Anlage 100 - Allgemeine Bewerbungsbedingungen und Rechtsbehelfsbelehrung_Version 1.pdf

Pfortendienst am ITZBund-Dienstsitz in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:43 (Europe/Berlin)

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Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Anlage 100 „Allgemeine Bewerbungsbedingungen und

Rechtsbehelfsbelehrung

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................... 3

1.1 Allgemeines ................................................................................................................................. 3

1.2 Einführung ................................................................................................................................... 3

1.3 Sprache ......................................................................................................................................... 3

1.4 Form des Angebotes .................................................................................................................. 3

1.5 Nebenangebote .......................................................................................................................... 5

1.6 Mehrere Angebote ..................................................................................................................... 5

1.7 Elektronische Übersendung von Angeboten ........................................................................ 5

1.8 Berichtigungen / Änderungen oder Rücknahme des Angebots ...................................... 6

1.9 Bewerber- und Bieterfragen .................................................................................................... 6

1.10 Kosten für die Beteiligung des Vergabeverfahrens ......................................................... 7

1.11 Einbeziehung von Skonto ..................................................................................................... 7

1.12 Preisprüfung ............................................................................................................................ 7

1.13 Personenbezogene Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens ................................... 7

1.14 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften .................................................................... 8

2 Fristen ................................................................................................................................................... 8

2.1 Angebotsfrist ............................................................................................................................... 8

2.2 Bindefrist ...................................................................................................................................... 8

2.3 Änderung von Terminen und Fristen ..................................................................................... 8

3 Bewerber .............................................................................................................................................. 9

3.1 Bewerbergemeinschaft / Bietergemeinschaft ..................................................................... 9

3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe (Unteraufträge)) ............................. 9

3.2.1 Eignungsleihe ................................................................................................................... 10

3.2.2 Unteraufträge................................................................................................................... 11

4 Nachforderung von Unterlagen ................................................................................................... 11

5 Wertung der Angebote .................................................................................................................. 12

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6 Mitteilungen und Bekanntmachungen ...................................................................................... 12

6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten ............................................................. 12

6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge ................................................................. 12

7 Rechtsbehelfsbelehrung ................................................................................................................ 13

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1 Allgemeine Erläuterungen

Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen grundsätzlich verzichtet. Entsprechende Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich geschlechtsunabhängig. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1.1 Allgemeines

Das Informationstechnikzentrum (im Folgendem ITZBund) vergibt Leistungen im Namen der Bundesrepublik Deutschland. Das ITZBund ist ein auftragsorientierter IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung.

Nähere Informationen werden auf der Homepage des ITZBund unter folgender URL zur Verfügung gestellt: www.itzbund.de.

1.2 Einführung

Die Bewerbungsbedingungen setzen sich aus den vorliegenden Allgemeinen und den Besonderen Bewerbungsbedingungen zusammen. Soweit in den Besonderen Bewerbungsbedingungen Abweichendes formuliert ist, geht dies den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen vor.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie die Vergabestelle des ITZBund unverzüglich darauf hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu nutzen.

Soweit in den weiteren Ausführungen von einem Angebot die Rede ist, gelten die entsprechenden Ausführungen auch sinngemäß für Teilnahmeanträge.

1.3 Sprache

Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit der Vergabestelle des ITZBund ist in deutscher Sprache zu führen.

1.4 Form des Angebotes

Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten (auch per E-Mail) ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.

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Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Angebotes ist die Registrierung des Teilnehmenden auf der e-Vergabe-Plattform unter www.evergabe-online.de.

Zur formgültigen Abgabe eines Angebotes in Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) genügt die Textform nach § 126b BGB. Zur Einhaltung der geforderten Textform genügt die vollständige Namensangabe des Erklärenden. Eine Unterschrift oder das Verwenden eines Stempels sind nicht erforderlich. Soweit ausnahmsweise eine andere, weitergehende Form als die Textform gefordert wird, so ist dies auf den entsprechenden Anlagen an der dafür vorgesehenen Stelle ausgewiesen.

An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen. Durch den Bieter vorgenommene Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.

Für die Angebotserstellung ist grundsätzlich die aktuellste Formular-Version der jeweiligen Vergabeunterlagen zu nutzen. Eine Angebotsabgabe unter Verwendung einer älteren Version ist nicht formgerecht und kann dazu führen, dass das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen wird. Die Verwendung einer älteren Formular-Version führt in der Regel dann zu einem Ausschluss des Angebotes, wenn sich hieraus für die Vergleichbarkeit der Angebote wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben.

Im Rahmen der Angebotserstellung ist seitens der Bieter ausschließlich das Leistungsverzeichnis im AIDF-Format zu bearbeiten und mit den Angebotsunterlagen im AIDF-Format einzureichen.

Das Leistungsverzeichnis darf nicht in die ZIP Datei eingebunden werden. Es ist zwingend als separate Datei im AIDF Format außerhalb der ZIP Datei einzureichen. Angebote bei denen das Leistungsverzeichnis nicht als separate Datei im AIDF Format außerhalb der ZIP Datei eingereicht wurde, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Angebote, welche kein ausgefülltes Leistungsverzeichnis im AIDF-Format beinhalten oder Angebote deren Leistungsverzeichnis nicht als separate Datei im AIDF Format außerhalb der ZIP Datei eingereicht wurde, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. (Die nachträgliche Einpflege der AIDF-Datei ist nicht möglich, sodass die fehlende Abgabe auch nicht im Wege einer Nachforderung durch die Vergabestelle geheilt werden kann.)

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1.5 Nebenangebote

Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot) abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen. Sollten Sie dennoch Nebenangebote einreichen, werden diese nicht berücksichtigt.

Sollten Nebenangebote ausnahmsweise in den „Hinweisen und besonderen Bewerbungsbedingungen“ zugelassen sein, sind diese gesondert zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu kennzeichnen.

1.6 Mehrere Angebote

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben.

Sollte der Bieter dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Im Falle von Berichtigungen und Ergänzungen gilt Ziffer 1.8.

1.7 Elektronische Übersendung von Angeboten

Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung.

Denn nur registrierte Nutzende werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert.

Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente zu übermitteln.

Das Angebot sollte den auf der e-Vergabeplattform festgelegten Vorgaben entsprechen. Ferner müssen alle zusammengehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur Plattform übertragen werden.

Nach dem Eingang des Angebotes wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten.

Kurze Zeit nach der Absendung können Sie eine elektronische Empfangsbestätigung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert (Hash Wert) des abgegebenen Angebotes enthält.

Sollte dem Bieter keine Empfangsbestätigung zugehen, muss das Angebot umgehend erneut abgegeben werden und unverzüglich der Service Desk der e-Vergabeplattform kontaktiert

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werden. Auch wenn dem Bieter sonstige technische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend den ServiceDesk der e-Vergabe-Plattform.

ServiceDesk der e-Vergabe-Plattform des Bundes:

Telefon: +49 22899 610-1234

E-Mail: ticket@bescha.bund.de

1.8 Berichtigungen / Änderungen oder Rücknahme des Angebots

Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst.

Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Aus der Klarstellung sollte eindeutig hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt-, noch um ein Nebenangebot handelt.

Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen.

1.9 Bewerber- und Bieterfragen

Soweit Sie im Rahmen der Erstellung des Angebotes Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Vergabestelle des ITZBund.

Die Fragen sind über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage „Bieterfragen und Antworten“. Um Ihre Frage richtig zuordnen zu können, geben Sie bitte zu jeder Frage den konkreten Bezug in den Vergabeunterlagen an (insbesondere Anlagenname & Seitenzahl bzw. Ziffer).

Da die Vergabestelle des ITZBund gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Tage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 10 Tage vor Ende Angebotsende angefordert werden.

Die Antworten werden an alle Teilnehmenden am Verfahren über die e-Vergabe-Plattform versandt.

Bitte beachten Sie, dass zur Verständlichkeit der Antworten die zugrundeliegenden Fragestellungen in anonymisierter Form in der Regel ebenfalls an alle Teilnehmenden am Verfahren versandt werden. Die Fragen sollten daher so formuliert sein, dass ein Versand an

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die anderen Teilnehmenden ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung einer Frage genehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe.

Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten / Informationen bestehen, teilen Sie diese bitte in der Frage ausdrücklich mit. Die Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Erstellung des Angebotes sowie für die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote.

Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.

1.10 Kosten für die Beteiligung des Vergabeverfahrens

Für die Erstellung des Angebots und der ggf. geforderten Angebotsmuster wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen sowie die Angebotsmuster sind auf Kosten des bietenden Unternehmens zu übersenden.

1.11 Einbeziehung von Skonto

Nur ein angebotenes Skonto mit einer Skontofrist von mindestens 14 Tagen geht in die Wertung ein. Dies gilt auch für Rahmenvereinbarungen, es sei denn, in den Besonderen Bewerbungsbedingungen ist hierzu etwas Abweichendes geregelt.

1.12 Preisprüfung

Es findet die Verordnung über Preise (VOPR) 30/53 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Vergabestelle des ITZBund behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen.

1.13 Personenbezogene Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens

Das ITZBund ordnet die im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt gewordenen personenbezogenen Daten (z.B. Angebotsunterlagen) dem jeweiligen Vergabevorgang zu.

Diese Daten verbleiben bis zu ihrer endgültigen Löschung beim Vergabevorgang. Die Vergabevorgänge werden für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.

Das bietende Unternehmen ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass es die Einwilligung der Personen eingeholt hat, deren personenbezogene Daten dem ITZBund im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens zur Kenntnis gegeben werden.

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1.14 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften

▪ Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ▪ Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ▪ Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) ▪ Verordnung über Preise, VOPR 30/53 ▪ Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

2 Fristen

2.1 Angebotsfrist

Das Angebot muss vor dem Ablauf der jeweiligen Frist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes.

Der elektronische Zeitstempel setzt mit dem Ablauf der angegebenen Minute (HH:MM:00 Uhr) ein, d.h. ein Angebot, welches bis spätestens 11:30 Uhr abzugeben ist, wäre also um 11:30:01 Uhr verfristet.

2.2 Bindefrist

Die angegebene Bindefrist in Tagen beginnt mit dem auf das Ende der Angebotsfrist folgenden Tag. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.

Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, entspricht die Bindefrist der Zuschlagsfrist.

2.3 Änderung von Terminen und Fristen

Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es zur Änderung der angegebenen Termine und Fristen kommen. Die Vergabestelle des ITZBund wird die bietenden Unternehmen bei absehbaren Termin- oder Friständerungen rechtzeitig über die e-Vergabeplattform informieren und ggf. deren Einverständnis einholen.

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3 Bewerber

3.1 Bewerbergemeinschaft / Bietergemeinschaft

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.

Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben.

Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen die Anlage „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ vorgesehen. Bei der Verwendung der Anlage ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Die Anlage ist dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied die Anlage „Ausschlusskriterien“ einzureichen.

Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.

Die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig.

3.2 Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe,

Unteraufträge)

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter,

▪ Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV, § 26 UVgO bzw. § 9 VSVgV) oder

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▪ sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV, § 34 UVgO bzw. §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV),

so muss der Bewerber/Bieter die Vergabestelle des ITZBund von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.

Der Bewerber/Bieter hat der Vergabestelle des ITZBund nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss das ITZBund ferner über das Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren.

Hierfür ist für jedes dieser anderen Unternehmen die Anlage „Ausschlusskriterien“ abzugeben. Der Bewerber/Bieter hat den Namen, die gesetzliche Vertretung sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden (siehe im Folgenden 3.2.1 und 3.2.2).

3.2.1 Eignungsleihe

Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen die Anlage „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe / Unterauftragnehmer“ vorgesehen. Bei der Verwendung der Anlage ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten.

Die Anlage ist dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Anlage „Ausschlusskriterien“ einzureichen.

Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden.

Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig und führt zum

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Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung unzulässig.

Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung.

Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.

3.2.2 Unteraufträge

Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen die Anlage „Unteraufträge“ vorgesehen. Bei der Verwendung ist diese Anlage vom Bieter vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen die Anlage „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe / Unterauftragnehmer“ bereit. Bei der Verwendung der Anlage ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen. Außerdem ist für jedes andere Unternehmen die Anlage „Ausschlusskriterien“ einzureichen.

Die Vergabestelle des ITZBund überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss das ITZBund die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden.

4 Nachforderung von Unterlagen

Die Vergabestelle des ITZBund entscheidet sowohl bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen, als auch bei fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung. Für Verfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich ist § 22 Abs. 6 VSVgV zu beachten.

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Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen den Ausschluss Ihres Angebots zur Folge haben können.

5 Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der in der Auftragsbekanntmachung oder den in Anlage „Besondere Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen angegebenen Bewertungsmethode und Bewertungskriterien ermittelt. Hierbei kann der Wertungspreis vom Angebotspreis abweichen, soweit dies zur Herstellung einer vergleichbaren Bewertungsbasis erforderlich ist. In Fällen der Umkehr der Umsatzsteuerschuld (reverse-charge-Verfahren), oder soweit der Auftraggeber im Rahmen der Lieferung Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zollgebühren) zu entrichten hat, werden diese Kosten bei der Wertung berücksichtigt.

6 Mitteilungen und Bekanntmachungen

6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten

Die Vergabestelle des ITZBund informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß §§ 46 UVgO, 62 VgV, 36 VSVgV.

Vom Bieter beantragte Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung werden über die e- Vergabe-Plattform des Bundes zugesendet.

6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge

Die Bekanntmachungspflichten und deren Umfang ergeben sich aus §§ 30 UVgO, 39 VgV, 35 VSVgV.

Danach sind insbesondere auch der Name des Auftragnehmers, der Auftragsgegenstand und (ausgenommen hiervon Verfahren nach UVgO) der Auftragswert bekannt zu geben.

Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe einzelner Angaben besteht jeweils dann nicht, wenn deren Veröffentlichung einer der in §§ 30 Abs. 2 UVgO, 39 Abs. 6 VgV, 35 Abs. 2 VSVgV aufgeführten Gründe entgegensteht.

Sofern Ihre geschäftlichen Interessen einer solchen Bekanntgabe entgegenstehen, haben Sie dies der Vergabestelle des ITZBund mitzuteilen. Die Vergabestelle entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.

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7 Rechtsbehelfsbelehrung

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Das ITZBund ist eine bundesunmittelbare nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Bundesanstalt) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des ITZBund zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des ITZBund gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Vergabestelle des ITZBund dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das ITZBund geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das ITZBund.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.

Hinweis: Das ITZBund ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.

Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Anlagen des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

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