Vergabeunterlagen vom 11.09.2026 (PDF)

Planung der Verkehrs- und Freianlagen zur Umgestaltung des Leonhardsplatzes in Stuttgart

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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II.1 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

Vergabestelle LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen Vergabeart 65-8.1 VVeerrhhaannddlluunnggssvveerrffaahhrreenn mmiitt Hauptstätter Str. 66 TTeeiillnnaahhmmeewweettttbbeewweerrbb 70178 Stuttgart Deutschland Fristen Tel.: +49 711/216-25690 Fax.: Abgabe Lösungsvorschlag

Datum Uhrzeit LHS - DLZ im Hochbauamt

Abgabe Modell

Datum Uhrzeit

Ablauf der Angebotsfrist Datum 18.01.2027 Uhrzeit 10:00

Bindefrist endet am 31.03.2027 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren nach VgV)

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme 6 6000126 V ergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt 2026

Vergabenummer Leistung

V gV_Umgestaltung_LeonharUd smpglaetszt_aVltEuRngK _LFeRoEnhI ardsplatz

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind III.1 EU Teilnahmebedingungen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen Zuschlagskriterien Beschreibungen, Pläne, sonst. Anlagen Aufgabenstellung zur Ausarbeitung der Lösungsvorschläge inkl. Anlagen Merkblatt für Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Mindestentlohnung (LTMG)

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Honorarvertrag AVBS (Allgemeine Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart) Anlage 2 zu den Verträgen der freiberuflich Tätigen Anlage 3 zu den Verträgen der freiberuflich Tätigen Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen gemäß LTMG für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

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II.1 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind II.2 EU Deckblatt Angebot Planer Erklärung Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (nicht erforderlich, wenn bereits aus 234 Teilnahmewettbewerb der Vergabestelle vorliegend) II.3 EU Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Preisblatt (Excel-Datei) Präsentation

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Herleitung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz

Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im 1 Namen und für Rechnung

zu vergeben.

2 Rechnungsadresse der Lösungsvorschläge

3 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.

Auskünfte sind spätestens 3 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich bei der Vergabestelle über www.meinauftrag.rib.de zu beantragen.

Folgende Nachweise/ Angaben/ Unterlagen sind zu den angegebenen Fristen einzureichen: 4 Lösungsvorschlag Modell

5 Angebotswertung Kriterien für die Wertung des Angebotes: Mehrere Zuschlagskriterien entsprechend Anlage

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II.1 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

6 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich.

7 Angebotsabgabe

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Lösungsvorschlag und Modell müssen postalisch / persönlich bis zum Ablauf der jeweiligen Fristen auf Seite 1, unter der im beiliegenden Kenn-/ und Hinweiszettel angegebenen Adresse, eingereicht werden

Behörde an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die 8 Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB): Vergabekammer Baden Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe D urlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Tel.: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985

9 Hinweise Seit dem 19.10.2018 sind nur noch elektronische Angebote in Textform zugelassen. Eine Angebotsabgabe ist daher nur nach Registrierung auf www.meinauftrag.rib.de möglich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.

Weitere Ausschreibungen der Landeshauptstadt Stuttgart können kostenfrei und unverbindlich unter www.meinauftrag.rib.de heruntergeladen werden.

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III.1 EU (VgV – Teilnahmebedingungen für Freiberufliche Leistungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Abgabe des Angebots/ des Teilnahmeantrags in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote / Teilnahmeanträge von Bewerbern / Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber / Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot/ Teilnahmeantrag 3.1 Das Angebot/ der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot/ den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot/ der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebots-/ Teilnahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes/r Angebot/ Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.

3.3 Bietereintragungen (Honorarzone, Umbauzuschlag, mitzuverarbeitende Bausubstanz, etc.) sind auf Verlangen der Vergabestelle herzuleiten und schriftlich zu begründen.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Angebots/ des Teilnahmeantrags verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Preise sind in Euro anzugeben.

3.6 Der AG behält sich vor, den Zuschlag nach §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten.

4 Bewerber / Bietergemeinschaften 4.1 Die Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot/ Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.

5 Eignung, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer 5.1 Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen. 5.2 Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 47 VgV). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. (Formblatt I.3 EU – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens

© LHS 65-DLZ 3 Stand Mai 2019 Seite 1 von 2

III.1 EU (VgV – Teilnahmebedingungen für Freiberufliche Leistungen) stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 VgV vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 VgV vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 VgV vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. 5.3 Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Hierfür ist zur Angebotsphase das Formblatt II.3 EU – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen.

6 Eignungsnachweise Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen nach Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/ die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

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II.2 EU (Angebotsschreiben – Freiberufliche Leistungen) Name und Anschrift des Bieters/ der Bietergemeinschaft Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle)

LHS - Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen 65-8.1 Hauptstätter Str. 66 70178Stuttgart Deutschland

Angebotsschreiben – Deckblatt zum Angebot

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahmennummer Maßnahme

66000126 Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt 2026

Vergabenummer Leistung

V gV_Umgestaltung_Le Uomnhgaersdtsapltluantzg_ LVeEoRnKh_aFrdRsEpIlatz Anlagen (vom Bieter auszufüllen) Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (nicht erforderlich, wenn bereits aus 234 Teilnahmewettbewerb der Vergabestelle vorliegend – wird Vertragsbestandteil) II.3 EU Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (wird Vertragsbestandteil) Preisblatt (Excel-Datei) Präsentation für Bietergespräche

1 Ich/Wir biete(n) die im Honorarvertrag genannten Leistungen zu den von mir/uns im Preisblatt genannten Honorarparametern an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:

  • Unterlagen, die nach Formblatt II.1 EU, Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Teil B Ver- tragsbestandteil werden

© LHS 65-DLZ 3 Stand Februar 2023 Seite 1 von 2

II.2 EU (Angebotsschreiben – Freiberufliche Leistungen)

3 Ich/Wir erklären, dass – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ich/wir den Wortlaut des vom AG verfassten Honorarvertrags als alleinverbindlich anerkenne(n). – ich/wir die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes Baden-Württemberg einhalten werden, falls in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (II.1 EU) Mustervordrucke der Verpflichtungserklä- rungen aufgenommen wurden.

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen.

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II.3 EU (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer)

_Leon

Bewerber/BieterMaßnahmennummerVergabenummer
66000126VgV_Umgestaltun
Maßnahme Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauamt 2026
Leistung Umgestaltung Leonhardsplatz

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Der Bewerber / Bieter beabsichtigt, folgende Teile der Leistung an Unterauftragnehmer zu vergeben:

Hinweis: Diese Verpflichtungserklärung ist nicht notwendig für Unternehmen, welche im Teilnahmewettbewerb bereits die Verpflichtungserklärung I.3 EU unterzeichnet haben.

Angabe zu dem von diesem Unternehmen überlassenen Leistungsbereich:

Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber / Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines / unseres Unternehmens für den o.g. Leistungsbereich zur Verfügung zu stehen.

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Für die digitale Angebotsabgabe genügt die eingescannte unterschriebene Verpflichtungserklä- rung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Originale zu verlangen.

© LHS 65-DLZ 3 Stand Mai 2019 Seite 1 von 1

1. Hinweise für die Einreichung eines Lösungsvorschlags

Bitte senden Sie Ihren Lösungsvorschlag nur mit aufgeklebtem Kennzettel (siehe unten) an die Vergabestelle. Andernfalls ist der Vergabestelle eine eindeutige Zuordnung des Lösungsvorschlags zu Vergabe und Einreichungstermin unter Umständen nicht möglich!

Nutzung privater Zustelldienste: Wenn Sie einen privaten Zustelldienst beauftragen, sollte die Zustellung während unserer Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 und Freitag von 9:00 bis 12:00) vereinbart werden.

Lösungsvorschlag sind während der unten angegebenen Dienstzeiten entweder in den Angebotsbriefkasten im Gebäude Hauptstätter Strasse 66, 3. Etage vor dem Aufzug einzuwerfen oder persönlich in Zimmer 332, Bauteil B abzugeben (falls Zimmer 332 nicht besetzt ist, können Sie diese auch im Amtssekretariat Zimmer 311 abgeben)

Datenschutzrechtlicher Hinweis bei eigenhändiger Zustellung: Eine Entgegennahme wird lediglich quittiert; keine Einsichtnahme in Ausweisdokumente von Mitarbeitern des Amtes.

Angebote dürfen nicht bei anderen Dienststellen oder Hausbriefkästen der Stadt Stuttgart eingeworfen werden, da eine rechtzeitige, interne Weiterleitung der Angebote nicht sichergestellt ist.

2. Kennzettel bitte ausfüllen und außen auf den Angebotsumschlag / Karton

kleben

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K_

t 2

tragttutS tdatstpuahsednaLAbsender/Firmenstempel:Lösungsvorschlag Vergabe Nr.: Maßnahme/Projekt Nr.: VgV_Umgestaltung6_6L0e0o0n1h2a6rdsplatz_VE Bezeichnung der Leistung: Umgestaltung Leonhardsplatz
Baumaßnahme/Projekt: Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauam
70180 Stuttgart
Einreichungsfrist: Datum: Uhrzeit:
Dienstzeiten sind: Mo bis Do 9:00 bis 15:00 Freitag 9:00 bis 12:00 Eine ordnungsgemäße Zustellung ist deshalb nur während dieser Zeiten gewährleistet. Der Angebotsbriefkasten im 3.Stock vor dem Aufzug ist nur während dieser Dienstzeiten zugänglich.Datenschutzrechtlicher Landeshauptstadt Stuttgart Hinweis bei eigenhändiger Hochbauamt Zustellung: Abt. 65-1 DLZ.1 Eine Entgegennahme wird 3. Stock, Zimmer 332, Bauteil B oder lediglich quittiert; keine Briefkasten vor Aufzug im 3. OG Einsichtnahme in Hauptstätter Str. 66 (Gerberbau) Ausweisdokumente von Mitarbeitern des Amtes. 70178 Stuttgart

Kenn- und Hinweiszettel f. Lösungsvorschlag Stand: Februar 2023

1. Hinweise für die Einreichung eines Lösungsvorschlags

Bitte senden Sie Ihren Lösungsvorschlag nur mit aufgeklebtem Kennzettel (siehe unten) an die Vergabestelle. Andernfalls ist der Vergabestelle eine eindeutige Zuordnung des Lösungsvorschlags zu Vergabe und Einreichungstermin unter Umständen nicht möglich!

Nutzung privater Zustelldienste: Wenn Sie einen privaten Zustelldienst beauftragen, sollte die Zustellung während unserer Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 und Freitag von 9:00 bis 12:00) vereinbart werden.

Lösungsvorschläge sind während der unten angegebenen Dienstzeiten entweder in den Angebotsbriefkasten im Gebäude Hauptstätter Strasse 66, 3. Etage vor dem Aufzug einzuwerfen oder persönlich in Zimmer 332, Bauteil B abzugeben (falls Zimmer 332 nicht besetzt ist, können Sie diese auch im Amtssekretariat Zimmer 311 abgeben)

Datenschutzrechtlicher Hinweis bei eigenhändiger Zustellung: Eine Entgegennahme wird lediglich quittiert; keine Einsichtnahme in Ausweisdokumente von Mitarbeitern des Amtes.

Angebote dürfen nicht bei anderen Dienststellen oder Hausbriefkästen der Stadt Stuttgart eingeworfen werden, da eine rechtzeitige, interne Weiterleitung der Angebote nicht sichergestellt ist.

2. Kennzettel bitte ausfüllen und außen auf den Angebotsumschlag / Karton

kleben

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tragttutS tdatstpuahsednaLAbsender/Firmenstempel:Modell Vergabe Nr.: Maßnahme/Projekt Nr.: VgV_Umgestaltung6_6L0e0o0n1h2a6rdsplatz_VE Bezeichnung der Leistung: Umgestaltung Leonhardsplatz
Baumaßnahme/Projekt: Vergabe freiberufliche Leistungen - Tiefbauam
70180 Stuttgart
Einreichungsfrist: Datum: Uhrzeit:
Dienstzeiten sind: Mo bis Do 9:00 bis 15:00 Freitag 9:00 bis 12:00 Eine ordnungsgemäße Zustellung ist deshalb nur während dieser Zeiten gewährleistet. Der Angebotsbriefkasten im 3.Stock vor dem Aufzug ist nur während dieser Dienstzeiten zugänglich.Datenschutzrechtlicher Landeshauptstadt Stuttgart Hinweis bei eigenhändiger Hochbauamt Zustellung: Eine Entgegennahme wird Abt. 65-1 DLZ.1 lediglich quittiert; keine 3. Stock, Zimmer 332, Bauteil B oder Einsichtnahme in Briefkasten vor Aufzug im 3. OG Ausweisdokumente von Hauptstätter Str. 66 (Gerberbau) Mitarbeitern des Amtes. 70178 Stuttgart

Kenn- und Hinweiszettel f. Modell Stand: Februar 2023

Stand 01.01.2019

Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Erklärung unterstützen.

Allgemeines

Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Um- satzsteuer) nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsab- gabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver- ordnung entspricht, soweit nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten günstiger ist.

Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung (VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsver- längerungen zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung zu entziehen.

Informationen zum LTMG

Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internet- seite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-

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stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarif- verträge im Verkehrsbereich.

Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des AEntG gebunden ist;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwen- dung findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest- lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

In § 3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienst- leistungen, die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:

 Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- handwerk, einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes,  Gebäudereinigung,  Briefdienstleistungen,  Sicherheitsdienstleistungen,  Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,  Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,  Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,  Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,

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 Pflegedienstleistungen  Schlachten und Fleischverarbeitung.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Bran- chen tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalender- jahr - bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen bran- chentypischen Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwen- dig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.

Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Be- schäftigten des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das nach § 4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen.

Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, las- sen sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn- AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchen- mindestlohn-lohnuntergrenze.html.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausfüh- rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Ba- den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentati- ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Auf- wendungen für die Altersversorgung, entspricht;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Be- reich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwen-

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dungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den stra- ßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;

 dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.

Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personen- verkehr mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schie- nengebundenen Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Be- reichen. Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach § 13 des Personenbe- förderungsgesetzes genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Ver- kehrsaufträge im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.

Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarif- verträge vorgesehene Entgelt zahlen.

Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsminis- terium im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern paritätisch besetzten Beirats.

Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt. Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Ver- kehrsdienstleistungen nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur Durchführung des § 3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Ge- meinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.baden- wuerttem- berg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx). Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der

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schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).

Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist oder das Mindestentgelt des § 4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwen- dungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.

Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen der mit Personenkraftwagen i. S. d. § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freige- stellten Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem. § 4 LTMG.

Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließ- lich Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentati- ven Tarifvertrags („Personenbeförderung durch Kraftomnibusse“).

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG er- lassenen Rechtsverordnung entspricht oder  dass mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt wird.

Diese Erklärung ist abzugeben, wenn

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 Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten weni- ger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen,  tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Be- schäftigten weniger als das aktuell gültige Mindestentgelt bezahlen,  es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht tarifgebunden.

Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach § 4 LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftig- ten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vor- gaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlasse- nen Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung durch Auszubildende.

Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass ich mir/wir uns

 von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Ver- leihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder  von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versi- cherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Aus- land mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

§ 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tarif- treue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz- lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom be- auftragten Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung

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zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Varian- te.

Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13 Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifi- schen Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklä- rungen verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) be- trägt, muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzah- lung einhalten.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

In § 7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- unternehmen und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

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Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch an- lass- oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vor- zulegenden Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

§ 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Ver- stößen.

Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrläs- sigen Verstößen gegen die §§ 3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Ver- wirkung vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistun- gen beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß. Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Pro- zent.

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung,  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,

Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihun- ternehmen bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Ver- pflichtungen nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unter- nehmen (z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.

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 dass der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ha- be/haben.

Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftrag- geber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).

 dass der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.

Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei entsprechenden Verstößen zu informieren.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über den Quick-Link (Der schnelle Klick) „Tariftreue“ auf der Startseite des Regie- rungspräsidiums Stuttgart (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).

Stand 01.01.2019

Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestent- geltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

  1. Mindestentgelte

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejeni- gen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewäh- ren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betref- fende Leistung verbindlich vorgegeben werden;

(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffä- higen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollzie- hen;

(3) für Leistungen,

 deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils gel- tenden Fassung unterfallen,  die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbe- reich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßen- gebundenen Personenverkehr umfasst werden,  die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,

seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben

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des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine aner- kannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;

(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden.

  1. Nachunternehmen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,

(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen,

(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Ver- pflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auf- traggeber auf Verlangen vorzulegen,

(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

  1. Kontrolle

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unterneh- men und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträ- ge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,

(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,

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(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen,

(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vor- gaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunterneh- men vertraglich sicherzustellen.

  1. Sanktionen

(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtun- gen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auf- tragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Ver- stößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auf- tragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunter- nehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstra- fe beantragen.

(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.

(3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.

(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG

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 kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen,  informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung.

Stand 01.01.2019

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Ab- satz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder  mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäf- tigten ausgeführt wird.

dass ich mir/wir uns

 von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder  von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

 dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachun- ternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauf- tragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabe- verfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.

Stand 01.01.2019

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

 dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;

 sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

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 dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

 dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

 dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,  der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung