27_Bürgschaft Mängel.docx

Planung des Kabeltiefbaus für die 2. Baustufe eines elektronischen Stellwerks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:40 (Europe/Berlin)

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Bürgschaftsurkunde

(Bürgschaft für Mängelansprüche)

Der Auftragnehmer

Name und Sitz:

hat mit dem unten genannten Auftraggeber einen Vertrag über

Bezeichnung der Leistung:

26FEI88432 - Falkenstein Vogtl. (DFA), ESTW; Planung; 2. Baustufe; Kabeltiefbau; Lph 3, 6 und 7

abgeschlossen.

Auftraggeber Name und Sitz:

DB InfraGO AG

Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 0016)

Adam-Riese-Straße 11-13

60327 Frankfurt am Main

Nr. und Tag des Auftrags: 26FEI88432, Datum SAP-Kontrakt

Vertragabwickelnde Stelle mit Sitz:

DB InfraGO AG Geschäftsbereich Fahrweg

Großprojekte Sachsen

Projektportfolio Leipzig-Chemnitz

V.II-SO-S-C

Ammonstraße 8

01069 Dresden

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber als Sicherheit eine Bürgschaft zu stellen für die Erfüllung der Ansprüche auf Mängelbeseitigung einschließlich Schadenersatz sowie für die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.

Der Bürge

Name und Anschrift:

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

5 % von der Vergabesumme

..................................................... EUR, (i. W. .........................................................................Euro)

einschließlich Zinsen, Kosten und etwaiger Umsatzsteuer an den Auftraggeber zu zahlen.

Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB und auf das Recht zur Hinterlegung wird verzichtet. Der verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ansprüche aus der Bürgschaft verjähren nicht vor den gesicherten Ansprüchen; § 202 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Der Gerichtsstand richtet sich ausschließlich nach dem Ort, der bei der Firmierung des Auftraggebers angegeben ist.

.............................................................................................................................................................................................................. (Ort, Datum) (Firma und Unterschrift(en) des Bürgen)

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