Anlage 503 - Bestaetigung_arbeitsschutzrechtl_Unterweisung_Version 1.pdf

Pfortendienst am ITZBund-Dienstsitz in Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:43 (Europe/Berlin)

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Arbeitsschutzrechtliche Unterweisung durch Auftragnehmer

Zweck dieser Bestätigung

Die Bestätigung der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals dient dazu, die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Vorgaben schützt sowohl die eingesetzten Arbeitskräfte als auch andere Beschäftigte vor gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Gefahren.

Relevante gesetzliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)**: Nach § 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Diese Unterweisung muss regelmäßig sowie bei wesentlichen Änderungen der Tätigkeit erfolgen.

  • DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 muss der Unternehmer für die sichere Durchführung von Arbeiten sorgen und Beschäftigte sowie externe Arbeitskräfte über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterrichten.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV schreibt vor, dass Arbeitsmittel sicher bereitgestellt und verwendet werden müssen. Dazu gehört auch eine ausreichende Unterweisung aller Personen, die mit diesen Arbeitsmitteln umgehen.

  • Unfallverhütungsvorschriften: Diese konkretisieren die Anforderungen an Arbeitssicherheit in verschiedenen Branchen und müssen vom Dienstleister ebenfalls berücksichtigt werden.

Zusätzlich ist das Unternehmen, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird (der Auftraggeber), verpflichtet, das eingesetzte Personal über standortspezifische Gefahren, Notfallmaßnahmen und besondere betriebliche Vorschriften zu informieren. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten und der Vermeidung von Unfällen.

Die folgende Bestätigung stellt sicher, dass der beauftragte Dienstleister seiner gesetzlichen Verpflichtung zur arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung nachgekommen ist.

Stand: 20.03.2026

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Bestätigung der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung

Auftraggeber:

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

Ansprechperson: __________________________________

Auftragnehmer:

Firma: ___________________________________________

Ansprechperson: __________________________________

Telefon/E-Mail: __________________________________

Ich/wir bestätige(n), dass alle von uns im Auftrag des der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) eingesetzten Beschäftigten eine arbeitsschutzrechtliche Unterweisung erhalten haben und auch weiterhin regelmäßig arbeitsschutzrechtlich unterwiesen werden. Diese Unterweisung umfasst insbesondere:

  • Allgemeine Vorgaben gemäß ArbSchG und DGUV Vorschrift 1

  • Spezifische Gefährdungen im Rahmen der auszuführenden Tätigkeit

  • Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Verhalten im Notfall (z. B. Flucht- und Rettungswege, Erste Hilfe)

  • Einhaltung betrieblicher Vorschriften des Auftraggebers

Stand: 20.03.2026

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Verantwortliche Person des Auftragnehmers:

Name: ___________________________________________

Funktion: ________________________________________

Unterschrift: _____________________________________

Datum: //______

Hinweise:

  • Dieses Dokument ist vom beauftragten Dienstleister ausgefüllt und vor Tätigkeitsbeginn an den Auftraggeber zu übermitteln.

  • Der Auftraggeber behält sich vor, stichprobenartig Nachweise über die durchgeführten Unterweisungen einzufordern.

  • Die Unterweisung ist regelmäßig zu wiederholen, insbesondere bei Änderungen der Tätigkeit oder relevanter Vorschriften.

Stand: 20.03.2026

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