Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 7c
Melderichtlinie eTarif Westfalen
Die vorliegende Richtlinie – inkl. ihrer jeweils aktuellen Anhänge – definiert verbindliche Re- gelungen zur Einnahmenmeldung von Einnahmen des westfälischen eTarifs. Sie ergänzt die Anlage 7b „Richtlinie zur Einnahmenmeldung im WestfalenTarif|Anwendung der Einnah- menmeldedatenbank (EDB)“ und ist als Erweiterung nur in Verbindung mit ihren grundsätz- lichen Regelungen zu sehen. Es werden hiermit die Regeln für die Einnahmenmeldung des eTarif Westfalen festgelegt, welche für die Einführungsphase gelten. In einem zweiten Schritt wird zu einem späteren Zeitpunkt die Phase des Regelbetriebs definiert.
-
Einführungsphase Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Einführungsphase. Die Einführungsphase des eTarifs ist zeitlich definiert vom Zeitpunkt der Einführung des eTarifs Westfalen bis zum 31.12. des Vorjahres zu dem Kalenderjahr, in dem ein Einnahmenvolumen von mindestens 20 Mio. € brutto im gesamten eTarif Westfalen erreicht wird (also z. B. 31.12.2021, wenn im Kalenderjahr 2022 der vorgenannte Mindestum- satz erreicht wird) bzw. spätestens bis zum 31.12.2023.
-
Produkt für die Meldung Die meldepflichtigen Partner (einschließlich externer Kundenvertragspartner [KVP]) melden die Gesamteinnahmen des eTarif Westfalen2 gemäß des in Anlage 7b definierten Meldeda- tensatzes aus dem KVP-Hintergrundsystem – aggregiert oder als Einzeldatensätze – für ei- nen Monat1 über die im PKM vorhandenen Produktnummern und das Ticketsortimente. Diese sind unter der Bezeichnung eezy zu finden:
Produktnummer Relationsnummer Bezeichnung EAV-Code Preisstufennummer
eezy Westfalen Er- 11360 5001363 wachsene 2.Kl W-EZL 68 eezy Westfalen Er- 11362 5001363 wachsene 1.Kl W-EZL 68 eezy Westfalen 11364 5001363 Fahrräder W-EZL 68
1 Vergl. Anlage 7b: „Die Einnahmen müssen auf der Basis gemeldet werden, auf der auch das Rechnungs- wesen des Unternehmens und somit auch die Testierung beruht.“
2 Reisen auf Relationen des WestfalenTarifs, bei welchen die Luftlinie innerhalb Westfalens liegt sowie Rei- sen auf Relationen des WestfalenTarifs, bei welchen die Luftlinie in Gebieten außerhalb Nordrhein-Westfa- lens liegt oder diese schneidet. Ausgeschlossen sind Binnenrelationen, welche dem NRW-Preisdeckel unter- liegen.“
DM | ESc Stand: 08.12.2021 / Version 1.2 Seite 1 von 3
Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f
eezy Westfalen 11366 5001363 Kinder 2.Kl W-EZL 68 eezy Westfalen 11368 5001363 Kinder 1.Kl W-EZL 68
- Bereitstellung Verkaufsinformationen der Vertriebshintergrundsysteme des eTa- rifs Zusätzlich zur Einnahmenmeldung in die EDB stellen die meldepflichtigen Partner die Ver- kaufsinformationen, die die Nutzung abbilden (Start-Ziel-Information, Deckelung, etc.), zeit- lich parallel zur Einnahmenmeldung aus dem CiBo NRW Backend (oder aus anderen Sys- temen in identischem Format) der WestfalenTarif GmbH zur Verfügung.
Das Format ergibt sich aus dem Anhang 1 zu 7c - eTarife in NRW – Vertriebsdatenaus- tausch.
- Meldefrist Die Meldefrist für die Einnahmenmeldung ergibt sich aus der aktuellen Melderichtlinie (An- lage 7b zum westfälischen EA-Vertrag Punkt 3a). Die Meldefrist lautet wie folgt: Die Einnahmen müssen jeweils bis zum letzten Werktag des übernächsten Monats nach Ende des zu meldenden Monats in die EDB gemeldet werden.
Dieselbe Frist gilt für die Bereitstellung von Verkaufsinformationen, welche unter 3. definiert werden.
Anlage:
Anhang 1 zu 7c - eTarife in NRW – Vertriebsdatenaustausch
EM | ESc Stand: 08.12.2021 / Version 1.2 Seite 2 von 3
Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 7c
Versionen
| Versionen | Stand | Sitzung | Änderung(en) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0.1 | 29.03.2021 | ||||||||||
| 0.2 | 13.04.2021 | AG EA Westfalen | Anpassung Punkt 2. Ein- zeldatensätze auch mög- lich. | ||||||||
| 0.3 | 06.05.2021 | Projektgruppe eTarif Westfalen | Überarbeitung | ||||||||
| 0.4 | 21.05.2021 | Überarbeitung Punkt 3. Datenschnittstelle berück- sichtigt. | |||||||||
| 0.5 | 21.05.2021 | AG EA Westfalen | Redaktionelle Anpassun- gen. Anpassung Punkt 2. Genauere Definition was ist eTarif Westfalen und was ist zu melden. | ||||||||
| 1.0 | 25.05.2021 | Veröffentlichung | |||||||||
| 1.1 | 09.09.2021 | Projektgruppe eTarif Westfalen | Überarbeitung Punkt 2. Produktnummer werden aus der WTB übernom- men. | ||||||||
| 1.2 | 08.12.2021 | Redaktionelle Änderun- gen: Unter 3. wurde die volle Bezeichnung des Anhang 1 hinzugefügt. Unter 4. wurde die Anlage aufgelistet. |
DM | ESc Stand: 08.12.2021 / Version 1.2 Seite 3 von 3