Anlage_5f_V1.0_Aufteilung_AzubiAbo_Westfalen_ab_08_2019__2019-05-29_.pdf

Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen im Kreis Höxter Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

Aufteilung AzubiAbo Westfalen ab

01.08.2019

  1. Ausgangssituation Mit der Einführung des AzubiAbo Westfalen zum 01.08.2019 wurde den Forderungen seitens der Landespolitik und des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfa- len nach einem landesweiten Angebot von AzubiAbos (bzw. AzubiTickets) für Auszubil- dende entsprochen. Ziel ist es, gemeinsam mit den anderen Kooperationsräumen in NRW flächendeckend speziell auf Auszubildende zugeschnittene Tickets anzubieten. Neben einem westfalenweiten AzubiAbo wird als Aufpreis ein AzubiAbo für ganz Nord- rhein-Westfalen angeboten.

  2. Risikoabschätzung Die WT GmbH hat folgende Risikoabschätzung ohne Unterstellung von Mehrverkäufen, Bindungseffekten oder Verkaufsverlagerungen ermittelt. Demnach fallen folgende maxi- male Mindererlöse (Delta Tarifeinnahmen, Bestandskunden) in den jeweiligen Tariffens- tern an:

Tabelle 1: Risikoabschätzung (Tarifstand 01.08.2019; Brutto)

Tariffenster (Teilraum)Maximale Mindererlöse (Delta Tarifeinnahmen, Bestandskun- den)
T (PS 2T-7T)1.205.671,74 €
M (PS 2M-10M, B)2.400.434,79 €
H (PS 1H-6H)270.899,17 €
S (PS 2S-5S)439.532,51 €
W (PS 5W-12W)157.024,02 €
Gesamt4.473.562,23 €

Bei Bedarf können die voraussichtlichen Mindererlöse je VU (Erlöse nach Aufteilung) in den Tariffenstern H, M, S und T) durch die jeweils zuständige Tarifgemeinschaft gemäß den jeweils geltenden regionalen Aufteilungsregularien abgebildet werden. Dies gilt auch für die voraussichtlichen Mindereinnahmen je VU im Tariffenster W.

  1. Melde- und Einnahmenaufteilungsverfahren Die Aufteilung der Einnahmen aus Verkäufen des AzubiAbos ab 01.08.2019 erfolgt wie nachfolgend beschrieben:

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 1 von 8

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

3.1. Grundlagen Für den Ausgleich von Mindererlösen stellt das Land eine jährliche Förderung an den NWL in folgender Höhe zur Verfügung:

Tabelle 2: Förderbeträge (Brutto inkl. Dynamisierung ab 2021)

20192.500.000,00 €
20204.280.000,00 €
20214.357.040,00 €
20224.435.466,72 €
20234.515.305,12 €

3.2. Abschlagszahlungen Bis zur Feststellung der endgültigen Erlösansprüche können Abschlagszahlungen zwischen den erlösverantwortlichen Partnern im Rahmen der Einnahmenaufteilung z. B. auf Basis der vorgenannten Risikoabschätzung vereinbart werden.

3.3. Meldeverfahren

  1. Für alle Verkäufe der AzubiAbos ab dem 01.08.2019 werden Wohnort (Adresse Wohnsitz), Ausbildungsort (Adresse Ausbildungsort) und Schulort (Adresse Schulsitz) durch die ausgebenden Stellen gemäß Anhang 1(Meldeformular) er- fasst.
  2. Alle farblich markierten Datenfelder (weiß) des Meldeformulars sind Pflichtfelder und notwendig zur Einnahmenaufteilung nach Punkt 3.4. Die übrigen Datenfel- der werden durch die WTG/Erlösmanagement für die Relationsverhandlungen zwischen den beteiligten, erlösverantwortlichen Partnern sowie zur späteren Einnahmenaufteilung ausgefüllt.
  3. Relationen der Verkäufe August bis Dezember 2019 werden bis zum 28.02.2020 von den ausgebenden Stellen an die WTG/Erlösmanagement ge- mäß Anhang 1 (Meldeformular) gemeldet.
  4. Für Verkäufe ab 01.01.2020 hat die Meldung gemäß Anhang 1 (Meldeformular) der Relationen für das gesamte Kalenderjahr durch die ausgebenden Stellen an die WTG/Erlösmanagement bis zum 28.02. des Folgejahres zu erfolgen.
  5. Die Einnahmen aus den jährlichen Relationsmeldungen für ein Kalenderjahr werden je VU-ID mit den in die Einnahmendatenbank für das betreffende Ka- lenderjahr gemeldeten Einnahmen durch die WTG/Erlösmanagement innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Meldefrist abgeglichen.
  6. Bei Abweichungen wird das meldende Unternehmen innerhalb von 5 Arbeitsta- gen durch die WTG/Erlösmanagement über die Differenzen informiert und auf- gefordert, die Abweichungen zu prüfen und entweder die Relationslisten oder die gemeldeten Einnahmen in der Einnahmendatenbank innerhalb der darauf- folgenden 5 Arbeitstage zu korrigieren und dies der WTG/Erlösmanagement mittzuteilen.

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 2 von 8

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

3.4. Aufteilungsverfahren

  1. Aus den vorgenannten Angaben ergeben sich zwei überwiegende Fahrtrelatio- nen Wohnort – Ausbildungsort und Wohnort – Schulort, denen die jeweils ent- sprechende Preisstufe gemäß dem WestfalenTarif durch die WTG/Erlösma- nagement zugeordnet wird.
  2. Beide Relationen werden gewichtet für ein buchhalterisches Einnahmenauftei- lungsverfahren verwendet (60% für die Relation Wohnort – Ausbildungsort; 40% für die Relation Wohnort – Schulort) – ein Freizeitnutzen wird hierbei zu- nächst nicht berücksichtigt, kann aber im Rahmen der Revision gemäß Punkt
  3. auf Basis einer Marktforschung bzw. der Verkehrserhebung 2020 bei Bedarf einkalkuliert werden.
  4. Beide Relationen werden buchhalterisch zwischen den beteiligten Partnern auf- geteilt. a) Alle Relationen werden – unabhängig, ob innerhalb eines Tariffensters oder im Tariffenster W – zwischen den erlösverantwortlichen Partnern verhandelt (EA direkt auf VU-Ebene). Hierbei können für die W-Relationen die Umle- gungsergebnisse als Verhandlungsbasis genutzt werden. b) Die Tarifgemeinschaften liefern rechtzeitig entsprechende Verteilungs- schlüssel für die jeweiligen Relationen innerhalb ihres Tariffensters an die WT GmbH, (Timeline noch zu definieren).
  5. Aus den vorgenannten Relationen und den jeweils geltenden Preisstufen wird die preisliche Differenz zwischen AzubiAbo (pauschal 62 €) und dem Schüler/Azubi- MonatsTicket für Selbstzahler (Referenzprodukt gemäß Allgemeiner Vorschrift) in der jeweiligen Preisstufe (relational) ermittelt und zur Bildung eines Anteils- schlüssels für jeden Partner der Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif zur Auf- teilung der Fördermittel nach 3.1 verwendet. Die Verteilung erfolgt somit zu einem späteren Zeitpunkt auf Basis einer fiktiven Vorher-Betrachtung (fiktive Einnahmen aus relationalen Ticketverkäufen im Azubi-Bereich unter der Annahme, welches relationale Ticket der Auszubildende vor Einführung des AzubiAbos gekauft hätte) und Nachher-Betrachtung (Auftei- lung der Einnahmen aus dem neuen, pauschalen AzubiAbo ab 01.08.2019, wel- ches der Auszubildende tatsächlich gekauft hat) gemäß 3.4 1) bis 3).
  6. Für die Verteilung der Fördermittel wird eine allgemeine Vorschrift durch den NWL erlassen. Da der NWL zuständige Behörde für den SPNV ist, bindet die allgemeine Vorschrift des NWL zunächst ausschließlich die Eisenbahnverkehrs- unternehmen. Da das AzubiAbo auch bei Verkehrsunternehmen gilt, die ihre Ver- kehrsleistungen nicht im Zuständigkeitsbereich des NWL erbringen (sämtliche Bus- und Stadtbahnverkehrsunternehmen), ist die erforderliche Weiterleitung von Ausgleichszahlungen an diese Verkehrsunternehmen nur möglich, wenn diese die allgemeine Vorschrift freiwillig anwenden und hierzu eine Vereinbarung mit dem NWL schließen.
  7. Das Verfahren wird frühestens für das Abrechnungsjahr 2021 einer Revision un- terzogen.

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 3 von 8

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

  1. Rechenbeispiel
Buchhalterisches Einnahmenaufteilungsverfahren (Prinzipdarstellung) - ErtragskraftverfahrenAufteilung der dem NWL vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördermittel (Prinzipdarstellung) (*)
WohnortBielefeldA(*) = Weiteres regelt die zu erlassende Allgemeine Vorschrift des NWL zum AzubiAbo
AusbildungsortHerfordB
Schulort Gütersloh C Basis: Preisstand 01.08.2018 | SchülerAzubiMonatsTicket
GewichtungGewichtung
Relationen A nach B 60%Relationen A nach B 60%
Relationen A nach C 40%Relationen A nach C 40%
Preis AzubiAbo 6 2,00 €Preis Referenzticket PS 3 (*) 8 9,80 € abzüglich Preis AzubiAbo - 6 2,00 € Anteil 2 7,80 €
(*) = Ermittelte Höchstpreisstufe der jeweiligen Relationen
Relation A nach B (Wohnort - Ausbildungsort) | Bielefeld - HerfordRelation A nach B (Wohnort - Ausbildungsort) | Bielefeld - Herford
VorlaufHauptlaufNachlaufSummeVorlaufHauptlaufNachlaufSumme
VerkehrsunternehmenVU 1VU 2VU 3-VerkehrsunternehmenVU 1VU 2VU 3-
Preisstufe Preis TeilstreckeBI 56,00 €3T 89,80 €1MH 56,50 €3T 202,30 €wird übernommenPreisstufe Preis Teilstrecke
Anteil in %27,68%44,39%27,93%100%Anteil in %27,68%44,39%27,93%100%
Gewichtung der Relation---60%Gewichtung der Relation---60%
ermittelter Anteil10,30 €16,51 €10,39 €37,20 €ermittelter Anteil4,62 €7,40 €4,66 €16,68 €
Relation A nach C (Wohnort - Schulort | Bielefeld - GüterslohRelation A nach C (Wohnort - Schulort | Bielefeld - Gütersloh
VorlaufHauptlaufNachlaufSummeVorlaufHauptlaufNachlaufSumme
VerkehrsunternehmenVU 1VU 2VU 4VerkehrsunternehmenVU 1VU 2VU 4
Preisstufe Preis TeilstreckeBI 56,00 €3T 89,80 €1GT 56,50 €202,30 €wird übernommenPreisstufe Preis Teilstrecke
Anteil in %27,68%44,39%27,93%100%Anteil in %27,68%44,39%27,93%100%
Gewichtung der Relation40%Gewichtung der Relation---40%
ermittelter Anteil6,87 €11,01 €6,93 €24,80 €ermittelter Anteil3,08 €4,94 €3,11 €11,12 €
ZusammenfassungRelation A nach BRelation A nach CSummeZusammenfassungRelation A nach BRelation A nach CSumme
VU 1 VU 2 VU 3 VU 4 VU […]10,30 € 16,51 € 10,39 € - € - €6,87 € 11,01 € - € 6,93 € - €17,16 € 27,52 € 10,39 € 6,93 € - €VU 1 VU 2 VU 3 VU 4 VU […]4,62 € 7,40 € 4,66 € - € - €3,08 € 4,94 € - € 3,11 € - €7,70 € 12,34 € 4,66 € 3,11 € - €
Summe37,20 €24,80 €62,00 €Summe16,68 €11,12 €27,80 €
Hinweis: Das Verfahren wird für jede Relation berechnet und die Ergebnisse
anschließend summiert. Das Gesamtergebnis je VU dient als Aufteilungsschlüssel des o.a. Maximalbetrages! Mögliche negative Werte werden wie 0 gerechnet.
  1. Verhandlungsverfahren

Die Verhandlungen zu den Relationslisten zum AzubiAbo laufen wie folgt ab:

  1. Nachdem alle anonymisierten, nicht personalisierten Meldungen zu den Wohnorten, Schul- und Ausbildungsorten zu den verkauften AzubiAbos von den ausgebenden Stellen gemäß Anhang 1 (Excel-basiertes Meldeformular) bei der WTG eingegangen

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 4 von 8

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

sind, erstellt die WTG eine Übersicht über alle sich hieraus ergebenden EA-relevan- ten Relationen (Adresse Wohnsitz - Adresse Schulsitz und Adresse Wohnsitz - Ad- resse Ausbildungsort). 2) Die Relationen eines Auszubildenden werden durch die WTG klassifiziert: a. Beide Relationen liegen innerhalb eines regionalen Tariffensters (H, M, S, T) b. Beide Relationen liegen innerhalb des überregionalen Tariffensters W c. Die Relationen liegen in unterschiedlichen Tariffenstern des WestfalenTarifs d. Eine Relation liegt außerhalb des überregionalen Tariffensters W

  • Start und Ziel außerhalb WestfalenTarif (keine Berücksichtigung)
  • Start oder Ziel außerhalb WestfalenTarif (nur Berücksichtigung der Wege in- nerhalb WestfalenTarif) Je nach Klassifizierung der Relationen wird der komplette Datensatz dann durch die WTG an die zuständige Tarifgemeinschaft mit dem notwendigen regionalen Fachwis- sen für die weiteren Verhandlungen zwischen den beteiligten Partnern der Tarifge- meinschaft oder direkt an die beteiligten Partner weitergeleitet: a. Weiterleitung an die zuständige Tarifgemeinschaft des Tariffensters H, M, S, T b. Weiterleitung an die beteiligten Partner direkt durch die WTG c. Weiterleitung an die zuständige Tarifgemeinschaft(en) des Tariffensters H, M, S, T bzw. direkt an die beteiligten Partner (bei W-Relationen) d. Gemäß a-c
  1. Die zuständige Stelle moderiert die weiteren Verhandlungen zwischen den beteilig- ten Partnern. Als Grundlage der Verhandlungen können dabei auch schon bereits vorhandene Verhandlungsergebnisse aus dem Schülerbereich verwendet werden. Die Ergebnisse sind der WTG zur weiteren Bearbeitung durch die zuständigen Stel- len mitzuteilen.
  2. Die nachfolgenden Parameter werden als Grundeinstellung für die Verhandlun- gen festgelegt, um auf deren Grundlage eine EFA-basierte Simulation des vo- raussichtlichen Fahrverhaltens vorzunehmen. Diese Simulation ermittelt dann vorläufige prozentuale Einnahmenanteile der jeweils an den Relationen betei- ligten erlösverantwortlichen Partner als Grundlage für weitere Verhandlungen. Im Rahmen der Verhandlungen können diese Parameter ggf. aber auch den spe- zifischen Rahmendbedingungen angepasst werden.

a. Schul-/Ausbildungsanfangszeiten Allgemeingültige Zeitfenster für alle Schulen/Ausbildungsbetriebe (07:00 – 09:00 Ankunft) b. Fußwege Als „fußläufig“ werden Entfernungen vom Bahnhof respektive von Um- stiegspunkten bis zu 500 m definiert (nicht Luftlinie, sondern Wegstrecke (EFA). Hierfür wird vorerst kein Vor- oder Nachlauf im ÖSPV angesetzt. Bei Entfernungen von 500 bis 750 m erfolgt eine Festlegung der Anteile im Rahmen der Verhandlungen. c. Umstiegshäufigkeiten (Gewichtungsfaktor 0,4) Keine/weniger Umstiege sind besser als mehrere Umstiege

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 5 von 8

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

d. Wartezeiten (Gewichtungsfaktor 0,2) Bei Umstiegen usw.) (-> eine geringere Wartezeit ist besser als eine län- gere Wartezeit e. Gesamtwegezeit (Gewichtungsfaktor 0,4) Kürzere Wegezeit ist besser als längere Wegezeit

Die letzten drei Parameter werden einer Gewichtung unterzogen, so dass letztendlich die „besten“ Fahrtvarianten ermittelt werden können anhand des ermittelten Kennwertes der jeweiligen Fahrtvariante. Von den gewichteten Fahrtvarianten werden die maximal drei „Besten“ als Grundlage für die Rela- tionsverhandlungen verwendet. Wenn EFA keine Fahrtvarianten liefert, sind diese im Rahmen der Verhand- lungen der beteiligten Partner gesondert zu behandeln. 5) Auf Basis der mitgeteilten Verhandlungsergebnisse nimmt die WTG dann abschlie- ßend die Jahresabrechnung vor. 6) Fristen und Zuständigkeiten für die Bereitstellung von Relationslisten, Verhand- lungen, Bereitstellung von Berechnungen bzw. Abrechnungen sowie für An- tragsstellungen und (Zwischen-)Bescheide können der Zeitplanung zum An- tragsverfahren für Fördermittel beim NWL für die Antragsjahre 2019, 2020 und 2021 gemäß Anhang 2 entnommen werden.

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 6 von 8

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

Anhangsverzeichnis

Anhang 1 Meldeformular für Relationslisten zum AzubiAbo Westfalen

Anhang 2 Zeitplanung zum Antragsverfahren für Fördermittel beim NWL

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 7 von 8

Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5f

Versionen

VersionenStandSitzungÄnderung(en)
1.029.05.2019Erstversion

EM | Are Stand: 29.05.2019 / Version 1.0 Seite 8 von 8

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung