20_AA Datenanforderung Flächenplanung.pdf

Planung des Kabeltiefbaus für die 2. Baustufe eines elektronischen Stellwerks

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:40 (Europe/Berlin)

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Inhaltsverzeichnis

1 Ziel der Arbeitsanweisung (AA) 2 1.1 Zusammenfassung 2 1.2 Bearbeitungsstatus 2 1.3 Genehmigungsstatus 3 1.4 Ziel 3

2 Geltungsbereich 4

3 Adressaten der AA 4

4 Fachliche Zuordnung 5 4.1 Datengenese 5 4.1.1 Grundlage 5 4.1.2 Datenentstehung 5 4.1.3 Bereitstellung der Daten 5 4.1.4 Bedeutung des Projektstatus 6 4.2 Datenmodell im Überblick 6 4.2.1 Datenmodell fachlich 6 4.2.2 Datenmodell technisch 7

5 Anforderung zur Datenübergabe der GIS-Daten 8 5.1 GIS Daten: Zuordnung durch Bezeichnung 8 5.2 Mindestinformationen der Datenlieferung 8 5.3 GIS Daten: als Geopackage 9 5.4 GIS Daten: Attribute Flächendaten 9 5.4.1 Grunderwerbstabelle (flm_flaechen) 9 5.4.2 Kontakte-Tabelle (flm_kontakte) 12 5.5 Lagestatus, Referenzsystem, Formatierung Attributtabelle 15

6 Anlagen zu dieser Arbeitsanweisung 15 6.1 Verbindliche Dokumente (Regelwerksdokumente) 15 6.2 Nicht verbindliche Dokumente 15

7 Bestehende zu beachtenden Dokumente 15

Anhang 16 7.1 Nutzungsarten 16 7.2 Arten der Grundstücksinanspruchnahme 16

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1 Ziel der Arbeitsanweisung (AA)

1.1 Zusammenfassung Die Arbeitsanweisung zielt auf eine konzernweite Abstimmung der Flächenbedarfe auf bereits im DB-Eigentum befindlichen, wie auch betroffenen Fremdgrundstücken ab. Grundlage sind die Da- tenbedarfe für Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und Grunderwerbsplan (GEP), die in einer bundesweit einheitlichen Datenstruktur zur transparenten Visualisierung aufbereitet werden. Sie gilt für alle Projekte und Maßnahmen der Organisationseinheiten (OEen) der DB InfraGO, Ge- schäftsfeld Fahrweg, die eine Drittflächeninanspruchnahme und/oder ein Genehmigungserfor- dernis umfassen. Die Sicherstellung der Umsetzung obliegt den Projektleitern, welche die Daten- lieferung gemäß dieser Arbeitsanweisung über die entsprechende Anlage der Standard-Leis- tungsbilder beauftragen.

1.2 Bearbeitungsstatus

VersionStatusNameArt der BearbeitungDatum
Bearbeiter
1.0AabHerbert Kohl- paintner I.IFD3IFD3, Christian Güns- ter, I.IFD3IFD301.07.2021
1.1i.A.Sören Kieke, Franziska Ries- ner, Paul Hajda, Christian Güns- ter, Ann-Kathrin Eßlingerdiv. redaktionelle Änderungen8.12.2022 – 01.09.2023
1.2i.A.J.Osarek I.IFD3IFD3 ext., Franziska Ries- ner I.IFD3IFD3Aktualisierung und Präzisierung techni- sche Lieferformate von Shapefiles zu Geopackage29.08.2023 - 17.10.2023
1.3i.A.Jörg Osarek I.IFD3 ext.Ergänzung Upload Portal und GeoJSON06.03.2024
2.0i.AChristian Günster I.IFD3, Franziska Riesner I.IFD3,Klarstellung des Geltungsbereichs, Aktu- alisierung der Firmenbezeichnung, Er- läuterung digitaler Briefkasten,23.04.2024
2.1i.A.Christian Günster I.IFD3Anpassung Formulierungen gem. Ab- stimmung I.IIG 313.03.2025
2.2i.A.Christian Günster I.IFD3Anpassung Formulierungen gem. Ab- stimmung Eisenbahn-Bundesamt und Fachkreis Flächenmanagement; Recht- schreibung/ Layout25.08.2025 -19.9.2025

Mögliche Status = iA (in Arbeit) Aab (Arbeit abgeschlossen)

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1.3 Genehmigungsstatus

VersionStatusGenehmigt vonBemerkungenDatum
(Name)
1.0GChristian Günster01.07.2021
2.0KChristian Günster13.03.2025
GChristian Günster19.09.2025

Mögliche Status = K (Korrekturwunsch), G (genehmigt)

1.4 Ziel Konzernweite Abstimmung Flächenbedarfe, bundesweit einheitliche Datenstruktur, transpa- rente Datenvisualisierung

Die Arbeitsanweisung stellt sicher, dass die Informationen zur Flächeninanspruchnahme für Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsplan, die sich im Verlauf der Planungsphasen mit dem Planungsfortschritt konkretisieren, von den beauftragten externen Planungsbüros zu defi- nierten Zeitpunkten in einer bundesweit einheitlichen Datenstruktur an die DB übergeben werden.

Diese Daten werden dann in die folgenden Systeme übernommen und unternehmensweit visu- alisiert:

 an die DB InfraGO AG in die Datenbank des FLM-GIS zur weiteren Bearbeitung durch die Abteilung Flächenmanagement / Grunderwerb,

 an die DB Immobilien in die Datenbank zur Darstellung in FlimasNG und DB ImmMaps.

Damit ist sichergestellt, dass allen im Raum tätigen Akteuren frühzeitig die notwendigen Infor- mationen über geplante Flächennutzungen im jeweiligen Projektumfeld bzw. Tätigkeitsbereich zur Verfügung stehen.

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2 Geltungsbereich

Alle OEen DB InfraGO, GB Fahrweg, alle Projekte und Maßnahmen mit Drittflächeninan- spruchnahme und/oder Genehmigungsbedürfnis

Die Festlegungen dieser Arbeitsanweisung gelten verbindlich für alle OEen der DB InfraGO AG im Geschäftsfeld Fahrweg.

Sie finden Anwendung bei allen Projekten und Maßnahmen, die eine Flächeninanspruchnahme auf Flächen Dritter erfordern, unabhängig davon, ob ein Genehmigungsverfahren notwendig ist oder nicht.

Bei genehmigungspflichtigen Projekten ohne Flächeninanspruchnahme gilt diese Arbeitsanwei- sung nur bis Projektstatus 3 (Bereitstellung des Projektumrings, s. Abbildung). Ab Projektstatus 4 sind die Flächenbetroffenheiten grundsätzlich flurstücksscharf darzustellen und mit ALKIS-Da- ten einschließlich Eigentümerangaben gemäß dieser Arbeitsanweisung zu übergeben und fort- zuschreiben.

Projekte und Maßnahmen, die weder eine Flächeninanspruchnahme auf Flächen Dritter verur- sachen noch einer Genehmigung bedürfen, sind nicht von dieser Arbeitsanweisung erfasst.. Projekte und Maßnahmen, die weder eine Flächeninanspruchnahme auf Flächen Dritter verur- sachen noch einer Genehmigung bedürfen, sind nicht von dieser Arbeitsanweisung erfasst.

Verhältnis der Projektstatus (PS) zu den Leistungsphasen der HOAI (Erklärung PS s. 4.3):

3 Adressaten der AA

Projektleiter:innen o.g. OEen und beauftragte Mitarbeiter:innen Flächenmanagement

Diese Arbeitsanweisung richtet sich in erster Linie an die Projektleiter:innen von Infrastruktur- projekten der DB InfraGO AG. Sie sind dafür verantwortlich, die Leistungen an die Planungsbü- ros auszuschreiben und die Einhaltung der Vorgaben dieser Arbeitsanweisung sicherzustellen. Darüber hinaus sind auch die Mitarbeiter:innen des Flächenmanagements Adressaten, soweit sie von den Projektleiter:innen beauftragt werden. Sie übernehmen die gelieferten Daten und nutzen diese als Grundlage für die Erstellung von Kauf-, Miet- und Gestattungsverträgen, die sich aus dem Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und dem Grunderwerbsplan (GEP) ableiten.

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4 Fachliche Zuordnung

4.1 Datengenese

4.1.1 Grundlage Projektleiter beauftragt Lieferung gem. dieser AA, Visualisierung der Datenlieferung in zent- rales Immobilienmanagement-System Das Flächenmanagement gewährleistet die vertragliche Sicherung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten privater oder öffentlicher Eigentümer.

Dabei werden insbesondere Flächen für Bahnanlagen und notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, sowie für die landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen dauerhaft benötigt. Daneben können dingliche Sicherungen und Nutzungsbefugnisse erforderlich werden.

Die Projektleiter:innen schreiben die hierfür erforderlichen Leistungen bei den Planungsbüros aus und sind für die Umsetzung der Vorgaben dieser Arbeitsanweisung verantwortlich.

Die Projektleiter:innen beauftragen mit dem Planungsauftrag verbindlich den technischen Pla- ner bzw. die mit der technischen Planung betrauten Mitarbeiter:innen (im Folgenden: Planer) mit der Umsetzung dieser Datenanforderung. Die entsprechenden Leistungen sind in den Stan- dardleistungsbildern enthalten. Zudem stellt der Projektleiter sicher, dass für den Datenaus- tausch das vorgesehene Upload-Portal Planunterlagen Flächeninanspruchnahme genutzt wird:

Startseite - DigiFLM (www.....)

4.1.2 Datenentstehung Im Rahmen der technischen Planung eines Projektes werden die in Anspruch zu nehmenden Flächen auf Grundlage der Katasterdaten digital erfasst. Hierfür erhebt der Planer die ALKIS- Daten und zu gegebenem Zeitpunkt die Eigentümerangaben bei den zuständigen Katasterbe- hörden und importiert sie in das verwendete Programmsystem. Auf dieser Basis werden die Flächen der Inanspruchnahme im Grunderwerbsplan (GEP) gra- fisch dargestellt. Den Flächen sind die Attributangaben aus dem Grunderwerbsverzeichnis (GEV) zugeordnet. Damit bilden GEP und GEV die vollständige Datengrundlage für die Flä- cheninanspruchnahme. Die Daten werden anschließend durch den Planer exportiert und zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Der Export umfasst die grafische Darstellung der Erwerbsflächen im GEP (mit An- gaben zur Art der Inanspruchnahme) sowie die zugehörigen Attribute aus dem GEV als Daten- bank. Grundlage für die Bezeichnungen der Arten der Inanspruchnahme sind die Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) im Leitfaden Antragsunterlagen, insbesondere die Erläuterun- gen zu Spalte 5 des GEV (Unterlage 6). Da diese Arbeitsanweisung auf den Vorgaben des EBA aufbaut, sind Datenlieferungen, die nicht alle EBA-Vorgaben enthalten, durch den Datenlieferanten anzupassen. Nur so ist eine konsolidierte und einheitliche Datenbereitstellung gewährleistet.

4.1.3 Bereitstellung der Daten Die Datenlieferungen erfolgen nach Vorliegen der Vorzugsvariante sowie im Rahmen der Ge- nehmigungsplanung. Planänderungen sind fortlaufend zu aktualisieren.

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Diese zwei definierten Projektstände werden im Folgenden als Projektstatus 3 (PS 3) und Pro- jektstatus 4 (PS 4) bezeichnet.

4.1.4 Bedeutung des Projektstatus  Die Bezeichnung Projektstatus bezieht sich auf die Statusklassifizierung des Integrier- ten Flächenpools des Immobilienmanagements der DB InfraGO AG. Dabei werden bei PS 1 und 2 informative Prognosedaten zentral im Flächeninformationssystem bereitge- stellt. Diese beiden Status sind daher nicht Gegenstand dieser AA und werden daher nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

4.1.4.1 Projektstatus 3 (Vorplanung / Abgabe Vorplanungsheft)

Die Abgabe des Vorplanungsheftes markiert den Abschluss des Projektstatus 3. Zu diesem Zeitpunkt wird ausschließlich der Projektumring bereitgestellt.  Der Projektumring wird mit den Katasterdaten (ALKIS) ohne Eigentümerangaben ver- schnitten.  Angaben zu den Kontakt- bzw. Eigentümerdaten sind in diesem Projektstatus nicht ver- pflichtend.  Bei Großprojekten, die im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) rea- lisiert werden, ist der Projektumring – sofern vorgesehen – nach positiv beschiedener Parlamentarischer Befassung zu übermitteln.

4.1.4.2 Projektstatus 4 (Entwurfs- / Genehmigungsplanung)

Ab Projektstatus 4 ist die Flurstücksscharfe Abbildung der Flächenbetroffenheit maßgeblich. Die Daten sind durch den Planer gemäß dieser Arbeitsanweisung nach Abschluss folgender Ar- beitsschritte zu übergeben, sofern sich in diesem Zuge Änderungen ergeben:

  1. erstmals, wenn der Entwurf der Antragsunterlagen Genehmigung zur Prüfung bei DB In- fraGO vorgelegt wird,
  2. nach der ersten Prüfung durch das EBA und der Einarbeitung der Korrekturen,
  3. nach Erteilung der Plangenehmigung bzw. Planfeststellung durch das EBA,
  4. sowie bei Planänderungen.

Zusätzlich sind ab diesem Projektstatus die ALKIS-Daten der betroffenen Flurstücke inklusive Eigentümerangaben – ebenfalls im Format gem. dieser Arbeitsanweisung - zu übergeben. Die gelieferten Daten sind während des gesamten Genehmigungsverfahrens aktuell zu halten und nach jeder Entscheidung bzw. Änderung fortzuschreiben.

4.2 Datenmodell im Überblick

4.2.1 Datenmodell fachlich Das Datenmodell besteht aus drei Kernelementen:

  1. Grunderwerbsplan (GEP) o Enthält die grafische Darstellung der in Anspruch zu nehmenden Flächen.

o Jede Fläche ist eindeutig identifiziert und nach Art der Inanspruchnahme klassifi- ziert.

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  1. Grunderwerbsverzeichnis (GEV) o Enthält die Attributangaben zu den Flächen des GEP (z. B. Nutzungsart, Art der Inanspruchnahme, Flächengröße).

  2. Kontakte-Tabelle o Enthält die Angaben zu den Eigentümer:innen und sonstigen Berechtigten der im GEP dargestellten Flächen.

o Die Verknüpfung erfolgt über die Flächenmanagement-Schlüssel-ID (flm_schl_id)

Damit ergibt sich folgendes Modell:

 GEP liefert die Geometrie. -> flm_flaechen

 GEV ergänzt die fachlichen Attribute. -> flm_flaechen

 Kontakte-Tabelle stellt die Eigentümerbezüge her. -> flm_kontakte

Gemeinsam bilden diese Elemente ein konsistentes Datenmodell, das sowohl für die interne Bearbeitung im Flächenmanagement als auch für die Übermittlung an DB Immobilien (flimas- NG) und DB ImmMaps nutzbar ist.

4.2.2 Datenmodell technisch

flm_kontakte

Relationales Verhältnis: Zu einem Eintrag in der Tabelle flm_flaechen können mehrere Einträge in der Tabelle flm_kontakte gehören. Ein Eintrag in der Tabelle flm_kontakte ist über seinen Fremdschlüssel (flm_schl_id) immer zu genau einem Eintrag in der Tabelle flm_flaechen zuord- enbar. Für die interne Verarbeitung bedeutet dies, dass der flm_schl_ID eine Kontakt_ID und darüber die verschiedenen Eigentümerkonstellationen zugewiesen werden.

Primärschlüssel flm_flaechen (vollständige Tabelle mit Attributen siehe unten): flm_toppro- jekt_id, flm_teilprojekt_abschnitt, flm_schl_id (=eindeutige Flächen-ID innerhalb des Proj./Ab- schnitts). Jede Fläche hat nur eine Schlüssel-ID analog zur lfd. Nr. aus dem Schlüsselverzeich- nis.

Primärschlüssel flm_kontakte: flm_topprojekt_id, flm_teilprojekt_abschnitt, flm_schl_id, flm_kontakt_id Fremdschlüssel flm_kontakte zu flm_flaechen: flm_topprojekt_id, flm_teilprojekt_abschnitt, flm_schl_id

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5 Anforderung zur Datenübergabe der GIS-Daten

5.1 GIS Daten: Zuordnung durch Bezeichnung

Die im Rahmen dieser Arbeitsanweisung bereitzustellenden GIS-Daten werden im FLM-GIS des Flächenmanagements verarbeitet. Über eine Datendrehscheibe stehen sie zudem weiteren Systemen (z. B. flimasNG, DB Imm Maps) zur Verfügung. Ziel ist eine einheitliche und konsis- tente Bereitstellung von Flächeninformationen für alle beteiligten Bereiche.

Die Bereitstellung der Daten erfolgt ausschließlich über das Upload-Portal „Planunterlagen Flä- cheninanspruchnahme“.

5.2 Mindestinformationen der Datenlieferung

Um die Daten in das Grunderwerbssystem einlesen zu können sind folgende Stammdaten des Projektes bei Einreichung der Unterlagen im Upload-Portal anzugeben:

VornameVorname Einreicher:in
NachnameNachname Einreicher:in
PlanungsbüroAngabe des Unternehmens des Planers
TelefonRückrufnummer Einreicher:in
LeistungsphaseHOAI-Leistungsphase des Projektes
ProjektstatusPS gem. dieser Arbeitsanweisung
Region des Projektszuständiger Regionalbereich DB ImfraGO
Realisierungszeitraum vonDatum (TT.MM.JJJJ)
Realisierungszeitraum bisDatum (TT.MM.JJJJ)
SAP-Nummer aus dem SAP-System DB InfraGO
SAP-Top-ProjektnameEntsprechende SAP-Projektdefinition
SAP-Nummer VorhabensabschnittErweiterung der SAP-Top-Projektnummer (optional)
Vorname AP FlächenmanagementVorname des Ansprechpartners im Projekt für FLM-Leis- tungen
Nachname AP Flächenmanage- mentNachname des Ansprechpartners im Projekt für FLM- Leistungen
Vorname Projektleiter:inVorname Projektleiter:in des TOP-Projekts/ Vorhaben- abschnitts
Nachname Projektleiter:inNachname Projektleiter:in des TOP-Projekts/ Vorhaben- abschnitts
Vorname Ansprechpartner:in Flä- chenmanagementVorname Ansprechpartner:in im Projekt für FLM-Leis- tungen
Nachname Ansprechpartner:in Flä- chenmanagementNachname Ansprechpartner:in im Projekt für FLM-Leis- tungen
E-Mail Ansprechpartner:in Flächen- managementE-Mail-Adresse Ansprechpartner:in im Projekt für FLM- Leistungen
E-Mail Projektleiter:inE-Mail-Adresse Projektleiter:in

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Organisationseinheit DB InfraGO Organisationseinheit Projektleiter:in

5.3 GIS Daten: als Geopackage Die Umringe der betroffenen Flächen sind nach Arten der Inanspruchnahme auf einem GIS- Layer im Geopackage-Format des Open Geospatial Consortium (OGC - https://www.geopack- age.org/ ) – kurz als Geopackage – auszugeben und im Upload-Portal hochzuladen.

Hinweis: alle gezeichneten Umringe müssen nachträglich geschlossen werden, Flächenschwer- punkte außerhalb von Flächen sind zu korrigieren.

Der Name des GIS-Layers und der im ersten Geopackage für Flächen daraus resultierenden Tabelle muss flm_flaechen lauten. Der Name der Tabelle im zweiten Geopackage für Kontakte muss flm_kontakte lauten.

5.4 GIS Daten: Attribute Flächendaten Durch das Programmsystem des technischen Planers wird ein Attributblock automatisiert im Flächenschwerpunkt jeder Erwerbsfläche ausgegeben (Datenbankinformation zur Flächeninan- spruchnahme). Die automatisierte Erstellung des Attributblocks ermöglicht ein nachträgliches Zusammenführen der grafischen Daten zu den Attributen und eine Darstellung gemäß dem Ausgangszustand der Datenbereitstellung. Die in diesem Attributblock (s. u.) verwendeten Be- schreibung der Feldtypen beziehen sich auf die Geopackage-Datentypen (ein Geopackage ist eine besondere Variante einer SQLite-Datenbank). Siehe OGC® GeoPackage Encoding Stan- dard –aktuelle Version unter: http://www.geopackage.org/spec/

Für die standardisierte Datenlieferung werden die Inhalte der Flächeninanspruchnahme und der Kontakte in zwei getrennten Attributtabellen abgebildet.

 Im Layer flm_flaechen sind die Erwerbsflächen (nach Variantenentscheidung) mit den zugehörigen Attributen aus dem Grunderwerbsplan (GEP) und dem Grunderwerbs- verzeichnis (GEV) enthalten.  Im Layer flm_kontakte werden die Eigentümer- und Kontaktdaten zu den betroffenen Inanspruchnahmeflächen geführt.

Die nachfolgenden Kapitel beschreiben die hierfür verbindlich zu verwendenden Attributtabel- len.

5.4.1 Grunderwerbstabelle (flm_flaechen) Name der Tabelle/des Layers: flm_flaechen Der Attributblock ist wie folgt zu bezeichnen:

Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09Kurzbeschrei- bungDetailbeschrei- bungTypBeispielwert
fidFeature IDeindeutige Fea- ture ID - i.d.R. au- tomatisch z.B. durch eine GIS- Software wie QGIS generiert. Dies ist keinINTEGER123

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Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09Kurzbeschrei- bungDetailbeschrei- bungTypBeispielwert
Primärschlüssel und kann sich durch Umkopie- ren ändern.
geomGeometrie-Datenenthält die Geo- metrie-Daten als WKT (Well known Text). Polygone müssen geschlos- sen sein, d.h. der letzte Punkt muss dem ersten Punkt in der Liste ent- sprechen. Dieses Feld wird häufig automatisch vom System erzeugt - z.B. beim Export aus QGIS nach Geopackage.einer der Fol- genden : Geometry, Point, LineString, Poly- gon, MultiPoint, MultiLineString, MultiPolygon, GeometryCollec- tionMULTIPOLYGON (((883079.4619067961 5746989.562450538, 883057.4844861203 5746989.347085445, 883052.2026239629 5746989.421901649, 883051.3353691879 5746999.157626291, 883065.3330395627 5747000.662654351, 883066.2055298875 5747000.991241884, 883067.2020795845 5747001.700115229, 883079.4619067961 5746989.562450538)))
flm_topprojekt_idProjekt-SAP- NummerProjektdefinition gemäß SAPTEXT(255)G.016123456
flm_teilprojekt_ab- schnittProjektabschnittProjektabschnitts- nummerTEXT(100)PFA1
flm_schl_idSchlüssel-IDDie Schlüssel-ID entspricht der Schlüsselnummer im Schlüsselver- zeichnis. Unver- schlüsselte Eigen- tümer (z.B. Städte, Gmeinden usw.) erhalten ebenfalls eine Schlüssel-ID. Sie entspricht einer durchlaufenden Nummerierung über alle Gemar- kungen hinwegINTEGER2054

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Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09Kurzbeschrei- bungDetailbeschrei- bungTypBeispielwert
flm_gev_lfd_nrLaufende Num- mer im Grunder- werbsverzeichnisDurchlaufende Nummerierung der Eintragungen; bei Streichung wird die Liste fort- geführt. Gestri- chene Nummern entfallen und wer- den nicht erneut besetzt. Gem. Nr. 2.5.7 des Leitfadens An- tragsunterlagen muss die Num- merierung pro Gemarkung von vorn beginnen.TEXT(50)50
flm_gep_nrGrunderwerbs- plan (Nummer der Unterlage)Nummer Grunder- werbsplan/-pläne, in welchem/n die- ses Flurstück dar- gestellt istTEXT(100)6.5
flm_flurstu- eck_kennzeichenFlurstückskenn- zeichen als Zei- chenketteAls sichere Identi- fikationsgröße wird hier zusätz- lich das vollstän- dige Flurstücks- kennzeichen in der Kodierung des Bundesamtes für katografie (BKG) angegebenTEXT(20)074704000002890013__
flm_gemarkungGemarkungAusgeschriebene Bezeichnung der Gemarkung, in welcher sich das Flurstück befindetTEXT(100)Welsow
flm_grund- buch_bandGrundbuch BandZugehörige Band- nummer aus dem GrundbuchTEXT(100)III
flm_grund- buch_blattGrundbuch BlattZugehörige Blatt- nummer aus dem GrundbuchTEXT(100)694
flm_nutzungsartAdV-Nutzungsar- tengruppe (Be- stand)Nutzungsarten gem. Grundbuch- angabenTEXT(100)Lw
flm_bundeslandLänderkennungNummer des Lan- des, in welcher sich das Flurstück befindetTEXT(2)12

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Spalten-name AA DatAnf NEU 2023-09Kurzbeschrei- bungDetailbeschrei- bungTypBeispielwert
flm_gem_schlues- selNummer der Ge- markungNummer der Ge- markung, in wel- cher sich das Flurstück befindetTEXT(4)1197
flm_flur_nrFlurnummerNummer der Flur, in welcher sich das Flurstück be- findetTEXT(3)6
flm_flurstu- eck_zaehlerZähler des Flur- stücksNummer des Flur- stücks, nur ZählerTEXT(5)275
flm_flurstu- eck_nennerNenner des Flur- stücksNummer des Flur- stücks nur NennerTEXT(5)0000a
flm_flurstu- eck_groesse_qmGröße des Flur- stücksAngabe deVr Ge- samtgröße des betroffenen Flur- stücks in m² - ganze ZahlINTEGER6546
flm_gia_artArt der Grund- stücksinanspruch- nahmeArt der Grund- stücksinanspruch- nahme gem. Muster 6 zum Leitfaden An- tragsunterlagenTEXT(100)VG
flm_gia_gro- esse_qmFlächengröße der Grundstücksinan- spruchnahmeAngabe der Flä- che der Grund- stücksinanspruch- nahme in m² - ganze ZahlINTEGER565
flm_bemerkungenBemerkungenErgänzende An- gaben zur Grund- stücksinanspruch- nahme (hier auch Grunderwerb für Dritte)TEXT(4000)Baustraße
flm_fink_id_listFINK-IDBei Kompensati- onsmaßnahmen ist/ sind hier zwin- gend die FINK-ID/ en einzugeben – eine Fläche kann mehrere Fink-Ids haben - komma- separierte ListeTEXT(4000)Text, hier der Hinweis, es kann mehrere IDs zu einer Inanspruchnahme geben.

5.4.2 Kontakte-Tabelle (flm_kontakte) Die Darstellung der Berechtigten des Flurstücks gemäß Grundbuch erfolgt zum Schutz der Personenbezogenen Daten in einer gesonderten Tabelle. Hierzu sind die folgenden Attributda- ten bzw. Spalten zu verwenden:

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Spalten-name AA DatAnf NeuKurzbe- schreibungDetailbeschreibungTypBeispiel-
fidFeature ID - (vorläufig, optional in dieser Ta- belle)eindeutige Feature ID - i.d.R. automa- tisch z.B. durch eine GIS-Software wie QGIS generiert. Dies ist kein Primär- schlüssel und kann sich durch Umkopie- ren ändern.INTEGER123
geomGeometrie- Daten - (vor- läufig, optio- nal in dieser Tabelle)enthält die Geomet- rie-Daten als WKT (Well known Text). Polygone müssen geschlossen sein, d.h. der letzte Punkt muss dem ersten Punkt in der Liste entsprechen. Dieses Feld wird häufig au- tomatisch vom Sys- tem erzeugt - z.B. beim Export aus QGIS nach Geo- package.einer der Fol- genden : Geometry, Point, LineString, Poly- gon, MultiPoint, MultiLineString, MultiPolygon, Ge- ometryCollectionMULTIPOLYGON (((883079.4619067961 5746989.562450538, 883057.4844861203 5746989.347085445, 883052.2026239629 5746989.421901649, 883051.3353691879 5746999.157626291, 883065.3330395627 5747000.662654351, 883066.2055298875 5747000.991241884, 883067.2020795845 5747001.700115229, 883079.4619067961 5746989.562450538)))
flm_topprojekt_idProjekt- SAP-Num- merProjektdefinition ge- mäß SAPTEXT(255)G.016123456
flm_teilprojekt_ab- schnittProjektab- schnittProjektabschnittTEXT(100)PFA1
flm_schl_idSchlüssel-IDDie Schlüssel-ID entspricht der Schlüsselnummer im Schlüsselverzeich- nis. Unverschlüs- selte Eigentümer (z.B. Städte, Gmein- den usw.) erhalten ebenfalls eine Schlüssel-ID. Sie entspricht einer durchlaufenden Nummerierung über alle Gemarkungen hinwegINTEGER2054
flm_flurstu- eck_kennzeichenFlurstücks- kennzeichen als Zeichen- ketteAls sichere Identifi- kationsgröße wird hier zusätzlich das vollständige Flur- stückskennzeichen in der Kodierung desTEXT(20)074704000002890013__

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Spalten-name AA DatAnf NeuKurzbe- schreibungDetailbeschreibungTypBeispiel-
Bundesamtes für katografie (BKG) an- gegeben
flm_kontakt_idKontakt-IDVergabe einer ein- deutigen Nummer pro KontaktINTEGER6
flm_kontakt_rolleRolle gem. GrundbuchRolle des Kontaktes entsprechend der Grundbuchabteilung I (Eigentümer) oder II (Nutzer, dinglich Berechtigter)TEXT(255)I oder II
flm_kontakt_nach- nameKontakt NachnameHier sind die Daten zum Nachnamen gem. Grundbuch einzutragenTEXT(160)Bertoni
flm_kontakt_vor- nameKontakt Vor- nameHier sind die Daten zum Vornamen gem. Grundbuch einzutra- genTEXT(100)Bruno
flm_kontakt_gebKontakt Ge- burtsdatumGeburtsdatum aus dem Grundbuch / ALKIS (Bedarfsposi- tion) ISO-8601 Da- tums-StringTEXT(10)1992-04-30
flm_kon- takt_strasse_hausnrKontakt Ad- resse: Strasse und Hausnum- merHier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragenTEXT(250)Via Italia 212
flm_kontakt_plzKontakt Ad- resse: PLZHier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragenTEXT(20)20100
flm_kontakt_ortKontakt Ad- resse: OrtHier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragenTEXT(80)Milano
flm_kontakt_ortsteilKontakt Ad- resse: Orts- teilHier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragen (Bedarfsposition)TEXT(250)Südstadt
flm_kontakt_landKontakt Ad- resse: LandHier sind die Daten der Adresse gem. ALKIS einzutragen (Bedarfsposition)TEXT(80)Italien
flm_kontakt_telefonKontakt Te- lefonnum- merHier ist die Telefon- nummer zur Kontak- tierung einzutragen (Bedarfsposition)TEXT(50)0174 12345678
flm_kontakt_emailKontakt E- Mail-Ad- resseHier ist die E-Mail- Adresse zur Kontak- tierung einzutragen (Bedarfsposition)TEXT(100)Bruno.Bertoni@mail.de

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DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung

Spalten-name AA DatAnf NeuKurzbe- schreibungDetailbeschreibungTypBeispiel-
flm_kontakt_privatAngabe, ob Kontakt pri- vat oder öf- fentlich istAngabe, ob Kontakt privat oder öffentlich ist zur Auswertung für Datenfreigaben innerhalb der Sys- temeOptionJa/Nein

Angaben zum Nutzer (flm_kontakt_rolle: „II“) gem. Grundbuch Abt. II sind nur bei Datenabgabe im PS 4 notwendig. Der Wegfall von Flurstücken bei Änderungen von Planfeststellungen ist durch neuen Upload mitzuteilen.

5.5 Lagestatus, Referenzsystem, Formatierung Attributtabelle Die Geopackages sind im Koordinatensystem EPSG:25832 (ETRS89 / UTM Zone 32N) zu lie- fern. Die Genauigkeit der Koordinaten muss mindestens 3 Nachkommastellen betragen (Zenti- metergenauigkeit). Die Codierung der Attributtabellen hat entsprechend mit UTF-8 oder UTF-16 zu erfolgen. Dies entspricht dem OGC® GeoPackage Encoding Standard: Aktuelle Version unter: http://www.ge- opackage.org/spec/ .

6 Anlagen zu dieser Arbeitsanweisung

6.1 Verbindliche Dokumente (Regelwerksdokumente)  809.1000 – Infrastrukturmaßnahmen realisieren  Leitfaden Antragsunterlagen des Eisenbahn-Bundesamtes in seiner jeweils gültigen Fassung  Ergänzende Festlegungen der DB infraGO AG zu den Vorgaben des Eisenbahn-Bun- desamtes zur Erstellung des Grunderwerbsverzeichnisses und des Grunderwerbsplans

6.2 Nicht verbindliche Dokumente

7 Bestehende zu beachtenden Dokumente

 EBA Planfeststellungsrichtlinien  Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) der Europäischen Union  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

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DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung

Anhang

7.1 Nutzungsarten Als Nutzungsart ist eine der 26 Nutzungsartengruppen gemäß AdV-Nutzungsartenkatalog aus dem Liegenschaftskataster einzutragen:

Nutzungsartengruppe (AdV)Abk. DB InfraGOZahlenschlüssel (ALKIS®-Objektarten)
WohnbauflächeWBF11000
Industrie- und GewerbeflächeIGF12000
HaldeHal13000
BergbaubetriebBB14000
Tagebau, Grube, SteinbruchTGS15000
Fläche gemischter NutzungMI16000
Fläche besonderer funktionaler PrägungBFP17000
Sport-, Freizeit- und ErholungsflächeSFE18000
FriedhofFrdh19000
StraßenverkehrS21000
WegWeg22000
PlatzP23000
BahnverkehrBgl24000
FlugverkehrFlv25000
SchiffsverkehrSv26000
LandwirtschaftLw31000
WaldWld32000
GehölzGh33000
HeideHei34000
MoorMo35000
SumpfSu36000
Unland, Vegetationslose FlächeU37000
FließgewässerWaF41000
HafenbeckenWaH42000
Stehendes GewässerWaS43000
MeerMeer44000

7.2 Arten der Grundstücksinanspruchnahme Das Eisenbahnbundesamt hat die Kürzel für die Art der Grundstücksinanspruchnahme veröf- fentlicht, welche bei der Datenlieferung einzuhalten sind (Stand 14.09.2023) Quelle: https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/LFAntragsunterlagen/Anhang_IV/Aus- gangsverfahren/Unterlage_06/5_unterlage_06_Grunderwerbsverzeichnis_a_1_Aende- rung.pdf?__blob=publicationFile&v=13: a) Erwerb: EAE, ED, EDR, ET b) Dingliche Sicherung: DAE, DD, DDR, DG, DR, DT, DW, DWR c) Nutzungsbefugnis: VG, VGO, VGU, IAE Im Grunderwerbsverzeichnis sind darüber hinaus die ausgeschriebenen Bedeutungen der Grundstücksinanspruchnahme darzustellen:

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DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg Version: 02 Gültig ab : 01.11.2025 Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

Flächenmanagement bei der DB InfraGO AG

Arbeitshilfe zu den Vorgaben des Eisenbahn-Bun-

desamtes zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und des Grunderwerbsplans

Inhalt

1 Allgemein 20 1.1 Grundlagen 20 1.2 Anforderungen 20 1.3 Ausweisung von DB eigenen, bisher nicht betriebsnotwendigen Flächen 21 1.4 Einheitliche Darstellung des Grunderwerbs für Dritte 21 1.5 Für FLM fachlich maßgebende Inhalte aus Planrechtsunterlagen 22

2 Inhalte des Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und Grunderwerbsplan (GEP) 22 2.1 Inhalt des Grunderwerbsverzeichnisses (GEV): 22 2.2 Inhalt der Grunderwerbspläne: 24 2.3 Generelle Festlegungen für Flächen-Inanspruchnahme: 24

3 Grafische Darstellung 25 3.1 Erwerb 25 3.2 Dingliche Sicherung 26 3.3 Nutzungsbefugnisse auf DB-Grund 26 3.4 Sonstige 26 3.5 Planänderung 26

4 Festlegungen für den Erwerb 27

5 Festlegungen für die vorübergehende Grundinanspruchnahme 28

6 Festlegungen für die dingliche Sicherungen 29 6.1 Tunnel 29 6.2 A/E-Maßnahmen 30 6.3 Aufwuchsbeschränkung Oberleitung 30

7 Festlegungen für Leitungen 31

8 Muster GEV/GEP 18

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

8.1 Grunderwerbsverzeichnis 18 Aktuell gültige Vorgabe Eisenbahn-Bundesamt 18 18 8.2 Grunderwerbsplan 19 8.2.1 Grunderwerbsplan 19 8.2.2 Grunderwerbsplan 19

9 EKrG-Maßnahmen 19

10 ANLAGEN 1

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

1 Allgemein

1.1 Grundlagen Gemäß Abstimmung mit dem EBA-Referat 51 – Planfeststellung kann die Mindestanforderung des Leitfadens zur PF-RL aus unternehmerischen Gründen wie folgt ergänzt werden.

Für die für das Antragsverfahren zu erstellenden Unterlagen ist vorge- nannter Leitfaden verbindlich anzuwenden. Anforderungen, die darüber hinausgehen, sind ausschließlich in der Datenlieferung gemäß Arbeits- anweisung Datenanforderung Flächenplanung bereitzustellen.

Die Grundlage der Grunderwerbspläne bilden die aktuellen Kataster- pläne im Maßstab 1:1.000.

Die Grundlage des Grunderwerbsverzeichnisses bilden die aktuellen Grundbücher und das Liegenschaftskataster.

Jedes im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses in Anspruch zuneh- mende Flurstück ist hierbei im Plan dargestellt und mit einer Referenz- nummer gekennzeichnet. Diese Referenznummer verweist auf das Grunderwerbsverzeichnis Spalte 1. Im Grunderwerbsverzeichnis sind Details zum Flurstück, der vorgesehen Art und Umfang der Inanspruch- nahme aufgeführt. Muss ein Flurstück mit mehr als einer Maßnahme in Anspruch genommen werden, sind alle Inanspruchnahmen im Grunder- werbsplan und Verzeichnis getrennt darzustellen.

1.2 Anforderungen

Im Rahmen etwa notwendiger Besitzeinweisungs- oder Enteignungsver- fahren muss aus den Grunderwerbsunterlagen deutlich erkennbar sein, in welche Rechte Dritter eingegriffen wird. Hierauf wird auch in den Planfest- stellungsrichtlinien des Eisenbahn-Bundesamtes unter Ziff. 36 ausdrück- lich hingewiesen.

Die Betroffenen müssen sich anhand der Unterlagen (GEV/GEP) unter- richten können, in welchem Umfang ihr Grundbesitz für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll. Der Bestimmungsgrundsatz ist nur ge- wahrt, wenn ein nicht Sachkundiger die Größe der Flächeninanspruch- nahme/n auch einem Verzeichnis entnehmen kann, dessen Angaben mit dem zeichnerischen Ausmaß im Grunderwerbsplan übereinstimmen (Ur- teile des Hess. VHG vom 19.04.1973 – II O E 33/72 und vom 31.07.1973 – II O E 111/73).

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

Daher sind in den Grunderwerbsunterlagen sowohl die Betroffenheiten als auch der Verwendungszweck der jeweiligen Flächen explizit auszu- weisen.

Neben dem Grundstückseigentümer und dinglich Berechtigten sind nach den Enteignungsgesetzen der Bundesländer auch Inhaber von persönli- chen Rechten, die zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung eines Grund- stücks berechtigen, in den Verfahren zu beteiligen.

Grundlage für die Besitzeinweisung und Enteignung stellt der Planfest- stellungsbeschluss und der festgestellte Plan dar, hier insbesondere das Grunderwerbsverzeichnis (GEV) stellt in Verbindung mit dem Grunder- werbsplan (GEP).

1.3 Ausweisung von DB eigenen, bisher nicht betriebsnotwendigen Flächen Neben bahnbetrieblich notwendigen Flächen verfügt der DB-Konzern über weitere Flächen, die in der Regel wirtschaftlich durch Verpachtung und Vermietung genutzt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf notwendige Entschädigungsregelungen mit Rechteinhabern ist die Aufnahme und Darstellung von bahneigenen, zum Zeitpunkt der Planfeststellung aber nicht betriebsnotwendigen Flächen in der Datenbe- reitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung zwingend geboten.

1.4 Einheitliche Darstellung des Grunderwerbs für Dritte Da wie Eingangs bereits erwähnt sowohl der Betroffene als auch die Ent- eignungsbehörde erkennen muss, wer und in welchem Umfang der neue Eigentümer oder Dienstbarkeitsberechtigte der planungsbehafteten Flä- che wird, sind in diesen Fällen die Drittbegünstigten im GEV anzugeben.

Auf das Erfordernis der Ausweisung von Flächen für Dritte in den Grund- erwerbsunterlagen haben bereits die Rechtsabteilung der DB sowie ex- terne Juristen, die die DB auch in Besitzeinweisungs- und Enteignungs- verfahren vertreten haben, zwingend hingewiesen.

Die Darstellung des Grunderwerbs für Dritte ist in der Datenbereitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als eigene Flä- cheninanspruchnahme grafisch auszuweisen.

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

1.5 Für FLM fachlich maßgebende Inhalte aus Planrechtsunterlagen

Im Folgenden sind die wesentlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit einer Flächensicherung ergeben kann, benannt:

 Erläuterungsbericht

 Bauwerksverzeichnis und Lageplan

 Baustelleneinrichtungs- und -erschließungsplan

 Grunderwerbsverzeichnis

 Grunderwerbspläne

 Maßnahmenpläne und Maßnahmenblätter der landschafts-pflegeri- schen Begleitplanung

 Zuwegungsplan für die Selbst- und Fremdrettung

 Kabel- und Leitungslageplan

2 Inhalte des Grunderwerbsverzeichnis (GEV) und Grunderwerbsplan (GEP)

2.1 Inhalt des Grunderwerbsverzeichnisses (GEV): Das Grunderwerbsverzeichnis ist nach Planfeststellungsrichtlinien EBA gemäß der Arbeitsanweisung „Datenanforderung Flächenplanung“ Link zum Regelwerksdokument I AA Datenanforderung Flächenplanung aufzustellen.

Grundsätzlich unterscheidet der Vorhabenträger drei Arten der Inan- spruchnahme, die dauerhafte Grundstückinanspruchnahme, die vo- rübergehende Grundstücksinanspruchnahme und die dingliche Siche- rung.

Bei dauerhaften Inanspruchnahmen (Erwerb) handelt es sich um eine Übertragung des Eigentums vom bisherigen Eigentümer auf einen neuen Eigentümer.

Vorübergehende Inanspruchnahmen sind zeitlich begrenzte Maßnah- men. Hier werden Flächen temporär für die Umsetzung der Baumaß- nahme benötigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein für die Errichtung von Baustraßen, Lagerflächen. Eine vorübergehende Inanspruch- nahme kann auch unterirdisch in Form von Rückverankerungen statt- finden.

Bei der dinglichen Sicherung handelt es sich um ein dauerhaftes Recht, das im Grundbuch des Eigentümers in Abteilung 2 eingetragen wird. Der Eigentümer hat mit der Dienstbarkeit eine Auswirkung aus dem Bahnbetrieb zu dulden, z.B. Geh- und Fahrtrechte, Beschränkungen der Vegetation im Bereich von Oberleitungen, Tunneldienstbarkeiten etc.

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

Grunderwerb für DB und für Dritte ist grundsätzlich in jeweils einer Zeile gesondert auf- zuführen, um den Eigentümer in die Lage zu versetzen, ganz klar zu erkennen, für welchen Zweck sein Grundstück in Anspruch genommen wird. Wenn beim Grunderwerb für Dritte verschiedene künf- tige Eigentümer (z.B. Straßenbaulastträger) vorgesehen sind, so ist hier jeweils eine eigene Zeile zu verwenden.

Bei allen Dienstbarkeiten ist in der Spalte Bemerkung auf die ‚Bauwerks- verzeichnis-Nr.‘ bzw. ‚LBP-Maßnahmennummer‘ zu verweisen.

Verschiedene aufeinander folgende Nutzungen derselben Fläche sind separat auszuweisen (z.B. erst VG als BE, dann DBK als A&E, wenn mög- lich in chronologischer Ordnung). Bei Dienstbarkeitsflächen sind dauer- hafte Gehölzrück und -freischnittszone auszuweisen.

Zuwegungen zu technischen Anlagen bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen (Kompensation) sind sicherzustellen und explizit auszuweisen.

Flächen im Eigentum von DB-Konzernunternehmen sind aufzuführen – alle Konzerneigentümer – und als eigene Nutzungsart zu kennzeichnen: Bestand Deutsche Bahn (BDB) in Spalte Bemerkung. In der Legende wird dann erfasst, dass BDB nur nachrichtlich dargestellt werden. Ebenso sol- len duldungspflichtige Flächen dargestellt werden.

Sofern im Zuge des Planrechtsverfahrens eine Widmung öffentlicher Wege erfolgt, ist diese in Planfeststellungsbeschluss, Erläuterungsbe- richt und Bauwerksverzeichnis aus- zuweisen.

Für jede Gemarkung ist im GEV ein eigener Abschnitt zu bilden. Die Num- merierung lfd. Nr. der Flurstücke ist im Projekt fortlaufend (nicht neu pro Gemarkung o.ä.).

Ökokonten sind auf einem separaten GEV-Blatt zu erstellen. Hierzu sind im Bemerkungsfeld folgende Hinweise zu berücksichtigen:

 Eigentum in öffentlicher Hand, Gestattungsvertrag ausreichend oder

 bereits dinglich gesichert durch: … (z.B. Untere Naturschutzbehörde), Gestattungsvertrag ausreichend oder

 dingliche Sicherung im Rahmen des Projektes noch erforderlich

Weiterhin sind in der Spalte Bemerkungen grundsätzlich nur Informationen zur Art und Zweck der Grundstücksinanspruchnahme einzutragen.

Die Erstellung des GEV erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Datenan- forderung Flächenplanung. Diese Daten sind an das Flächenmanage- ment zu übergeben. Das Flächenmanagement spielt die Daten in das hierfür vorgesehene System im Flächenmanagement ein.

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

Das Schlüsselverzeichnis für die Eigentümer wird zukünftig entfallen. Stattdessen wird durch eine Zuordnung der Liste der Eigentümer auf die lfd. Nr. des betroffenen Grundstücks im Grunderwerbsverzeichnis ver- wiesen. Hierdurch müsste die Fallgestaltung der Betroffenheit mehrerer Grundstücke eines Eigentümers und der Verschlüsselung bzw. Anony- misierung gelöst sein. Im Schlüsselverzeichnis reicht dann in der Zeile des Flurstücks der Hinweis auf die Anonymisierung gemäß flm_schl_ID aus.

2.2 Inhalt der Grunderwerbspläne:

Grunderwerbspläne sind grundsätzlich nach den Vorgaben des Anhangs III Muster Legendenheft des Eisenbahn-Bundesamtes zu erstellen.

Dies beinhaltet insbesondere aber nicht abschließend

  • Hintergrundpläne des Bestandes

  • Grundstücksgrenzen und Planfeststellungsgrenzen

  • Grenzen der zu erwerbenden, vorübergehend in Anspruch zu neh- menden und dinglich zu belastenden Flächen

  • Laufende Nummer des Grunderwerbsverzeichnisses, ggf. erweitert um die Flurstücknummer

2.3 Generelle Festlegungen für Flächen-Inanspruchnahme:

 Ergänzende, optionale Erläuterungen zum GEV (s. Anlage „Mustervor- lage“)

 Bei kleinen Flurstücken und kleinteiliger Informationsdichte sollte die Darstellung auf einem größeren Maßstab (z.B. 1:500) ergänzt werden

 Kleine, eingeschlossene Restflächen (Inselflächen) sind zu vermeiden

 Neue Leitungen auf Flächen Dritter sind als „dinglich zu sichern“ vorzu- sehen

 Das Ausmaß der Flächeninanspruchnahme Dritter ist auf das Unver- meidbare zu begrenzen; bei Inanspruchnahme für Kompensationsmaß- nahmen ist dies im Zuge des Planrechtsverfahrens ggf. zu begründen.

 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in der Regel als Dienstbarkeit darzustellen

 Grundsätzlich hat bei temporären Ausweichquartieren, bei denen der Wegfall des Schutzzwecks (auch des BNatSchGs) nicht zeitlich definiert werden kann, die Flächensicherung in Form einer dinglichen Sicherung

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

zu erfolgen. Es erfolgt eine entsprechende Entschädigung. Der Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit besteht nach Wegfall des Schutzzwecks.

 Tunnel sind unabhängig von der Überdeckung als dingliche Sicherung im GEV / GEP darzustellen.

 Dauerhaft in Funktion bleibende Rückverankerungen sind dinglich zu si- chern.

 Bei Rückverankerungen, die nach Bauende funktionslos sind, reicht ein Gestattungsvertrag aus, die Eintragung einer Dienstbarkeit ist dort nicht notwendig. Dennoch er- folgt ein Eintrag in Spalte „Grunddienstbarkeit“.

 Die Hinweise zum GEV/ GEP sind als Anlage aufzunehmen.

 Weicht die buchführende Stelle des Grundstücks von der Angabe im Grundbuchblatt ab, so ist dies in der Spalte Bemerkungen zu dokumen- tieren.

Hinweis:

Es wird auf die RIL 800.0130 Anhang A08 verwiesen, wonach im Querpro- fil seitlich der geplanten Bahnanlage ein Seitenstreifen von mind. 1 Meter Ab- stand vorzusehen ist.

3 Grafische Darstellung

Es gelten die Vorgaben des Anhang III Muster-Legendenheft in ihrer aktu- ellen Fassung, bereitgestellt durch das Eisenbahn-Bundesamt (Momentan Version 15.05.2023). Die nachfolgenden Festlegungen ergänzen diese Vor- gaben lediglich.

3.1 Erwerb

Zu erwerbende Flächen für Dritte:

Grafische Darstellung der Flächen:

Flächen zum Erwerb für Dritte werden farblich analog dem Muster-Legen- denheft dargestellt, die Ausweisung des Begünstigten erfolgt im Grunder- werbsverzeichnis.

Die Darstellung des Grunderwerbs für Dritte ist in der Datenbereitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als eigene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuweisen.

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

3.2 Dingliche Sicherung

Dinglich zu belastende Flächen für Dritte

Grafische Darstellung der Flächen: Die dinglich zu belastenden Flächen für Dritte werden farblich schraffiert analog dem Muster-Legendenheft dargestellt, die Ausweisung des Be- günstigten erfolgt im Grunderwerbsverzeichnis

Die Darstellung der dinglich zu belastenden Flächen für Dritte ist in der Datenbereitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flä- chenplanung als eigene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuwei- sen.

Flächen mit Aufwuchsbeschränkung und Ausschwenkbereich von Lei- tungen

Grafische Darstellung der Flächen: Die dinglich zu belastenden Flächen für Dritte werden farblich schraffiert analog dem Muster-Legendenheft dargestellt, die Ausweisung des Be- günstigten erfolgt im Grunderwerbsverzeichnis

Die Darstellung der Aufwuchsbeschränkung ist in der Datenbereitstel- lung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als ei- gene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuweisen.

3.3 Nutzungsbefugnisse auf DB-Grund Inanspruchnahmen auf DB eigenen Flächen sind im Grunderwerbsverzeich- nis nicht darzustellen. Die Inanspruchnahmen sind jedoch in der Datenbe- reitstellung gemäß Arbeitsanweisung Datenanforderung Flächenplanung als eigene Flächeninanspruchnahme grafisch auszuweisen.

3.4 Sonstige Im Einzelfall kann es sinnvoll oder sogar erforderlich werden, die Darstel- lung zu ergänzen oder etwa Details in einem genaueren Maßstab darzu- stellen; dies soll aber der Ausnahmefall sein.

3.5 Planänderung Bei Planänderungen sind die Farben analog dem Anhang III Muster Legen- denheft des Eisenbahn-Bundesamtes zu wählen, jedoch mit den vorge- nannten Ergänzungen.

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

4 Festlegungen für den Erwerb

Grundsätzlich zu erwerben sind:

 gesamte Trasse einschließlich Böschung

 neu anzulegende Wege einschließlich deren Zugehörungen gemäß geltenden Richtlinien und Verordnungen  Erdwälle (bis Außenkante Böschung, anschließend 5 m vorübergehend als Ar- beitsbereich)

Bei den Instandhaltungs- und Rettungswegen ist zu unterscheiden zwischen Anlagen, welche direkt an die Bahnanlagen angrenzen und den ggf. notwendi- gen Zuwegungen zum öffentlichen Verkehrsraum.

Anlagen wie bahnparallele Instandhaltungswege sind gemäß RIL 800.0130A08 innerhalb der Eigentumsgrenze herzustellen. Zusätzlich notwendiger Flächen- bedarf ist in der Planung zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Aufstell- und Ret- tungsplätze entlang der Strecke.

Die Zuwegung zwischen diesen Anlagen und der nächsten öffentlichen Wege- anbindung soll vorzugsweise mittels Dienstbarkeit gesichert werden, da dieses den milderen Eingriff in das Eigentum darstellt. Ein Erwerb ist nur auf Verlangen des Betroffenen zu berücksichtigen.

Bei dinglicher Sicherung mittels Geh- und Fahrtrechten ist bezüglich der Ver- kehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht wie folgt zu unterscheiden; wird die Zuwegung zukünftig ausschließlich von der DB bzw. ihrer beauftragten Dritten genutzt, so obliegt der DB auch die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungs- pflicht. Erfolgt eine Mitbenutzung durch den Eigentümer oder sonstigen, nicht von der DB beauftragten Dritten, so verbleibt die Verkehrssicherungs- und Un- terhaltungspflicht beim Eigentümer. Allenfalls ist eine geringfügige Übernahme durch die DB vorstellbar.

Die Bemessung und Ausführung der Zuwegung ergeben sich anhand der ein- schlägig gültigen technischen Regelwerke.

Auf die entsprechenden Fachrichtlinien des DB-Konzerns wird verwiesen, z.B. Ril 800.0130.

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

Zwischen letzter Anlage der DB und der Grundstücksgrenze soll mindes- tens 1 Meter für Instandhaltung etc. erworben werden

Eigentumsgrenzen neben Eisenbahnstrecken RIL 800.0130A08

Zwischen letzter Anlage der DB und der Grundstücksgrenze soll mindestens 1 Meter für Instandhaltung etc. erworben werden.

Dem Grunde nach sowie aus Gründen der Bilanzierung sind alle Flächen, auf denen Bahnbetriebsanlagen errichtet werden sollen, für die DB und alle Flä- chen, auf denen Anlagen Dritter errichtet werden, für den jeweiligen Baulastträ- ger / Anlagenverantwortlichen zu erwerben. Bei Flächen zur Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann eine dingliche Sicherung ausrei- chend sein.

5 Festlegungen für die vorübergehende Grundinanspruchnahme

 Alle vorübergehenden Arbeitsstreifen

 Ebenfalls zusätzlich neben den zu erwerbenden Flächen, wenn hier ein zusätzli- cher temporärer Arbeitsstreifen notwendig ist

 Baustelleneinrichtungsflächen

 Baustraßen (Wegeausbau) und Zuwegungen auf nicht-öffentlichen Grund

 Alle sonstigen vorhandene Straßen / Wege, die nicht gewidmet sind (als Begren- zung gilt die Flurstückslinie), z.B. Privatwege, Anliegerwege, beschränkt öffentliche Wege  temporäre Rückverankerungen mit Hinweis hierauf in Spalte Bemerkungen

 Grundwasser- und sonstige Messstellen einschl. Zufahrt mit Hinweis hierauf in Spalte Bemerkungen

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Arbeitshilfe zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

 Projektspezifische Besonderheiten – insbesondere umweltrechtliche Gegeben- heiten (Alt- lasten- und Altlastenverdacht, Artenschutz) – sind zu berücksichtigen

6 Festlegungen für die dingliche Sicherungen

 Tunnel (Tunnelbegrenzung) einschl. Notausgänge und Verbindungsstollen: bei Überdeckung bis 20 m – 15 m links und rechts der jeweils äußeren Gleisachse, bei mehr als 20 m Überdeckung – Breite zwischen den Außenkanten der Tunnelaußen- wände. Bei parallel verlaufenden Tunneln wird die Tunnelbegrenzung nur nach au- ßen definiert  LBP-Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen Dritter

 Bauwerke, die durch Lasteintrag auf benachbarten Grundstücken beein- flusst werden könnten (z.B. an der Oberkante Stützwand)  Dauerhafte Rückverankerung mit Funktion nach Baufertigstellung

 Flächen unter Brücken (Projektionsfläche), soweit die Flächen privaten Dritten gehören (Brü- ckenpfeiler und Widerlager werden erworben)

 Flächen mit Aufwuchsbeschränkung z.B. entlang Freileitungen, Oberleitungen etc.

 Flächen für Ausschwenkbereiche von Leitungen  die für die Instandhaltung /Rettungswege notwendigen Zugänge/ Flächen, siehe 4.1 Grundlagen zum Erwerb, sofern diese nicht für den Erwerb vorgesehen sind  Sonstige Bauwerke auf Fremdgrund wie Leitungen, Entwässerung etc.

6.1 Tunnel

dingliche Belastung 15 m links und rechts der Gleisachse beim ein- gleisigen Tunnel, bei 2 parallelen Röhren auch die gesamte Fläche zwischen den Ein- zelröhren

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DB Intern / DB internal

Festlegungen zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

6.2 A/E-Maßnahmen

Beispiel ABS 48: Auf den Bahnböschungen wurden die A&E Maßnahmen dar- gestellt, so wie sie gesichert werden müssten für den Fall, dass die Fläche ver- kauft wird.

6.3 Aufwuchsbeschränkung Oberleitung

In violett: Schutzstreifen für den Ausschwenkbereich einer der Speiseleitung.

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DB Intern / DB internal

Festlegungen zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

7 Festlegungen für Leitungen

Beim Verlegen neuer unterirdischer Leitungen ist zu berücksichtigen:

 Graphische Darstellung analog Anhang III Muster Legendenheft  Die erforderlichen Schutzstreifen sind im Rahmen der Planerstellung mit dem zukünftigen Leitungseigentümer festzulegen

Beispielhafte Darstellung

DN 600

19,0 5,5 5,5 auf freier Strecke

dingl. Sicherung + vorübergehende Inanspruchnahme

vorübergehende Inanspruchnahme

Leitung

11,0 5,5 5,5 im Wald

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8 Muster GEV/GEP

8.1 Grunderwerbsverzeichnis

Aktuell gültige Vorgabe Eisenbahn-Bundesamt

Anforderungen, die darüber hinaus- gehen, sind ausschließlich in der Da- tenlieferung gemäß Arbeitsanwei- sung Datenanforderung Flächenpla- nung bereitzustellen.

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DB In tern / DB internal

8.2 Grunderwerbsplan

Die folgenden Grunderwerbspläne sind im Leitfaden zu PF-Ril vom Mai 2023 ersichtlich.

8.2.1 Grunderwerbsplan

https://dbsw.sharepoint.com/:b:/r/sites/immomgmtzentrale/Flaechenmanage- ment/Grundstze/Handlungsanweisung_GEV_GEP/Grunderwerbs- plan_1.pdf?csf=1&web=1

8.2.2 Grunderwerbsplan

https://dbsw.sharepoint.com/sites/immomgmtzentrale/Flaechenmanagement/Grund- stze/Handlungsanweisung_GEV_GEP/Grunderwerbsplan_2.pdf

9 EKrG-Maßnahmen

Ergänzende Hinweise für EKrG-Maßnahmen

Bei EKrG-Maßnahmen ist die Duldungspflicht nach § 4 EKrG zu beachten, die sich auf Ver- kehrsflächen der Kreuzungsbeteiligten bezieht. Hierfür sind die Bedarfsflächen auszuwei- sen und in der Spalte „Bemerkungen“ mit dem Hinweis „Duldungspflicht“ zu versehen

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Festlegungen zur Erstellung des Grunderwerbsver-

zeichnisses und der Grunderwerbspläne

10 ANLAGEN

Abkürzungen im Grunderwerbsverzeichnis Nutzungsart – Spalte 9 des GEV

Als Nutzungsart ist eine der 26 Nutzungsartengruppen gemäß AdV-Nutzungsartenkatalog aus dem Liegenschaftskataster einzutragen

Nutzungsartengruppe (AdV)Abk. DBZahlenschlüssel (ALKIS®-Objektarten)
WohnbauflächeWBF11000
Industrie- und GewerbeflächeIGF12000
HaldeHal13000
BergbaubetriebBB14000
Tagebau, Grube, SteinbruchTGS15000
Fläche gemischter NutzungMI16000
Fläche besonderer funktionaler PrägungBFP17000
Sport-, Freizeit- und ErholungsflächeSFE18000
FriedhofFrdh19000
StraßenverkehrS21000
WegWeg22000
PlatzP23000
BahnverkehrBgl24000
FlugverkehrFlv25000
SchiffsverkehrSv26000
LandwirtschaftLw31000
WaldWld32000
GehölzGh33000
HeideHei34000
MoorMo35000
SumpfSu36000
Unland, Vegetationslose FlächeU37000
FließgewässerWaF41000
HafenbeckenWaH42000
Stehendes GewässerWaS43000
MeerMeer44000
Inanspruchnahme für Ausgleich und Er- satzmaßnahmen (Quelle:Adv)IAE71006

Ausgedrucktes Exemplar unterliegt nicht dem Änderungsdienst!

Verantwortlich: Christian Günster, I.IFD 3 / Fachautor: Jessica Roth, I.IFD 3

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