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Falkenstein Vogtl. (DFA), ESTW; Planung; 2. Baustufe; Kabeltiefbau; Lph 3, 6 und 7 Vergabenummer: 26FEI88432
Anlage 1.1
Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen
RIL: 208.1212Z11
-
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| Grundlagenermittlung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 1.1 | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers | x | ||
| 1.2 | Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf | x | ||
| 1.3 | Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| 1.4 | Ortsbesichtigung | x | ||
| 1.5 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 3 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Vorplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 2.1 | Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten | x | ||
| 2.2 | Analyse der Grundlagen | x | ||
| 2.3 | Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter | x | ||
| 2.4 | Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit | x | ||
| 2.5 | Erarbeiten eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| 2.5.1 | Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage | x | ||
| 2.5.2 | Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten | x | ||
| 2.5.3 | Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen | x | ||
| 2.6 | Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen | x | ||
| 2.7 | Vorabstimmungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung | x | ||
| 2.8 | Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen | x | ||
| 2.9 | Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen | x | ||
| 2.10 | Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren | x | ||
| 2.11 | Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | x | ||
| 2.12 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren | x | ||
| 2.13 | Informationsmaterial | x | ||
| 2.14 | Ermitteln/Aufbereiten der Daten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 4 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Vorplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 2.15 | Freigabeantrag | x | ||
| 2.16 | BoVEK Grobkonzept | x | ||
| 2.17 | Planung der Altschotterverwertung gemäß Ril 880.4010 | x | ||
| 2.18 | Vorbereiten, zusammenstellen und versenden des Antrages auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens bei der zuständigen Raumordnungsbehörde im Benehmen mit dem AG | x | ||
| 2.19 | Mitwirken bei Anträgen/Vereinbarungen | x | ||
| 2.20 | Einzelfinanzierungsvereinbarung | x | ||
| 2.21 | Schätzung der Lebenszykluskosten | x | ||
| 2.22 | Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung | x | ||
| 2.23 | Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen | x | ||
| 2.24 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x | ||
| 2.25 | Erstellung der Bauphasenplanung in Anlehnung an den Inhalten des Musterbauphasenplanes von DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe gemäß Infoplattform (https://infoplattform-personenbahnhoefe.deutschebahn.com/pbhf, Pfadbeschreibung:Regelwerk/Arbeitshilfe Musterbauphasenplan) | x | ||
| 2.26 | Betreiberkonzept | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 5 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.1 | Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen | x | ||
| Bei der Durcharbeitung des Planungskonzepts hat der AN die vom AG aufgrund der Vorplanung bestimmte Lösungsmöglichkeit der Verkehrsanlage im Sinne einer endgültigen Lösung der Planungsaufgabe stufenweise weiterzuentwickeln. Die Ausarbeitung hat in zeichnerischer und rechnerischer Form unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen (z.B. eisenbahnbetriebliche Umstände/Bedingungen, Fahrleitungsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik, IT-Technik, Schallschutz, Gestaltung) zu erfolgen. Das/Die Objekt(e) ist/sind einschl. der Entwässerungsanlagen mittels Übersichts-/Lage-/Höhenpläne, Querprofile, Querschnitte und Detailzeichnungen etc. vollständig und umfassend maßstäblich darzustellen. Die zu verwendenden Maßstäbe sind vorab mit der vertragsabwickelnden Stelle festzulegen. Neben den anerkannten Regeln der Technik sind auch eisenbahnbetriebliche Belange, die Bestimmungen des Arbeits-, Brand-, Katastrophen-, Denkmal- und Umweltschutzes sowie des Abfallrechtes zu beachten. Hierzu gehört auch: - die erneute Abstimmung bzw. Fortschreibung und Konkretisierung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb gemäß Ril 132.0118 (insbesondere Verfahren ""RIMINI"") und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle. Hierbei ist sicherzustellen, dass bei Linienbaustellen die Vergabeeinheiten nach wettbewerblichen Gesichtspunkten gebildet werden, - das Festlegen der notwendigen Umlegungsmaßnahmen für vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen in Abstimmung mit den Leitungsträgern Die Entwurfsunterlagen sind so auszuarbeiten, dass sie auch als Ausschreibungsunterlagen verwendet werden können Die Arbeitsergebnisse sind den anderen an der Planung fachlich Beteiligten bereitzustellen. Die Fachplanungen wie z.B. Ausrüstungs- und Ausstattungsplanung sind zu koordinieren und in die eigene Leistung zu integrieren Ziel der Entwurfsplanung ist es, - entsprechend der Aufgabenstellung eine technisch verbindliche, möglichst geringe Lebenszykluskosten verursachende und umweltgerechte Lösung in einem Entwurfsheft darzustellen, das die Entwürfe aller fachlich beteiligten Stellen und Dritter zusammenfasst - den Zeitraum für die Realisierung festzulegen - die Kosten zu veranschlagen - die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu bestätigen - die Baufreigabe in finanzieller Hinsicht zu erwirken. | ||||
| 3.2 | Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 6 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Im Erläuterungsbericht sind die - Planungsüberlegungen der Vorplanung - Planungsergebnisse der Entwurfsplanung detailliert darzustellen und zu begründen. Der Bericht ist nach Maßgabe der Ril 809 bzw. 813 zu fertigen. | ||||
| 3.3 | Fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern | x | ||
| Es sind alle fachspezifischen Berechnungen welche zur Auslegung und Bemessung der Verkehrsanlage einschl. ihrer Technischen Ausstattung notwendig sind aufzustellen. Hierzu gehören auch hydraulische Berechnungen von Gerinnen, Freispiegelkanälen und Druckleitungen, die Ermittlung von Abflussmengen, die Dimensionierung von Rückhaltebecken, Standsicherheitsnachweis der Erdbauwerke gemäß Ril 836, etc.. | ||||
| 3.4 | Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung | x | ||
| Abschließende Klärung der Finanzierung im Benehmen mit der zuständigen Fachabteilung des Bauherrn. Für die interne Freigabe zur Ausführung ist in Abstimmung mit dem AG und unter Berücksichtigung der Wertgrenzen der Freigabeantrag entsprechend den Freigaberichtlinien vorzubereiten. Für die finanzielle Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt ist auf der Grundlage der maßgebenden Finanzierungsvereinbarung (Einzel-FinVe, SV) und nach Genehmigung der Entwurfs-/Ausführungshefte entsprechend der Projektstruktur der „Antrag auf Baufreigabe in finanzieller Hinsicht“ vorzubereiten. Der AN hat mit dem AG die Finanzierung zu erörtern, im Benehmen mit der zuständigen Fachabteilung nach den Anteilen für Erstellung, Instandhaltung und Aufwand zu selektieren und die an der Finanzierung Beteiligten zu ermitteln, sowie die maßgebenden Finanzierungskennzeichen zuzuordnen. | ||||
| 3.5 | Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu 3 Terminen. Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs aufgrund von Bedenken und Anregungen | x | ||
| Der AN hat seinen Entwurf in adäquater Weise in Bürgerversammlungen bzw. vor politischen Gremien vorzustellen, zu erläutern und Stellung zu beziehen. Bedenken und Anregungen sind entgegenzunehmen bzw. zu entkräften. Hierzu erforderliche Präsentationsunterlagen und -mittel sind zu erarbeiten und entsprechend einzusetzen. Die Bedenken und Anregungen Dritter sind zu prüfen, mit Blick auf Aufgabenstellung, Ziele und Wirtschaftlichkeit abzuwägen und mit dem AG zu erörtern. Danach zu berücksichtigende Änderungen/Ergänzungen sind umfassend in die Entwurfsunterlagen einzuarbeiten. Bei Nichtberücksichtigung sind die Gründe aktenkundig zu machen. |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 7 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.6 | Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten | x | ||
| Ziel der gegenständlichen Verhandlungen ist es - die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden - die Träger öffentlicher Belange - sowie sonstige fachlich Beteiligte (z. B. Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke) in die Planung mit einzubeziehen damit die Genehmigungsfähigkeit erlangt werden kann. In die Konzeptbesprechungen sind auch die Fachplaner einzubinden. Die aktuelle VV BAU des Eisenbahn-Bundesamtes und die EIGV sind zu beachten. | ||||
| 3.7 | Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | x | ||
| Erstellen der Kostenberechnung unter Verwendung von Standardkostenplänen bei Benutzung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 14 Nr. 6 des Vertrages auf der Grundlage überschlägiger Mengenermittlungen unter Beachtung folgender Bestimmungen: - Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102 - Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 210.11 - Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01. Die Kostenberechnung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalterischen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkte zu kontieren. Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kostenstelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbereiches abzustimmen. Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständigen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Alle Teilkostenanschläge (TKA)/Kostenpläne (KP) sind in einem Gesamtkostenanschlag (GKA)/Planungseinheit (PE) zusammenzufassen. Im Rahmen der Vergabeplanung sind die einzelnen Elemente der Kostenberechnung nach den Vorgaben des AG den festgelegten Vergabeeinheiten zuzuordnen. Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle erneut abzustimmen und ggf. zu aktualisieren. Beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung und Kostenvorgabe (Lph 2.11) sind signifikante Abweichungen darzustellen und die Gründe zu benennen. Bei Abweichungen - > 10 % - die die Wirtschaftlichkeitsrechnung negativ beeinflussen ist die Entscheidung des AG einzuholen. |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 8 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.8 | Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken | x | ||
| 3.9 | Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten | x | ||
| Die Ermittlungen sind auf der Grundlage der jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben bzw. der Schall 03 durchzuführen und im Planungskonzept zu berücksichtigen. Die aktiven Schallschutzmaßnahmen sind ebenso wie eventuell erforderliche passive Maßnahmen im Benehmen mit dem AG festzulegen. Die hierbei anfallenden Kosten sind in der Kostenberechnung zu erfassen. | ||||
| 3.9.1 | Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden | x | ||
| Die aktiven Schallschutzmaßnahmen sind ebenso wie eventuell erforderliche passive Maßnahmen im Benehmen mit dem AG festzulegen. Die hierbei anfallenden Kosten sind in der Kostenberechnung zu erfassen. | ||||
| 3.10 | Rechnerische Festlegung des Objekts | x | ||
| 3.11 | Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte | x | ||
| Auflistung der Zwangspunkte, die die Aufgabenstellung wesentlich beeinflussen und Begründung der sich hieraus ergebenden Lösungen im Erläuterungsbericht. | ||||
| 3.12 | Nachweis der Lichtraumprofile | x | ||
| Der AN hat an kritischen Stellen die Freihaltung des Regellichtraumes nach Ril 800.0130 anhand von Querschnitten nachzuweisen. | ||||
| 3.13 | Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit (sowie Maßnahmen zur Reisendenführung) | x | ||
| 3.14 | Bauzeiten- und Kostenplan | x | ||
| Erarbeiten des Bauzeiten- und Finanzierungsplanes gem. Modul 809.0201 bzw. gemäß Vorgabe des AG. Dabei sind auch zu berücksichtigen, die Art und Dauer der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb und die Forderungen des Projektmanagementsystems (PMS). |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 9 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.15 | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | x | ||
| Die Entwurfsunterlagen sind vom AN entsprechend der Ril 809 bzw. Ril 813 zu einem Entwurfsheft zusammenzustellen. Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung zur Baukapazitätsmanagement notwendigen Angaben zu liefern. Die Entwurfsplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. | ||||
| 3.16 | Mitwirken bei Vereinbarungen | x | ||
| Der AN hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung von Vereinbarungen mitzuwirken, den AG bei den Verhandlungen zu unterstützen und die Zusammenstellung der vsl. Kosten zu erarbeiten. Es kommen in Betracht: - ☐ Kreuzungsvereinbarungen mit Straßenlastträgern - ☐ Kreuzungsvereinbarungen mit Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen - ☐ Verwaltungsvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Belange - ☑ Kreuzungsvereinbarungen mit Dritten (z. B. Leitungsträgern, Privatbahnen, Wegeeigentümer, Infrastrukturanschlussverträge) | ||||
| 3.17 | BoVEK Feinkonzept | x | ||
| Erstellen des Feinkonzeptes zum Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) gemäß den Vorgaben des "Leitfadens BoVEK". Festlegen des Untersuchungsumfanges auf Bodenverunreinigung und Altlasten für bahneigene und für zu erwerbende Fremdgrundstücke. Aufzeigen der Risiken und den daraus resultierenden Planungen/Regelungen für die Entsorgung/Sanierung. Hinweis: Die Untersuchungen selbst sind nicht Gegenstand dieser Leistung. | ||||
| 3.18 | Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung | x | ||
| - ☑ Erstellen der konkretisierten Systemdefinition - ☑ Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. (Entscheidung zum weiteren Vorgehen) - ☑ Mitwirken bei der Durchführung des vereinfachten Risikomanagementverfahren bzw. Mitwirkung bei der Durchführung der Sicherheitsmethode gem. Ril 451.0100 und bei Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik(z.B. UIG und ZIE) Erstellen der Systembeschreibung für das ausführliche Risikomanagementverfahren sowie ggf. Mitwirken im Expertenteam nach den Vorgaben des AG, ggf. unter Zuhilfenahme von Arbeitshilfen für spezifische Gewerke (z.B. Oberbau). | ||||
| 3.19 | Erstellen eines Brandschutzkonzeptes für Personenverkehrsanlagen gemäß Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 10 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 3.20 | Erstellen eines Rettungswegekonzeptes gemäß Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes | x | ||
| 3.21 | Erstellen eines Inspektions- und Instandhaltungswegekonzeptes gemäß Forderungen des Anlagenbetreibers | x | ||
| 3.22 | Erstellen der Unterlagen für die fahrdynamische Prüfung mit | x | ||
| 3.23 | Berechnung der Lebenszykluskosten Die Lebenszykluskosten für den entgültigen Entwurf sind in einem Kostenplan unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter aufzustellen und vorzulegen. Folgende Daten sind z. B. zu erfassen: | x | ||
| 3.24 | Erstellen der Weichenskizzen nach Ril 823.0700 und zwar unter Benutzung der Software DWS (Digitale Weichenskizze) | x | ||
| 3.25 | Nachweis der TSI Konformitätsprüfung bei Maßnahmen an Anlagen der DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Fahrweg | x | ||
| Für den Nachweis der TSI-Konformität ist zur einheitlichen Dokumentation für alle Baumaßnahmen der Erneuerung/ Umrüstung an Anlagen der DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe durch den Objekt- und Fachplaner die TSI Checkliste DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe anzuwenden. Diese wird in der Lph 5 fortgeschrieben. Die TSI Checkliste DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe enthält die erforderlichen Parameter, die gemäß TSI einzuhalten sind. | ||||
| 3.26 | Zusammenstellung der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach EIGV beim Eisenbahn – Bundesamt | x | ||
| Zusammenstellung und Vorbereitung aller für die Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach EIGV erforderlichen Unterlagen in Abstimmung mit dem AG. | ||||
| 3.27 | UiG/ZiE | x | ||
| Erarbeiten der Antragsunterlagen für die - ☑ unternehmensinterne Genehmigung (UiG) - ☐ Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei Abweichungen vom Regelwerk in Abstimmung mit dem AG. | ||||
| 3.28 | Prüfung UVP-Erfordernis | x | ||
| Erstellen der Umwelterklärung für die Vorprüfung gemäß § 7 UVPG oder gemäß § 9 i. V. m § 7 UVPG sowie zur Notwendigkeit sonstiger |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 11 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
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| Entwurfsplanung | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| umweltfachlicher Unterlagen, Anhang II - Formblatt U3 | ||||
| 3.29 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x | ||
| 3.30 | Erstellung der Bauphasenplanung in Anlehnung an den Inhalten des Musterbauphasenplanes von DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe gemäß Infoplattform (https://infoplattform-personenbahnhoefe.deutschebahn.com/pbhf, Pfadbeschreibung:Regelwerk/Arbeitshilfe Musterbauphasenplan) | x | ||
| 3.31 | Fortschreiben des Betreiberkonzeptes | x | ||
| Das Betreiberkonzept ist vom AN durch kontinuierliches Fortschreiben und Aktualisieren, unter Berücksichtigung des Musterbetreiberkonzeptes der DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, weiterzuentwickeln. |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 12 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
[Seite 13]
| Genehmigungsplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 4.1 | Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| 4.2 | Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| 4.3 | Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| 4.4 | Abstimmungen mit Behörden | x | ||
| 4.5 | Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen | x | ||
| 4.6 | Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien | x | ||
| 4.7 | Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung von Betroffenen | x | ||
| 4.8 | Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 13 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
[Seite 14]
| Ausführungsplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 5.1 | Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung | x | ||
| 5.2 | Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben | x | ||
| 5.3 | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung | x | ||
| 5.4 | Prüfung und Zusammenstellung der Planunterlagen zur Baufreigabe / Bauvorlage | x | ||
| 5.5 | Zusammenstellung der Planunterlagen zur EG- Prüfung | x | ||
| 5.6 | Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung | x | ||
| 5.7 a | Leistungen nach der Baustellenverordnung -während der Planung der Ausführung | x | ||
| 5.7 b | Leistungen nach der Baustellenverordnung -während der Planung der Ausführung | x | ||
| 5.8 | Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung | x | ||
| 5.9 | Erstellen der TSI-Prüfunterlagen bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen nach EIGV | x | ||
| 5.10 | Nachweis und Dokumentation der TSI Konformität bei anzeigepflichtigen/ anzeigefreien Maßnahmen nach EIGV der DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe | x | ||
| 5.11 | Zusammenstellung der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach /EIGV beim Eisenbahn – Bundesamt | x | ||
| 5.12 | UIG/ZIE | x | ||
| 5.13 | Inbetriebnahmedossier nach EIGV und VV IBG Infrastruktur | x | ||
| 5.14 | Angaben für die Kostenvorschau auf Grundlage der jeweils aktuellen Kostenermittlung | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 14 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
[Seite 15]
| Ausführungsplanung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 5.15 | Betreiberkonzept | x |
Vergabenummer: 26FEI88432 Anlage 1.1 Seite 15 von 22 Fachautoren: FE.EI 5 I Roswitha Ott-Urban I Roswitha.Ott-Urban@deutschebahn.com Version gültig ab 26.06.2026 Erstellzeitpunkt 06.08.2026, 11:44
[Seite 16]
| Vorbereiten der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 6.1 | Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | x | ||
| Ermitteln der Mengen für die geplanten Bauleistungen und zuordnen zu den einzelnen Anlagen/Leistungsbereichen sowie Aufgliedern nach Einzelpositionen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung und Integration der Beiträge der Fachplaner. Die Ermittlung hat mit hohem Genauigkeitsgrad zu erfolgen; die entsprechenden Unterlagen sind dem AG prüffähig zu übergeben. | ||||
| 6.2 a | Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen | x | ||
| Der Auftragnehmer hat, unter Berücksichtigung der örtlichen und eisenbahnbetrieblichen Verhältnisse, die Vergabeunterlagen für die Bauleistungen nach den Anforderungen des “Handbuch Einkauf Bauleistungen; Bauleistungen einkaufen“, H 208.xxx3, unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden Vordrucke zu erstellen und dem AG vorzulegen. Soweit der Bauüberwacher bereits bestimmt ist, ist dieser einzubinden. Das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen hat nach den Bestimmungen der Ril 808.02, unter Verwendung der Musterleistungsverzeichnisse der DB AG und der standardisierten Texte aus den STLB Bau und unter Nutzung des Projektsteuerungssystems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 14.6 des Vertrages zu erfolgen. Die Besonderen Vertragsbedingungen sind unter Verwendung der hierfür vom Einkauf Bauleistungen vorgehaltenen Textbausteinen zu erstellen. Eine Verknüpfung zwischen Kostenberechnung und Leistungsverzeichnis ist entsprechend den Vorgaben des AG herzustellen. Die Zuordnung der LV-Positionen zu Kontierungszielen (gem. Ril 210), Finanzierungskennzeichen und Jahresscheibe ist unter Verwendung von iTWO sicher zu stellen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind separat im LV in iTWO auszuweisen und als solche zu kennzeichnen. | ||||
| 6.2 b | Aufstellen der Vergabeunterlagen mit Darstellung der Leistung durch ein Leistungsprogramm. | x | ||
| 6.3 | Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | x | ||
| Die Beiträge der an der Planung fachlich Beteiligten (z.B. Planungen über Oberleitungsanlagen, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikationsanlagen, Maschinen und Elektrotechnische Anlagen, Straßenanlagen, Erdungsanlagen, Wasserver- und Entsorgungsanlagen, Entsorgungskonzepte und Altlastensanierung (BoVEK)) für die Vergabeunterlagen sind abzustimmen und systemkonform und widerspruchsfrei in die Vergabeunterlagen des Objektplaners zu integrieren. Soweit eigenständige Leistungsbereiche (Lose, Unterlose) von Fachplanern erbracht werden, sind diese hinsichtlich Überschneidung, Widersprüchen oder Unvollständigkeiten zu überprüfen und abgestimmt zu übernehmen. Im Rahmen seiner Prüfpflicht festgestellte Mängel hat der AN aufzuklären. | ||||
| 6.4 | Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen | x |
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| Vorbereiten der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| Der AN hat die Bauphasenplanung bzw. Bauzustandsplanung unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit, betrieblicher und umweltrelevanter Vorgaben, z.B. bezüglich Baulärm, Erschütterungen, Nacht- und Wochenendarbeit zu erarbeiten, sowie die vertragsrelevanten Ausführungsfristen und Termine (Baubeginn, Einzelfristen, Fertigstellung) in Abstimmung mit dem AG festzulegen und in die Vergabeunterlagen zu übernehmen. | ||||
| 6.5 | Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse | x | ||
| Zur Vorbereitung der Vergabe (vor Versand der Ausschreibungsunterlagen) hat der AN alle Einzelpositionen des von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses mit marktüblichen Preisen zu versehen. | ||||
| 6.6 | Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | x | ||
| Beim Vergleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung sind signifikante Abweichungen gesondert darzustellen und die Gründe zu benennen. Bei Abweichungen - > 10 % - die die Wirtschaftlichkeitsberechnung negativ beeinflussen ist die Entscheidung des AG einzuholen. | ||||
| 6.7 | Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | x | ||
| Zusammenstellen der Vergabeunterlagen (Anschreiben, Angebot Bau, ZVB, Bewerbungsbedingungen, Vorbemerkungen/Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Pläne, weitere Unterlagen, etc.) für eine einheitliche oder losweise Vergabe in geordneter und mit dem AG zuvor abgestimmten Form als Druckvorlage sowie weitere Exemplare entsprechend der in § 14 Nr. 3 des Vertrages genannten Anzahl. Ermitteln und Abstimmen mit der zuständigen Einkauforganisation aller für das Vergabeverfahren und die Abstimmung zur Vergabe (AzV) erforderlichen Daten und Fristen wie z. B. Vergabeverfahren, hauptsächliche Leistungen, zuständige Vergabestelle, Zuschlagskriterien, Ausführungsfristen, Veröffentlichungstermin, Versanddatum, Angebotsfrist, Submission, Zuschlags- und Bindefrist. | ||||
| 6.8 | Projektspezifischer Prüfkatalog | x | ||
| Erstellen des projektspezifischen Prüfkatalogs „Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen“ in Abstimmung mit dem Vertreter des AG auf der Basis des Muster-Prüfkatalogs. | ||||
| 6.9 | Der AN hat | x | ||
| - auf der Basis der in der Ausführungsplanung erstellten Gefährdungsanalyse die Abstimmung mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle |
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| Vorbereiten der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| zur abschließenden Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen (RRil 132.0118 (RIMINI-Verfahren), RRil 132.0123) vorzunehmen und zu dokumentieren, - den Leistungsumfang und die Leistungsmengen zu ermitteln und nach Einzelpositionen zu gliedern. Bei Linienbaustellen sind die Vergabeeinheiten so einzuteilen, dass ein funktionierender Vergabewettbewerb gewährleistet ist und nach Teillosen vergeben werden kann (siehe hierzu auch 3.4), - die Vergabeunterlagen für die Sicherungsleistung als Einzelvertrag entsprechend den Anforderungen des Handbuchs 208.xxx4 unter Verwendung der dort zur Verfügung stehenden Vordrucke, der Musterleistungsbeschreibung und unter Berücksichtigung der RRil 132.0118 und RRil 132.0123 zu erstellen. Im Übrigen gelten die Ausführungen unter 6.1 und 6.2 sinngemäß. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle. Hinweise: Ein besonderer Wettbewerb und damit die Erarbeitung gesonderter Vergabeunterlagen für die Sicherungsleistung ist - bei Auftragswerten > 25 T€ < 50 T€ in jedem Einzelfall zu prüfen - bei Auftragswerten > 50 T€ immer erforderlich. | ||||
| 6.10 | Daten und Berechnungsmethoden für die LCC-Betrachtung | x | ||
| Zusammenstellen der Daten und aufstellen der Berechnungsmethoden zur Berücksichtigung der Lebenszykluskosten. | ||||
| 6.11 | Erstellung der Vorgabe, der für das Projekt vom AN Bau vorzulegende Projektdokumentation | x | ||
| Der AN erstellt auf Grundlage der jeweils aktuellen Ablagestruktur Personenbahnhöfe die Vorgabe der für das Projekt vom AN Bau vorzulegende Projektdokumentation (Link: https://www21.thinkproject.com/tp21/ex/tKAhQTiHe5yz08InPfe6a5juerLNyV-v/N5WqdWAf6ag0A87o/index.html). Die Ablagestruktur Personenbahnhöfe prüft er auf Vollständigkeit und Aktualität und nimmt in seiner Vorgabe für die Projektdokumentation notwendige Ergänzungen nach Maßgabe der aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regeln der Technik vor. Der AN stimmt die Vorgabe vor ihrer Freigabe mit der Projektleitung des AG ab. |
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| Mitwirken bei der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 7.1 | Einholen von Angeboten | x | ||
| - ☑ Erarbeiten der für die Bekanntmachung in Abhängigkeit vom Vergabeverfahren erforderlichen Texte und Vordrucke und Versenden der Bekanntmachung an die entsprechenden Bekanntmachungsorgane (z.B. Submissionsanzeiger, Amtsblatt der EU) in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer - ☐ Einholen von Angeboten - ☑ Beantworten von Bieter-/Bewerberanfragen während der Angebotsfrist in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer | ||||
| 7.2 | Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel | x | ||
| Dem AN obliegt - ☐ das Nachrechnen aller Angebote - ☐ das Erstellen eines Preisspiegels - ☑ die fachtechnische Beurteilung/Wertung der Angebote insbesondere auch der Nebenangebote und Änderungsvorschläge im Hinblick auf technische Durchführbarkeit (UiG, ZiE)/ Gleichwertigkeit zum/ Ausschreibungsentwurf/ mittelbare Kosten/ Dauer und Behinderung des Eisenbahn-/Baubetriebs/ Bauzustände/ Ausführungsfristen/ Unterhaltungskosten/LCC etc. - ☐ das Analysieren des Preisspiegels auf Plausibilität und Marktkonformität der angebotenen Preise. - ☐ das Aufspüren spekulativer Angebotspreise - ☐ das Durchführen von Sensibilitätsbetrachtungen (Berechnung mit fiktiven Mengen gegenläufig zu Spekulationspreisen) in Abstimmung mit dem zuständigen Facheinkäufer | ||||
| 7.3 | Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken | x | ||
| 7.4 | Führen von Bietergesprächen | x | ||
| - ☐ Erarbeiten von Fragekatalogen für die Bietergespräche im Benehmen mit den fachtechnisch und kaufmännisch zuständigen Stellen der DB. - ☐ Teilnehmen an Bietergesprächen (=Aufklärungsgesprächen, Vertragsverhandlungen). Fachtechnische Beratung und Unterstützung vor und während der Bietergespräche mit Blick auf Konformität mit den technischen, terminlichen, finanziellen und baubetrieblichen Zielen der geplanten Baumaßnahme. - ☑ Beantworten von Fragen der Bieter zur Ausführung und Ausführungsplanung. - ☐ Fertigen von Niederschriften und/oder Verhandlungsprotokolle über die Verhandlungsinhalte- und -ergebnisse der Bietergespräche. Einholen der Unterschriften der Bevollmächtigten. | ||||
| 7.5 | Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens | x |
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| Mitwirken bei der Vergabe | Übertragen | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 7.6 | Zusammenstellen der Vertragsunterlagen | x | ||
| Abschließende Zusammenstellung der endgültigen Vertragsunterlagen inkl. Protokolle. | ||||
| 7.7 | Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | x | ||
| Vergleichende Gegenüberstellung der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen aus Lph 6. Aufzeigen und Begründen von Abweichungen sowie von Einsparmöglichkeiten. Vergleich des Angebots-LV mit den eingestellten Kosten (Mittelbedarfsplan). Bei wesentlichen Kostenänderungen (> 10 %) sind ergänzende Freigabeanträge entsprechend den Richtlinien des AG bzw. des EBA zu erarbeiten. | ||||
| 7.8 | Mitwirkung bei der Auftragserteilung | x | ||
| Die vertragsrelevanten Ergebnisse aus den Bietergesprächen sind im Benehmen mit der zuständigen Einkaufs-OE als Verhandlungsprotokolle aufzubereiten und in vervielfältigungsfähiger Form zu übergeben. |
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| Bauoberleitung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 8.1 | Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe | x | ||
| 8.2 | Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) | x | ||
| 8.3 | Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen | x | ||
| 8.4 | Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme | x | ||
| 8.5 | Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme | x | ||
| 8.6 | Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | x | ||
| 8.7 | Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage | x | ||
| 8.8 | Übergabe des Objekts | x | ||
| 8.9 | Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche | x | ||
| 8.10 | Die Dokumentation des Bauablaufs, die aktuellen Bestandsunterlagen und die für die technischen Anlagen maßgebenden Wartungsvorschriften sind zu sichten, zu ordnen und in gegliederter Form dem Auftraggeber zu übergeben. | x | ||
| 8.11 | Erstellen der TSI-Prüfunterlagen bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen nach EIGV | x | ||
| 8.12 | Zusammenstellung der Unterlagen zur Anzeige bzw. zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung nach EIGV beim Eisenbahn – Bundesamt | x |
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| Objektbetreuung | Entfällt | |||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | entfällt | ||
| 9.1 | Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | x | ||
| 9.2 | Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen | x | ||
| 9.3 | Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | x |
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