Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5a
Aufteilung JobTicket Westfalen und
JobTicket Westfalen plus 2013 bis 2020
Gemäß Festlegung der AG Einnahmenaufteilung in Westfalen werden Einnahmen aus dem JobTicket Westfalen und dem JobTicket Westfalen plus für den Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.12.2020 nach folgendem Verfahren aufgeteilt:
20%
80%
Freizeitanteil Wohnort-Arbeitsort-Rela tion
20% der Einnahmen je Ticket werden 80% der Einnahmen je Ticket werden über die als Freizeitanteil abgespalten. Diese Wohnort-Arbeitsort-Relation verteilt. Dabei wird 20% werden anteilig an die geprüft, ob die angegebene Relation regional oder Tarifräume gegeben, die sie über ihr überregional ist. regionales Verfahren verteilen. Der Anteil, der einem Tarifraum zusteht, bemisst sich an seinen gemeldeten Einnahmen des JobTicket Westfalen und JobTicket Westfalen plus im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des JobTicket Westfalen und JobTicket Westfalen plus.
Aufteilung JobTicket 2013 bis 2020 / Stand: 11.05.2017 / Version 2.0 Seite 1 von 3
Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5a
Für die vorwiegend berufliche Nutzung des Tickets auf der erfassten Wohnort- Arbeitsort-Relation verbleiben nach Abzug eines Freizeitanteils von 20% noch 80% der Einnahmen aus dem Verkauf des JobTicket Westfalen. Für die weitere Einnahmenaufteilung werden die erfassten Wohnort-Arbeitsort- Relationen differenziert nach
a) Binnenrelationen regionaler Tarifräume (inkl. Kragen-/Übergangsrelationen im regionalen Tariffenster eines Tarifraumes), b) Westfälische Relationen zwischen zwei Tarifräumen (exkl. Kragen-/Übergangs- relationen), c) Relationen mit Wohnort und/oder Arbeitsort außerhalb Westfalens
Zu a) Binnenrelationen werden von der Umlegung 2016 gem. Anlage 5e.3 im Rahmen der westfälischen Einnahmenaufteilung nicht erfasst und können deshalb hierüber nicht aufgeteilt werden. Einnahmen aus diesen Relationen werden zur Aufteilung an den jeweiligen Tarifraum gegeben. Die Verteilung der Einnahmenanteile eines Tarifraumes auf seine Unternehmen obliegt diesem Tarifraum.
Zu b) Für westfälische Relationen wird zunächst der Erlösanteil 1 für den Vor- und Nachlauf des ÖSPV mittels des Aufteilungsschlüssels 1 gem. Anlage 5e je Tarifgebiet berechnet. Der Erlösanteil 2 für das Kernliniennetz wird anschließend relationsscharf mittels der Umlegung 2016 gem. Anlage 5e.3 für die Wohnort- Arbeitsort-Relation berechnet.
Der detaillierte Verfahrensansatz für die Datengenerierung ist durch die Arbeitsgruppen weiter zu erarbeiten.
Zu c) Einnahmen aus Tickets, bei denen ein Wohnort und/oder Arbeitsort außerhalb des Tarifraums Westfalen-Lippe angegeben ist, verbleiben im verkaufenden Tarifraum des Arbeitgebers (erste Priorität) oder des Wohnorts (zweite Priorität). Die Verteilung der Einnahmenanteile eines Tarifraumes auf seine Unternehmen obliegt diesem Tarifraum.
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Vertrag zur Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif Anlage 5a
Versionen
| Versionen | Stand | Sitzung | Änderung(en) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 19.01.2016 | Erstversion | |||||||||
| 2.0 | 11.05.2017 | Einarbeitung der Rückmeldungen aus Vertragsprüfung |
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