Anlage_10_V1.0_Übersicht_regionale_Provisionssätze_2017-05-11.pdf

Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen im Kreis Höxter Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 10

Übersicht über Provisionssätze aus

regionalen Einnahmenaufteilungsverfahren

Tarifgemeinschaft
Tarifgemeinschaft Münsterland / Ruhr-Lippe GmbH5% Fremdnutzer; Schulwegjahreskarten 3%; JobTicket 5% + 5% für 12 Monate für neu akquirierte Firmen; 5 % 1.Klasse
OWL Verkehr GmbHFür Ausgleichsbeträge, die ein Teilverkehrsraum gemäß § 5 (1) zahlt, besteht ein Anspruch auf eine Vertriebskostenpauschale in Höhe von 10% Brutto.
Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd2 Provisionssätze 2.1 Allgemeiner Provisionssatz Für alle Fahrausweisarten, für die in Punkt 2.2 keine gesonderten Regelungen getroffen werden, gilt ein Provisionssatz in Höhe von 7,5 %. 2.2 Besondere Regelungen 2.2.1 Jobtickets (1) Für Jobtickets wird im ersten Jahr (12 Kalendermonate) der Vertragslaufzeit eine Akquisitionsprovision in Höhe von 15 % der Einnahmen aus dem Vertrag gewährt. (2) In den Folgejahren wird der allgemeine Provisionssatz gem. Punkt 2.1 dieser Richtlinie gewährt. (3) Für Einnahmen aus Jobticket-Verträgen, die vor dem 29.11.06 in Kraft getreten sind, gilt aus Gründen des Bestandschutzes eine Akquisitionsprovision von 12,5 % im ersten Jahr der Vertragslaufzeit und in den Folgejahren eine Vertriebsprovision von 10 %.
Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH9 Provisionsregelungen

Verkehrserhebungen / Stand: 11.05.2017 Seite 1 von 3

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 10

(1) Eine Vertriebsprovision wird nur unter den Partnern des SPNV nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geschuldet.

(2) Schienenverkehrsunternehmen, die mehr als 10 % ihrer gemeldeten Einnahmen je Abrechnungszeitraum gemäß Punkt 7 ausgleichen müssen, dürfen den Schienenverkehrsunternehmen, die Ausgleichszahlungen erhalten, eine Vertriebsprovision berechnen. Die Provision beträgt 8 % des Ausgleichsbetrages zzgl. des zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuersatzes.

(3) Die von den Schienenverkehrsunternehmen zu zahlenden Provisionsanteile entsprechen dem prozentualen Verhältnis der an diese Unternehmen gezahlten Ausgleichsbeträge.

(4) Die Berechnungen zur Vertriebsprovision erfolgen durch die Clearingstelle.

Regionale Provisionssätze / Stand: 11.05.2017 / Version 1.0 Seite 2 von 3

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 10

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