläne und der vollständigen Engineeringunterlagen als Vorgabe für das Leitsystemengineering (Hardware und Software) in der höchsten Detailtiefe: Signallisten, Grenzwertliste, Sollwertlisten, Meldungslisten, Berechnungen, Parameter, Kennlinien, etc..
7.7.6.2 Pflichtenheft
[302] Im Rahmen der Projektpflichtenheftphase werden die Anforderungen des vorlie- genden Ausführungsstandards auf das zu liefernde System abgestimmt und in beiderseitigem Einvernehmen bis zum ausführungsreifen Detail durch den AN spezifiziert. Termine hierzu sind im Terminplan aufzuzeigen und mit dem AG ab- zustimmen.
[303] Das Projektpflichtenheft versteht sich als Ergänzung und Präzisierung des vor- liegenden Ausführungsstandards und ist Bestandteil des Liefer- und Leistungs- umfanges des AN und vom AN schriftlich zu erstellen und zur Genehmigung vor- zulegen. Das Projektpflichtenheft wird von beiden Parteien gegengezeichnet.
[304] Ziel des Projektpflichtenheftes und der darin spezifizierten Festlegungen ist es, durch rechtzeitige Planung den Projektablauf zu optimieren und die Qualität des zu liefernden Systems zu sichern, wobei unter Qualität die Übereinstimmung der gewählten Ausführung mit den Anforderungen dieses Standards verstanden wird.
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[305] Das Projektpflichtenheft ist vom AN während der gesamten Projektlaufzeit fort- zuschreiben.
[306] Das Pflichtenheft enthält Festlegungen zur Abwicklung, u. a.:
Exakte Beschreibung der einzelnen Projektphasen mit den Abschnitten Zweck, Voraussetzungen, Tätigkeit und Ergebnis Erstellung eines detaillierten Terminplanes sowie Festlegung der Ter- minüberwachungsstrategie Exakte Planung der späteren Inbetriebsetzungsstrategie unter Beach- tung aller projektspezifischen Randbedingungen Art und Umfang von Leistungen, die der AN zu erbringen hat Art und Umfang von Leistungen, die der AG oder andere VE zu erbrin- gen haben Zustand von Schnittstellen und Räumlichkeiten Abweichungen gegenüber dem vorliegenden Leistungsverzeichnis Qualitätssicherung
[307] Außerdem sind Ausführungsfestlegungen zu treffen, die mindestens folgende Festlegungen abdecken:
Exakte Beschreibung der Funktionen des Systems Exakte Beschreibung der technischen Lösung mit der Spezifikation der gesamten Hardwarekonfiguration Spezifikation aller Softwaremodule Festlegung der Hard- und Softwareprojektierung Erstellung der Fertigungsunterlagen Erstellung der Programmierungsrichtlinien Vorbereitung der Dateneinbringung, d. h. Zusammenstellung der einzu- gebenden Daten Exakte Beschreibung von Art und Umfang der Lieferdokumentation
[308] Für FAT, SAT und Inbetriebsetzung sind Prüffestlegungen zu treffen. Diese um- fassen mindestens:
Art und Umfang der Tests für FAT, SAT und Inbetriebsetzung Spezifikation, welcher Test wann und wie durchgeführt werden muss. Beispielsweis: Gesamtkonfiguration Stromversorgung Redundanztests Reaktionszeitmessungen Bildprüfung Stresstest
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Performancetest Testdatenmodell (Variablen, Bilder, etc.)
[309] Der AN unterbreitet entsprechende Vorschläge, endgültige Festlegung durch AG.
7.7.6.3 FAT und Sichtkontrollen
[310] Während der Projektabwicklung hat der AN Prüfprotokolle (z. B. für jeden Ab- zweig / Kabel, Isolationstest, Drehrichtung, Signalaustausch etc.) zu erstellen und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Die Prüf- und eventuelle Abnahmepro- tokolle sind direkt nach Auftragsvergabe einvernehmlich mit dem AG abzustim- men.
[311] Der AN hat die Pflicht den AG zu allen FATs und Sichtkontrollen 21 Kalendertage im Voraus einzuladen. Mit der Einladung sind alle nötigen Unterlagen mit zusen- den.
[312] Der FAT-Test hat in der Werkstatt des AN zu erfolgen.
[313] Der AN jeder VE hat im Vorfeld des FATs die Automatisierungskomponenten und -Funktionen seines Liefer- und Leistungsumfangs zu prüfen. Ein entsprechender Prüfnachweis ist zu Beginn des FATs auf Anforderung des AGs vorzulegen.
[314] Der AN hat einen Prüfplan für den FAT auszuarbeiten und mit dem AG abzustim- men.
[315] Ziel des FATs ist eine Sichtkontrolle der Automatisierungsschränke sowie die Vorführung von Grundfunktionen der Leittechnik nach einem im Vorfeld festge- legten Prüfplan.
[316] Der FAT ist zu protokollieren. Etwaige Mängel oder Restpunkte sind vor Auslie- ferung auf die Anlage zu beheben.
7.7.6.4 SAT und Funktionstest Anlagensoftware
[317] Der AN jeder VE hat einen Funktionstest seiner Anlagensoftware auf der Anlage ZRE durchzuführen.
[318] Der AN hat einen Prüfplan für den SAT auszuarbeiten und mit dem AG abzustim- men.
[319] Der Test hat alle Systemfunktionen (An-, Abfahren der Rechner, Redundanzum- schaltungen, etc.) bzw. die im Prüfplan festgelegten maschinen- und
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verfahrenstechnischen Funktionen zu beinhalten.
[320] Alle im Prüfplan beschriebenen Funktionen sind im Detail vorzuführen. Alle da- zugehörigen Softwarefunktionen sind zu simulieren und zu testen. Der Datenaus- tausch mit anderen Automatisierungsstationen und die Funktion der Black-Box Systeme sind zu testen und deren einwandfreie Funktion ist nachzuweisen.
[321] Der Prozess ist zu simulieren und die Automatisierungsfunktionen (Regelungen, Steuerungen, Freigaben, Schutzfunktionen, Funktionsgruppensteuerungen, Schrittketten, Teilsteuerungen, Umschaltautomatiken, Betriebsautomatiken) sind im Detail zu testen.
[322] Ziel des Funktionstests der Anlagensoftware ist, den Nachweis zu erbringen, dass die anhand der Funktionsbeschreibung, der Regelschemata und der Funk- tionspläne vorgegebenen Funktionen in der Leittechnik realisiert wurden und die Funktionen erfüllen.
[323] Das gesamte Testequipment ist vom AN zu stellen.
[324] Das Ergebnis des Funktionstest ist detailliert pro Funktion vom AN zu dokumen- tieren.
[325] An dem Test nimmt der AG und dessen Vertreter teil.
[326] Neben dem Funktionstest behält sich der AG weiterhin vor, mit seinen Mitarbei- tern und / oder mit von ihm beauftragten Dritten, nach seinem Ermessen Fertig- stellungskontrollen des Engineerings, der Hardware und der Software im Werk des AN und auf der Anlage durchzuführen. Der AN sichert ihm die erforderliche Unterstützung und Beihilfe zu.
7.7.6.5 Inbetriebsetzung der Leittechnik
[327] Die grundsätzlichen Anforderungen an die Inbetriebsetzung sind im Dokument C.2.A. geregelt. Für den Leistungsumfang der Leittechnik gilt zudem.
[328] Die leittechnischen Komponenten, Netzwerke, Bussysteme sowie die Anbindung an bauseits vorhandene Systeme, und die Einbindung von Systemen Dritter sind komplett in Betrieb zu nehmen, und alle Funktionen sind zu testen und zu proto- kollieren.
[329] Der Signalaustausch zu den Black Boxen ist zusammen mit den Black Boxen zu testen.
[330] Der Datenaustausch mit anderen Automatisierungsstationen ist durch den AN in Betrieb zu nehmen. Der Signalaustausch ist zusammen mit den Lieferanten der
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anderen VEs zu testen. Die Verriegelungen, Regelungen, Steuerungen und Funktionsgruppen sind zusammen mit dem Lieferanten der anderen VEs in Be- trieb zu nehmen. [331] Der Signalaustausch für Sicherheitsfunktionen (z. B. NOT-HALT) ist zusammen mit den Lieferanten anderer VEs zu testen und zu protokollieren.
[332] Weiterhin sind nachfolgende Inbetriebsetzungstätigkeiten u.a. und nicht aus- schließlich durchzuführen:
Signaltest aller Signale vom / zum Leitsystem: hartverdrahtet, über Bus und / oder Netzwerke. Test der Darstellung in den Prozessbildern, Mel- dungen, Archivierung. Alle Tests sind zu protokollieren und der Doku- mentation beizufügen. Funktionstest und Drehrichtungsprüfung der Antriebe und elektrischen Verbraucher zusammen mit der übergeordneten Elektro- und Leittech- nik (VE 5.2) und den anderen Vergabeeinheiten bei Erfordernis. Test der Steuerungen, Automatiken und Regelungen.
[333] Für die Schnittstellen der Leittechnik zu den anderen VEs, ist die Inbetriebset- zung gemeinsam mit dem jeweiligen VE-Lieferanten durchzuführen. Es ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen, dass die Inbetriebsetzungen mit den VEs nicht an einem Stück durchgeführt werden können.
[334] Der AN hat so viele Inbetriebnehmer zur Verfügung zu stellen, wie für eine rei- bungslose Inbetriebsetzung der leit- und verfahrenstechnischen Kalt- und Warm- Inbetriebsetzung erforderlich sind.
[335] Die Inbetriebsetzung der leittechnischen Anlage im Zusammenspiel mit der Elektro-, Verfahrenstechnik beinhaltet u.a.:
Funktionskontrolle und Einstellen der Maschinen-, E- und MSR- Aus- rüstung gemeinsam mit dem vom AG beauftragten Lieferanten für die Elektrotechnik, Verfahrenstechnik. Einstellen von Messbereichen, Alarm-, Verriegelungs- und Abschalt- punkten. Austesten der gesamten Verkabelung Funktionskontrolle und einstellen der Frequenzumformer in Zusammen- arbeit der VE 5.2 mit den Lieferanten der Aggregate. Austesten der Steuerungen, Regelung und Automatiken. Probelauf von Antrieben und Maschinen Austesten des Signalweges vom Geber bis zum Bildschirm bzw. den Anzeigen
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[336] Das Ergebnis ist in Protokollen der Inbetriebsetzungs-Dokumentation festzuhal- ten. Pro Signal und pro Funktion ist ein Protokollblatt zu erstellen.
[337] Erst nach erfolgreicher und vom AG bestätigter Inbetriebsetzung der Leittechnik erfolgt die Freigabe für die Inbetriebsetzung der verfahrenstechnischen Gewerke.
[338] Der AN hat in seiner Kalkulation zu berücksichtigen, dass die leittechnische In- betriebsetzung nicht durchgängig an einem Stück durchgeführt werden kann. Ins- besondere bei dem Signal- und Funktionstest von Black Boxen, der Antriebe und Messstellen sowie dem Signalaustausch mit anderen VEs, hat sich der AN in seiner leittechnischen Inbetriebsetzung nach den anderen VEs zu richten. Hier- durch dürfen sich für den AG keine Mehrkosten und keine Terminverschiebungen ergeben.
7.7.6.6 Probebetrieb
[339] Nach beendeter Montage und Inbetriebsetzung findet unter der Leitung und auf Gefahr des AN ein Probebetrieb mit dem Personal des AG statt. Hierfür gelten die Regelungen gemäß Dokument C.2.A.
7.7.6.7 Schulung
[340] Die grundsätzlichen Anforderungen an die Schulung des AG Personales sind im Dokument C.2.A. geregelt.
[341] Zuzüglich dazu werden in Bezug an die EMSR technischen Schulungsumfänge folgende Anforderungen gestellt und das Schulungskonzept muss folgende Schulungstypen umfassen:
Administratorschulung Bedienerschulung Allgemeine Systemschulung
[342] Außerdem sind folgende Inhalte vorzusehen:
Parametrierung Bildgenerierung Reporterstellung Aufschaltung, Engineering neuer Automatisierungsstationen, Datenmo- dell Fehlerdiagnose
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[343] Die Schulungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.
[344] Die Schulungen müssen mit dem Ziel durchgeführt werden, dass vor Beginn des Probebetriebs die Belegschaft der ZRE mit den an den Wartenarbeitsplätzen und in der Bürowelt zur Verfügung stehenden Bedien- und Beobachtungselementen zur Prozessführung, die Anlagen und Systeme selbstständig ordnungsgemäß und funktionsgerecht nutzen und beherrschen kann.
[345] Das AG Personal muss alle auftretenden Störungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung einleiten, sowie Programmänderungen bzw. Ergänzungen ent- sprechend der persönlichen Qualifikation resp. des Aufgabengebietes durchfüh- ren können.
[346] Sollten Schulungen zu einzelnen Systemfunktionen hierfür notwendig sein, so muss dies der AN im Angebot benennen.
[347] Für die spezifischere Schulung der zukünftigen Systembetreuer an Anlagen, Ge- räten und Einrichtungen sowie in Softwarekenntnissen hat der AN dem AG einen kompletten Schulungsvorschlag zu unterbreiten. Der angebotene Schulungsvor- schlag ist im Lieferumfang des AN enthalten.
7.7.6.8 Prüf- und Kontrollverfahren
[348] Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfungen und Kontrollen sind im Do- kument C.2.A. geregelt. Die Anforderungen der Dokumentationsrichtlinie und des Projekthandbuches sind einzuhalten.
7.7.7 Black Boxen
7.7.7.1 Generelles
[349] Grundsätzlich ist die Anzahl der Black Box Systeme auf ein Minimum zu begren- zen, und nur da zulässig wo diese Funktion im Prozessleitsystem nicht realisier- bar ist.
[350] Black Box Steuerungen dürfen nur in Ausnahmefällen, die vom AG zu genehmi- gen sind, eingesetzt werden. Grundsätzlich hat die komplette Signalverarbeitung, Steuerung und Regelung des Prozesses über die Leittechnik zu erfolgen.
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[351] Für den Einsatz in Black Box Systemen sind ausschließlich Steuerungen vom Typ Simatic S7-1500 zugelassen. Sollten andere Steuerungen zum Einsatz kom- men sind diese vom AG freizugeben.
[352] Beim Einsatz von speicherprogrammierbaren Steuerungen dürfen nur Original- teile, Baugruppen, Zubehör und Software eingesetzt werden. Die Erstellung der Programmierung muss mit der Originalsoftware erfolgen. Im Falle von S7 ist hier im TIA Portal zu programmieren, Abweichungen sind mit dem AG abzustimmen. Die Hinweise, Vorschriften und Aufbaurichtlinien, die der Hersteller in den jewei- ligen Gerätehandbüchern vorgibt, sind zwingend einzuhalten. Die Programmie- rung ist strukturiert und mit KKS, Signalkennzeichen und mit Klartext (entweder nach VGB abgekürzt oder Volltext) vorzunehmen. Ebenso sind zum besseren Verständnis Kommentarfelder einzufügen.
[353] Die Black Box ist über die X8-Schnittstelle der CPU an die AS der Hauptleittech- nik anzukoppeln. Die Verbindung ist über die S7-Black-Box-Kopplung zu realisie- ren.
[354] Alle Geräte sind sinnvoll, d. h. logisch bzw. verfahrenstechnisch sinnvoll, aufzu- teilen.
[355] Für die SPS-Baugruppenversorgung sind elektronische Selektivitätsmodule auf Hutschiene zu installieren und die Diagnose und Einzelkanalmeldung sind aus- zuwerten und auf den BuB-Stellen auszugeben
[356] Unterhalb der Sicherungsleiste ist mittels Klemmleiste die Aufteilung der einzel- nen Geräte auf die Stromkreise vorzunehmen.
[357] Die interne Verdrahtung, die Verdrahtungskanäle sowie die externe Verkabelung von Black Box Systemen hat halogenfrei nach DIN EN 50267, DIN VDE 0472 Teil 813, IEC 06754-2 u. HD 602 zu erfolgen
[358] Störungen der Stromversorgung (Automatenfall, Einspeisungsausfall, Überspan- nungen) sowie allgemeine Störungen im Schrank (falls erforderlich) sind selektiv zu erfassen, sowohl örtlich anzuzeigen als auch in einer Sammelmeldung an das übergeordnete System (Gebäudeleittechnik) weiterzuleiten.
[359] Um Schäden an Anlagenteilen zu verhindern, müssen alle Schaltschränke der Black Boxen so ausgeführt werden, dass bei Spannungsausfällen keine undefi- nierten Zustände eintreten. Nach einem Spannungsausfall und Wiederkehr der Versorgungsspannung muss die Anlage selbständig einen Betriebszustand an- fahren, der ein erneutes Zuschalten zulässt. Ein Rücksetzen der elektrotechni- schen Anlagen vor Ort darf nur bei Störungen innerhalb der elektrotechnischen Anlagen notwendig sein, ansonsten erfolgt dies von der Warte aus. Bei kurzzei- tigen Spannungsausfällen (kleiner 3 Sek.) soll der aktuelle Betriebszustand
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selbständig beibehalten werden.
[360] Die Spannung ist dreiphasig mit Zeitverzögerung zu überwachen und in die Hauptleittechnik zu melden.
[361] Die Oberkante für die Bedienfläche beträgt 1600 mm, die Unterkante 1000 mm über der Fußbodenoberkante. Die Anzeiger und Meldefelder dürfen nicht höher als 1800 mm angeordnet werden. Wenn eine rechnergestützte Bildschirmbedie- nung und Bildschirmbeobachtung als Grafikbild vorgesehen ist, können konven- tionelle Anzeigen, Mosaiktechnik- Fließbilder und Bedienungsflächen entfallen.
[362] Black Boxen sind regelmäßig mit der zentralen Systemuhrzeit der Hauptleittech- nik zu synchronisieren.
[363] Einzelzustände der Black Boxen müssen in der Leitwarte visualisiert werden (Bsp. Aggregat ein / aus; Füllstand etc.).
7.7.7.2 Anbindung von Black Boxen
[364] Diese Black Box-Steuerungen haben mit dem Leitsystem Daten auszutauschen. Der Datenaustausch hat, wie in dem Kapitel „Signalaustausch mit Black-Box- SPS-en“ über das AS-BB-Netzwerk zu erfolgen und erfolgt mit PCS 7 Standard- bausteinen aus der Industry-Library.
Diese sind:
SndH_AnaVal / SndH_DigVal (in der PCS 7-AS)
RcvH_AnaVal / RcvH_DigVal (in der PCS 7-AS)
S7SndHAna / S7SndHDig (in der S7-1500)
S7RcvHAna / S7RcvHDig (in der S7-1500)
[365] In Ausnahmefällen, die vom AG zu genehmigen sind, können bei sehr kleinen Black Box- Steuerungen Signale auch hartverdrahtet als 4..20 mA-Signale oder potentialfreie Kontakte ausgeführt werden. Für Befehle von der Leittechnik an die Black-Box-Steuerung, sind in den PCS 7-System- und Erweiterungsschränken Koppelrelais einzusetzen.
[366] Der Datenaustausch hat für fehlersichere Signale hartverdrahtet entsprechend der SIL der Schutzkreise zu erfolgen.
[367] Die Black-Box-Signale sind leittechnisch wie Prozesssignale zu behandeln und zu verarbeiten, d.h. mit den gleichen SW-Typicals für binäre und analoge Werte.
[368] Innerhalb eines Raumes können zur halogenfreien Verkabelung des Ethernets /
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Profinet von / zu den Black-Box-Schränken halogenfreie Standard Ethernetkabel mit RJ45-Stecker eingesetzt werden. Darüber hinaus sind halogenfreie LWL-Ka- bel (Multimode) einzusetzen. Für die Umsetzung von LWL auf Kupfer sind in dem Raum, wo die Black-Box-Schränke stehen, Unterverteiler mit Spleißboxen und Medienkonverter / Switche zu montieren, auf den das halogenfreie LWL-Kabel aufzulegen ist. Von dort aus sind halogenfreie Standard-Profinet-Leitungen mit RJ45 Steckern zum Anschluss der Frequenzumrichter zu verwenden. Das glei- che halogenfreie Verkabelungskonzept gilt für eine evtl. Profibusverkabelung.
[369] Die komplette Signalverkabelung, die Netzwerk- und Busverkabelung zwischen Black Boxen und Leitsystem hat halogenfrei durch den AN zu erfolgen.
7.7.7.3 Elektrotechnischer Teil Black Box
[370] Black Boxen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AGs
[371] In der Schranktür ist ein Hauptschalter vorzusehen, der bei Betätigung den kom- pletten Schrank, mit Ausnahme der Schrankleuchte, der Schranksteckdose und der Schrankheizung, die z. B. von der NSHV gespeist werden spannungsfrei schaltet. Die Schranktür muss auch bei eingeschaltetem Hauptschalter zu öffnen sein. Die Einspeiseschalter von Black Boxen sind als reine Lastschalter ohne Si- cherung bzw. ohne Schutzorgan auszuführen.
[372] Jeder Einspeiseschrank erhält einen Überspannungsschutz, der entsprechend dem Abgang in der NSHV zu dimensionieren ist.
[373] Die Leistungsteile der elektrischen Verbraucher (Motoren) sind in konventioneller Technik aufzubauen und werden aus der NSHV versorgt.
[374] Im unteren Bereich der Black Box sind jeweils die Nullleiter-Schiene (falls erfor- derlich) und die Schutzleiter-Schiene vorzusehen.
[375] Die Ausführung der Klemmen richtet sich nach der zu übertragenen Leistung und der Anzahl der Systeme. Tabelle 3 dient zur Orientierung bei der Bemessung der Anschlussklemmen für das Einspeisekabel:
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Tabelle 3: Auslegung Kabelquerschnitte
| Nr. | Anschlussleistung | Bemessung der Anschlüsse |
|---|---|---|
| 1 | < 180 kW | 1 Kabel bis max. 240 mm² |
| 2 | ca. 180 kW | 2 Kabel 95 bis 120 mm² |
| 3 | 180 - 230 kW | 2 Kabel 150 bis 185 mm² |
| 4 | 230 - 295 kW | 2 Kabel 185 bis 240 mm² |
| 5 | 295 - 370 kW | 3 Kabel 150 bis 185 mm² |
| 6 | 370 kW - 470 kW | 3 Kabel 240 mm² |
[376] Grundsätzlich sind alle Leitungen, das Verdrahtungsmaterial sowie die Verdrah- tungskanäle in den Schränken, Verteilern, usw. halogenfrei auszuführen.
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[377] Folgende Messinstrumente und Meldungen sind außen, gut sichtbar an den Schaltschranktüren für jede Einspeisung anzubringen (Mindestanforderung):
Lampenprüftaste Sammelstörung, Farbe Rot Leuchtmelder Ausfall Einspeisespannung, Farbe Rot, Einzelmeldung Leuchtmelder Ausfall Steuerspannung, Farbe Rot, Einzelmeldung grundsätzlich sind alle Meldeleuchten mit LEDs auszuführen
[378] Bei Black Boxen, die Verbraucher mit Leistungen ≥ 30 kW versorgen, sind mit Voltmeter, Umschalter für die Spannungsmessung und dreiphasiger Strommes- sung mit Wandlern und Amperemetern mit Schleppzeigern auszurüsten.
[379] Darüber hinaus ist jede Meldung nach Anforderung als Einzel- mindestens aber als Sammelmeldung örtlich an der Schaltschranktür und als fern übertragenes Signal (HW Kontakt oder Profinet) bereitzustellen (Stellungssignale, Alarme und Messsignale). Der Signalaustausch ist dem AG in der bereitgestellten Format- vorlage vorzustellen und einvernehmlich abzustimmen
[380] Alle Meldekontakte sind als Melde- und Auslösekontakt auszuführen, d. h. es kommt nur zur Meldung bei einer Auslösung, nicht bei gezielter Aktivierung.
[381] Jeder elektrotechnische Verbraucher, der von der Black Box versorgt wird, ist einzeln abzusichern und mit Melde- und Auslösekontakte auszuführen, und muss einzeln freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden können.
[382] Pro Black-Box-Steuerschrank ist ein NOT-AUS-Taster mit Kragen außen in den Schaltschrank einzubauen. Bei Betätigen des NOT-AUS-Tasters wird der Steu- erschrank spannungslos geschaltet. Es ist eine Meldung an die Hauptleittechnik abzusetzen.
[383] Jede elektrische Verteilung ist mit einer Schutzleiterschiene zu versehen, an wel- che mindestens die Schutzleiter der Einspeisekabel sowie ggf. sonstige Leis- tungsverkabelung und die Gebäude-, Sammelerde, usw. anzuschließen sind. Von dieser Schutzleiterschiene aus ist der PE schrankintern und zur Klemmen- leiste zu verteilen. Jede Verbindung auf der Schiene muss dauerhaft mit der Kennzeichnung / Nummerierung des Stromlaufplanes versehen sein. Die Schutz- leiterschiene ist auch mit der Erdungsschraube des Schrankes zu verbinden.
[384] Schranktüren, Schwenkrahmen und dgl. sind mit flexiblen Kupferbändern in ent- sprechendem Querschnitt (mindestens jedoch Ø 6mm²) mit dem Schrankge- häuse zu verbinden.
[385] In allen Schaltschränken sind die zugehörigen Schaltungsbücher in Papierform vorzuhalten.
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7.7.8 Instrumentierung
7.7.8.1 Allgemein
[386] Diese Spezifikation dient als allgemeine Richtlinie für die Ausführung der Instru- mentierung für das Projekt Errichtung eines Zentrums für Ressourcen und Ener- gie (ZRE). Sie beschreibt die qualitativen und technischen Forderungen, die min- destens beachtet werden müssen.
[387] Es ist alles enthalten, was üblicherweise zum ordnungsgemäßen Betrieb der An- lage erforderlich ist auch wenn die Leistungsbeschreibung nicht auf die Einzel- teile besonders eingeht.
[388] Für die Erfassung einzelner Messwerte gilt neben den zutreffenden Richtlinien (EN / NEN / VDI / VDE, DIN, VGB etc.) auch evtl. bestehende Sondervorschriften, jeweils in der neusten Ausgabe.
[389] Messungen, die nur der Anzeige dienen, werden einkanalig ausgeführt.
[390] Messungen, die der Steuerung und Regelung dienen, werden einkanalig ausge- führt. Bei Ausfall der Messung ist für die Steuerung und Regelung ein Ersatzwert aufzuschalten. Falls technisch möglich, ist dieser Ersatzwert aus anderen Pro- zesswerten zu berechnen. Andernfalls ist ein Ersatzwert in der Leittechnik als fester Wert aufzuschalten.
[391] Messungen, die dem Schutz dienen (SIL >0) und Messungen, die bei Ausfall zum Anlagenstillstand führen, werden dreikanalig in 2 von 3-Technik ausgeführt.
[392] Wenn bei Messstellen Probleme mit Ablagerungen oder Verstopfungen beste- hen, sind zweckmäßige Spüleinrichtungen, Entleerungssysteme, etc., einzurich- ten, welche automatisch sowie bedarfsgesteuert aktiviert werden.
[393] Zyklische Vorgänge wie Kalibrieren, Spülen sind zu automatisieren.
[394] Werden durch Grenzwerte Abschaltungen ausgelöst, so sind Voralarme zu kon- figurieren und in der Grenzwertliste einzutragen.
[395] Signale für Überwachungs- und Automatikfunktionen werden aus nur einem Messumformer generiert (d. h. keine Parallelmessungen für Messung und Steu- erung). Die Normierung von Durchfluss- und Mengenmessungen sowie von hyd- rostatischen Füllstandsmessungen erfolgt in der jeweiligen Automatisierungsein- heit.
[396] Druck- und Temperaturkorrektur bei Dampf-, Gas und Luft Durchflussmessun- gen, sowie Füllstandsmessungen für Medien mit Volumenveränderungen bei
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variablen Drücken und Temperaturen werden in der Automatisierungseinheit ausgeführt.
[397] Die gesamte Instrumentierung muss so ausgeführt werden, dass bei Ausfall ei- nes Instrumentes nie ein gefährlicher Zustand entsteht (Ruhestromprinzip, Draht- bruch- und Kurzschlussüberwachung).
[398] Es ist darauf zu achten, dass nie ein größerer Teil der Instrumentierung gemein- sam ausfällt (Staffelung der Versorgung, Einzelabsicherung, usw.)
[399] Für alle Teile sind dem Einbauort entsprechend die erforderlichen Prüfzeugnisse nach EN10204 mitzuliefern.
[400] Jeder Behälter ist auch mit örtlichen Anzeigen auszurüsten.
[401] Silos haben eine analoge Niveauanzeige (Wägezellen).
[402] Alle Transmitter und örtlichen Anzeigegeräte sind 1,5 m über Boden- oder Büh- nenniveau anzuordnen, damit Wartung und Betrieb sichergestellt sind.
[403] Es sind nur Kopftransmitter mit 4-20 mA Ausgangssignal mit HART-Kommunika- tion in Zweileitertechnik zu verwenden, Ausgleichsleitungen sind nur im Ausnah- mefall zugelassen und durch den AG zu bestätigen.
[404] Jeder Messumformer ist auf Ausfall bzw., Unter- oder Überschreiten des Aus- gangssignales 4-20 mA zu überwachen. Die Ausfallmeldung soll im Bedien- und Beobachtungssystem generell angezeigt werden.
[405] Die für den Betrieb bzw. zur Montage der Transmitter und örtlichen Anzeigege- räte notwendigen Gestelle sind im Lieferumfang enthalten.
[406] Messungen werden grundsätzlich in jeweils getrennten Messstutzen ausgeführt. Die Messstutzen sind mindestens 300 mm voneinander anzuordnen.
[407] Alle Komponenten sind entsprechend den Daten für die zugehörige Rohrleitun- gen zu dimensionieren.
[408] Alle Messstutzen sind möglichst als kombinierte Mess- und Reinigungsstutzen zum Durchblasen auszuführen. [409] Erstabsperrarmaturen sind so nah wie möglich am Messstutzen zu montieren, müssen jedoch ohne Hilfsmittel erreichbar sein.
[410] Zu Kalibrierzwecken sind an allen Geräteabsperrungen Anschlüsse für Kalibrier- geräte vorzusehen.
[411] Zugänglichkeit der Entnahmestelle ist durch abnehmbare (isolierte) Abdeckun- gen zu realisieren.
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[412] Die folgenden Beschreibungen und Spezifikationen, die eine Mindestanforderung darstellen, müssen jedes Gerät begleiten:
Spezifikation der Werkstoffe technische Spezifikation Kalibrierung und Kontrolle Druckprüfung Prüfung elektronischer Teile Wartungsvorschriften Bei EX-Ausführung DKD-Bescheinigung
[413] Die Dokumentation ist so anzuordnen, dass je Feldgerät eine zusammenhän- gende Dokumentation vorliegt.
[414] Alle Feldgeräte sind mit Typenschild zu kennzeichnen und folgendes muss aus der Kennzeichnung oder Komponente hervorgehen:
Name und Adresse des Herstellers Fertigungsserie Typenbezeichnung Bedingungen bezüglich Anschlusses Messbereich / Ausgangssignal Anforderungen für IP-Klasse / Umgebungstemperatur Herstellungsjahr CE - Kennzeichnung
[415] Alle Feldgeräte sind mit Klartext und KKS zu kennzeichnen.
[416] Zum Beispiel Auswertegeräte, Koppelrelais, und weitere Betriebsmittel für Feld- geräte werden in separate Hilfsgeräteschränke montiert.
[417] Keine Stecker, fest verkabelt
[418] Komponenten sind aufeinander abzustimmen, z. B. Anschluss, Werkstoffe, Messbedingungen.
[419] Die Feldgeräte sind gemäß dem Standard-Montageanordnungen (Hook Ups) auszuführen, die vom AG freizugeben sind.
[420] Bei Feldgeräten im Außenbereich von kritischen Systemen sind Wetterschutz- kästen zu verwenden.
[421] Materialübergänge sind zu vermeiden, Materialauswahl nach Anforderung bzw. Rücksprache mit AG.
[422] Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die angebotenen Komponenten der Spezifikation entsprechen und für den Gebrauch im ZRE geeignet sind.
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[423] Standardmäßig sollen alle Daten der Messumformer in der zentralen Leittechnik abgelegt und archiviert werden.
[424] Alle notwendigen Tools zur Programmierung, Parametrierung etc. sind mitzulie- fern.
[425] Enfällt
7.7.8.2 Analoge Messungen / Messumformer
[426] Analoge Messungen sind mit Kopftransmitter mit 4..20 mA Ausgangssignal und HART-Kommunikation vorzusehen.
Genauigkeit: ≤ 0,3 % des Vollausschlages, einschließlich Linearität, Hysterese und Wiederholgenauigkeit in Prozent des Schwankungsbe- reiches des Ausgangssignals. Je nach Einsatzfall können genauerer Messungen erforderlich sein.
[427] Zweileitertechnik, wenn nicht möglich dann Vierleitertechnik.
Nullpunktdrift in Abhängigkeit der Umgebungstemperatur: ≤ 0,3 % des Vollausschlages. Verstärkerschwankung in Abhängigkeit der Umgebungstemperatur: </≤ 0,3 % des Vollausschlages (FS) / 10° bei 0-65°C. Je nach Einsatzfall können genauerer Messungen erforderlich sein. Stromversorgung: 24VDC +6/-4 V, max. 5 % Welligkeitsnullpunkt. Strombegrenzung bei Zweileitertechnik max. 40 mA. Lastwiderstand ≥ 300 Ohm bei 20 V. Materialauswahl nach Anforderung und Absprache falls nicht spezifi- ziert. Elektrischer Anschluss mittels Käfigzugklemmen / Federzugklemmen, Schraubklemmen sind mit dem AG abzustimmen. Kabeleinführung über Kabelverschraubung M20. Tragschienenmontage im Unterverteiler oder Hilfsgeräteschrank. Vorortanzeige, Skala einstellbar / wahlweise, Einheiten nach ISO, wird aber nur bei Kombinationen (Auswerteinheit und Sonde) zu berücksich- tigen, Standardtransmitter, Temperaturgeber sind ohne Vorort Anzeige auszurüsten. Einspeisung der aktiven Messumformer über getrennte Sicherungen, Störungsmitteilung an die Hauptleittechnik.
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[428] Der AN hat das notwendige Tool zum Programmieren dieser Messumformer bzw. Device Typ Manager und die Hartkonfigurationsparameter in Datenform zu lie- fern.
7.7.8.3 Binäre Messungen
[429] Binärgeber sind als potentialfreie Kontakte auszuführen.
Binärgeber werden mit Widerstand zur Drahtbruchüberwachung ausge- rüstet. Der Binärkontakt ist für Schwachstrom auszuführen, das heißt, die Spannung über den offenen Schalter beträgt 24 VDC (18-30 V) (Wider- stand über offenen Schalter > 10 kOhm). Die Leistung des Binärkontaktes soll 1 mA nicht überschreiten, wobei die zulässige Dauerlast mindestens 150 mA betragen soll. Die Schalthysterese muss einstellbar sein. Min Schutzgrad IP65. Materialauswahl nach Anforderung und Absprache falls nicht spezifi- ziert. Bei Bereichen mit erhöhter Schwingungsbelastung sind Binärgeber als sogenannte „reed Kontakte“ einzusetzen
7.7.8.4 Temperaturmessungen
[430] Grundsätzlich sind die VDE/VDI-Richtlinien für die "Technischen Temperatur- messungen" Nr.3511, zu beachten.
[431] Generell sind Messeinsätze mit Toleranz nach DIN EN 60751, Klasse A, einzu- setzen.
[432] Nuten- und Wicklungstemperaturmessungen werden direkt ohne Messumformer ausgeführt (3- oder 4-Leitertechnik). Alle anderen Temperaturmessstellen sind mit Kopfmessumformer oder mit externem Temperaturmessumformer je nach Umgebungseinfluss samt Messfühlerbruchüberwachung (Ausgangssignal 4-20 mA und HART-Protokoll) auszurüsten.
[433] Die Isolierung der Ausgleichsleitungen für die Verbindung zu den Messumfor- mern, Vergleichsstellenkästen und Registriergeräten ist für Umgebungstempera- tur 200°C mit Schutzgeflecht, auszuführen.
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[434] Sämtliche Temperaturmessumformer sind mit temperaturlinearem Ausgangssig- nal (4-20 mA) auszuführen.
[435] Temperaturmessumformer für Thermoelemente sind mit eingebauter Vergleichs- stellenkorrektur auszuführen.
[436] Die Messeinsätze sind als Doppelfühler auszuführen, dürfen aber nur einfach ausgenutzt werden.
7.7.8.4.1 Ausführung
[437] Die Einschweißstutzen sind jeweils aus dem Material der Rohrleitung auszufüh- ren.
[438] Mit Ausnahme von Luft- und Rauchgasmessungen sind Schweißstutzen mit einer Innenbohrung 18 mm G7 vorzusehen. Bei Rohrleitungen kleiner als NW 65 muss an der Messstelle eine entsprechende Aufweitung angebracht werden.
[439] Stutzen für Luft- und Rauchgasmessungen sind mit Entnahmerohren R 1½" und Kappen zu versehen. Bei gummierten bzw. beschichteten Rauchgaskanälen ist eine entsprechende Einbaumöglichkeit vorzusehen. Für Kontroll- und Netzfeld- messungen sind 3" Stutzen (30 bis 50 mm lang) mit Flansch und Blindflansch zu liefern.
7.7.8.4.2 Schutzrohr (Tauchhülsen)
[440] Die Schutzrohre sind nach DIN 43 763 (Ausführungstyp nach Verwendungs- zweck) auszuführen. Schutzrohre für Kontrollmessungen müssen mit Ver- schlusskappen versehen sein. Die Länge der Halsrohre ist so zu wählen, dass die Anschlussverschraubung ca. 100 mm aus der Isolierung herausragt. Für Messungen in Staubleitungen sind Prallschutz und verstärkte Tauchhülsen ein- zusetzen.
[441] Wasser / Dampf
Einschweißschutzrohr DIN 43763 Für DN < 200: Form D4, 24 mm Durchmesser, Bohrung 7 mm Länge 200 mm, Konus 65 mm Für DN >= 200 und Behälter: Form D5, 24 mm Durchmesser, Bohrung 7 mm, Länge 260 mm, Konus 125 mm Innengewinde für Halsrohr M 18x1,5
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[442] Luft / Rauchgas
Einschraubschutzrohr für Thermoelemente, Durchmesser 22 mm Gasdichte Gewindemuffe G 1´´ mit Absatzmuffe G 1 / 2 x 1´´ Einschraubschutzrohr für Widerstandthermometer, Durchmesser 15 mm Gasdichte Gewindemuffe G ³/4 ´´ mit Absatzmuffe G 1 / 2 x ³/4´´
7.7.8.4.3 Widerstandsthermometer
[443] Als Widerstandsthermometer werden bis 650°C Pt 100 der Klasse A eingesetzt. Doppel - Pt 100 können verwendet werden, ersetzen aber nicht eine redundante Messung. Es ist eine erschütterungsfreie Ausführung zu wählen.
Messeinsatz 6mm Durchmesser Mit Halsrohr: Länge nach Anforderung Vierleiteranschluss Anschlusskopf aus Leichtmetall Form B, IP65, Kabeleinführung M20, Anschluss über Schraubklemmen
7.7.8.4.4 Thermoelement
[444] Die Messspitze muss grundsätzlich gegen den Boden des Schutzmantels isoliert sein. Für alle Temperaturen sind Thermoelemente Typ L (DIN 43710, bis 600°C) bzw. Typ K (DIN IEC 584-1). für höhere Temperaturen zu verwenden. Doppel- Elemente können verwendet werden, ersetzen aber nicht eine redundante Mes- sung. Messeinsätze nach DIN 43 755 (Einschraubgewinde R ½") mit ½ DIN-To- leranz. Temperaturvergleichsstellen sind vorzusehen
Für Temperaturen > 650°C Zweileiteranschluss mit Ausgleichsleitung Fehlerklasse A Anschlusskopf aus Leichtmetall Form B, IP65, Kabeleinführung M20, Anschluss über Schraubklemmen
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7.7.8.4.5 Temperaturschalter
[445] Temperaturschalter werden als potentialfreie Wechsler oder als getrennter Ein- Aus-Kontakte mit mechanischer Verbindung ausgeführt, um ein doppeltes 1-Sig- nal zu verhindern.
Temperaturschalter werden mit Widerstand zur Drahtbruchüberwa- chung ausgerüstet. Der Temperaturschalter soll ein selbstreinigender Federkontakt aus Edelmetall sein und darf in schwefel- oder chlorhaltiger Atmosphäre nicht korrodieren. Die Kontaktzuverlässigkeit von Binärkontakten muss <3mA betragen. IP 65
7.7.8.5 Druck- und Differenzdruckmessung
[446] Die Messumformer bzw. Manometer sind möglichst in Höhe der Entnahmestelle erschütterungsfrei anzubringen.
[447] Die Entnahmeventile und Manometer sind so zu montieren, dass die Zugänglich- keit durch das Bedienungspersonal gegeben ist. Ergibt sich daraus ein Höhen- unterschied, muss dieser auf dem Manometer eingeeicht und sichtbar vermerkt werden.
7.7.8.5.1 Ausführung
[448] Die Einschweißstutzen sind aus dem Material der Rohrleitung auszuführen.
[449] Für Betriebszustände p <10 bar und 1 <120°C sind Schweißstutzen mit Dich- tungsfläche und Innengewinde ½" oder DN 10 für den Anschluss von Entnahme- ventilen mit Anschlussstücken für 12 mm Rohr vorzusehen. Die Stutzen müssen ca. 100 mm aus der Isolierung herausgeführt werden. Es dürfen keine Schneidringverschraubungen verwendet werden.
[450] Für Betriebszustände p >10 bar und t >120° sind Schweißstutzen DN 15 mit An- schweißfase zu verwenden.
[451] Bei Rohrleitungen bis PN 40 ist ein Absperrventil, ab PN 64 sind 2 Absperrventile aus Schmiedestahl einzuschweißen. Die Manometer-Absperrventile gelten nicht als Absperrventile im vorstehenden Sinne. Es sind Abnahmeprüfzeugnisse nach EN 10204/3.1A mit 100% Durchstrahlungsprüfung der Schweißnähte zu erstel- len, für < PN64 Abnahmeprüfzeugnisse nach EN 10204/3.1B.
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[452] Stutzen für Luft- und Rauchgasdruckmessungen sind mit Entnahmerohren R 1½" mit Kappe zu versehen sowie Reinigungsöffnung und seitlichen Anschluss für Wirkdruckleitung R3/4“. Für Kontroll- und Netzfeldmessungen sind 3 Stutzen (30 bis 50 mm lang) mit Flansch und Blindflansch zu liefern.
[453] Für alle Messeinrichtungen mit Trennmembrane sind Entnahmen in DN 80 mit Absperrung, Spülflansch und Spül- und Prüfanschluss vorzusehen.
[454] Bei aggressiven Flüssigkeiten mit Membrandruckmittler Erstabsperrung DN 80 Druckmittlerflansch DN 80 mit Messformer
[455] Bei auskristallisierenden Flüssigkeiten mit Membrandruckmittler und Spülflansch Erstabsperrung Flansch DN 80, Spülflansch DN 80 mit Zu- und Ablauf, Memb- randruckmittler Flansch DN 80 mit Messformer
[456] Bei aggressiven oder auskristallisierenden Flüssigkeiten und schlechter Zugäng- lichkeit Membrandruckmittler (Flansch= DN 80 mit Kapillarrohr und Gegen- flansch).
[457] Grundsätzlich sind vor dem Manometer, Druckschalter bzw. Messumformer Ab- sperrungen und Prüfanschluss nach DIN 16 272 vorzusehen.
7.7.8.5.2 Manometer
[458] Grundsätzlich sind Manometer mit Flüssigkeitsdämpfung vorzusehen. Die Mano- meter sind auf Manometerbänken oder mit Manometerhaltern nach DIN 16 281 an einer vibrationsfreien Stelle zu befestigen.
[459] Die Manometergehäuse sind rostfrei aus Werkstoff 1.4571, Gehäusedurchmes- ser 100 mm und Anschlussstutzen nach DIN 16 064.
[460] Der Messbereich ist so zu wählen, dass der maximale Betriebsdruck bei ca. 75 % des Skalenendwertes liegt.
[461] Die Ausführung der Manometer erfolgt immer mit Manometerabsperrhahn bis PN 16 laut DIN 16260 bis 16262, ab PN 25 laut DIN 16270
[462] Manometer mit Ferngeber (binär, analog) sind nicht erwünscht. In besonderen Fällen sind Messumformer mit Ausgangssignal 4 - 20 mA und HART-Protokoll zu liefern.
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7.7.8.5.3 Druck- / Differenzdruckschalter
[463] Druckschalter dürfen nicht direkt auf die Rohrleitung gesetzt werden, sondern sind an einem festen Punkt zu montieren und mit der Entnahmestelle schwin- gungsmäßig zu entkoppeln.
Druck- / Differenzdruckschalter werden als potentialfreie Wechsler oder als getrennter Ein-Aus-Kontakte mit mechanischer Verbindung ausge- führt, um ein doppeltes 1-Signal zu verhindern. Druck- / Differenzdruckschalter werden mit Widerstand zur Drahtbruch- überwachung ausgerüstet. Der Widerstand gehört zum Lieferumfang der Leittechnik. Der Druck- / Differenzdruckschalter soll ein selbstreinigender Federkon- takt aus Edelmetall sein und darf in schwefel- oder chlorhaltiger Atmo- sphäre nicht korrodieren. Die Kontaktzuverlässigkeit von Binärkontakten muss <3mA betragen. IP 65 Maximal zulässiger Druck 80 bar Die Hysterese für Druckschalter ist vom AN anzugeben Hysterese Differenzdruckschalter min. 5% Genauigkeit < 2% des Vollausschlages Prozessanschluss ½ oder 3/8 Rohrgewinde Kabeleinführung über Verschraubung M 20 Vor dem Druckwächter ist generell ein Absperrventil vorzusehen
[464] Der Druck- / Differenzdruckschalter ist komplett mit Geräteventil zu liefern, und zwar einschließlich Testdose, Ablassventil sowie Armaturen für Wandmontage.
7.7.8.5.4 Messumformer
Elektrischer Anschluss mittels Schraubklemmen Kabeleinführung über Kabelverschraubung M 20. Zweileitertechnik 4-20 mA, Versorgung durch Signalleitung HART-Kommunikation Skala einstellbar / wahlweise Einbauanzeige vor Ort, SI-Einheiten Versorgung 24VDC +/- 20% Last min. 400 kOhschraubklemmen m Genauigkeit +/- 0,25% des Vollausschlages Strombegrenzung max. 40mA
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Für Absolut- / Differenzdruck Prozessanschluss Innengewinde ¼- 18NPT Für Überdruck Prozessanschluss
[465] Der Druckmessumformer ist komplett mit Fühler und Geräteventil zu liefern, und zwar einschließlich Testdose, Ablassventil sowie Armaturen für Wandmontage
7.7.8.6 Durchflussmessung
[466] Die Flansch-, Einschweiß- bzw. Einsteckmessblenden sind mit Entnahmeventi- len und falls erforderlich auch mit T-Stücken für den Anschluss eines zweiten Messumformers sowie mit Kondensgefäßen auszuführen. Als Absperrung für sämtliche Wirkdruckgeber sind 5-fach-Ventilblöcke für Wasser und 3-fach-Ven- tilblöcke für Gas bzw. Luft zu verwenden. Für Dampf sind 5-fach-Ventilblöcke mit getrennt angeordneten Ausblaseventilen vorzusehen.
[467] Für die Berechnung und Ausführung der Wirkdruckgeber, d. h. Blenden, Düsen bzw. Venturidüsen gelten insbesondere die DIN-Vorschriften 1952 sowie VDI 2040. Die erforderlichen Prüfzeugnisse gehören zur Lieferung.
[468] Die Blenden, Düsen sind in die Originalmessstrecke einzuschweißen.
[469] Für Medien mit Feststoffanteil bzw. ausreichender Leitfähigkeit sind Messeinrich- tungen nach dem magnetisch-induktiven Durchflussmessprinzip anzuwenden. Vorzugsweise sollte die Auskleidung aus Teflon und die Elektroden aus Hastelloy bestehen.
[470] Strömungswächter mit Kontaktgebern dürfen nur bei Hilfsmedien eingesetzt wer- den. Es muss eine gekapselte, korrosionsfeste Ausführung für erschütterungs- reichen und warmfesten Betrieb gewählt werden. Der Grenzwert muss als Menge einstellbar sein.
7.7.8.6.1 Abgleichgefäß
Für Niveau bzw. Durchflussmessung mittels Differenzdruck im Dampf- bereich Anschlüsse DN15 geschweißt
63 bar mit Abnahmeprüfzeugnis EN 10204/3.1A mit 100% Durchstra- hlungsprüfung der Schweißnähte <=63bar mit Abnahmeprüfzeugnis EN 10204/3.1B
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7.7.8.6.2 Messumformer
Zweileitertechnik 4-20 mA, Versorgung durch Signalleitung, HART- Kommunikation Skala einstellbar / wahlweise Einbauanzeige vor Ort, SI-Einheiten Versorgung 24VDC +/- 20% (Zweileitertechnik) Last min. 400 kOhm Genauigkeit +/- 0,25% des Vollausschlages mit Blende Genauigkeit < 1% des Vollausschlages mit Düsen bzw. Venturidüsen Strombegrenzung max. 40mA
7.7.8.6.3 Durchfluss Kühlwasser, Abwasser usw.
Bevorzugt magnetisch-induktive Durchflussmessungen in kompakter Ausführung mit LED-Anzeige Flanschanschluss Elektr. Anschluss Schraubklemmen Kabeleinführung über Kabelverschraubung M 20 Zweileitertechnik 4-20 mA, linear 24 VDC Falls Zweileitertechnik nicht möglich, Vierleitertechnik mit Spannungs- versorgung 24 VDC Last min. 400 kOhm Genauigkeit < 0,5% des Vollausschlages Strombegrenzung max. 40 mA Prozessanschluss ½ oder 3/8 Rohrgewinde
7.7.8.6.4 Durchfluss Wasser, geringe Leitfähigkeit und große Messspanne
Vortex Durchflussmessung in kompakter Ausführung mit LED-Anzeige Flanschanschluss Elektr. Anschluss Schraubklemme Kabeleinführung über Kabelverschraubung M 20
[471] Durchflussmessungen sind gemäß den Hook Ups auszuführen.
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7.7.8.7 Niveaumessung
[472] Zur Niveaumessung an drucklosen Behältern sind Druck-Messumformer einzu- setzen, wenn diese unterhalb des Behälters oder in Höhe der Entnahme montiert werden können. Die Entnahmeventile sollten mindestens die Größe DN 25 ha- ben. Für besondere Anwendungsfälle wie brei- oder pulverförmige Medien oder bei Medien die zu Ablagerungen neigen, sind Trennmembranfühler, mit Flan- schanschluss DN 80, mit Absperrung, Spülflansch und Spül- und Prüfanschluss vorzusehen.
[473] Flüssigkeiten drucklose Behälter
Vorzugsweise mittels Differenzdruckmessung mit Erstabsperrung am Behälter DN 15/DN 8 3-fach Ventilblock DN 8 mit Prüfanschluss G ½´´ Messumformer angeflanscht am Ventilblock Messbein gegen Atmosphäre mit Schutzrohr gegen Verschmutzung Elektrischer Anschluss mittels Schraubklemmen Kabeleinführung über Kabelverschraubung M 20 Zweileitertechnik -20 mA, Versorgung durch Signalleitung HART-Protokoll-fähig Skala einstellbar / wahlweise Einbauanzeige vor Ort, SI-Einheiten Versorgung 24VDC +/- 20% Last min. 400 kOhm Genauigkeit +/- 0,25% des Vollausschlages Strombegrenzung max. 40mA Für Absolut- / Differenzdruck Prozessanschluss Innengewinde ¼-18NPT Für Überdruck Prozessanschluss
[474] Der Druckmessumformer ist komplett mit Fühler und Geräteventil zu liefern, und zwar einschließlich Testdose, Ablassventil sowie Armaturen für Wandmontage.
[475] Flüssigkeiten druckbehaftete Behälter
Vorzugsweise Ultraschallmessung Mikrowellenmessung bei stark ausdampfenden Flüssigkeiten, z. B. Kes- seltrommel Flanschanschluss DN 150 PN 16 kl. Behälter DN 100 PN 16, (h < 4 m)
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[476] Elektrischer Anschluss mittels Schraubklemmen, Kabeleinführung über Kabel- verschraubung M 20, Zweileitertechnik 4-20 mA, linear 24 VDC, Last min. 400 kOhm, Genauigkeit < 0,5% des Vollausschlages, Strombegrenzung max. 40mA
[477] Alternativ sind für Niveaumessungen an geschlossenen Behältern mit Dampfbil- dung Differenzdruckmessumformer mit fallender Kennlinie (hydrostatisches Messverfahren) einzusetzen.
[478] Für die Analogmessungen in Medien mit hohem Feststoffanteil werden berüh- rungslose Messsysteme (z. B. Ultraschall) eingesetzt.
Schüttgüter Vorzugsweise Silopilot Flanschanschluss DN 150
[479] Niveaumessungen sind gemäß den Hook Ups auszuführen.
7.7.8.7.1 Niveauwächter
[480] Für Einzelüberwachung können Schwimmerschalter in geeigneter Konstruktions- und Materialausführung eingesetzt werden.
[481] Bei Mehrfach-Füllstandüberwachungen können Niveauwächter mit Magnetschal- ter eingesetzt werden. Bei Einsatz mehrerer Geber an der gleichen Überwa- chungsstelle sind diese an einem gemeinsamen Standrohr anzuordnen. Zusätz- lich ist eine Absperrmöglichkeit vorzusehen.
[482] Für spezielle Anwendungsfälle sind auch Geber, die auf anderem Messprinzip arbeiten (Schwinggabel, Kapazitivsonden usw.) zugelassen.
[483] Alle örtlichen Höhenstandgeber, einschließlich solcher an drucklosen Behältern, sind geflanscht und mit einem örtlichen Magnetanzeiger versehen zu liefern. Für Behälter mit chemischen Flüssigkeiten ist das Standrohr aus PE oder PP zu wäh- len.
7.7.8.7.2 Ultraschall – Radar- Füllstandswächter
[484] Zur Füllstandsmessung und Überwachung für Container, Dosierer, Bunker etc. sind in geeigneter Konstruktions- und Materialausführung Ultraschall oder Radar- sensoren einzusetzen. Diese sind in das Prozessleitsystem einzubinden.
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7.7.8.8 Bandwaagen
[485] Zur kontinuierlichen Verwiegung der Input- und Output – Massenströme bzw. der Feststoff-Massenströme in der Anlage, sind an geeigneten Stellen eichfähige Bandwaagen zu installieren und in das Prozessleitsystem einzubinden.
[486] Die Anforderungen an die Messlager / Gewichtaufnehmer (z. B. Genauigkeits- klasse, Toleranzen etc.) sind nach dem Zweck und den sonstigen Anforderungen im vorliegenden Anwendungsfall auszurichten, dabei sind u. a. die Anforderun- gen an die Robustheit des Wägesystems zu berücksichtigen.
[487] Das System und Einbauverhältnisse sind so auszuführen, dass der Messfehler < 4 % der Fördermenge beträgt. Die zu installierenden Geräte sollen dazu auf eine Messgenauigkeit von ±2 %, bezogen auf den jeweiligen Messbereichsendwert, ausgelegt sein. [488] Der Wartungsaufwand zur Einhaltung der Wägegenauigkeit ist zu minimieren.
[489] Als Messergebnis sind die momentane Förderleistung (kg/h oder Mg/h), die Ta- ges- oder Chargenmenge (Gesamtmenge pro Zeiteinheit, Summenzähler in kg oder Mg), die totale Fördermenge (Mg) sowie die Bandgeschwindigkeit (m/s) zu erfassen und an die Prozessleittechnik zu übergeben. Die an der Schnittstelle zur Verfügung gestellten Daten, müssen im PLS archiviert werden. Das Daten- format muss eine externe Weiterverarbeitung erlauben. Zur Vermeidung von Fehlmessungen muss die Funktion einer automatischen Tarierung bei unbelas- teter Anlage als automatische Funktion sichergestellt sein.
7.7.8.9 Wägesysteme der Bunkerbänder
[490] Die Bunkerbänder sind mit Wägesystemen auszustatten, die das Materialgewicht im Bunker bzw. auf dem Bunkerband ausweisen und zu Steuerungszwecken im Leitsystem bereitstellen.
[491] Voreinstellbare Sollwerte müssen für das jeweilige auszutragende Material hin- terlegt werden und über das Bedienterminal des Prozessleitsystems parametriert werden können. Der Austrag soll kontinuierlich erfolgen, Verzögerungen des Austrages sind zu vermeiden. Mindestens soll die Austragsgeschwindigkeit dabei 2,5 Minuten pro Zielwerteinheit nicht überschreiten.
[492] Ein automatischer Plausibilitätsabgleich der einzelnen Wägezellen untereinander muss berücksichtigt werden.
[493] Die Ausführung als 4-Punkt Druckdosenaufnahmesystem wird als geeignet an- gesehen. Eine Mindestgenauigkeit von 10% des unteren Zielwertes bei einem
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Zielwertbereich von 350 bis 550 kg muss erzielt werden.
7.7.8.10 Ballenwaage
[494] Die Ballenwaage dient zur Verwiegung einzelner Ballen in Form einer Plattform- waage. Diese ist in das Prozessleitsystem einzubinden. Die an der Schnittstelle zur Verfügung gestellten Daten, müssen im PLS archiviert werden. Das Daten- format muss eine externe Weiterverarbeitung erlauben. Es sind mindestens fol- gende Daten bereitzustellen:
Ballenanzahl Gewicht der einzelnen Ballen Ballentyp
7.7.8.11 Drehzahlmessung
[495] Sämtliche Drehzahlgeber (Inkrementalgeber mit optischem oder induktivem Ab- griff sind mit Impulsausgang und nachgeschaltetem Frequenzmessumformer mit Ausgang 4-20mA auszuführen.
[496] Die Geber sind wegen der Genauigkeit und Störungsempfindlichkeit mit entspre- chend hoher Impulszahl zu wählen. Die Drehzahlgeber sind auf der abgetriebe- nen Welle zu montieren.
[497] Drehzahlmessung in SIL-Kreisen müssen entsprechend des erforderlichen SIL ausgeführt werden. Z. B. Drehzahlmessung Turbine
7.7.8.12 Schwingungsmessung
[498] Zur kontinuierlichen Schwingungsüberwachung an Gebläsen, Turbinen etc. sind an geeigneter Stelle Schwingungsmessungen zu installieren und in das Prozess- leitsystem einzubinden. Die an der Schnittstelle zur Verfügung gestellten Daten, müssen im PLS archiviert werden. Das Datenformat muss eine externe Weiter- verarbeitung erlauben.
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7.7.8.13 Analysen (Wasser / Dampf / Sattdampf / Kondensat)
[499] O2, Leitfähigkeit, pH- Wert
Als Durchlaufmessung in Bypassrohrleitung bzw. Auslauf bei hohen Drücken DN 15 mit je einer Absperrung vor und hinter der Messung Messgerüst bestückt je Messung: Entnahmeleitung 10 x 2 mm Mat. 1.4571 Reduzierung Rohrleitung DN 8 auf 10 x 2 mm Absperrarmaturen Ein- und Auslauf Durchlaufgefäß mit Messgeber Messumformer mit Feldgehäuse mit Anzeige undTemp- Kompensation Probenahme- Armatur mit Trichterablauf Durchflussanzeiger mit Regulierventil Zusätzlich bei Auslaufvariante: Druckminderer mit Manometer Rücksperrventil Überdruckventil
[500] Zusätzlich bei Temperaturen > 50°C
Wasserkühler mit Bypass Zusätzlich Filter mit Bypass falls erforderlich.
[501] Luft RG:
Generell mit beheizter Entnahmesonde und Messgasleitung Die Druckschalter, Differenzdruckschalter sind auszuführen mit Wirkdruckleitungen Absperrventile Geräteabsperrung siehe Kapitel 7.7.17.5 Prozessanschluss G ½´´A
7.7.8.13.1 Rohgasmessungen
[502] Die Messeinrichtungen und in der Folge die Messwerte und Signale der Rohgas- messung werden von der VE 3.2 (AGR) geliefert und in deren Regelung einge- bunden sowie ggfls. der VE 3.1 (DE+Nebenanlagen) zur Verfügung gestellt:
[503] Für die Gasanalyse sind kontinuierliche Messverfahren einzusetzen.
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[504] Die Rohgasmessung 1 ist vor Gewebefilter 1 und vor der Eindüsung von Natri- umhydrogencarbonat zu installieren und umfasst mindestens die Werte für:
O (Messung bis 25% O2) 2 NO (Messung bis 800 mg/Nm³) x SO (Messbereich 1: bis 600 mg/Nm³, Messbereich 2: bis 2 2.500 mg/Nm³) HCI (Messung bis 5.000 mg/Nm³)
[505] Die Rohgasmessung 2 ist nach der SCR und vor dem externen ECO zu installie- ren und umfasst die Werte für:
NH (Messbereich 1: bis 15 mg/Nm³, Messbereich 2: bis 3 30 mg/Nm³) Hg (Messung bis 1,0 mg/Nm³)
7.7.8.14 Emissionsmessungen im Reingas und Auswertung
[506] Für den kontinuierlichen Nachweis der Einhaltung der gesetzlich zulässigen Emissionsgrenzwerte werden die Schadgaskomponenten im Abgas mit gesetz- lich zulässigen, kalibrierten Messeinrichtungen entsprechend den Anforderungen der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU (die „IED“) und der 17. BIm- SchV in der geltenden Fassung erfasst, registriert und der zuständigen Behörde gemeldet.
[507] Für die Überwachung und Registrierung der Emissionen in den Reingasen wer- den ausschließlich zugelassene Gasanalysegeräte und Emissionswertrechner gemäß den geltenden Vorschriften und den Vorgaben der Genehmigungsbehör- den installiert. Die Auswahl der Geräte erfolgt in Absprache mit dem AG.
[508] Die Reingasmessungen sind im Lieferumfang der VE 3.2 enthalten und umfas- sen mindestens folgende Messungen am Schornstein:
O (Messbereich bis 25 Vol%) 2 CO (Messbereich 1: bis 100 mg/Nm³, Messbereich 2: bis 300 mg/Nm³) HCI (Messbereich 1: bis 15 mg/Nm³, Messbereich 2: bis 100 mg/Nm³) SO (Messbereich 1: bis 75 mg/Nm³, Messbereich 2 2: bis 300 mg/Nm³) NH (Messbereich 1: bis 15 mg/Nm³, Messbereich 3 2: bis 30 mg/Nm³)
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NO (Messbereich 1: bis 300 mg/Nm³, Messbereich x 2: bis 600 mg/Nm³) CO (Messbereich bis 15 Vol%) 2 Hg (Messbereich 1: bis 75 µg/Nm³, Messbereich 2: bis 500 µg/Nm³) HF (Messbereich 1: bis 3 mg/Nm³, Messbereich 2: bis 6 mg/Nm³) N O (Lachgas) 2 Feuchte (Messbereich bis 40 Vol%) Staub (Messbereich bis 50 mg/Nm³) TOC (organische Substanzen in Form von Gas und Dampf, die als or- ganischer Gesamtkohlenstoff ausgedrückt sind) (Messbereich 1: bis 15 mg/Nm³, Messbereich 2: bis 30 mg/Nm³) Geschwindigkeit bzw. dynamischer Druck der Abgase Statischer Druck der Abgase Temperatur der Abgase in einem Messungsdurchschnitt
7.7.8.15 Allgemeine Anforderungen Emissionsmessungen
[509] Die genaue Ausführung der Messung ist in der VE3.2 beschrieben.
[510] Sämtliche zur einwandfreien Funktion der Analysenmessungen notwendigen Komponenten (Gasentnahmesonde, beheizter Entnahmeschlauch etc.) sind im Lieferumfang enthalten.
[511] Die Auswerteeinheiten der Analysenmessungen werden in einem, falls erforder- lich klimatisierten, Schrank vor Ort untergebracht.
[512] Erforderliche Analysesysteme sind, soweit möglich, in einem wettergeschützten Raum zu installieren.
[513] Im Lieferumfang der Analysenmessungen sind die jeweiligen Prüfgase in Fla- schen (10 l) enthalten. Die Aufstellung der Flaschen erfolgt entsprechend den einschlägigen Vorschriften.
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7.7.9 Antriebstechnik / Motoren
[514] Die Ökodesign-Richtlinie EU 1781/2019 bzw. der aktuellen Form mit der Verord- nung zur Festlegung von Anforderungen an Elektromotoren ist einzuhalten.
[515] Die Motoren haben in allen Teilen den zur Zeit gültigen VDE-Vorschriften, DIN- Normen und IEC-Empfehlungen, sowie den neuesten Gesetzen über technische Arbeitsmittel (Unfallverhütungsvorschriften) zu entsprechen.
[516] Die Motoren müssen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforde- rungen der EU-Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU), bzw. der EU- Maschinenrichtlinie (93/44/EWG) erfüllen und dies durch das EU-Zeichen “CE. ..(Jahreszahl)” und durch eine Konformitätserklärung nachweisen.
[517] Auf einheitliche Fabrikatauswahl gemäß der abgestimmten Vorzugsliste EMSR- Ausrüstung ist zu achten und deren durchgängige Verwendung ist sicher zu stel- len.
[518] Für jeden durchlaufenden Antrieb ist ein Betriebsstundenzähler vorzusehen.
[519] Es dürfen keine Schleifringläufermotoren eingesetzt werden.
[520] Notölpumpen für das Ölsystem von Turbinen sind mit Gleichspannungsmotoren zu versehen.
[521] Je nach örtlicher Aufstellung sind bei Umgebungstemperaturen von unter 0 C Schmieröl- und Stillstandsheizungen vorzusehen.
[522] Bei Gebläsemotoren mit einer Leistung von 30 kW und darüber sind Temperatu- rüberwachungen und Schwingungsüberwachungen vorzusehen.
[523] Der AN hat während der Ausführungsplanung für alle eingesetzten Motoren Da- tenblätter vorzulegen und die Fabrikatauswahl mit dem AG abzustimmen.
[524] Bei der Auslegung der Motoren müssen 2 - 3 An- und Abfahrvorgänge pro Stunde bei einer jährlichen Einschaltzahl von ca. 1.000 Schaltungen eingeplant werden. Die Erstrevisionen erfolgen frühestens nach einem Jahr.
[525] Die folgenden Revisionsintervalle bei durchlaufendem Betrieb oder 1000 Schal- tungen/Jahr müssen mindestens 5 Jahre betragen.
[526] Zum Lieferumfang des AN gehören auch alle Montagehilfsmittel für z. B. die Läu- fermontage und die Ständerausrichtung.
[527] Niederspannungsmotoren sind als Standardmotoren zu liefern:
[528] Geschlossene Drehstrom-Kurzschlussläufermotoren mit Oberflächenkühlung für direkte Einschaltung, als Normmotoren nach DIN 42673
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[529] Motor-Bemessungsbereich 380 – 420 V, bzw. 655 – 725 V
[530] Motoren müssen für Umschaltungen bei 105 % Restspannung in Phasenopposi- tion geeignet sein
[531] Motoren sind mit einer Leistungsreserve von 20% vom erforderlichen Nennmo- ment der Arbeitsmaschine auszustatten.
[532] Motoren können während 2 Min. den 1,5 fachen Bemessungsstrom bei Bemes- sungsspannung und Bemessungsfrequenz aushalten (EN60 034).
[533] Die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Wirkungsgrad-Klassifizierung sind mit der Ökodesign-Richtlinie EU 1781/2019, in der aktuellsten Version, zu beach- ten.
[534] Für Dauerschmierung, ab Baugröße 250 mit Nachschmiereinrichtung und Fett- mengenwächter, bemessen nach ZLM,
[535] Wärmeklasse: F nach VDE 0530, Ausnutzung jedoch nur nach B.
[536] Bauform nach DIN 42950 für direkte Kupplung,
[537] Die Fußbefestigung ist entsprechend der Baugröße und Leistungszugehörigkeit, wie nach DIN festgelegt, auszuführen.
[538] Der Klemmenkasten des Motors muss am Einbauort zugänglich sein.
[539] Bei Motoren größer 90 kW sind folgende Maßnahmen vorzusehen- Größe der Klemmkästen, sowie der Kabeleinführung sind mit dem AG abzustimmen. Es müssen mindestens zwei Stufen größere Kabelquerschnitte anschließbar sein.
[540] Anstrich gemäß Korrosionskategorie C4 Anstrich gemäß Vorgaben aus dem Ausführungsstandard C7.3.
[541] Die Vorgaben aus dem projektspezifischen Schallschutzgutachten sind zu be- achten.
[542] Die NS-Antriebe sind für beide Drehrichtungen auszulegen.
[543] Motoren der Bauform IM V1, V5, V8, V15, V17, V18 sind mit Schutzdach auszu- rüsten.
[544] Bei Motoren, welche mit Frequenzumformer geregelt werden, sind ggf. mit Fremdlüfter vorzusehen.
[545] Motoren, die von Frequenzumrichtern angesteuert werden, sind mit stromisolier- ten Lagern auszuführen.
[546] Bei sämtlichen Motoren ist das Gewicht und die EN-Kennzeichnung auf dem Leistungsschild oder an einer anderen sichtbaren Stelle anzubringen. Diese
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Schilder sind so anzuordnen das sie frei zugänglich und sichtbar montiert sind.
[547] Die gesamte Lieferung ist in der Motorliste zu erfassen, ein E-Motordatenblatt für jeden Motor zu erstellen sowie die Werksbescheinigung beizufügen.
[548] Bei “Ex-geschützten” Motoren ist generell die PTB-Bescheinigung mitzuliefern.
[549] Für Motoren ab 30 kW sind Messnippel (SPM) anzubringen.
[550] Die Messnippel (SPM) (die Art der Messnippel sind mit dem AG abzustimmen) und Schmierstellen sind so herauszuführen, dass während des Betriebes gefahr- los gemessen bzw. geschmiert werden kann. Lagerfett für alle Motoren nach Ab- sprache.
[551] Motoren, die auf Schwingungsdämpfer stehen, sind mit einer Erdungsverbindung auszurüsten.
7.7.10 Frequenzumrichter (FU)
7.7.10.1 Allgemeine Anforderungen
[552] Dieses Kapitel beschreibt die qualitativen und technischen Anforderungen an die Frequenzumrichter, die mindestens beachtet werden müssen. Gesetzliche Vor- schriften sind einzuhalten, selbst wenn Sie hier nicht erwähnt werden.
[553] Frequenzumrichter sind regelmäßig mit der zentralen Systemuhrzeit der Haupt- leittechnik zu synchronisieren.
[554] Frequenzumrichter sind unter Berücksichtigung der vertraglich festgeschriebe- nen Reserven in Frequenzumrichterschränken zusammengefasst zu installieren.
[555] Aus der abgestimmten Vorzugs- bzw. Lieferantenliste ist ein Fabrikat auszuwäh- len und dieses ist durchgängig einzusetzen.
[556] Netzrückwirkungen sind unter Beachtung der technischen Regelwerke und evtl. Vorgaben des örtlichen Energieversorgungsunternehmens zu begrenzen. In je- dem Fall sind je Antrieb ein Netzfilter und eine Motordrossel vorzusehen. Dabei sind ableitstromarmer Netzdrossel zur Minimierung von Netzrückwirkungen, unter Ein- haltung der Grenzwerte (leitungsgebunden) nach Kategorie C1 (Grenzwerte Klasse B nach DIN EN 55011) und C2 (GrenzwerteKlasse A1 nach DIN EN 55011) gemäß der Produktnorm DIN EN 61800-3 sowie Sinus Ausgangsfilter einzusetzen. Ab einer Leistungsklasse von 250 kW sind die Frequenzumrichter mit aktiver Filterkompone- ten zur Reduzierung von Oberschwingung einzusetzen.
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[557] Als Motorzuleitungen für die Frequenzumrichter sind im Innen- und Außenbe- reich geschirmte halogenfreie hochfrequente Kabel und Leitungen zu verwen- den.
[558] Ein Leistungsschalter mit Trennvorrichtung, um das Aggregat für Reparaturzwe- cke sicher freizuschalten ist in der NSHV eingebaut. Die Trennvorrichtung wird mit einem Vorhängeschloss im ausgeschalteten Zustand verriegelt. Bei Schalter- größen kleiner 630 A sollen Sicherungslastrennschalter eingesetzt werden.
[559] Verriegelungen zu den vorgeschalteten Schaltanlagen, bzw. Schaltgeräten (z. B. Leistungsschaltern) sind festverdrahtet auszuführen.
[560] Not-Aus Funktionen sind nur mit zugelassenen und für den entsprechenden An- wendungsfall geeigneten Hardware-Ansteuerungen auszuführen. Die benötigten Leistungsschütze und die benötigten Optionen für die Frequenzumrichter sind mitzuliefern.
7.7.10.2 Ausführung Frequenzumrichterschränke
[561] Die Frequenzumrichterschränke müssen vollständig geschlossen und aus Me- tall gefertigt sein, gemäß dem Kapitel Schaltschrank und Schaltkästen Spezifikation
[562] Alle Gerüstbauteile sind mindestens pulverbeschichtet, die Bauteile des Innen- ausbaus sind verzinkt.
[563] Die Frequenzumrichterschränke sind für die Bodenaufstellung (Doppelboden), in Ausnahmefällen als Huckepackeauszuführen.
[564] Geräte- und Kabelräume sind durch Trennwände gegen das Nachbarfeld abge- schottet.
[565] Die Auswechselbarkeit von Funktionseinheiten unter Spannung, das heißt ohne Betriebsunterbrechung anderer Funktionseinheiten, muss gewährleistet sein.
[566] Die Schaltschütze müssen eine Lebensdauer von mindestens einer Million Schaltzyklen in der Benutzungskategorie AC 3 haben und den Vorschriften der IEC-Empfehlung, Ausgabe 158, entsprechen. Die Schaltschütze dürfen auf max. 80% der Schaltleistung dimensioniert werden, danach ist das nächstgrößere Schütz zu verwenden.
[567] Die Frequenzumrichterschränke sind komplett mit allen erforderlichen Sicherun- gen inkl. Melde- und Auslösekontakte, Klein- und Befestigungsmaterial sowie die benötigten Ersatz und Verbrauchsmaterialien für einen Betrieb von 2 Jahren zu liefern. Ersatzlüfter und interne Schmelzsicherungen im FU sind mindestens je
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Frequenzumrichter zu liefern.
[568] Alle Anschlussklemmen müssen entsprechend der CAD-Dokumentation numme- riert sein.
[569] Eine Erdungsschiene ist vorzusehen. Diese Schiene weist für jeden Anschluss eine nummerierte Klemme auf. Zudem ist eine Schirmschiene aus Kupfer für die Leitungschirmanlage vorzusehen.
[570] Der Nullleiter im Falle des einphasigen FUs Anschlusses und die Erdungsschie- nen werden in den Kabelabteilen über die vollständige Höhe angelegt.
7.7.10.3 Ausführung der Frequenzumrichter (FU)
[571] Alle Frequenzumrichter sind unter Einhaltung der VDE 0875, Funkentstörungs- grad B bzw. EN 55 014 und EN 55 011 auszuführen.
[572] Die Frequenzumrichter sowie deren Installation sollen gemäß der aktuellen EMV- Richtlinie (2014/30/EU) erfolgen.
[573] Die Geräte sind mit parametrierbaren Mikroprozessoren für Steuerungs- und Re- gelungsfunktionen, Bedienfeld für Parametereinstellung und Anzeige zum Ein- bau in die Schaltschranktür, Leistungsschützen, Sicherungen, Hilfsschützen für Verriegelungen und Meldung sowie sonstigen erforderlichen Geräten und Ein- richtungen auszustatten.
[574] Die Frequenzumrichter sind so auszulegen, dass die Motoren von der Hauptleit- technik, vom Bedienpanel der Frequenzumrichter und gegebenenfalls von einer Vor-Ort Bedienstelle betrieben, gesteuert und überwacht werden können.
[575] Beim Umschalten zwischen der Bedienung des FU von der Hauptleittechnik, dem FU-Bedienpanel und eventuell einer Vor-Ort Bedienstelle darf das Verhalten des angeschlossenen Motors nicht geändert werden (z. B. konstante Drehzahl bei Umschaltung)
[576] Die Frequenzumrichter sind mit mindestens folgenden Funktionen auszustatten:
Hand / Auto-Steuerung, Momentenregelung, Strombegrenzung, min. und max. Drehzahl, Netzausfall- und Überspannungsregelung, elektro- nischer Motorschutz, Rampenfunktion, Flussbremsung und Flussopti- mierung, Ausblendung kritischer Drehzahlen, freie Wahl des Steuerplat- zes, IXR-Kompensation Unterlastfunktion, Blockierschutz, Automati- scher Start aus beiden Drehrichtungen (Fangschaltung), interne Erd- schluss-Schutzfunktion, Motorausfallfunktion.
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[577] Die Frequenzumrichter sind mit einem programmierbaren abnehmbaren Bedien- panels mit mindestens folgenden Funktionen und Anzeigen auszustatten:
Bedienpanel mit Klartextanzeige zur Anzeige z. B. von Motordrehzahl, Drehzahlsollwert, Ausgangsfrequenz, Betriebsstunden, Ausgangsspan- nung, Ausgangsstrom. Das Bedienpanel verfügt über einen Integrierten Fehlerspeicher, 3 pro- grammierbare Relaisausgänge, 6 digitale Eingänge zur Ansteuerung des Frequenzumrichters, Hand / Automatik- Umschaltung, 1 Eingang davon wahlweise zur Thermistorüberwachung (Kaltleiterauswertung), 3 analoge Eingänge 4-20 mA Auflösung min. 10 Bit sowie 2 analoge Aus- gänge für 4-20 mA.
[578] Frequenzumrichter müssen weiterhin folgenden Anforderungen genügen:
Nennspannung: 400/690 V, 3phasig Ext. Steuerspannung 24VDC oder 220 VDC Ausgangsspannung: 0 ... 690 V Ausgangsfrequenz: 0 ... 200 Hz (Feldschwächung ab 50 Hz) Feldbusanbindung (s. Kapitel 7.7.4.6.4) Sollwerteingang: 4 ... 20 mA Istwertausgang: 4 ... 20 mA Umgebungstemperatur: 0 ... 35 C° Schutzart: IP 00 als Einbaugerät Ausgerüstet mit: Drossel, zweigeteiltem Funkentstör- filter, Sinusfilter
[579] Mit Schutzeinrichtungen und Fehleranzeige für:
Überstrom Über- / Unterspannung Übertemperatur
[580] Mit Digitaleingängen, potentialfrei, für:
örtlich / fern Start / Stopp zwei Fixdrehzahlen (schnell / langsam) bereit
[581] Mit Digitalausgängen, potentialfrei, für:
Laufmeldung Störmeldung
[582] Der erforderliche Motorvollschutz (Thermistor-Motorschutz, Überlastschutz usw.)
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ist bei den Frequenzumrichtern zu berücksichtigen.
[583] Ein Netzspannungsausfall zwischen 3 und 6 Sek. darf nicht zu einem automati- schen Wiedereinschalten des Motors führen.
[584] Bei mehrphasigen Spannungsausfällen und Spannungsabsenkungen unter 80 % der Nennspannung ist der Umrichter sofort abzuschalten. Ein Autoreset nach Spannungswiederkehr muss parametrierbar sein.
[585] Die Frequenzumrichter sind so auszulegen, dass eine dem Prozess angemes- sene Dynamik des Systems gegeben ist. D. h. die Frequenzumrichter sind ggf. mit einem Brems-Shopper Betrieb zu versehen. Ein Vierquadrantenbetrieb ist optional vorzusehen, wo es energetisch sinnvoll ist.
[586] Die DIN EN 61800-3, DIN EN 61000 und VGB-S-168-00-2013-12 sind einzuhal- ten. Der AN hat dem AG ein EMV-Konzept mit Maßnahmen zur Einhaltung der EMV-Vorgaben (z. B. Schaltschrankaufbau, Motorleitungen, Filter) vorzulegen und nachzuweisen.
[587] Sind Frequenzen unter 15Hz erforderlich oder kann keine ausreichende Kühlung erzielt werden sind die angeschlossen Motoren mit geeigneten Fremdlüftern aus- zustatten.
[588] Alle Schutzsignale, Sammelstörungen und gegebenenfalls Sollwert, insofern es der Prozess erfordert, sind fest verdrahtet zu übertragen.
[589] Alle Frequenzumrichter sind mit Profinet Schnittstelle (Systemredundanz S2) zur Ansteuerung und Datenübertragung auszurüsten.
[590] Die Profinet-Schnittstelle muss auch bei ausgeschalteter Netzversorgung des Frequenzumrichters weiter in Betrieb bleiben.
[591] Alle eingestellten Parameter sind auf Datenträger zu sichern und dem AG zu übergeben. Die wichtigsten Einstellparameter sind auch im zugehörigen Schalt- plan zu dokumentieren.
[592] Für Frequenzumrichter gespeiste Antriebe in explosionsgefährdeten Bereichen, ist ein gesondertes Parameterprotokoll zu erstellen und der Dokumentation bei- zufügen.
7.7.11 Elektrotechnik
[593] Folgende Spannungsebenen sind zulässig:
• 10,5kVAC • 690VAC
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• 690VAC gesichert • 400VAC • 400VAC gesichert • 400VAC USV • 230VAC USV • 230VAC • 220VDC • 24VDC
[594] Das Toleranzband für die einzelnen Spannungsebenen ist +10% und -10% der Nennspannung, entsprechend Gliederungspunkt [19].
[595] Sämtliche elektrischen Geräte müssen gegenüber dem Nennstrom eine Reserve von 20 % haben.
Die Ausrüstung ist gemäß Dokumemt Ausstattung elektrische Betriebsräume auszuführen.
7.7.11.1 Betriebsarten
[596] Grundsätzlich sind alle starkstromtechnischen Geräte für Dauerbetrieb S1 aus- zulegen, sofern in den jeweiligen Anlagenspezifikationen keine anderen Betriebs- arten festgelegt sind.
[597] Bei der Auslegung der Komponenten sind neben allen geltenden Vertragsbedin- gungen, Vorschriften und Richtlinien auch die technischen Anschlussbedingun- gen des zuständigen örtlichen Stromversorgungsunternehmens zu berücksichti- gen.
[598] Die gesamte Elektrotechnik ist so auszulegen, dass die Gesamtanlage in allen Betriebszuständen inkl. An- und Abfahren und dem Notabfahren sicher betrieben werden kann.
[599] Um Netzrückwirkungen in das öffentliche Netz zu minimieren, sind geeignete Maßnahmen mit einzuplanen. Es sind hierbei die Anschlussbedingungen von Stromnetz Hamburg "Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkun- gen" zu beachten.
7.7.11.2 Mittelspannung
[600] Die Mittelspannungsschaltanlage wird durch die Vergabeeinheit VE5.2 geplant
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und geliefert. Sie ist nicht Bestandteil dieses Ausführungsstandard.
7.7.11.3 Transformatorräume
[601] Die Störlichtbogenfestigkeit und Druckentlastung der Transformatorräume ist zu gewährleisten.
[602] In den Transformatorräumen ist für eine natürliche Lüftung zu sorgen. Die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen sicher gegen Eindringen von Schnee, Regen oder Insekten abgedichtet sein. Sollte eine Zwangslüftung erforderlich sein, sind alle hierfür erforderlichen Einrichtungen mit einzukalkulieren.
[603] Die Trafofahrschienen sind entsprechend dem Vorgaben der Transformatoren (Transformatorlayout, Gewicht usw.) zu dimensionieren. Die Fahrschienen sind aus feuerverzinktem Profilstahl mit aufgeschweißten Aufkantungen auszuführen.
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[604] Die Transformatorräume sind mit mindestens folgenden Einrichtungen auszurüs- ten:
automatischen Brand-, Signal-, Warnanlagen und einer Brandmelde- / Gaslöschanlage. Beleuchtung, Schalter, Schuko-Steckdose 1 Satz Warn- und Hinweisschilder Erdungs- und Kurzschließ-Einrichtung (EuK) mit einem Querschnitt ent- sprechenden der Kurzschlussleistung des Trafos inkl. einer Bedien- stange zum allseitigen und allphasigen erden und kurzschließen des Trafos, inkl. der Halterung für diese Einrichtungen. Die Seillänge der EuK ist dabei so zu bemessen, dass problemlos alle Erdungsan- schlusspunkte sicher zu erreichen sind. Gleiches gilt für die Betäti- gungsstange der EuK, die auf die Ausführung der EuK abzustimmen ist. Die geplante Ausführung der EuK ist dem AG vorzustellen und mit ihm abzustimmen, wobei die Vorgaben des AG im Vorfeld zu erfragen sind.
[605] Im Zugangsbereich der Traforäume sind beidseitig Erdungsbolzen in ausreichen- der Anzahl und Dimensionierung, entsprechend der Kurschlussleistung des Tra- fos vorzusehen, und mit der Erdung / Schutzerdung der Trafostation stromtrag- fähig zu verbinden.
7.7.11.4 Schaltschrank und Schaltkästen Spezifikation
7.7.11.4.1 Allgemeine Anforderungen
[606] Aus Gründen eines einheitlichen Projektstandards sind die Bestimmungen aus Teil C7.7 Ausführungsstandard EMSR für alle Schaltschränke und Steuerkästen einzuhalten.
[607] Die Schalt-/ Steuerschränke müssen entsprechend den VDE-Bestimmungen (insbesondere VDE 0603, VDE 0659 und VDE 0660) und lokalen Vorschriften ausgeführt sein. Es sollen nur flammenwidrige oder nicht brennbare Isolierstoffe verwendet werden.
[608] Sollten übergreifende Verriegelungen zu anderen Anlagenteilen erforderlich sein, erfolgt dies in fester Verdrahtung.
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7.7.11.4.2 Umgebungsbedingungen
[609] Bei der Auslegung der Schaltschränke sind Umgebungstemperaturen je nach Aufstellungsort:
Im Außenbereich: zwischen --25°C und +40°C Im Innenbereich: zwischen +5°C und +40°C zu berücksichtigen.
Im Bereich heißer Anlagenteile wie Kessel, Feuerung, Heißluft, Abgasleitungen ist eine erhöhte Temperatur von bis zu 60 °C zu berücksichtigen.
[610] Die Wärmeableitung des Schrankes ist, wenn möglich, vorzugsweise über die natürliche Wärmeableitung zu realisieren. Um die einwandfreie Funktionalität der Steuerungen zu gewährleisten, ist jedoch ab 35 °C Innentemperatur je nach Er- fordernis eine Zwangslüftung bzw. Schrankkühlung vorzusehen.
[611] Die Schaltschränke sind für eine Luftfeuchtigkeit von bis zu 100 % auszulegen. [612] Bei der Auswahl von Schalt- und Vor-Ort Schränken ist auch eine erhöhte korro- sive Wirkung des Behandlungsgutes, von Prozess- und Sickerwässern, des Kon- densats sowie durch Hallen- und Prozessluft insbesondere durch leichtflüchtige chemische Verbindungen (organisch und anorganisch), organische Säuren, Mi- neralsalze u. a. Chloride, Sulfate und Ammonium sowie Ammoniak und Schwe- felwasserstoff, abrasive Bestandteile (i.W. Mineralik) in den zu behandelnden Stoffströmen zu berücksichtigen.
7.7.11.4.3 Aufstellung von Schaltschrank und Schaltkästen
[613] Eine Aufstellung ist generell im Ex-freien Raum vorzunehmen.
[614] Schaltschränke sind nicht auf beweglichen Anlageteilen zu montieren, z. B. auf Kränen.
[615] Schaltschränke außerhalb elektrischer Betriebsräume sind mindestens in IP54 auszuführen, in Nassbereichen mindestens IP65
[616] Bei Aufstellung in klimatisierten Elektroräumen ist mindestens IP4X einzuhalten.
[617] Schaltschränke sind bei asphaltierten oder betonierten Flächen auf geeignete Grundrahmen aufzustellen. Die Aufstellungsorte sind frühzeitig mit dem AG ab- zustimmen.
[618] Alle Schaltschränke sind für Bodenaufstellung (Doppelboden) geeignet auszu- führen.
[619] Die Schrankhöhe beträgt generell 2.000 mm und die Schaltschranksockelhöhe beträgt generell 200 mm. Die Gesamthöhe des Schaltschrankes ohne Grundrah- men (Sockelrahmen) beträgt 2.200mm. Abweichungen hiervon sind mit dem AG
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abzustimmen. Die 200mm Schaltschranksockel bleiben auch erhalten, wenn zu- sätzlich weiter Unterkonstruktionen, wie z.B. ein Betonsockel, untergebaut wer- den. Die Positionierung der Bedienelemente bleibt wie im Punkt [662] beschrie- ben, erhalten.
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[620] Der Schrank ist je nach Bedarf mit einem geeigneten Grundrahmen aus verzink- tem Stahl und Bodenplatte mit Kabeldurchführung im Boden zu liefern.
[621] Generell sind Schaltschrankreihen (ab 2 Schrankfeldern) auf einem modular er- weiterbaren Grundrahmen (Sockelrahmen) aus verzinktem und lackiertem Stahl zu montieren.
[622] Die Grundrahmen (Sockelrahmen) sind feldweise miteinander zu einem Gesamt- rahmen zu verbinden und dieser ist in Waage auf dem Boden oder Doppelboden / Doppelbodenträger auszurichten und zu befestigen. Unebenheiten sind ent- sprechend z. B. mit Futterblechen auszugleichen.
[623] Spalte die sich auf Grund von Unebenheiten zwischen dem ausgerichteten Grundrahmen (Sockelrahmen) und Boden ergeben sind dauerhaft staub- und wasserdicht zu verschließen bzw. zu verkleiden.
[624] Der Grundrahmen ist mindestens für das Gewicht des Schaltschrankes auszule- gen. [625] Der Schaltschrank inkl. Schaltschranksockel sind mit dem Grundrahmen (Sockel- rahmen) zu verschrauben.
7.7.11.4.4 Spannungsversorgung / Redundanz
[626] Punkt in Kapitel 7.7.11 verschoben
[627] Die einzelnen Spannungsebenen und Spannungsarten müssen derart getrennt sein, dass auch ein zufallsbedingter Kurzschluss zwischen diesen Spannungen nicht möglich ist.
[628] Normalerweise werden Schaltschränke an die 400 VAC ungesicherte Span- nungsversorgung angeschlossen. Dabei ist die Steuerspannung vorzugsweise getrennt über die gesicherte Spannungsversorgung 220 VDC bzw. 230/400 VAC über Wechselrichter zu beziehen. Bei Gleichspannung (220V / 24V) ist bei zwei- facher Einspeisung eine Diodenentkopplung mit Diodenüberwachung für jede Einspeisung aufzubauen.
[629] Es sind nur solche Verbraucher an die USV anzuschließen, welche zur Sicherheit von Personen und Anlagenteilen nicht unterbrechungsbehaftet sein dürfen.
[630] Werden redundante Verbraucher von einem Schaltschrank gespeist, so ist dieser ebenfalls redundant aus zwei unterschiedlichen Halbschienen mit automatischer Umschalteinrichtung zu versorgen.
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7.7.11.4.5 Schrankaufbau
[631] Generell sind erweiterbare (anreihbare) Schaltschranksysteme als Standschrank in Industrieausführung zu verwenden. Ausnahmen davon bedürfen der schriftli- chen Genehmigung des AG.
[632] Generell ist ein modulares Schaltschranksystem zu wählen, dass frei konfigurier- bar bzgl. der Ausrüstung mit Schaltgeräte(-kombinationen), usw. in den einzel- nen Schaltschränken / -feldern ist. Ausnahmen davon bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG.
[633] Zum Einsatz für Schaltschränke kommen ausschließlich Schränke und Klem- menkästen eines gemäß der abgestimmten Vorzugs- bzw. Lieferantenliste aus- gewählten Fabrikates, welches dann durchgängig einzusetzen ist. Die Ausfüh- rung der Standschränke erfolgt mit den maximalen Abmessungen 2200 (inkl. Möglichem Schaltschranksockel) x (600;800;1200) x (600;800) mm (H x B x T).
[634] Schaltschränke müssen vollständig geschlossen und aus Metall gefertigt sein.
[635] Türen und alle metallischen Teile wie z. B. Wände, Bleche, Rahmen, etc. sind ausgerüstet mit Schutzerdverbindungen (Kupfergeflechtbänder) in einer ge- schraubten Ausführung. Gesteckte Verbindungen sind nicht erlaubt. Die An- schlusspunkte sind mit entsprechenden Erdungssymbolen dauerhaft zu kenn- zeichnen.
[636] Bei beweglichen Metallteilen ist mittels flexibler Leitungen (z. B. Flachband) eine Verbindung zum Gehäuse herzustellen, d. h. Schutzleiter (mind. Kupfergeflecht- bänder 6mm²) anbringen.
[637] Die Auslegung der Anschlüsse der Schutzerdverbindungen sowie der Kupferge- flechtbänder ist in Abhängigkeit der Kurzschlussleistung des Schaltschrankes auszulegen, ist jedoch nicht kleiner, als mit einem Querschnitt von mindestens 6mm² auszuführen.
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[638] Zwischen Gestell und Montageplatten müssen Erdungsverbindungen (Mindest- durchmesser 6mm²) angebracht sein.
[639] Türen sind, je nach Platzverhältnissen und Abstimmung, vorder- und rückseitig vorzusehen, bei Wandaufstellung nur vorderseitig.
[640] Generell sind Türen, auch bei mehrfeldrigen Schränken, in Fluchtrichtung schlie- ßend.
[641] Bei doppeltürigen Schränken ist ein Öffnungswinkel von 180° einzuhalten.
[642] Türen sind mit Gummiabdichtungen zu versehen.
[643] Die Türen müssen mit Hilfe eines Doppelbartschlüssels für Aufstellung in elektri- schen Betriebsmittelräumen, bzw. mit Schloss außerhalb elektrischer Betriebs- mittelräume abschließbar sein, bzw. nach Vorgaben des AG ausgeführt werden. [644] In den Innenseiten jedes Schaltschrankes sind Zeichnungstaschen in Größe A3 aus Metall, geschraubt, oder genietet vorzusehen. Kleben ist nicht zulässig. Zu- dem sind in allen Schaltschränken die zugehörigen Schaltungsbücher in Papier- form vorzuhalten.
[645] Alle Außenbauteile sind mindestens pulverbeschichtet, die Bauteile des Innen- ausbaus sind verzinkt auszuführen.
[646] Farbe der Schränke: RAL 7035
[647] Montageplatten innerhalb des Schaltschranks: Sendzimirverzinkung (Bandver- zinkung nach DIN EN 10 346)
[648] Ausführungen für innen in Stahlblech lackiert, für Außenaufstellung mindestens Edelstahl mit einem PREM Wert > 33 (Siehe ASTM G48) oder GFK
[649] Die Schränke sind in witterungs- und UV-beständiger Ausführung zu liefern.
[650] Die Schränke sind mit Transportösen auszurüsten.
[651] Bei Einsatz von Leistungselektronik oder elektronischen Schaltungen ist zu be- achten, dass die betriebsmäßig auftretende Temperatur an der heißesten Stelle zwischen den Bauteilen unter der zulässigen Temperatur (min. unter 70 °C) bleibt. Störende Netzrückwirkungen sind auf zulässige Werte zu begrenzen.
[652] Der Schrank ist mit allen nötigen Klemmen und Kleinmaterial auszurüsten.
[653] Bei Schränken ist wie in der Gesamtanlage die verfahrenstechnische Trennung einzuhalten.
[654] Die Schaltschütze müssen eine Lebensdauer von mindestens einer Million Schaltzyklen in der Benutzungskategorie AC 3 haben und den Vor-schriften der IEC-Empfehlung, Ausgabe 158, entsprechen. Die Schaltschütze dürfen auf max.
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80% der Schaltleistung dimensioniert werden, danach ist das nächstgrößere Schütz zu verwenden.
[655] Für Schränke in Außenaufstellung und bei Innenaufstellung ist eine Schalt- schrankbeleuchtung mit Türkontakt und eine Arbeitssteckdose (mit Absicherung und FI-Schutzschaltung) auszuführen. Die Versorgung erfolgt getrennt vom Ar- beitsstromkreis. Für Schränke mit FU oder Steuerung sind Arbeitssteckdosen ge- nerell vorzusehen. Die Spannungsversorgung hierzu erfolgt getrennt. Die Funk- tion dieser Einbauten muss auch bei ausgeschaltetem Hauptschalter funktionie- ren.
[656] Schränke in Außenaufstellung und bei Bedarf auch in Innensaufstellungsind zur Vermeidung von Kondenswasserbildung mit einer Heizung (Thermostat geregelt) auszurüsten. Diese ist seitlich im Schrank anzubringen. [657] Schrankkühlung ab ≥35 °C Innentemperatur. Klima-Lüftungsgeräte sind, in Ab- stimmung mit dem AG, entsprechend der jeweiligen Örtlichkeit im, am oder auf dem Schrank anzubringen.
[658] Bei Zwangs Be- und Entlüftung von Schränken, sind leise laufende Lüfter mit Filtermatte vorzusehen. Die erforderlichen Öffnungen sind entsprechend der IP- Schutzklasse des Schrankes auszuführen.
[659] Auf der Schranktür bzw. Einschubfront ist ein Hauptschalter vorzusehen, der bei Betätigung den kompletten Schrank / Einschubfeld spannungsfrei schaltet.
[660] Der unterste Klemmenpunkt liegt mindestens 200 mm oberhalb der Unterkante des Schrankes (ohne Schaltschranksockel).
[661] Grundsätzlich sind Kabelabfangschienen in den Schränken anzubringen.
[662] Alle Bedienelemente sind innerhalb eines Bereiches von mindestens 500 mm und maximal 1900 mm über dem Boden (+OKFF) aufzustellen.
[663] Alle Geräte müssen übersichtlich und gut von vorn ablesbar und bedienbar sein; gute Zugänglichkeit für Wartung, Messung und Reparatur. Nutzung von Seiten- wänden nur mit schriftlicher Genehmigung des AG.
[664] Spannungsführende Teile müssen so abgeschirmt sein, dass auch bei geöffne- ten Türen die DGUV-V 3 sowie die Schutzart IP 20 gewährleistet ist.
[665] Die Auswechselbarkeit von Funktionseinheiten unter Spannung, das heißt ohne Betriebsunterbrechung anderer Funktionseinheiten, muss gewährleistet sein.
[666] Die wärmetechnische Auslegung sowie die Bestückung der Schränke im Liefer- umfang des ANs basiert auf den durchgeführten Typprüfungen und Belastungs- faktoren entsprechend DIN EN 61439 und DIN VDE 0660.
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[667] Die Steuerspannungstrafos sind sekundärseitig mit Automaten und primärseitig mit Motorschutzschaltern auszuführen.
[668] Automat und Motorschutzschalter sind mit Hilfskontakten zur Meldung und Über- wachung (Ausführung mit Umschaltung zwischen Auslöse- und Meldekontakt) auszuführen.
[669] Im unteren Teil der Schaltschränke sind die Klemmenleisten, die Befestigungsei- sen für die Kabelendverschlüsse und, wenn erforderlich, die notwendigen Paral- lelanschluss-Kupferschienen für den Anschluss von mehr als 2 Parallelkabeln anzuordnen.
[670] Für Erdungszwecke sind innerhalb der Schaltschränke Erdungsfestpunkte, vor- zusehen diese müssen entsprechend der Kurzschlussleistung ausgelegt sein aber mindestens auf eine Kurzschlussstrom von 18,5 kA tragen können.
[671] Die einzelnen Schaltschränke sind gegeneinander durch Blechwände oder gleichwertiges Material zu schotten. Es vorzugsweise die Bauform 4b vorzuse- hen. Abweichende Ausführungen sind mit AG abzustimmen.
[672] Kabeldurchführungen müssen abgedichtet werden, um das Eindringen von Staub vermeiden.
[673] Die Gerätekennzeichnung ist auf der Montageplatte und am Gerät sichtbar an- zubringen.
[674] Jedes im Schrank und in Türen bzw. Blenden eingebautes Bauteil bzw. Gerät (auch Elektronikkarten) erhält je ein Beschriftungsschild neben und auf dem Bau- teil bzw. Gerät mit Angabe des Betriebsmittelkennzeichens gemäß Stromlaufplan und des zugehörigen Anlagenkennzeichens (nur wenn sich Geräte mit unter- schiedlichen Anlagenkennzeichen im gleichen Schrank befinden!).
[675] Die Kennzeichnung aller Betriebsmittel hat gemäß KKS–Kennzeichnung und Klartext stattzufinden gemäß WIM-Richtlinie.
[676] Einspeisefelder erhalten auf der Tür eine Herkunftsbezeichnung der Zuleitung.
[677] Jeder Schrank erhält ein Beschriftungsschild gemäß Teil C7.9 Ausführungs- standard Beschilderung. Die Kennzeichnung (KKS) erfolgt nach der WIM-RL
[678] Funktionsschild: Alle in Schranktüren und –blenden eingebauten Geräte erhal- ten ein an der Tür bzw. Blende angebrachtes Beschriftungsschild mit Angabe der Funktion im Klartext (z. B. “Hauptschalter Ein”, “Sammelstörung”, “Steuerspannung 24 V DC”, KKS Beschriftung außen am Schrank, usw.).
[679] Sofern Geräte über Schildträger verfügen, sind diese zu benutzen. Bei Elektro- nik-Geräten sind die Schilder grundsätzlich auf leicht auswechselbaren
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Schildträgern anzubringen.
[680] Schilder dürfen sich durch Umgebungseinflüsse nicht lösen. Sich innerhalb der Gewährleistungszeit lösende Schilder sind durch den AN zu ersetzen und dauer- haft zu befestigen.
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| C7.7 | EMSR |
[681] Eine Schilderanbringung auf abnehmbaren Teilen (z. B. Kabelkanaldeckeln) ist nicht erlaubt.
[682] Es ist ein Schlüsselschalter für vor Ort / Fern in die Fronttür einzubauen, falls erforderlich, bei Anlagen die erst nach vorheriger Kontrolle freizugeben sind. In anderen Fällen sind Ort/0/Fern-Schalter vorzusehen.
[683] In der Fronttür der Schränke ist eine Störmeldeleuchte vorzusehen. In ES-Fel- dern sind Phasenkontrollleuchten, Leuchtmelder für Ein/Aus Anzeige vorzuse- hen.
[684] Farbkennzeichnung und Ausführung der Meldeleuchten und Taster ist gemäß Kapitel 7.7.11.5.3.9) auszuführen.
[685] Sammelstörmeldungen sind für die Signalisierung zur Hauptleittechnik bereitzu- stellen.
[686] Art und Umfang der Fernanzeigen sind mit dem AG abzustimmen.
[687] Bei ordnungsgemäß abgeschalteter Anlage sind alle abgehenden Störmeldun- gen schaltungstechnisch zu unterdrücken; ausgenommen die reinen Sicherheits- meldungen (wie z. B. Einfriergefahr).
[688] Die für die Umwandlung der Messgrößen notwendigen Messumformer bzw. Wandler werden in dem betreffenden Schaltschrank untergebracht.
[689] Es sind Messumformer mit einem Ausgangssignal 4 - 20 mA vorzusehen.
[690] Der Schaltschrank ist mit einer Erdschlussüberwachung auszuführen, sofern die Anlage mit einem isolierten Netz betrieben wird (220 VDC / 24 VDC).
[691] Die CE–Konformität ist zu gewährleisten und zu dokumentieren.
7.7.11.4.6 Verkabelung, Kabelanschlüsse, interne Verdrahtung und Signalaus- tausch zwischen den Systemen
[692] Die komplette Einführung der Kabel muss von der Unterseite erfolgen.
[693] Kabeldurchführungen müssen entsprechend der Schutzart des Schrankes mit Gummimanschetten, Kabelverschraubungen usw. ausgerüstet sein.
[694] Nicht verwendete Kabeleinführungen sind mit Hilfe von passenden Blindstopfen oder Verschraubungen abzudichten.
[695] Im unteren Teil des Schaltschrankes sind die Klemmleisten und Kabelabfang- schienen für die Kabel anzuordnen. Alle externen Kabel werden mit korrosions- beständigen Kabelschellen inkl. Gegenwannen an den Kabelabfangschienen
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| C7.7 | EMSR |
befestigt. Alle Leiter mit einem Querschnitt > 16mm einschließlich der Reserve- leiter der internen Verdrahtung, sowie der externen Kabel werden auf Reihen- klemmen als Schraubklemmen aufgelegt. Alle Leiter mit einem Querschnitt < 16 mm werden auf Federzug-Klemmen aufgelegt. Die Klemmen sind zu Klemmen- leisten zusammenzufassen.
[696] Klemmen für externe Verbindungen sind mind. eine Querschnittsgröße höher auszulegen als für die externen zugeführten Leitungen. Die Klemmenleisten sind für interne und externe Verdrahtung als Federzug-Durchgangsklemmen auszu- führen. Abweichungen sind mit dem AG abzustimmen. [697] .
[698] Die Anschlussklemmen für Leistungs-, Steuer- und Signalaustauschkabel sowie die Anschlussklemmen für Stromkreise mit unterschiedlicher Spannung müssen gegeneinander getrennt sein (Montage auf Abstand, unterschiedliche Hutschie- nen und Anbringen von Trennplättchen). Reihenklemmen müssen so ausgeführt sein, dass ein Abquetschen der anzuschließenden Kabelader sicher angeschlos- sen wird, min. 1 Stufe größer als der zu erwartende Querschnitt.
[699] Die Doppelbelegung von Klemmen ist nicht zulässig. Müssen Potentiale verviel- fältigt werden, so sind hierfür Brücken in die Reihenklemmen einzusetzen. Ge- brückte Klemmen sind nebeneinander anzuordnen. Drahtbrücken sind nicht zu- lässig.
[700] Das N-Potential ist bevorzugt über Neutralleiterklemmen zu verteilen.
[701] Die Erdungsklemmen müssen flexible, sowie starre Drähte (Schirmdraht / -ge- flecht) aufnehmen können.
[702] Verdrahtungen auf die Tür für z. B. Meldeleuchten müssen über Klemmen im Schrank geführt werden. Die Kabelführung erfolgt über Flexschlauch.
[703] Der Mindestabstand der untersten Klemme zur Unterkante Schrank muss ≥ 200 mm betragen.
[704] Die schrankinterne Verdrahtung wird mittels flexibler halogenfreier Leitung und bei der Verwendung von Federzug-Klemmen mit Aderendhülse und halogen- freien Kunststoffkragen durchgeführt. Bei der Verwendung von Kabelschuhen sind diese zu pressen. Die Belastungen der einzelnen Leitungen darf max. 80 % betragen, darüber hinaus ist der nächsthöhere Leitungsquerschnitt zu wählen. Alle Leitungen und Kabel für Kleinspannungen müssen gem. VDE separat verlegt werden. Alle Leitungen sind grundsätzlich in halogenfreien Kabelkanälen bzw. bei Übergang auf die Türen mit flexiblem halogenfreien Kunststoffschlauch zu verlegen.
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[705] MS- Kabel haben einen gewickelten bzw. geschrumpften Kabelendverschluss.
[706] Schutzleiter- und Erdungsschiene bzw. Neutralleiterschiene sind mit sichtbarer und lösbarer Verbindung nach DIN-VDE herzustellen (PE-N-Verbindung). Jede Verbindung auf der Schiene muss dauerhaft mit der Kennzeichnung / Numme- rierung des Schaltplanes versehen sein. Diese Verbindungen sind als ZEP in den NSHVs zu erstellen.
[707] Die Sekundärseite von Messwandlern muss geerdet werden. Im Falle von Strom- wandlern ab einer Spannung von 1kV.
[708] An Steuerspannungstrafos muss auf der Sekundärseite der Null geerdet werden. Falls eine Isolationsüberwachung vorgesehen ist kann die Sekundärseite auch ungeerdet betrieben werden.
[709] Der Signalaustausch zwischen den Systemen erfolgt über eine separate Klemm- leiste. Die binären Signale sind als potentialfreie Wechselkontakte zu übertragen. Analogsignale, die in mehreren Systemen genutzt werden, sind über einen 4- 20mA Trennverstärker auszukoppeln; dabei ist zu berücksichtigen, dass Signale für den Kesselschutz erst in der F-Steuerung eingespeist und danach verteilt wer- den. Die Potentialtrennung der Signale erfolgt grundsätzlich im System der Sig- nalquelle. Bei Schaltanlagen erfolgt die Ansteuerung der Leistungsschalter mit- tels konventioneller Verdrahtung. Die Signalkennzeichnung ist gemäß Teil C7.10 Ausführungsstandard – Technische Dokumentation.
[710] Für die schrankinterne Verkabelung sind folgende Farben gem. Tab. 4 zu ver- wenden, insofern die jeweilige nationale Norm nicht davon abweicht:
Tabelle 4: Verdrahtungsfarben
| Spannung | Verdrahtungsfarben | Mindestquerschnitt | |
|---|---|---|---|
| Hauptstromkreis | 690/400/230 | Schwarz | 2,5 [mm²] |
| Versorgungsspan- nung | 220 V DC | Schwarz | 4 [mm²] |
| Neutralleiter | N | Hellblau | 2,5 [mm2] |
| Schutzleiter | PE/PEN | Grün / gelb | Nach VDE |
| Steuerstromkreis | 230V AC | Rot | 1,5 [mm2] |
| Gleichspannung | 24V DC | Dunkelblau | 0,75 [mm2] |
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| Analogsignale | Weiß | 0,75 [mm2] | |
|---|---|---|---|
| Fremdpotentiale | Orange | 0,75 [mm2] | |
| Steuerspannung | 220V DC | Braun | 2,5 [mm2] |
| Wandlerkreise | Grau | 2,5 [mm²] |
[711] In jedem Schaltschrank ist die Verdrahtung mit Einzeladerkennzeichnung vorzu- nehmen. Diese ist in die Dokumentation (Stromlaufpläne) zu übernehmen. Das System der Aderkennzeichnung sowie das System der Kennzeichnung der Adern wird vom AG vorgegeben.
7.7.11.4.7 Berührungsschutz
[712] Es gelten u. A. die Bestimmungen der DIN VDE 0100-410
[713] Als Schutzmaßnahme gegen eine zu hohe Berührungsspannung kommt die Schutzerdung bzw. Schutzpotentialausgleich zur Anwendung. Alle Anschlüsse und Klemmen sind innerhalb der Schränke gegen zufälliges Berühren zu sichern.
[714] Die Einhaltung der Schutzvorschriften ist mittels Prüfzertifikat nachzuweisen.
7.7.11.5 Niederspannungsanlagen
[715] Generell sind alle Niederspannungsschaltanlagen gem. DIN EN 61349 (VDE660- 600) zu planen, zu bauen, vor Ort zu installieren und in Betrieb zunehmen.
[716] Es dürfen nur standardisierte geprüfte Niederspannungs-Schaltschrank-Kombi- nationen verwendet werden, die den folgenden Bedingungen entsprechen:
bestückt mit Sammelschienensystem über sämtliche Schaltschränke geeignet zur Aufstellung auf aufgeständertem Boden
[717] Alle einspeisende Felder von Niederspannungsschaltanlagen, NS-Verteiler, sonstige Schaltanlagen, etc. sind mit Überspannungsschutzgeräten auszufüh- ren. Ggf. sind ebenfalls Überspannungsschutzgeräte in den Abgängen von Nie- derspannungsschaltanlagen, NS-Verteiler, sonstige Schaltanlagen, etc. auszu- führen. Die Art des Überspannungsschutzes hat der AN zu ermitteln und dem AG vorzulegen und der Ausführungsplanung beizufügen.
[718] Die Schaltanlage ist eine stahlblechgekapselte Niederspannungsschaltanlage
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mit Einbauten vorzugsweise Einschubtechnik. In Sonderfällen kann nach Rück- sprache mit AG Festeinbautechnik verwendet werden. Nach DIN EN 61439 (VDE 0660) ist sie eine "Typengeprüfte Schaltgeräte-Kombination" (TSK), die beim Hersteller zusammengebaut, verdrahtet und geprüft und anschlussfertig zum Versand kommt.
[719] Von der Schaltanlage werden die Forderungen hohe Verfügbarkeit, einfache Be- dienung, Wartung und hoher Personenschutz erfüllt, in dem u.a. folgende Maß- nahmen berücksichtigt sind. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ge- setzliche Vorschriften sind einzuhalten, selbst wenn sie hier nicht erwähnt wer- den:
einheitliche Abmessungen der Schränke einfache Planung der Gesamtverteilung durch Kombination typisierter Bausteine einheitliche Lage der Sammelschienen mit Störlichtbogenbarrieren allseitiger Berührungsschutz durch vollständige Kapselung verriegelbare Hauptschalter für jeden Abzweig bequemer Kabelanschluss in einem besonderen Kabelanschlussraum getrennte Kabelanschlussräume für Leistungs- und Steuerkabel nachträglicher Anschluss von Kabeln bei unter Spannung befindlichen Nachbarabzweigen ohne Abschaltung der Verteilung möglich 20 % ausgebaute Reserve, mind. 1 Stück je Typ 20 % Platzreserve, nach erfolgter Inbetriebsetzung
[720] Als Netzform für die Verteilungen ab NSHV-Verteilung ist TN-S zu wählen. Das Netz der NSHV-Verteilungen ist gemäß DIN VDE 0100 Teil 100 ("System mit Mehrfacheinspeisung") auszuführen. a. Eine direkte Verbindung von entweder den Transformatorsternpunkten oder den Generatorsternpunkten zur Erde ist nicht erlaubt. b. Der Leiter von entweder den Transformatorsternpunkten oder den Gene- ratorsternpunkten zur PEN-Schiene in der Niederspannung-Hauptvertei- lung muss isoliert verlegt sein. c. Der Zentraleerdungspunkt stellt eine Verbindung zwischen PE und N her diese ist in den NSHVs vorzusehen. Der ZEP ist an einer leicht zugängli- chen und sichtbaren Stelle zu errichten, es ist Platz für einen umschlie- ßenden Ringkernwanderl vorzusehen.
[721] Eine Selektivitätsberechnung ist für die Niederspannungsschaltanlage inkl. vor- und nachgelagerter Schutzorgane / Sicherungen vorzunehmen, dem AG vorzu- legen, und der Ausführungsplanung beizulegen. Es ist sicherzustellen das im Störungsfall selektiv nur der störungsbehaftete Teil / Gerät direkt über die
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entsprechende zugeordnete Sicherungseinrichtung abgeschaltet wird, und der ungestörte Teil in Betrieb bleibt.
7.7.11.5.1 Allgemeine Anforderungen
[722] Allgemeine Anforderungen an den Aufbau der Niederspannungsanlagen:
Ein- und Abgängen wird je eine N- und PE-Klemme zugeordnet Trennung von Steuerspannung und Spannung der Hauptstromkreise Klemmen mit Klemmenbezeichnungen Zielbezeichnung auf ankommenden und abgehenden Kabeln und Adern müssen einheitlich sein. Hier ist die Quellenbezeichnung aus- schlaggebend. für N- und PE-Leiter dürfen nur blaue und grün-gelbe Adern verwendet werden unter jeder Klemmstelle nur eine Ader separate Übergabeklemmleisten für übergeordnete Steuerungen Bedienungs-, Kontroll- und Messgeräte werden in die Schaltschranktü- ren eingebaut Verschraubte Schaltplantasche (min. DIN A3 in den Türen jedes Schaltschrankfeld mit Beleuchtung über Türkontakt oder Bewe- gungsmelder. jedes Schaltschrankfeld mit separater Schukosteckdose Spannungsversorgung der Beleuchtung und Steckdosen durch sepa- rate Einspeisung Kabeleinführung grundsätzlich von unten Abschottung zwischen Kabeleinführungs- und Geräteraum Standschrank in Stahlblechkonstruktion mit vorderseitigen verwin- dungssteifen Türen mit Profilgummidichtung Schutzart IP 4x Schaltschrankfelder mit Sammelschienen im oberen Teil waagerecht, im Feld senkrecht Sammelschienen in Flachkupfer, entsprechend den Stromstärken für Betrieb und Kurzschluss, unter Berücksichtigung der Resonanzfre- quenz und auf Stützen montiert Sammelschienen berührungssicher gekapselt mit Störlichtbogenbarri- ere Schaltschrankverdrahtungen erfolgen mit Flachkupfer isoliert oder ab- gedeckt oder mit isolierten Leitungen
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[723] Weitere Anforderungen der Niederspannungsanlagen:
Ausparung Multimessgerät Vor- und Fertiganstrich (Farbe in Abstimmung mit AG) für Schalt- schränke bei Aufstellung von Schaltschränken in Außenbereichen entsprechende Maßnahmen des Korrosionsschutzes treffen, z. B. Edelstahl mit Regen- schutzdach und entsprechender Schutzart mindestens jedoch IP 65 Türschloss mit Sicherheitsschwenkverschluss getrennte Verlegung von PE- und N-Leiter Wärmeabfuhr gewährleisten, ggf. durch zusätzliche Schaltschrankent- lüftung. Es ist ein rechnerischer Nachweis zu erbringen der dem AG vorzulegen und den Ausführungsunterlagen beizulegen ist.
7.7.11.5.2 Schaltfelder
7.7.11.5.2.1 Einspeisung oder Kabelabgang mit Leistungsschalter
[724] Leistungsschalter, für Drehstrom, gemäß DIN EN 60947-2 (DIN VDE 0660 Teil 101), Nennisolationsspannung 690 V AC, mit:
Hand- und Motorantrieb 220 V DC Arbeitsstromauslöser 220 V DC Hilfsschalterblock Koppelrelais zur leittechnischen Anschaltung potentialfreier Meldungsausgabe einstellbarem thermischem Überlastschutz, einstellbarem Kurzschluss- Schnellauslöser sowie Meldeleuchten zur Meldung "ausgelöst" Schloss- und Schlüsselverriegelung Unterspannungsauslöser Überspannungsschutz mit Vorsicherung
Digitales Multimessgerät mit Stromwandler, Messumformer für Span- nung für alle 3 Phasen
7.7.11.5.2.2 Motorabgänge
[725] Die Art des Motorabgangs richtet sich nach den Anforderungen des Verfahrens
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sowie nach den Richtlinien des örtlichen EVUs.
[726] Der Motorabgang - ob direkt, , Wendeschaltung etc. - muss mit der entsprechen- den Wechselstromschützkombination nach VDE 0660 ausgeführt sein.
[727] Motorschutzschalter 3polig entsprechend dem Motornennstrom, 1 S + 1 Ö, einstellbarer Überlast- schutz, unverzögerter Kurzschlussschutz, Sicherungsautomaten, Koppelrelais zur leittechnischen Anschaltung, Steuerschalter, Hilfsschütze und Signallampen Bei Motorabgängen mit Thermistorschutz mit zusätzlich einem Auslösegerät für thermischen Motorschutz, Entsprechend Typicals Motor 1 Drehrichtung und Mo- tor 2 Drehrichtung
[728] Stromfernanzeigen sind generell für alle Antriebe ≥ 20 kW (Strommessungen in der Phase L2) vorzusehen, bei Antrieben ≥ 250kW oder Antrieben mit hoher Pri- orisierung erfolgt die Stromfernmessung allphasig inkl. Wicklungstemperatur, bei kleineren Antrieben nach Erfordernis. [729] Motorabgang für Frequenzumrichter 3poliger NH-Sicherungslasttrenner mit NH-Sicherung entsprechend Motor- nennstrom und Sicherungsüberwachung, eingangsseitigem Netzschutz mit RC- oder Varistor-Löschglied, Motorschutzschalter entsprechend Motornennstrom, Sicherungsautomaten, Koppelrelais zur leittechnischen Anschaltung, Steuer- schalter, Hilfsschütz, Signallampen, Auslösegeräten für thermischen Maschinen- schutz (Kaltleiter), Motorabgang für Fremdlüfter direkt bis 2 kW mit Leistungs- schalter für den Motorschutz. Ausführung gemäß Typical Frequenzumrichter Schrank AFUS.
7.7.11.5.2.3 Frequenzumrichter (FU)
[730] Die Aufstellung von Frequenzumrichter erfolgt in eigenen Schaltschränken, bei gegebener Möglichkeit können meherere Frequenzumrichter in einem Schrank zusammengefasst werden.
[731] Für Frequenzumrichter sind die Vorgaben gemäß Kapitel 7.7.10.3 einzuhalten.
[732] Die Leitungen des Frequenzumrichters sind auf separate Reihenklemmen zu le- gen, um einen einfachen Ausbau zu realisieren.
7.7.11.5.2.4 entfällt
[733] entfällt.
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7.7.11.5.2.5 Steuerspannungsversorgung
[734] Im Allgemeinen geschieht die Steuerspannungsversorgung über bereitgestellte 220/24 V. In Sonderfällen kann die die Steuerspannungsversorgung über Klein- transformator als Steuertransformator mit Primärabsicherung (SI-Automat, 2po- lig, mit Fehlersignalschaltern 1 S + 1 Ö) und Sekundärabsicherung über Motor- schutzschalter (kurzschlussfest)vorgenommen werden.
7.7.11.5.2.6 Steuerungen
[735] Sicherungen für Starkstromkreise bzw. für steuer- und regeltechnische Kreise sind räumlich zu trennen.
[736] Für steuer- und regeltechnische Kreise in der Spannungsebene 24VDC sind elektronische Selektivitätsmodule mit Einzelkanalmeldung einzusetzen. Außer- dem sind sie so aufzubauen, dass bei Spannungsrückkehr Maschinen und Anla- gen nicht selbsttätig anlaufen können.
7.7.11.5.3 Geräte
Im Allgemeinen sind Geräte gemäß der Vorzugsliste auszuwählen.
7.7.11.5.3.1 Leistungsschalter
[737] Leistungsschalter sind für eine mechanische Lebensdauer von mindestens 20.000 Schaltspiele auszulegen.
[738] Leistungsschalter sind für eine elektrische Lebensdauer von 1000 Schaltspiele auszulegen.
[739] Leistungsschalter mit einem Nennstrom > 160A sind generell in Einschubtechnik (ausfahrbar) auszuführen.
[740] Alle Leistungsschalter ab 630 A erhalten Speicherantriebe (Federkraftspeicher) und sind als offene Leistungschalter auszuführen. Die mechanische Einschaltung muss dabei in der Betriebsstellung unwirksam gemacht werden, damit die elekt- rische Verriegelung zu weiteren Leistungsschaltern gewährleistet ist.
[741] Der Speicherantrieb (Federkraftspeicher) ist mit einem elektr. Aufzugsmotor aus- zurüsten, der nach jedem Schaltvorgang den Speicherantrieb wieder aufzieht
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(spannt). Außerdem ist der Speicherantrieb (Federkraftspeicher) auch mecha- nisch, über eine Kurbel oder einen Hebel, aufzuziehen (zu spannen).
[742] Der Speicherantrieb (Federkraftspeicher) ist für mindestens 3 Schalthandlungen ohne erneutes aufziehen (spannen) auszulegen.
[743] Es sind nur Leistungsschalter einzusetzen, die die Kurzschlussleistung an der Einbaustelle abschalten können. [744] Der Leistungsschaltertyp ist nach den angeschlossenen Verbrauchern (Transfor- mator, Motoren, usw.) bzw. deren Charakteristika auszulegen.
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[745] Generell haben alle Leistungsschalter einen temperaturabhängigen thermomag- netischen Auslöser (Überstromauslöser).
[746] Leistungsschalter für Kabelzweige, Einspeisungen und leistungsstarken Ver- brauchern erhalten zu dem parametrierbare elektronische Auslösesysteme. Die elektronischen Auslösesysteme sind für den jeweiligen Anwendungsfall (mindes- tens I> und I>> sowie un- oder kurzzeitverzögerte Auslöseansprechwerte) aus- zulegen und mit dem AG abzustimmen. Die Messungen erfolgen 3phasig über Stromwandler (inkl. Kerne für Diff-Schutz).
[747] Leistungsschalter als Einspeise- oder Kupplungsschalter sind mit digitalen Aus- löse-, Steuer- und Monitoringsystemen inkl. Strom- und Spannungswandlern und einer Profinet-Schnittstelle zur Kommunikation mit der PLT auszuführen.
[748] Alle Leistungsschalter mit elektronischem Auslösesysteme sind mit Arbeitsstrom- auslöser inkl. Hilfsschaltern, Kontakte und Stellungsmeldungen auszurüsten.
[749] Leistungsschalter als Einspeise- oder Kupplungsschalter sowie als Abgangs- schalter für einzelne leistungsstarke Verbraucher sind mit Unterspannungsaus- lösung inkl. Hilfsschalter und Kontakte auszurüsten.
[750] Bei Einspeisungen und Kupplungen sind am Hilfsschalter des Leistungsschalters zusätzlich 2 Öffner zur elektrischen Verriegelung mit 2 weiteren Leistungsschal- tern vorzusehen.
7.7.11.5.3.2 Lastschalter / Lasttrennschalter
[751] Last(trenn)schalter sind für eine mechanische Lebensdauer von mindestens 10.000 Schaltzyklen (0 – I – 0- II – 0) auszulegen.
[752] Alle Last(trenn)schalter sind so auszuführen, dass sie im ausgeschalteten Zu- stand mit einem Schlosss zu sichern sind.
[753] Die Anzahl der Pole des Last(trenn)schalter ist entsprechend des Einsatzberei- ches am Betriebsmittel auszulegen.
Gleichstromanwendungen 2polig Gleichstromanwendungen 3polig (bei zusätzlichen 0V-Abgriff) Wechselstromanwendung 1polig Wechselstromanwendung 2polig (Sicherheits- und Wartungsschalter) Drehstromanwendung 3polig Drehstromanwendung 4polig (Sicherheits- und Wartungsschalter)
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[754] Der Bemessungsbetriebsstrom des Last(trenn)schalter ist entsprechend des
Nennstromes des Betriebsmittels, der Betriebsart / Charakteristik (z. B. AC23) des Betriebsmittels und zzgl. einer Reserveleistung von 30% (Auslastung 0,7) auszulegen.
[755] Last(trenn)schalter die von der PLT fernwirktechnisch bedient werden, sind mit Motorantrieben inkl. Hilfsschaltern und Stellungsmeldern auszurüsten.
7.7.11.5.3.3 Sicherungslasttrennschalter
[756] Für Sicherungslastrennschalter gelten allgemein die Ausführungen aus Kapitel 7.7.11.5.3.2 mit den nachfolgen Anforderungen.
[757] Sicherungslasttrennschalter sind für eine mechanische Lebensdauer von min- destens 1500 Schaltspielen,
[758] Sicherungslasttrennschalter sind für eine elektrische Lebensdauer von mindes- tens 300 Schaltspielen auszulegen.
[759] Sicherungslasttrennschalter die von der PLT fernwirktechnisch bedient werden, sind mit Motorantrieben inkl. Hilfsschaltern, Kontakten und Stellungsmeldern auszurüsten.
[760] Sicherungslasttrennschalter mit einem Speicherantriebe (Federkraftspeicher), sind mit Mitnahmekontakte auszuführen, die bei Auslösung einer Sicherung den Sicherungslasttrennschalter allphasig ausschalten.
[761] Bei Einsatz von Sicherungslasttrennschalter sind die zugehörigen Sicherungen als Kurzschlussschutz hinter dem Lastschalter einzubauen, damit die Sicherun- gen freigeschaltet werden können. Auf kurzschlusssichere Verlegung ist beson- ders zu achten, wie z. B. Abdecken der spannungsführenden Teile.
[762] Die Auslösecharakteristik / Sicherungsbereich der Sicherung ist entsprechend des Betriebsmittels zu wählen.
[763] Alle Sicherungslasttrennschalter sind mit integrierten elektronischen Sicherungs- überwachungen auszurüsten.
[764] Die elektronischen Sicherungsüberwachung ist mit Hilfsschaltern, -kontakten auszurüsten, die in eine Sammelstörmeldung je Schaltschrank / -feld mit einzu- binden und an PLT zuleiten ist.
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7.7.11.5.3.4 Schütze
[765] Schütze sind entsprechend ihrer Leistungsdaten nach Betriebsart AC 3 einzuset- zen, soweit nicht Reduzierungen aufgrund der Erwärmungsprüfungen vorzuneh- men sind.
[766] Für den Kurzschlussschutz der Schütz ab 200 A Nennstrom sind NH-Sicherun- gen als sog. Geräteschutzsicherungen (Betriebsklasse aM) einzusetzen. Unter 200 A sind Sicherungen der Betriebsklasse gG einzusetzen.
[767] Bei der Betriebsklasse aM ist der Überlastschutz des Betriebsmittels (Motor) an- derweitig zu realisieren.
7.7.11.5.3.5 Bimetall-Relais
[768] Es sind nur Bimetall-Relais mit Temperaturkompensation bis 55 °C und mit Pha- senausfallschutz einzusetzen.
[769] Bimetall-Relais sind mit Selbstsperrungen auszuführen. Sie sind mit Hilfskontak- ten 1 S + 1 Ö auszurüsten. Die Einstellskalen von Bimetall-Relais müssen eine genaue Einstellung gewährleisten. Besitzt die Skala weniger als 5 Einstellwerte, so ist der Einstellpunkt nach Angaben der Datenblätter zu markieren.
7.7.11.5.3.6 Koppelrelais
[770] Koppelrelais müssen dem Fabrikat und dem Typ nach der zur Ausführung kom- menden Leittechnik entsprechen. Sie sind auf Klemmleisten zu verdrahten.
7.7.11.5.3.7 Sicherungen und Leitungsschutzschalter
[771] Generell sind die zur Ausführung kommenden Sicherungselement mindestens für den Industriestandard auszulegen. Abweichungen sind dem AG schriftlich mitzuteilen und sich schriftlich genehmigen zu lassen, und gelten nur für den Ein- zelfall.
[772] Alle Sicherungen, Sicherungsautomaten (SI-Automat) , etc. sind mit Sicherungs- überwachungseinrichtungen, Fehlersignalschaltern, etc. auszuführen, die ein Auslösen einer oder mehrerer Sicherungselemente erkennt, und diese als Sam- melmeldung pro Feld bzw. Schaltschrank an die Leittechnik überträgt.
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[773] Als Sicherungen, die gleichzeitig den Überlast- und Kurzschlussschutz überneh- men, werden
≤ 50A Neozed / Diazed und
50A NH-Sicherungen verwendet.
[774] Neozed / Diazed Sicherungen sind nur bis 50 A zu verwenden darüber sind NH- Sicherungen mit Trenner oder Sicherungslasttrenner zu verwenden.
[775] Zur Absicherung der Wechselstrom(steuer)kreise werden z. B. in Schützabzwei- gen Leitungschutzschalter mit Fehlersignalschaltern 1 S + 1 Ö eingesetzt. Das Schaltvermögen der Automaten muss so groß sein, mindestens jedoch 10kA (Bemessungs-Kurzschluss-Ausschaltvermögen Icn) für Industriestandard, dass sie zu Vorsicherungen bis 400 A eingesetzt werden können. Bei Einsatz der Si- cherungsautomaten in GS-Steuerung muss deren Schaltvermögen mind. 10 kA L/R = 13 ms in der 2-poligen Ausführung betragen. SI-Automaten für die Gleich- stromversorgung sind mit Fehlersignalschaltern 1 S + 1 Ö auszuführen.
[776] Das erforderliche Schaltvermögen, mindestens jedoch 10kA, der Sicherungsele- mente ist mit einer Berechnung dem AG nachzuweisen, der Ausführungsplanung beizulegen und ggf. > 10kA auszuführen.
[777] Für jeden Sicherungsabgang ist eine Schleifenwiderstandsmessung nach DIN VDE 0100 durchzuführen und der Kurzschlussstrom zu ermitteln. Dieser muss im Zusammenhang mit dem vorgeschalteten Überstromschutzorgan in der gefor- derten Zeit auslösen.
7.7.11.5.3.8 Hilfsrelais, Hilfsschütze
[778] Hilfsschütze sind vorzugsweise zur Kontaktvervielfachung und für Spannungs- überwachung in Abzweigen einzusetzen. Die Kontaktsicherheit muss auch für Kleinspannung gewährleistet sein.
7.7.11.5.3.9 Drucktaster, Meldeleuchten
[779] Druckknopftaster sind in folgenden Farben auszuführen:
"Rot" für Ausschaltung "Schwarz" für Einschaltung
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[780] Leuchtmelder sind in folgenden Farben einzusetzen.
"Rot" für Störmeldung "Weiß" für Rückmeldung AUS "Grün" für Rückmeldung EIN
[781] Andere Farben für Leuchtmelder zur Darstellung weiterer Funktionen sind nach den Vorgaben der gültigen technischen Regelwerke zu wählen, und diese sich im Vorfeld schriftlich vom AG bestätigen zu lassen.
[782] Als Leuchtmittel sind ausschließlich Lampen in LED-Technik zu verwenden.
[783] Bei Schränken mit Meldeleuchten muss eine Lampenprüfschaltung vorgesehen sein, die alle Meldeleuchten bei Betätigung des Prüftasters aufleuchten lässt.
7.7.11.5.3.10 Klemmen und interne Verkabelung
[784] Es sind Reihenklemmen zu verwenden, in Hauptstromkreisen mit Isolierkörpern aus Duroplast. Sie müssen einen Schutz gegen Selbstlockern besitzen.
[785] Steuerstromkreise sind mit Leitungen H07Z-K (halogenfrei) zu verdrahten. Der Mindestquerschnitt für Steuerleitungen beträgt 1,5 mm².
[786] Die Kabel und Leitungen mit Spannungen größer 230 V sind getrennt zu verle- gen.
[787] Die Verdrahtung zu Geräten, die Steckverbindungen besitzen oder auf Türen montiert sind, erfolgt mit flexiblen Leitungen.
[788] Feindrähtige Leitungen dürfen nur mit Aderendhülsen oder Stiftkabelschuhen an Schraubanschlüsse geklemmt werden.
[789] Aderendhülsen sind in halogenfreier Ausführung und mit dem zur Leitung / Ader passenden DIN 0113 Farbcode zu verwenden.
[790] Bei direktem Anschluss der Leiter an Sammelschienen sind diese bis zum Schutzorgan kurzschluss- und erdschlusssicher zu verlegen.
[791] Müssen wärmebeständige Leitungen eingesetzt werden, sind Leitungen mit PTFE-Isolationen zu verwenden.
7.7.11.5.3.11 Kabelanschluss
[792] Für jeden Abzweig sind Anschlussmöglichkeiten von Kabelquerschnitten in
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Abhängigkeit der Stromstärke, Leistung bzw. Kabellänge vorzusehen.
[793] Anschlüsse größerer Leistungen sind mit Hilfssammelschienensystemen auszu- rüsten.
7.7.11.5.3.12 Leistungs- / Energieverbrauchsmessgeräte
[794] Leistungs- / Energieverbrauchmessgeräte sind in allen Abgängen zu Energie- und Abgangsverteilern einzubinden.
[795] Die Leistungsdaten sind über ein Bussystem an die Leittechnik zu übergeben. Dazu zählen für jede Phase die Spannungen, die Ströme, die Wirkleistungen, cos phi und die Summenwerte vom cos phi, der Wirk-, Blind-, Scheinleistung.
[796] Die Leistungs- und Energieverbrauchsmessgeräte und der zugehörige Messauf- bau müssen den Anforderungen der KWK genügen.
7.7.11.5.3.13 Messwandler
[797] Als Strommesswandler einzusetzen sind kompakte Messwandlersätze, beste- hend aus drei Einzelstromwandlern, die gemeinsam mit den Primärleitern L1, L2 und L3 sowie dem Neutralleiter auf einer Bodenplatte montiert sind. Die gesamte Einheit muss über eine Abdeckkappe aus Plexiglas als Schutz gegen direkte Be- rührung verfügen.
[798] Der Strom auf der Sekundärseite beträgt maximal 5 A.
[799] Einzuhalten sind folgende Werte:
Nennfrequenz 50 (60)Hz Isolierstoffklasse E Bemessungsbetriebsspannung Um = 0,72 kV thermischer Bemessungskurzzeitstrom Ith = 60xIN/1s Bemessungsstoßstrom Idyn = 2,5xIth, mind. 100kA Bemessungsisolationspegel (Prüfspannung) 4kV/1min gem. EN61869-2 Überstrombegrenzungsfaktor FS5 bzw. FS10 Oberschwingungsströme bis zur 50sten Harmonischen Genauigkeitsklasse 0,5 %.
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7.7.11.5.3.14 Motorschutz
[800] Bei normalen Betriebsverhältnissen werden Motorschutzschalter, Leistungschal- ter oder Sicherungslasttrenner eingestetzt. Bei kleineren Antrieben wird eine Mo- torschutzschalter mit Überstrom- und Kurzschlussauslöser ausgeführt.
[801] Bei langen Anlauf- und Bremsvorgängen, hoher Schalthäufigkeit oder Einpha- senlauf muss hingegen ein Thermistor-Motorschutz vorgesehen werden.
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[802] Läuferkritische Motoren benötigen zusätzlich zum Thermistor-Motorschutz ein Motorschutzrelais. Über FU drehzahlgeregelte Motoren sind grundsätzlich mit Kaltleitern auszurüsten.
[803] Die Messleitung für den Thermistor-Motorschutz ist räumlich getrennt von der Leistungsverkabelung in einer separaten geschirmten und halogenfreien Leitung zu verlegen.
7.7.11.5.3.15 Messungen, Meldungen
[804] Alle Messungen werden über Messumformer als Signale 4 - 20 mA und alle Mel- dungen als potentialfreie Kontakte auf eine im Schaltfeld räumlich getrennt an- geordnete Klemmenleiste mit Trennklemmen geführt.
7.7.11.5.4 Berührungsschutz
[805] Es gelten u. A. die Bestimmungen der DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0106-100 und DIN VDE 0660-514
[806] Als Schutzmaßnahme gegen eine zu hohe Berührungsspannung kommt die Schutzerdung bzw. Schutzpotentialausgleich zur Anwendung. Alle Anschlüsse und Klemmen sind innerhalb der Schränke gegen zufälliges Berühren zu sichern.
[807] Die Einhaltung der Schutzvorschriften ist mittels Prüfzertifikat nachzuweisen.
7.7.12 Kabelwege und Verkabelung
7.7.12.1 Kabelspezifikation
[808] Leistungsverkabelungen werden entsprechend DIN VDE 0298 mit einem Reduk- tionsfaktor 0,69 für Dauerbetrieb bei einer Umgebungstemperatur von 45 °C di- mensioniert.
[809] Es sind halogenfreie, nach EN Normen gefertigte Kupferkabel zu verwenden. Dabei sind vorrangig Kabeltypen einzusetzen, die für Industriebauten zugelassen sind. [810] Die Kabelmäntel müssen je nach Verwendungszweck und Einsatzart gegen
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Sonneneinstrahlung, chemisch aggressive Atmosphäre, Öleinwirkung, Bakte- rieneinwirkung und Nagetiere widerstandsfähig sein. Die Kabel müssen geeignet sein für die Verlegung in Innenräumen, im Freien, in Erde und in Wasser.
[811] Für Kabel, die einer Umgebungstemperatur von mehr als 50°C ausgesetzt sind, müssen Teflon- oder Silikonkabel vorgesehen werden.
[812] Bei Anschluss von Frequenz ändernden Systemen sind die Kabel und Leitungen bis zu den Abnehmern in hochfrequent geschirmter symmetrischer Ausführung zu verwenden.
[813] Kleinsignalleitungen sind bis zum Übergabepunkt auf Stammkabel oder Wandler etc. als flexible und geschirmte Leitungen auszuführen
[814] Für Motorleistungskabel (Niederspannungskabel) ist als kleinster Querschnitt 2,5 mm² zugelassen.
[815] Kabel mit Querschnitten < 16mm² sind direkt aufzuschrauben oder zu klemmen. Ab 16mm² sind verpresste Kabelschuhe zu verwenden. An einen Kabelschuh darf nur eine Kabelader angeschlossen werden. Es müssen Cu-Rohrkabel- schuhe mit DIN 6-Kantpressung verwendet werden, die Ausführung erfolgt nach DIN 48083-4 und DIN 46235.
[816] Das Anschließen von Kabeln ab 95 mm² Querschnitt hat vorschriftsmäßig mit einem Drehmomentschlüssel zu erfolgen. Die Drehmomente sind auf den ver- braucherbezogenen IBS-Protokollen des AG zu dokumentieren.
[817] Für Steuerkabel (Motorsteuerkabel) ist als kleinster Querschnitt 1 mm² zugelas- sen.
[818] Der max. zulässige Spannungsabfall zwischen Transformator und Niederspan- nungshauptverteilung darf max. 1 % betragen, der maximale Spannungsabfall aller weiteren Kabel bis zum Verbraucher darf 3 % betragen.
[819] Die max. Strombelastung der einzelnen Kabel darf 80 % bei 30 °C nicht über- schreiten. Bei Überschreitung ist eine entsprechende Erhöhung des Querschnitts erforderlich. Die Leitungsquerschnitte und die zugehörigen Überstrom-Schutzor- gane sind entsprechend zu dimensionieren. Entsprechende Tabellen sind der DIN VDE 0276zu entnehmen. Die Auslegungen der Kabelquerschnitte sind an- hand der Rechnung, und der getroffenen Parameter (Reduktionsfaktor, etc.) vor- zustellen und mit dem AG abzustimmen und den Ausführungsplanungen beizu- fügen.
[820] Für die Steuer-, Mess-, Regel- und Signalsysteme sind die erforderlichen bündel- bzw. lagenverseilten Kabel generell in abgeschirmter Ausführung einzusetzen. Dabei muss über die miteinander verseilten Adern der gemeinsame Schirm lie- gen, der eine Fremdbeeinflussung und damit die Übermittlung von Fehlsignalen
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sicher vermeidet.
7.7.12.2 Verkabelung
[821] Kabelkreuzungen sind soweit wie möglich zu vermeiden.
[822] Für die Verlegung von Kabeln gilt:
Leistungskabel und Mess- und Steuerkabel dürfen nicht auf gleichen Kabelleitern / Kabeltrassen verlegt werden. Steuerkabel > 60 V werden mit 300 mm Abstand zu den Steuer- und Messkabel verlegt.
Steuer- und Messkabel werden auf der oberen Kabelpritsche verlegt. Leistungskabel werden auf der mittleren bzw. unteren Kabelpritsche verlegt. MS Kabel werden auf der unteren Kabelpritsche verlegt. Kabel im Funktionserhalt sind auf der Kabelleiter in Funktionserhalt mit Befestigungsmaterialien im Funktionserhalt zu verlegen welche ober- halb der nicht Funktionserhalttrassen angeordnet sind
[823] Kabel sind EMV-konform zu verlegen, unter anderem sind Einleiterkabel als Lei- terbündel punktsymmetrisch zu verlegen und die Hauptkabel sind möglichst nahe an den Potenzialausgleichsstrukturen zu führen
[824] Der Kabelverlauf soll so sein, dass Wartungsarbeiten an oder das Auswechseln von Apparaturen geschehen kann, ohne dafür die Kabelleiter entfernen zu müs- sen und / oder den Kabelverlauf unterbrechen zu müssen.
[825] Falls eine vibrationsfreie Montage von EMSR Komponenten nicht möglich ist, muss über Zwischenklemmdose der Komponentenanschluss mit einer flexiblen Leitung ausgeführt werden.
[826] Wo Kabel mit Metallkanten in Berührung kommen, sind die Kabel mit einer festen Abdeckung aus Plastik o.ä. gegen die scharfe Kante dauerhaft zu schützen.
[827] Bei Kabeldurchführungen durch Brandwände, sind ständig provisorische Brand- schottungen vorzunehmen.
[828] Die Kabel werden überwiegend auf Kabelleitern verlegt und sind dabei sorgfältig zu ordnen. An Stellen, an denen die einwandfreie Lage der Kabel ohne
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Befestigung nicht möglich ist, sind die Kabel Kabelschellen mit Gegenwanne zu befestigen. Kabelkreuzungen sind zu vermeiden.
[829] Die Verlegung von Einleiterkabeln erfolgt im Bündel wie folgt:
bis einschließlich einem Leiterquerschnitt von 120mm² sind mehradrige Kabel einzusetzen. bei einem Querschnitt von 150mm² kann zwischen Einleiter und Mehr- leiterkabeln gewählt werden. für Querschnitte größer als 150mm² sind Einleiterkabel zu verwenden.
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[830] Einzeladerkabel sind im Drehstromverbund zu bündeln bzw. mit Kabelschellen wie z. B. Dutchclamp® Triple oder ähnlichen kurzschlussfest zu verlegen bzw. zu befestigen.
[831] Die einzelnen Kabeladern müssen mit Phasenfarben, Nummern oder mit einem Farbcode mind. alle 2m gekennzeichnet sein.
[832] Bei Verlegung auf senkrechten Kabeltrassen, Wänden und Decken sind die Ka- bel mit korrosionsbeständigen Kabelschellen mit (Kunststoff-)Unterlegwanne zu befestigen. Kabelschellen sind dabei in halogenfreier und schweren tauchfeuer- verzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461 auszuführen. Hierbei sind bei vor- handenen Halteschienen pro laufender Meter zwei Kabelschellen zu verwenden, (Abstand 0,5m) Es dürfen nur dort mehrere Kabel durch eine Schelle gehalten werden, wo die Trassenbreite eine Einzelverlegung unmöglich macht, Ausnahme ist die Verlegung von Kabel mittels KSV-Schellen.
[833] Kabel, die infolge Wärmeausdehnung von Anlagenteilen den Ausdehnungen fol- gen müssen, sind in flexibler Ausführung vorzusehen und in diesem Bereich mit ausreichendem Spielraum zu verlegen.
[834] Alle Kabel sind in einer durchgehenden Länge ohne Kabelmuffen zwischen den Kabelzielen zu installieren. Ausgenommen sind 10 kV Kabel mit einer Länge über 500 m.
[835] Sobald die Kabel nicht mehr auf Kabelleitern oder Trassen geführt werden, sind die Leistungskabel generell einzeln in Kabelstahlrohren in schweren tauchfeuer- verzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461 zu verlegen. Bei den Steuer-, Mess-, Regel- und Signalkabeln können mehrere gleichartige Kabel in einem Schutzrohr geführt werden.
[836] Beim Belegen von Kabelleitern, Kabelpritschen, Kabeltrassen, Kabelkanälen etc. sowie beim Bemessen der Kabel ist dafür zu sorgen, dass eine ausreichende Belüftung der Kabel gewährleistet ist und eine thermische Überlastung, Pressung oder Verformung der Kabel nicht auftreten kann.
[837] Bei Außenwanddurchführungen im Erdbereich ist eine Kabeldurchführung mit ei- nem Stopfrahmen aus synthetischem Gummi, dichtend, druckwasserdicht und resistent gegen Temperaturschwankungen oder gleichwertiges vorzusehen.
[838] Für alle Mess- und Signalkreise, die empfindlich gegen Störspannungen sind (z. B. Temperaturmessungen mit Thermoelementen und Kompensograph), müssen die Kabel mit verzinktem Stahlrohr / Stahlschlauch bzw. mit verdrillten Leitern und Schirmung oder in Extremfällen mit beiden gegen derartige Einflüsse abge- schirmt werden. Thermoelement-Leitungen sind auch auf Kabelleitern in verzink- tem Stahlrohr oder Stahlschlauch zu verlegen. Bei Kabelverlegungen an
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warmgehenden Teilen ist dem Wärmeeinfluss Rechnung zu tragen.
[839] Es ist eine Isolationsmessung mit Messgeräten nach DIN EN 61557 (DIN VDE 0413) vorzunehmen. Zu messen sind:
Außenleiter – Außenleiter Außenleiter – Neutralleiter Außenleiter – Schutz- bzw. Schutz- und Neutralleiter
[840] Der kleinste gemessene Wert ist in einem Prüf- und Montageendabnahmeproto- koll anzugeben. Der nachzuweisende Mindestwert beträgt 1kOhm/1V Betriebs- spannung, bei Neuinstallationen gemäß VDE 0100 600 mindestens 1 MOhm Be- triebsspannung.
[841] Mittelspannungskabel sind über entsprechende Kabelendverschlüsse anzu- schließen. Die Endverschlüsse sind für den auftretenden Stoßkurzschlussstrom auszulegen. Die Kabelendverschlüsse müssen für den Kabelanschlusspunkt ge- eignet sein.
[842] Das Montieren von Schraubbolzen für den Kabelanschluss hat mit einem Dreh- momentschlüssel zu erfolgen. Das Drehmoment des Kabelanschlusses ist über ein geeignetes Protokoll nachzuweisen.
7.7.12.3 Kabelkennzeichnung
[843] Zur Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen werden Kabelnummer verwendet. Den Aufbau der Kabelnummerierung regelt die WIM-RL und die C7.10.
[844] Am Anfang und am Ende jedes Kabels sind UV-beständige Klebeschilder bzw. Kabelmarker mit UV-beständiger Beschriftung und Kabelbinder zu verwenden. Ebenso sind die Kabel und Leitungen vor und hinter Wanddurchbrüchen zu kenn- zeichnen. Es handelt sich bei der Kennzeichnung um eine dauerhafte und Schalt- plänen entsprechende eindeutige Kennzeichnung. Jedes Kennzeichen ist in der Gesamtanlage nur einmal zu vergeben.
[845] Die Ausführung muss dem rauen Kraftwerksbetrieb genügen.
[846] Der Ausführungsstandard Beschilderung (C7.9) ist einzuhalten.
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7.7.12.4 Haupttrassen / Hauptpritschen, Stichtrassen, Kabelrohre mit Zubehör
[847] Generell sind alle KabelrinnenKabelleiter -leerrohre, Stiele, Ausleger, etc. sowie sonstiges Zubehör und Kleinteile aus Stahl in einer schweren tauchfeuerverzink- ten Ausführung (> 80 μm) nach DIN EN ISO 1461 sowohl im Außen- wie auch im Innenbereich auszuführen. Vorzugweise sind Kabelleitern zu verwenden, Abwei- chung sind mit anzuzeigen. In Bereichen in denen aggressive und korrosive Um- gebungsbedingungen auftreten können, müssen geeignete Maßnahmen zum Korrosionsschutz, z. B. die Verwendung von Edelstahl, etc. getroffen werden. Alle Trassensystem sind nach DIN ISO 1461 auszuführen.
[848] Generell sind Bögen, Winkel, etc. als Formstück in einer schweren tauchfeuer- verzinkten Ausführung (> 80 μm) nach DIN EN ISO 1461 auszuführen.
[849] Allgemein ist der Verlauf bzw. das Routing der Kabeltragsysteme kollisionsarm zu planen, sodass keine Leitungen anderer Medien über den Kabeltragsystemen geführt bzw. kreuzt wird. In Bereiche in denen eine Parallelführung und / oder Kreuzung unvermeidlich ist, sind die Kabeltragsysteme entsprechend auf Ab- stand zu den anderen Leitungen zu führen und ggf. noch mit Systemdeckeln zu schützen.
[850] Beim Planen bzw. Engineering der Kabeltragsysteme sind die derzeit gültigen Norme und Richtlinien zur EMV gerechten Leitungsführung zu berücksichtigen. D. h. jede Spannungs- und ggf. Funktionsebene wird einer separaten Trasse ge- führt. Abweichung sind bei AG anzuzeigen. Die Kabeltrassen unterschiedlicher Spannungs- und Funktionsebenen werden bei horizontaler Führung übereinan- der und bei vertikaler Führung nebeneinander, mit dem entsprechenden Abstand (Oberkante unter Trasse zu Unterkante obere Trasse 300mm) gem. EMV- Be- trachtung, um eine gegenseitige Beeinflussung zu vermeiden, geführt.
[851] Wo Spannungs- bzw. Funktionsebenen nicht über Trassenebenen getrennt wer- den können, sind andere geeignet Maßnahmen zur Einhaltung einer EMV-kon- forme Ausführung, wie z. B. Trennsteg, etc. umzusetzen.
[852] Kabeltragsysteme auf denen Leitung mit Funktionserhalt geführt werden sind ebenfalls als funktionserhaltende Kabeltragsysteme auszuführen..Dabei sind alle verbauten Aufhängungs- und Befestigungsmaterialien ebenfalls in der entspre- chenden Funktionserhaltklasse auszuführen und haben die Vorgaben der DIN 4102 Teil 12 zu erfüllen. Die Funktionserhaltstrassen sind als jeweils oberste Trasse auszuführen.
[853] In Bereich von Löschanlagen wie z. B. Sprinkleranlagen sind Kabeltragsysteme zu verwenden die z. B. gem. VDS 2092 zugelassen sind.
[854] In Bereichen, in denen mit herabfallenden Gegenständen oder starker
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Verschmutzung zu rechnen ist, sind die Kabeltragsysteme mit entsprechenden Systemdeckel in schweren tauchfeuerverzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461 auszuführen.
[855] Die Kabeltragsysteme sind außerdem im Außenbereich und in Bereichen von Verkehrswegen grundsätzlich mit passenden Systemen abzudecken.
[856] In Bereichen, wo die Kabeltragsysteme auf dem Boden montiert werden, sind diese in einer begehbaren Ausführung herzustellen. Ggf. sind die Systemdeckel für begehbare Kabeltragsysteme gem. z. B. ASR in einer rutschhemmenden Aus- führung z. B. Riffelblech, etc. herzustellen.
[857] Für die Installation und Anpassung von Kabelrinnen, -leitern, leerrohre, etc. gel- ten allgemein alle anerkannten Regeln der Technik. Insbesondere aber nicht aus- schließlich ist darauf zu achten:
• Zuschnitte von verzinkten / tauchfeuerverzinkten Materialien sind ohne Wärmeeintrag (kein Einsatz von Winkelschleifern oder ähnlichen) in das Material z. B. durch Sägen oder Schneiden herzustellen.
• Alle Schnittkanten sind mechanisch nachzubearbeiten (entgraten mit ei- ner Feile) und mit min. 2 Anstriche mit Zinkstaubfarbe mit einem hohen Anteil an Zinkpigmenten und abschließen mit 1x Zinkspray oder Zink-Alu- Spray, entsprechend gegen Korrosion zu schützen.
• Alle Verbindungen der Kabelrinnen / -leitern, Formteilen, etc. sind so zu wählen und auszuführen, dass keine kantigen bzw. scharfkantigen Ver- bindungen, Einspießungen, etc. innerhalb der Kabelrinnen / -leitern und Formteilen entstehen.
• Sollten Konstruktionsteile, Schrauben, etc. aus dem Kabeltraggestell bzw. der Gesamtkonstruktion hinein- oder hinausragen sind diese entspre- chend mit z. B. Kappen zu sichern.
[858] Bei der Bestimmung des Kabelverlaufes und der Lokalisierung elektrischer Ap- paratur / Anlagen sollte nachfolgendes beachtet werden:
lokale konstruktive Möglichkeiten leicht erreichbar vibrationsfreier Montageort keine Befestigung an oder auf Prozessleitungen, entfernbare Geländer- Konstruktionen usw. keine hindernisformenden oder den freien Durchgang behindernden Konstruktionen Bei Doppelböden mit einer lichten Höhe unter 20 cm, sind für die Kabel- wege Kabelleiter in schweren tauchfeuerverzinkten Ausführung nach
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DIN EN ISO 1461 zu verwenden, welche direkt auf dem Betonboden befestigt werden Alle Trassenverläufe sind mit dem AG abzustimmen Bei Durchführungen in den Außenbereich sind die Kabeltragsysteme mit einem Gefälle nach außen zu installieren
[859] Beim Regelabstand der Stiele bzw. Ausleger für die Kabelleitern von 1500 mm muss eine Tragfähigkeit der Kabelleitern von 150 kg/m gewährleistet sein. Die Kabelleiterbreite auf den Hauptkabeltrassen ist grundsätzlich 600 mm (Kabelprit- schen für Kabel mit Funktionserhalt im Brandfall: 400 mm), die Holmhöhe beträgt 60 mm, der Sprossenabstand 300 mm.
[860] Mit ausreichendem Sicherheitszuschlag soll die Tragfähigkeit der Kabelleiter / Kabeltrassen mit angebrachten Haltekonsolen so ausgelegt sein, dass eine ma- ximal zulässige Durchbiegung von 5 mm zwischen zwei Stützpunkten erst mit Belegung der vorhandenen Platzreserve auftritt. Zum Überbrücken größerer Ab- stände sind zwingend Weitspann-Leitern in schweren tauchfeuerverzinkten Aus- führung nach DIN EN ISO 1461 zu verwenden.
[861] Die Befestigung der Kabelleiter erfolgt bei frei im Raum verlaufenden Trassen an Auslegern, die ein- bzw. doppelseitig an Raum-, Decken- oder Standstielen be- festigt sind. Bei Kabeltrassen, die entlang von Betonwänden verlaufen, werden die Ausleger an Wandstielen, an Halfenschienen oder mit Schwerlastdübeln be- festigt. An Stahlkonstruktionen werden die Ausleger angeklammert.
[862] Montagematerial wie Hängestiele, Ausleger, etc. sind min. in schweren tauchfeu- erverzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461 zu verwenden
[863] Kabelpritschen sollen weitgehend ohne Rüstung oder mit nur geringem Rüs- tungsaufwand, d. h. <4 m Höhe erreichbar sein.
[864] Für vertikale Kabelwege sind Steigetrassen mit Kabelleitern vorzusehen, welche ober- und unterhalb von Decken abgefangen (befestigt) werden. Die Kabel sind mit Schellen inkl. (Kunststoff-)Gegenwannen zu befestigen.
[865] Steigetrassen sind in schweren tauchfeuerverzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461 mit einem Sprossenabstand von max. 300mm zu verwenden.
[866] Es sind Tragstiele für Steigetrassen zwischen Decke und Fußboden einzusetzen.
[867] Bei vertikalen Kabelwegen ist bei Bedarf ein Rammschutz vorzusehen. Das ge- samte Material ist in schweren tauchfeuerverzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461 zu liefern.
[868] Falls bei Einzelkabel eine Rohrverlegung nicht möglich ist (z. B. auf dem letzten Teilstück vor der Einführung am Verbraucher) sind die Kabel durch geeignete
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Maßnahmen vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. [869] Für Gebäudeinstallationen kommen je nach Örtlichkeit und Einsatzbeanspru- chung neben Stahlpanzerrohren (StaPaRohr) in schweren tauchfeuerverzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461, auch Aluminiumrohre (AlPaRohr) zum Ein- satz.
[870] Kabelleitern / Kabeltrassen, Hänger und Wandschienen sollen mit Endsteckern abgeschlossen sein.
[871] Kabeltragesysteme wie Leitern und Rinnen sind mit einem Abstand zur Wand oder sonstigen Konstruktionen von 50mm zu installieren.
[872] Bei übereinander liegenden Kabeltrassen ist ein min. Abstand von 300mm (OK Holm zu UK Ausleger) einzuhalten. In beengten verfahrenstechnischen Berei- chen und kürzeren Trassen ist ein geringerer Kabelleiternabstand – minimal 200 mm – in Abstimmung mit dem AG möglich.
[873] Für Winkel und Bögen müssen Fertigteile eingesetzt werden
[874] Verbindungen von Kabelleitern bzw. -Rinnen sind mit Formstücken wie z. B. Ver- bindern, Stoßstellenleisten, etc. zu verschrauben. Hierfür sind Linsenkopf- schrauben mit selbstsichernden Muttern zu verwenden.
[875] Kabelleitern und deren Tragkonstruktionen sind untereinander zu verschrauben. Nieten und Schweißen ist nicht zulässig.
[876] Für Verlegung von Kabelbündel sind Bügel-Schellen mit Kunststoffgegenwannen zu verwenden.
[877] Alle Kabelstahlrohre sind in schweren tauchfeuerverzinkten Ausführung nach DIN EN ISO 1461 zu liefern, zu entgraten und mit Endtüllen zu versehen, bevor die Kabel installiert werden. An Stahlbauten müssen die Befestigungen mittels Klemmverbindungen hergestellt werden. Das Schrauben, Nieten oder Schwei- ßen ist am Stahlbau nicht gestattet.
[878] Die Verbindung der Rohre untereinander ist als gesteckte Ausführung (nicht ge- schraubt) zu verwenden.
[879] Bei Bögen ist bei Kabelstahlrohre die offene Verlegung zu wählen
[880] Leerrohre zum Einbetonieren oder Verlegung im Erdreich sind aus PVC oder PE zu wählen.
[881] Kabelschutzrohre sind mindestens alle 1,0m beidseitig zu befestigen. [882] Sämtliche Schäden an gestrichenen und galvanisierten Oberflächen, verursacht durch Transport oder Montage, sind sofort zu behandeln.
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7.7.12.5 Kabeltrassenbelegung
[883] MS-Leistungskabel (Level A), NS-Leistungskabel und Steuerkabel >60 V (Level B) sowie Steuerkabel <60 V, Leittechnik- und Kommunikationskabel (Level C) sind auf getrennten Kabelleitern zu verlegen.
[884] Dabei sind die Mindestabstände der Leittechnikkabel von 300 mm zu Level B und 600 mm zu Level A für eine ausreichende elektromagnetische Abschirmung ein- zuhalten.
[885] Die Belegung der Level erfolgt von oben nach unten:
[886] Level C – mit mehrlagiger Belegung:
Leittechnikkabel ≤60 V binär und analog Messkabel Lichtwellenleiter Kommunikationskabel ≤60 V Steuerkabel ≤60 V Leistungskabel 24 V
[887] Level B – mit ein- bis dreilagiger oder Dreierbündelbelegung unter Beachtung der Holmhöhe:
NS-Leistungskabel <1000 V Steuerkabel >60V
[888] Level A – mit einlagiger Belegung bzw. Dreierbündelverlegung bei Einleiterkabel- systemen: MS-Leistungskabel.
[889] Die Kabelleiter / Kabeltrassen sind so zu dimensionieren, dass nach dem Been- den der Verkabelung noch mindestens 20% Reserve vorhanden ist.
7.7.12.6 Brandschottung und Verschluss von Gebäudeeinführungen
[890] Verschlüsse sind erforderlich bei Kabel-Durchtritten aus Kabelkanälen oder Ge- bäuden in das Erdreich (direkt oder in Rohrtrassen). Die Verschlüsse sind druck- wasserdicht mit Durchführungen, Dichtpackungen mit Schutzfolien und Einsät- zen in Gummitechnik für gehobene Anforderungen im Kraftwerksbereich, auszu- führen.
[891] Kernbohrungen sind durch Rohrdichtungen für gehobene Anforderungen im Kraftwerksbereich, zu verschließen.
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[892] Kabelbrandabschottungen sind erforderlich bei Kabel-Durchtritten durch Brand- wände, Branddecken, unter Schaltanlagen und zwischen Brandabschnitten in Kabelkanälen und Kabelschächten.
[893] Die Ausführung erfolgt entsprechend Brandschutzanforderungen vorzugsweise mit Weichschotten auf Mineralfaserbasis. Die durchlaufenden Kabel sind auf ei- ner Länge von mind. 200 mm mit dem Schottanstrich zu versehen.
[894] Unter Sonderbedingungen wie Freibewitterung, Stauwasseranfall oder erhöhten mechanischen Beanspruchungen sind Mörtelschotts einzusetzen und gegen Feuchtigkeit durch Schutzanstriche zu schützen.
[895] Für ausgewählte Kabeltrassenabschnitte (z. B. Kreuzung gesicherter Rettungs- wege) sind I 90-Installationsschächte und -kanäle und E 90- elektrischer Leitun- gen vorzusehen.
[896] Kabelbrandabschottungen müssen folgenden Feuerwiderstandsklassen (DIN 4102) entsprechen:
Kabelschottungen in Branddecken, -wänden, unter Schaltschränken und zwischen Kabelkanal-Brandabschnitten S 90 Kabelschottungen zwischen Schaltschränken und aufgestelzten Kabel- böden S 30 Brandschutzkanäle / Brandschutzbekleidungen E 90 / I90 temporäre Kabelschottungen S 30 – als Weichschott S 30 oder Brand- schutzkissen
7.7.13 Elektrische Begleitheizungen
7.7.13.1 Begleitheizungsschrank
[897] Die Begleitheizungsschränke sind gemäß Anforderungen für dem Schaltschrank- bau gemäß Kapitel 7.7.11.4 auszuführen. Für die Ausführung der Schaltschränke gelten selbstverständlich auch die aktuell gültigen VDE-Vorschriften, die länder- spezifischen Vorschriften, die Ausführungsvorschriften des AGs und soweit zu- treffend auch die weiteren technischen Bestimmungen, Normen und Vorschrif- ten.
[898] Für jeden Heizungsabgang sind mindestens die Meldungen:
Übertemperatur (STB ausgelöst) Untertemperatur,
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Heizung Betriebsbereit Heizung Störung
zum Prozessleitsystem vorzusehen. [899] Bei der Versorgung der einzelnen Heizungsabgänge sind die einschlägigen Vor- schriften einzuhalten.
[900] Die Ausführung des Begleitheizungsschrankes muss mindestens in Schutzart IP 54 erfolgen. Es sind jedoch die jeweiligen Umgebungsbedingungen des Aufstel- lungsortes (Salzgehalt / Feuchtigkeit / chem. Einflüsse) zu berücksichtigen. Au- ßerhalb elektrischer Betriebsräume im Feld ist mindestens die Schutzart IP 65 zu wählen. Ausnahme davon sind dem AG schriftlich mitzuteilen und bedürfen sei- ner schriftlichen Zustimmung und gelten nur für den Einzelfall.
[901] Im Begleitheizungsschrank Instrumentierung werden FI-Schutzschalter, Motor- schutzschalter, Sicherungen und Koppelrelais für die verschiedenen Feldinstru- mente etc. montiert. Außerdem werden hier bei Erfordernis Auswertegeräte, wel- che nicht im Feld montiert werden, untergebracht.
[902] Der Begleitheizungsschrank ist für eine spätere Erweiterung mit einer ausgebau- ten Reserve von 20% auszulegen und auszuführen.
[903] entfällt
7.7.13.2 entfälltAusführung der Heizkreise
[904] Die Heizkreise müssen die thermischen, mechanischen und chemischen Bean- spruchungen erfüllen. Es dürfen nur Heizkabel eingesetzt werden, die über eine Isolation gemäß DIN EN 60702 bzw. VDE 0253 verfügen. [905] Bei der Auswahl der Heizkabel, Widerstandsthermometer , Sicherheits-Tempe- raturbegrenzer und des Befestigungsmaterials ist die max. Oberflächentempera- tur zu berücksichtigen.
[906] Bei GFK- und stahlgummierten Leitungen sind die Heizkreise so auszulegen, dass die Temperatur der Heizkabeloberfläche unterhalb der zulässigen Tempe- ratur des GFK-Materials bzw. der Innengummierung liegt.
[907] Für Ex-geschützte Heizkreise dürfen ausschließlich Materialien eingesetzt wer- den, für die eine Baumusterprüfbescheinigung nach DIN EN 60079-1 vorliegt.
[908] Grundsätzlich sind die mit Heizkabeln ausgerüsteten Geräte, Behälter, Leitun- gen, etc. abschließen durch den AN der VE zu isolieren. Die zur Isolierung ver- wendeten Materialien müssen gültigen Normen und Vorschriften sowie den
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Umgebungsbedingungen, den Anforderung der Heizkabel, insbesondere im Stör- fall bzgl. schwer entflammbar / nicht brennbar entsprechen.
7.7.13.2.1 Auslegungsdaten elektrische Begleitheizung
Einspeisespannung: 400 V 50 Hz, DIN EN 61000-2-4 minimale Außentemperatur: -25 °C Mediumtemperatur: +5 °C Wasserleitungen: Frostschutz Aufheizzeit: Frostschutz, nur Temperaturhaltung
7.7.13.2.2 Aufbau der Heizkabel
[909] Frostschutzheizkreise +5 °C bis max. 80 °C Mediumtemperatur:
• flexible, PTFE-isolierte Heizkabel, mit Drahtgeflecht aus verzinntem Kupfer und UV-beständigem HDPE-Mantel, Aufbau gemäß VDE 0253
[910] Für kurze Heizkreise <10 m Rohrleitungslänge sind selbstregulierende Heizbän- der einzusetzen. Für die Rohrleitungsbeheizung sind folgende minimalen Bele- gungsdichten einzuhalten:
DN 20 bis DN 100: 2fach DN 125 bis DN 200: 3fach DN 250 bis DN 400: <4fach Flächenbeheizung: <10 m/m²
[911] Die Prüfspannung für alle Heizkabel muss mindestens 2000 V betragen. Die Kal- tenden sind so zu dimensionieren, dass bei Dauerbetrieb die Oberflächentempe- ratur unter 40 °C liegt.
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[912] Die Temperatur an den Anschlussklemmen darf die Temperaturwerte von 70 °C nicht überschreiten.
7.7.13.2.3 Anschluss- und Steuerkästen
[913] Die Anschluss- und Steuerkästen für die elektrischen Begleitheizungen müssen den Anforderungen eines Kraftwerksbetriebes genügen.
[914] Je Heizkreis ist ein Anschlusskasten aus Leichtmetall bzw. aus verstärktem Po- lyester, Schutzart mindestens IP 65, mit Anschlussklemmen und Verschraubun- gen zu realisieren.
[915] Gehäuse aus Polycarbonat / Macrolon sind aufgrund ihrer niedrigen mechani- schen Festigkeit nicht zugelassen.
[916] Für die Befestigung der Gehäuse sind ausschließlich korrosionsfeste V4A-Halter zu verwenden.
[917] Der Steuerkasten für die Temperaturregelung und Untertemperaturwächter ist mit PT100-Fühler in Vierleiterschaltung zu bestücken. Der Sicherheitstempera- tur-Begrenzer (STB) ist kann als PT-100 Fühler mit entsprechender elektroni- scher Auswertung im Begleitheizungsschrank oder als Kapillarrohrfühler mit Wi- dereinschaltsperre auszuführen.
[918] Der Fühler des Sicherheits-Temperaturbegrenzers ist am Heizkabel anzubrin- gen. JedeHeizschleife erhält einen separaten STB).
[919] Es sind ausschließlich PT100-Fühler mit V4A-Ummantelung und einer 5 m lan- gen PTFE-Anschlussleitung zu verwenden.
[920] Die Anschlussleitung der Fühler ist mit einem Schutzschlauch gegen Beschädi- gung zu schützen und an der Isolierungsdurchführung mit einer Verschraubung zu versehen.
[921] Die Kästen sind von außen gemäß der WIM-Richtlinie und C7.10 mit Beschilde- rung zu beschriften
[922] Die örtliche Lage der Regler- und Anschlusskästen wird in Abstimmung mit dem AG festgelegt. Hierbei ist besonders auf gute Zugänglichkeit zu achten.
7.7.13.2.4 Temperaturregelung und Überwachung der Heizkreise
[923] Der Temperaturregler (mit Pt100) ist auf die gewünschte Haltetemperatur
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einzustellen, der Sicherheits-Temperaturbegrenzer auf die maximal zulässige Heizkabeltemperatur oder der entsprechenden Zündschutzgruppeneinteilung. Die Pt100-Untertemperaturüberwachung ist auf einen Wert einzustellen, der un- terhalb der Haltetemperatur liegt. Grundsätzlich sind die Hysteresen des Reglers, Begrenzer und Wächters zu beachten und Überschneidungen zu vermeiden.
[924] Der Aufbau der elektrischen Begleitheizung ist so zu gestalten, dass an den in zentralen Schalt- und Steuerschränken eingebauten Überwachungsgeräten fol- gende Heizkreisdaten überwacht bzw. angezeigt werden können.
[925] Folgende Heizkreisdaten sollen überwacht bzw. angezeigt werden:
gleichzeitige digitale Anzeige des Ist- und Sollwertes Betriebsbereitschafts- und Betriebszustandsanzeige Überwachung der Heizkreise auf Untertemperatur mit der Abschaltmög- lichkeit der Alarmmeldung in der Aufheizphase Überwachung der Heizkreise auf maximale Temperatur und Quittier- möglichkeit des Alarmes über einen Taster (gilt nicht für selbstlimitie- rende Heizbänder) oder am STB. Störung FI-Schutzschalter und Leitungsschutzschalter jeweils mit Feh- lersignalschalter 1S + 1Ö Störung Leiterbruch im Heizkabel Überwachung der Fühler auf Kurzschluss- und Leitungsbruch eine Sammelstörmeldung je Heizkreis für alle auftretenden Störungen
[926] An die Leittechnik der jeweiligen VE müssen folgende Meldungen als potential- freie Wechsler übergeben werden:
Sammelstörmeldung je Heizkreis für alle auftretenden Störungen Heizkreis heizt Heizkreis betriebsbereit
7.7.13.2.5 Mindestanforderungen an die Schalt- und Steueranlage
[927] Die Begleitheizungsschränke sollen die gleichen Anforderungen wie in Kapitel- Schaltschrank– Spezifikation erfüllen.
[928] Die Ausführung des Begleitheizungsschrankes muss mindestens in IP54 erfol- gen. Es sind jedoch die jeweiligen Umgebungsbedingungen des Aufstellungsor- tes (Salzgehalt / Feuchtigkeit / chem. Einflüsse) zu berücksichtigen. Außerhalb elektrischer Betriebsräume im Feld ist mindestens die Schutzart IP 65 zu wählen. Ausnahme davon sind dem AG schriftlich mitzuteilen und bedürfen seiner schrift- lichen Zustimmung und gelten nur für den Einzelfall.
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[929] Der Begleitheizungsschrank ist mit Transportösen auszurüsten.
[930] Wird der Begleitheizungsschrank als Standschrank ausgeführt, so ist dieser mit einem 200mm Schaltschranksockel sowie einem Grundrahmen aus verzinktem Stahl und Bodenplatte mit Kabeldurchführung im Boden zu liefern.
[931] Alle Instrumente sind innerhalb eines Bereiches von mindestens 1000mm und maximal 1900mm über dem Boden anzuordnen. Spannungsführende Teile müs- sen so abgestimmt sein, damit auch bei geöffneten Türen der Berührungsschutz nach DGUV V3 sowie die Schutzart IP20 gewährleistet ist. In den Innenseiten des Schrankes sind Zeichnungstaschen (A3) vorzusehen..
[932] Der Begleitheizungsschrank ist für eine spätere Erweiterung mit einer ausgebau- ten Reserve von 20% auszulegen.
[933] Pro Schrank bzw. Schrankgruppe (aneinander stehende Schränke) sind zwei voneinander unabhängige Einspeisungen zu realisieren, die gegeneinander handumschaltbar sein müssen.
[934] Alle Schalt- und Steuergeräte eines Heizkreises sind auf einheitliche Modulplat- ten aufzubauen und allpolig zu verdrahten.
[935] Je Heizkreis sind mindestens folgende Schalt- und Steuergeräte erforderlich:
1 Stück Sicherungslasttrenner: 400 V Gr. NH00 1 Stück FI-Schutzschalter: 400 V 4pol., 125-25/0,03 A Typ B+ 1 Stück Leistungsschütz: 4 Schließer 1 Stück Steuerspannungsautomat: 1 Schließer / 1 Öffner 2 Stück Hilfsschütze (Störmeldung, Spannungsüberwachung) 1 Stück Quittiertaster für die Störmeldung Klemmen und Verdrahtungs- material [936] Alle Sicherungselemente sind mit den beschriebenen Sicherungsüberwachun- gen (z. B. Fehlersignalschaltern, etc.) auszuführen. Die Auslegung der Siche- rungselemente bzgl. Nennstromstärke, Charakteristik, etc. hat nach allen derzeit gültigen Gesetzen, Normen, Richtlinien, Vorschriften etc. zu erfolgen.
[937] Der Personenschutz hat nach u. a. DIN VDE 0100-410 zu erfolgen.Der Einsatz von FI-Schutzschalter mit einem Fehlerstrom von 0,03 A ist ausschließlich zum Brandschutz von Kabeln und Leitungen zu verwenden und dessen Verwendung ist nach allen derzeit gültigen Gesetzen, Normen, Richtlinien, Vorschriften etc. zu prüfen.
[938] Entfällt
[939] Es ist je Heizkreis eine eigenständige Regel- und Überwachungseinheit zu im- plementieren. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass bei Ausfall des
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Temperaturreglers die Funktion des Begrenzers erhalten bleibt (Abschaltung bei Tmax), inkl. Wiedereinschaltsperre.
7.7.13.2.6 Montage der Heizkabel
[940] Das Heizkabel ist ausschließlich von Fachfirmen entsprechend den örtlichen Ge- gebenheiten auf der Baustelle - Rohrlänge, Nennweite, Temperatur etc. zu mon- tieren.
[941] Folgende Gesichtspunkte sind außerdem zu berücksichtigen:
[942] Beim Heizkabel ist eine Heizleiter-Widerstandsmessung und Isolations-Wider- stands-Messung durchzuführen. Der Heizleiter-Widerstand ist abhängig von der Heizkabeltype und der Heizkabellänge. Bei Heizleitern aus Kupfer erhöht sich dieser Widerstand durch Temperaturerhöhung beim späteren Betrieb. Der Isola- tions-Widerstand wird zwischen dem Heizleiter und dem Außenmantel gemes- sen. Der Messwert sollte mindestens 200 MΩ/km betragen. Die Messung muss mit einer Mindestprüfspannung von 500 V DC durchgeführt werden.
[943] Die Werte für den Heizleiter- und Isolationswiderstand sind in einem Abnahme- protokoll einzutragen.
[944] Bei Rohrbegleitheizungen sind die Heizkabel am Rohr parallel zur Achse anzu- legen und als Montagehilfe mit Gewebeband zu befestigen.
[945] Die Heizkabel sind mit einer 50 μm starken Aluminiumfolie zu umwickeln, bei GFK-Leitungen ist eine zusätzliche Aluminiumfolie vor der Heizkabelmontage einzusetzen.
[946] Bei Kaltwasserleitungen mit PU-Schaumisolierung sind die Heizkabel großflä- chig mit Aluminiumfolie so zu umwickeln, dass ein Eindringen des Schaums zwi- schen den Heizkabeln und der Rohrleitungen nicht möglich ist.
[947] Die Anzahl der Heizleiter richtet sich nach der zu installierenden Heizleistung.
[948] Mineralisolierte Heizkabel sind mit temperaturstabilen Befestigungsdraht auf der Drahtmatte zu befestigen. Die Drahtmatte wiederrum ist mit Stiften und Tellern entsprechend auf der zu beheizenden Oberfläche zu befestigen. Die Drahtmatten sind in VA-Qualität zu liefern
[949] Die Heizkabel sind unterhalb der Rohre zu verlegen, um die aufsteigende Wärme auszunutzen und um Beschädigungen am Heizkabel zu vermeiden.
[950] An Armaturen ist das Heizkabel mäanderförmig zu verlegen, damit beim späteren Ausbau genügend Spiel vorhanden ist.
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[951] Rohrunterstützungen sind mit zusätzlichen Heizschleifen auszustatten, um an diesen Stellen den erhöhten Wärmebedarf auszugleichen.
[952] An den Stellen, wo die Heizkabel durch die Isolierbleche nach außen geführt wer- den, müssen entsprechende Aussparungen realisiert werden, um ein Abscheren der Heizkabel an den scharfen Kanten zu vermeiden. Das kalte Endedes Heiz- kabels ist außerdem mit einem Kabelschutzrohr zu schützen.
[953] Nach erfolgter Verlegung muss nochmals eine Heizleiter- und Isolations-Wider- stands-Messung durchgeführt werden. Diese Messung muss im Beisein eines Verantwortlichen der Isolierfirma erfolgen, der daraufhin die Werte gegenzeich- net, d. h. vor der Isolierung waren die Heizkabel in Ordnung.
[954] Kreuzungen der Heizkabel sind zu vermeiden.
[955] Rohrleitungen, an denen elektrische Heizkabel installiert sind, müssen äußerlich durch Anbringen von Warnschildern in entsprechenden Abständen kenntlich ge- macht werden.
7.7.14 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich
7.7.14.1 Allgemeine Anforderungen
[956] Die Erdungs- und Blitzschutzanlage sowie die Maßnahmen für den Potentialaus- gleich haben den Zweck, auftretende Kurzschluss- und Blitzströme gef3ahrlos abzuleiten sowie die Gefährdungsspannungen für Menschen und Überspannun- gen für elektrotechnische und leittechnische Einrichtungen auf Werte, gemäß den gültigen VDE-Bestimmungen, zu begrenzen.
[957] Die Erdungsanlage ist so auszuführen, dass die höchstzulässigen Berührungs- spannungen gemäß VDE 0101, eingehalten werden
[958] Der zulässige Erdungsausbreitungswiderstand darf den Ausbreitungswiderstand der Bestandsanlage nicht überschreiten.
[959] Bei der Auslegung der Erdungsanlage ist der maximale Erdkurzschlussstrom über eine Zeitdauer von min. 1sek. zugrunde zu legen.
[960] Alle Komponenten der Erdungs- und Blitzschutzanlage sind so zu dimensionie- ren und auszulegen, dass sie den thermischen, mechanischen und den Bean- spruchungen durch Korrosion widerstehen. Bei der thermischen Auslegung ist die Abschaltzeit des Reserveschutzes zugrunde zu legen.
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[961] Erdungsleitungen an den Netztrafos müssen außerdem für Dauerbelastungen durch den Erdschlussreststrom berechnet werden. Alle Erdungsleitungen müs- sen der thermischen Beanspruchung, hervorgerufen durch einen Doppelschluss, standhalten. Dabei ist die anstehende Kurzschlussleistung der jeweiligen Anlage zugrunde zu legen.
[962] Die Erdfehler- und Erdableitströme sollen ohne Gefahr, z. B. durch thermische, thermomechanische oder elektrodynamische Beanspruchung abgeleitet werden können.
[963] Ein rechnerischer Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen entsprechend den gültigen Normen wird für die projektspezifischen Bedingungen durch den AN im Rahmen der Ausführungsplanung erbracht.
[964] Leitungen, Anschluss- und Verbindungsmaterial für Fundamenterder sind in stark feuerverzinkter Ausführung einzubauen. Die Tauchfeuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 muss eine Mindeststärke von 80 µm und eine geeignete Oberfläche für weiteren Anstrichaufbau haben.
[965] Bei allen Verbindungen unterschiedlicher Materialien sind Maßnahmen zur Ver- meidung von Spaltkorrosion zu treffen.
[966] Schutz-, Funktions- und Betriebserdungen aller Anlagen unter und über 1 kV so- wie die Blitz-schutzanlagen und -erdungen sind miteinander zu verbinden. Dar- über hinaus sind alle nicht zu Betriebsstromkreisen gehörenden Metallteile in den Potentialausgleich einzubeziehen und damit mit der Erdungsanlage zu verbin- den.
7.7.14.1.1 Allgemeine Bestimmungen, Vorschriften, Richtlinien, Empfehlungen
[967] Es gelten die einschlägigen Normen, Bestimmungen, Regeln, Richtlinien und Empfehlungen von IEC, EN (in Abhängigkeit / Verbindung mit DIN VDE) DIN, VDEW, VGB, UVV usw., insbesondere:
[968] DIN EN 50162 Schutz gegen Korrosion durch Streuströme aus Gleichstromanla- gen
[969] DIN VDE 0151 Werkstoffe und Mindestmaße von Erder bezüglich der Korrosion (VDE 0185)
[970] DIN VDE 0800, Teil 2: Fernmeldetechnik, Erdung und Potenzialausgleich
[971] DIN VDE 0843 Elektromagnetische Verträglichkeit von Mess-, Steuer und Re- geleinrichtungen in der industriellen Prozesstechnik
[972] DIN VDE 0845 Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkungen,
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statische Aufladungen und Überspannungen aus Starkstromanlagen
[973] VdS-Richtlinien 2006 und folgende VGB-Vorschriften, BGV-Richtlinien
[974] VDE 0185-305 sowie DIN 18014
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[975] Abweichungen von den vorgenannten Vorschriften und Richtlinien sind grund- sätzlich mit dem AG und Planer schriftlich abzustimmen.
[976] Soweit Entwürfe oder Änderungen der anzuwendenden Vorschriften zum Zeit- punkt der Auftragserteilung bereits anerkannt sind, sind Folgerungen daraus mit dem AG und Planer abzustimmen und zu dokumentieren. Ausdrücklich aufge- führte Entwürfe sind zu berücksichtigen.
[977] Sollten sich einzelne Punkte innerhalb einer der vorstehend genannten Unterla- gen widersprechen, so gilt jeweils diejenige Fassung, welche dem AG die weiter- gehenden Rechte bzw. die bessere Ausführung zusichert. Dies gilt auch für den Ausführungsstandard und den Liefer- und Leistungsumfang.
7.7.14.2 Erdungs- und Blitzschutzanlage
[978] Das zu installierende Blitzschutzsystem muss mindestens der Schutzklasse II genügen. Genauere Angaben ergeben sich aus der Risikoanalyse für "Erdung, Blitzschutz, Potentialausgleich", die durch den AG erstellt wurde. Nachfolgende Angaben geben den Mindeststandard an, der nicht unterschritten werden darf.
[979] Im Bereich der Fassade, der Wände und der Betonstützen sind entsprechende Erdungsfestpunkte anstatt der Anschlussfahnen zu verwenden.
[980] Erdungsleitungen die im Außenbereich, in Erde, usw. verlegt werden sind in Edel- stahl (V4A) auszuführen. Das gleiche gilt für sämtliche Kleinmaterialien wie Klem- men, Schrauben, usw. [981] Um jedes Gebäude ist ein Ringerder zur Potentialsteuerung im Abstand von 1m und Tiefe von 0,5m erdfühlig zu verlegen. Dieser ist mit dem Fundamenterder an jeder Ableitung des Blitzschutzes zu verbinden. Die Erdeinführungen sind gegen Korrosion zu schützen. In Bereichen von Türen und Toren ist der Ringerder zu erweitern, so dass die zulässige Schrittspannung im Tür-, bzw. Torschwenkbe- reich, nicht überschritten wird.
[982] Alle E- und leittechnischen Einrichtungen müssen geerdet werden. Schrankrei- hen sind mindestens zwei Verbindungen zum Erdungsring herzustellen. Die Schränke in einer Reihe sind alle miteinander leitfähig zu verbinden. Werden Schränke auf einem Doppelboden mit Stahlkonstruktion befestigt, wird diese über die ganze Fläche elektrisch verbunden und mehrfach (mindestens an zwei Raumecken) mit dem Erdungsring verbunden.
[983] Stahlteile, die bauseits in Beton eingesetzt werden wie Hüllrohre, Stützen, Rah- men in Außenwänden, Tür- und Fensterrahmen, Ankerplatten und Halfeneisen sind mit der Bewehrung elektrisch leitfähig zu verbinden.
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[984] Die Erdung aller Nebengebäuden ist mit dem Hauptgebäude ausreichend sicher zu verbinden
[985] Über den Fundamenterder ist eine umfangreiche Fotodokumentation zu erstellen und dem AG mit der „as built“ Dokumentation zu übergeben.
7.7.14.3 Potentialausgleich
[986] Um Personen und Anlagen vor materiellen Schäden und Lebensgefahr beim Auf- treten von Blitzströmen und Funkenbildung zu schützen, ist für den "Inneren Blitz- schutz" ein Potentialausgleich gemäß DIN VDE 0100-540 gefordert. Darin sind die Bestimmungen für die Errichtung von Erdungsanlagen, sowie Maßnahmen für den Potentialausgleich enthalten.
7.7.14.4 Blitzschutz
[987] Nach DIN EN 62305 (DIN VDE 0185) ist für den inneren und äußeren Blitzschutz sowie für den Überspannungsschutz u. a. ein Blitz-Schutzzonen-Konzept zu er- stellen, dem AG vorzulegen und den Ausführungsunterlagen beizufügen.
[988] Der Blitzschutz ist nach DIN EN 62305 auszuführen. Die zu berücksichtigende Blitzschutzklasse ist mindestens Klasse II.
[989] Ableiter sind in die Fassade zu integrieren.
[990] Vor der Montage der Fassade ist mit dem Fassadenlieferanten die Montage der Ableiter abzustimmen. Die entsprechenden Trennstellen zur Prüfung sind frei zu- gänglich zu montieren und zu nummerieren. Entsprechende Anschlussfest- punkte vom Fundamenterder sind vorzusehen.
[991] Bei Erdeinführungen ist auf den Korrosionsschutz zu achten. Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannungen sind zu treffen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass der Trennungsabstand zwischen den Ableitern und NS- sowie MSR Leitungen eingehalten wird. Auch sind die Trennungsabstände zu Geräten, An- lagen, metallischen Schächten, etc. einzuhalten.
[992] Entsprechende Fangeinrichtungen sind auf den Dächern, Schornsteinen, sowie anderen baulichen Anlagen zu montieren. Vorzugsweise sind Fangeinrichtungen als Maschennetze vorzusehen. Der Längenausgleich bedingt durch Tempera- turänderungen ist mit Überbrückungsbändern herzustellen.
[993] Erhöhte Teile wie Ablüfter, Rückkühlwerke, Oberlichter, Ausblaseleitungen mit
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Schalldämpfern, usw. sind mit Fangstangen gegen direkten Blitzeinschlag zu si- chern. Hierbei ist das Blitzkugelverfahren anzuwenden.
[994] Fangstangen sind mit isolierten Distanzhalten an den zu schützenden Geräten zu befestigen.
[995] Beim Anschluss und Verbinden einzelner Dachelemente / -konstruktionen sind zugelassene Klemmen, Anschlusslaschen und Überbrückungslaschen zu ver- wenden. Die entsprechende Anzahl der Nieten ist einzuhalten. Die Blechstärke der Konstruktion und Fassade ist auf Eignung der Anschlussmöglichkeit zu prü- fen.
[996] Die Blitzschutzanlage ist zu prüfen und ein Prüfbuch ist zu erstellen und zu lie- fern.
[997] Nach Fertigstellung der gesamten Blitzschutzanlage erfolgt eine Sachverständi- genabnahme durch eine zwischen den AG und den AN abgestimmt zu benen- nende Institution. Die Kosten werden durch den AN getragen.
7.7.14.5 Überspannungsschutz
[998] Gefährdete Anlagenteile (periphere Geber, Außenanlagen usw.) sind mit Über- spannungsschutzeinrichtungen, z. B. Gasableiter, Varistoren und Dioden, zu schützen.
[999] Als Überspannungsfeinschutz für die Elektronikanlagen sind geeignete Über- spannungsschutzeinrichtungen in Klemmenbauweise oder Steckbauweise zu verwenden.
[1000] Darüber hinaus sind Schutzmaßnahmen entsprechend dem Blitzschutz-Kon- zept als Überspannungsschutz und als Maßnahme der EMV in geeignetem Um- fang vorzusehen und auszuführen.
[1001] Als Überspannungsschutz sind steckbare Überspannungsschutz-Kaskaden einzusetzen, diese bestehen aus:
dem Basiselement mit Universal-Schutzleiterfuß, der bei der Montage auf den DIN-EN-Tragschienen automatisch die PE-Verbindung herstellt. dem Steckerteil, in dem die Überspannungsschutzelemente (Gasablei- ter, Varistor und Suppressor-Dioden) untergebracht sind.
[1002] Der Überspannungsschutz ist so konzipiert, dass der zu schützende Strom- kreis am Basiselement fest verdrahtet wird.
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[1003] Unabhängig von der Entstehung der Spannungsstromform sowie dem Ener- giegehalt werden damit transiente Impulse auf ein für die Elektronik ungefährli- ches Maß (< 60 V) begrenzt.
[1004] Die Geräte sind mit Erdungsleitungsverbindungen über die Tragschiene direkt zum Gebäude-Ringerder am Gebäudeeintritt verbunden.
[1005] Die Blitzschutzbarrieren sind in Blitzschutzkästen untergebracht, die möglichst nahe am Gebäudeeintritt der Kabel montiert werden.
[1006] Der oben aufgeführte Überspannungsschutz ist bei allen Leitungen vorzuse- hen, die die durch verschiedene Blitzschutzzonen (0, 1 usw.) verlaufen
[1007] Rohrleitungen sind beim Wechsel zwischen verschiedenen Blitzschutzzonen mit einem Isolierstück auszuführen oder es ist ein geeigneter Überspannungs- schutz vorzusehen.
7.7.14.6 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und Funkentstörung
[1008] Die Maßnahmen zur Sicherstellung der EMV sind:
Reduzierung von erzeugten Störgrößen Verringerung der Kopplung von Störquellen zur Störsenke Erhöhung der Störfestigkeit von Störsenken (=Automatisierungsgerät) [1009] Besonderen Wert ist hierbei auf ein klares Erdungs- und Schirmungskonzept innerhalb des Leittechniksystems und der zugehörigen Leistungsverbindungen zu legen. Das Erdungs- und Schirmungskonzept ist vor Ausführung durch den AN dem AG zur Prüfung vorzulegen und zu dokumentieren.
[1010] Im Speziellen sind folgende Grenzwerte als Minimalanforderung einzuhalten:
Hochfrequenz Beeinflussung nach VDE 2190; Prüfung mit Funksprech- gerät 150 MHz, 1 Watt Sendeleistung, Abstand zum Prüfling > 50 cm, Zuleitung zum prüfenden Gerät >10 cm, Fehlereinfluss <1 % vom End- wert. Elektromagnetische Verträglichkeit nach IEC 801, Teil 1-3 Schärfegrad 1, bzw. nach VDE 0843 Elektromagnetische Eigenabstrahlung in den Grenzen von VDE 0871 Klasse A.
[1011] Durch die Blitzschutz- und Schirmmaßnahmen an Bauwerken wird innerhalb dieser Bauwerke eine EMV-Schutzzone gebildet.
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[1012] Die Summe aller EMV-Maßnahmen soll sicherstellen, dass im späteren Be- trieb keine unzulässigen Störungen oder Zerstörungen durch Verletzung der elektromagnetischen Verträglichkeit auftreten.
[1013] Die Reduzierung der Störquelle hat Priorität. Als Betriebsmittel sind unter Be- rücksichtigung der Randbedingungen solche mit der geringsten Störaussendung und der höchsten Störfestigkeit einzusetzen.
[1014] Alle Geräte müssen an Netzen mit einer Spannungsversorgung entsprechend der VDE 0160 mit maximal zulässiger Toleranz (z. B. Welligkeit, Spannungs- schwankungen etc.) einwandfrei funktionsfähig sein.
[1015] Es werden nur Betriebsmittel mit CE –Konformität und Sicherheits-Prüfzeichen (VDE bzw. GS-Zeichen) eingesetzt.
[1016] Alle Installationen, die diese Schutzzone verlassen, d. h. die Außenwände von Bauwerken durchstoßen, müssen möglichst nahe an der Ein- bzw. Austrittstelle des Gebäudes in einen Blitzschutz-Potenzialausgleich einbezogen werden. Dies gilt auch für alle potenzialbehafteten Adern. An der Ein- bzw. Austrittstelle werden sie über Schutzbeschaltungen in den Blitzschutz-Potenzialausgleich einbezo- gen.
[1017] Kabelwege zu außenliegenden Anlagenteilen bzw. Kabelwege zwischen Ge- bäuden können auch durch entsprechende Maßnahmen geschirmt und damit zum Bestandteil der Schutzzone werden. Ist dies der Fall, kann die Schutzbe- schaltung entfallen. [1018] Grundsätzlich ist in jeder Niederspannungsverteilung mindestens eine Schutz- beschaltung vorgesehen.
[1019] Sowohl bei zentraler als auch dezentraler Stromversorgung der Elektronik- schränke ist ein Überspannungsschutz in der Stromversorgung vorgesehen.
[1020] Ist die EMV durch die o.g. Maßnahmen nicht gegeben, sind innerhalb von Ge- bäuden weitere Maßnahmen wie z. B. Entkopplungen und Schutzbeschaltungen auszuführen.
7.7.14.7 Schirmung
[1021] Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen dienen der Schirmung und der Potenzialsteuerung innerhalb von Gebäuden (entsprechend VDE 0141, Punkt 4,4.2, Abschnitt E 3.1) und der Reduzierung von Überspannungen.
[1022] Die sternförmig aufgebaute Schirmung wird über den ZEP mit der Erde leitend verbunden. Die Verbindung wird lösbar ausgeführt, sodass die Schirmung von
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der Erde getrennt werden kann.
[1023] Die Verbindung von der zentralen Schirmschiene zu den einzelnen Schränken erfolgt mit einem isolierten Leiter (E-Cu min. Ø 16 mm²).
[1024] In Schaltschränken werden getrennte, isolierte Schirmschienen aus Kupfer montiert, sofern gleichzeitig geschirmte Leistungs- und Steuerkabel angeschlos- sen werden müssen.
[1025] Die Trennung hat auch zwischen Steuer- und Leistungskabel zu erfolgen, so dass Einstreuungen von FUs weitestgehend ausgeschlossen werden können.
7.7.14.8 Ausführung Erdungsanlage
7.7.14.8.1 Fundamenterder
[1026] Fundamenterder sind nach DIN 18014 auszuführen und in Sohlplatten, Fun- damentstreifen oder Einzelfundamenten einzulegen. Sie müssen allseitig ausrei- chend, mindestens jedoch 5 cm, mit Beton umhüllt sein.
[1027] Der Fundamenterder ist mit einer Maschenweite kleiner 10m x 10m auszu- führen. Verbindungsstellen (Kreuzungspunkte, Ecken, Stöße) sind durch einge- legte Winkelstücke miteinander durch geeignete Klemmen zu verbinden. Als Verbindungen sind Klemm- oder Pressverbindungen anzuwenden. Wird der Beton maschinell verdichtet (z. B. mittels Rüttler) dürfen als Klemmverbindung keine Keilverbinder verwendet werden.
[1028] Der Fundamenterder ist im Abstand von 2m mit der Bewehrung elektrisch lei- tend zu verbinden.
[1029] Unterhalb von feuchtigkeitsdichten Gebäudeteilen (Prinzip der Weißen Wanne) ist zusätzlich unter dem Fundament in die Sauberkeitsschicht ein Erder aus V4A mit einer Maschenweite kleiner 5m x 5m zu installieren und mit dem Fundamenterder normgerecht zu verbinden, dabei sind Wassersperren vorzuse- hen.
[1030] Als Erder und Erdungsleitungen ist feuerverzinkter Rundstahl ø 10 mm oder feuerverzinkter Bandstahl von mind. 30 mm x 3,5 mm nach DIN EN 62305 (DIN VDE 0185) einzubringen und mit der Bewehrung durch Klemm- oder Pressver- bindungen dauerhaft zu verbinden.
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[1031] Die nach außen zu führenden Anschlüsse sind in Form von Erdungsfest- punkte, Erdungsfahnen oder Erdungsankern (Material: 1.4571, 1.4404) )).
[1032] Ankerplatten in Decken, Unterzügen, Wänden und Stützen sind in den Poten- tialausgleich einzubeziehen.
[1033] Bei Erdungsfahnen, Erdungsankern und Dehnungsfugenüberbrückungen, die in Edelstahl auszuführen sind, muss zur Vermeidung von elektrochemischer Kor- rosion der Fundamenterder und der Bewehrungseisen eine direkte Berührung des Edelstahls mit dem Beton durch geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ausgeschlossen werden.
[1034] Erdungsfahnen sind rot zu kennzeichnen.
[1035] An folgenden Punkten sind Erdungsfestpunkte, die mit dem Fundamenterder verbunden sind, an geeigneter Stelle an der Wand, dem Boden oder Stützen vor- zusehen. In Ausnahmefällen können Anschlussfahnen in V4A-Edelstahl vom Fundamenterder nach oben geführt werden. Diese Abweichungen sind mit dem AG abzustimmen:
MS Schaltraum jede Ecke und mindestens alle 10m NS Schaltraum jede Ecke und mindestens alle 10m MSR Schaltraum jede Ecke und mindestens alle 10m Trafozellen mindestens zweimal (in den gegenüberliegenden Ecken) Kabelkeller jede Ecke und mindestens alle 10m Batterieraum jede Ecke und mindestens alle 10m Werkstätten (z. B. Schlosserei) jede Ecke und mindestens alle 10m Außen am Gebäude zum Anschluss der Blitzableiter nach Absprache mit dem Blitzschutzlieferanten. Im Kesselhaus, Turbinenhalle, Rauchgasreinigung, usw. in jeder Ecke, mindestens alle 10m und an jeder Stütze des Gebäudes. An allen Gerätesockeln wie Pumpen, Kondensatoren, Wärmetau- schern, Kessel, Turbine, Behältern, usw. An allen Schaltschrankaufstellplätzen im Feld, wie Wasseraufbereitung, Rauchgasreinigung, Rauchgasanalyse, Turbine, usw.
[1036] Fundamenterder und Erdungsleitungen in Beton sind bei der Verlegung mit roter Farbe in solchen Abständen zu kennzeichnen, dass eine einwandfreie Kon- trolle durch die E-Bauleitung vor dem Vergießen erfolgen kann.
7.7.14.8.1.1 Einzelfundamenten, Pfähle
[1037] Bauwerke mit Einzelfundamenten für Bauwerksstützen sind mit einem
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Fundamenterder zu versehen, dessen Mindestlänge im Fundament 2,5 m betra- gen muss. Die Verbindung dieser Fundamenterder an die Erdungsanlage im Erd- reich erfolgt im untersten Geschoss oberhalb der Gründung.
[1038] Die Verbindungsleitungen sind erdfühlig und korrosionsgeschützt zu verlegen, vorzugsweise Rundstahl 10 mm oder Bandstahl von mind. 30mm x 3,5 mm aus nichtrostendem Edelstahl (V4A).
[1039] Bei Fundamentabständen von ≥5,0 m ist jedes Einzelfundament, bei Funda- mentabständen <5,0 m ist jedes 2. Einzelfundament mit Fundamenterder auszu- rüsten.
7.7.14.8.2 Wände, Stützen, Decke
[1040] In Betonstützen und massiven Betonaußenwänden sind aufsteigende Er- dungsleitungen (Rasterabstand gemäß Abstand der Ableitungen) bis zur Attika zu verlegen. Diese sind durch Klemmen mit dem Fundamenterder elektrisch leit- fähig zu verbinden. Aufsteigende Erdungsleitungen sind im Abstand von 1 m mit der Bewehrung durch Klemm- oder Pressverbindungen dauerhaft zu verbinden.
[1041] Von den aufsteigenden Erdungsleitungen sind für Innen- und Außenerdung sowie für den Blitzschutz Erdungsfestpunkte herauszuführen. [1042] Liegen die Erdungsfestpunkte unterhalb der Geländeoberkante sind sie vor dem Verfüllen der Baugrube zu sichern und ihre Einbauorte kenntlich zu machen.
[1043] Alle Räume mit elektro- oder leittechnischen Anlagen erhalten Erdungsleitun- gen aus feuerverzinktem Rundstahl ø 10 mm oder feuerverzinkter Bandstahl von mind. 30 mm x 3,5 mm nach DIN EN 62305 (DIN VDE 0185) mit einer maximalen Maschenweite von 5 m, die in Betonwände, Betondecken und Betonfußböden eingelegt und mit der Bewehrung im Abstand von 1 m durch Klemm-, oder Press- verbindungen zu verbinden sind.
[1044] Erdungsleitungen, die Wände und Decken durchdringen, sind mit Baustoffen im Kreuzungsbereich so zu umhüllen und abzudichten, dass ein ungehindertes Arbeiten und Ausdehnen der Leitungen gewährleistet wird.
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7.7.14.8.3 Massive Stahlbetonaußenwände
[1045] In die Stahlbetonwand wird ein Maschennetz aus feuerverzinktem Rundstahl (Ø mind. 10 mm) oder feuerverzinkter Bandstahl von mind. 30 mm x 3,5 mm nach DIN EN 62305 (DIN VDE 0185) eingelegt, und mit der Armierung im Abstand von ca. 1 m durch Klemm- oder Pressverbindungen dauerhaft verbunden.
[1046] Das Maschennetz besteht aus vertikalen feuerverzinktem Rundstählen (Ø mind. 10 mm) oder feuerverzinkter Bandstahl von mind. 30 mm x 3,5 mm nach DIN EN 62305 (DIN VDE 0185) im Abstand von ca. 10 m, die über die ganze Länge elektrisch leitend verbunden sind und feuerverzinkten horizontalen Rund- stählen (Ø mind. 10 mm) oder feuerverzinkter Bandstahl von mind. 30 mm x 3,5 mm nach DIN EN 62305 (DIN VDE 0185) jeweils in Geschoßhöhe. Der Anschluss an die Außenerdung erfolgt in ca. 0,4 m Höhe über Geländeoberkante ca. alle 10 m.
7.7.14.8.4 Stahlbetonfachwerk
[1047] Die vertikalen Ableitungen (Rundstähle, feuerverzinkt (Ø mind. 10 mm) oder feuerverzinkter Bandstahl von mind. 30 mm x 3,5 mm nach DIN EN 62305 (DIN VDE 0185)) werden in die Betonstützen eingelegt. Bei Stützenabständen größer 5 m werden zusätzliche Rundstähle, feuerverzinktFlachstahlbänder 30 mm x 3,5 mm zwischen den Stützen angebracht, um einen vertikalen Blitzableiterabstand von 5 m einzuhalten. Verbindungen der Ableitungen horizontal werden jeweils in Geschoß- und Dachhöhe ausgeführt. Die Ableitungen werden an die Anschluss- schienen der Außenerdungsanlage alle 10 m herausgeführt (z. B. Edelstahl V4A Flachstahlband oder Flachkupfer). Bei Stahlbetonwerk mit vorgehängten Fassa- den aus Wellblech werden die Horizontalriegel für die Fassadenbefestigung als Horizontalverbindung der Ableitungen verwendet.
7.7.14.8.5 Gebäude in Stahlskelettbauweise
[1048] Bei Gebäuden in Stahlskelettbauweise sind die in Stützenfundamenten auf- steigenden Erdungsleitungen als verzinkter Rund- bzw. Bandstahl einzubringen und als Anschlussfahne in V4A von 1 m Länge aus dem Fundament herauszu- führen.
[1049] Die Verbindung mit der Stahlstütze erfolgt durch Schraub- oder Klemmverbin- dung.
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[1050] An die Stahlstützen werden vom zuständigen Lieferanten Anschlusswinkel vorgesehen.
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7.7.14.8.6 Betonfertigteile
[1051] In Beton-Fertigteilstützen (oder -balken) sind Erdungsleitungen aus Rundstahl ø 10 mm , feuerverzinkt wie in Ortbetonstützen zu verlegen. Diese sind an beiden Enden und ggf. an zusätzlichen Stellen in Form von Erdungsfestpunkten oder Edelstahl-Erdungsfahnen (V4A) nach Detailvorgaben des AG (Bauangaben) her- auszuführen.
[1052] Damit wird eine elektrisch leitende Verbindung durch Klemmen mit den im Fundament verlegten Erdungseisen bzw. den in Geschoßdecken oder in der De- ckenplatte verlegten Erdungsleitungen hergestellt.
7.7.14.8.7 Überbrückung von Dehnungsfugen
[1053] An Dehnungsfugen in Sohlplatten von Gebäuden oder zwischen benachbar- ten Gebäuden oder Bauwerken sind die Maschenerderzweige, die die Deh- nungsfuge kreuzen, mit einem dehnbaren Teil auszuführen.
[1054] Verdeckte Dehnungsfugenüberbrückung Verbindung des Fundamenterders beiderseits der Dehnungsfuge mittels Edel- stahl V4A unter Berücksichtigung der Stromtragfähigkeit in einer Aussparung, die nach dem Betonieren der Fundamentplatte mit dauerelastischem, nichtbrennba- rem Material ausgefüllt wird. [1055] Sichtbare Dehnungsfugenüberbrückung Herausführen in Beton verlegter Erdungsleitungen beiderseits der Dehnungsfuge im Innenbereich über Erdungsfestpunkte. Die leitfähige Überbrückung der Dehnungsfuge wird durch Cu-Sn-Seil 70 mm² mit beiderseitig angepressten Kabelschuhen hergestellt.
7.7.14.8.8 Außenerdungsanlage
[1056] Die Außenerdungsanlage umfasst alle Maßnahmen außerhalb der Funda- mentererder, dazu gehören die Maschenerder und Ringerder um die Gebäude.
[1057] Die Erdung und der Potentialausgleich von Außenanlagen erfolgt über die Au- ßenerdungsanlage.
[1058] Ringerder um jedes Gebäude und um Trafofundamente in ~1 m Abstand, min- destens in einer Tiefe von 0,5 m
[1059] Verbindung aller Gebäude-Ringerder zu einem das gesamte ZRE Gelände
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bedeckenden Maschenerder, über Trennstelle an die Bestandserdung.
7.7.14.8.8.1 Werkstoffe und Verlegungstiefe
[1060] Im gesamten Bereich der Außenerdungsanlagen wird ein einheitlicher Werk- stoff festgelegt:
[1061] Rundstahl 10mm aus nichtrostendem Edelstahl, V4A, Werkstoff 1.4571
[1062] Falls größere Querschnitte als 10 mm Rundstahlfür bestimmte Erdverbindun- gen erforderlich sind (z. B. Anschlüsse von Transformatorenkesseln), können diese durch eine entsprechende Anzahl paralleler Seile erreicht werden. Beim Einsatz paralleler Seilverbindungen ist der Einsatz anderer Materialien (z.B. verzinntes Cu) mit entsprechenden Querschnitten zulässig.
[1063] Die in dem Ausführungsstandard angenommenen Querschnitte solcher Ver- bindungen sind Erfahrungswerte, sie sind vom AN durch Nachrechnung zu über- prüfen und ggf. zu korrigieren, sobald die Kurzschlussströme vorliegen.
[1064] Verlegungstiefe:
Potentialsteuerung: höchstens 0,5 m Ring- / Maschenerder: 0,5 bis 1,0 m
7.7.14.8.8.2 Verbindungen und Anschlüsse
[1065] Cu-Seil mit Cu-Seil:
Pressverbinder aus E-Cu-Sn
[1066] Anschlüsse an Fundamenterder:
[1067] Variante 1:
Verbindung Rundstahl ø 10 mm Edelstahl V4A mit Erdungsanker Schraubverbindung
[1068] Variante 2:
Herausführen einer Anschlussfahne aus Rundstahl ø 10 mm Edelstahl V4A ~1 m lang, rot gekennzeichnet, mit Klemm- und Pressverbindung mit den Fundamenterder verbunden. Anwendung erfolgt nur in Sonder- fällen nach Vorgabe des AG.
[1069] Anschluss Außenerdungsnetz:
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Pressverbinder oder Schraubverbindung an Erdungsanker oder Er- dungsschiene / Erdungsbügel.
7.7.14.8.8.3 Kabel- und Rohrbrücken
[1070] Bei Gebäuden mit Blechfassade werden die Anschlussringe der Kabelbrücken an den 4 Ecken herausgeführt und mit der Blechfassade elektrisch leitend ver- bunden.
[1071] Bei Gebäuden ohne Blechfassade werden die Anschlussringe der Kabelbrü- cken mit den geerdeten Anschlussrahmen der Gebäude elektrisch leitend ver- bunden.
[1072] Bei Rohrbrücken sind die Anschlussstellen elektrisch leitend zu verbinden.
7.7.14.8.8.4 Erdverlegte Kabelwege
[1073] Bei Bündelverlegung sind, um die Anforderungen an Blitzschutz und Erdungs- anlagen zu erfüllen, die Einzelrohre mittels konfektionierter Abstandshalter zu verlegen. Die PE-Leerrohrbündel sind mit einer Erdseilreuse aus Edelstahl V4A mit einem Querschnitt 10 mm zu verlegen. Hierzu ist an den 4 äußeren Ecken des Leerrohrbündels ein Runddraht aus Edelstahl V4A zu führen.
[1074] Im Abstand von 1m ist entlang der Leerrohrtrasse jeweils ein Kurzschlußring vorzusehen, welcher mit den längslaufenden Runddrähten zu verbinden ist. Als Verbinder sind bevorzugt Pressverbinder oder alternativ Schraubverbinder zu verwenden.
[1075] An jedem Stich von der Leerrohrtrasse an Gebäude bzw. Bauten ist die Erd- seilreuse so auszubilden, dass diese an Fundamenterder, Erdungsfestpunkte bzw. Ringerder angebunden wird.
[1076] An den Kreuzungspunkten bzw. Abzweigen und Richtungsänderungen der Kabelleerrohrbündel ist ein Kabelschacht aus Stahlfertigbetonteilen, LM1 nach DIN-Fachbericht 101, wasserundurchlässigen Beton C35/45 nach EN206-1, druckwasserhaltend bis Unterkante Deckenfuge vorzusehen.
[1077] An den Kabelschächten sind die ankommenden und abgehenden Erdseilreu- sen miteinander zu verbinden. In Bereichen, wo die Leerrohrbündel durch das bestehende Maschenerdernetz geführt werden, sind die Runddrähte der Erdseil- reuse mit dem Maschenerder alle 5m zu verbinden. Die Erdseilreusen sind
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umlaufend mit den Erdungsfestpunkten der KS zu verbinden. Außerdem erhält jeder KS einen TE 9,0m der ebenfalls mit einem Erdungsfestpunkt zu verbinden ist.
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7.7.14.8.8.5 Tanks, Behälter, Rohrbrücken
[1078] Freistehende Behälter aus Metall für brennbare Flüssigkeiten, deren Dämpfe mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können, sowie Behälter für brennbare Gase sind im Umkreis bis zu 20 m untereinander und mit sonstigen innerhalb dieses Gebietes auf dem Boden abgestützten oder unterirdischen Metallteilen wie Rohrleitungen, Gleisanlagen, Blitzschutzerdungen benachbarter Gebäude usw. elektrisch leitend zu verbinden.
[1079] Absichtlich gegen Erde isolierte Flanschverbindungen sind durch geschlos- sene Trennfunkenstrecken zu überbrücken.
[1080] Sonstige Behälter sind an die Erdungsanlage (Ringerder, Fundamenterder oder Maschenerder) anzuschließen, und zwar bei einer horizontalen Größenab- messung (Durchmesser oder Länge) des Behälters:
≤3 m: mind. einmal ≤20 m: mind. zweimal
20 m: mind. dreimal
[1081] An Behältern sind durch den verfahrenstechnischen Lieferanten besondere Anschlussstellen zu realisieren.
[1082] Erdüberdeckte Tankanlagen und Rohrleitungen mit Erdberührung bedürfen keines besonderen Blitzschutzes.
[1083] Fundamente von Rohrbrückenstützen erhalten Fundamenterder. Über die her- ausgeführten Anschlussstellen (Erdungsanker oder Erdungsfahnen) erfolgt die Verbindung zur Stahlkonstruktion und zur Außenerdungsanlage.
7.7.14.8.8.6 Außenzaun
[1084] Kunststoffummantelte metallene Zäune sind nicht in den Potentialausgleich einzubeziehen.
[1085] Bei blanken metallenen Zäunen ist außerhalb des Zaunes in 1 m Abstand und in maximal 0,5 m Tiefe ein Rundstahl Edelstahl V4A Ø mind. 10 mm, zu verlegen. Dieser Rundstahl ist mit dem Maschenerder, mit den Torsäulen und in Abständen von ~20 m mit dem Zaun zu verbinden.
[1086] Bei blanken metallenen Umzäunungen von Freiluft-Transformatorenanlagen ist dieser Edelstahl V4A Rundstahl zusätzlich an jeden Zaunpfosten anzuschlie- ßen.
[1087] Von den Zaunpfosten ist zu jedem Zaunelement und zu den Toren eine
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leitfähige Verbindung herzustellen.
7.7.14.8.8.7 Beleuchtungsmasten, Hydranten
[1088] Der Anschluss von Beleuchtungsmasten und Hydranten erfolgt innerhalb des Maschenerders direkt an die Erdungsanlage mit Rundstahl (Edelstahl V4A) Ø mind. 10 mm
[1089] Der Anschluss von Beleuchtungsmasten und Hydranten erfolgt innerhalb des Maschenerders:
Abstand zum Maschenerder <5 m: Anschluss direkt an die Erdungsanlage mit Rundstahl (Werkstoff 1.4571) Ø mind. 10 mm Abstand zum Maschenerder >5 m: Anschluss an einen um den Mast bzw. Hydranten in maximal 0,5 m Tiefe zu verlegenden Ring aus Rundstahl (Werkstoff 1.4571) Ø mind. 10 mm, Ringdurchmesser 2 m.
7.7.14.8.9 Innenerdungsanlage
[1090] Um Personen und Anlagen vor materiellen Schäden und Lebensgefahr beim Auftreten von Blitzströmen und Funkenbildung zu schützen, ist für den "Inneren Blitzschutz" ein Potentialausgleich über die Innenerdungsanlage gemäß DIN VDE 0100-540 gefordert. Darin sind die Bestimmungen für die Errichtung von Erdungsanlagen, sowie Maßnahmen für den Potentialausgleich enthalten
[1091] Die Innerdungsanlage beinhaltet die Erdungsleitungen, Erdungssammelleitun- gen für die Erdung und Potentialausgleich von Innenanlagen.
[1092] Werkstoffe – die gewählten Querschnitte sind vom AN rechnerisch zu belegen, folgende Mindestanforderungen gelten:
Erdungssammelleitungen (Wandverlegung): Cu Band 40mm x 5mm) Erdungsleitungen, Potentialausgleichsleitungen: Rundstahl Werk- stoff 1.4571 Ø mind. 10 mm, oder Bandstahl (Werkstoff 1.4571) von mind. 30 mm x 3,5 mm
[1093] Erdungssammelleitungen sind in allen Gebäuden als Ringleitungen im unters- ten Geschoss 0,5 m über OK FB an der Wand zu verlegen und alle 10 m über die bauseits herausgeführten Erdungsfestpunkte mit dem Fundamenterder zu
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verbinden. Zusätzlich sind Erdungssammelleitungen als Ringleitungen zu verle- gen:
-
in MS- & NS-Schalträumen,
-
in Leittechnikräumen
-
in Trafokammern
-
in Kabelkeller / -geschossen
-
in elektrischen Betriebsmittelräumen
-
in Räumen mit Kommunikations- & IT-Anlagen
-
in Bereichen mit einer großen Anzahl von in den Potentialausgleich ein- zubeziehenden Einrichtungen und Anlagenteilen
[1094] Türen sind zu umfahren. In Bereichen an denen Schaltschränke direkt an der Wand stehen kann das Bandeisen auch im Doppelboden verlegt werden. Es sind alle metallenen Teile wie Türzargen, Lüftungskanäle, Maschinen Werkbänke, Schaltschränke usw. mit dem Bandeisen zu verbinden. Der feuerverzinkte Band- stahl von mind. 30 mm x 3,5 mm ist an allen Ecken mit dem Fundamenterder zu verbinden.
[1095] Im Kesselhaus, Turbinenhalle, Abgasreinigungsanlage, Verladesilos, Kamin, Wasserzentrum, NH4OH-Tankanlage, Netzersatzanlage und allen anderen Ne- benanlagen sind alle Aggregate, Stützen, Tanks, usw. mit dem vorhandenen Fundamenterder zu verbinden. Sollten Anschlusslaschen fehlen ist vorzugsweise die Erdung auf dem Rohfußboden mit feuerverzinkter Bandstahl von mind. 30 mm x 3,5 mm zu den Aggregaten zu verlegen und später mit dem Estrich abzu- decken.
[1096] Falls ausreichend Erdungsanschlusspunkte vorhanden sind (z. B. bei Gebäu- den in Stahlskelett-bauweise) kann in Abstimmung mit dem AG auf die Errichtung von Erdungssammelleitungen verzichtet werden.
[1097] Erdungssammelleitungen der einzelnen Geschosse eines Gebäudes sind mehrfach, gleichmäßig auf den Gebäudeumfang verteilt, miteinander zu verbin- den. Hierfür sind entweder Anschlussstellen an aufsteigenden Erdungsleitungen im Beton zu nutzen oder senkrechte Erdungsleitungen gesondert zu verlegen (z. B. in Kabelsteigetrassen).
[1098] An die Erdungssammelleitungen sind alle erforderlichen Erdungs- und Poten- tialausgleichsverbindungen innerhalb des Geschosses anzuschließen.
[1099] Für Erdungsleitungen und Erdungssammelleitungen können baukonstruktive Stahlkonstruktionen wie Träger oder Rahmen mit verwendet werden, wenn diese
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ausreichende Querschnitte haben und die durchgehende elektrische Verbindung gewährleistet ist.
[1100] Verbindungsstellen sind mit M10 zu verschrauben und zu sichern, Cu-Seile untereinander sind durch Pressverbinder aus E-Cu-Sn zu verbinden.
[1101] Im Zuge von Erdungssammelleitungen und Erdungsleitungen dürfen keine Schalter, Sicherungen oder ohne Werkzeuge leicht lösbare Verbindungen ent- halten sein.
[1102] Mögliche Trennstellen sind durch Warnschilder zu sichern.
[1103] Die Verbindungen zwischen den bauseits herausgeführten Erdern, den Er- dungssammelleitungen und den Erdungsleitungen sind auf kürzestem Wege und unter Vermeidung von Schleifenbildungen (d. h. induktivitätsarm) zu verlegen.
[1104] Es sind ausreichend Potentialausgleichsschienen in den Schalträumen und dem Gebäude zu setzen, zur Erdung kleinerer Geräte, Kabeltrassen, usw. Die einzelnen Anschlüsse sind entsprechend der WIM-Richtlinie und der C7.9 zu be- zeichnen.
[1105] Die Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser, Heizöl, Kühlwasser, Fernwärme, usw. sind in den Potentialausgleich einzubinden. Falls erforderlich mit Trennfun- kenstrecken.
[1106] Kabelrohre (Stahl oder Aluminium) sind untereinander leitend zu verbinden.
[1107] Es ist ein Erdungs- und Schirmungsprotokoll zu erstellen, einschließlich Pro- tokollierung der Isolations- und Schleifenwiderstandsmessung.
7.7.14.8.9.1 Anbindungen an Innenerdungsanlage
7.7.14.8.9.1.1 Generatoren
[1108] Das Generatorgehäuse ist mind. zweifach über zwei separate Erdungsleitun- gen an die Innenerdungsanlage anzuschließen. Die erforderliche Ausführung der Erdungsleitung hat der AN zu berechnen, dem AG vorzulegen und den Ausfüh- rungsunterlagen beizufügen.
7.7.14.8.9.1.2 Hochspannungstransformatoren
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[1109] Die Transformatoren 110 kV sind mit mindestens vier Verbindungen (jeweils Cu-Seil verzinnt 2 x 95 mm²), diagonal anzuordnen, an die Erdungsanlage anzu- schließen. Der erforderliche Querschnitt muss zudem entsprechend berechnet und umgesetzt werden.
[1110] Die Transformatorfahrschienen sind mit je einem Cu-Seil 95 mm², verzinnt, mit der Erdungsanlage zu verbinden.
7.7.14.8.9.1.3 Niederspannungstransformatoren
[1111] Die Grundrahmen von Trockentransformatoren sind mindestens mit 2 Verbin- dungen (jeweils Cu-Seil 2 x 95 mm², verzinnt) diagonal anzuordnen, an die Er- dungsanlage anzuschließen. Der erforderliche Querschnitt muss zudem entspre- chend berechnet und umgesetzt werden.
[1112] Die Sternpunkte werden gemäß dem Erdungskonzept mit der Erdungsanlage und über den PE und N - Leiter mit der PE + N Schiene der Schaltanlage ver- bunden.
[1113] Die Transformatorfahrschienen sind mit je einem Cu-Seil 95 mm², verzinnt, mit der Erdungsanlage zu verbinden.
7.7.14.8.9.1.4 Grundrahmen von Schaltanlagen, Schaltschränke usw.
[1114] Die Grundrahmen werden vom entsprechenden Lieferanten mitgeliefert und montiert. Sie sind mindestens an zwei gegenüberliegenden Ecken, bzw. alle 5m mit einer entsprechenden Erdungsverbindung (min. 70mm² CU Erdseil) an die herausgeführten Erdungsfestpunkten der Erdungsanlage anzuschliessen.
[1115] Die Schränke selbst sind definiert elektrisch leitend zu verbinden, z. B. Schraubverbindung über den Grundrahmen. Die Schränke werden über zwei Cu- Seile, verzinnt, 95 mm², mit der Innenerdungsanlage verbunden.
[1116] Erfolgt die Aufstellung von Schränken auf Stelzenböden, so ist die gesamte Konstruktion des Stelzenbodens innerhalb eines Raumes elektrisch leitend zu verbinden. Der Stelzenboden ist umlaufend in ca. 5 m Abstand über Erdungslei- tungen (min. 70mm² Cu Erdseil) mit der Erdungsanlage zu verbinden.
[1117] Grundrahmen von Wartenpulten sind an allen Ecken mit der Innenerdungsan- lage (min. 35mm² Cu Erdseil) zu verbinden.
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7.7.14.8.9.1.5 E-Motoren
[1118] Die Motoren sind auf kurzem Weg mit der Erdungssammelleitung über Cu- Seile, verzinnt, je 95 mm², zu verbinden.
7.7.14.8.9.1.6 Kabelschirme, Schutzleiter
[1119] Schirme von Mittelspannungskabeln und von Niederspannungskabeln (Leis- tungskabel mit Schirm) sind beidseitig zu erden.
[1120] Der in Niederspannungskabeln mitgeführte Schutzleiter ist bei allen Betriebs- mitteln im Freien und generell bei Kabellängen > 200 m zusätzlich am Gehäuse zu erden.
7.7.14.8.9.1.7 Unterverteiler, Geber und sonstige Geräte
[1121] Unterverteiler sind bei Wandmontage auf kurzem Wege (induktivitätsarm) mit der Erdungsanlage zu verbinden.
[1122] Es muss gewährleistet sein, dass die Montageplatte elektrisch direkt mit dem Metallgehäuse verbunden ist. Sind die Unterverteiler auf einem Messumformer- gestell montiert, so ist dieses mit der Erdungsanlage zu verbinden. Der Unterver- teiler muss direkt mit dem Messumformergestell verbunden sein (Zahnscheiben).
[1123] Messumformer können über Rohrleitungen mit der Erdungsanlage verbunden sein oder müssen wie Unterverteiler geerdet werden. Andere Geber, wie z. B. Thermoelemente und Widerstandsthermometer, müssen elektrisch mit den Rohr- leitungen verbunden sein, bzw. es muss über eine flexible Verbindung eine elektrisch leitende Verbindung geschaffen werden.
7.7.14.8.9.1.8 Kabelleiter
[1124] Entlang der Kabeltrassen ist auf der obersten Kabelleiter ein Cu-Seil, verzinnt, 95 mm² zu führen und an den Trassenenden mit der Erdungsanlage (Erdungs- leitung, Erdungssammelleitung, geerdeter Anschlussrahmen) sowie jeder mitge- führten Trasse zu verbinden. Die Trassen sind mit dem mitgeführten Seil an jeder 3. Sprosse der Kabelleiter zu verbinden. Bei Trassen welche Mittelspannungska- bel führen, ist eine Verbindung mit 95 mm² CU Seil zwischen den Trassen her- zustellen sowie eine Kupferseil 95 mm² je Ebene mitzuführen.
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[1125] Zur Kontaktierung mit der Kabeltrasse wird das Erdseil in Abständen von 10 m mit allen Lagen der Kabeltrasse verbunden.
[1126] Bei Leitern mit einer Gesamtlänge von mehr als 20 m sind zusätzliche Verbin- dungen zur Erdungsanlage im Abstand von maximal 20 m herzustellen. Hierzu sind am Baukörper entsprechende Anschlusspunkte einzuplanen. [1127] Gleiches gilt für Steigetrassen mit mehr als 20 m Gesamtlänge.
[1128] Die Konstruktionselemente von Kabelleitern sind im gesamten Trassenverlauf elektrisch leitend zu verbinden (z. B. Verschraubung mit untergelegten Zahn- scheiben) und an den Trassenenden mit der Erdungsanlage zu verbinden.
[1129] An Bautrennfugen werden die Leitern unterbrochen und über zwei Cu-Seile 95 mm² elektrisch leitfähig überbrückt.
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7.7.14.8.9.1.9 Metallteile nichtelektrischer Betriebsmittel
[1130] Nicht zu den elektrischen Betriebsmitteln gehörende Metallteile sind an die Erdungsanlage anzuschließen.
7.7.14.8.9.1.10 Die elektrisch leitende Verbindung zwischen Rohrschüssen und Lüftungskanal-Elementen ist systembedingt zu gewährleisten. Ver- fahrenstechnik
[1131] Rohrleitungen und Lüftungskanäle sind durchgehend elektrisch leitend zu ver- binden. Hierzu sind insbesondere Maßnahmen zur Überbrückung z.B. mittels Bandschelle von isolierender Zwischenstücke wie gummierte Flansche oder Fal- tenbälge erforderlich.
[1132] An freistehenden Tanks oder Behältern, an Rohrleitungen an Gebäudeaustrit- ten sowie innerhalb von Gebäuden und an Lüftungskanälen sind Anschlussfah- nen zum Anschluss von Erdungsleitungen als Schraubverbindungen M10 zu re- alisieren. Bei zu isolierenden Rohrleitungen müssen diese Anschlussfahnen über die Isolierung herausragen.
[1133] Alle von außen in die Gebäude eintretenden Rohre werden direkt am Gebäu- deeintritt auf kürzestem Wege induktivitätsarm mit der Erdungsanlage verbun- den. Oberhalb des Erdreiches eintretende Rohre können entsprechend den au- ßenliegenden Erdungsfestpunktene verbunden werden.
[1134] Bei im Erdreich liegenden isolierten Rohren mit katodischem Korrosionsschutz erfolgt die Anbindung an die Gebäudebewehrung über Ableiter.
[1135] Die Verbindung zur Erdungsanlage ist mit Cu-Seil verzinnt, 95 mm², herzustel- len.
7.7.14.9 Ausführung Blitzschutzanlage
[1136] Alle Gebäude bzw. Bauwerke erhalten eine Blitzschutzanlage unter Berück- sichtigung der Blitzschutzklasse II.
[1137] Die Anordnung der Fangeinrichtungen und Ableitungen für die Blitzschutzan- lage erfolgt mit Hilfe des Blitzkugelverfahrens gemäß DIN EN 62305-3.
[1138] Nach DIN EN 62305-3, Tabelle 2, sind Schutzklassen und Blitzkugelradien zulässig:
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| Bauwerk | Schutzklasse | Blitzkugelradius/m |
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| Bauwerke mit elektronischen Einrichtun- gen | I | 20 |
| Alle übrigen Bauwerke | II | 30 |
[1139] Der Abstand zwischen dem metallischen Dachaufbau und der Fangeinrichtung ist nach DIN EN 62305-3 zu bestimmen.
7.7.14.9.1 Fangeinrichtungen
[1140] Auf den Gebäudedächern werden maschenförmige Blitzfangeinrichtungen mit einer Maschenweite kleiner 10m x 10m vorgesehen.
[1141] Ist eine Attika-Abdeckung vorhanden werden die Fangeinrichtungen alle 10 m mit der Attika verbunden.
[1142] Fangleitungen, Fangspitzen bis 0,5 m Höhe, Ableitungen und Verbindungslei- tungen, sind als Aluminium-Rundleiter, ø 8 mm, auszuführen (Al-Knetlegierun- gen). [1143] Großflächige metallische Dachaufbauten, die eine leitfähige Verbindung in das Gebäudeinnere aufweisen, werden nicht mit der Fangeinrichtung verbunden, sondern durch gesonderte Fangstangen gegen direkte Blitzeinschläge geschützt. Die Fangstangen werden über das Maschennetz angebunden. Die Höhe der Fangstange(n) ist nach dem Blitzkugelverfahren zu ermitteln.
7.7.14.9.2 Ableitungen
[1144] Gemäß der Anordnung der Fangeinrichtungen sind Ableitungen zur Verbin- dung der Blitzschutzanlage und der Erdungsanlage vorzusehen.
[1145] Bei Betonbauwerken sind als Ableitungen die in den Beton eingelegten auf- steigenden Erdungsleitungen, bei Stahlskelettbauwerken die Stahlstützen und bei Gebäuden mit einer Fassadenverkleidung die Fassade zu benutzen.
[1146] Die Einbeziehung von Metallfassaden erfolgt gemäß DIN EN 62305-3. Die Fassadenbleche werden an den horizontalen und vertikalen Stößen einmal je Fassadenblech verbunden. Die Verbindung mit den Attikablechen erfolgt alle 1,2 m. Die Verbindung zur Außenerde erfolgt über die untersten Horizontalriegel der
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Tragkonstruktion bzw. an das Trapezblech.
7.7.14.9.3 Schornstein für Abgas und Abluft
[1147] Die Ausführung der Blitzschutzanlage an dem als besonders blitzeinschlagge- fährdet zu betrachtenden Schornstein liegen die Anforderungen der DIN EN 62305-3 als Mindestanforderungen zugrunde. Ergänzende Hinweise sind dem VSE-Informationsblatt Nr. 3 „Blitzschutz in Abgasanlagen“ zu entnehmen.
[1148] Ab 20 m Schornsteinhöhe sind zwei außenliegende Ableitungen zu montieren. Eine durchgehend elektrisch leitfähige äußere Steigleiter ersetzt eine Ableitung. Sie wird oben am Kaminkranz und unten an die nächstliegende Trennklemme angeschlossen.
[1149] In 0,5 m Höhe über Gelände werden die Blitzableitungen an außenliegende Trennklemmen angeschlossen, die mit dem Ringerder und der Erdungsanlage verbunden sind.
7.7.14.10 Überspannungsschutz
Grundsätzliche Maßnahmen gegen induzierte Überspannungen können sein, Potentialausgleich Schirmung physikalische (materielle) Trennung Richtige Planung und Auswahl von Kabelwegen Anwendung von Überspannungsschutzgeräten, ab 160 A sind diese mit Vorsicherung auszuführen
[1150] Für die Auswahl der Überspannungsschutzgeräte gelten folgende Kriterien:
Begrenzungsspannung Ableitstoßstrom elektrische Eigenschaften, z. B. Einfügungsdämpfung mechanische Eigenschaften, z. B. Steckerverbindungen)
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7.7.14.10.1 Blitzschutzbeschaltungen Leittechnik
7.7.14.10.1.1 Einsatz von Blitzschutzbeschaltungen
[1151] Blitzschutzbeschaltungen sollen nur dort eingesetzt werden, wo durch primäre Maßnahmen, wie z. B. durch Einsatz von LWL, Kabeln mit zusätzlichem äußerem stromtragfähigem Schirm oder andere Abschirmmaßnahmen, kein ausreichen- der Schutz für die Leittechnik erreicht werden kann.
[1152] Bei Erfordernis sind Blitzschutzbeschaltungen direkt am Gebäudeeintritt anzu- ordnen.
[1153] Maßgebend hierfür ist die Höhe der Längsspannung UL des LT-Kabels, die durch Blitzströme auftreten kann, und die von folgenden Einflussgrößen abhän- gig ist:
Länge der LT-Kabelverbindung Anzahl der LT-Kabel in gemeinsamer Trasse Anzahl der Blitzschutzseile über der Kabeltrasse Koppelimpedanz (Schirmgüte)
[1154] Hieraus folgt, dass bei langen Einzelkabeln Blitzschutzbeschaltungen erfor- derlich sind, während bei kurzen Kabeltrassen mit einer Vielzahl von LT-Kabeln die Erdung der stromtragfähigen Kabelschirme ausreichenden Überspannungs- schutz gewährleistet ist.
7.7.14.10.1.2 Aufbau von Blitzschutzbeschaltungen
[1155] Die Blitzschutzbeschaltungen aller ankommenden LT-Kabel werden in ein ge- meinsames Gehäuse eingesetzt.
[1156] Die Ein- und Ausgänge von Blitzschutzbeschaltungen sind räumlich getrennt zu verdrahten.
[1157] Die Erdung des Gehäuses der Blitzschutzbeschaltung ist durch direkte Ver- bindung mit der Erdungsschiene zu realisieren (ohne Verdrahtung).
[1158] Die Erdungsschiene ist mehrfach mit der Erdungsanlage unter Einbeziehung der Gebäudebewehrung zu verbinden (induktivitätsarm, flächenhafte Abführung von Blitzströmen).
[1159] Diese Form der Erdung gilt auch bei Gebern im Außenbereich mit Blitzschutz- beschaltungen.
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7.7.14.10.2 Erdung des Bezugsleiter- und Schirmsystems
[1160] In Abhängigkeit vom Lieferanten für die Hauptleittechnik kann die flächenhafte Erdung des Bezugsleiter- und Schirmsystems angewendet werden. Es handelt sich um ein TN-S Netz mit ZEP und isolierten Sternpunkten.
[1161] Die flächenhafte Erdung ist durch Fundamenterder, Erdungsleitungen in Be- ton, Verbindungen mit der Bewehrung und durch Erdung der Grundrahmen von Schränken gewährleistet.
7.7.14.10.3 Erdung der Schränke
[1162] Schränke, Pulte, Tafeln, Gestelle, Rangierverteiler sind einzeln auf kürzestem Weg mit der Erdungsanlage zu verbinden.. Im Doppelboden von ETL-Räumen ist hierzu ein Sammelerdungsleiter in Kupferband 40x5 mm verlegt. .
[1163] In den Leittechnik-Räumen ist jeweils ein "Örtlicher Erdungspunkt", bestehend aus Cu-Schienen, mittels Isolatoren auf einem Flacheisen montiert, zu installie- ren.
[1164] Der örtliche Erdungspunkt besteht aus:
einer Z-Schiene (Bezugspotential), einer A-Schiene (Kabelschirme), Trennlasche der A- und Z-Schiene.
[1165] Dieser Erdungspunkt ist mehrfach sternförmig getrennt für die Z- und A- Schiene als verzinntes Cu-Seil -95 mm² mit dem Erdungsnetz der Gesamtanlage zu verbinden.
[1166] Schränke, Pulte, Tafeln, Gestelle, Rangierverteiler sind mit Cu-Seil -95 mm² direkt mit dem Erdungspunkt zu verbinden.
7.7.14.11 Erdung der Fernmeldeanlagen
[1167] Die Kraftwerks-Erdungsanlage wird nach DIN VDE 0800-2, Abschnitt 10, für die zu erdenden Teile der Fernmeldeanlagen genutzt. Ein spezieller Fernmel- deerder braucht nicht errichtet zu werden.
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[1168] Für die Anschlussbedingungen der zu erdenden Teile der Fernmeldeanlagen an die Kraftwerks-Erdungsanlage ist DIN VDE 0800-2, Abschnitt 6, maßgebend.
[1169] Die Bewehrung, leitfähige Mäntel, Schirme und Endverschlüsse von Fernmel- dekabeln, die in den Bereich der Erdungsanlage eintreten oder diesen verlassen, sind gemeinsam auf kürzestem Wege an die Erdungsanlage anzuschließen.
7.7.14.12 Bau- / Montageüberwachung und Abnahme
[1170] Für die Fundamenterder und die Erdungsleitungen im Beton muss vor dem Betonieren eine Abnahme durch die E-Bauleitung erfolgen. Die Abnahme ist zu dokumentieren.
[1171] Erder, Erdungsleitungen und Verbindungsstellen, die in Erdreich eingebettet werden, sind vor dem Verfüllen durch die E-Bauleitung Abnahmezu unterziehen. Des Weiteren ist eine Fotodokumentation zu erbringen für Bereiche die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zugänglich bzw. einsehbar sind.
[1172] Der AN meldet die Fertigstellung der E-Bauleitung. Gemeinsam mit dem AG ist der Teilabschnitt zu begutachten und ein entsprechendes Abnahmeprotokoll zu erstellen.
[1173] Für Beton-Fertigteile mit eingelegten Erdungsleitungen sind in Abstimmung mit dem Bauherrn eine Abnahmen im Werk zu vereinbaren. Die Abnahme ist zu dokumentieren inkl. Messprotokoll, sowie eine Fotodokumentation anzufertigen.
7.7.14.12.1 Messungen nach Fertigstellung
[1174] Es ist eine Dokumentation der Erdungsanlage nach DIN 18014 zu erstellen. In dieser Dokumentation sind das Ergebnis der Durchgangs- und Erdungsmessung sowie die Ausführungspläne und Fotografien einzutragen.
7.7.14.12.1.1 Erdungsanlage
[1175] Nach Fertigstellung der Erdungsanlage sind die Erdungsimpedanz der Ge- samterdungsanlage und Berührungsspannungen an ausgewählten Objekten zu messen und zu protokollieren.
[1176] Die Ermittlung der Erdungsimpedanz erfolgt entsprechend DIN VDE 0101 durch eine Strom-Spannungsmessung. In diese Messung sind auch die
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Rohrleitungen, die das ZRE-Gelände verlassen, einzubeziehen. Die Messung von Berührungsspannungen erfolgt nach DIN VDE 0101.
[1177] Die Messungen sind von einem anerkannten Sachverständigen auszuführen.
7.7.14.12.1.2 Blitzschutzanlage
[1178] Nach Fertigstellung der Blitzschutzanlage ist von jedem Gebäude durch Be- sichtigung,Messung und formeller Abnahme nachzuweisen, dass die Blitzschutz- anlage den Forderungen der Vorschriften entspricht. Über das Ergebnis der Prü- fung ist ein Bericht nach DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 anzufertigen. Die Messun- gen, Abnahme inkl. Protokoll sind von einem anerkannten Sachverständigen auszuführen.
7.7.15 Stell- und Regelantriebe
[1179] Die genaue Ausführung der Stell- und Regelantriebe ist mit dem AG abzustim- men.
7.7.15.1 Stellantriebe
[1180] Als Stellantriebe werden Motore mit 400V 50Hz mit der Betriebsart S1 und vom Stellantrieb abgesetzter Steuerung eingesetzt. Für Stellantriebe sind Wen- deschützkombinationen vorzusehen. Alternativ dürfen pneumatische Antriebe wo verfahrenstechnisch begründet zum Einsatz kommen. Dies ist mit dem AG abzustimmen.
[1181] Der Antrieb ist mit einer örtlichen Stellungsanzeige auszurüsten
[1182] Die Anbindung an die Leittechnik erfolgt hartverdrahtet. Als Meldungen sind Auf, Zu (wegabhängige Endschalter versetzbar), Drehmoment AUF, Drehmo- ment Zu, Fern, Störung und die Stellungsrückmeldung mit 4-20mA in der Steue- rung einzulesen und zu verarbeiten. Die Ansteuerung durch die Leittechnik er- folgt durch Tippbetrieb oder mittels Direktwertvorgabe (4..20 mA). Das Überlast- ansprechen ist im Antrieb vorzusehen.
[1183] Die Spannungsversorgung der Antriebe erfolgt aus der NSHV vom AN-VE5.2. Jeder Antrieb hat einen 400VAC Abgang mit einem 3-poligen Sicherungsauto- maten und „ausgelöst“ Meldekontakt. Die Hilfsspannung für die Elektronik der
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abgesetzten Steuerung wird extern durch die Leittechnik mit 24 VDC eingespeist.
[1184] Antriebe im Außenbereich sind mit einer selbstregulierenden, internen Hei- zung auszustatten.
[1185] Antriebe und Ventilspindeln sind in selbsthemmender Ausführung zu liefern. Generell sind die Antriebe mit ausrückbarem Handrad vorzusehen.
[1186] Zum Schutz der Elektronik sind Stell-, Regelantriebe u. ä. schwingungsfrei zu montieren. Ein Absetzen der Elektronik von schwingenden Rohrleitungen etc. ist vorzusehen.
7.7.15.2 Elektrische Regelantriebe
[1187] Als Regelantriebe werden Motore mit 400V 50Hz mit der Betriebsart S1 und vom Regelantrieb abgesetzter Thyristorregeleinheit eingesetzt. Der Antrieb ist mit einer örtlichen Stellungsanzeige und einem Stellungsregler auszurüsten
[1188] Die Anbindung an die Leittechnik erfolgt hartverdrahtet. Als Meldungen sind Auf, Zu (wegabhängige Endschalter versetzbar), Drehmoment AUF, Drehmo- ment Zu, Fern, Störung und die Stellungsrückmeldung mit 4-20 mA in der Steu- erung einzulesen und zu verarbeiten. Die Ansteuerung (Sollwert) durch die Leit- technik erfolgt durch Direktwertvorgabe analog über 4-20 mA. Das Überlastan- sprechen ist im Antrieb vorzusehen.
[1189] Die Spannungsversorgung der Antriebe erfolgt von der NSHV vom AN-VE5.2. Jeder Antrieb hat einen 400VAC Abgang mit einem 3-poligen Sicherungsauto- maten und „ausgelöst“ Meldekontakt. Die Hilfsspannung für die Elektronik der abgesetzten Steuerung wird extern durch die Leittechnik mit 24 VDC eingespeist.
[1190] Antriebe im Außenbereich sind mit einer selbstregulierenden internen Heizung auszustatten.
[1191] Antriebe und Ventilspindeln sind in selbsthemmender Ausführung zu liefern. Generell sind die Antriebe mit ausrückbarem Handrad vorzusehen.
7.7.15.3 Pneumatische Regelantriebe
[1192] Pneumatische Antriebe dürfen, wo verfahrenstechnisch begründet, zum Ein- satz kommen. Dies ist mit dem AG abzustimmen.
[1193] Pneumatische Regelventile sind mit pneumatischen Antrieben und Stellungs- reglern auszurüsten.
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[1194] Die Ansteuerung (Sollwert) erfolgt analog über 4-20 mA von der Steuerung in Zweileitertechnik (keine separate Versorgungsspannung 24 VDC).
[1195] Jeder Stellungsregler ist mit einer Stellungsrückmeldung mit 4-20 mA Ausgang auszurüsten.
[1196] Die Spannungsversorgung der Stellungsregler erfolgt in Zweileitertechnik (keine separate Spannungsversorgung 24 VDC).
[1197] Es ist ein Manometer je Stellungsregler anzubauen.
7.7.15.4 Endlagenschalter
[1198] Vorzugsweise berührungslose, induktive Näherungsschalter als Dreidraht- oder Vierdraht-Geber (Schließer) entsprechend DIN EN 50008. In Absprache mit dem AG können auch mechanische Endlagenschalter mit Sprungkontakt ver- wendet werden. Endlagenschalter sind in der Leittechnik zu verarbeiten. Kon- taktzuverlässigkeit: <3 mA.
[1199] Ex-Bereiche: Induktive berührungslose Näherungsschalter als Zweidraht-Ge- ber mit Trennschaltverstärker.
7.7.15.5 Instrumentierung von Stell- und Regelantrieben
[1200] Alle Stell- und Regelantriebe sind mit einer örtlichen Steuerung auszustatten. Die Steuerung ist vom Antrieb abgesetzt zu montieren und mit diesem mit einem vorkonfektionierten Kabel zu verbinden. Für die Aufnahme des Deckels mit Ste- cker, ist neben der Vor-Ort-Steuerung eine Parksteckdose zu installieren.
[1201] Die Verkabelung der Versorgungsspannung und der Signalisierung ist mit fest- verlegten, getrennten Kabeln bis zu einem Zwischenklemmkasten zu führen und dort auf Klemmen aufzulegen. Von dort aus ist flexibles Motorkabel als halogen- freies Energiekabel und flexibles, abgeschirmtes Kabel als halogenfreies Signal- kabel bis zu dem Anschlussdeckel des Antriebs zu verlegen und anzuschließen.
[1202] Die Signalisierung der Signale des Antriebs zur Leittechnik hat hartverdrahtet über MSR-Kabel auf die Signalbaugruppen der Leittechnik zu erfolgen.
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7.7.15.5.1 Mindestsignalumfang Stellantriebe (ohne SIL-Signale):
[1203] Mindestsignalumfang:
Befehl Auf Befehl Zu Rückmeldung auf Rückmeldung zu Drehmoment auf Drehmoment zu Störung Vor-Ort • Stellung IST (4..20 mA)
7.7.15.5.2 Mindestsignalumfang Regelantriebe (ohne SIL-Signale):
[1204] Mindestsignalumfang
Rückmeldung auf Rückmeldung zu Drehmoment auf Drehmoment zu Stellung SOLL (4..20 mA) Stellung IST (4..20 mA) Störung Vor-Ort
7.7.16 Magnetventile
[1205] Magnetventile (MV) sind
mit Leuchtdioden-Ansteuer- / Stellungsanzeige, mit Handbetätigungsknebel auszuführen. Die Spule des Magnetventils ist für eine zuverlässige Funktion bei 24 VDC +/- 6 V auszuführen, elektrische Anschlüsse: Ventilstecker nach DIN 43650, Zulässige Umgebungstemperatur: -30 – +65 °C
[1206] Das Magnetventil ist in schlagbiegefestem und korrosionsbeständigem Mate- rial mit Tropfensicherung einzukapseln.
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[1207] Magnetventile vom monostabilen Typ werden für monostabile, pneumatische Einheiten bevorzugt, d. h. es ist ein stetiges Signal für die Magnetspule zu ver- wenden.
[1208] In den Fällen, wo die pneumatische Einheit eine Sicherheitsfunktion hat, muss die entregte oder drucklose Einheit die sichere Position selbst einnehmen.
[1209] Pneumatische, monostabile Einheiten sind mit einem Umschalter für die Rück- meldung Auf / Zu auszurüsten, während bistabile Einheiten mit zwei Umschaltern für die Rückmeldung Auf und Zu auszurüsten. Die Anforderungen für die Positi- onsschalter entsprechen dem Kapitel 7.7.15.4 Endlagenschalter.
[1210] Es sind Magnetventile mit geringem Strombedarf vorzusehen.
7.7.17 NOT-HALT / NOT-AUS–System
[1211] Das NOT-HALT/ NOT-AUS Konzept (im Weiteren nur noch NOT_HALT ge- nannt) wird durch den AN erstellt, in Zusammenarbeit mit dem AG.
[1212] Definition gem. MLR 2006/42/EG bzw. EN ISO 13850 und EN 60204-1
Bei einem NOT-HALT werden die gefahrbringenden Bewegungen der Maschine gestoppt.
i. Stopp-Kategorie 0 - Die Energiezufuhr zu den Antriebselementen wird sofort getrennt.
ii. Stopp-Kategorie 1 - Die Maschine wird in einen sicheren Zustand versetzt, erst dann wird die Energie zu den Antriebselementen ge- trennt
iii. Stopp-Kategorie 2 - Die Maschine wird in einen sicheren Zustand versetzt, die Energie wird aber nicht getrennt.
Bei einem NOT-AUS wird ein System komplett energiefrei. [1213] Mit dem Not-Halt-System ist der Arbeitsablauf unverzögert still zu setzen, und zwar so, dass Gefahren für Personen oder Maschinen vermieden werden. Es werden nur die Bewegungen und Arbeitsvorgänge stillgesetzt, deren Fortgang Gefahr bedeuten. Manche Arbeitsvorgänge müssen dagegen weiterlaufen oder umgekehrt werden, um möglichst Gefahren zu beseitigen bzw. um bei Not-Halt keine zusätzlichen Gefahren herbeizuführen. Im weiteren Verlauf des Dokuments wir der Begriff NOT-HALT stellvertretend sowohl für NOT-AUS als auch für NOT- HALT verwendet.
[1214] Die Ausstattung mit NOT-HALT-Einrichtungen ist entsprechend den
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einschlägigen Vorschriften vorzusehen. Die Festlegung der NOT-HALT-Ele- mente und -Bereiche ist mit dem AG abzustimmen.
[1215] NOT-HALT-Taster sollen bei Betätigung den Stromkreis unterbrechen. Der be- tätigte NOT-HALT-Taster muss Vor-Ort und im Leitsystem angezeigt werden.
[1216] Das Entriegeln des NOT-HALT darf keinen automatischen Wiederanlauf der Antriebe bewirken. Die NOT-HALT-Schaltungen sind in selbstkontrollierender Si- cherheitsschaltung entsprechend der DIN EN 60204 auszuführen. Bei Betätigung eines Tasters muss durch ein selbstüberwachendes NOT-HALT-Sicherungsgerät die Steuerspannung für alle Antriebe dieses Bereiches (sicher) abgeschaltet wer- den. Die Wiederinbetriebnahme vom Niederspannungsschaltraum aus darf nur erfolgen, wenn vorher der NOT-HALT entriegelt wurde.
[1217] NOT-HALT-Taster bzw. -Schalter rastend 2Ö + 2S sind in der Installations- aufbautechnik für eine Nennspannung von 500 V, in Isolierstoffgehäuse auf Putz, in Schutzart IP 65, mit Kabeleinführung und Zugentlastung von unten, mit Verrie- gelung des Tasters bei Betätigung und Entriegelung über Schlüssel, auszulegen. Gehäusedeckel gelb, Tastenknopf rot. Die Kabel sind über Verschraubungen in das Schaltgerät einzuführen.
[1218] Ggf. ist ein Wetterschutzdach vorzusehen.
[1219] NOT-HALT-Taster sind zu sinnvollen, an die Anlagenbedingungen angepass- ten NOT-HALT-Kreisen zusammenzufassen, die in ein sinnvolles NOT-HALT- Konzept eingefügt sind. Das NOT-HALT-Konzept bestimmt die Anlagen- oder Maschinenabschaltungen bei NOT-HALT-Betätigungen und ist an die übergeord- nete Steuerung anzubinden.
[1220] Not-Halt-Taster (Pilztaster) mit Verklinkung, Schlüsselentriegelung und ohne Schutzkragen. Bestehend aus 2 Öffner und 1 Schließer. Die Öffnerkontakte wer- den hartverdrahtet in die Fail-safe-Baugruppen des EA-Systems ET 200SP HA eingelesen und wirken über die Schaltanlage auf die jeweiligen Antriebe und An- lagenbereiche. Der Schließerkontakt wird hardverdrahtet als Meldekontakt in der Zentrale Leittechnik eingelesen.
7.7.18 Vorortbedienstellen (VOBS)
[1221] Grundsätzlich erfolgen alle im Prozess vorgesehenen Aktoren Fernsteuerun- gen über das PLS. Für den Notbetrieb oder Revisionszwecke werden verfahrensab- hängig zusätzlich Motoren, Antriebe und sonstige Anlagen (z. B. Lüftungs- und
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Klimageräte) mit einer Vorort- Steuerstelle (*Option) ausgestattet. Diese Vorort- Steuerungen ermöglichen es, nach Freigabe ab dem PLS Verbraucher vor Ort über einen Schlüsselschalter in Betrieb nehmen zu können und nach erfolgter Reparatur eine Prüfung der Antriebe durchzuführen. Werden aus verfahrenstechnischen Gründen Vor-Ort-Bedienstellen (VOBS) benö- tigt, so sind diese vom jeweiligen VE-AN festzulegen und zu spezifizieren. Die Steu- erung der Vor-Ort-Bedienstellen erfolgt über die Hauptleittechnik. Hierzu sind die Bedienelemente auf die Signalbaugruppen der Hauptleittechnik zu verkabeln.
[1222] Vorortbedienstellen sind grundsätzlich wie folgt zu installieren bzw. auszufüh- ren:
Leicht erreichbar Keine Einschränkung von Fluchtwegen Positionierung außerhalb von Geh und Bedienwegen Kabeleinführung von unten inkl. Zugentlastung Gehäuse geerdet (Falls metallisches Gehäuse verwendet wird) Schutzart mindestens IP 54 in Feuchtbereichen mindestens IP 65 Mindestgröße 180 x 10 x 95 mm Schlüsselschalter sind mit Stellung „Hand“ und „Automatik“ sowie Null (Fern – Ort - Null) auszurüsten. Vorortsteuerstellen sind mindestens für alle reversierbaren Motoren vor- zusehen.
[1223] Vor-Ort-Bedienstellen für Aggregate sind mindestens mit folgenden Bedien- elementen auszustatten:
Schlüsselschalter Vor-Ort / Fern Taster Ein / Vor + Leuchten Taster Aus / Zurück Lampe Störung / Leuchtmelder-Testschalter
[1224] Es muss Vor-Ort sowohl Tippbetrieb des Antriebs als auch Dauerbetrieb mit Selbsthaltung möglich sein. Der Vor-Ort-Betrieb eines Antriebs ist im Bildsymbol und im Faceplate des Antriebs anzuzeigen.
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[1225] Die VOBS sind in das PLS einzubinden.
7.7.18.1 NOT-HALT / NOT-AUS
7.7.18.2 Vorortsteuerstellen/ Vorortbedienstellen
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7.7.18.3 Leittechnische Einbindung von Vor-Ort-Bedienstellen
7.7.19 Reparaturschalter
[1226] Für Direkt geschaltete Antriebe kleiner 30kW ist nur bei Notwendigkeit (*Op- tion) ein Reparaturschalter direkt im Hauptstromkreis vorzusehen.
[1227] Für Antriebe mit Frequenzumrichter wirkt der Reparaturschalter zusätzlich auf den Frequenzumrichter.
[1228] Alle Reparaturschalter sind in der AUS-Stellung mittels Schloss abschließbar.
7.7.20 Prüfungen
[1229] Weitere Prüfungen als die nachfolgend aufgeführten, können vom AG gefor- dert werden.
[1230] Kurzschluss-, Lastfluss-, Spannungsfallberechnungen, Selektivitätspläne, dy- namische Netzvorgange (z. B. Motorstart, etc.) und sonstige Unterlagen bezüg- lich elektrischer Ausführung und Installation sind dem AG vorzulegen.
[1231] Der AN ist für die Koordination des Schutzschemas verantwortlich. Die Schutz- schemas müssen aufeinander abgestimmt sein. Der AN stellt sicher, dass die elektrischen Systeme mit ausreichend Selektivität und Kurzschlussschutz ausge- legt sind.
7.7.20.1 Niederspannung
[1232] Die Niederspannungsschaltanlage muss ganz zusammengebaut für Prüfun- gen in der Werkstatt aufgestellt werden.
[1233] Folgende Prüfungen werden mindestens durchgeführt:
Steuerstromkreise Funktionsprüfung Prüfspannungstest Isolationstest Stoß- und Störspannungstest, wenn notwendig
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[1234] Während der Montage / Inbetriebsetzung auf der Baustelle sind Prüfprotokolle gemäß geltenden Normen und Richtlinien und / oder nach AG Vorgabe für jeden Abzweig / Kabel (Isolationstest, Drehrichtung, Signalaustausch etc.) zu erstellen und dem AN unverzüglich vorzulegen.
7.7.20.2 Frequenzumrichter
[1235] Die Frequenzumrichterschränke müssen ganz zusammengebaut für die Prü- fungen in der Werkstatt aufgestellt werden.
[1236] Folgende Prüfungen werden mindestens durchgeführt:
Steuerstromkreise Funktionsprüfung Prüfspannungstest Isolationstest Stoß- und Störspannungstest, wenn notwendig Oberschwingungen
[1237] Während der Montage / Inbetriebsetzung auf der Baustelle hat der AN Prüf- protokolle gemäß geltenden Normen und Richtlinien und / oder nach AG Vorgabe für jeden Abzweig / Kabel (Isolationstest, Drehrichtung, Signalaustausch etc.) zu erstellen und dem AN unverzüglich vorzulegen.
7.7.20.3 Gleichspannungsanlagen und USV-Anlage
[1238] Die jeweiligen USV-Systeme müssen ganz zusammengebaut für die Prüfun- gen aufgestellt werden.
[1239] Folgende Prüfungen werden mindestens durchgeführt:
Steuerstromkreise Funktionsprüfung Prüfspannungstest Isolationstest Stoß- und Störspannungstest, wenn notwendig Oberschwingungen Entladeschutz Belastungstest Dauerbelastungstest
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[1240] Während der Montage / Inbetriebsetzung auf der Baustelle hat der AN Prüf- protokolle gemäß geltenden Normen und Richtlinien und / oder nach AG Vorgabe für jeden Abzweig / Kabel (Isolationstest, Drehrichtung, Signalaustausch etc.) zu erstellen und dem AN unverzüglich vorzulegen.
7.7.20.4 Instrumentierung
[1241] Während der Montage / Inbetriebsetzung auf der Baustelle hat der AN Prüf- protokolle gemäß geltenden Normen und Richtlinien und / oder nach AG Vorgabe für jede MSR-Komponente (Signalaustausch etc.) zu erstellen und dem AN un- verzüglich vor der Warm IBN vorzulegen.
7.7.20.5 Kabelwege / Verkabelung
[1242] Während der Montage / Inbetriebsetzung auf der Baustelle hat der AN Prüf- protokolle gemäß geltenden Normen und Richtlinien und / oder nach AG Vorgabe für jeden Abzweig / Kabel (Isolationstest, Schleifenimpedanz, Drehrichtung, Sig- nalaustausch etc.) zu erstellen und dem AN unverzüglich vorzulegen.
[1243] Für jeden Mittelspannungsabgang / -kabel ist gemäß geltenden Normen und Richtlinien und / oder nach AG Vorgabe eine Stehwechselspannungsprüfung je Leiter und eine Widerstandsübergangsmessung, sowie Mantelprüfung während der Montage / Inbetriebsetzung auf der Baustelle durch den AN durchzuführen, ein Prüfprotokoll zu erstellen und dem AG unverzüglich vorzulegen.
7.7.20.6 Anlagen
Anlage 01 Verbraucherliste Anlage 02 Messstellenliste Anlage 03 Kabelliste Anlage 04 Signalaustausch Anlage 05.1_PCS 7 Systemschrank Anlage 05.2_PCS 7 Erweiterungsschrank Anlage 05.3_Klemmkasten Unterverteilung
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Anlage 05.4_Klemmkasten Stell- und Regelantrieb Anlage 05.5_Hilfsschrank Leittechnik
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