Anlage_5g_Aufteilung_KombiTickets_V.1.2.pdf

Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen im Kreis Höxter Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5g

Einnahmenaufteilung KombiTickets

Gemäß Beschluss -20-136 („Einnahmenaufteilung KombiTickets Westfalen ab 2021“) der AG Einnahmenaufteilung vom 19.01.2021 werden KombiTickets ab dem 01.01.2021 wie folgt behandelt:

a) Die Meldung der Ticketeinnahmen erfolgt durch die federführende, regionale Tarifge- meinschaft (bzw. durch das vertragsabschließende Verkehrsunternehmen) in die EDB (die Tickets werden als überregionale (W) Einnahme gemeldet). b) Die regionale/n Tarifgemeinschaft/en, in deren Tarifraum/Tarifräumen die Veranstal- tung stattfindet, erhält/erhalten die Einnahmen. Die Verteilung der Einnahmen auf die beteiligten regionalen Tarifgemeinschaften erfolgt durch die WestfalenTarif GmbH se- parat. Die übrigen regionalen Tarifgemeinschaften in Westfalen erhalten jeweils ei- nen Betrag von 0,06 €/Teilnehmer pro Region. Die Aufteilung der KombiTicket Ein- nahmen erfolgt einmal pro KJ. c) Die federführende, regionale Tarifgemeinschaft (bzw. das vertragsabschließende Verkehrsunternehmen) als Ansprechpartner für den Veranstalter veranlasst den Zah- lungsfluss auf die Kontoverbindungen der jeweiligen anderen regionalen Tarifge- meinschaften. d) Bei KombiTickets, deren Gesamtumsatz voraussichtlich über 30.000 € liegt, können durch die AG Einnahmenaufteilung von der unter 2b) dargestellten Regelung abwei- chende EA-Regelungen getroffen werden – sofern eine Tarifgemeinschaft dies wünscht und alle westfälischen Tarifräume dem zustimmen. e) Um eine fehlerfreie Meldung in die EDB zu gewährleisten, muss das KombiTicket durch die federführende, regionale Tarifgemeinschaft (bzw. das vertragsabschlie- ßende Verkehrsunternehmen) bei der WestfalenTarif GmbH, Geschäftsbereich Da- tenmanagement, zur Übernahme in die Tarifdaten der EDB angemeldet werden. Der GB Datenmanagement weist dann dem KombiTicket eine Produktnummer zu, wenn dies nicht in den Vorjahren bereits geschehen ist.

Aufteilung KombiTickets im WestfalenTarif / Stand: 30.03.2022 / Version 1.2 Seite 1 von 7

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5g

Aufteilung BVB-KombiTicket

Schritt 1: Aufsplittung in SPNV und ÖSPV

10%

90%

ÖSPV SPNV

10 Prozent des Gesamtanteils entfal- 90 Prozent des Gesamtanteils entfallen auf den len auf den ÖSPV. SPNV.

Schritt 2: Verteilung des ÖSPV Anteil auf die Tariffenster Der Anteil des ÖSPV wird prozentual nach den Wohnorten der Dauerkarteninhaber auf die regionalen Tariffenster wie nachfolgend aufgeteilt. Für die Aufteilung auf ÖSPV-Verkehrs- unternehmen sind die regionalen Tariffenster zuständig.

TariffensterDauerkartenin-Gesamt Vertei-Nur WestfalenWT Verteilung
haberlung
Außerhalb28.74863%0%
H5161%5163%
M14.91133%14.91187%
S6161%6164%
T1.0032%1.0036%
Gesamt45.794100%17.046100%

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5g

Schritt 3: Verteilung des SPNV Anteil Der Anteil des SPNV verbleibt im Tariffenster W und wird unter den betroffenen Verkehrs- unternehmen nach einem Schlüssel aufgeteilt. Der Schlüssel wurde der WT GmbH durch den NWL zur Verfügung gestellt.

NameLinieSchlüssel
RRX 1RE12,28%
Maas-Rhein-Lippe-NetzRE32,28%
RRX 2RE66,96%
Rhein-Münsterland-ExpressRE72,38%
RRX 1RE116,17%
Maas-Rhein-Lippe-NetzRE130,79%
Sauerland-NetzRE171,59%
Hellweg-NetzRB509,52%
Westliches MünsterlandRB5114,29%
Sauerland-NetzRB5311,11%
Sauerland-NetzRB541,59%
Sauerland-NetzRE579,52%
Hellweg-NetzRB5922,62%
Hellweg-NetzRB89/RB692,94%
OWL SüdRB74/RB751,19%
Ruhr-Sieg-NetzRB91/RE164,76%
100%

Das gesamte Verfahren findet vorerst Anwendung bis zum 31.07.2022.

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5g

Aufteilung Rail&Fly-Einnahmen ab

01.11.2021

Gemäß Festlegung der AG Einnahmenaufteilung in Westfalen werden Einnahmen aus dem- Rail&Fly-Vertragsverhältnis mit der DB Fernverkehr AG ab dem 01.11.2021 nach folgendem Verfahren aufgeteilt:

Schritt 1: Aufsplittung in ÖSPV-Anbindung vor Ort sowie Weiterfahrt im WT

30%

70%

Weiterfahrt im gesamten WT Bustransfer vor Ort

30% der Einnahmen werden zur Wei- 70% der Einnahmen werden zur Verteilung auf terfahrt im gesamten WestfalenTarif die am Flughafen befördernden Busgesellschaf- aufgeteilt. ten abgespalten, da die westfälischen Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn-Lippstadt kei- nen direkten SPNV-Anschluss haben und Flug- gäste eine der anbindenden Busgesellschaften benutzen müssen.

Schritt 2: Weitere Verteilung

a) Bustransfer vor Ort:

Der Anteil der Einnahmen, die auf den Bustransfer vor Ort abfallen, wird wie folgt auf die Busunternehmen, die die in Westfalen angeschlossenen Flughäfen anfahren, aufgeteilt:

Aufteilung KombiTickets im WestfalenTarif / Stand: 30.03.2022 / Version 1.2 Seite 4 von 7

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5g

Bustransfer vor Ort: BedienendeSchlüssel
Gesellschaften
Flughafen Münster/Osnabrück60%
Flughafen Paderborn-Lippstadt40%
Gesamtsumme100%

Die Aufteilung zwischen mehreren, auf einen Flughafen fallenden, Busgesellschaften wird von den betroffenen Unternehmen bilateral vereinbart und der WestfalenTarif GmbH mitgeteilt.

Flughafen Münster/OsnabrückSchlüssel
Regionalverkehr Münsterland GmbH50%
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG50%
Gesamtsumme100%
Flughafen Paderborn-LippstadtSchlüssel
BVO, Linienbündel „LB12 Büren/Salz-100%100%
kotten“
Gesamtsumme100%

b) Weiterfahrt im gesamten WestfalenTarif:

Die verbleibenden Einnahmen der Weiterfahrt im gesamten WestfalenTarif werden durch eine Gewichtung der Barverkäufe der Teilräume für das zuletzt abgerechnete Jahr auf die Teilräume aufgeteilt. Die Gewichtung berücksichtigt dabei die räumliche Verortung der anzufahrenden Flughäfen im WestfalenTarifraum.

Weiterfahrt im gesamten WestfalenTarifGewichtungsfaktor
ML/RL5
VPH3
OWL2
VGWS1
WT1

Schritt 3: Weiterfahrt im gesamten WestfalenTarif:

Die Verteilung der Einnahmenanteile eines Tarifraumes auf seine Unternehmen obliegt die- sem Tarifraum.

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5g

Die verbleibenden Einnahmenanteile für den Bereich WT werden zwischen den folgenden erlösverantwortlichen Partnern im SPNV aufgeteilt.

SPNVSchlüssel
EUB50%
HellwegNetz (RB69/RB89)100%
NX50%
RE7/RB48 – AT NWL50%
RRX-Los2 (RE 6) – AT NWL50%

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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5g

Versionen

VersionenStandSitzungÄnderung(en)
1.016-11-202122.11.2021 AG EAErstversion
1.121-12-2021Ergänzung Schlüsselung SPNV und Schlüsselung ÖSPV innerhalb der Flug- häfen
1.230-03-2022Ergänzung EA KombiTi- ckets allgemein und EA BVB-KombiTicket

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