Anlage_8_V2.0_EAV-Code_2017-05-11.pdf

Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen im Kreis Höxter Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 8

EAV-Code

Aufdruck auf Tickets

Auf sämtliche Tickets des regionalen sowie überregionalen WestfalenTarifs ist der EAV-Code aus der westfälischen Tarifdatenbank (WTB) aufzudrucken.

Zum 01.08.2017 wird der EAV-Code mindestens in vereinfachter Form eingeführt. Dieser beinhaltet 5 Stellen, von den 5 Stellen ist jedoch nur die 1. Stelle (W, T, S, M oder H) verpflichtend. Sofern ein Verkehrsunternehmen in der Lage ist, den vollständigen Datensatz aus dem EAV-Code zu übernehmen, ist dies ausdrücklich erwünscht und nach folgenden Regularien vorzunehmen, die spätestens zum 01.08.2018 für alle Unternehmen verpflichtend sind. Voraussetzung ist, dass Strukturanpassungen der WTB rechtzeitig vorgenommen werden.

Der Inhalt des EAV-Codes wird mit den Schnittstellen der WTB übergeben. Er besteht aus einem Kennzeichen für die Zuordnung des jeweiligen Einnahmenaufteilungsverfahrens gefolgt von einem Trennstrich und bis zu drei Stellen, die von der WestfalenTarif GmbH für überregionale Tickets und den Tarifräumen für regionale Tickets gefüllt werden können.

Der EAV-Code wird genutzt zur schnelleren Informationsaufnahme bei Erhebungen und zur Zuordnung der Einnahmen nach § 1 Abs. 1. Aufzudrucken ist er mit einer Schriftgröße von 10pt zentral auf dem Ticket nach den im Vertriebsleitfaden vorgegebenen Kriterien.

Bildungsregel:

1. Stelle2. Stelle3. Stelle4. Stelle5. Stelle
Zuordnung EAV (W, M, S, H, T)TrennstrichKennzeichnung der TicketartKennzeichnung der TicketartKennzeichnung der Preisstufe

EAV-Code / Stand: 11.05.2017 / Version 2.0 Seite 1 von 2

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 8

Positionierung des EAV-Codes mittig und gut lesbar auf dem Ticket.

Versionen

VersionenStandSitzungÄnderung(en)
1.019.01.2016Erstversion
2.011.05.2017Einarbeitung der Rückmeldungen aus Vertragsprüfung

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