EUROPAWEITE VERGABE VON
POSTDIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS
IM
OFFENEN VERFAHREN
NACH VGV
ANLAGE 4 – INFORMATION DSGVO
Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Europaweite Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen Verfahren nach VgV
Anlage 4 – Erklärung DSVGO
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Information über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
gemäß Art. 13, 14 DSGVO
in dem Verfahren zur Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen
Verfahren nach VgV
Die nachfolgenden Angaben dienen dazu, Sie gemäß Art. 13, 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer per- sonenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu informieren.
Bitte beachten Sie:
Soweit Sie im Rahmen dieses Vergabeverfahrens personenbezogene Daten Dritter, insbesondere von Mitarbeitern oder Nachunternehmen, übermitteln, haben Sie sicherzustellen, dass diese Personen bei Erhebung der sie betreffenden, personenbezogenen Daten die nachfolgenden Informationen zur Kennt- nis erhalten.
• Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Am Hoptbühl 2 78048 Villingen-Schwenningen Fon 07721 913-0 poststelle@lrasbk.de www.schwarzwald-baar-kreis.de
• Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Behördliche Datenschutzbeauftragte Am Hoptbühl 2 78048 Villingen-Schwenningen Fon 07721 913-0 datenschutz@lrasbk.de
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• Information über Kategorien verarbeiteter Daten und Zweck der Verarbeitung in die- sem Vergabeverfahren
Die in nachfolgender Tabelle genannten, personenbezogenen Datenkategorien werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu dem/den angegebenen Zwecken verarbeitet:
| Kategorien personenbezogener Daten | Zwecke der Verarbeitung | |||
|---|---|---|---|---|
| Daten von Ansprechpartnern: Name/n E-Mail-Adresse/n Postanschrift/en Faxnummer/n ggf. Telefonnummer/n | Kommunikation mit den teilnehmenden Unter- nehmen im Vergabeverfahren, wie z.B. Bewerber- / Bieterauskünfte, Aufforderung zur Angebotsab- gabe, Aufklärung des Teilnahmeantrags/des Ange- bots, Bieterinformationen nach § 134 GWB vergaberechtliche Dokumentation des Vergabe- verfahrens ggf. im Rahmen von Nachprüfungsverfahren ggf. im Rahmen gesetzlicher Auskunftsansprüche nach IFG auf Anfrage sonstiger Dritter | |||
| Daten von Mitarbeitern am Vergabever- fahren teilnehmender Unternehmen (z.B. als Einzelbieter, Bietergemeinschaften, Nachunternehmer) | vergaberechtliche Eignungsprüfung vergaberechtliche Angebotsprüfung vergaberechtliche Prüfung von Ausschlussgründen vergaberechtliche Dokumentation des Vergabe- verfahrens ggf. im Rahmen von Nachprüfungsverfahren (z.B. Verteidigung von Wertungsentscheidungen) ggf. im Rahmen gesetzlicher Auskunftsansprüche nach IFG auf Anfrage sonstiger Dritter | |||
| -> Bitte beachten Sie ggf. den einleiten- | ||||
| den Hinweis zur Information bei perso- | ||||
| nenbezogenen Daten Dritter | ! | |||
| Name/n E-Mail-Adresse/n Postanschrift/en Faxnummer/n ggf. Telefonnummer/n |
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| Lebensläufe ggf. Lichtbilder Angabe zur Position im Unterneh- men ggf. Geburtsdaten Angaben zu beruflicher Erfahrung Anhaben zur Ausbildung, insbe- sondere Zeugnisse und Abschluss- nachweise Angaben zur Verwirklichung von Straftatbeständen im Sinne des § 123 GWB Angaben zur Verwirklichung von Ausschlusstatbeständen im Sinne des § 124 GWB | |
|---|---|
| Daten von Mitarbeitern (sonstiger) Drit- ter (insbesondere im Rahmen von Refe- renzangaben) | vergaberechtliche Eignungsprüfung vergaberechtliche Angebotsprüfung vergaberechtliche Prüfung von Ausschlussgründen vergaberechtliche Dokumentation des Vergabe- verfahrens ggf. im Rahmen von Nachprüfungsverfahren (z.B. Verteidigung von Wertungsentscheidungen) ggf. im Rahmen gesetzlicher Auskunftsansprüche nach IFG auf Anfrage sonstiger Dritter |
| -> Bitte beachten Sie ggf. den einleiten- | |
| den Hinweis zur Information bei perso- | |
| nenbezogenen Daten Dritter! | |
| Name/n Position im Unternehmen E-Mail-Adresse/n Postanschrift/en Faxnummer/n ggf. Telefonnummer/n |
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Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die vorstehend genannte Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Vergabever- fahren beruht auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO: Erforderlichkeit zur vergaberechtskonformen Durchführung des Vergabeverfahrens als vorvertragliche Maßnahme, die auf Anfrage der betroffe- nen Person erfolgt
und/oder
- Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO: Erforderlichkeit zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen, namentlich der vergaberechtlichen Transparenz- und Informa- tions- sowie Kommunikationspflichten sowie der vergaberechtskonformen Eignungs- und Angebotsprüfung sowie deren vergaberechtskonformer Dokumentation gemäß § 8 VgV.
und/oder
- Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO: Erforderlichkeit für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, namentlich die Durchführung eines vergaberechtskon- formen Vergabeverfahrens und insbesondere der Erfüllung der damit einhergehenden Dokumentationspflichten gemäß § 8 VgV.
und/oder
- Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO: Erforderlichkeit für die Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen an der Durchführung eines vergaberechtskonformen Vergabe- verfahrens, einschließlich der dafür erforderlichen Kommunikation und ordnungsge- mäßen Eignungs- und Angebotsprüfung (insbesondere im Hinblick auf die Prüfung von Ausschlusstatbeständen gemäß § 123, 124 GWB), sowie der Erfüllung der verga- berechtlichen Dokumentationspflichten gemäß § 8 VgV.
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• Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vergabeakte gemäß § 8 VgV do- kumentiert. Eine Übermittlung an weitere Empfänger erfolgt ausschließlich im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören
die zuständige Vergabekammer, das zuständige Oberlandesgericht, der BGH im Falle von Nachprüfungsverfahren, die zuständigen Zivilgerichte im Falle von Scha- densersatzklagen
Gewerbezentralregister und/oder Wettbewerbsregister
unterlegene Bieter auf Antrag in den Grenzen der vergaberechtlichen Auskunfts- pflichten;
ggf. sonstige Dritte im Rahmen gesetzlicher Auskunftsansprüche nach IFG
im Rahmen einer gemeinsamen Auftragsvergabe kooperierende Dritte
unterstützend und/oder beratend hinzugezogene Dritte (wie z.B. Architekten, Ingeni- eure, Projektsteurer, Rechtsberater im Zusammenhang mit der Prüfung und Wer- tung von Angeboten)
Auftragsverarbeiter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung der e-Vergabe-Plattform.
• Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzli- chen Anforderungen.
Gemäß § 8 Abs. 4 VgV gilt im Übrigen:
„Die Dokumentation, der Vergabevermerk sowie die Angebote, die Teilnahmeanträge, die Interessensbekundungen, die Interessensbestätigungen und ihre Anlagen sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindes- tens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Gleiches gilt für Kopien aller abge- schlossenen Verträge, die mindestens den folgenden Auftragswert haben:
-
1 Million Euro im Falle von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen,
-
10 Millionen Euro im Falle von Bauaufträgen.“
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• Rechte des Betroffenen:
Der Betroffene hat gemäß den Bestimmungen der DSGVO folgende Rechte und Ansprüche gegen den Verantwortlichen:
-
Gemäß Art. 15 DSGVO besteht ein Auskunftsrecht gegenüber dem Verantwortli- chen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht der betroffenen Person, eine Bestäti- gung über die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten und gegebe- nenfalls weitere Informationen in Bezug auf die konkrete Verarbeitung zu erhalten. Die Einzelheiten regelt Art. 15 DSGVO.
-
Gemäß den Bestimmungen des Art. 16 DSGVO besteht ein Recht auf Berichtigung gegenüber dem Verantwortlichen.
-
Nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 17 DSGVO hat die betroffene Person ein Recht auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
-
Nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 18 DSGVO kann die betroffene Person von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
-
Nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 20 DSGVO kann die betroffene Person von dem Verantwortlichen verlangen, die bereitgestellten, sie betreffenden personen- bezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinell lesbaren Format zu erhalten und diese einem anderen Verantwortlichen ungehindert zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit).
-
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f erfolgt, hat die betroffene Person nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche darf dann die personenbezogenen Da- ten nur noch verarbeiten, wenn er zwingende, schutzwürdige Gründe für die Verarbei- tung nachweisen kann. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Art. 21 DSGVO.
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• Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Heilbronner Straße 35 70191 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart
Tel.: 0711/615541-0