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Photovoltaikanlage für die Kita Kleine Au

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:51 (Europe/Berlin)

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LEISTUNGSVERZEICHNIS

PROJEKT: Neubau einer Kindertagesstätte ``Kita Kleine Au´ in Container- / Modulbauweise In der Kleinen Au 4 76726 Germersheim

<< PV - Anlage >>

GEWERK:

AUFTRAGGEBER: Stadt Germersheim vertr. durch Herrn Bürgermeister Marcus Schaile Kolpingplatz 3 76726 Germersheim

PLANUNG u. BAULEITUNG: Stadt Germersheim Bauabteilung, vertr. durch Frau Enise Gündüz Kolpingplatz 3 76726 Germersheim

Fon: 07274 / 960-334

Mail: Enise.Guenduez@germersheim.eu

ABGABETERMIN: siehe VHB-Formblätter

ABGABEORT: siehe VHB-Formblätter

ART DER VERGABE: siehe VHB-Formblätter

AUSFÜHRUNGSTERMIN: siehe VHB-Formblätter

Die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Tag nach Eröffnung des Angebotes bzw. den in den VHB-Formblättern genannten Tag ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Der Unterzeichnete erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftli- cher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungs- verzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche

Gesamtsumme von: EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Brutto)

Gesamtsumme abzgl. Nachlass.........% EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Brutto)

abzgl. Skonto........................% / .....................Werktage, ab Rechnungseingang (Eingangsstempel) auszuführen.

. . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bieter, Stempel und Unterschrift

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 1 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

ANGEBOTSUNTERLAGEN:

Hieraus geht hervor, welche Angebotsunterlagen

durch den Bieter bereits zur Angebotsabgabe mit

einzureichen sind:

  1. Bepreistes Leistungverzeichnis

  2. Qualifizierter Terminplan / Bauzeitenplan

  3. Planungsumsetzung:

· Dachaufsichtsplan/Aufbauten der Anlage M 1:100 · Kabelverlauf und Steuerplan für Betrieb und Kontrolle der Anlage · Stromlaufplan · Modulverlegungsplan mit Stringaufteilung (Stringplan) · Unterkonstruktionsplan (Schienenplan) inkl. Systemstatik · Verteilerplan · Revisionsplan · Lageplan

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 2 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Inhaltsverzeichnis:

SICHERHEITS - UND GESUNDHEITSSCHUTZ

ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBV) (zu VHB Formblatt 214)

ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Baubeschreibung

Planunterlagen

Fotos

Titel 01 Photovoltaikanlage

Pos 01.01 System-Komponenten 01.01.10 Photovoltaikanlage inkl. Aufständerung Produkt Fabrikat 01.01.20 Potentialausgleich Unterkonstruktion 01.01.30 Potentialausgleich Module 01.01.40 Kupplungsstrecker 01.01.50 Kupplungsbuchse 01.01.60 Wechselrichter 01.01.70 Montagekonstruktion Wechselrichter 01.01.80 Sonnenschutz 01.01.90 Energiemanager 01.01.100 Rundsteuerempfänger 01.01.110 Überspannungsschutz 01.01.120 Montagekonstruktion Systemkomponeten 01.01.130 Signalleuchte "Solar-AUS" 01.01.140 NYY-J 5x16mm 01.01.150 Überspannungsschutz Starkstrom 01.01.160 Überspannungsschutz Schwachstrom

Pos 01.02 Installationsarbeiten

01.02.10 Beschriftung DC-Leitung 01.02.20 Flex-Wellrohr EN25 01.02.30 Flex-Wellrohr EN32 01.02.40 Flex-Wellrohr EN40 01.02.50 Alu- Panzerrohr für DC Leitung 01.02.60 Stahlpanzerrohr 01.02.70 Erdung der Rohre

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 3 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.02.80 Hinweisschild PV-Anlage 01.02.90 Schrägaufzug zum Materialtransport 01.02.100 Anschluss-Schnur / Patchkabel 8-adrig 1m 01.02.110 Anschluss-Schnur / Patchkabel 8-adrig 2m 01.02.120 NYZ-J 1x16 mm² 01.02.130 NYM-J 1x16 mm² 01.02.140 Solarkabel in Installationsrohr, Flexrohr oder Kanal 01.02.150 Leitungsführungstrasse 100mm mit Deckel 01.02.160 Installationskanal PVC 60x40mm 01.02.170 Elektroinstallationsrohr PVC-U M25 01.02.180 Elektroinstallationsrohr PVC-U M32

Pos 01.03 Studenlohnarbeiten

01.03.10 Monteurstunden 01.03.20 Helferstunden

Pos 01.04 Abnahme, Revisionsunterlagen, Montageplanung

01.04.10 Betriebs- und Wartungsanweisungen / Revisionsunterlagen 01.04.20 Montage- und Werkstattplanung 01.04.30 Prüfung, Inbetriebnahme, Zählerantrag und Abnahme 01.04.40 Einweisung

Pos 01.05 Wartungsarbeit

01.05.10 Wartung der gesamte Anlage 01.05.20 Reinigung der Anlage

Pos 01.06 Arbeiten außerhalb der Wartung

01.06.10 Stundenlohn Servicetechniker 01.06.20 Stundenlohn Meister 01.06.30 Stundenlohn Monteur 01.60.40 Einsatz Wärmebildkamera 01.06.50 Einsatz Kennlinienmessgerät 01.06.60 Einsatz Messkoffer 01.06.70 An-/ Abfahrt

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 4 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

SICHERHEITS - UND GESUNDHEITSSCHUTZ (zum Verbleib beim Bieter bestimmt !)

  1. Die ausführlichen Unterlagen des SiGe-Koordinators können im Baubüro eingesehen werden; eine allgemeine Einweisung in den SiGe-Plan ist für jeden Unternehmer Pflicht.
  2. Jede Aufnahme, Unterbrechung und Wiederaufnahme einer Bautätigkeit muss dem SiGe-Koordinator mind. 1Tag vorher schriftlich angekündigt werden.
  3. Jeder Auftragnehmer hat vor Aufnahme der Arbeiten eine, für die Einhaltung des Sicherheits -, Gesundheits - und Umweltschutzes, verantwortliche Person zu benennen.
  4. Pro Tag, Arbeitsgruppe und Auftragnehmer muss mindestens ein betrieblich ausgebildeter Ersthelfer auf der Baustelle anwesend sein.
  5. Jeder Auftragnehmer und jeder auf der Baustelle beschäftigte Arbeitnehmer, der im Zuge seiner Arbeiten sicherheits -, gesundheits - oder umweltschutzrelevante Einrichtungen, Vorkehrungen oder Bauteile verändert oder entfernt, ist für die umgehende Wiederherstellung der korrekten Ursituation verantwortlich.
  6. Werden mangelhafte oder fehlende Sicherheits -, Gesundheits - oder Umweltschutzmaßnahmen im SiGe-Plan oder auf der Baustelle selbst durch einen Auftragnehmer oder Arbeitnehmer festgestellt, so hat dieser unverzüglich den SiGe-Koordinator oder die verantwortliche Bauleitung zu informieren und die durch ihn zu vertretenden Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen.
  7. Verzögerungen bei der Arbeitsaufnahme oder der Arbeitsfertigstellung aufgrund beanstandeter sicherheits - ,gesundheits - oder umweltschutzrelevanter Einrichtungen, Vorkehrungen oder Bauteile führen zur Anwendung der Vertragsstrafenregelung gemäß gesonderter Aufstellung.
  8. Pflichten der Arbeitgeber (Auftragnehmer mit mind. 1 Beschäftigten) gemäß § 5 der BaustellV. Die Arbeitgeber haben bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes insbesondere in Bezug auf die:
  • Instandhaltung der Arbeitsmittel,
  • Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrenstoffe,
  • Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle
  • Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmen ohne Beschäftigte,
  • Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände, auf dem oder in dessen Nähe die erstgenannten Arbeiten ausgeführt werden, zu treffen sowie die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan zu

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 5 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

berücksichtigen. Die Arbeitgeber haben die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 (BaustellV) nicht berührt. 9. Pflichten sonstiger Personen (Auftragnehmer ohne Beschäftigte) gemäß § 6 der BaustellV Zur Gewährleistung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, haben auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte, die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Sie haben die Hinweise des Koordinators, sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Arbeitgeber, die selbst auf der Baustelle tätig sind. 10. Produkt - und Sicherheitsdatenblätter Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber vor Ausführung einer Maßnahme die Produkt - und Sicherheitsdatenblätter der zu verwendenden Produkte, Bauteile und Stoffe vorzulegen. Gleiches gilt für Wartungs - und Pflegehinweise.

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 6 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (zum Verbleib beim Bieter bestimmt !)

Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

  1. Leistungsverzeichnis (§ 1) 1.1 Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. 1.2 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.

  2. Wahlposition, Bedarfsposition (§ 1) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlposition (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Auffor- derung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftrags- erteilung.

  3. Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2) 3.1 In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind ZusätzlicheTechnische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2d. 3.2 Die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen und den übrigen Verdingungsunterlagen genann- ten DIN-Normen sind in der drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einrichungstermin gültigen Fassung maßgebend.

  4. Preisermittlungen (§ 2) 4.1 Der Auftraggeber hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung dem Auftraggeber ver- schlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig ver- ständigt und ihm freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen. Die Preisermittlung wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. 4.2 Sind nach § 2 Nrn. 3,5,6,7 oder 8 Abs. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünf- te zu erteilen.

  5. Vergütung bei Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten (§ 2) Ist der Auftrag auf einen Änderungsvorschlag oder ein Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit der verein- barten Vergütung alle von dem Änderungsvorschlag oder dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen abge- golten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden.

  6. Einheitspreise (§ 2 Nr.1) Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.

  7. Änderung des Mengenansatzes bei Bedarfspositionen und Stundenlohnarbeiten (§ 2 Nr. 3) 7.1 Wird die Ausführung von Bedarfspositionen beauftragt, gilt bei einer Über- bzw. Unterschreitung des Menge- nansatzes § 2 Nr. 3. 7.2 Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleis- teten Stunden.

  8. Ankündigung von Mehrkosten (§ 2 Nr. 3) Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass durch eine über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Menge- nansatzes Mehrkosten entstehen, die ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen könnten, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 7 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

  1. Ausführungsunterlagen (§ 3) 9.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so frühzeitig anzugeben, dass die Über- gabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann. 9.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.

  2. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen (§ 3) 10.1 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. 10.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Ausführungsunterlagen für die Durchführung der Leistung und ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Auftrag- nehmers.

  3. Baustelle, Baubereich (§ 4) Die Bezeichnungen "Baustelle" und "Baubereich" werden in folgenden Sinne verwendet: 11.1 Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auf- traggeber darüber hinaus in Anspruch nimmt. 11.2 Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann.

  4. Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber über die Bauleitung am Folgetag zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können (Art der Arbeiten, Anzahl der Mitarbeiter vor Ort, Beginn / Ende Arbeitszeit, Besondere Vorkommnisse, etc.)

  5. Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend instand zusetzen.

  6. Kontrollprüfungen (§ 4 Nr.1) Der Auftragnehmer hat Kontrollprüfungen des Auftraggebers zu ermöglichen.

  7. Werbung (§ 4 Nr. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

  8. Anlagen im Baubereich (§ 4 Nr. 2) Sind bestehende Anlagen zu ändern oder zu beseitigen, so hat der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftrag- gebers einzuholen; daneben hat der Auftragnehmer den Eigentümer bzw. Besitzer der Anlage rechtzeitig von dem Zeitpunkt der Änderung oder Beseitigung zu verständigen.

  9. Umweltschutz (§ 4 Nr. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  10. Nachunternehmer (§ 4 Nr. 8) 18.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Er darf den Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind; auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon un- berührt. 18.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name,

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 8 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunterneh- mers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 8(1) Satz 2 einzuholen. 18.3 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Nummern 18.1 und 18.2 gelten entsprechend.

  1. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (§ 6) Ist erkennbar, dass sich durch eine Behinderung oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der Auftrag- nehmer diese dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

  2. Kündigung aus wichtigem Grund (§ 8 Nrn. 3ff) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer -gegen seine Verpflichtungen aus § 4 Nr. 8 verstößt, -Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. In diesen Fällen gilt § 8 Nrn. 3, 5, 6 und 7 entsprechend.

  3. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 4) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 v.H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zah- len, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 4, bleiben unberührt.

  4. Bewachung und Verwahrung, Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) 22.1 Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitsbekleidung usw. des Auftragneh- mers oder seiner Erfüllungsgehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des Auftragnehmers; der Auf- traggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 22.2 Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftragge- ber unverzüglich mitzuteilen.

  5. Abnahme (§ 12) 23.1 Die Leistung wird förmlich abgenommen; der Auftragnehmer hat die Abnahme , ggf. auch Teilabnahme (§ 12 Nr. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen; § 12 Nr. 5 gilt nicht. 23.2 Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.

  6. Gewährleistung (§ 13) 24.1 Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunkt rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. 24.2 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche für Mängelbeseitigungsleistungen endet nicht vor Ab- lauf der für die Vertragsleistung vereinbarten Verjährungsfrist.

  7. Abrechnung (§ 14) 25.1 Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, sind sie gemeinsam vorzunehmen; der Auftragnehmer hat sie rechtzeitig zu beantragen. 25.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 25.3 In den für die gemeinsame Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 9 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

-Auftragnehmer, -Auftraggeber, -Nummer des Aufmaßblattes, -Bezeichnung der Bauleistung, -Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: "Aufgestellt:" 25.4 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 25.5 Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind in EURO auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. 25.6 Für fertiggestellte Teile der Leistung oder der Teilleistungen hat der Auftragnehmer - unabhängig von den Aufstellungen nach § 16 Nr.1 Abs. 1 Satz 2 - endgültige Mengenberechnungen aufgrund von Zeichnungen oder gemeinsamen Feststellungen vorzulegen.

  1. Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nach- träge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- oder Auftragssumme bezogen ist. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklau- sel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.

  2. Rechnungen (§§ 14 und 16) 27.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 27.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Be- zeichnung - gegebenenfalls abgekürzt -, wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 27.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatz- steuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristlablauf maßge- bende Steuersatz. 27.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 27.5 Ein angebotenes Skonto wird bei jeder einzelnen Zahlung (Abschlags- / Voraus- / Teilschluss- / Schluss- zahlung) abgezogen.

  3. Stundenlohnarbeiten (§ 15) 28.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausferti- gung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Nr. 3 -Datum, -die Bezeichnung der Baustelle, -die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, -die Art der Leistung, -die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, -die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsa- rbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und -die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 28.2 Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen auf- zustellen.

  4. Zahlungen (§ 16) 29.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in EURO geleistet. 29.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder Absendung des Auf- trags an die Post oder Geldanstalt.

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 10 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

29.3 Bei Abschlagszahlungen nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 ist Sicherheit durch Bürgschaft nach Nr. 33 zu leis- ten. 29.4 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

  1. Überzahlungen (§ 16) 30.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 30.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag -ohne Umsatzsteuer vom Empfang der Zahlung an mi 4 v.H. für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, er werden höhere oder geringere ge- zogene Nutzungen nachgewiesen. § 197 BGB findet Anwendung.

  2. Abtretung (§ 16) 31.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können o h n e Zustimmung des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem ge- nau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur m i t schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. 31.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggebers erst, -wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und -wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: "Ich erkenne an, a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, d) dass eine durch mich vorgenommene Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht. wirksam ist. Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige bei Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hin- gabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstri- chen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf der Frist von der Abrechnungsanzeige Kenntnis hatte." 31.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.

  3. Sicherheitsleistung (§ 17) 32.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. 32.2 Die Sicherheit für Gewährleistung erstreckt sich auf die Erfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen.

  4. Bürgschaften (§§ 16 und 17) 33.1 Ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. 33.2 Die Bürgschaft ist von einem im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. 33.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen: -Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. -Auf die Einreden der Anfechtung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. -Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. -Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozeßvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." 33.4 Der Bürge hat auf erstes Anfordern zu zahlen, außer wenn die Bürgschaft für Gewährleistung in Anspruch genommen wird. 33.5 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. 33.6 Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

-die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, -etwaige erhobene Ansprüche befriedigt hat und -eine vereinbarte Sicherheit für Gewährleistung geleistet hat. 33.7 Die Urkunde über die Gewährleistungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Verjäh- rungsfristen für Gewährleistung abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. 33.8 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. 33.9 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

  1. -entfällt-

  2. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Anwendung deutschen Tarif- und Sozialrechts Der Auftragnehmer ist verpflichtet den eingesetzten Arbeitnehmern Tariflohn zu zahlen und sämtliche gesetzlichen Vorschriften, sowie die für die Arbeitsverhältnisse der eingesetzten Arbeitnehmer am Einsatzort gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Verpflichtung zur Anwendung des deutschen Tarif- und Sozialrechts gilt auch für eventuelle Nachunternehmer.

  4. Nachweis gegen illegale Beschäftigung / Tariflohngewährleistung Der Auftragnehmer hat an der Baustelle formlose Tageslisten auszulegen, in der die Namen, Anschriften, Krankenkassenzugehörigkeit und Krankenkassenversicherungsnummer der Arbeiter vor Ort einzu- tragen sind. Dies gilt auch für Subunternehmer. Alle Arbeiter vor Ort haben Ihren Personalausweis oder einen Identitätsausweis ständig mit sich zu führen, um die Kontrollen zu erleichtern. Die Tageslisten sind mit der Schlussrechnung einzureichen

  5. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

  6. Vertragsänderungen Jede Änderungen des Vertrages bedarf der Schriftform.

  7. Gebäudereinhaltung - entfällt -

Ende der Zusätzlichen Vertragsbedingungen<

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W EITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBV) (zu VHB Formblatt 214)

1.Vertragserfüllungsbürgschaft es wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% der Brutto-Auftragssumme vereinbart.-entfällt-

  1. Gewährleistungsbürgschaft Als Sicherheit für Gewährleistungsansprüche werden 5% der Brutto-Endabrechnungssumme einbehalten. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Einbehalt wahlweise als unbefristete Gewährleistungsbürgschaft oder in Form eines Bank - Sperrkontos zu verlangen.

  2. Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Die Prämie wird auf alle Auftragnehmer umgelegt. Die Höhe der Umlage beträgt 0,30% der Brutto-Abrechnungssumme und wird bei der Schlussrechnung einbehalten.

4a. Baustrom- und Bauwasser- Abwasserversorgung Erfolgt durch den AN und auf dessen Kosten und ausschließlich für dessen Benutzung.

4b. Bautoilette / Toilettencontainer Wird vom AG Bereitgestellt.

  1. Gewährleistung Gemäß VOB/B §13 werden folgende Gewährleistungsfristen vereinbart:
  • 4 Jahre für Mängel am Bauwerk
  • 2 Jahre für Mängel an beweglichen Teilen
  • 30 Jahre für schuldhaft verursachte Folgeschäden
  1. Vertragsstrafen, gem. § 11 VOB/B 0,1 v.H. der Auftragssumme, begrenzt auf 5,0 v.H. der Auftragssumme -entfällt-

  2. Skontofrist Die Skontofrist beginnt mit dem Tag des Rechnungseingangs (Eingangsstempel) bei der Stadtverwaltung GER und endet mit dem Tag des Überweisungsauftrags durch den Bauherrn bei der Bank (nicht mit dem Zahlungseingang auf dem Konto des AN). Die Skontofrist zählt sich in Werktage (=MO bis inkl. SA; SO = kein Werktag)

8a. Schlüsselausgabe Gebäude -entfällt-

8b. Sicherung Bauzauntor -entfällt- Zur Sicherung des Bauzauntores wird bauseits ein Schlüsselschloss angebracht. Der AN erhält einen entspre- chenden Schlüssel gegen Unterschrift, der nach Auftragsende an die Bauleitung zurückzugeben ist. Im Falle des Verlustes sind 50.- € an den AG zu leisten.

  1. Ausführungsunterlagen Der AN erhält unmittelbar nach Auftragserteilung die für die Bauausführung benötigten Unterlagen. Ausgeschrie- bene Massen sind vor Bestellungen, bzw. Anfertigungen noch einmal eigenverantwortlich zu prüfen. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die von dem AG ausdrücklich als zur Ausfüh- rung bestimmt gekennzeichnet und freigegeben sind. Abrechnung nach fertiggestellter Arbeit und örtlichem Aufmaß.

  2. Bauleitung Der AN benennt einen dauerhaften Projektleiter und Ansprechpartner der von Beauftragung bis Fertigstellung die Maßnahme federführend steuert. Die verantwortliche Person muss jederzeit die deutsche Sprache beherrschen.

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 13 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

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11a. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung des AN einschl. An- und Abtransport, Aufstellen und die Vorhaltung aller erforderlichen Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Gerüste, Werkzeuge, event. erforderliche Baucontainer (Lager-, Material, Perso- nalcontainer) und sonstiger Hilfsmittel, Sicherungsmaßnahmen, usw., einschließlich durch den Baufortschritt eventuell notwendiges, baubetriebliches Umsetzen, sowie das ordnungsgemäße Räumen der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Alle für die Einrichtung und den Betrieb der Baustelle einschlägigen Vorschriften sind vom Auftragnehmer zu be- achten und unter eigener Verantwortung auszuführen. Der AN ist für die Erfüllung aller behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber sei- nen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Eventuelle Genehmigungen sind vorab einzuholen; die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.

11.b Verkehrssicherung zur eingeschränkten Geh- und Fahrbahnnutzung (gegebenenfalls auch Gehwegsperrung) Das Aufstellen und Unterhalten aller Verkehrszeichen erfolgt durch den Auftraggeber. Es dürfen seitens des Auf- tragnehmers keine Veränderungen vorgenommen werden. Falls weitere Sperrungen aufgrund von Ele- mentanlieferungen erforderlich sind, sind diese frühzeitg mit der Bauleitung abzusprechen.

  1. Baubesprechungen In regelmäßigen Abständen finden Abstimmungs- und Koordinationstermine, sowie nach Erfordernis Baubege- hungen statt. Der AN muss grundsätzlich an diesen Besprechungen durch einen bevollmächtigen Vertreter teil- nehmen. Die Notwendigkeit der Teilnahme der einzelnen Gewerke legt der AG fest. Von diesen Besprechungen werden Protokolle durch die örtliche Bauleitung angefertigt, und an alle am Bau Be- teiligten versendet. Sie gelten als anerkannt, wenn kein schriftlicher Einspruch innerhalb einer Woche erfolgt.

  2. Genehmigungen Alle erforderlichen Genehmigungen, Bescheinigungen und sonstige Unterlagen, die zur Durchführung und Ab- nahme der beauftragten Leistung erforderlich sind, sind vom AN rechtzeitig einzuholen und auf Verlangen dem AG vorzulegen. Alle hiermit verbundenen Kosten sind vom AN zu tragen.

  3. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Gemäß der Baustellenverordnung kann bei entsprechenden Maßnahmen die Leistung des Sicherheits- und Ge- sundheitskoordinators (SiGeKo) erforderlich werden. Der Ansprechpartner wird dem AN vor Baubeginn mitge- teilt. Der AN ist zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, bzw. der sonstigen für den Arbeits- schutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Durchführungsanweisungen, DIN- und VDE-Vorschriften verpflichtet und hat sich in allen Belangen des Arbeits-, Sicherheits- und Gesund- heitsschutzes auf der Baustelle mit der Bauleitung und dem SiGeKo abzustimmen.

  4. Absprache Nebengewerke Die zielgerichtete Abstimmung mit den Projektleitern der Nebengewerke wird vorausgesetzt.

  5. Bautagesberichte / Bautagebuch -entfällt- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon auf Verlangen dem Auftraggeber eine Durchschrift (spätestens wöchentlich) zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrags von Bedeutung sein können, z. B. über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs oder dgl.), bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen nach VOB/B § 12 Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderung und sons- tige Vorkommnisse.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen <

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Z USÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Allgemein

1.1 Die "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen" der einzelnen Leistungsbereiche gelten grundsätzlich für alle Leistungsbereiche des LVs, auch wenn in den einzelnen Leistungsbereichen nicht alle Vorschriften er- wähnt sind.

1.2 Sämtliche mit der Leistung des Auftragnehmers in Verbindung stehende und auf der Baustelle befindlichen Materialien und Bauteile sind gegen Beschädigung zu sichern. Der Auftragnehmer haftet für alle Beschädigun- gen bis zur Abnahme der gebrauchsfertigen Leistung.

1.3 Die Zuwegungen zur Baustelle sind durch den AN täglich adäquat und besenrein zu hinterlassen. Der Auf- tragnehmer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit seiner Leistung auf der Baustelle verursachten Verunrei- nigungen, Verpackungs- und Materialabfälle, sowie Essensreste und deren Verpackungen, insbesondere auf öf- fentlichen Gehwegen und Fahrbahnen, täglich ohne Aufforderung und auf eigene Kosten zu beseitigen. Erfor- derlichenfalls ist die Bauleitung berechtigt, nicht beseitigten Bauschutt etc., nach einmaliger erfolgloser Aufforde- rung mit Fristsetzung zur Beseitigung, zu Lasten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen.

1.4 Die Baustelle ist täglich nach Arbeitsende sicher zu hinterlassen, d.h. die erforderlichen Sicherungsmaßnah- men laut UVV der Berufsgenossenschaft sind täglich durchzuführen. Auf Verlangen ist der Bauleitung die Person zu benennen, die auf Auftragnehmerseite als Sicherheitsfachkraft tätig ist.

1.5 Während der Bauarbeiten sind die Gefahrenstoffverordnung und die Immissionsschutzgesetze (in der je- weils gültigen Fassung) zu berücksichtigen.

Für die Arbeiten aller Titel ist zu beachten und bei den Einheitspreisen einzukalkulieren:

siehe WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBV) (zu VHB Formblatt 214), sowie:

  1. Lagerflächen für Material werden vor Ort durch die Bauleitung angegeben; zur Räumung der Baustelle ge- hört das saubere Hinterlassen der Lagerflächen.

  2. Alle Herstellerangaben, -vorschriften zu Verarbeitung und Verbrauch sind zu beachten.

  3. Alle Produkte der Bieterangaben sind auf Ihre Zulassung eigenverantwortlich zu prüfen; die Zulassung ist auf Verlangen der Bauleitung einzureichen.

  4. Alle Verpackungsmaterialien sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

  5. Ein Baukran / Montagekran steht bauseits nicht zur Verfügung. Dieser ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

ORTSBESICHTIGUNG: Dem Auftraggeber wird empfohlen vor Abgabe des Angebots eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.

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BAUBESCHREIBUNG

Kita``Kleine Au´´ In der Kleinen Au 4, 76726 Germersheim

Im Rahmen dieses Bauvorhabens wurde eine neue Kindertagesstätte, 2-geschossig in modularer Containerbauweise errichtet.

Das Grundstück befindet sich im nord-östlichen Stadtrandgebiet unweit der Bundesstraße B9 (ca. 1100m ab der Ausfahrt Germersheim-Mitte´´), sowie der Bundesstraße B 35 (ca. 1500 m ab Aus- fahrt Germersheim´´ - Achtung: Bei der Zufahrt aus Richtung B 35 ist eine Eisenbahnbrückenunter- führung mit Durchfahrtshöhe mind. 4,50 m auf der Wegstrecke.

Die Zufahrt erfolgt über die Bahnhofsstraße auf ``In der Kleinen Au´´. Auf den angrenzenden Grundstücken befindet sich ein 10-stöckiges Studentenwohnheim (A), sowie ein Wohnblock (B) mit Zufahrt zu dem dazugehörigen Parkplatz. Diese Zufahrt ist eine Feuerwehr- zufahrt und ist durchgängig freizuhalten. Die entsprechenden Hinweisschilder sind zu beachten. Auf einem weiteren Nachbargrundstück befindet sich ein privates Wohnhaus (C) mit einem priva- tem Zufahrtsweg. Dieser ist ebenfalls freizuhalten. Dem Grundstück gegenüber befindet sich der öffentliche Parkplatz (D) des Hauptbahnhofes mit Be- grenzungsparken im Bereich der Zufahrt hinsichtlich der Durchfahrtshöhe von max. 2,10m. Eine dauerhafte Nutzung von Parkplatzflächen (z.B. für PKWs oder Geräte- / Materialzwischenlager) mit

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Höhenbegrenzungsparken demontieren, lagern und bei Nutzungsende wieder montieren, ist mit der Bauleitung im Vorfeld abzusprechen; event. erforderliche Absperrungen, Sicherungen, Hinweis- schilder etc. sind ebenfalls vom AN auf eigene Kosten einzurichten, vorzuhalten und zu beseitigen.

Die Realisierung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Grün-Flachdach einer bestehenden, zwei- geschossigen Kindertagesstätte. Die gesamte Baumaßnahme ist während des laufenden Kita-Betriebs durchzuführen.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich auf dem Begrünten Flachdach folgende Anlagen: eine auf einem Podest aufgeständerte Lüftungsanlage im laufenden Betrieb, ein Sekuranten-Seilsicherungssystem zur Absturzsicherung sowie normgerecht errichtete Blitzschutz-Fangstangen für die Lüftungsanlage. Die Fangstangen für die geplante PV-Anlage sind bereits als Vorleistung vorhanden und stehen zur Montage bereit. Die Lüftungsanlage darf während der gesamten Bauzeit nicht beeinträchtigt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der AN hat sie durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigungen zu schützen. Arbeiten in unmit- telbarer Nähe sind besonders sorgfältig durchzuführen und vorab mit dem AG abzustimmen. Etwaige Be- einträchtigungen sind unverzüglich zu melden. Das Seilsicherungssystem ist bei der Planung der Montagearbeiten und der Baustelleneinrichtung vollstän-

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 17 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

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dig zu berücksichtigen. Es darf weder demontiert noch verändert werden. Alle auf dem Dach tätigen Per- sonen müssen sich in das System einhängen und die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tra- gen. Die Baustelleneinrichtung ist vollständig vom AN zu planen, zu errichten, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen. Sie umfasst Lagerflächen für Materialien und Geräte, die Absicherung gegenüber dem Kitabetrieb sowie geeignete Zugangswege auf das Flachdach. Fluchtwege, Zugänge und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Vor Baubeginn ist ein Baustelleneinrichtungsplan beim AG zur Ge- nehmigung einzureichen. Da die Baumaßnahme im laufenden Kitabetrieb stattfindet, hat der AN alle erforderlichen Schutz- und Si- cherheitsmaßnahmen eigenverantwortlich zu planen. Gegen herabfallende Gegenstände sind Schutznetze oder Abschrankungen vorzusehen. Lärm- und staubintensive Arbeiten sind außerhalb der Betreuungszei- ten oder in Abstimmung mit der Kitaleitung durchzuführen. Vor Baubeginn sind eine Gefährdungsbeurtei- lung gemäß Arbeitsschutzgesetz sowie ein detaillierter Bauzeitenplan zu erstellen und der Bauleitung vor- zulegen. Der Zugang auf das Flachdach erfolgt über die vorhandene Steigleiter mit Rückenschutz. Für die Material- anlieferung steht die Feuerwehrzufahrt des benachbarten Studentenwohnheims zur Verfügung. Der AN hat dabei zu beachten, dass es sich um eine ausgewiesene Feuerwehrzufahrt handelt, die jederzeit unein- geschränkt nutzbar bleiben muss und nur kurzzeitig und koordiniert belegt werden darf. Der AN liefert alle Komponenten der PV-Anlage (Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Verkabe- lung) und montiert die Module fachgerecht auf dem Gründach unter Nutzung der vorhandenen Fangstan- gen. Der vollständige elektrische Anschluss und die Einbindung in die Gebäudetechnik sind vom AN herzu- stellen. Die Integration in das bestehende Blitzschutzkonzept ist vorab mit dem Blitzschutzplaner abzu- stimmen. Nach Abschluss der Montage hat der AN die Anlage in Betrieb zu nehmen, die vollständige Doku- mentation zu übergeben und alle Verpackungs- und Montagematerialien fachgerecht zu entsorgen.

Alle für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, sind vom AN einzuholen bzw. zu initiieren. Bei Übergabe der Anlage ist dem AG eine vollständige Dokumentation zu übergeben, bestehend aus Schaltplänen, Anla- gendokumentation sowie Abnahmeprotokollen. Festgestellte Mängel sind vom Auftragnehmer unverzüg- lich und auf eigene Kosten zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt vier Jahre gemäß § 13 VOB/B.

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

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PLANUNTERLAGEN

Aufstellung der beigefügten Planunterlagen. Die Planunterlagen sind Teil der Angebotsanfrage und bei der Kalkulation zu beachten.

Kita ``Kleinen Au´´ In der Kleinen Au 4, 76726 Germersheim

Anlage 1. Planunterlagen

1.1 Lageplan M 1:500

1.2 Grundriss EG M 1:100

1.3 Grundriss OG M 1:100

1.4 Dachaufsichtsplan M 1:100

1.5 Schnitt M 1:100

1.6 Ansichten M 1:100

1.7 Außenanlageplan M 1:100

Anlage 2. Haustechnik

2.1 ELT - Erdgeschoss M 1:50

2.2 ELT - Obergeschoss M 1:50

Anlage 3. Dachaufsichtsplan mit PV Anlage - FC Gruppe GmbH

3.1 DA - Vorabzug M 1:100

Anlage 4. Blitzschutzplan - Haubenthal

3.1 DA - Vorabzug M 1:150

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

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FOTOS

Kita ``Kleine Au´´ In der Kleinen Au 4, 76726 Germersheim Aufstellung der beigefügten Fotos. Die Fotos sind Teil der Angebotsanfrage und bei der Kalkulation zu beachten.

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01 Photovoltaikanlage

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 21 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

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01.01 System-Komponenten

Bei diesem Projekt handelt es sich um einen Kindergarten in Container Bauwei- se. Das Dach ist entsprechend in Abschnitten eingeteilt welche in Dachquer- und -längsträgern aufgebaut sind. Die Unterkonstruktion ist an die Dachgege- benheiten anzupassen sodass sich diese im gesamten Verlauf auf einer gleich- bleibenden horizontalen befindet.

Hinweis: Die Unterkonstruktion der PV-Module ist Bestandteil der Photovoltaikanlage und muss in Koordination mit dem Containerbauer, Dachdecker und Lüftungsbauer installiert werden. Hierfür sind im Vorfeld der Bestellungen Abstimmungen durchzuführen.

Sämtliche Modulklemmen sind in den Einheitspreis der PV-Module miteinzu- rechnen.

Die Photovoltaikanlage muss mindestens eine Gesamtleistung von 28 kWp auf- weisen was einer Modulleistung von min. 475Wp entspricht.

Die gesamte Elektroinstallation wird innerhalb des Gebäudes vollständig auf Putz erstellt. Die Installationen sind auf Kabeltrassen, in Kabelkanälen und Rohren vorgesehen.

DC-Leitungen auf dem Dach, unter den Modulen, sind an der Unterkonstruktion zu befestigen und entsprechend mit UV-beständigen Kabel- bindern hoch zu binden. Die DC-Leitungen dürfen nicht aufliegen. Auch dürfen sie nicht der direkten UV-Strahlung ausgesetzt sein. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Leitungen in UV-beständigem Flexrohr verlegt werden.

Der PV seitige ÜSS und der Wechselrichter werden auf dem Dach installiert hierfür muss eine Konstruktion zur Aufnahme inkl. einem Überdach installiert werden. Aufbauzeichnungen sind den Installationsplänen zu entnehmen. Zur Ef- fizienz des Wechselrichters soll ein Sonnenschutz montiert werden.

Alle AC- und DC-Leitungen sind an beiden Enden mit der Stromkreis- bzw. String-Nummer zu beschriften. Grundsätzlich sind alle Leitungen UV-beständig zu beschriften. An jedem Zugangspunkt zu aktiven Teilen auf der Gleichspannungsseite, wie Verteiler und Verbindungsdosen, muss eine dauerhafte Kennzeichnung ange- bracht sein, die anzeigt, dass aktive Teile auch nach der Trennung noch unter Spannung stehen können. Hier ist die Beschriftung: "PV-Gleichspannung - akti- ve Teile können nach dem Trennen unter Spannung stehen!" anzubringen. Ein Hinweisschild nach DIN VDE 0100-712: 2016-10 über das Vorhandensein einer PV-Anlage muss am Speisepunkt, am Zählerplatz oder am Stromkreisverteiler, an dem die Wechselrichter angeschlossen sind, ange- bracht werden.

01.01.10 Photovoltaikanlage inkl. Aufständerung

Set bestehend aus 60 Photovoltaikmodulen und geeignetem Montagesystem für Flachdach mit extensive Dachbegrünung mit einer Dachneigung von bis zu. 2 %. Das Montagesystem muss passend zu den Abmessungen der Module ge- wählt werden. Die Aufständerung soll ca. 10° betragen. Montage auf dem Sub- strat inkl. Balastierung.

Zur Einhaltung der Trennungsabstände und zur späteren Zugänglichkeit bei Wartungsarbeiten muss das Montagesystem in mehrere Modulfelder aufgeteilt werden. Die Aufteilung kann dem in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Plan entnommen werden.

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 22 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Ost-West-ausgerichtete, auflastgehaltene Solaraufständerung aus hochkorrosi- onsbeständigen Werkstoffen wie Aluminium und Edelstahl ggf. mit Speziallegie- rung zur durchdringungsfreien Befestigung von Photovoltaik-Modulen für be- grünte Flachdächer.

Das Montagesystem und die Balastierung muss so gewählt werden, das keine Beschädigungen an der Dachhaut oder beeinträchtigungen der extensiven Be- grünung entstehen.

Hinweis: Eine Berechnung der notwendigen Ballastierung, inklusive Belegungsplan, ist mit einem objektbezogenen statischen Nachweis des Gesamtsystems durch den Auftragnehmer zu erbringen.

Photovoltaikmodule: mind. 475Wp Leistungsgarantie: mind. 20 Jahre

Das Gesamt-Systemgewicht darf 20Kg pro m² nicht überschreiten

Komplett liefern, auf den Dachflächen montieren, betriebsfertig anschließen inkl. Anschlusstecker, Anschlussbuchsen sowie allem systemgebundenen Zubehör und Klein- und Befestigungsmaterial.

Hinweis: Montage der vorhandenen Fangstangen der Blitzschutzanlage ( Länge ca. 2m), Anzahl 6 Stück. psch ....................

Produkt ..............

Fabrikat ..............

01.01.20 Potentialausgleich Unterkonstruktion

Mit Aluminiumrunddraht 8mm, Länge bis: 12 m,

komplett anschließen einschl. Lieferung des hierzu erforderlichen Anschluss- und Klemmmaterials

18 St .................... ....................

01.01.30 Potentialausgleich Module

Potentialausgleich Modulrahmen nach Modulrahmen, falls vom Modulhersteller vorgeschrieben. Es sind die vom Modulhersteller für diesen Zweck vorgeschriebenen Leitungen und Befestigungen zu verwenden. Falls vorgeschrieben ist der Mehrpreis hier mit einzukalkulieren.

60 St .................... ....................

01.01.40 Kupplungsstecker Zur Verbindung der Modulfelder und für die Zuleitung. Bemessungsstrom: ca. 42 A (4 qmm), 53 A (6 qmm)

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 23 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Bemessungspannung: ca. 1500 V Typischer Kontaktwiderstand: ca. 0,25 mOhm Kontaktmaterial: Kupfer, verzinnt Kontaktsystem: passend zum Modulsystem

Fachgerechte Montage mit geeignetem Werkzeug!

75 St .................... ....................

01.01.50 Kupplungsbuchse Zur Verbindung der Modulfelder und für die Zuleitung. Bemessungsstrom: ca. 42 A (4 qmm), 53 A (6 qmm) Bemessungspannung: ca. 1500 V Typischer Kontaktwiderstand: ca. 0,25 mOhm Kontaktmaterial: Kupfer, verzinnt Kontaktsystem: passend zum Modulsystem

Fachgerechte Montage mit geeignetem Werkzeug! 75 St .................... ....................

01.01.60 Wechselrichter

Solar-Wechselrichter

zur Einspeisung von Solarstrom in das Niederspannungsnetz sowie zur Anbin- dung an Mittelspannungsnetze. Montageart: freistehend/Bodenmontageauf Montagekonstruktion Montageort: Innen- und Außenbereich

Merkmale:

  • Leistungsoptimierung bei verschatteten Modulen
  • Lichtbogenschutzfunktion -U-I-Generatordiagnose -Steckplätze zur Ausstattung mit DC-seitigen Überspannungsschutzmodulen -Werkzeuglose DC-Steckverbinder
  • Blindleistungsbereitstellung auch bei Nacht
  • Normkonformer Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gemäß VDE-AR-N-
  1. Keine externen Kuppelschalter notwendig.
  • Servicefunktion (z.B. automatische Fehlerdiagnose und Bereitstellung von Austauschgeräten)

Schnittstellen:

  • W-LAN, Ethernet (Modbus, Sunspec)
  • Integrierte digitale Eingänge, Multifunktionsrelais und Schnellstop
  • Monitoring Portal (mit oder ohne zusätzlichen Datenlogger, Zertifiziert nach ISO/IEC 27001, Server-Standort: Deutschland)
  • Webbasierte Benutzeroberfläche
  • Werte einsehbar über Apps für Installateure und Betreiber

Optionale Merkmale:

  • Sensor Modul
  • DC-Überspannungsableiter - Typ II, Typ I/II
  • DC-Anschluss-Cover für Berührschutz
  • Möglichkeit zur Anbindung eines Datenloggers: erweitertes Monitoring, Anla- genregelung, uvm.
  • Professionelles Planungs- & Auslegungsprogramm

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 24 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Technische Daten: PV-Anschluss:

  • Max. PV-Generatorleistung: 25 kWp
  • Max. Eingangsspannung: 1000 V
  • MPP-Spannungsbereich: 430-800 V
  • Max. Eingangsstrom / per MPPT: 60 / 24 A
  • Anzahl MPPT: 3
  • Anzahl paralleler Strings: je 2
  • Netz-Anschluss:
  • Bemessungsleistung bei 230 V, 50 Hz: 25 kW
  • AC-Nennspannung: 3 / N / PE, 230 / 400 V Leistungsfaktor: 0-1
  • Wirkungsgrad:
  • Max. Wirkungsgrad: 98,2 %
  • Europ. Wirkungsgrad: 98,0 %

Allgemeines:

  • Betriebstemperaturbereich: -25 '.........' +60 °C
  • Maße (BxHxT): ca. 728 / 762 / 266 mm
  • Gewicht: etwa 35 kg
  • Schutzart: IP65

Integrierter System Manager mit Netzmanagementfunktion zur Wirk- und Blind- leistungsregelung am Netzanschlusspunkt sowie Möglichkeit der direkten Ein- bindung eines Rundsteuersignalempfängers

komplett liefern, auf nachfolgdende Aufnahmekonstruktion montieren, anschlie- ßen und in Betrieb nehmen 1 St .................... ....................

01.01.70 Montagekonstruktion Wechselrichter zur Aufnahme des Wechselrichters inklusive Dach zum Schutz des Wechsel- richters gegen Witterung und Regen. Bestehend aus Montageschienen und Bodenaufnahme liefern, montieren und an geeignetet Stelle installieren

Die geeignete Stelle ist nach Auslegung der Satik eine Achse an welcher sich mehrere Dachquer- und -längsträger überschneiden.

Das Material muss zur Wetterbeständigkeit ausgelegt sein. Details können der Aufbauzeichnung des Planers entnommen werden 1 St .................... ....................

01.01.80 Sonnenschutz Einseitiger senkrecht aufgestellter Sonenschutz zum Schutz vor direkte Sonnen- einstarahlung des Wechselrichters. Zum Aufstellen neben den Wechselrichter in Süd/Ost Ausrichtung. Witterungsbeständig und Winddurchlässig Maße: ca.: BxH 1000x800mm

inkl. Standfuß zur Windablastung liefern und montieren 1 St .................... ....................

01.01.90 Energiemanager Für die Einspeisung von Solarstrom in das Niederspannungsnetz im Netzparal- lelbetrieb passend für vorgenannten Wechselrichter für maximale, effiziente Solarener-

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 25 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... gienutzung.

Der Energiemanager wird am Netzanschlusspunkt mit Klappwandler installiert.

Nennspannung 110V/230V/400V Frequenz 50Hz Nennstrom >63A über Klappwandler Montageart Hutschienenmontage Datenübertragung Vorbereitung für Ethernet

Komplett liefern, montieren und betriebsfertig anschließen, inklusive passenden Klappwandler, interne Verdrahtung im Zählerverteiler und Inbetriebnahme sowie Einrichtung des Zugangs für den Auftraggeber. 1 St .................... ....................

01.01.100 Rundsteuerempfänger Von EVU beziehen und komplett einschl. Klein- und Befestigungsmaterial sowie Zubehör liefern, montieren und betriebsfertig anschließen. 1 St .................... ....................

01.01.110 Überspannungsschutz Anschlusskasten für alle benötigten Strings zum Freischalten

Mehrpoliger Kombi-Ableiter Typ 1 + Typ 2 für Photovoltaik-Generatorstromkreise bis 1000 V DC mit 3-stufiger DC-Schalteinrichtung, Breite 4TE Ableiter Typ 1 + Typ 2 nach EN 50539-11 Einsetzbar gemäß IEC 60364-7-712 Kombinierte Abtrenn- und Kurzschließvorrichtung mit Fernmeldekontakt (Wechsler) zum Aufschalten auf die Gebäudeleittechnik zur Meldung Ableiter defekt

Maximale PV-Spannung: <= 1000 V dc Gesamtableitstoßstrom: 12,5 kA Schutzpegel: <= 3 kV Kurzschlussfestigkeit Iscpv: 1000 A Defektanzeige.

Komplett und passende zur Anlage einschl. Klein- und Befestigungsmaterial so- wie Zubehör wie Stecker liefern, an der Montagekonstruktion wie in nachfoldender Position beschrieben montieren und betriebsfertig anschließen.

1 St .................... ....................

01.01.120 Montagekonstruktion Systemkomponeten zur Aufnahme der vor genannten Positionen inklusive Dach zum Schutz der Komponenten gegen Witterung und Regen. Bestehend aus Montageschienen und Bodenbalastierung liefern, montieren und an geeignetet Stelle installieren

Die geeignete Stelle ist nach Auslegung der Statik eine Achse an welcher sich mehrere Dachquer- und -längsträger überschneiden, jedoch nicht in der Nähe des Wechselrichters um die statische Belastung zu verringern.

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 26 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Das Material muss zur Wetterbeständigkeit ausgelegt sein. Details können der Aufbauzeichnung des Planers entnommen werden 1 St .................... ....................

01.01.130 Signalleuchte "Solar-AUS" Zur Rückmeldung Solar-AUS vom Wechselrichter. Installation bei Hauptverteilung. Inkl. Beschriftung: "DC-Leitungen spannungsfrei" 1 St .................... ....................

01.01.140 NYY-J 5x16mm² Komplett liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.

45 m .................... ....................

01.01.150 Überspannungsschutz Starkstrom Der Zuleitung bei Gebäudeeintritt Inklusive Gehäuse liefern und bei Gebäudeeintritt montieren 1 St .................... ....................

01.01.160 Überspannungsschutz Schwachstrom Der Zuleitung bei Gebäudeeintritt Inklusive Gehäuse liefern und bei Gebäudeeintritt montieren 1 St .................... ....................

01.01 System-Komponenten ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 27 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.02 Installationsarbeiten

01.02.10 Beschriftung DC-Leitungen Zur dauerhaften Beschriftung der Installationsrohre in welchen DC-Leitungen geführt werden. Beschriftung: "PV-Gleichspannung bis 1.000 V" Die Beschriftung erfolgt an Anfang und Ende, sowie an neuralgischen Punkten 11 St .................... ....................

01.02.20 Flex-Wellrohr EN25 Halogenfrei, nicht flammausbreitend, Temperaturbeständig bis ca. 105 °C, UV- und Ozonbeständig und für die Außenverlegung auf der Dachfläche geeignet.

200 m .................... ....................

01.02.30 Flex-Wellrohr EN32 Halogenfrei, nicht flammausbreitend, Temperaturbeständig bis ca. 105 °C, UV- und Ozonbeständig und für die Außenverlegung auf der Dachfläche geeignet.

30 m .................... ....................

01.02.40 Flex-Wellrohr EN40 Halogenfrei, nicht flammausbreitend, Temperaturbeständig bis ca. 105 °C, UV- und Ozonbeständig und für die Außenverlegung auf der Dachfläche geeignet.

40 m .................... ....................

01.02.50 Alu- Panzerrohr für DC Leitungen Zur Verlegung auf dem Dach zwischen den Modulfeldern Durchmesser 25mm

inkl. Verbindungsmuffen, Schellen komplett liefern und betriebsfertig montieren 40 m .................... ....................

01.02.60 Stahlpanzerrohr zur Verlegung der Leitungen vom Dach an den Hauptverteiler

Werkstoff: Stahl mit Gewinde Farbe: Zink Einsatztemperatur: -45-über 300°C Ausführung: starr Außendurchmesser: 63mm Installationsart: geschlossene Verlegung

inklusive sechs Bögen 90° komplett liefern an Fasaade mittel Befestigungs- schellen betriebsfertig montieren 55 lfm .................... ....................

01.02.70 Erdung der Rohre Erdung der zuvor aufgeführten Rohre mittels 16mm² 10 St .................... ....................

01.02.80 Hinweisschild PV-Anlage

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 28 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Für das Vorhandensein einer PV-Anlage auf dem Gebäude, nach DIN VDE 0100-712: 2016-10 2 St .................... ....................

01.02.90 Schrägaufzug zum Materialtransport Im Bereich des Daches muss für die Installationen der PV-Anlage durch den Auftragnehmer ein Schrägaufzug für den Materialtransport aufgestellt werden.

Die Gebäudehöhe beträgt ca. 7,20 m.

Die Auswahl des passenden Aufzugs inkl. zugehöriger Ausrüstung obliegt dem Auftragnehmer.

Der Aufzug ist für die Dauer der Installationen pauschal anzubieten, die zu ver- anschlagende Zeit ist durch den Auftragnehmer abzuschätzen und zu kalkulie- ren. In den Pauschalpreis ist der Auf- und Abbau sowie das benötigte Personal anzubieten.

Schrägaufzug anliefern, aufbauen, für die gesamte Dauer der Installationen be- reitstellen und nach Fertigstellung der Arbeiten wieder abbauen und abtranspor- tieren. psch ....................

01.02.100 Anschluss-Schnur / Patchkabel 8-adrig 1m Patchkabel Cat.6A 10G AWG 26 Länge: 1,0 m Kabel- und Tüllenfarbe: Farbe nach Wahl des Auftraggebers 2 St .................... ....................

01.02.110 Anschluss-Schnur / Patchkabel 8-adrig 2m Patchkabel Cat.6A 10G AWG 26 Länge: 2,0 m Kabel- und Tüllenfarbe: Farbe nach Wahl des Auftraggebers 1 St .................... ....................

01.02.120 NYY-J 1x16 mm² 70 m .................... ....................

01.02.130 NYM-J 1x16 mm²

10 m .................... ....................

01.02.140 Solarkabel in Installationsrohr, Flexrohr oder Kanal Querschnitt = 6 qmm Leiter Kupfer verzinnt, nach IEC 60228

Komplett liefern und in Schutzohr oder Leitungsführungskanal bzw. offene Kanäle einschl. Befestigungszubehör verlegen. (Verlegesysteme werden sep. aufgemessen).

400 m .................... .................... Vorbemerkungen:

Dieser Titel umfasst die Herstellung, Lieferung und

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 29 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Montage aller Verlegesysteme wie Steigetrassen, Kabelleitern, Kabelpritschen und Kabelrinnen, Kanäle, Rohre einschl. der Hilfskonstruktionen für vorgenannte Kabelsysteme.

Die Installation von Rohren oder Kanälen erfolgt in Teillängen mit system bezogenem Befestigungsmaterial wie Schellen aus Metall oder Kunststoff. Kunststoff und Stahlpanzerrohre sind einschl. Endhüllen und Befestigungsmaterial anzubieten.

Wir weisen darauf hin, dass die Montage der Verlegesysteme in verschiedenen Teillängen und Montagehöhen stattfindet.

01.02.150 Leitungsführungstrasse 100mm mit Deckel

zur Aufnahme der Installationsleitungen auf dem Dach Die Leitungstrasse dient zur Anbindung vom Steigpunkt zu den Modulen.

Die Stringleitungen zwischen den Modulen sollen untereinander mittels Rohr oder UV beständigem Kanal durchgeführt werden.

Leitungsführungstrasse inklusive Befestigung und Windbalastierung liefern und installieren 15 m .................... ....................

01.02.160 Installationskanal PVC 60x40mm

Komplett liefern, montieren und betriebsfertig anschließen.

10 m .................... ....................

01.02.170 Elektroinstallationsrohr PVC-U M25

Elektroinstallationsrohr, nicht flammenausbreitend, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr,mit angeformter Muffe.

Außendurchmesser 25 mm,

Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen.

Komplett, mit Klemmschellen, Steckverbinder oder Muffen liefern und betriebsfertig montieren.

15 m .................... ....................

01.02.180 Elektroinstallationsrohr PVC-U M32

Elektroinstallationsrohr, nicht flammenausbreitend, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr, mit angeformter Muffe.

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 30 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Außendurchmesser 32 mm,

Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen.

Komplett, mit Klemmschellen, Steckverbinder oder Muffen liefern und betriebsfertig montieren.

15 m .................... ....................

01.02 Installationsarbeiten ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 31 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.03 Stundenlohnarbeiten

Vortext zu den Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind. Anfallende Stundenlohn- arbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten bei der Bauüberwachung anzumelden.

Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unter- schriebenen Stundenzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind in der Regel täglich der Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte Stundenzet- tel werden nicht anerkannt.

Vom Auftraggeber werden nur Stundenlohnarbeiten anerkannt und abgerechnet, die von der Bauüberwachung unterschrieben sind.

Anfallende Stundenlohnarbeiten werden wie folgt abgerechnet:

01.03.10 Monteurstunden

10 h .................... ....................

01.03.20 Helferstunden

10 h .................... ....................

01.03 Stundenlohnarbeiten ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 32 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.04 Abnahme, Revisionsunterlagen, Montageplanung

01.04.10 Betriebs und Wartungsanweisungen / Revisionsunterlagen 10 Tage vor dem Datum der Vertragserfüllung muss dem Auftraggeber 1 Entwurfsexemplar der Betriebs- und Wartungshandbücher in deutsch zur Abstimmung mit dem Auftraggeber vorliegen.

Nach Abstimmung des Entwurfsexemplares mit dem Auftraggeber sind drei vollständige Sätze der Anweisungen in deutsch zur Abnahme zu übergeben. Alle Revisionspläne sind digital in DWG und PDF-Format mit den Revisionsunterlagen zu übergeben.

Die folgende Kennzeichnung ist auf den Einbänden anzubringen:

Der Titel "Revisionsunterlagen", der Name und Standort des Gebäudes, der Name, die Adresse und Telefonnummer des Auftragnehmers und die Vertragsnummer.

Alle Anweisungen sollen in Ringbüchern gebunden sein mit einem vorschriftsmäßigen Inhaltsverzeichnis versehen sein und sollen mind. enthalten:

A) Anweisungen für Inbetriebnahme, Betrieb und Außerbetriebsetzung. B) Statischer Standsicherheitsnachweis der Anlage (ersetzt nicht die Gebäudestatik)

Pläne

  1. Übersichtsplan/Aufbauplan der Anlage
  2. Kabelverlauf und Steuerplan für Betrieb und Kontrolle der Anlage
  3. Stromlaufplan
  4. Modulverlegungsplan mit Stringaufteilung (Stringplan)
  5. Unterkonstruktionsplan (Schienenplan) inkl. Systemstatik
  6. Verteilerplan (falls Verteiler von AN geliefert)
  7. Revisionsplan
  8. Lageplan

Datenblätter

  1. Module
  2. Unterkonstruktion
  3. Wechselrichter
  4. Kabel
  5. Überspannungsableiter AC- und/oder DC-seitig
  6. Datenfernüberwachung (DFÜ)

Betriebs- und Wartungsanweisung / Hinweise zur Störungsbeseitigung

  1. Wechselrichter
  2. PV-Module

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 33 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

  1. DFÜ
  2. Prüfbuch zur Dokumentation der Wartungsarbeiten

Garantiezertifikate

  1. Wechselrichter
  2. PV-Module inkl. Flash-Listen nach STC
  3. DFÜ
  4. Kabel
  5. Unterkonstruktion

Protokolle

  1. Abnahme-Protokoll
  2. Fachunternehmererklärung / Errichterbestätigung
  3. Mess- und Prüfprotokolle
  4. Einspeisegenehmigung
  5. Dokumentation der Inbetriebnahme nach EEG

psch ....................

01.04.20 Montage- und Werkstattplanung Die Ausführungsvorgaben (Ausführungspläne) des Auftrag- gebers erhält der Auftragnehmer 1-fach in Papierform und zusätzlich 1-fach auf Datenträger bzw. per Datenfern- übertragung.

Der Auftragnehmer hat nach diesen Vorgaben die für die Auftragserfüllung er- forderlichen Montage- Werkstatt- und , Installationspläne, sowie Berechnungs- unterlagen (z. B. Leitungsberechnung mit Selektivitätsnachweis zu erstellen, mit dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten abzustimmen und auf der Grund- lage der aktuellen Werkpläne des Architekten sowie den evtl. Anpassungen der Installationen im Zuge der Ausführung fortzuschreiben.

Korrekturläufe der Pläne sind farbig beim Auftrag- geber bzw. dessen Beauf- tragten einzureichen. Die zur Prüfung erforderlichen Berechnungsunterlagen sind beizufügen. Zur Prüfung / Freigabe werden vom AG nur koordinierte, mit allen Gewerken abgestimmte Planungsunterlagen ange- nommen. Die freigegebenen Montage- Werkstatt- und Installationspläne, sowie Berechnungsunterlagen sind vom AN frühzeitig einzureichen, sodass der Bauablauf nicht eingeschränkt wird. Die Plä- ne sind als .dwg und PDF- Dateien digital zur Verfügung zu stellen. Zur Bauaus- führung sind ausschließlich vom AG genehmigte und unterschriebene Monta- ge-, Werkstatt- und Installationspläne, sowie Berechnungsunterlagen zugelas- sen. psch ....................

01.04.30 Prüfung, Inbetriebnahme, Zählerantrag und Abnahme In Abstimmung mit dem zuständigen EVU, für die zuvor beschriebene Anlage.

Der Auftragnehmer stellt den Einspeiseantrag beim zuständigen EVU inkl. aller hierfür notwendigen Dokumente.

Der Auftragnehmer muss das entsprechende Personal für die Inbetriebnahmen bzw. Abnahmen zur Verfügung stellen.

psch ....................

Übertrag: ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 34 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

01.04.40 Einweisung Vom Auftragnehmer ist für alle Anlagenteile/-geräte eine ordnungsgemäße Einweisung vorzunehmen, d.h.

  • Funktionsablauf
  • Störungs- und Fehlerbeseitigung
  • Bedienung der Anzeigeelemente und des Managementsystem
  • usw.

mit dem Nutzer, Betreiber und den Abteilungen des Auftraggebers.

psch ....................

01.04 Abnahme, Revisionsunterlagen, Montageplanung ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 35 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.05 Wartungsarbeit

Allgemeine Vorbemerkungen

Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses ist die Wartung und Reinigung der Photo- voltaikanlage auf der Kindertagesstätte kleine Au in Germersheim mit allen Bau- teilen und Komponenten. In den folgenden Positionen sind die Leistungen aufgelistet. Bei Übereinkunft der Leistung wird der Wartungsvertrag rechtssicher durch den AG erstellt und zur Unterschrift übergeben

01.05.10 Wartung der Gesamt Anlage

Eine Wartung in Anlehnung an die DIN VDE 0126-23-2 und die AMEV ist im jährlichen wiederkehrenden Rhytmus zur Anlagensicherheit durchzuführen. Be- standteil dieser Wartung ist: ● Sichtprüfung der Solarmodule sowie des Monatagesystems auf Defekte, übermäßige Verschmutzung, Fremdkörper, Korrosion, etc. ● Sichtprüfung des Daches ● Überprüfung Sicherungskasten ● Überprüfung (Messungen) der DC-Leitungen und Steckverbinder ● Wiederkehrende Prüfung von: Schleifenwiderstand, Schutzleiterwiderstand, Auslöse Fehlerstrom, Isolationswiderstand, Messung von DC-Strömen, Leerlaufspannungen, Isolationswerten ● Service Wechselrichter nach Herstellervorgaben ● Service am Batteriespeichersystem gemäß Herstellervorgabe ● Überprüfung AC-Netzanschluss (Verschraubungen, Klemmverbindungen, Sicherungen, etc.) ● Sicherheits-Check der PV-Anlage ● Erstellung eines Wartungsprotokolls inkl. evtl. Optimierungsempfehlungen. ● Systemrelevante Software-Updates ● Funktionsprüfung von Schaltern und Bedienelementen ● Überprüfung auf Zugänglichkeit oder Beschädigung aller Komponenten Die Prüfungen sind zu protokollieren und dem AG zu übergeben. Sollten Fehler, Beschädigungen oder Mängel vorhanden sein, muss dies dem AG unmittelbar schriftlich mitgeteilt werden. Bestandteil der Prüfung sind die oben genannten Punkte, die An-/ Abfahrt sowie die Bereitstellung der Geräte und des Werkzeugs welches zur Prüfung benötigt werden 4 Jr .................... ....................

01.05.20 Reinigung der Anlage

Reinigung der gesamten Anlage nach Herstellervorgaben. Die Reinigung ist alle vier Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Alle für die Reinigung notwendigen Werkzeuge und Mittel sind durch den AN bereitzustellen. psch ....................

01.05 Wartungsarbeit ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 36 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.06 Arbeiten außerhalb der Wartung

Kurzbeschreibung Sollten bei der Wartung oder im laufenden Betrieb Störungen oder Fehler festgestellt werden sind in folgenden Positionen die benötigten Stundensätze und Materialaufwen- dungen zur Behebung und Reparatur festgelegt Vortext Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Ihrem Beginn aus- drücklich vereinbart worden sind. Anfallende Stundenlohnarbeiten sind vor Durchfüh- rung der Arbeiten beim Auftraggeber anzumelden. Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unterschriebenen Stundenzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein. Nachträglich eingereichte Stun- denzettel werden nicht anerkannt. Vom Auftraggeber werden nur Stundenlohnarbeiten anerkannt und abgerechnet, die nachvollziehbar sind. Etwa anfallende Stundenlohnarbeiten werden wie folgt abgerechnet

01.06.10 Stundenlohn Servicetechniker

Bedarfspostion ohne GB 1 h .................... ....................

01.06.20 Stundenlohn Meister

Bedarfsposition ohne GB 1 h .................... ....................

01.06.30 Stundenlohn Monteur

Bedarsfposition ohne GB

Geräte Einsatzpauschale zur Vorhaltung der notwendigen Messinstrumente 1 h .................... ....................

01.06.40 Einsatz Wärmebildkamera

Bedarfsposition ohne GB psch ....................

01.06.50 Einsatz Kennlinienmessgerät

Bedarfsposition ohne GB psch ....................

01.06.60 Einsatz Messkoffer

Bedarfsposition ohne GB psch ....................

01.06.70 Anfahrt - / Abfahrt

Gesamt für beiden Strecken 1 h .................... ....................

01.06 Arbeiten außerhalb der Wartung ....................

01 Photovoltaikanlage ....................

2 0.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 37 von 38 Neubau KITA ``Kleine Au´´ PV-Anlage

Zusammenstellung

01.01 System-Komponenten .................... 01.02 Installationsarbeiten .................... 01.03 Stundenlohnarbeiten .................... 01.04 Abnahme, Revisionsunterlagen, Montageplanung .................... 01.05 Wartungsarbeit .................... 01.06 Arbeiten außerhalb der Wartung .................... 01 Photovoltaikanlage ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

Inhaltsverzeichnis

01 Photovoltaikanlage 20

01.01 System-Komponenten 21

01.02 Installationsarbeiten 27

01.03 Stundenlohnarbeiten 31

01.04 Abnahme, Revisionsunterlagen, Montageplanung 32

01.05 Wartungsarbeit 35

01.06 Arbeiten außerhalb der Wartung 36

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung