Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 7b
Richtlinie zur Einnahmenmeldung im
WestfalenTarif | Anwendung der Ein-
nahmenmeldedatenbank (EDB)
Für die Einnahmenmeldungen im WestfalenTarif sind verbindliche Regelungen für alle meldenden Organisationen festzulegen und einzuhalten, um das Meldewesen für die meldepflichtigen Partner einfach zu gestalten, eine westfalenweite Einheitlichkeit in der Systematik der regionalen und überregionalen Einnahmenmeldungen zu erreichen und somit eine ausreichende Datenkonsistenz und -qualität zur weiteren Verarbeitung durch alle beteiligten Partner zu gewährleisten. Diese verbindlichen Regelungen werden in der vorliegenden Richtlinie definiert.
Die vorliegende Richtlinie – inkl. ihrer jeweils aktuellen Anhänge – definiert verbindliche Regelungen zur Einnahmenmeldung in der EDB.
Anhang 1: Definition der zu meldenden Datenfelder Anhang 2: Formblatt zur Mitteilung von Änderungen der Meldestelle Anhang 3: Formblatt zur Vergabe von Zugriffsrechten auf Meldedaten in der Einnah- mendatenbank Anhang 4: Handbuch der EDB Anhang 5: Übersicht Benutzerrechte Einnahmenmeldungen anderer Tarife (z. B. Pauschalpreistickets des NRW-Tarifs) erfol- gen entsprechend der Regularien in den einzelnen Tarifräumen separat in Abstimmung mit der zuständigen Melde-/Clearingstelle und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Richtlinie.
Für den WestfalenTarif (überregional und regional) wurde hierzu folgende Richtlinie er- arbeitet, dessen weitere Entwicklung sich anhand der Entwicklungen im Meldewesen ergibt:
- Meldewege Die Meldung sowohl der regionalen als auch der überregionalen Einnahmen im Westfa- lenTarif kann aus Sicht der meldepflichtigen Partner an verschiedene Stellen erfolgen. Die regionalen Tarifgesellschaften bzw. die festgelegten Meldestellen sowie die Westfa- lenTarif GmbH arbeiten gemeinsam mit einer mandantenbasierten Einnahmendaten- bank.
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Um die Organisationsstruktur des WestfalenTarifs in der EDB abzubilden, existieren mehrere Organisationsrollen, mit unterschiedlichen Rechten und Funktionen, in der EDB: • Verkaufendes und meldendes Unternehmen (VUMO) Bsp.: Normales Verkehrsunternehmen • Meldestelle (MS) Bsp.: Tarifgemeinschaft ML-RL • Tarifgemeinschaft (TG) Bsp.: WestfalenTarif GmbH (WTG) • Aufgabenträger (AT) Bsp.: NWL • Lesende Organisation (LEO) Bsp.: Dienstleister, Konzern
Diesen Organisationen werden Benutzer zugeordnet die, mandantenabhängig, Melde- daten importieren und/oder einsehen können (siehe Punkt 9.2).
Ein verkaufendes Unternehmen muss, unabhängig davon, in welcher Tarifgemeinschaft das Unternehmen Partner der Einnahmenaufteilung ist, immer genau einer Meldestelle zugeordnet sein. Jede Tarifgemeinschaft ist ihrem jeweils eigenen Tariffenster zugeord- net.
Alle Einnahmen des WestfalenTarifs sind in die EDB zu melden. Dabei kann die Mel- dung der erlösverantwortlichen Partner nach Vereinbarung sowohl über die regionalen Tarifgemeinschaften oder die WestfalenTarif GmbH als auch durch die Partner als Man- dant der EDB selbst direkt in die EDB erfolgen.
• Es müssen alle Einnahmen aus dem überregionalen WestfalenTarif in die EDB gemel- det werden (Tariffenster W). • Es müssen alle Einnahmen aus dem regionalen WestfalenTarif in die EDB gemeldet werden (Tariffenster H, M, S, T) – egal ob es sich um eine Fremdeinnahme handelt oder nicht.
Sollten diese Einnahmen nicht vom VU in die EDB gemeldet werden, müssen sie separat an die zuständige Meldestelle/Tarifgemeinschaft gemäß den vereinbarten Regularien gemeldet werden. Daraufhin sind die Einnahmen dieses VU von der zuständigen Meldestelle/Tarifge- meinschaft in die EDB zu melden.
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Abbildung 2 Sichtbarkeiten
Die verkaufende und meldende Organisation (VUMO) kann alle ihre gemeldeten regio- nalen und überregionalen Einnahmen einsehen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Daten bereits freigegeben wurden oder nicht.
Die von ihr festgelegte Meldestelle (siehe unten) kann – unabhängig vom Tariffenster – alle an sie gemeldete Einnahmen einsehen, sofern diese von der VUMO freigegeben wur- den. Die Meldestelle muss (anhand der Rückmeldung des erlösverantwortlichen Partners durch die WestfalenTarif GmbH) pro VU-ID einer Organisation zugeordnet werden und es müssen alle VU-IDs eines verkaufenden Unternehmens der gleichen Meldestelle zuge- ordnet sein.
Tarifgemeinschaften können – unabhängig von der VUMO – alle gemeldeten Einnahmen ihres Tariffensters einsehen, die ihnen per EAV-Code zugeordnet sind. Hierbei gilt eben- falls, dass die Einnahmenmeldungen zuvor von der VUMO freigegeben wurden. Mit Frei- gabe der Einnahmenmeldungen werden diese somit unmittelbar auch der entsprechen- den regionalen Einnahmenaufteilung der zuständigen Tarifgemeinschaft zur Verfügung gestellt.
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Aufgabenträger können die gemeldeten Einnahmen für bestimmte VU-IDs einsehen – unabhängig vom Tariffenster– sofern diese VU-IDs von der zugehörigen VUMO für den jeweiligen Aufgabenträger freigegeben wurden. Es besteht keine Möglichkeit, Daten zu melden oder zu bearbeiten.
Lesende Organisationen sind analog zur Rolle Aufgabenträger, nur mit Leserechten auf die ihnen zugeordneten VU-IDs ausgestatte und können somit keine Einnahmen melden oder bearbeiten. Als Beispiel einer Lesenden Organisation ist z.B. ein Schulträger zu nennen.
Die Einnahmenmeldung einer VU-ID kann für ein Kalenderjahr nur an die Meldestelle erfolgen, die vom meldepflichtigen Partner erstmalig bzw. rechtzeitig vor Änderungen der WT GmbH gemäß Anhang 2 angezeigt wurde.
Änderungen der Meldestelle werden immer nur zum 1. Januar eines Kalenderjahres vor- genommen und gelten mindestens bis Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Bei der erst- maligen Einrichtung einer neuen Organisation als verkaufendes Unternehmen und den zugehörigen VU-IDs (z. B. neuer Betreiber) gilt die erstmalige Zuordnung zu einer Melde- stelle ab Betriebsaufnahme mindestens bis Ende des entsprechenden Kalenderjahres der Betriebsaufnahme. Zur Nachvollziehbarkeit der Meldungen für alle berechtigten Beteiligten und zur Über- prüfung von Meldefristen gemäß Punkt 3 protokolliert die EDB für alle erfolgreichen oder nicht erfolgreichen Importvorgänge Importstart, Importende, Dateiname, Importiert von, Importstatus, Freigabestatus und Freigabedatum. Das jeweils meldende Unternehmen bzw. entsprechend berechtigte Benutzer haben die Möglichkeit, sich nach einem Importvorgang ein Protokoll der fehlerhaften Datensätze bzw. ein Protokoll der erfolgreichen Datensätze sowie die Importdatei selbst herunter- zuladen.
Ein Fehlerprotokoll enthält alle fehlerhaften Einzeldatensätze, versehen mit der entspre- chenden Fehlerbeschreibung, das Protokoll der erfolgreichen Datensätze entsprechend alle korrekten Einzeldatensätze. Beinhaltet eine Importdatei mindestens einen fehler- haften Datensatz, wird kein Datensatz dieser Datei (auch keine korrekten Einzeldaten- sätze dieser Datei) in die EDB importiert. Der Import dieser Datei wird somit unter Im- portstatus als fehlgeschlagen angezeigt (siehe Punkt 6).
- Meldedatensatz Einnahmenmeldungen im WestfalenTarif müssen in einem westfalenweit einheitlichen Format an die EDB übergeben werden, um den Aufwand für die Verkehrsunternehmen
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und die weiteren involvierten Stellen möglichst gering zu halten und die Meldedaten- sätze kompatibel zur verwendeten Datenbankstruktur zu machen. Die Meldedatei wird von jedem meldepflichtigen Unternehmen erstellt und enthält alle kassentechnischen Einnahmen des Meldezeitraums, welcher einem Monat entspricht, im festgelegten ein- heitlichen Format entsprechend des Anhang 1.
Meldedatensätze müssen daher vom meldepflichtigen Partner einheitlich im CSV-Format an die entsprechende Meldestelle gegeben bzw. per Web-Zugriff direkt in die EDB impor- tiert werden. Die Informationen der einzelnen Datensatzfelder werden in bestimmter Rei- henfolge in den Datensatz eingefügt. Die Datenfelder innerhalb eines Datensatzes wer- den durch ein Semikolon getrennt. Die einzelnen Datensätze werden mit einem Zei- lenumbruch voneinander separiert. Als Dezimaltrennzeichen in den Datensatzfeldern (z. B. im Feld „Einnahme“) wird das Interpunktionszeichen „,“ verwendet, kein Punkt.
Um den unterschiedlichen Vertriebs- und Unternehmensstrukturen Rechnung zu tragen, werden zeitlich abgestuft unterschiedliche Anforderungen an die Meldedatensätze zum überregionalen WestfalenTarif gestellt. Die Anforderungen an diese Meldedatensätze sind übersichtlich im Anhang 1 dargestellt. Es können Einzeldatensätze sowie aggregierte Datensätze in den Einnahmenmeldungen zum überregionalen und regionalen WestfalenTarif übergeben werden. Um das Daten- volumen zu verringern, sollen gleichartige Datensätze über das Datenfeld Stückzahl und Einnahme als Summe aggregiert werden – bei ansonsten gleichen Inhalten der übrigen Pflichtfelder. Das heißt, dass die Verkaufsvorgänge über die Verkaufsinformationen VU-ID, TVR*, SAG*, Linie*, Monat, Jahr, Verkaufstechnik*, Tarif, Tarifversion, Tarifstand, EAV-Code, Meldecode*, Relationsnummer, Produktnummer, Start-Zone*, Ziel-Zone*, Preisstufe ag- gregiert werden sollten.
*Gekennzeichnete Felder, nur wenn gemeldet
Ein Datensatz enthält grundsätzlich folgende 25 Datenfelder in der vorgegebenen Rei- henfolge:
VU_Datensatz_ID;ArtderMeldung;VU-ID;Teilverkehrsraum;Sonderabrechnungsgebiet;Linie;Mo- nat;Jahr;Datum;Verkaufstechnik;Tarif;Tarifversion;Tarifstand;EAV-Code;Meldecode;Relationnummer;Pro- duktnummer;Preisstufennummer;Start_Hst_Code;Zone_Start;Ziel_Hst_Code;Zone_Ziel;Anzahl;Einnah- men;Hinweise/Bemerkungen [Zeilenumbruch]
Welche Datenfelder Pflicht sind und welche auch leer sein dürfen, ist dem Anhang 1 zu entnehmen.
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• Beispieldatensatz einer Monatsmeldung für den Verkauf eines EinzelTickets von Herford nach Bielefeld (Verkaufendes Unternehmen mit fiktiver VU-ID):
- 2593;M;11500;;;RB61;;;2.04.2018;;77;2;01.08.2017;T-HSE;T;6146120;10002;31;;62000;;;1;4,80;Beispiel Einzeldatensatz [Zeilenumbruch]
- 2593;M;11500;;;RB61;4;2018;;;77;2;01.08.2017;T-HSE;T;6146120;10002;31;;62000;;;4;19,20;Beispiel aggregiert [Zeilenumbruch]
• Beispieldatensatz einer Monatsmeldung für die Erstattung eines EinzelTickets von Herford nach Bielefeld (Verkaufendes Unternehmen mit fiktiver VU-ID):
- 2593;M;11500;;;RB61;;;12.04.2018;;77;2;01.08.2017;T-HSE;T;6146120;10002;31;;62000;;;-0,5;-2,40;Bei- spiel Ticket zuordenbar [Zeilenumbruch]
- 2593;M;11500;;;RB61;4;2018;;;77;2;01.08.2017;T-HSE;T;6146120;10002;31;;62000;;;-2,5;-12;Beispiel Ticket zuordenbar aggregiert [Zeilenumbruch]
• Beispieldatensatz einer Monatsmeldung für die Erstattung verschiedener Tickets von Herford nach Bielefeld (Verkaufendes Unternehmen mit fiktiver VU-ID):
- 2593;M;11500;;;;4;2018;;;77;2;01.08.2018;T-BAT;;;96001;72;;;;;-1;-13,85;Beispiel unbekannte Tickets aggregiert [Zeilenumbruch]
Den Abschluss einer Meldedatei bildet eine Prüfsummenzeile. Diese besteht aus drei Da- tenfeldern in der vorgegebenen Reihenfolge. • Art der Meldung (CS); • Summe aus Werten des Datensatzfeldes 23 (Anzahl); • Summe aus Werten des Datensatzfeldes 24 (Einnahme).
Alle Datensatzfelder sind mit einem Semikolon zu trennen. Beim Einlesen prüft das System, ob die Prüfsummenzeile mit dem Inhalt der Datei über- einstimmt. Kommt es zu Abweichungen, wird als Ergebnis eines nicht erfolgten Import- vorgangs ein entsprechender Fehler angezeigt.
- Beispiel: CS;4533;250005,05
Folgende Besonderheiten sind bei den Meldungen zu berücksichtigen:
• Im Datenfeld zum verkaufenden Unternehmen (Pflichtfeld) ist die VU-ID – differenziert nach separat abzurechnenden Linienbündeln, inklusive ID für meldende Tarifge- schäftsstellen – gemäß der Anlage 3 Linienliste zu melden. Das Datenfeld VU-ID wird gegen die VU-IDs des eingeloggten Nutzers bzw. gegen die dem eigenen Unternehmen zugeordneten VU-IDs geprüft.
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In der EDB ist es möglich, Meldungen für mehrere VU-IDs in einer Meldung zusammen zu fassen. Voraussetzung ist, dass alle VU-IDs zur gleichen Organisation gehören und dass der Benutzer Schreibrechte für alle gemeldeten VU-IDs besitzt.
• Im Datenfeld „Art der Meldung“ (Pflichtfeld) muss gekennzeichnet werden, ob es sich um eine Erst- oder Korrekturmeldung der Monatsmeldung handelt. Das Datenfeld kann den Wert M für eine Erstmeldung oder MK für eine Korrekturmeldung enthalten. Das Feld „Art der Meldung“ wird beim Import gegen eine Werteliste geprüft.
• Der ggf. zu meldende Teilverkehrsraum sowie das ggf. zu meldende Sonderabrech- nungsgebiet im entsprechenden Datenfeld sind in der EDB unter den allgemeinen Stammdaten zu finden.
• Im Datenfeld „Linie“ (Pflichtfeld OWL V, VPH ÖSPV ab 01.01.2021, siehe Anhang 1 zu 7b) werden die Linien aus der Anlage 3, der Spalte „6 Zeichen“ gemeldet, die durch Kombination mit der VU-ID eindeutig sind. Die Linien sind auch in der EDB unter den Stammdaten zu finden. Das für die Meldung relevante Feld in der EDB ist die Meldeli- nie. Dies gilt auch für Verkäufe auf Linien oder Vertriebskanälen außerhalb Westfalens. Eine Linie kann auch eine fiktive Linie sein, welche auch andere Vertriebswege abbil- det, wie z.B. Fahrkartenautomaten. Das Datenfeld „Linie“ ist nur für die ÖSPV-Unter- nehmen in den Teiltarifräumen OWL V und VPH Pflicht. Die EDB prüft das Datenfeld gegen eine Werteliste, sprich die Benennung/Schreibweise der Angabe muss bei der Meldung der hinterlegten Angabe entsprechen.
• Datenfelder Monat/Jahr/Datum (Pflichtfeld): Einnahmen werden vorrangig über das Datum – soweit gemeldet – dem entsprechen- den Monat zugeordnet, ansonsten über Angabe des Monats und des Jahres im Mel- dedatensatz. In den Feldern Monat, Jahr und Datum kann entweder das Verkaufsdatum des Fahr- scheins, das Buchungsdatum der Einnahmen im Rechnungswesen des Unternehmens oder das Gültigkeitsdatum des Fahrscheins gemeldet werden. Die Einnahmen müssen auf der Basis gemeldet werden, auf der auch das Rechnungs- wesen des Unternehmens und somit auch die Testierung beruht.
Bei Jahrestickets und Jahresvorauszahlungen werden die Einnahmendatensätze ab dem gemeldeten Datum oder Monat und Jahr mit automatischer Stückelung bzw. Fortschreibung rechnerischer Einnahmen in der EDB abgelegt. Dies bedeutet, dass die Jahresvorauszahlung gleichmäßig auf die 12 Monate der Vertragslaufzeit verteilt wird. Dazu werden in der EDB die Spalten „gemeldete Einnahmen“ und „rechnerische Ein- nahmen“ gefüllt, welche auch in einem Report ausgewählt werden könne. Die Spalte
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„gemeldete Einnahmen“ enthält den gemeldeten Betrag und die Spalte „rechnerische Einnahmen“ enthält die gezwölftelten Einnahmen. Sollte der Vertrag vorzeitig durch den Kunden gekündigt werden, müssen auch die 12 Teilbeträge storniert werden. Es genügt, den Hauptdatensatz auf 0 € zu korrigieren. Die 11 zugehörigen Datensätze werden automatisch von der EDB korrigiert. Die vorher genutzten Monate müssen als Monatsticket gemeldet werden.
• Folgende Werte können für die Verkaufstechnik (Pflichtfeld VPH ab 01, siehe Anhang 1 zu 7b) genutzt werden:
| Verkaufstechnik- | Verkaufstechnik-Name | Verkaufstechnik-Beschreibung | ||
|---|---|---|---|---|
| Nummer | ||||
| 11 | Fahrausweisautomat stationär | Fahrausweisautomat stationär | ||
| 12 | Fahrausweisautomat mobil | Fahrausweisautomat mobil | ||
| 21 | Blockverkauf | Blockverkauf | ||
| 31 | Fahrerverkauf (Bordrechner) | Fahrerverkauf (Bordrechner) | ||
| 41 | Vorverkaufsstelle (personalbe- dient) | Vorverkaufsstelle (personalbedient) | ||
| 51 | Prepaid-Karte | Prepaid-Karte | ||
| 61 | Handverkaufsgerät | Handverkaufsgerät | ||
| 71 | Kundenvertrag (Abo) | Kundenvertrag (Abo) | ||
| 81 | Internet | Internet | ||
| 90 | Schülersystem_OWL_V | Schülersystem_OWL_V |
Der Nummernkreis 91 bis 98 wird für unternehmensindividuelle Verkaufstechniken freigehalten. Diese ist bei der WTG zu beantragen. Die unternehmensindividuellen Ver- kaufstechniken sind nicht von anderen Unternehmen zu benutzen, außer wenn es er- wünscht ist.
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• Tarif, Tarifversion, Tarifstand (Pflichtfeld): Die Tarifversion und der Tarifstand geben an, auf Basis welcher Version der WTB und auf Basis welchen Tarifstands das Ticket, deren Einnahme in die EDB gemeldet werden soll, verkauft wurde und werden in Kombination von der EDB validiert. Das heißt, dass beispielsweise keine Einnahmen mit Tarifversion 2 (Tarifstand 01.08.2017) mit Tarif- stand 01.01.2018 (Tarifversion 3) gemeldet werden können. Das Feld Tarif gibt an, welcher Tarif gemeldet wird. Dieser wird über die Organisations- ID definiert. Für den WestfalenTarif ist die Organisations-ID die 77. Die Tarifversion und der Tarifstand sind von dem Tarif abhängig und eine Tarifversion kann nur in Kombina- tion mit einem Tarif existieren.
Einnahmen älterer Tarifversionen können bis zu fünf Jahre nach dem Datum des Tarif- standes gemeldet werden. Nach den fünf Jahren werden die Tarifversionen in der EDB deaktiviert und die EDB akzeptiert keine Einnahmenmeldungen mit diesen deaktivier- ten Tarifversionen. Nach zehn Jahren werden die älteren Tarifversionen aus der EDB archiviert, bis dahin stehen sie für Auswertungszwecke zur Verfügung.
• EAV-Code (Pflichtfeld): Es muss immer ein gültiger EAV-Code gemeldet werden. Er muss exakt fünf Stellen haben. Der EAV-Code ergibt sich aus dem Tariffenster der Relation sowie aus einer Kodierung für das verkaufte Produkt und der verkauften Preisstufe.
Beispiel: Ein Einzelticket in der Preisstufe 5W hat die Produktnummer 10002 mit dem EAV-Code BA und der Preisstufennummer 63 mit dem EAV-Code E. Hieraus ergibt sich der EAV-Code W-BAE. Für Zusatzprodukte ergibt sich der EAV-Code aus den Tarifdaten in der EDB (siehe 9.1.2).
• Meldecode (Pflichtfeld OWL V ab 01.01.2021, siehe Anhang 1 zu 7b): Der Meldecode ist in der WTB zu finden, ist immer einer Relation zugeordnet und lie- fert zusätzliche Informationen für die Einnahmenaufteilung. Dieses Datenfeld ist nur für den Teiltarifraum T relevant und wird gegenüber den Tarifdaten geprüft, wenn ge- meldet.
• Im Datenfeld „Relationsnummer“ (Pflichtfeld WTG, OWL V ab 01.01.2021, siehe Anhang 1 zu 7b) werden bei Verkäufen von 4er-Tickets die entsprechenden Relations- nummern, die im Verkaufsvorgang hinterlegt werden, gemeldet. Auch wenn die Rela- tion nicht auf dem Ticket aufgedruckt wird. Bei Angabe der Relationsnummer wird diese in Kombination mit der Produktnummer, der Preisstufennummer und dem EAV-Code systemseitig geprüft.
Richtlinie zur Einnahmenmeldung im WestfalenTarif | EDB / Stand: 24.03.2020 / Version 1.3 Seite 9 von 34
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• Start-Haltestelle (Pflichtfeld VPH ÖSPV, siehe Anhang 1 zu 7b): Die Start-Haltestelle muss als globale Haltestellen-ID (IFOPT) gemeldet werden. Diese wird im folgendem Format angegeben: aa:bbbbb:cccc. aa ist der Ländercode, bbbbb ist der Gemeindeschlüssel und cccc ist die Haltestellen- nummer. Wenn das Feld gemeldet wird, prüft die EDB, ob das Feld auch in der EDB existiert.
• Start-Zone (Pflichtfeld WTG, OWL V, VGWS ab 01.01.2021, VPH ÖSP, siehe Anhang 1 zu 7b): Die Start-Zone kann unabhängig von der Relationsnummer gemeldet werden. Die EDB prüft nicht, ob das Feld „Start-Zone“ mit der Start-Zone der gemeldeten Re- lationsnummer übereinstimmt, sondern nur, ob die Start-Zone in der Werteliste der WTB existiert.
• Ziel-Haltestelle (Pflichtfeld VPH ÖSPV, siehe Anhang 1 zu 7b): Die Ziel-Haltestelle muss als globale Haltestellen-ID (IFOPT) gemeldet werden. Diese wird im folgendem Format angegeben: aa:bbbbb:cccc. aa ist der Ländercode, bbbbb ist der Gemeindeschlüssel und cccc ist die Haltestellen- nummer. Wenn das Feld gemeldet wird, prüft die EDB, ob das Feld auch in der EDB existiert.
• Ziel-Zone (Pflichtfeld WTG, VGWS ab 01.01.2021, VPH ÖSP, siehe Anhang 1 zu 7b): Die Ziel-Zone kann unabhängig von der Relationsnummer gemeldet werden. Die EDB prüft nicht, ob das Feld „Ziel -Zone“ mit der Ziel -Zone der gemeldeten Relati- onsnummer übereinstimmt, sondern nur, ob die Ziel-Zone in der Werteliste der WTB existiert.
• Im Datenfeld „Anzahl“ (Pflichtfeld) wird 1 Ticket (auch je Jahresticket oder Jahresvo- rauszahlung) gemeldet. Erstattungen müssen mit einer negativen Anzahl und mit ei- nem negativen Betrag gemeldet werden. Teilbeträge, wie bei einer Teilerstattung, sind auch möglich.
• Im Datenfeld „Einnahmen“ (Pflichtfeld) muss die gesamte Einnahme (= Anzahl x ge- samter Ticketpreis laut Tarif) gemäß dem jeweils gültigen Tarif gemeldet werden, auch wenn im Abo-Verfahren eine Lastschrift fehlschlägt und der Ticketpreis nicht eingezo- gen werden kann. Das Ausfallrisiko für solche Fälle trägt das jeweilige verkaufende Unternehmen.
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• Stornierungen werden entweder nicht gemeldet, wenn der Verkaufsvorgang kurzfris- tig storniert wird und nicht melderelevant ist, oder sie erhalten im Datenfeld „Produkt- nummer“ die Produktnummer und im Datenfeld „Preisstufennummer“ (sowie nach Möglichkeit die) des Tickets, das sie stornieren, und werden in diesem Fall als separate Datensätze mit negativer Anzahl und negativer Einnahme gemeldet.
• Eine Erstattung kann entweder für ein bekanntes Ticket oder für eine aus den Tarifda- ten der EDB zu entnehmende Produktnummer als Pauschalerstattung durchgeführt werden. Bei einer Pauschalerstattung ist es zwingend notwendig, die separate Pro- duktnummer zu verwenden, damit sie bei der Plausibilitätsprüfung des Einzelpreises gesondert behandelt werden kann. Sie kann Werte enthalten, die nicht mit den tarifli- chen Werten übereinstimmen (z.B. bei teilweise vorgenommenen Erstattungen). Er- stattungsdatensätze dürfen nicht mit Einnahmendatensätzen über einen Einzeldaten- satz aggregiert werden. Erstattungen werden mit negativer Anzahl und negativer Ein- nahme gemeldet oder es kann der ursprüngliche Datensatz über eine Korrekturmel- dung auf 0 gesetzt. Wenn es sich um Nachberechnungen oder nicht zuweisbare Tickets handelt, wird die Anzahl und Einnahme positiv gemeldet.
• Auch für Gruppentickets gilt der Grundsatz „Einnahme = Anzahl x gesamter Ticket- preis laut Tarif“. Die Gruppenregelung (ab 11 Personen) sieht vor, dass für Erwachsene der Kinderticket-Preis zu entrichten ist und dass für die Beförderung von zwei Kindern nur der Preis für ein Kinderticket zu zahlen ist. Daher können Gruppentickets unter der Produktnummer für Gruppentickets gemeldet werden.
• Jahresvorauszahlung und Abo-Nachberechnung: Für das vorzeitig gekündigte Abo muss eine komplette Erstattung gemeldet werden (mit neuer Datensatz-ID für die jeweilige Produktnummer über den vollen Jahresbe- trag) oder es können durch eine Korrekturmeldung die Meldedatensätze auf 0 korri- giert werden. Die bereits genutzten Monate des Abos, welche als Monatstickets ver- rechnet werden, werden dann als normale Monatstickets für die genutzten Monate zum regulären Preis des Monatstickets laut Tarif gemeldet (ebenfalls über eine neue Datensatz-ID). Die Erstattung, sowie die verrechneten Monatstickets sind in dem Monat zu melden, in welchem der Kunde das Abo frühzeitig kündigt.
• Im Falle eines Einnahmenbehaltes (zu finden in den regionalen EAV-Verträgen), wel- cher nicht durch Ticketarten oder andere Merkmale erkennbar ist, muss die Relations- nummer mitgemeldet werden. Wenn diese nicht gemeldet werden kann, muss dies in der Bemerkungspalte kenntlich gemacht werden (z.B. eine Bemerkung „Einnahmenbehalt“). Eventuell muss der Mel- dedatensatz, zusätzlich zu dieser Kennzeichnung, mit weiteren Informationen angerei-
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chert werden, woraus hervorgeht, warum für den Meldedatensatz ein Einnahmenbe- halt besteht. Jeder Tarifraum ist selbst dafür verantwortlich, die Daten seines Tariffens- ters dem korrekten Einnahmenaufteilungsverfahren zuzuführen.
• Ein Kurzstrecken-Ticket ist in den Tarifräumen T, M und H eine Besonderheit und be- sitzt im PKM kein Ticketsortiment. Um die Einnahmen dieser Tickets trotzdem melden zu können, müssen die Produktnummer, Preisstufe, EAV-Code und die Relation des entsprechenden Tickets aus den gesonderten Tarifdaten der EDB verwendet werden.
- Meldehäufigkeit/-fristen Meldefristen regionaler Tarifräume sind den jeweiligen regionalen Einnahmenauftei- lungsverträgen zu entnehmen.
a) Monatsmeldungen des überregionalen WestfalenTarifs Einnahmenmeldungen des überregionalen WestfalenTarifs (Tariffenster W) für ei- nen Kalendermonat mit den Pflichtfeldern gemäß Anhang 1 sind jeweils bis zum letzten Werktag des übernächsten Monats nach Ende des zu meldenden Monats vom meldepflichtigen Partner (per Meldung an die EDB) an die WestfalenTarif GmbH zu übermitteln. Der Monatsabschluss, wie unter 9.3.4 beschrieben, muss auch innerhalb der Mel- defrist erfolgen. Meldungen können als übergreifende Meldungen übergeben werden; d.h., dass da- rin Meldedatensätze unterschiedlicher Monate enthalten sein können. Diese wer- den auf Basis des gemeldeten Monats oder Datums durch die EDB automatisch zu- geordnet.
b) Mahnverfahren Der Geschäftsbereich Datenmanagement verschickt für die überregionalen Einnah- men des WestfalenTarif (Tariffenster W) eine Woche vor Ablauf der Meldefrist eine Erinnerungs-E-Mail an die verkaufenden Unternehmen ohne entsprechende Ein- nahmenmeldungen oder Monatsabschluss. Nach Ablauf der Meldefrist wird eine Mahnung per E-Mail an alle Verkehrsunterneh- men verschickt, welche keine überregionalen Einnahmen im WestfalenTarif gemel- det haben. Als Basis zur Ermittlung der nicht gemeldeten Einnahmen, dient das Modul „Mo- natsabschluss“ (siehe 9.3.4). Ein Meldemonat gilt erst als fristgerecht gemeldet, wenn der Monat im Anschluss zu der Meldung abgeschlossen wurde. Alle angemahnten Unternehmen haben ab Versand der Mahnung 5 Werktage Zeit die Einnahmenmeldung nachzureichen.
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- Erst- und Korrekturmeldungen a) Technische Prozessbeschreibung für Meldungen und Protokollierungen Der meldepflichtige Partner kann die Einnahmenmeldungen per Webzugriff direkt in die EDB melden. Dazu muss die Einnahmenmeldung als CSV-Datei importiert werden. Nach der Auswahl der Meldedatei wird die Meldung eingelesen, die Wer- tefelder validiert (für Details siehe Punkt 5) und zum Schluss die Daten in der EDB abgelegt. Der meldepflichtige Partner wählt im Dialog die zu importierende Datei aus. Die CSV-Datei wird zunächst hochgeladen, während dieses Prozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, den Fortschritt zu verfolgen oder weiter zu arbeiten. Nach der Validierung der Datei und der Wertefelder wird die Meldedatei archiviert und es wird eine Protokolldatei mit den Ergebnissen der Validierung erstellt. Diese kann bei Bedarf heruntergeladen und eingesehen werden. Die Einnahmenmeldung ist erst vollständig, wenn die Meldung im Anschluss freigegeben wird. Wenn keine Freigabe durchgeführt wurde, kann die Meldestelle, sowie die Tarifgemeinschaft die Einnahmen nicht einsehen und somit keine Prüfung auf Einhaltung der Fristen durchführen. Für eine vollständige Meldung im Sinne der Meldefrist muss darüber hinaus der Monat als abgeschlossen gekennzeichnet werden.
b) Erst- und Korrekturmeldungen Als Erstmeldungen werden neue Datensätze mit noch nicht gemeldeten VU-Daten- satz-IDs bezeichnet. Monatsmeldungen der meldepflichtigen Unternehmen können innerhalb der Mel- defristen (siehe Punkt 3) korrigiert werden (Korrekturmeldung). Dies gilt für nicht vollständige Meldungen oder zum Großteil fehlerhafte Meldungen. Kleine Korrek- turen im Rahmen der Testierung können laufend ohne Berücksichtigung der Einnah- menmeldungsfristen, jedoch unter Berücksichtigung der Testatfrist durchgeführt werden. In der EDB ersetzen die Korrekturmeldungen nicht die Datensätze der vorherigen Meldungen. Wird im Rahmen einer Korrekturmeldung ein Datensatz erneut einge- spielt, so wird der vorherige auf den Status - „korrigiert“ und damit als „ungültig“ gesetzt. Der alte Datensatz erhält eine Referenz auf den neuen Datensatz; die Bezie- hungen sind somit nachvollziehbar.
c) Abgleich mit Testat (jährlich) Die Summe der gemeldeten Einnahmen eines meldepflichtigen Partners der zwölf Monate eines Kalenderjahres (inklusive Korrekturmeldungen) muss dem Jahrestes- tat entsprechen. Zu vergleichen sind hier die Angaben gemäß Anlage 9 und 9a. Sollte dies nach Vorliegen des Testats nicht der Fall sein, ist der meldepflichtige Part- ner verpflichtet, entsprechend neue oder korrigierte Datensätze zum Ausgleich der
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Differenz zu melden. Die Einnahmen dieser Datensätze werden entweder über die Angabe des Monats/Jahres bzw. über die Angabe des Datums den jeweiligen Monat zugeordnet.
- Plausibilisierung der Einnahmenmeldungen Einnahmenmeldungen, die in die EDB eingehen, werden wie folgt geprüft:
Nachdem die Datei zum Import ausgewählt wurde, wird zunächst die formale Prüfung (siehe Punkt 5a) der Datei durchgeführt. Wenn das Ergebnis der Prüfung positiv ist, findet die inhaltliche Prüfung (siehe Punkt 5b) der Datenfelder statt. Anschließend erfolgt die Prüfung der Prüfsumme (siehe Punkt 5c). Alle Ergebnisse der drei Prüfungen werden in einer Protokolldatei festgehalten, welche nach dem Meldevorgang zum Download zur Verfügung steht. Wenn alle Prüfergebnisse positiv sind, wird die Datei in die EDB eingelesen und gespei- chert. Wenn während der Prüfung formale oder inhaltliche Fehler festgestellt werden, geht es weiter mit der Fehlerbehandlung (siehe Punkt 6). Alle inhaltlichen Plausibilisierungen (auch von den Tarifgemeinschaften konfigurierbare) können im EDB-Modul „Prüfvorgänge“ eingesehen werden.
a) Formale Prüfungen • Dateiformat: Die Datei muss im CSV-Format, ohne Kopfzeile/Zeilentitel, vor- liegen, da ab der ersten Zeile eingelesen wird • Dateigröße: Die Meldedatei darf maximal 100MB groß sein. • Datenfelder: Prüfung Werteformat aller Datenfelder sowie auf Trennung der Datenfelder durch Semikolon. Es werden nur die ersten 25 Datenfelder ein- gelesen. Alle nachkommenden Datenfelder werden ignoriert • Pflichtfelder: Prüfung, ob alle jeweiligen Pflichtfelder gefüllt sind. Pflichtfel- der sind hier nur die Datenfelder, die für Einnahmen in allen Tariffenstern gemeldet werden müssen (siehe Anhang 1) • Datenumfang: Beim Einlesen prüft das System, ob die Prüfsummenzeile mit dem Inhalt der Datei übereinstimmt
b) Inhaltliche Plausibilisierung Die gemeldeten Einnahmendaten werden grundsätzlich gegenüber den Stammda- ten aus der Westfälischen Tarifdatenbank (WTB bzw. PKM) und den von der Westfa- lenTarif GmbH separat geführten zusätzlichen Tarifdaten, welche in die EDB einge- spielt werden und im Modul Tarif einsehbar sind, geprüft.
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Diese Prüfung kann nur korrekt ablaufen, wenn die Felder Tarif, Tarifversion, Tarif- stand korrekt befüllt sind. Daher sind diese drei Felder Pflichtangaben.
Beim Einlesen der Meldedatei werden Plausibilitätsprüfungen mindestens auf fol- gende Datenfelder vorgenommen, wenn ein Wert vorhanden ist (Pflichtfelder wer- den immer geprüft):
1 Datensatz-ID 2 Art der Meldung 3 VU-ID 4 Teilverkehrsraum 5 Sonderabrechnungsgebiet 6 Linie 10 Verkaufstechnik 11 Tarif 12 Tarifversion 13 Tarifstand 14 EAV-Code 15 Meldecode 16 Relationsnummer 17 Produktnummer 18 Preisstufennummer 19 Start_Hst_Code 20 Zone_Start 21 Ziel_Hst_Code 22 Zone_Ziel
Geprüft wird u.a. je Datensatz, ob die gemeldeten Werte in den vorgenannten Da- tenfeldern mit den Stammdaten der WT GmbH übereinstimmen.
Zusätzlich werden die Werte folgende Datenfelder mit der gemeldeten Tarifversion validiert (d.h., dass geprüft wird, ob ein Wert in Kombination mit der gemeldeten Tarifversion in der EDB existiert):
14 EAV-Code 15 Meldecode 16 Relationsnummer 17 Produktnummer 18 Preisstufennummer 20 Zone_Start 22 Zone_Ziel
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Zusätzlich werden noch folgende Prüfungen zur Datenkonsistenz durchgeführt:
• VU-ID: Die gemeldeten VU-IDs werden gegen die VU-IDs der Organisation des melden- den Nutzers geprüft. Eine Meldedatei kann mehrere VU-IDs beinhalten.
• Tarif, Tarifversion, Tarifstand: Die Kombination der drei Felder muss in der WTB/EDB existieren. Z.B.
• Produktnummer, Preisstufennummer: Die Kombination der beiden Felder muss in der Tabelle „Ticket“ und „Preise“ in der WTB/EDB existieren.
• Art der Meldung, VU-Datensatz-ID: Wenn die Art der Meldung MK ist, muss die VU-Datensatz-ID vorher bereits ge- meldet sein. Wenn die Art der Meldung M ist, darf die VU-Datensatz-ID noch nicht gemeldet sein. Innerhalb einer Meldedatei darf kein Datensatz mit derselben VU-Datensatz-ID doppelt vorkommen, auch wenn die Datensätze im Feld „Art der Meldung“ un- terschiedliche Werte enthalten. D.h., es darf pro Datei nur einmal die VU-Datensatz-ID in Kombination mit der VU-ID vorkommen.
• Monat , Jahr, Datum: Darf im Hinblick auf das Importdatum der Einnahmenmeldung nicht in der Zu- kunft liegen
• VU-ID, Datum: Datum muss im Zeitraum der Gültigkeit der VU-ID liegen.
• Linie: Der Wert Linie muss in der EDB existieren, aktiv sein und der gemeldeten VU-ID zugeordnet sein.
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• EAV-Code, Produktnummer, Preisstufennummer, Tarifversion: Ist keine Relationsnummer gemeldet, muss die Kombination EAV-Code, Pro- duktnummer, Preisstufennummer, Tarifversion in der Tabelle Ticketsortiment existieren.
• EAV-Code, Produktnummer, Preisstufennummer, Tarifversion, Relationsnum- mer:
Ist eine Relationsnummer gemeldet, muss die Kombination EAV-Code, Produktnummer, Preisstufennummer, Relation, Tarifversion in der Tabelle Ticketsortiment existieren.
c) Prüfsummenprüfung Die Summe der Spalte „Einnahmen“ und die Summe der Spalte „Anzahl“ der ein- zelnen Datensätze muss mit den Werten der entsprechenden Prüfsummenspalten übereinstimmen.
d) Konfigurierbare Prüfregel Von den Tarifgemeinschaften können zusätzliche Plausibilisierungen für das jewei- lige Tariffenster angelegt werden. Diese können als Fehler (Meldung nicht erfolg- reich), Information oder Warnung (Meldung erfolgreich) definiert werden. Diese Konfigurierbaren Prüfregeln müssen vorher mit allen erlösverantwortlichen Partnern abgestimmt und beschlossen werden, bevor diese in der EDB aktiv ge- schaltet werden können. Die Tarifgemeinschaften müssen dies auf der westfälischen Ebene allen Partnern mitteilen. Folgende Prüfregeln können zusätzlich angelegt werden:
• Zusätzliche Pflichtfelder: Die Datenfelder Linie, TVR, SAG, Verkaufstechnik, Meldecode, Relationsnum- mer, Start-Hst-Code, Ziel-Hst-Code, Zone-Start, Zone-Ziel und Bemerkung kön- nen als Pflichtfeld ausgewiesen werden.
• Anzahl: Die Anzahle einer Einnahme darf keine Dezimalzahl sein.
• Preis: Anzahl * Preis des gemeldeten Tickets muss gleich der gemeldeten Einnahme entsprechen.
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• Tarifversion, Tarifstand: Eine ältere Tarifversion kann für die Meldung gesperrt werden (ältere Tarifver- sionen können nur fünf Jahre rückwirkend gemeldet werden).
• Meldecode, Relationsnummer: Die Kombination Meldecode und Relationsnummer muss in der Tabelle Relati- onen vorhanden sein.
• Start_Hst_Code, Ziel_Hst_Code: Start-Haltestelle und Ziel-Haltestelle dürfen nicht übereinstimmen.
• Start- und Ziel-Zone, Relationsnummer: Die Kombination aus Relationsnummer, Start-Zone und Ziel-Zone muss über- einstimmen.
• Anzahl, Einnahmen: Beide Werte müssen entweder negativ oder positiv sein und wenn ein Wert 0 ist, muss auch der andere Wert 0 sein.
Einige dieser Prüfregeln sind für bestimmte Tarifgemeinschaften fest definiert.
- Datenimport und Fehlerbehandlung Als Ergebnis der vorgenannten Datenprüfungen werden ein Importprotokoll und ein Fehlerprotokoll erstellt. Die folgenden Punkte beschreiben dies:
a) Fehlercode Um den meldenden Unternehmen einen besseren Überblick zu geben, gibt es wäh- rend des Imports ein „Ampelsystem“: • Eine grüne Ampel bedeutet, dass in der Meldedatei 0 Fehler enthalten sind und der Import erfolgreich war. • Eine gelbe Ampel bedeutet, dass der Import erfolgreich war, es jedoch zu prüfende und ggf. zu korrigierende Datensätze in der Meldedatei gibt. • Eine rote Ampel hat zwei Bedeutungen. Entweder existiert in der Meldedatei mindestens ein Fehler oder der Import wurde vom Anwender manuell abge- brochen. • Ein noch nicht beendeter Import wird mit einer blauen Ampel signalisiert.
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Nach der durchgeführten Prüfroutine werden vom einlesenden System unter- schiedliche Fehlercodes oder Warnungen und Informationen protokolliert und dem meldenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Pro Warnung oder fehlerhaftem Datensatz wird ein Protokolleintrag erzeugt. Folgende Fehler werden im Fehlerprotokoll ausgegeben:
• VU-Datensatz-ID mehrfach vorhanden.
• Falsches Meldeformat, die Meldedatei besitzt ein ungültiges Format
• Pflichtfeld nicht vorhanden
• Die VU-IDs in den Einnahmendatensätzen entsprechen nicht den VU-IDs des eingeloggten Benutzers oder existiert nicht. Unter VU-ID ist in diesem Kon- text das Linienbündel gemeint.
• Falsches Feld-Format
• Werte stimmen mit den Werten aus der WTB nicht überein (siehe Punkt 5b)
• Keine Zuordnung zu einem importierten Tarif, Tarifversion und Tarifstand der WTB möglich
• Die Prüfsumme ist nicht korrekt (Anzahl der Datensätze, Gesamtsumme der Einnahmen) oder ist nicht in den korrekten Datenfeldern eingetragen.
Die Aufzählung listet die wichtigsten Fehlermeldungen auf. Im Anhang 4 können weitere Fehlermeldungen gefunden werden.
b) Abweisen und Import der Meldedatei Wird die Meldedatei vom einlesenden System aufgrund eines Fehlers abgewiesen, wird sie nicht importiert und das meldende Unternehmen erhält ein entsprechen- des Fehlerprotokoll. Dieses kann nach dem fehlgeschlagenen Import heruntergela- den werden. Im Falle eines Fehlers gilt die Meldung als nicht erfolgt.
Das meldende Unternehmen muss die im Fehlerprotokoll ausgewiesenen Fehler korrigieren und die Meldedatei erneut übergeben. Wird die Meldedatei nach der er- neuten Übergabe vom einlesenden System aufgrund der ausreichenden Datengüte nicht abgewiesen, wird sie importiert und das meldende Unternehmen erhält ein entsprechendes Importprotokoll.
c) Protokollierungen
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Nach erfolgreichem Einlesen der Datei bei der annehmenden Stelle bzw. in die Da- tenbank wird dem meldenden Unternehmen ein Importprotokoll zur Verfügung ge- stellt, welches nach dem Import herunterladen kann. Folgende Daten sind im Im- portprotokoll vorhanden:
• Eine Informationszusammenfassung der Meldedatei (Dateiname, VU-ID, Im- portdatum, Anzahl Fehler, Anzahl korrekter Datensätze etc.)
• Das meldende Unternehmen
• Die Meldestelle
• Eine Informationszusammenfassung der einzelnen Meldedatensätze (Art der Meldung, Produktnummer, Anzahl, Einnahmen, Fehler, Warnung, Informa- tion)
• Die Prüfsumme
Im Erfolgsfall werden die Einnahmenmeldungen bzw. die Meldedatensätze in der EDB angelegt und es erfolgt die Zuordnung zur Meldeorganisation gemäß der aktuellen Zu- ordnung Meldendes VU – Meldestelle. Anhand des EAV-Code-Kürzels (1. Buchstabe) W, T, H, M, S kann die Zuordnung zur Ta- rifgemeinschaft erfolgen. Weitere Daten wie Importdatum, Importuser, Prüfsummenda- ten sowie die importierte Datei werden gespeichert. Die Meldung gilt erst als vollständig, wenn alle Einnahmen des zu meldenden Monats gemeldet und im Anschluss zum erfolgreichen Import freigegeben wurden, sowie der Meldemonat mit der Funktion „Monatsabschluss“ abgeschlossen wurde (siehe 9.3.4).
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Abbildung 1 Datenmodell Importheader und Einnahmemeldung
-
Testierung Die Testierung der Einnahmen hat gemäß Anlage 9 (Testat-Richtlinie) zu erfolgen. Das Testat für ein Geschäftsjahr muss bis Ende Juni des Folgejahres der WestfalenTarif GmbH vorliegen. Dementsprechend dürfen Korrekturen der Einnahmen für das testierte Jahr nur bis Ende Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Nach dieser Frist muss die Summe der gemeldeten Einnahmen (inklusive Korrekturen) der zwölf Monate eines Kalenderjahres dem Testat entsprechen.
-
Vertragsstrafen Grundlegende Regelungen zu Vertragsstrafen finden sich im westfälischen Einnahmen- aufteilungsvertrag unter §7.
-
Einnahmenmeldedatenbank In diesem Punkt wird nochmal genauer auf die Struktur und Funktionalität der EDB ein- gegangen.
Mit der Lösung der EDB soll es meldenden Unternehmen in ganz Westfalen ermöglicht werden, mit Einführung des WestfalenTarifs Einnahmenmeldungen elektronisch an die Meldestelle zu senden. Im Rahmen der Datenverarbeitungen werden grundlegende Prüfungen (siehe Punkt 5) der Daten vorgenommen, sodass eine ausreichende Daten- qualität sichergestellt wird, die die Grundlage für Folgeprozesse ist.
Wie in Punkt 5 beschrieben, erfolgen die Prüfungen in erster Linie gegen die Daten der WTB und deren Tarifversionen, welche sich aufgrund von Tarifänderungen unterschei- den können. Der für die Prüfung der Einnahmenmeldungen relevante Datenbestand der WTB wird daher über das ausgegebene Produkt- und Kontrollmodul (PKM) der WTB in die EDB importiert. Zusätzlich können von den Tarifgemeinschaften zusätzlich zu den PKM Tarifdaten in die EDB eingespielt, welche nicht in der WTB vorhanden sind (z.B. Zusatzprodukte). Dies wird im Punkt 9.1 ausführlicher behandelt.
Wie aus Punkt 1 folgt, werden den Organisationen Benutzer zugeordnet, welche die Ein- nahmenmeldungen importieren können.
Eine Funktionsbeschreibung für den Endbenutzer ist im separaten Handbuch der EDB (Anhang 4) zu finden.
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9.1. Stammdaten
9.1.1. WTB Tarif Import Damit eine Zuordnung der Einnahmenmeldungen zu Tarifen erfolgen kann, müssen die für das Einnahmenmeldeverfahren relevanten Tabellen der WTB importiert werden.
Das PKM ist eine XML-Datei mit einer festen Struktur. Die Beschreibung der Struktur der XML-Datei ist in der Dokumentation „Abbildung und Kontrolle von eTickets im Westfalen-Tarif“ beschrieben. Wenn eine neue Version der WTB veröffentlicht wird, kann deren aktualisierter Datenbe- stand in die EDB importiert werden. Nur so ist sichergestellt, dass Einnahmenmeldun- gen bezogen auf einen gültigen Tarifstand kontinuierlich in die EDB eingemeldet wer- den können. Es wird von drei Importen pro Jahr ausgegangen. Über diese Anzahl hin- ausgehende PKM-Importe, für die die EDB in einen Wartungszustand versetzt werden muss, erzeugen zusätzliche Kosten.
Zusätzlich zum WTB Import werden regelmäßig Zusatzprodukte und zusätzliche Tarif- daten in die EDB hinzugefügt, die meldbar sein sollen. Es sind Produkt, welche nicht zum Stammsortiment gehören. Zusätzlich kann man fehlende Tarifdaten, welche in der WTB fehlerhaft oder nicht vorhanden sind, jedoch für die Einnahmenmeldungen rele- vant sind, hinzufügen. Dazu wendet sich das Verkehrsunternehmen an die zuständige Tarifgemeinschaft, wel- che die zusätzlichen Produkte oder Tarifdaten in die EDB einspielt (siehe 9.1.2).
Nach einer Frist von fünf Jahren werden die alten Tarifstände nicht mehr in der EDB meldbar sein.
9.1.1.1. Statische und dynamische Tabellen Die Tabellen der EDB, welche aus der WTB importiert werden, kann man in zwei Katego- rien aufteilen: statische und dynamische Tabellen.
Statische Tabellen: Die Objekteigenschaften einer statischen Tabelle ändern sich mit der Zeit nicht. Es kom- men nur neue Daten hinzu und nicht mehr vorhandene Datensätze werden deaktiviert. Die statischen Tabellen werden als Stammdaten verwaltet. Sie werden weder auf TA- RIFCODE noch auf TARIFKUERZEL referenziert.
Dynamische Tabellen: Die Objekteigenschaften einer dynamischen Tabelle ändern sich mit der Zeit. Daher gibt es unterschiedliche Zustände, beispielsweise der Preis eines Tickets.
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9.1.1.2. Tarifstand In der EDB können parallel mehrere Tarifstände existieren. Die Begründung dafür ist, dass einige VUs eine alte Version verwenden, obwohl eine neue Tarifversion veröffent- licht wurde und noch Einnahmen bezogen auf eine alte Version melden. Auch wenn zwei unterschiedliche Tarifcodes das gleiche GUELTIGVON-Datum haben, bleiben beide gültig. Einnahmen dürfen immer noch für beide Tarifcodes gemeldet wer- den.
Die Datenfelder in der EDB haben nicht dieselbe Bezeichnung wie in der WTB oder dem PKM. Eine Übersicht der Bezeichnung der Datenfelder:
| Feld/Spalte | PKM Element: TARIF | EDB Datenbanktabelle: TARIF | Einnahmenmeldung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| V2.17 | |||||
| 1. | TARIFCODE | CODE | Tarifversion | ||
| 2. | GUELTIGVON | GUELTIG_VON_DATE | Tarifstand |
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- ORGANISATIONID WTB_ORGANISATION_ID Tarif
Die Felder TARIFCODE, GUELTIGVON und ORGANISATIONID identifizieren einen Tarif. Die ORGANISATIONSID im WTB-Element TARIFE ist ein Pflichtfeld. Die 77 entspricht dem WestfalenTarif. Es dürfen auch manuell angelegte Tarife (z.B. NRW-Tarif oder regi- onale Tarife) in die EDB gemeldet werden, welche im Feld Tarif mit der entsprechenden ID gekennzeichnet werden müssen. Dies ist für die Identifizierung des Tarifs bei den Einnahmenmeldungen nötig. Durch das WTB-Attribut „TARIFCODE“ wird die laufende Nummer der Tarifversion erkannt. Diese laufende Nummer darf nicht wiederholt werden, auch nicht, wenn ein neuer Tarifstand kommt.
9.1.1.3. Produktdaten Die Beziehung zwischen TICKET und PREIS ist eine 1:1 Beziehung, mit der Vorausset- zung, dass die WAEHRUNG immer EUR bleibt. Ein TICKET wird über eine eindeutige Kombination von TICKETART und PREISSTUFE identifiziert. Die Tabelle TICKETSORTI- MENT definiert, in welchen Relationen eine bestimmte TICKETART und PREISSTUFE verkauft werden kann. Das Feld PRODUKTNUMMER identifiziert die TICKETART in Kombination mit dem Feld ORGANISATION_ID. Es ist ausgeschlossen, dass die Kombination einer PRODUKT- NUMMER und einer ORGANISATION_ID mehrmals in einem PKM vorkommt.
PREISSTUFE
| TICKETART | |||
|---|---|---|---|
| PRODUKTNUMMER | E | ||
| ORGANISATION_ID | |||
| ABBRECHNUNGSVARIANTE |
n:n
PREISE
| TICKET | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| TICKETART | E | ||||
| PREISSTUFE |
n:m TICKETSORTIMENT
n:m RELATION
9.1.2. Zusatzprodukte und Tarifdaten in der EDB
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Im PKM werden nicht alle möglichen Tickets des WestfalenTarifs abgebildet. Um Zusatz- tickets, welche nicht in die WTB gehören und nicht für den Vertrieb gedacht sind (z.B. Kombitickets, Sondertarife, Abrechnungspauschalen)korrekt melden und vertreiben zu können, müssen diese rechtzeitig (vor der Meldung oder dem Vertrieb) der zuständigen Tarifgemeinschaft gemeldet werden. Erst wenn eine Produktnummer vergeben wurde, können diese Tickets gemeldet werden. Dies betrifft auch kurzfristig eingeführte Tickets, welche nicht im PKM enthalten sind je- doch trotzdem gemeldet werden sollen. Es muss beachtet werden, dass diese Tickets möglichst in die WTB eingespielt werden, sodass sie beim nächsten PKM zur Verfügung stehen. Zusätzlich zu den Zusatztickets können fehlende Tarifinformationen, welche nicht im PKM vorhanden sind, jedoch in die Vertriebssysteme der Unternehmen eingespielt wur- den, nachträglich in die EDB hinzugefügt werden. Diese Tarifinformation sollte auch möglichst schnell in der WTB nachgepflegt werden, sodass diese beim nächsten PKM- Release enthalten sind. Für ein erfolgreiches Importieren der Zusatzprodukte und Tarifdaten in die EDB muss das meldende Verkehrsunternehmen alle relevanten Informationen an die zuständige Tarifgemeinschaft weiterleiten, sodass diese die Daten in die EDB hinzufügen kann. Es müssen keine Fristen eingehalten werden. Dadurch ist ein schnelleres Eingreifen in die Tarifdaten der EDB möglich und somit auch eine schnellere Meldung möglich. Was die relevanten Daten der unten genannten Tabellen sind, kann der Dokumentation „Abbildung und Kontrolle von eTickets im Westfalen-Tarif“ entnommen werden.
Die Aktualisierung der Zusatzprodukte und der fehlende Tarifinformationen findet pro Tarifversion statt; d.h., dass fehlende Tarifinformationen nur in die Tarifversion hinzuge- fügt werden, in welcher sie auch tatsächlich fehlen.
- Folgende Tabellen des PKMs können in der EDB bearbeitet werden: Ti- cketarten
- Preisstufen
- Ticketliste
- Preise
- Ticketsortimente
- Flächen
- Relationen
- Relationsnummer
9.2. Organisation, VU-ID, Benutzer und Sichtbarkeit
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Ein zentraler Administrator kann Organisationen anlegen. Bei einer Organisation han- delt es sich um ein Objekt, das durch eine Organisationsrolle gekennzeichnet ist. Es ent- hält neben Attributen auch 1:n Benutzer. Jeder Organisation muss eine oder mehrere VU-IDs hinzugefügt werden, sodass diese Einnahmen, je nach Rechtemodel der Organisation, schreiben und/oder lesen kann.
In der EDB gibt es fünf Organisationsrollen:
-
Verkaufende und meldende Organisation(VUMO)
-
Meldestelle (MS)
-
Tarifgemeinschaft (TG)
-
Aufgabenträger (AT)
-
Lesende Organisation (LEO)
Eine Organisation kann nur eine der oben genannten Rollen haben. Hat eine Organisation gleichzeitig mehrere Rollen, muss sie mehrmals angelegt werden. Eine Organisation von der Rolle VUMO kann nur eine Meldestelle haben. Allen Organisationsrollen ist gemeinsam, dass jeder Organisation Benutzer zugeordnet sind, die sich über eine Weboberfläche anmelden können und gemäß dem Organisati- onsrollen spezifische Sichtbarkeiten erhalten. Über die Organisationsrollen wird gesteuert, welche Daten ein Benutzer dieser Organi- sation sehen darf.
| Organisation | Sichtbarkeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Verkaufende und meldende Organisation | Die von der Organisation selbst gemeldeten Daten und den zugeordneten VU-IDs | ||||
| Meldestelle | Alle freigegebenen Daten der ihr zugeordneten meldenden Verkehrsunternehmen | ||||
| Tarifgemeinschaft | Freigegebene Daten des eigenen Tariffensters (T, S, M, H, W) | ||||
| Aufgabenträger | Alle Einnahmen seiner Brutto-Unternehmen (Zuordnung er- folgt über VU-IDs) | ||||
| Lesende Organisation | Alle Einnahmen seiner zugeordneten VU-IDs |
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9.2.1. Verkaufende und meldende Organisation Bei einem VUMO handelt es sich um eine Organisation, welche Einnahmendaten in die Datenbank importieren kann. Eine VUMO kann ein verkaufendes Unternehmen sein oder auch ein Dienstleister, wel- cher Tickets im Auftrag anderer Unternehmen verkauft.
Einer VUMO muss eine oder mehrere VU-IDs zugeordnet werden, sodass diese Einnah- men melden kann. Eine verkaufende und meldende Organisation
• sieht in der Anwendung immer seine und aller zugewiesenen VU-IDs gemeldeten Einnahmen (unabhängig davon, ob sie freigegeben sind oder nicht)
• meldet Einnahmen aus Verkäufen von Tickets aller Tariffenster
• ist genau einer Meldestelle zugeordnet (VU-ID wird einer Meldestelle zugeordnet und alle VU-IDs einer VUMO sind einer eindeutigen Meldestelle zugeordnet)
9.2.2. Meldestelle Eine Meldestelle sammelt die Daten der verkaufenden und an sie meldenden Unterneh- men. Eine Meldestelle sieht die freigegebenen Einnahmen aller ihr zugeordneten VU-IDs. Die VU-IDs einer VUMO sind immer einer Meldestelle zugeordnet. Eine verkaufende und meldende Organisation darf nur einer Meldestelle zugeordnet sein.
9.2.3. Tarifgemeinschaft Eine Tarifgemeinschaft ist genau einem Tariffenster zugeordnet. Die Tariffenster in der EDB sind T, S, M, H, W. Eine Tarifgemeinschaft sieht alle freigegebenen Einnahmenmeldungen ihres Tariffens- ters. Zusätzlich kann eine Tarifgemeinschaft Prüfvorgänge für das eigene Tariffenster erstel- len, sowie regionale Tarifdaten in die EDB hinzufügen. .
9.2.4. Aufgabenträger Der Aufgabenträger kann unabhängig von dem Tariffenster alle Einnahmen der ihm zu- gewiesenen Brutto-Unternehmen (Zuweisung über VU-ID) sehen. Er kann keine Einnah- menmeldungen importieren oder ändern.
9.2.5. Lesende Organisation
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Eine LEO kann alle freigegebenen Einnahmen der ihr zugeordneten VU-IDs lesen. Wie der Aufgabenträger, kann eine LEO keine Einnahmen melden.
9.2.6. VU-ID Eine VU-ID stellt ein Linienbündel oder eine Abrechnungseinheit, welche EAV-relevant ist, dar. Gemeldete Einnahmen sind immer an eine VU-ID gebunden, welche einer VUMO zugeordnet ist, welche die Einnahmen meldet. Einer Meldestelle, einem Aufgabenträger sowie einer lesenden Organisation, welche die freigegebenen Einnahmen lesen können, wird eine VU-ID zugeordnet.
9.2.7. Ansprechpartner, Benutzerdaten und Benutzerrechte der An- wender In der EDB können Ansprechpartner angelegt werden und Organisationen zugewiesen werden. Diese haben zunächst keine Benutzeraccount und können sich nicht in die EDB einloggen. Somit haben sie auch keine Schreib- oder Leserechte. Einem Ansprechpartner kann exakt ein Benutzeraccount zugewiesen werden. Für jede Organisation können mehrere Benutzer angelegt werden. Ein Benutzer kann mehreren Organisationen angehören. Wenn ein Benutzer für mehrere Organisationen tätig ist, kann er die Organisation bei Login auswählen. Beim Wechsel einer Organisa- tion muss sich der Benutzer ausloggen und erneut in die EDB einloggen, um die neue Organisation auszuwählen. Bei einer Benutzeränderung (z.B. Austritt eines Mitarbeiters) ist jede Organisation dazu verpflichtet, diese umgehend an die WestfalenTarif GmbH zu melden (gemäß Anhang 3).
Ein Ansprechpartner kann nur gelöscht werden, solange er kein Benutzeraccount zuge- wiesen hat. Ein Benutzer selber kann aufgrund der Revisionssicherheit nicht gelöscht werden. Wenn erforderlich, kann der Benutzer deaktiviert werden, um so einen Zugriff auf die EDB zu verbieten. Nutzerdaten, wie Kontaktdaten können geändert werden.
Jeder Benutzer erhält im Rahmen der Pflege einen eindeutigen Benutzernamen, mit dem er sich anmelden kann. Das Passwort kann vom Administrator zurückgesetzt wer- den.
Bzgl. des Passworts werden folgende Regeln definiert:
- Mindestens 8, max. 24 Stellen
- Mindestens ein Großbuchstabe
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- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
Das Passwort muss in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten von den Nutzern geän- dert werden. Dazu wird die WT eine Aktualisierungsabfrage an alle Nutzer der EDB ver- schicken.
Benutzerrechte steuern die verfügbaren Funktionalitäten für jeden Benutzer. Einem Benutzer können mehrere Rechte zugewiesen werden. Eine Übersicht über alle Benutzerrechte und der Zuordnung zu den Organisationsrollen ist im Anhang 5 zu fin- den.
9.3. Import von Einnahmenmeldungen Ein Benutzer eines meldenden Verkehrsunternehmens mit den entsprechenden Benut- zerrechten „MM Einnahmen hochladen“ hat die Möglichkeit, monatliche Einnahmen- meldungen in die Datenbank zu importieren. Der Meldedatensatz wird im Punkt 2 beschrieben. Alle weiteren Prozesse wie die Vali- dierung der Datei werden in den Punkten 4, 5 und 6 beschrieben.
Die Korrekturen erfolgen in der Datenbank, Importdaten werden nur an dem Importob- jekt gespeichert (wer hat wann welche Datei importiert). Nach dem Upload der Daten startet der Import automatisch.
9.3.1. Einnahmen manuell pflegen Mit dem Benutzerrecht „MM manuelle Einnahmen pflegen“ können einzelne Datens- ätze direkt über die EDB gepflegt werden. Dazu wird im Modul „Einnahmendetails“ die Funktion „Neu hinzufügen“ verwendet. In der Teilmeldungsübersicht ist die Meldung als „manuell“ gekennzeichnet.
Wenn die Meldung noch nicht freigegeben worden ist, kann der Nutzer diese noch än- dern, ohne die Meldung zu löschen und erneut zu pflegen. Für das manuelle Pflegen eines Datensatzes gelten dieselben Prüfvorgänge wie unter Punkt 5 beschrieben.
9.3.2. Einnahmendaten freigeben Das meldende Unternehmen muss die Importdaten (Teilmeldung) über die Funktion „Freigabe“ freigeben, damit für die Meldestelle/Tarifgemeinschaft und die lesende Or- ganisation/Aufgabenträger die Daten sichtbar sind. Die Freigabe erfolgt jeweils für eine Einnahmenmeldedatei. Es können nur gesamte Dateien – die beim Import ohne Fehler- meldung waren – freigegeben werden. Erst durch die Freigabe und den Abschluss des
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Monats (sieht 9.3.4) gilt die Meldung als abgegeben und die Meldestelle/Tarifgemein- schaft kann, die jeweils für sie sichtbaren Datensätze für ein Reporting verwenden. Dies gilt auch für manuell gepflegte Einnahmen unter 9.3.1.
Um Teilmeldungen freizugeben, wird die Benutzerrechte „MM Teilmeldung freigeben“ benötigt.
9.3.3. Einnahmendaten löschen Importe können nachträglich von der meldenden Organisation gelöscht werden, wenn diese noch nicht freigegeben wurden. Der Hintergrund: Wenn eine Meldedatei freigegeben wurde, kann die Meldestelle oder Tarifgemeinschaft auf diese Daten zugreifen und mit diesen Daten arbeiten. Wenn eine Datei freigegeben wurde, jedoch fehlerhaft ist, kann diese durch eine Korrekturmel- dung korrigiert werden. Die zuständige Meldestelle und Tarifgemeinschaft sollten über diese Änderung infor- miert werden. Fälschlich gelöschte nicht-freigegebene Importe müssen erneut gemeldet werden.
9.3.4. Meldemonat abschließen Um einen Meldemonat abzuschließen und somit der Meldestelle die Vollständigkeit der Einnahmen für einen Monat anzuzeigen, existiert in der EDB die Funktion „Monatsab- schlüsse“. Mit dem Abschließen des Monats erkennt die Meldestelle oder Tarifgemein- schaft, dass alle Einnahmen eines Monats gemeldet wurden und die Meldung somit vollständig ist. Wenn in einem Monat keine Einnahmen erzielt wurden, muss der Monat trotzdem abgeschlossen werden. Dazu muss der erlösverantwortliche Partner zunächst den Monat, welchen er abschlie- ßen will, pro VU-ID anlegen. Im Anschluss wird der Monat abgeschlossen. Wenn eine VU-ID mehreren meldenden Organisationen zugeordnet ist, müssen alle Or- ganisationen die VU-ID für den entsprechenden Monat abschließen, sodass der Monat für die VU-ID als abgeschlossen gilt. Die Funktion ist nicht EAV-relevant und dient nur zu Kontrollzwecken.
Hinweis: Wenn ein Monat nicht als „abgeschlossen“ gekennzeichnet wurde, dann zählt die Mel- dung im Sinne der Meldefrist als nicht abgegeben.
9.3.5. Abrechnungsjahr abschließen Während der Prüfung der Testate kann die WestfalenTarif GmbH vorläufig das zu prü- fende Kalenderjahr abschließen. Damit werden Änderungen während der Prüfung unterbunden, welche das Ergebnis ver- ändern können.
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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 7b
Nach einer erfolgreichen Prüfung des Testates eines Unternehmens, wird das Abrech- nungsjahr für das Unternehmen abgeschlossen und eine nachträgliche Einnahmenmel- dung unterbunden.
9.4. Reporting Die EDB stellt eine flexible Lösung zur Erstellung von Reports bereit. Der Benutzer erstellt zunächst eine Abfrage, welche die Filterung der Daten für einen Report beinhaltet. Anstatt einzelne Tickets und Preisstufen auszuwählen, kann auch ein Ticketfilter verwendet werden. Entweder muss dieser zuvor von einer TG erstellt worden sein oder man wählt aus bereits erstellten Ticketfiltern. Anschließend kann die Abfrage für zukünftige Reports gespeichert und ausgeführt wer- den. Beim Ausführen der Abfrage muss zum Abschluss ein Ausgabeformat ausgewählt wer- den, welches vorgibt, ob der Report detailliert oder aggregiert ausgegeben werden soll. Das Ausgabeformat gibt auch die Aggregationsstufen für den aggregierten Report vor. Wenn die Abfrage ausgeführt wurde, wird ein Background-Job gestartet. Das Ergebnis steht im Anschluss zum Herunterladen im CSV-Format zur Verfügung. Bei der Erstellung des Reports werden die Organisationsrollen [VUMO, LEO, AT, TG, MST] beachtet. Jede Organisation sieht gemäß Rollenmodel nur die ihr zugehörigen Daten. Verkaufende Unternehmen haben Einsicht in nicht-freigegebene und freigege- bene Daten; alle anderen Organisationen sehen nur freigegebene Daten.
9.4.1. Ausgabeformat Das Ausgabeformat gibt an, wie die herunterladbare CSV-Datei aufgebaut werden soll. Das heißt, ob der Report ein detaillierter oder ein aggregierter Report sein soll, welche Spalten angezeigt werden sollen, über welche Spalte aggregiert werden soll und welche Spalten bei einer Aggregation gruppiert werden. Ein Ausgabeformat kann einmalig erstellt werden und für zukünftige Verwendungen ge- speichert werden. Ein Ausgabeformat ist unabhängig von der Abfrage. Es kann unter je- der Abfrage ausgeführt werden. Als Aggregation kann man die Summe, Anzahl oder den Mittelwert wählen.
9.4.2. Abfrage Die Funktion Abfrage wird dazu genutzt, um die Daten für einen Report einzuschränken und stellt damit den Report an sich dar. Die Einschränkung der Daten wird durch Filter gesetzt. Es besteht die Möglichkeit nach allen Daten einer Einnahmenmeldung und nach allen Tarifdaten zu filtern.
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Zusätzlich zu den gängigen Filtern können auch Ticketfilter verwendet werden (siehe 9.4.3). Nach Auswahl eines Ticketfilters können weitere Einschränkungen durch die nor- malen Filter gesetzt werden. Der Ticketfilter ist immer der Hauptfilter. Durch die Verwendung von beiden Möglichkeiten verlangsamt sich die Laufzeit der Ab- frage und sollte entsprechend vermieden werden.
Die ausgewählten Filter können als Abfrage für die spätere Verwendung gespeichert werden und so immer wieder verwendet werden.
Nach der Auswahl der Filter und dem Speichern der Abfrage, kann die Abfrage ausge- führt werden. Dazu muss immer das Ausgabeformat (9.4.1) neu ausgewählt werden. Anschließend läuft ein Hintergrund-Job, welcher den Report erstellt.
9.4.3. Ticketfilter Die Ticketfilter teilen sich in übergeordnete und untergeordnete Ticketfilter auf. Ein Ti- cketfilter dient dazu, Tickets in Gruppen zusammenzufassen, welche dann gebündelt als Gruppe ausgewertet werden können. Beispiele wären alle Tickets, welche den Bartarif oder die SchülerTickets angeben.
Alle erstellten Ticketfilter können von allen Nutzern verwendet werden, unabhängig von der Organisation oder dem Tariffenster.
• Untergeordnete Ticketfilter: Ein untergeordneter Ticketfilter besteht aus der Auswahl mehrerer Produktnummern und oder Preisstufennummern. Zusätzlich können noch folgende Filter angegeben werden: EAV-Code, Relation, Tarif, Tariffenster, TicketartCode, Ticketart Bezeichnung, eTicket, Ti- cket, Gültig von, Preisstufe Code, Preisstufen Name, Preis.
Bei der Auswahl der Filter wird am Ende die Schnittmenge als Ergebnis geliefert.
Die untergeordneten Ticketfilter können z.B. die Ticketgattungen zusammenfassen, wel- che unabhängig von der Preisstufe und der Produktnummer ergeben. Beispiel: EinzelTicket, KinderTicket etc.
• Übergeordnete Ticketfilter: Übergeordnete Ticketfilter fassen mehrere untergeordnete Ticketfilter zusammen. So können unterschiedliche Ticketgruppen gebildet werden.
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Bei allen Ticketfiltern muss bei einem Release eines neuen PKM die Tarifversion im Fil- ter selbst aktualisiert werden. Ansonsten werden Einnahmen, welche mit der neuen Ta- rifversion gemeldet werden in Reportings nicht berücksichtigt.
9.4.4. Ergebnisse Unter Ergebnisse erhält man eine Übersicht über alle ausgeführten Reports, welche nach Abschluss der Erstellung zum Download zur Verfügung stehen. In dieser Übersicht kann man erzeugte Reports löschen oder dauerhaft speichern. Jeder erzeugte Report ist zunächst nur temporär im System verfügbar und wird vier Tage vorgehalten, wenn er nicht gespeichert wird.
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Versionen
| Versionen | Stand | Sitzung | Änderung(en) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 15.11.2019 | Überarbeitung Anlage 7a zu 7b | |||||||||
| 1.1 | 30.12.2019 | Überarbeitung nach Abstim- mung in der WTG | |||||||||
| 1.2 | 04.03.2020 | Überarbeitung nach Rückmel- dung der Verkehrsunterneh- men. | |||||||||
| 1.3 | 24.03.2020 | Überarbeitung nach der UAG Einnahmenmeldung am 24.03.2020 |
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