Anlage_5i_Einnahmenaufteilungsverfahren_Deutschlandtickets_KJ_2024.pdf

Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen im Kreis Höxter Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

Aufteilung Deutschlandtickets Kalender-

jahr 2024

  1. Ausgangssituation Die Einführung des Deutschlandtickets und seine Derivate führt zu enormen Verschie- bungen der Einnahmenverantwortung und substituiert zahlreiche Ticketverkäufe sowohl der regionalen Tarifebenen (T, M, S, H), als auch der Landesebene (NRW-Tarif). Als Ta- rifgeberin in Westfalen fällt die Einnahmenverantwortung für durch westfälische Ver- kehrsunternehmen ausgegebene Deutschlandtickets gem. §1 (1) des Vertrages zur Auf- teilung von Einnahmen im WestfalenTarif in die Zuständigkeit der WestfalenTarif GmbH. Dies umfasst auch die Regelung der Einnahmenaufteilungs-, Abrechnungs- und Aus- gleichsverfahren. Für das Kalenderjahr 2024 hat man sich in Westfalen auf eine gesamt- westfälische Abrechnung der Deutschlandtickets durch die WestfalenTarif GmbH ver- ständigt, die sich aus „mehrstufigen“ Einnahmenaufteilungsverfahren unter Einbezug der regionalen Tarifgemeinschaften zusammensetzt. Hierzu liefern die regionalen Tarif- gemeinschaften je nach Verfahren entweder Schlüssel oder EA-Ergebnisse an die West- falenTarif GmbH. Die einzelnen Verfahren sind nachfolgend in dieser Anlage zum EA- Vertrag beschrieben.

  2. Differenzierte EA-Verfahren je Ausprägung (Derivate) Für das Kalenderjahr 2024 hat man sich auf eine Differenzierung der Einnahmenauftei- lungsverfahren gem. nachfolgend aufgeführten Ausprägungen des Deutschlandtickets verständigt:

• Deutschlandticket | Deutschlandticket Startkarte • Deutschlandticket Job • Deutschlandticket Schule (Deutschlandticket Schüler) • Deutschlandsemesterticket • Deutschlandticket Semester (Upgrade) • Deutschlandticket Sozial

Die einzelnen Verfahren werden unter Punkt 4 detailliert beschrieben.

  1. Meldeverfahren Das Meldeverfahren ist in der Anlage 7d „Melderichtlinie Deutschlandticket in Westfalen“ zum Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt.

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

  1. Einnahmenaufteilungsverfahren

4.1. Deutschlandticket (9999) | Deutschlandticket Startkarte (9997)

Die Aufteilung der Deutschlandtickets (Produktnummern 9997 + 9999) erfolgt zur Annä- herung an die bundesweite EA Stufe 2 (Umsetzung erfolgt voraussichtlich 2025) in West- falen bereits im Kalenderjahr 2024 auf Basis der Postleitzahlen (Wohnort des Abo-Kun- den):

1.) Zunächst erfolgt anhand der Postleitzahl eine rechnerische Zuordnung der gemel- deten Einnahmen auf die entsprechenden Tariffenster (T, M, S, H), sofern diese ein- deutig identifizierbar sind (gem. Anlage 1).

2.) Postleitzahlen die nicht eindeutig einem westfälischen Tariffenster zugeordnet werden können wie…

a) …fehlerhaft gemeldete Postleitzahlen (Zahlendreher, Postfächer usw.…) b) …fehlende Postleitzahlen c) …Postleitzahlen außerhalb von Westfalen d) …ausländische Adressen

bilden den Fehlerpool. Dieser wird im Verhältnis der unter 1.) zuordenbaren Einnah- men auf die Tariffenster verteilt.

3.) Der Anteil für das überregionale Tariffenster W wird auf Basis von Alteinnahmen- anteilen im Zeitraum September – Dezember 2022 abgespalten. Zur Anteilsbildung wurden die regionalen und überregionalen Einnahmen über alle Ticketgattungen mit Ausnahme von Job-, Schulwegkostenträger- und Semestertickets betrachtet (siehe Bild). Hieraus ergibt sich ein überregionaler Anteil von 13,2719 %.

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

4.) Für die nach 3.) abgespaltenen, überregionalen Einnahmenanteile wird ein Schlüssel auf Basis der westfälischen Erlösanteile des Zeitraumes September – De- zember 2022 angewandt. Dieser bildet sich aus sämtlichen, überregionalen EA-Er- gebnissen ausgenommen von westfälischen KombiTickets (BVB, Rail & Fly usw…), eTarif, JobTickets und 1. Klasse Aufpreise. Der überregionale Anteil wird demnach wie nachfolgend aufgeführt verteilt:

VerkehrsunternehmenVerteilung
DB Regio AG10,6972%
Hessische Landesbahn GmbH0,7721%
eurobahn GmbH & Co. KG21,8616%
National Express Rail GmbH15,9392%
NordWestBahn GmbH1,4490%
Regionalverkehre Start Deutschland GmbH0,1348%
Transdev Hannover GmbH0,3404%
Transdev Rhein-Ruhr GmbH0,1024%
VIAS Rail GmbH3,0266%
WestfalenBahn GmbH1,1376%
Bünder Express H. Frentrup GmbH & Co. KG0,0822%
BVR Busverkehr Rheinland GmbH (RVN)0,0131%
Busverkehr Rheinland GmbH0,0100%
BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH0,8080%
BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH (BBH)0,7240%
EVG Euregio - Verkehrsgesellschaft GmbH & Co. KG0,0693%
go.on - Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH1,2472%
Gronemann GmbH0,1034%
Husmann Reisen GmbH0,0002%
Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH0,5670%
Josef Kottenstedte GmbH0,0005%

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Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG0,1406%
Kreis Borken0,2960%
Kreis Coesfeld0,0586%
Kreis Steinfurt0,0492%
Kreis Warendorf0,2904%
Märkischer Kreis0,0407%
Mindener Verkehrs GmbH (MVG)0,1055%
MKB-MühlenkreisBus GmbH0,5114%
moBiel GmbH3,0008%
MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH3,0975%
Omnibus Verwaltungsgesellschaft Bünde mbH0,0603%
Padersprinter GmbH0,9253%
Regionalverkehr Münsterland GmbH4,3465%
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH2,0059%
Stadtbus Bocholt GmbH0,1131%
Stadtbus Gütersloh GmbH0,4695%
Stadtverkehr Detmold GmbH0,1809%
Stadtverkehr Herford GmbH0,2102%
Stadtverkehrsgesellschaft Bünde mbH0,0288%
Stadtverkehrsgesellschaft Bad Oeynhausen0,0781%
Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH0,0744%
Stadtwerke Lemgo GmbH0,0702%
Stadtwerke Münster GmbH3,4711%
Stoffregen Bus An- und Vermietung GmbH0,0242%
Transdev Ostwestfalen GmbH1,2403%
Transdev Service West GmbH0,3523%
Veelker GmbH & Co. KG0,9290%
Verkehrsbetrieb Hamm GmbH1,3996%
Verkehrsbetrieb Wilhelm Schäpers GmbH & Co. KG0,0787%
Verkehrsgesellschaft Ahlen mbH0,0764%
Verkehrsgesellschaft Breitenbach mbH & Co. KG0,5456%
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH1,9149%
Verkehrsgesellschaft Stadt Rheine0,2808%
VlothoBus GmbH0,0260%
VWS Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH1,8836%
WB Westfalen Bus GmbH1,6987%
WB Westfalen Bus GmbH (BRS)1,6638%
WWB WeserWerreBus GmbH0,1046%
OWL Verkehr GmbH2,5271%
Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH5,5202%
Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH0,6880%
Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd0,3355%

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Gesamt 100,0000%

5.) Die nach 1.) bis 3.) den regionalen Tarifgemeinschaften zugeordneten restlichen Einnahmen, werden anhand von durch die Tarifgemeinschaften zugelieferten Schlüs- sel verteilt.

Die endgültigen, regionalen Schlüssel sind dem GB Einnahmenaufteilung - Erlösma- nagement der WestfalenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergeb- nisse DT“ (Anlage 3) bis zum 30.09.2025 von den regionalen Tarifgemeinschaften vorzulegen.

4.2. Deutschlandtickets Job (9998)

Die Aufteilung der Deutschlandtickets Job (Produktnummer 9998) erfolgt zur Annähe- rung an die bundesweite EA Stufe 2 (Umsetzung erfolgt voraussichtlich 2025) in West- falen bereits im Kalenderjahr 2024 auf Basis der Postleitzahlen (Wohnort):

1.) Zunächst erfolgt anhand der Postleitzahl eine rechnerische Zuordnung der ge- meldeten Einnahmen auf die entsprechenden Tariffenster (T, M, S, H), sofern diese eindeutig identifizierbar sind (gem. Anlage 1).

2.) Postleitzahlen die nicht eindeutig einem westfälischen Tariffenster zugeordnet werden können wie…

e) …fehlerhaft gemeldete Postleitzahlen (Zahlendreher, Postfächer usw.…) f) …fehlende Postleitzahlen g) …Postleitzahlen außerhalb von Westfalen h) …ausländische Adressen

bilden den Fehlerpool. Dieser wird im Verhältnis der unter 1.) zuordenbaren Einnah- men auf die Tariffenster verteilt.

3.) Der Anteil für das überregionale Tariffenster W wird auf Basis von Alteinnahmen- anteilen im Zeitraum September – Dezember 2022 abgespalten. Zur Anteilsbildung wurden die regionalen und überregionalen Einnahmen aller JobTickets betrachtet (siehe Bild). Hieraus ergibt sich ein überregionaler Anteil von 8,0689 %.

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4.) Für die nach 3.) abgespaltenen, überregionalen Einnahmenanteile wird ein Schlüssel auf Basis der westfälischen Erlösanteile des Zeitraumes September – Dezember 2022 an- gewandt. Dieser bildet sich aus sämtlichen, überregionalen EA-Ergebnissen der JobTickets Westfalen, JobTickets Westfalen Plus und JobTickets. Der überregionale Anteil wird dem- nach wie nachfolgend aufgeführt verteilt:

VerkehrsunternehmenVerteilung
DB Regio AG4,4901%
eurobahn GmbH & Co. KG54,6970%
National Express Rail GmbH36,5776%
NordWestBahn GmbH0,6491%
Regionalverkehre Start Deutschland GmbH0,0744%
Transdev Hannover GmbH0,2194%
Transdev Rhein-Ruhr GmbH0,0661%
VIAS Rail GmbH1,9227%
WestfalenBahn GmbH0,5252%
BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH0,0101%
BVO Busverkehr Ostwestfalen GmbH (BBH)0,0716%
go.on - Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH0,0018%
Regionalverkehr Münsterland GmbH0,1625%
Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH0,0752%
Stadtverkehr Herford GmbH0,0046%
Transdev Service West GmbH0,0045%
Veelker GmbH & Co. KG0,0083%
Verkehrsgesellschaft Breitenbach mbH & Co. KG0,3333%
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH0,0872%
WB Westfalen Bus GmbH (BRS)0,0193%
Gesamt100,0000%

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

5.) Die nach 1.) bis 2.) den regionalen Tarifgemeinschaften zugeordneten restlichen Einnahmen, werden anhand von durch die Tarifgemeinschaften zugelieferten Schlüs- sel verteilt.

Die endgültigen, regionalen Schlüssel sind dem GB Einnahmenaufteilung -Erlösma- nagement der WestfalenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergeb- nisse DT“ (Anlage 3) bis zum 30.09.2025 von den regionalen Tarifgemeinschaften vorzulegen.

4.3. Deutschlandticket Schule | Deutschlandticket Schüler (9995) sowie andere Schülereinnahmen

1.) Für das Solidarmodell und das Vertragsmodell (Produktnummer 9995) erfolgt eine rechnerische Zuordnung der gemeldeten Einnahmen auf die entsprechen- den Tariffenster (T, M, S, H) anhand der VU-ID (gem. Anlage 2).

2.) Für das NRW-Modell (Landesmodell) erfolgt eine rechnerische Zuordnung der gemeldeten Einnahmen auf die entsprechenden Tariffenster (T, M, S, H) anhand der Produktnummern wie folgt:

TariffensterProduktnummerBezeichnung
M99010 99011 99015 99016 11477 11478 11479 11481 11482 11483 11476 11480DT Schule Pausch. ML DT Schule Pausch. RL DT Schule Pausch. Stk. ML DT Schule Pausch. Stk. RL Abr. DT Schule 1. Kind ML Abr. DT Schule 2. Kind ML Abr. DT Schule 3. Kind ML Abr. DT Schule 1. Kind RL Abr. DT Schule 2. Kind RL Abr. DT Schule 3. Kind RL Abr. DT Schule Selbstz. ML Abr. DT Schule Selbstz. RL
T99012 99017 11485 11486 11487 11484DT Schule Pausch. T DT Schule Pausch. Stk. T Abr. DT Schule 1. Kind T Abr. DT Schule 2. Kind T Abr. DT Schule 3. Kind T Abr. DT Schule Selbstz. T
H99013 99018DT Schule Pausch. H DT Schule Pausch. Stk. H

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

11489 11490 11491 11488Abr. DT Schule 1. Kind H Abr. DT Schule 2. Kind H Abr. DT Schule 3. Kind H Abr. DT Schule Selbstz. H
S99014 99019 11493 11494 11495 11492DT Schule Pausch. S DT Schule Pausch. Stk. S Abr. DT Schule 1. Kind S Abr. DT Schule 2. Kind S Abr. DT Schule 3. Kind S Abr. DT Schule Selbstz. S

3.) Die Aufteilung der nach 1.) und 2.) den Tariffenstern zugeordneten Deutschland- tickets Schule | Deutschlandticket Schüler obliegt den jeweiligen regionalen Ta- rifgemeinschaften.

Die endgültigen Ergebnisse der regional erfolgten Einnahmenaufteilung sind dem GB Einnahmenaufteilung - Erlösmanagement der WestfalenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“ (Anlage 3) bis zum 30.09.2025 von den Ta- rifgemeinschaften vorzulegen. Die WestfalenTarif GmbH übernimmt die Ergebnisse in die Gesamtabrechnung und stellt diese den Unternehmen bis zum 30.11.2025 zur Verfügung.

4.) Auf regionaler Ebene erfolgte Abschlags-/Ausgleichszahlungen sind der Westfa- lenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“ (Anlage 3) mitzuteilen und in der Gesamtabrechnung und dem überregionalen Ausgleichs- verfahren durch die WestfalenTarif GmbH entsprechend zu berücksichtigen.

5.) Die Ermittlung von Überschüssen oder Defiziten aus den Einnahmen im NRW- Modell (Landesmodell), sowie der entsprechenden Abwicklung von Rückzahlun- gen oder Nachforderungen an/durch Schulträger oder das Land NRW liegt in der Verantwortung der jeweiligen regionalen Tarifgemeinschaften.

4.4. Deutschlandsemesterticket (9996)

1.) Zunächst erfolgt anhand der Postleitzahl (Geschäftsadresse der Leitung des Hochschulstandortes) eine rechnerische Zuordnung der gemeldeten Einnahmen auf die entsprechenden Tariffenster (T, M, S, H), sofern diese eindeutig identifi- zierbar sind (gem. Anlage 1).

2.) Postleitzahlen die nicht eindeutig einem westfälischen Tariffenster zugeordnet werden können wie…

EM | JRe Stand: 03.03.2025 / Version 3.0 Seite 8 von 13

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

a. …fehlerhaft gemeldete Postleitzahlen (Zahlendreher, Postfächer usw.…) b. …fehlende Postleitzahlen c. …Postleitzahlen außerhalb von Westfalen d. …ausländische Adressen

bilden den Fehlerpool. Dieser wird im Verhältnis der unter 1.) zuordenbaren Einnah- men auf die Tariffenster verteilt.

3.) Nach Ablauf der überregionalen Testatsfrist stellt die WestfalenTarif GmbH den regionalen Tarifgemeinschaften binnen 14 Tagen alle einnahmenaufteilungsrele- vanten Daten zur Verfügung.

4.) Die Aufteilung der nach 1.) und 2.) den Tariffenstern zugeordneten Deutsch- landsemestertickets (Produktnummer 9996) obliegt den jeweiligen regionalen Tarifgemeinschaften. Durch die Kannibalisierung des NRW-Semestertickets ist gemäß Abstimmung auf Landesebene in der Verbund-Einnahmenaufteilung ein höherer SPNV-Anteil durch die regionalen Tarifgemeinschaften zu berücksichti- gen, der sich aus Altschlüsseln aus der NRW-EA ergibt.

Die endgültigen Ergebnisse der regional erfolgten Einnahmenaufteilung sind dem GB Einnahmenaufteilung - Erlösmanagement der WestfalenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“ (Anlage 3) bis zum 30.09.2025 von den Ta- rifgemeinschaften vorzulegen. Die WestfalenTarif GmbH übernimmt die Ergebnisse in die Gesamtabrechnung und stellt diese den Unternehmen bis zum 30.11.2025 zur Verfügung.

5.) Auf regionaler Ebene erfolgte Abschlags-/Ausgleichszahlungen sind der Westfa- lenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“ (Anlage 3) mitzuteilen und in der Gesamtabrechnung und dem überregionalen Ausgleichs- verfahren durch die WestfalenTarif GmbH entsprechend zu berücksichtigen.

6.) Für durch die DB Regio AG vereinnahmte Deutschlandsemestertickets in den Postleitzahlenbereichen der Tariffenster Münsterland und Ruhr-Lippe wurde für den Zeitraum April – Dezember 2024 eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe von 80% mit den Partnern der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe verein- bart. Die durch die DB Regio AG erfolgten Abschlagszahlungen sind ebenfalls in der Gesamtabrechnung und dem überregionalen Ausgleichsverfahren durch die WestfalenTarif GmbH zu berücksichtigen.

4.5. Deutschlandticket Semester (Upgrade) (99020)

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

Die Einnahmenaufteilung des Deutschlandticket Semester erfolgt nach einem bun- desweiten Einnahmebehalt bei den Tarifgebern (WT GmbH) auf westfälischer Ebene.

1.) Die Einnahmen werden den regionalen Tarifgemeinschaften anhand der prozen- tualen Verteilung der nordrhein-westfälischen Studierendenzahlen des Winterse- mesters 2023/24 zugeordnet.

2.) Nach Ablauf der überregionalen Testatsfrist stellt die WestfalenTarif GmbH den regionalen Tarifgemeinschaften binnen 14 Tagen alle einnahmenaufteilungsrele- vanten Daten zur Verfügung.

3.) Die Aufteilung der nach 1.) den Tariffenstern zugeordneten Deutschlandtickets Semester (Upgrade) (Produktnummer 99020) obliegt den jeweiligen regionalen Tarifgemeinschaften

Die endgültigen Ergebnisse der regional erfolgten Einnahmenaufteilung sind dem GB Einnahmenaufteilung - Erlösmanagement der WestfalenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“ (Anlage 3) bis zum 30.09.2025 von den Ta- rifgemeinschaften vorzulegen. Die WestfalenTarif GmbH übernimmt die Ergebnisse in die Gesamtabrechnung und stellt diese den Unternehmen bis zum 30.11.2025 zur Verfügung.

4.6. Deutschlandticket Sozial (11503)

1.) Zunächst erfolgt für das Deutschlandticket Sozial (Produktnummer 11503) eine rech- nerische Zuordnung der gemeldeten Einnahmen auf die entsprechenden Tariffenster (T, M, S, H) anhand der VU-ID (gem. Anlage 2)

2.) Die Aufteilung der nach 1.) den Tariffenstern zugeordneten Deutschlandtickets Sozial obliegt den jeweiligen regionalen Tarifgemeinschaften.

EM | JRe Stand: 03.03.2025 / Version 3.0 Seite 10 von 13

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

Die endgültigen Ergebnisse der regional erfolgten Einnahmenaufteilung sind dem GB Einnahmenaufteilung - Erlösmanagement der WestfalenTarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“ (Anlage 3) bis zum 30.09.2025 von den Ta- rifgemeinschaften vorzulegen. Die WestfalenTarif GmbH übernimmt die Ergebnisse in die Gesamtabrechnung und stellt diese den Unternehmen bis zum 30.11.2025 zur Verfügung.

3.) Auf regionaler Ebene erfolgte Abschlags-/Ausgleichszahlungen sind der Westfalen- Tarif GmbH im Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“ (Anlage 3) mitzu- teilen und in der Gesamtabrechnung und dem überregionalen Ausgleichsverfahren durch die WestfalenTarif GmbH entsprechend zu berücksichtigen.

EM | JRe Stand: 03.03.2025 / Version 3.0 Seite 11 von 13

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

Anlagen

Anlage 1: Übersicht Zuordnung westfälischer PLZ zu den regionalen Tarifgemeinschaften

Anlage 2: Übersicht Zuordnung der VU-ID zu den regionalen Tarifgemeinschaften

Anlage 3: Formular „Meldung der regionalen Ergebnisse DT“

EM | JRe Stand: 03.03.2025 / Version 3.0 Seite 12 von 13

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5i

Versionen

VersionenStandSitzungÄnderung(en)
1.028.08.2024Erstversion
2.007.11.2024
3.021.01.2025106. AG Einnahmen- aufteilungTrennung DT Jedermann und DT Job

EM | JRe Stand: 03.03.2025 / Version 3.0 Seite 13 von 13

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