Anlage_6_V2.2_Vertragspartner_2017-05-11.pdf

Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen im Kreis Höxter Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 6

Vertragspartner

Einnahmenaufteilungsvertrag

Definition der Vertragspartner gemäß § 2 und deren Rollen:

  1. Erlösverantwortliche Verkehrsunternehmen (VU) sind Vertragspartner dieses Vertrages, wenn sie Verkehrsleistungen im westfälischen Raum, selbst oder durch beauftragte Dritte (z.B. Subunternehmer), erbringen, dabei das Risiko von veränderten Fahrgelderlösen vollständig tragen und den WestfalenTarif anwen- den. Diese VU werden als VU-EV-netto bezeichnet.

Rollen VU-EV-netto:

Einnahmenmeldungja
Abrechnungspartnerja
Vertragspartner für Vertragsstrafenja
Vertragspartner für Provisionenja
Einnahmenweiterleitungnein
Stimmberechtigt im WestfalenTarif-Ausschussja
  1. Erlösverantwortliche Verkehrsunternehmen sind Vertragspartner dieses Vertra- ges, wenn sie Verkehrsleistungen im westfälischen Raum selbst oder durch be- auftragte Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen, und dabei das Risiko von ver- änderten Fahrgelderlösen teilweise tragen und den WestfalenTarif anwenden. Diese VU werden als VU-brutto-anteilig bezeichnet.

Fall 2.1: Die Meldung erfolgt direkt durch das VU-EV-brutto-anteilig (korrespondiert mit Fall 4.2).

Fall 2.2: Die Meldung erfolgt durch den AT-EV-brutto-anteilig (korrespondiert mit Fall 4.1).

Vertragspartner / Stand: 11.05.2017 / Version 2.2 Seite 1 von 5

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 6

Rollen VU-EV-brutto-anteilig: 2.1 2.2

Einnahmenmeldungjanein
Abrechnungspartnerjanein
Vertragspartner für Vertragsstrafenjanein
Vertragspartner für Provisionenjaja
Einnahmenweiterleitungneinnein
Stimmberechtigt im WestfalenTarif-Ausschussjaja
  1. Erlösverantwortliche Aufgabenträger im westfälischen Raum sind Vertrags- partner dieses Vertrages, wenn sie das Risiko von veränderten Fahrgelderlösen aus dem WestfalenTarif vollständig selbst (Fall 3.1/3.2: AT-EV-brutto) oder teilweise tragen (Fall 4.1/4.2: AT-EV-brutto-anteilig).

Fall 3.1 und 4.1: Die Meldung erfolgt direkt durch den Aufgabenträger. Der Aufgabenträger ist Abrechnungspartner und Vertragspartner für die Vertragsstrafen.

Rollen AT-EV-brutto oder AT-EV-brutto-anteilig:

Einnahmenmeldungja
Abrechnungspartnerja
Vertragspartner für Vertragsstrafenja
Vertragspartner für Provisionennein
Einnahmenweiterleitungnein
Stimmberechtigt im WestfalenTarif-Ausschussja

Fall 3.2 und 4.2: Die Meldung erfolgt durch das beauftragte Verkehrsunternehmen. Dieses ist Abrechnungspartner und Vertragspartner für die Vertragsstrafen. Das meldende Verkehrsunternehmen ist der WestfalenTarif GmbH gemäß §5 (1) anzuzeigen.

Rollen AT-EV-brutto oder AT-EV-brutto-anteilig:

Einnahmenmeldungnein
Abrechnungspartnernein
Vertragspartner für Vertragsstrafennein
Vertragspartner für Provisionennein
Einnahmenweiterleitungnein
Stimmberechtigt im WestfalenTarif-Ausschussja

Vertragspartner / Stand: 11.05.2017 / Version 2.2 Seite 2 von 5

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 6

  1. Verkehrsunternehmen können Abrechnungsvertragspartner (AVP-VU-brutto) sein, wenn sie Fahrkarten des WestfalenTarifs verkaufen, ohne dass die Ver- käufe über andere Vertragspartner erfasst und abgewickelt werden, und wenn der Abrechnungsvertragspartner (AVP-VU-brutto) gleichzeitig Vertragspartner (im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages oder Verkehrsvertrages) eines erlösverantwortlichen Aufgabenträger ist.

Fall 5.1: Die Meldung erfolgt direkt durch den AVP-VU-brutto (korrespondiert mit Fall 3.2).

Fall 5.2: Der Meldung erfolgt durch den AT-EV-brutto (korrespondiert mit Fall 3.1).

Rollen AVP-VU-brutto: 5.1 5.2

Einnahmenmeldungjanein
Abrechnungspartnerjanein
Vertragspartner für Vertragsstrafenjanein
Vertragspartner für Provisionenjaja
Einnahmenweiterleitungneinnein
Stimmberechtigt im WestfalenTarif-Ausschussneinnein
  1. Verbundgesellschaften/Tarifgesellschaften/Tarifgemeinschaften können Ab- rechnungsvertragspartner (AVP-VG) sein, wenn sie von erlösverantwortlichen Vertragspartnern zu folgenden Aufgabenstellungen beauftragt wurden:

a) Meldung von Verkaufszahlen und/oder b) Clearing von Erlöszuscheidungen auf die regionalen erlösverantwortlichen Partner bzw. in Vertretung auf deren Abrechnungsvertragspartner (VU).

Rollen AVP-VG: 6.1 6.2

EinnahmenmeldungneinjaFall 6.2.: z. B. OWL V (Abo), VPH (Abo + andere)
AbrechnungspartnerjajaFür den Zeitraum Delta- und Abfe- derungsphase
Vertragspartner für Vertragsstrafenneinja
Vertragspartner für Provisionenneinja
Einnahmenweiterleitungjaja

Vertragspartner / Stand: 11.05.2017 / Version 2.2 Seite 3 von 5

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 6

Stimmberechtigt im WestfalenTarif-Ausschuss nein nein

Die WestfalenTarif GmbH als Gesellschaft von Verbundgesellschaften/Tarif- gesellschaften/Tarifgemeinschaften und dem SPNV-Aufgabenträger gem. § 5 Abs. 1 c) ÖPNVG NRW ist Vertragspartnerin dieses Vertrags zur Aufteilung der Einnahmen im WestfalenTarif.

Rollen WestfalenTarif GmbH:

Einnahmenmeldungnein
Abrechnungspartnernein
Vertragspartner für Vertragsstrafenja
Vertragspartner für Provisionennein
Einnahmenweiterleitungja
Stimmberechtigt im WestfalenTarif-AusschussNein

Vertragspartner / Stand: 11.05.2017 / Version 2.2 Seite 4 von 5

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 6

Versionen

VersionenStandSitzungÄnderung(en)
1.019.01.2016Erstversion
2.012.12.2016Einarbeitung der Rück- meldungen aus Vertrags- prüfung, Entfernung Zu- ordnungstabelle (wird mit Anlage 3 zusammenge- fasst) Anpassung Neudefinition Vertragspartner
2.128.02.2017Korrekturen und Ergän- zungen
2.211.05.2017AG Einnahmenauftei- lung Nr. 38Ergänzungen

Vertragspartner / Stand: 11.05.2017 / Version 2.2 Seite 5 von 5

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