EINNAHMEAUFTEILUNGSVERFAHREN
ÜBERREGIONALER WESTFALENTARIF
Anlage 5e.1 zum Einnahmenaufteilungsvertrag - Verkehrserhebungen
Stand: 11.05.2017 Detlef Kamlah
Anlage 5e.1 Anforderungen an die verwendeten Verkehrserhebungen Dokumentinformationen
Dokumentinformationen
Kurztitel Anlage 5e.1 Anforderungen an die verwendeten Verkehrserhebungen
Version: V3.3
Autor: Detlef Kamlah
Erstellungsdatum: 18.01.2017
zuletzt gespeichert: 17.05.2017 von
Speicherort: T:\OWL_Einnahmenaufteilung\Konzept\Richtlinie\Anlage_Verkehrserhebung\17-01- 17_Anlage_5e_1_V3.docx
Versionen
| Versionen | Stand | Sitzung | Änderung(en) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 19.01.2016 | Erstversion | |||||||||
| 2.0 | 14.12.2016 | Einarbeitung der Rückmeldungen aus Vertragsprüfung, weitere Abstimmung in UAG Verkehrserhebung im Januar 2017 | |||||||||
| 3.0 | 17.01.2017 | UAG Verkehrserhebung Nr. 4 | Anmerkungen aus Sitzung eingearbeitet. | ||||||||
| 3.1 | 19.04.2017 | AG Einnahmenaufteilung Nr. 39 | Ergänzung bei Datenlieferung durch VU | ||||||||
| 3.2 | 25.04.2017 | AG Einnahmenaufteilung | Ergänzung Plausibilitätsprüfung | ||||||||
| 3.3 | 11.05.2017 | AG Einnahmenaufteilung | Ergänzungen Erhebungsverfahren und AFZS- Geräte |
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Anlage 5e.1 Anforderungen an die verwendeten Verkehrserhebungen Inhalt
Inhalt
1 Anforderungen an die verwendeten Verkehrserhebungen ....................... 4
1.1 Erhebungsverfahren ......................................................................... 4
1.2 Zusammenführung und Auswertung der Erhebungsdaten ................ 5
1.3 Rahmenbedingungen ....................................................................... 5
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Anlage 5e.1 Anforderungen an die verwendeten Verkehrserhebungen Inhalt
1 Anforderungen an die verwendeten
Verkehrserhebungen
1.1 Erhebungsverfahren
Die für die Umsetzung der Einnahmenaufteilung notwendigen Erhebungsdaten sind primär aus bestehenden Verbund- und Schienenerhebungen zu gewinnen. 2018 sollen erste Erhebungen durchgeführt werden, die zumindest alle relevanten SPNV- Linien abdecken.
2020 ist eine Basiserhebung durchzuführen, in der auf allen relevanten Linien erhoben werden muss. Die Liste der relevanten Erhebungslinien wird bis zum 31.03.2019 vom WestfalenTarif Ausschuss festgelegt. Für den Einbezug von Erhebungsdaten gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
Die Erhebung muss über ein Fahrplanjahr entweder als 4-Perioden-Erhebung oder als kontinuierliche Erhebung durchgeführt werden.
Die statistische Sicherheit muss auf der Ebene Verkehrsunternehmen oder Linienbündel mindestens 95% bei einem maximalen Fehler von 5% für die Zahl der Personenkilometer (Pkm) und für Erhebungsmerkmale des überregionalen WestfalenTarifs mit einem Anteil von mindestens 10% aller beförderten Fahrgäste betragen.
Die Ergebnisse der Erhebung müssen in Form von auf das Bezugsjahr hochgerechnete Einzeldatensätze vorliegen. Aus den Einzeldatensätzen muss die Relation mit dem überregionalen WestfalenTarif (von Tarifgebiet – nach Tarifgebiet mit allen Fahrtabschnitten und den darauf geleisteten Personenkilometer) hervorgehen.
Die Ergebnisse der Erhebung müssen fachgerecht hochgerechnet und differenziert nach Linien auswertbar sein.
Die Erhebungsdaten müssen in dem Schnittstellenformat gemäß Anlage 5e.2 übergeben werden. Zähldaten aus Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) müssen nach den Vorgaben der VDV Richtlinie 457 zertifiziert sein.
In einer Verkehrserhebung ist in Bezug auf den überregionalen WestfalenTarif die Befragung folgender Merkmale sicherzustellen:
Ticketart
Preisstufe
Aufgedruckte Verkaufsrelation (von Tarifgebiet – nach Tarifgebiet)
Ticketpreis
EAV-Code
Komplette Wegekette mit dem überregionalen WestfalenTarif
Ein- und Ausstiegshaltestelle auf dem Erhebungsfahrtabschnitt
ggf. davon abweichende Start- bzw. Zielhaltestelle
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alle Fahrtabschnitte zwischen dem Starttarifgebiet und dem Zieltarifgebiet mit Ein- und Ausstiegshaltestelle
genutztes Unternehmen und Linie (SPNV) und Verkehrsmittel (SPNV, SPFV, Tram, Bus) je Fahrtabschnitt mit Ein- oder Ausstieg im Gültigkeitsbereichs des überregionalen WestfalenTarifs
Für Fahrtabschnitte von der Starthaltestelle innerhalb des Starttarifgebiets (Zubringerverkehre) bzw. zur Zielhaltestelle innerhalb des Zieltarifgebiets (Abbringerverkehre) kann auf die Darstellung des Verkehrsmittels und der benutzten Linie verzichtet werden.
1.2 Zusammenführung und Auswertung der Erhebungsdaten
Es sind die Daten aus den zur Erhebung festgelegten Linien zu verwenden. Die Ergebnisse verschiedener Erhebungen sind durch die WestfalenTarif GmbH in einen einheitlichen Datenbestand zusammenzuführen. Dabei sind die Datensätze der Linienergebnisse aus mehreren verschiedenen Erhebungen mit dem Kehrwert der Anzahl der Erhebungen zu gewichten und die Entfernungswerke für die Ermittlung der Pkm hinzuzufügen. Die Auswertungen für die Einnahmenaufteilung erfolgen auf dem einheitlichen Datenbestand.
1.3 Rahmenbedingungen
Es ist vorgesehen, Erhebungsdaten ab 2020 alle zwei Jahre in die Einnahmenaufteilung einzubeziehen und dafür auszuwerten. Ziel ist es, Erhebungsdaten zumindest für alle SPNV- Linien zu ermitteln, die eine Tarifraumgrenze zwischen den fünf westfälischen Tarifräumen überschreiten. Die Erhebungsdaten sind bis zum 31.07. des darauffolgenden Jahres über die gemäß Anlage 5e.2 definierte Schnittstellenformate zur Verfügung zu stellen. Sollte sich herausstellen, dass der Termin voraussichtlich nicht gehalten werden kann, ist dies der WestfalenTarif GmbH frühzeitig mitzuteilen.
Die WestfalenTarif GmbH ist berechtigt, Plausibilitätsprüfungen für die durchzuführenden Erhebungen vorzunehmen.
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