Stadt Lüdenscheid - Der Bürgermeister - 58507 Lüdenscheid, Rathausplatz 2, Telefon: 02351 17-0 E-Mail: post@luedenscheid.de, www.luedenscheid.de
Information
[x] nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
[ ] nach Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Öffentlich zugängliche Quellen: [ ] ja [ ] nein
| Dienstleistung | Vergabeverfahren EU und national |
| Verantwortlicher | Stadt Lüdenscheid – Der Bürgermeister, Zentraler Vergabeservice/ Controlling (ZVS), 58507 Lüdenscheid |
| Kontaktdaten Datenschutzbeautragter | Datenschutzbeauftragter der Stadt Lüdenscheid Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid, Tel. 02351/17-0, datenschutz@luedenscheid.de |
| Zweck der Datenverarbeitung | Die Verarbeitung ist zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO erforderlich. Für die gebotene transparente, wettbewerbliche und diskriminierungsfreie Auswahl des wirtschaftlichsten Anbieters für die Stadt Lüdenscheid ist zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter bzw. deren Vertreter (bei Unternehmen) zu speichern und zu verwenden Die Bereitstellung ermöglicht der Stadt Lüdenscheid erst die Prüfung des Vorliegens der Eignungsvoraussetzungen und damit notwendige Voraussetzung für einen Vertragsschluss. Ohne die Bereitstellung kann ein Vertrag nicht geschlossen werden. Darüber hinaus ist die Verarbeitung auch gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Als Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
| Wesentliche Rechtsgrundlage | Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b) und e) DSGVO |
| Nur bei Information nach Artikel 14 DSGVO: Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden: | |
| Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten | FD Zentraler Vergabeservice FD Zentrale Gebäudewirtschaft FD Örtliche Rechnungsprüfung Stabstelle Förderung und Finanzen der Stadt Lüdenscheid Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen außerhalb der Stadt Lüdenscheid weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weiter-gabe gesetzlich zugelassen ist: Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Nach § 6 Abs.1 WRegG fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an. Zu einer Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte kann es außerdem kommen, wenn Bieter eine Nachprüfung gegen das Vergabeverfahren oder die Entscheidung beantragen, mit wem die Stadt Lüdenscheid den Vertrag schließen will. |
| Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen | Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Lüdenscheid nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. |
| Rechte der betroffenen Person | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: * Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten * Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen * Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten * Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung * Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände * Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen |
| Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde | Wer der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffen- den personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, siehe Art. 77 DSGVO. Die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0 Fax 0211 / 38424-10 Email: poststelle@ldi.nrw.de Internet: <www.ldi.nrw.de> |