C43 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.pdf

Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Feuerlöscheinrichtungen

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KAPITEL 0.4 – INBETRIEBSETZUNGSORDNUNG

4Anpassungen durch SRH03.04.2021GrR/EcJ
3Anpassungen durch SRH01.10.2020MaM
2Anpassungen durch SRH26.07.2019MaM
1Erstellung durch Biege20.11.2018JDo
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INHALTSVERZEICHNIS

1 Vorwort ................................................................................................................................ 4

2 Geltungsbereich .................................................................................................................. 5

3 Organisation und Verantwortung ....................................................................................... 6

3.1 Inbetriebsetzungsgruppe ................................................................................................ 6

3.2 Verantwortung ................................................................................................................ 7

4 Phasen und Ablauf der Inbetriebsetzung .......................................................................... 9

4.1 Betriebsunterlagen ......................................................................................................... 9

4.2 Montageende ................................................................................................................. 9

4.3 Inbetriebsetzungsphasen ............................................................................................. 11

5 IBS-Unterlagen .................................................................................................................. 12

5.1 IBS-Unterlagen der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten .................... 12 5.1.1 IBS-Programm .......................................................................................................... 12

5.1.2 Betriebsanleitungen und Wartungsvorschriften ......................................................... 13

5.1.3 Schulungsprogramm / Schulungsunterlagen ............................................................. 13

5.1.4 Spezielle IBS-Anleitungen ........................................................................................ 14

5.1.5 Checklisten / Protokolle ............................................................................................ 14

5.1.6 Fahr- und Lastprogramme ........................................................................................ 15

5.1.7 Elektro- und leittechnischen Unterlagen .................................................................... 15

5.1.8 Schichtbuch (Betriebsbuch) ...................................................................................... 16

5.1.9 Schaltbuch ................................................................................................................ 16

5.1.10 Simulationslogbuch ............................................................................................... 16

5.2 Inbetriebsetzungsunterlagen SRH ............................................................................ 16 5.2.1 Gesamt IBS-Terminplan ........................................................................................... 16

5.2.2 Protokolle ................................................................................................................. 16

6 Besprechungen ................................................................................................................. 17

6.1 Besprechungen zur Vorbereitung der Inbetriebsetzung ................................................ 17

6.2 Tagesbesprechungen ................................................................................................... 17

6.3 Wochenbesprechungen ............................................................................................... 17

6.4 Fachbesprechungen (nach Bedarf) .............................................................................. 18

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6.5 IBS-Lenkungskreis (nach Bedarf) ................................................................................. 18

7 Berichterstattung .............................................................................................................. 19

7.1 IBS-Berichte ................................................................................................................. 19

7.2 IBS-Abschlussbericht ................................................................................................... 20

7.3 Abschlussbericht des Erprobungsbetriebs .................................................................... 20

7.4 Abschlussbericht zu den Leistungsfahrten und Abnahmenachweisen .......................... 20

8 Sicherheitsmaßnahmen .................................................................................................... 21

8.1 Berücksichtigung der Sicherheit im Inbetriebsetzungsprogramm ................................. 21

8.2 Sicherheitseinrichtungen .............................................................................................. 22

8.3 Gefahrenbereiche ........................................................................................................ 22

8.4 Personelle Sicherheitsmaßnahmen .............................................................................. 22

8.5 Simulationen ................................................................................................................ 23

8.6 Freischalt- und Freimeldewesen................................................................................... 23

8.7 Alarmplan / Notfallblatt ................................................................................................. 24

9 Anlagen .............................................................................................................................. 25

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1 Vorwort

Für die Realisierung des (Gesamt-)Projektes Zentrum für Ressourcen und Energie wird die Errich- tungsphase voraussichtlich bis Mitte 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Der voraussichtliche Abschluss der Errichtung der einzelnen Teilanlangen (Stand Juni 2019) wird sich stark unterschei- den und ist in der nachfolgenden Tabelle grob dargestellt.

An die Errichtung der Anlage schließt sich die Inbetriebsetzung (IBS) an. Diese wird verantwortlich geführt durch die Auftragnehmer der einzelnen Vergabeeinheiten, welche als Übersicht dem Pro- jekthandbuch entnommen werden können. Die jeweiligen Termine zur Fertigstellung der Errichtung der einzelnen Vergabeeinheiten können dem Dokument „Teil C3 Rahmenterminplan“ entnommen werden.

Dem AG obliegt lediglich die Organisations- und Koordinierungspflicht zwischen den Vergabeein- heiten, wahrgenommen durch den IBS-Leiter. Während der IBS ist der reibungslose Ablauf aller IBS-Tätigkeiten unter größtmöglicher Sicherheit für die beschäftigten Personen und die Anlagen sicherzustellen. Hierzu dient diese IBS-Ordnung. Neben den Bestimmungen des Vertrages inkl. dieser IBS-Ordnung sind die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und behördlichen Aufla- gen in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere auch die des Arbeitsschutzes und des Umwelt- schutzes, einzuhalten.

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2 Geltungsbereich

Die vorliegende IBS-Ordnung gilt für die Organisation und Durchführung der IBS.

Die IBS schließt die vorbereitenden Maßnahmen, den Erprobungsbetrieb und die Abnahmenach- weise ein.

Die IBS-Ordnung gilt als Ergänzung der vorliegenden Baustellenordnung und der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

Sie regelt die organisatorischen Belange der IBS zwischen den einzelnen Auftragnehmern, sowie zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG). Sie gilt für den Zeitraum vom Montageende, d.h. dem Beginn der kalten IBS, bis zur Abnahme.

Die IBS-Ordnung gilt für alle an dieser IBS beteiligten Personen der Auftragnehmer der einzelnen Vergabeeinheiten, seiner Konsortialpartner und den weiteren beteiligten Firmen und Subauftrag- nehmern einschließlich der durch die SRH incl. der weiteren beteiligten Firmen und Subauftrag- nehmer zum Zwecke der Einweisung, Bedienung, Überwachung und Qualitätskontrolle beigestell- ten Personen.

Die IBS-Ordnung ist durch die Auftragnehmer der einzelnen Vergabeeinheiten an alle im jeweiligen Verantwortungsbereich liegenden und mit der IBS der Anlage in Berührung kommenden Personen, Firmen und sonstigen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.

Im Rahmen seiner Koordinierungs- und Mitwirkungspflicht übernimmt der Auftragnehmer der ein- zelnen Vergabeeinheit für die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Partner die entspre- chende Weitergabe der Informationen.

Bei Unterbeauftragung sind die entsprechenden Verantwortlichen wiederum verpflichtet, die von Ihnen beauftragten Personen oder Subauftragnehmer nachweislich zu informieren.

Ein schriftlicher Nachweis über Aushändigung und Kenntnisnahme der IBS-Ordnung ist zu erstel- len und an die SRH zu übersenden.

Die Inhalte der IBS-Ordnung sind den Mitarbeitern im Rahmen einer Belehrung insbesondere über die Gefahren der Anlage zu vermitteln.

Erforderliche Änderungen und projektspezifische Ergänzungen werden aus-schließlich in Abstim- mung mit der Projektleitung vorgenommen und in Kraft gesetzt.

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3 Organisation und Verantwortung

3.1 Inbetriebsetzungsgruppe

Für die IBS benennt die SRH einen IBS-Leiter und bildet eine IBS-Gruppe. Die IBS-Leitung wird durch den VT-Planer wahrgenommen und die IBS liegt somit in dessen Verantwortung.

Die Zusammensetzung der IBS-Gruppe der SRH ergibt sich aus dem Organigramm SRH_ZRE_Organigramm IBS-Ordnung+ABE001 in Anlage 1.

Die IBS-Gruppe erarbeitet gemeinsam mit der Projektleitung, der Gesamtbauleitung und den Auf- tragnehmern der einzelnen Vergabeeinheiten, d.h. deren Vertretern, Pläne für die fachliche bzw. terminliche Abwicklung der IBS.

Vor der IBS erfolgt eine sicherheitstechnische Überprüfung durch den Inbetriebsetzungsleiter.

Die Auftragnehmer der einzelnen Vergabeeinheiten arbeiten dem Inbetriebsetzungsleiter für die sicherheitstechnischen Belange ihrer Bereiche zu.

Parallel zur IBS-Gruppe des AG stellen die Auftragnehmer der einzelnen Vergabeeinheiten eine für ihren Bereich zuständige IBS-Gruppe auf und benennen jeweils ihren verantwortlichen Verga- beeinheit-IBS-Leiter, der auch die Koordinierung seiner Nachunternehmer übernimmt.

Die Vergabeeinheit-IBS-Leiter des AN erfahren eine Bestellung als Aufsichtsperson und Pflichten- übertragung gemäß DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention vom 01.01.2004 (BGV A1), § 5, Abs. (3) und § 13 durch den Auftragnehmer für seine jeweilige Verga- beeinheit gemäß des Formulars in Anlage 3 SRH_ZRE_ Bestellung und Pflichtenübertragung IBS+AQZ001.

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3.2 Verantwortung

Der IBS-Leiter hat koordinierende Aufgaben und ist für den übergeordneten organisatorischen und sicherheitstechnischen Ablauf der gesamten IBS verantwortlich. Dem Inbetriebsetzungsleiter ob- liegt die verantwortliche Leitung aller Aufgaben während der Inbetriebsetzung! Er delegiert Aufga- ben an die entsprechenden Fach-Inbetriebsetzungsleitungen.

Er besitzt direkte Weisungsbefugnis gegenüber den Vergabeeinheit-IBS-Leitern sowie gegenüber jeder an der IBS beteiligten Person.

Die Verantwortung für die IBS der einzelnen Anlagenteile tragen die Auftragnehmer.

Die Freigaben zur Schaltung und zum Betreiben von Anlagenteilen erfolgen nur nach Abstimmung mit dem IBS-Leiter bzw. seinem Beauftragten im Einvernehmen mit der Bestandsanlage und allen sonstigen betroffenen Auftragnehmern aus den einzelnen Vergabeeinheiten.

Die Freigabe zur Inbetriebsetzung erfolgt über das Formular SRH_ZRE_Freigabe zur Inbetriebset- zung+AQA001 (siehe Anlage 2).

Die Zuständigkeiten und Verantwortungen während der Inbetriebsetzung sind entsprechend dem Organigramm organisiert.

Jeder Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten trägt für die IBS des entsprechenden Lieferumfanges selbst die Verantwortung und hat durch entsprechenden Personaleinsatz für die fachgerechte IBS und die Betriebsüberwachung zu sorgen.

Die Vergabeeinheit-IBS-Leiter steuern alle diesbezüglichen Aufgaben der Nachauftragnehmer während der IBS.

Neben den Vergabeeinheit-IBS-Leitern stellt jeder Auftragnehmer aus dem einzelnen Vergabeein- heit einen IBS-Schichtleiter pro Schicht für die Überwachung und den Betrieb der Anlage im Schichtbetrieb (gilt ab durchgängigem Anlagenbetrieb).

Die Vergabeeinheit-IBS-Leiter sind für die SRH Ansprechpartner für alle während der IBS im zu- geordneten Vergabeeinheit-Lieferumfang auftretenden Belange.

Hinsichtlich aller sich auf die IBS der Gesamtanlage auswirkenden Ereignisse / Maßnahmen und Sicherheitsbelange sowie aller weiteren Ereignisse besteht seitens der Vergabeeinheit-IBS-Leiter Informationspflicht gegenüber der SRH.

Die IBS-Leiter der Vergabeeinheiten berichten dem IBS-Leiter des AG.

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Die Zuständigkeit und Verantwortung im jeweiligen Lieferumfang für die Durchführung sämtlicher IBS-Maßnahmen einschließlich Erprobungsbetrieb und auch hinsichtlich Arbeits- und Anlagen- schutz liegt beim jeweiligen Vergabeeinheit-IBS-Leiter.

Es ist deren Sorgfaltspflicht, bei Planung und Ausführung der IBS strikt auf Unfallverhütung und Schadensvermeidung zu achten.

Dies gilt sowohl für die von den jeweiligen Inbetriebsetzungsvorgängen direkt betroffenen Perso- nen und Gewerke, als auch für solche, die indirekt betroffen sein könnten.

Die Unfallverhütungsvorschriften, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (hier insbeson- dere § 10 und Anhang 1 der BetrSichV) und die Auflagen der Genehmigungsbehörde sind zu be- achten.

Bei groben Verstößen gegen die IBS-Ordnung, die Baustellenordnung oder sonstige Vorschriften sowie bei fachlicher Nichteignung oder den Gesamtablauf der IBS störenden Gegebenheiten, sind die IBS-Leiter berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit der Projektleitung der SRH und der betreffenden Firma einen Personalwechsel zu fordern. Details zur Umsetzung des Personalwech- sels seitens des AN sind im Vertrag geregelt.

Die SRH stellt den Auftragnehmern aus dem einzelnen Vergabeeinheiten zum Zwecke der Schu- lung, Bedienung und Instandhaltung Personal nach Personalkapazität und Qualifikation bei.

Zur effektiven Einarbeitung und Schulung sind die Auftragnehmer aus dem einzelnen Vergabeein- heiten verpflichtet, dieses Personal intensiv in den IBS-Prozess einzubeziehen.

Das von SRH beigestellte Personal hat zur Wahrung der Verantwortlichkeit durch die Auftragneh- mer aus der einzelnen Vergabeeinheit bis zur vorläufigen Abnahme durch SRH generell auf Anlei- tung und Weisung der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten zu handeln.

Die Weisungsberechtigung der Auftragnehmer aus der einzelnen Vergabeeinheit gegenüber den an der IBS beteiligten Personen der SRH beschränkt sich auf fachlich-organisatorische Belange (z.B. Durchführung von Schalthandlungen u. ä.) und die speziellen Belange der Arbeitssicherheit.

Die generellen disziplinarischen, arbeitsrechtlichen und sicherheitstechnischen Zuständigkeiten verbleiben unverändert bei der SRH und regeln sich nach dem Dienstverhältnis.

Die Beistellung ist in Zeit, Umfang und Art prinzipiell immer durch den Auftragnehmer aus der ein- zelnen Vergabeeinheit mit der SRH abzustimmen.

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4 Phasen und Ablauf der Inbetriebsetzung

4.1 Betriebsunterlagen

Vor Beginn der IBS übergibt der Auftragnehmer aus der einzelnen Vergabeeinheit zu den vertrag- lich festgelegten Terminen folgende für die IBS notwendige Betriebsunterlagen:

• Betriebshandbuch mit Fahranleitung und Betriebsanleitung in vorläufiger Form

• Instandhaltungsbuch in vorläufiger Form

• Ersatzteilbuch in vorläufiger Form

• Gesamte technische Dokumentation in vorläufiger Form

• Bauartzulassungen, Prüfbescheinigungen, PTB-Bescheinigungen und sonstige amtliche Prüfunterlagen aller bauteilgeprüften Komponenten bzw. ex-geschützten Geräte

• Prüfbescheinigungen nach VGB 4 für alle elektrischen Betriebsmittel

• EG-Konformitätserklärungen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG. Soweit Maschinen nicht in sich vollständig sind, sind die Herstellererklärungen im Sinne der oben genannten Richtlinie abzugeben

• Detailterminplan der Inbetriebsetzung (Netz- und vernetzte Balkenpläne) rechnergestützt unter Berücksichtigung der Angaben der gewählten Unterlieferanten

• Detailliertes Schulungsprogramm mit ergänzten/aktualisierten Mess-, Verbraucher-, Melde- und Grenzwertlisten.

4.2 Montageende

Nach Abschluss der Montage erfolgt vor der IBS eine innere und evtl. äußere Reinigung der be- troffenen Komponenten, Teilanlagen und Anlagenteile.

Diese Reinigung hat auf einem von dem Auftragnehmer aus dem einzelnen Vergabeeinheit zu koordinierenden Reinigungsprogramm zu erfolgen und wird mit der SRH abgestimmt. Bestandteil des Programms sind die Verfahren zum Nachweis der Reinigungswirkung. Die Ergebnisse der Reinigung und die Übereinstimmung mit dem Programm sind in einem an die SRH zu übergeben- den Reinigungsbericht zu übergeben.

Soweit erforderlich, erfolgt vor der IBS eine Trocknung der betroffenen Komponenten, Teilanlagen und Anlagenteilen. Diese Behandlung hat nach einem mit der der SRH abzustimmenden Pro-

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gramm zu erfolgen. Bestandteil des Programms sind die Verfahren zum Nachweis des Behand- lungserfolges. Die Ergebnisse und die Übereinstimmung mit dem Programm sind in einem kurzen Bericht darzulegen.

Das Ausblasen von Rohrleitungen ist Bestandteil der IBS. Das zu erstellende Programm ist mit der SRH abzustimmen. Bestandteil des Programms sind die Verfahren zum Nachweis des Blaserfol- ges. Die SRH wird Reinigung und Trocknung überwachen, und das Ergebnis, in dem vom Auftrag- nehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten zu erstellenden Reinigungsbericht bestätigen.

Programme und Berichte sind gleichartig aufzubauen und mit der SRH abzustimmen.

Nach Abschluss der Montage einzelner Anlagenteile etc. ist eine Montageendkontrolle bei der SRH anzumelden (4 Wochen Vorlauf). Die Montageendkontrollen werden Auftragnehmer aus den ein- zelnen Vergabeeinheiten und der AG im Rahmen gemeinsamer Begehungen durchführen. Im Rah- men der Montageendkontrollen wird auch die Vollständigkeit der provisorischen Anlagenbeschil- derung überprüft.

Die, bei den Begehungen festgestellten Rest- und Mängelpunkte werden erfasst, in Listen durch die Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten geführt und in drei Kategorien eingeteilt:

A Montageende / Beginn IBS behindert

B Betriebsbereitschaft / IBS unter Auslegungsbedingungen behindert

C Vorläufige Abnahme behindert

Punkte der Kategorie A sind umgehend und vor Beginn der IBS abzuarbeiten. Für die Punkte der Kategorien der B und C werden Termine für die Abstellung einvernehmlich festgelegt und proto- kolliert. Soweit erforderlich oder sinnvoll werden weitere Beteiligte z.B. Nachunternehmer, Konsor- tialpartner und Behördenvertreter in die Begehung einbezogen. Die Veranlassung erfolgt durch den Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten.

Im Ergebnis der Montageendkontrollen sind einheitliche Protokolle, in denen auch die Belange der Arbeitssicherheit berücksichtigt werden, durch den Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeein- heiten zu erstellen und vom Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten und SRH zu un- terschreiben. Die Montageendkontrollen sind zwingend erforderlich für den Beginn der kalten In- betriebsetzung. Bestandteil des Montageabschlussprotokolls ist soweit zutreffend ein Reinigungs- protokoll.

Der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten erstellt rechtzeitig eine Zusammenstel- lung der vorzunehmenden Kontrollen und stimmt diese mit der SRH ab. Bestandteil der Zusam- menstellung ist die terminliche Einordnung. Unabhängig davon sind die Prüfungen im Regelfall spätestens 1 Woche vorher anzumelden. Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 10 von 25 ZRE+AQB001

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Weiterhin sind der SRH vor der Freigabe zur kalten Inbetriebsetzung rechtzeitig alle Prüfunterla- gen, Bescheinigungen und Nachweise aller vor Inbetriebsetzung durchzuführenden Prüfungen vor- zulegen.

Der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten ist ebenfalls für alle erforderlichen be- hördlichen Abnahmen und Abnahmen durch Verbände auf der Baustelle insoweit zuständig, dass die Koordination der Behördenteilnahme durch die SRH erfolgen kann.

Termine und Umfang der Abnahmen müssen der SRH mindestens 7 Kalendertage vorher bekannt Kommentiert [GR1]: Prüfen / klären gegeben werden, um eine Teilnahme zu ermöglichen.

Die Freigabe der SRH zur kalten Inbetriebsetzung erfolgt nur bei vollständigem Vorliegen oben genannter Unterlagen. Die Freigabe erfolgt schriftlich. Der AG behält sich vor, bei nicht erfolgrei- cher Montageendkontrolle den Beginn der kalten Inbetriebsetzung zu Lasten des AN aus den ein- zelnen Vergabeeinheiten zu untersagen.

4.3 Inbetriebsetzungsphasen

Die Inbetriebsetzung umfasst sämtliche Kontrollen, Einstellarbeiten, Probeläufe und Tests von Komponenten, Anlagenteilen und Systemen (Teilanlagen) der Gesamtanlage, die nach Montage- abschluss zum Erreichen und Nachweisen der Funktionstüchtigkeit erforderlich sind.

Sie umfasst weiterhin das Betreiben der Anlage unter Betriebsbedingungen in Anwesenheit und unter der Verantwortung der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten mit dem Zweck, die Einzelfunktionen abzustimmen, Anpassungsarbeiten durchzuführen, die Abläufe der Anlage zu stabilisieren und die Voraussetzungen für den Erprobungsbetrieb zu schaffen sowie für den Erpro- bungsbetrieb selbst und die Abnahme durch die SRH.

Die IBS gliedert sich in folgende Phasen:

  1. kalte Inbetriebsetzung
  2. warme Inbetriebsetzung
  3. Erprobungsbetrieb
  4. Leistungsfahrt

Nach der IBS folgt die Abnahme der Anlage. Die IBS-Phasen und die Abnahme sind im Dokument C2.A ausführlich beschrieben.

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5 IBS-Unterlagen

Die errichtete Anlage ist ein Unikat mit besonderen Anforderungen an die IBS. Teilweise erfolgt die IBS, ohne dass für den Normalbetrieb geltende Vorschriften angewandt werden können, insbeson- dere weil nur so die sicherheitstechnisch einwandfreie Beschaffenheit der Einrichtungen festge- stellt werden kann.

Um den Anforderungen der BetrSichV und der Unfallverhütungsrichtlinien (DGUV) zu genügen sind ein Inbetriebsetzungsprogramm und die zugehörigen Inbetriebsetzungsunterlagen zu erstel- len.

5.1 IBS-Unterlagen der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten

Die Vorlage der IBS-Unterlagen der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten bei der IBS-Leitung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Fristen rechtzeitig vor dem Beginn der IBS bzw. werden im Laufe der IBS erstellt.

Zu den Inbetriebsetzungsunterlagen gehören:

5.1.1 IBS-Programm

Die IBS erfolgt auf der Basis eines Gesamt-IBS-Terminplanes (= IBS-Programm), in dem Funkti- onsabläufe innerhalb der Gesamtanlage sowie die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Anla- genteilen und Kreisläufen dargestellt werden.

Jeder Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten hat für seinen Bereich IBS-Programme und Betriebsanweisungen gemäß DGUV Information 211-010 (ehemals BGI 578) zu erstellen und laufend zu aktualisieren, in denen u.a. den Erfordernissen der Unfallverhütung, des Anlagenschut- zes sowie der Terminvorgaben Rechnung getragen wird.

Die IBS-Programme umfassen die Ablaufplanung, die Zeit- und Terminplanung und die Ressour- cenplanung der Auftragnehmer.

Zur Ressourcenplanung gehört vorrangig die Planung des Personals, der Materialien (Mengenge- rüste), der Medien, der Ersatz- und Verschleißteile sowie sonstiger Arbeitsmittel.

Die Beistellung von SRH-Personal ist in Zeit, Umfang und Art prinzipiell immer durch den Auftrag- nehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten mit der SRH abzustimmen.

Der Gesamt-IBS-Terminplan wird vom VT-Planer mit Unterstützung und Zuarbeit durch alle Los- nehmer erstellt. Jeder Losauftragnehmer liefert hierfür einen auf seinen LuL abgestimmten Inbe- triebsetzungsterminplan. Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 12 von 25 ZRE+AQB001

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Das abgestimmte IBS-Programm muss rechtzeitig mit dem Programm für die IBS vorliegen.

Für komplexe IBS-Aktivitäten (z.B. Austrocknen der Feuerfestauskleidung des Kessels, Ausko- chen, Ausblasen, Schwarzfall usw.) werden von den Auftragnehmern aus den einzelnen Vergabe- einheiten rechtzeitig detaillierte Programme vorgelegt.

5.1.2 Betriebsanleitungen und Wartungsvorschriften

Der AN ist verpflichtet, der SRH eine digitale Version sowie 3 Papier-Exemplare der Betriebsanlei- tungen und Wartungsvorschriften gemäß den Vorgaben in C7.10 zur Verfügung zu stellen, und zwar spätestens 4 Monate vor Beginn der Inbetriebsetzung in vorläufiger Form und spätestens zwei Monate nach der Abnahme in endgültiger Form.

Die Betriebsanleitungen und Wartungsvorschriften müssen alle Informationen, Beschreibungen, Diagramme etc. mit ausreichender Detailgenauigkeit enthalten, um den AG in die Lage zu verset- zen, die gesamte Vertragsanlage bedienen, warten und reparieren zu können sowie die erforderli- chen Ersatzteile zu beschaffen.

Die Betriebsanleitung beinhaltet die für die Inbetriebsetzung, Wartung, Inspektion, Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Reparaturen notwendigen Pläne und Schemata sowie alle zweckdienlichen Angaben, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit.

Vom Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten sind rechtzeitig Schmierpläne zu erstel- len.

Sie sind mit der SRH und den Schmierstofflieferanten abzustimmen.

Jeder Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten hat für seinen Bereich IBS-Unterlagen und Betriebsanweisungen gemäß DGUV Information 211-010 zu erstellen und laufend zu aktuali- sieren, in denen u.a. den Erfordernissen der Unfallverhütung, des Anlagenschutzes sowie der Ter- minvorgaben Rechnung getragen wird.

5.1.3 Schulungsprogramm / Schulungsunterlagen

Dem Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten obliegt die Verpflichtung zur Schulung und Einweisung des Betriebs-, Wartungs- und Reparaturpersonals der SRH, um diese mit der Funktion und Handhabung der Vertragsanlage wie auch von Teilanlagen derselben vertraut zu machen.

Die Schulung und Einweisung wird grundsätzlich während der Inbetriebsetzung und des Erpro- bungsbetriebes bis zur Abnahme an der Vertragsanlage durchgeführt, darüber hinaus - soweit not- wendig - in Referenzanlagen des Auftragsnehmers aus den einzelnen Vergabeeinheiten. Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 13 von 25 ZRE+AQB001

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Die Schulung umfasst insbesondere:

• An- und Abfahren der Vertragsanlage,

• Einweisung in die Bedienung,

• Wartung, Reparatur und Instandhaltung der Vertragsanlage,

• Verhalten bei Störungen sowie Erreichen und dauerhaftes Beibehalten der zugesagten Daten.

Die Einzelheiten der Schulung und Einweisung sind zwischen SRH und dem Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten zu vereinbaren.

Die Schulung und Einweisung haben auch die Übertragung des technischen Wissens zu umfas- sen, das nicht schriftlich übergeben werden kann.

Der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten hat in Abstimmung mit der SRH das Schulungsprogramm bis spätestens 9 Monate vor Beginn der Inbetriebsetzung zu erstellen und der SRH zu übergeben. Das abgestimmte Schulungsprogramm muss dem AG 6 Monate vor Be- ginn der IBS vorliegen.

Die Schulung und Einweisung erfolgt gemäß Abstimmung zwischen SRH und dem Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten.

Der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten erstellt separate und spezielle Schulungs- unterlagen.

5.1.4 Spezielle IBS-Anleitungen

Für Anlagenteile, Maschinen und Ausrüstungen, deren Erstinbetriebsetzung in der allgemeinen Betriebsanleitung nicht behandelt wird oder die einer besonderen IBS-Vorbereitung bedürfen (z.B. Trocknung der Feuerfestauskleidung des Kessels) sind spezielle IBS-Anleitungen zu erstellen.

5.1.5 Checklisten / Protokolle

Als vorbereitende Maßnahme für die Montage und IBS sind vom Auftragnehmer der einzelnen Vergabeeinheiten zum Nachweis der Funktionstüchtigkeit Checklisten und Protokolle zu erstellen. Die Protokolle sind mit dem AG abzustimmen.

Diese werden Bestandteil der IBS-Dokumentation.

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5.1.6 Fahr- und Lastprogramme

Die Fahr- und Lastprogramme während der IBS sind mit allen Beteiligten abzustimmen.

Die Diagramme für das An- und Abfahren bei verschiedenen Betriebszuständen der Gesamtanlage sind, unter Berücksichtigung der Auslegungskriterien der Einzelkomponenten, zu überprüfen.

5.1.7 Elektro- und leittechnischen Unterlagen

Diese Unterlagen umfassen:

• Funktionsbeschreibungen, unter anderem mit Kennwerten und zahlenmäßigen Angaben für den Funktionsablauf,

• Messstellen-, Regel-, Niveau- oder Absicherungsschemata,

• Messstellenlisten mit Angaben von Einstell- und Grenzwerten,

• Signalaustausch- und -laufpläne,

• Logikpläne,

• Meldeliste (Meldung/Warnung/Alarm)

• Verbraucherliste mit allen technischen Angaben

• Staffelpläne (zeitliche Staffelung der Schutzkette),

• Übersichtspläne

• Stromlaufpläne,

• Wirkschaltpläne,

• Klemmenbelegungspläne,

• Berechnungs- bzw. Maßblätter für Messstrecken,

• etc.

Weiterhin Prüfunterlagen und -anweisungen für Schaltanlagen, Mess-, Regelungs-, Steuerungs-, Schutz- und Meldeeinrichtungen.

Über die Prüfungen werden Prüfprotokolle erstellt.

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0.4Inbetriebsetzungordnung

5.1.8 Schichtbuch (Betriebsbuch)

Auf der Warte wird ab der warmen Inbetriebsetzung ein Schichtbuch geführt. In diesem Schicht- buch werden tagebuchartig alle Maßnahmen und Ereignisse aufgenommen. Das Schichtbuch ent- hält für jeden Auftragnehmer (Vergabeeinheit 1 - 6) und für die SRH je eine Spalte (siehe Anlage 4 SRH_ZRE_Schichtbuch+AWT001). Zuständig für die Führung des Schichtbuches sind die Vergabeeinheit-IBS-Leiter und die IBS-Schichtleiter.

5.1.9 Schaltbuch

Alle elektrischen Schalthandlungen werden in einem Schaltbuch in dem jeweiligen Schaltanlagen- raum eingetragen. Die Schaltbücher führt der Auftragnehmer der VE 5 bzw. der AG. Siehe hierzu Anlage 5 ZRE_SRH_Freischalt- und Freimeldeordnung+MQB001.

5.1.10 Simulationslogbuch

Ab dem Beginn der warmen Inbetriebsetzung werden alle notwendigen Simulationen in einem Si- mulationslogbuch in der Warte dokumentiert. Das Simulationslogbuch führt der Auftragnehmer der jeweiligen Vergabeeinheit.

5.2 Inbetriebsetzungsunterlagen SRH

5.2.1 Gesamt IBS-Terminplan

Der Gesamt-IBS-Terminplan wird vom VT-Planer auf Basis der IBS-Programme der Auftragneh- mer aus den einzelnen Vergabeeinheiten erstellt.

5.2.2 Protokolle

Verbindliche Absprachen, die Inbetriebsetzungsschritte gemäß vorstehender Beschreibung, die Betriebsbereitschaft sowie die Abnahme werden protokolliert.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 16 von 25 ZRE+AQB001

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0.4Inbetriebsetzungordnung

6 Besprechungen

6.1 Besprechungen zur Vorbereitung der Inbetriebsetzung

Das IBS-Programm und dessen Auswirkungen auf die IBS der einzelnen Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten werden in IBS-Besprechungen rechtzeitig vor der IBS abgestimmt.

Sofern sich Terminänderungen ergeben, die den Gesamtablauf beeinflussen, wird das IBS-Pro- gramm zeitnah aktualisiert.

6.2 Tagesbesprechungen

Zur Abstimmung sämtlicher organisatorischer Belange im Rahmen der IBS sowie einzelner IBS- Maßnahmen, werden nach Erfordernis und auf Veranlassung sowie unter Führung des IBS-Leiters die IBS-Gespräche durchgeführt.

Die Termine (nach Bedarf täglich und im Regelfall morgens) und der Teilnehmerkreis werden vom IBS-Leiter bekannt gegeben.

Die Tagesbesprechungen sind in straffer Form durchzuführen und dienen der Abstimmung der Tagesaktivitäten.

Nicht zur Organisation der Tagesaktivitäten gehörende Punkte werden außerhalb dieser IBS-Ge- spräche gesondert behandelt.

Die wichtigsten Festlegungen und Punkte der IBS-Gespräche werden schriftlich festgehalten, so- fern dies durch den Teilnehmerkreis für erforderlich gehalten wird.

Sie können zur Herstellung der Aktenkundigkeit im Bedarfsfall unter den Beteiligten verteilt werden.

6.3 Wochenbesprechungen

Einmal wöchentlich findet im Rahmen der IBS unter Teilnahme der wichtigsten Partner (SRH und Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten sowie deren nachgeordnete Unterauftragneh- mer/ Beauftragte) eine IBS-Besprechung zum Review der Aktivitäten der vergangenen Woche so- wie zur Planung der IBS-Aktivitäten der kommenden Woche statt.

In dieser wöchentlichen IBS-Besprechung können u.a. auch die Punkte besprochen werden, wel- che in den täglichen IBS-Besprechungen ausgeklammert wurden.

Diese nicht im Wochenbericht der IBS enthaltenen Punkte werden bei Bedarf in einer schriftlichen Ergänzung zusammengefasst und unter den Beteiligten verteilt. Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 17 von 25 ZRE+AQB001

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0.4Inbetriebsetzungordnung

Die Aktivitäten der vergangenen Woche und die für die Folgewoche vorgesehenen Aktivitäten wer- den von der IBS-Gruppe der SRH in einem Wochenprogramm (Aktionspunktliste) zusammenge- fasst dargestellt und unter den Besprechungsteilnehmern verteilt.

6.4 Fachbesprechungen (nach Bedarf)

Geladener Personenkreis je nach Problemstellung

Leitung nach Vereinbarung

Treffen nach Bedarf und Vereinbarung

Entscheidungen auf Projekt- und/oder Fachebene zur Projektabwicklung bzw. Inbetriebsetzungs- durchführung

Protokollierung der Ergebnisse

6.5 IBS-Lenkungskreis (nach Bedarf)

Benannter und geladener Personenkreis der Führungskräfte des AG und der wichtigsten AN

Entscheidungen auf Unternehmensebene zu Vertrag, Nachträgen, Budget, Eckterminen, Marktsi- tuation, GSU-Management u. ä.

Protokollierung der Ergebnisse

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 18 von 25 ZRE+AQB001

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7 Berichterstattung

7.1 IBS-Berichte

Von den einzelnen Auftragnehmern aus den einzelnen Vergabeeinheiten sind Tagesberichte über die IBS zu erstellen.

Die IBS-Tagesberichte müssen folgende Mindestangaben enthalten:

• Personalstärke

• Durchgeführte Arbeiten / Maßnahmen

• IBS-Status / Status der Anlage oder Komponenten

• Leistung, Fahrweise etc.

• Ausfälle

• Besondere Vorkommnisse (z.B. Unfälle, Schäden, Störungen, erforderliche Reparaturen)

• Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Einholung von Terminverzügen

• Abnahmen durch Behörden / Erfüllung von Nebenbestimmungen

• Hinweise zur erforderlichen Mitwirkung der SRH und anderer Beteiligter

Eine Zusammenfassung der Daten und die wichtigsten Ereignisse werden von den Auftragneh- mern aus den einzelnen Vergabeeinheiten in Wochenberichten zusammengefasst. Zusätzlich er- folgen weitere Angaben zu:

• geplanten Aktivitäten der Folgewoche

• Abschätzung der erwarteten Betriebsmittelverbräuche / Reststoffe der nächsten Woche

• Störungsliste (siehe nachfolgende Darstellung)

Ab Beginn der warmen Inbetriebsetzung (Anlagenbetriebsbeginn) sind von den Auftragnehmern die auftretenden Störungen und Komponentenausfälle (z.B. Defekte an handelsüblichen Teilen, überdurchschnittliche Abnutzungserscheinungen, Fehlfunktionen etc.) in einer Störungsliste (ta- bellenbasierte Datei) zu erfassen. Die Störungsliste ist Teil der wöchentlichen IBS-Berichterstat- tung an die SRH. Zur Berichtsform der IBS-Berichte stimmen sich die Auftragnehmer aus den ein- zelnen Vergabeeinheiten frühzeitig und umfassend vor Inbetriebsetzung mit SRH ab. SRH erstellt auf Basis der wöchentlichen IBS-Berichte der Auftraggeber aus den einzelnen Vergabeeinheiten ebenfalls wöchentliche IBS-Berichte zur IBS aller Vergabeeinheiten.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 19 von 25 ZRE+AQB001

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7.2 IBS-Abschlussbericht

Der Abschluss der IBS ist durch die Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten mit einem IBS-Abschlussbericht für ihren Lieferumfang mit Beilage der einzelnen Checklisten, Protokolle und sonstigen Unterlagen zum Nachweis der einzelnen Tests und Prüfungen zu dokumentieren, so dass darin die Zielerfüllung des IBS-Prozesses lückenlos bis zur Erprobungsbetriebsreife dargelegt wird. Zur Berichtsform des IBS-Abschlussberichtes stimmen sich die Auftragnehmer aus den ein- zelnen Vergabeeinheiten frühzeitig und umfassend vor Inbetriebsetzung mit SRH ab.

7.3 Abschlussbericht des Erprobungsbetriebs

Die Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten übergeben am Ende des Erprobungsbe- triebs einen Abschlussbericht des Erprobungsbetriebs an SRH. Zur Berichtsform des Erprobungs- betriebsberichts stimmen sich die Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten frühzeitig und umfassend vor dem Erprobungsbetrieb mit SRH ab.

7.4 Abschlussbericht zu den Leistungsfahrten und Abnahmenachweisen

Die Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten erstellen über die Leistungsfahrt und die Abnahmen schlüssige Abschlussberichte.

Die Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten legen frühzeitig vor Beginn des Abnah- menachweises dem AG die Dokumentationsinhalte vor.

Die Einzelheiten werden vor Beginn der Leistungsfahrt und Abnahme einvernehmlich und verbind- lich festgelegt.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 20 von 25 ZRE+AQB001

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8 Sicherheitsmaßnahmen

8.1 Berücksichtigung der Sicherheit im Inbetriebsetzungsprogramm

Die IBS-Programme der einzelnen Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten, deren Ein- bindung in das Gesamtprogramm, und die Umsetzung während der IBS müssen nachfolgend dar- gestellten Anforderungen entsprechen.

Das IBS-Programm ist so zu gestalten, dass die Inbetriebsetzung unter Berücksichtigung der ein- schlägigen Gesetze und Verordnungen, der Unfallverhütungsvorschriften, den Vorgaben der Be- hörden insbesondere der Genehmigung und im Übrigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt.

Sofern bei der IBS von Vorschriften abgewichen werden muss oder aus anderen Gründen zusätz- liche Gefahren entstehen können, sind im IBS-Programm Maßnahmen festzulegen, die die Sicher- heit auf andere Weise gewährleisten.

Die Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten haben die notwendigen besonderen Si- cherheitsmaßnahmen zu ermitteln, schriftlich mitzuteilen und für deren Einhaltung zu sorgen.

Das IBS-Programm muss vorsehen, dass verschiedenartige Einstellungs- und Überprüfungsarbei- ten auf zeitlich einander folgende IBS-Phasen verteilt werden, soweit dies der Sicherheit dient.

Jede IBS-Phase darf erst eingeleitet werden, nachdem die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind.

Innerhalb der einzelnen IBS-Phasen ist eine Reihenfolge vorzusehen, die die geringst möglichen Risiken für Mensch und Anlage in sich birgt.

Treten hinsichtlich des IBS-Programms Schwierigkeiten oder Zweifel an seiner sicherheitstech- nisch einwandfreien Gestaltung auf, so ist eine besonders geeignete Fachkraft oder ein Sachver- ständiger zu Rate zu ziehen.

Überwachungsbedürftige Anlagen dürfen erstmalig oder nach einer wesentlichen Veränderung nur in Betrieb genommen werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand hinsichtlich Montage, Installa- tion, Aufstellung und sicherer Funktion geprüft worden ist.

Die Prüfungen werden von einer zugelassenen Überwachungsstelle bzw. befähigten Person durchgeführt.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 21 von 25 ZRE+AQB001

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8.2 Sicherheitseinrichtungen

Die für den Normalbetrieb vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen sind, soweit die notwendige IBS / Erprobung und die Bauart der Anlage es ermöglichen, in Funktion zu halten.

Sicherheitseinrichtungen dürfen nur so kurzzeitig wie nötig und nur insoweit überbrückt oder aus- geschaltet sein, als dies erforderlich ist, um das Ziel der IBS / Erprobung zu erreichen.

Werden die für den Normalbetrieb vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen ausnahmsweise über- brückt oder ausgeschaltet, so muss ihre Funktion ersetzt werden.

Personen, die durch Überwachung die Funktion überbrückter oder ausgeschalteter Sicherheitsein- richtungen zu ersetzen haben, müssen über die im Falle einer Unregelmäßigkeit von ihnen zu treffenden Maßnahmen unterrichtet sein und diese bei auftretenden Unregelmäßigkeiten unver- züglich treffen können. Sie dürfen sich nur dieser Aufgabe widmen.

Die eingesetzten Personen sind in angemessenen Zeitabständen abzulösen. Die Zeitabstände sind nach der Beanspruchung zu messen, die sich aus der notwendigen erhöhten Aufmerksamkeit und den äußeren Bedingungen des Beobachtungsplatzes ergibt.

8.3 Gefahrenbereiche

Für die einzelnen IBS-Schritte sind die Gefahrenbereiche festzulegen.

Gefahrenbereiche sind zu kennzeichnen und erforderlichenfalls abzusperren.

Während der IBS dürfen sich im jeweiligen Gefahrenbereich Personen nur aufhalten, soweit sie zur Überwachung und Durchführung der Erprobung erforderlich sind.

Besonders gefährdeten Personen ist geeignete Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.

Ist mit außergewöhnlichen Gefahren zu rechnen, müssen besondere Rettungswege vorhanden und gekennzeichnet sein.

8.4 Personelle Sicherheitsmaßnahmen

Zur Leitung und Beaufsichtigung der IBS bestellt der Auftragnehmer eine sachkundige, mit der Anlage vertraute Fachkraft, den Vergabeeinheit-IBS-Leiter, der die Durchführung der IBS und die Einhaltung des IBS-Programms verantwortlich leitet und beaufsichtigt und der in der Lage ist, im Falle einer Unregelmäßigkeit oder Betriebsstörung unverzüglich die zur Abwehr von Gefahren er- forderliche(n) Maßnahme(n) zu treffen.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 22 von 25 ZRE+AQB001

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Die weiteren mit der IBS beschäftigten Personen müssen fachkundig, über die mit der Arbeit ver- bundenen Gefahren unterrichtet, und mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein.

Für das Verhalten beim Auftreten von Unregelmäßigkeiten oder Störungen sind Anweisungen zu geben.

Sie haben jede bei der IBS auftretende Unregelmäßigkeit unverzüglich dem verantwortlichen IBS- Schichtleiter zu melden.

Die Meldekette setzt sich je nach Gewichtigkeit über den Vergabeeinheit-IBS-Leiter, den IBS-Leiter bis zum Projektleiter fort.

8.5 Simulationen

Während der IBS ist es unumgänglich, bestimmte Signale (z.B. Zustandsmeldungen, Messwerte, Grenzwerte usw.) zu simulieren.

Simulationen sind ab Beginn der warmen IBS nur in Abstimmung mit dem IBS-Leiter vorzunehmen.

Ab diesem Zeitpunkt werden alle notwendigen Simulationen schriftlich genehmigt und in einem Simulationslogbuch dokumentiert.

Für jede Simulation muss neben dem Kennzeichen der Simulation der Name des Veranlassers, der Zeitpunkt der Einrichtung der Simulation, des Simulationsgrundes und die voraussichtliche Dauer der Simulation festgehalten werden.

Nach Beendigung der Simulation hat ein entsprechender Austrag zu erfolgen.

Simulationen, die Auswirkungen auf die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte haben könnten, sind nur zeitlich begrenzt und nur unter schriftlicher Freigabe der IBS-Schichtleitung, IBS-Leitung und Projektleitung und unter Aufsicht qualifizierten IBS-Personals zulässig.

8.6 Freischalt- und Freimeldewesen

Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit während der IBS und dem anschließenden Anlagenbe- trieb ist ein Freischalt- und Freimeldewesen umzusetzen, in welchem alle die Verbraucher aufge- nommen werden, die das Inbetriebsetzungsprüfverfahren durchlaufen haben, eine Erstzuschal- tung erfahren haben und danach im Freimeldesystem auf ihren Betriebszustand überwacht wer- den.

Für dieses Freischalt- und Freimeldewesen gilt eine eigene, als Anlage 5 beigefügte ZRE_SRH_Freischalt- und Freimeldeordnung+MQB001“.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 23 von 25 ZRE+AQB001

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Das den Auftragnehmern aus den einzelnen Vergabeeinheiten beigestellte SRH-Personal wird in das Freischalt- und Freimeldewesen (ohne Verantwortungsübernahme bis zum Zeitpunkt der vor- läufigen Betriebsübernahme) eingebunden, da hierdurch ein gutes Kennenlernen der Anlage wie auch eine Einbindung in das aktuelle IBS-Geschehen gefördert wird.

8.7 Alarmplan / Notfallblatt

Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet.

Im Alarmfall obliegt jedem die Meldung an die angegebene zuständige Stelle.

Von der IBS-Leitung werden für die Inbetriebsetzung der Notfall- und Alarmplan und der Feuer- wehrplan gemäß Anlage 6 SRH_ZRE_Notfall- und Alarmplan - Baustelle ZRE+ ABS001 und An- lage 7 Übersicht SRH_TI_Feuerwehrplan Übersicht+ ABS001 aktualisiert.

Spezifische Belange der Auftragnehmer aus den einzelnen Vergabeeinheiten werden dabei be- rücksichtigt.

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 24 von 25 ZRE+AQB001

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0.4Inbetriebsetzungordnung

9 Anlagen

Anlage 1Organigramm Projekt ZRE SRH_ZRE_Organigramm IBS-Ordnung+ABE001
Anlage 2Freigabe zur Inbetriebsetzung (wird vor IBS durch die SRH erstellt) SRH_ZRE_Freigabe zur Inbetriebsetzung+AQA001
Anlage 3Formular Bestellung Aufsichtsperson & Pflichtenübertragung SRH_ZRE_ Bestellung und Pflichtenübertragung IBS+AQZ001
Anlage 4Vorlage Schichtbuch (wird vor IBS durch die SRH erstellt) SRH_ZRE_Schichtbuch+AWT001
Anlage 5Freischalt- und Freimeldeordnung (wird vor IBS durch die SRH erstellt) ZRE_SRH_Freischalt- und Freimeldeordnung+MQB001
Anlage 6Notfall- und Alarmplan Baustelle ZRE (wird laufend aktualisiert) SRH_ZRE_Notfall- und Alarmplan - Baustelle ZRE+ABS001
Anlage 7Feuerwehrplan Übersicht (wird laufend aktualisiert) SRH_TI_Feuerwehrplan Übersicht+ABS001

Bearbeiter: Dokument: Stand: Seite: Q14 Marten C4.3 Inbetriebsetzungsordnung+AQB001_04.docx 03.04.2021 25 von 25 ZRE+AQB001

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