Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
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Arbeitskreis Einnahmenaufteilung
Hochstift
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Inhaltsverzeichnis Seite
Beschluss Nr. 1 vom 23.10.2013 (im Nachgang zum 22. Arbeitskreis) Geschäftsordnung des AK Einnahmenaufteilung Hochstift ................................................... 12
Beschluss Nr. 2 vom 21.01.2014 (24. Arbeitskreis) Besondere Fortschreibung ................................................................................................... 15
Beschluss Nr. 3 vom 05.03.2014 (25. Arbeitskreis) Westfalentarif (Grundlagen der Einnahmenaufteilung) ......................................................... 16
Beschluss Nr. 4 vom 05.03.2014 (25. Arbeitskreis) Westfalentarif (westfälische Ticketgattungen) ....................................................................... 17
Beschluss Nr. 5 vom 02.06.2014 (im Nachgang zum 26. Arbeitskreis) Anpassung der Geschäftsordnung des AK Einnahmenaufteilung Hochstift .......................... 18
Beschluss Nr. 6 vom 28.10.2014 (29. Arbeitskreis) Meldung der kassentechnischen Einnahmen 2013 an das Projektbüro Westfalentarif ......... 21
Beschluss Nr. 7 vom 10.12.2014 (30. Arbeitskreis) Absoluter Einnahmenanspruch 2012 und Aufteilungsschlüssel für die Einnahmen- aufteilung Hochstift ab 01.01.2012 ....................................................................................... 22
Beschluss Nr. 8 vom 28.01.2015 (im Nachgang zum 30. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung Seniorenticket Hochstift ...................................................................... 23
Beschluss Nr. 9 vom 28.01.2015 (im Nachgang zum 30. Arbeitskreis) Umgang mit der Preisstufe 0 ................................................................................................ 24
Beschluss Nr. 10 vom 28.01.2015 (im Nachgang zum 30. Arbeitskreis) Aufnahme neuer Partner ...................................................................................................... 25
Beschluss Nr. 11 vom 18.03.2015 (im Nachgang zum 31. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung Schüleraustauschprogramm „Allons plus loin“ .................................... 26
Beschluss Nr. 12 vom 18.03.2015 (im Nachgang zum 31. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket Westfalen ....................................................................... 27
Beschluss Nr. 13 vom 16.03.2015 (32. Arbeitskreis) Testierte Jahresmeldungen im Hochstift-Tarif ...................................................................... 28
Beschluss Nr. 14 vom 21.05.2015 (33. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung SeniorenTicket NRW .......................................................................... 29
Beschluss Nr. 15 vom 17.07.2015 (Umlaufbeschluss) Ausschreibung der Verkehrserhebung 2016 ......................................................................... 30
Beschluss Nr. 16 vom 27.08.2015 (34. Arbeitskreis) Absolute Einnahmenansprüche 2012 gemäß Sechser-Tarif ................................................. 31
Beschluss Nr. 17 vom 27.08.2015 (34. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung SeniorenTicket NRW .......................................................................... 32
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Beschluss Nr. 18 vom 23.09.2015 (35. Arbeitskreis) Vergabe der Verkehrserhebung 2016 ................................................................................... 33
Beschluss Nr. 19 vom 23.09.2015 (35. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket NRW zur Jugendkonferenz NRW 2012 .................. 34
Beschluss Nr. 20 vom 14.03.2016 (38. Arbeitskreis) Überregionale Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif in der Startphase ............................ 35
Beschluss Nr. 21 vom 14.03.2016 (38. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung NRW-Tarif: Pauschaler Ansatz …. ..................................................... 36
Beschluss Nr. 22 vom 14.03.2016 (38. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2015 .............................................................................. 37
Beschluss Nr. 23 vom 14.03.2016 (38. Arbeitskreis) Zuordnung der Relationen im Übergang Sechser-Hochstift zu einer Einnahmenaufteilung …. ...................................................................................................... 38
Beschluss Nr. 24 vom 10.06.2016 (40. Arbeitskreis) WestfalenTarif: Eckpunkte der Einnahmenaufteilung .......................................................... 39
Beschluss Nr. 25 vom 10.06.2016 (40. Arbeitskreis) Vertrag zur Regelung der Aufteilung der NRW-Tarif-Einnahmen .......................................... 40
Beschluss Nr. 26 vom 11.07.2016 (im Nachgang zum 40. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2016 .............................................................................. 41
Beschluss Nr. 27 vom 11.07.2016 (im Nachgang zum 40. Arbeitskreis) Fortschreibung 2014 ............................................................................................................ 42
Beschluss Nr. 28 vom 12.09.2016 (41. Arbeitskreis) Absoluter/relativer Einnahmenanspruch 2014 ...................................................................... 43
Beschluss Nr. 29 vom 14.10.2016 (im Nachgang zum 41. Arbeitskreis) Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW-Tarif (Stand 13.05.2016) ........................ 44
Beschluss Nr. 30 vom 11.11.2016 (42. Arbeitskreis) Absoluter/relativer Einnahmenanspruch 2014 ...................................................................... 45
Beschluss Nr. 31 vom 11.11.2016 (42. Arbeitskreis) Absolute Einnahmenansprüche 2014 gemäß Sechser-Tarif ................................................. 46
Beschluss Nr. 32 vom 11.11.2016 (42. Arbeitskreis) Fortschreibung Einnahmenaufteilung JobTickets gemäß Sechser-Tarif für die Jahre 2014 und 2015 ........................................................................................................... 47
Beschluss Nr. 33 vom 16.05.2017 (45. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung VRL-Abos/JobTickets 2014 und 2015 ................................................ 48
Beschluss Nr. 34 vom 15.06.2017 (im Nachgang zum 45. Arbeitskreis) Fortschreibung EA Hochstift 2015 ........................................................................................ 49
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Beschluss Nr. 35 vom 15.06.2017 (im Nachgang zum 45. Arbeitskreis) Einbindung neuer Brutto-Linien in die EA Hochstift .............................................................. 50
Beschluss Nr. 36 vom 15.06.2017 (im Nachgang zum 45. Arbeitskreis) Vertrag zur Aufteilung von Einnahmen im WestfalenTarif ..................................................... 51
Beschluss Nr. 37 vom 12.07.2017 (46. Arbeitskreis) Abschlagszahlungen mit Start WestfalenTarif ...................................................................... 52
Beschluss Nr. 38 vom 10.08.2017 (im Nachgang zum 46. Arbeitskreis) Aufteilung von Einnahmen aus Verkäufen des JobTicket Westfalen, FunTicket Westfalen und FunAbo Westfalen 2013 bis 2020 .................................................................................. 53
Beschluss Nr. 39 vom 19.12.2017 (47. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2017 .............................................................................. 54
Beschluss Nr. 40 vom 06.02.2018 (im Nachgang zum 47. Arbeitskreis) Anpassung der Meldefristen (H-Relationen) ........................................................................ 55
Beschluss Nr. 41 vom 06.02.2018 (im Nachgang zum 47. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung EinfachWeiterTicket .......................................................................... 56
Beschluss Nr. 42 vom 06.02.2018 (im Nachgang zum 47. Arbeitskreis) Anpassung der Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW-Tarif ............................. 57
Beschluss Nr. 43 vom 06.04.2018 (im Nachgang zum 48. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung Teilnehmerticket Jugend musiziert ..................................................... 58
Beschluss Nr. 44 vom 06.04.2018 (im Nachgang zum 48. Arbeitskreis) Anpassung der Einnahmenaufteilung Paderborn – Warburg als Basis für die Fortschreibung 2017 ............................................................................................................ 59
Beschluss Nr. 45 vom 20.04.2018 (49. Arbeitskreis) Absolute/relative Einnahmenansprüche 2016 ....................................................................... 60
Beschluss Nr. 46 vom 10.05.2018 (im Nachgang zum 49. Arbeitskreis) Absolute Einnahmenansprüche 2016 gemäß Sechser-Tarif ................................................. 61
Beschluss Nr. 47 vom 26.06.2018 (50. Arbeitskreis) Absolute/relative Einnahmenansprüche 2015 ....................................................................... 62
Beschluss Nr. 48 vom 26.06.2018 (50. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung 60plusAbo 2015 ................................................................................. 63
Beschluss Nr. 49 vom 26.06.2018 (50. Arbeitskreis) Absolute Einnahmenansprüche 2015 gemäß Sechser-Tarif ................................................. 64
Beschluss Nr. 50 vom 26.06.2018 (50. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung VRL-Abos/JobTickets 2016 ................................................................ 65
Beschluss Nr. 51 vom 26.06.2018 (50. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2018 .............................................................................. 66
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Beschluss Nr. 52 vom 19.07.2018 (im Nachgang zum 50. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung Sozialticket ......................................................................................... 67
Beschluss Nr. 53 vom 19.07.2018 (im Nachgang zum 50. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket SC Paderborn 2015/2016 .............................................. 68
Beschluss Nr. 54 vom 04.10.2018 (51. Arbeitskreis) Aufnahme der Abellio Rail NRW GmbH als neuen Partner der Einnahmenaufteilung .......... 69
Beschluss Nr. 55 vom 04.10.2018 (51. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung JobTickets gemäß Sechser-Tarif für das Jahr 2016 ........................... 70
Beschluss Nr. 56 vom 04.10.2018 (51. Arbeitskreis) Anpassung der Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW-Tarif .............................. 71
Beschluss Nr. 57 vom 30.10.2018 (im Nachgang zum 51. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket „Katholikentag Münster 2018“ ........................................ 72
Beschluss Nr. 58 vom 18.02.2019 (52. Arbeitskreis) Abrechnung JobTickets gemäß Sechser-Tarif/T-Preisstufen 2017 ....................................... 73
Beschluss Nr. 59 vom 18.02.2019 (52. Arbeitskreis) Abrechnung JobTickets/Abos gemäß VRL-Tarif/M-Preisstufen 2017 ................................... 74
Beschluss Nr. 60 vom 18.02.2019 (52. Arbeitskreis) KombiTicket zum Deutschen Wandertag in Detmold 2018 ................................................... 75
Beschluss Nr. 61 vom 18.02.2019 (52. Arbeitskreis) Anpassung des Vertrags zur NRW-Einnahmenaufteilung ..................................................... 76
Beschluss Nr. 62 vom 18.02.2019 (52. Arbeitskreis) Tarifkooperation mit dem Ring dt. Pfadfinderverbände NRW................................................ 77
Beschluss Nr. 63 vom 11.03.2019 (im Nachgang zum 52. Arbeitskreis) Verkehrserhebung SPNV 2020 ............................................................................................ 78
Beschluss Nr. 64 vom 11.03.2019 (im Nachgang zum 52. Arbeitskreis) Einbindung Brutto-Linien in die Einnahmenaufteilung Hochstift ............................................ 79
Beschluss Nr. 65 vom 02.04.2019 (53. Arbeitskreis) Fortschreibung EA Hochstift 2017 ........................................................................................ 80
Beschluss Nr. 66 vom 14.06.2019 (54. Arbeitskreis) Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus dem NRW-Tarif ............................................... 81
Beschluss Nr. 67 vom 14.06.2019 (54. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2019 .............................................................................. 82
Beschluss Nr. 68 vom 17.09.2019 (55. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket Lunapark ........................................................................ 83
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Beschluss Nr. 69 vom 25.10.2019 (im Nachgang zum 55. Arbeitskreis) Fortschreibung EA Hochstift 2018 ........................................................................................ 84
Beschluss Nr. 70 vom 21.01.2020 (57. Arbeitskreis) Aussetzen der Provisionsregelung ....................................................................................... 85
Beschluss Nr. 71 vom 21.01.2020 (57. Arbeitskreis) Schlüssel AzubiAbo Westfalen für vorläufige Antragsstellung 2019 und 2020 ...................... 86
Beschluss Nr. 72 vom 21.01.2020 (57. Arbeitskreis) Abschlagsregelung SemesterTicket NRW ............................................................................ 87
Beschluss Nr. 73 vom 21.08.2020 (59. Arbeitskreis) Fortschreibung EA Hochstift 2019 ........................................................................................ 88
Beschluss Nr. 74 vom 21.08.2020 (59. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket DHd-Konferenz 2020.............................................. 89
Beschluss Nr. 75 vom 22.09.2020 (im Nachgang zum 59. Arbeitskreis) Zuordnung Fun EinzelTicket ................................................................................................. 90
Beschluss Nr. 76 vom 02.10.2020 (60. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung FairTicket 2020 .................................................................................. 91
Beschluss Nr. 77 vom 02.10.2020 (60. Arbeitskreis) Abrechnung JobTickets M-Preisstufen 2018 ........................................................................ 93
Beschluss Nr. 78 vom 20.10.2020 (im Nachgang zum 60. Arbeitskreis) Vorziehen der Testatfrist 2020 im NRW-Tarif ....................................................................... 94
Beschluss Nr. 79 vom 09.11.2020 (61. Arbeitskreis) Fortschreibung EA Hochstift 2020 ........................................................................................ 95
Beschluss Nr. 80 vom 09.11.2020 (61. Arbeitskreis) Aufteilung von Einnahmen aus westfälischen KombiTickets 2019 ........................................ 96
Beschluss Nr. 81 vom 19.02.2021 (im Nachgang zum 62. Arbeitskreis) ÖPNV-Rettungsschirm (NRW-Tarif) ..................................................................................... 97
Beschluss Nr. 82 vom 19.02.2021 (im Nachgang zum 62. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket NRW 2019 ............................................................. 98
Beschluss Nr. 83 vom 12.03.2021 (63. Arbeitskreis) Aufteilung Ausgleichszahlung kostenfreier ÖPNV 2020 ........................................................ 99
Beschluss Nr. 84 vom 12.03.2021 (63. Arbeitskreis) Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Jahr 2020 ................................ 100
Beschluss Nr. 85 vom 12.03.2021 (63. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung eTarif Westfalen ............................................................................... 102
Beschluss Nr. 86 vom 12.03.2021 (63. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Dauerhafte Vertragsergänzungen (Testate) ..................................................... 103
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Beschluss Nr. 87 vom 12.03.2021 (63. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Absenkung Umsatzsteuersatz und EinfachWeiterTicket .................................. 104
Beschluss Nr. 88 vom 12.03.2021 (63. Arbeitskreis) Großkundenmodell SchönesJahrTicket NRW Abo ............................................................. 105
Beschluss Nr. 89 vom 21.04.2021 (64. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung SchülerTicket Westfalen ................................................................... 106
Beschluss Nr. 90 vom 07.06.2021 (65. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2018, 2019, 2020 ....................................................... 107
Beschluss Nr. 91 vom 07.06.2021 (65. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung JobTickets/Abos M-Preisstufen 2020 ............................................... 108
Beschluss Nr. 92 vom 07.06.2021 (65. Arbeitskreis) Schlüssel endgültige Beantragung Corona-Rettungsschirm ............................................... 109
Beschluss Nr. 93 vom 07.06.2021 (65. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AzubiAbo Westfalen 2020 ................................................................ 110
Beschluss Nr. 94 vom 07.06.2021 (65. Arbeitskreis) Vereinfachte Aufteilung von Einnahmen aus Kragenrelationen auf die beteiligten Tarifgemeinschaften für 2020 (Corona-Rettungsschirm) .................................................... 111
Beschluss Nr. 95 vom 25.08.2021 (66. Arbeitskreis) Aufteilung Ausgleichszahlung kostenfreier ÖPNV 2021 ...................................................... 112
Beschluss Nr. 96 vom 25.08.2021 (66. Arbeitskreis) Anpassung Richtlinie NRW-Tarif und Schnittstellenbeschreibungen (eTarif NRW) ............. 113
Beschluss Nr. 97 vom 04.10.2021 (67. Arbeitskreis) Ergänzungen und Anpassungen des Vertrags zur Aufteilung der NRW-Tarif-Einnahmen (eTarif NRW) ...................................................................................................................... 114
Beschluss Nr. 98 vom 18.01.2022 (68. Arbeitskreis) Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2021 ................... 115
Beschluss Nr. 99 vom 18.01.2022 (68. Arbeitskreis) Schlüssel für 2021 .............................................................................................................. 117
Beschluss Nr. 100 vom 18.01.2022 (68. Arbeitskreis) Aufnahme der National Express Rail GmbH ....................................................................... 118
Beschluss Nr. 101 vom 18.01.2022 (68. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung NRW-eTarif im Einführungszeitraum ................................................ 119
Beschluss Nr. 102 vom 11.03.2022 (69. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung FairTicket 2021 ................................................................................ 120
Beschluss Nr. 103 vom 11.03.2022 (69. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung JobTickets/Abos M-Preisstufen 2019 ............................................... 122
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Beschluss Nr. 104 vom 11.03.2022 (69. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung JobTickets/Abos M-Preisstufen 2021 ............................................... 123
Beschluss Nr. 105 vom 11.03.2022 (69. Arbeitskreis) Schnittstellenbeschreibung Vertriebsdatenmeldung für die eTarife in NRW ....................... 124
Beschluss Nr. 106 vom 11.03.2022 (69. Arbeitskreis) Berücksichtigung Mindererlösausgleich für die eTarife in NRW beim Corona-Rettungs- schirm 2021 ........................................................................................................................ 125
Beschluss Nr. 107 vom 03.05.2022 (70. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn (Spielzeit 2021/2022) .................... 126
Beschluss Nr. 108 vom 03.05.2022 (70. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2022 ............................................................................ 128
Beschluss Nr. 109 vom 03.05.2022 (70. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AzubiAbo Westfalen 2021 ................................................................ 129
Beschluss Nr. 110 vom 29.06.2022 (71. Arbeitskreis) Aufnahme der Transdev Hannover GmbH.......................................................................... 130
Beschluss Nr. 111 vom 29.06.2022 (71. Arbeitskreis) Aufteilung Zuscheidungen überregionaler WestfalenTarif ................................................... 131
Beschluss Nr. 112 vom 09.09.2022 (72. Arbeitskreis) Aufteilung Ausgleichszahlung kostenfreier ÖPNV 2022 ...................................................... 132
Beschluss Nr. 113 vom 09.09.2022 (72. Arbeitskreis) Adventsmarkt Borchen 2022 .............................................................................................. 133
Beschluss Nr. 114 vom 21.10.2022 (im Nachgang zum 73. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2021 ........................................................................... 134
Beschluss Nr. 115 vom 14.11.2022 (74. Arbeitskreis) Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2022 ................... 135
Beschluss Nr. 116 vom 10.03.2023 (75. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung FairTicket 2022 ................................................................................ 137
Beschluss Nr. 117 vom 10.03.2023 (75. Arbeitskreis) Schlüssel AzubiAbo Westfalen 2022 .................................................................................. 139
Beschluss Nr. 118 vom 10.03.2023 (75. Arbeitskreis) Abrechnung TeilnehmerTicket NRW („Aktion Friedenslicht 2022“) ..................................... 140
Beschluss Nr. 119 vom 27.04.2023 (76. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2023 ............................................................................ 141
Beschluss Nr. 120 vom 17.05.2023 (im Nachgang zum 76. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2022 ........................................................................... 142
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Beschluss Nr. 121 vom 27.04.2023 (76. Arbeitskreis) Anpassungen Dokumente NRW-Tarif ................................................................................. 143
Beschluss Nr. 122 vom 12.06.2023 (77. Arbeitskreis) Abrechnungsrichtlinie T-Preisstufen ................................................................................... 144
Beschluss Nr. 123 vom 12.06.2023 (77. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn Spielzeit 2022/2023 ....................... 149
Beschluss Nr. 124 vom 12.06.2023 (77. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket zur Joint MEC and TEI Conference 2023 ............. 151
Beschluss Nr. 125 vom 28.07.2023 (im Nachgang zum 77. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket Landesgartenschau Höxter .......................................... 152
Beschluss Nr. 126 vom 31.07.2023 (78. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung Abos M-Preisstufen und Kragenrelationen M JobTicket 2022 .......... 153
Beschluss Nr. 127 vom 31.07.2023 (78. Arbeitskreis) Schlüssel zur Aufteilung von Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2022 ............................................................................. 154
Beschluss Nr. 128 vom 07.09.2023 (79. Arbeitskreis) Aufteilung Einnahmenanteil KombiTickets Westfalen 2022 ................................................ 155
Beschluss Nr. 129 vom 07.09.2023 (79. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Vorziehen der Testatfrist für das Kalenderjahr 2023 ........................................ 156
Beschluss Nr. 130 vom 11.10.2023 (82. Arbeitskreis) Aufteilungsschlüssel Hochstift 2022 (Schlüssel 2022) ........................................................ 157
Beschluss Nr. 131 vom 11.10.2023 (82. Arbeitskreis) Aufteilungsschlüssel Binnenverkehr Paderborn 2022 ......................................................... 158
Beschluss Nr. 132 vom 22.11.2023 (83. Arbeitskreis) Adventsmarkt Borchen 2023 .............................................................................................. 159
Beschluss Nr. 133 vom 22.11.2023 (83. Arbeitskreis) Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2023 ................... 160
Beschluss Nr. 134 vom 11.03.2024 (86. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung FairTicket 2023 ................................................................................ 162
Beschluss Nr. 135 vom 11.03.2024 (86. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2023 ........................................................................... 164
Beschluss Nr. 136 vom 11.03.2024 (86. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn Spielzeit 2023/2024 ....................... 165
Beschluss Nr. 137 vom 11.03.2024 (86. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung NRW-Tarif 2023 und 2024................................................................ 167
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Beschluss Nr. 138 vom 11.03.2024 (86. Arbeitskreis) eTarife in NRW: Vertriebsdatenschnittstelle und Testat 2023 der DB Regio AG ................. 168
Beschluss Nr. 139 vom 13.05.2024 (88. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2024 bis 2026 .............................................................. 169
Beschluss Nr. 140 vom 26.06.2024 (89. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung ÖPNV-Ticket IntercityHotel Paderborn ............................................. 170
Beschluss Nr. 141 vom 26.06.2024 (89. Arbeitskreis) Anpassung Vertriebsdatenschnittstelle NRW-e-Tarif .......................................................... 171
Beschluss Nr. 142 vom 03.09.2024 (90. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung Abos M-Preisstufen und Kragenrelationen M JobTicket 2023 .......... 172
Beschluss Nr. 143 vom 03.09.2024 (90. Arbeitskreis) Schlüssel zur Aufteilung von Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2023 ............................................................................. 173
Beschluss Nr. 144 vom 25.09.2024 (91. Arbeitskreis) Adventsmarkt Borchen 2024 .............................................................................................. 174
Beschluss Nr. 145 vom 11.11.2024 (92. Arbeitskreis) Aufteilungsschlüssel Hochstift 2023 (Schlüssel 2023) ........................................................ 175
Beschluss Nr. 146 vom 22.01.2025 (94. Arbeitskreis) Aufteilung der nachgemeldeten Einnahmen der eurobahn für das Jahr 2019 ..................... 176
Beschluss Nr. 147 vom 22.01.2025 (94. Arbeitskreis) Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2024 ................... 177
Beschluss Nr. 148 vom 22.01.2025 (94. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Vorziehen der Testatfrist für das Kalenderjahr 2024 ........................................ 179
Beschluss Nr. 149 vom 26.02.2025 (95. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Einnahmenaufteilung NRW-Tarif 2025 ............................................................. 180
Beschluss Nr. 150 vom 26.02.2025 (95. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Vorabzuscheidungen aus dem Deutschlandticket für den Deutschlandtarif ..... 181
Beschluss Nr. 151 vom 17.03.2025 (96. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung FairTicket 2024 ................................................................................ 182
Beschluss Nr. 152 vom 17.03.2025 (96. Arbeitskreis) Aufteilung Nachmeldungen eurobahn 2020, 2021 und 2022 .............................................. 184
Beschluss Nr. 153 vom 17.03.2025 (96. Arbeitskreis) Aufteilung Einnahmen Deutschlandsemesterticket Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 ...................................................................................................... 185
Beschluss Nr. 154 vom 05.05.2025 (98. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2024 ........................................................................... 186
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Beschluss Nr. 155 vom 05.05.2025 (98. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn Spielzeit 2024/2025 ....................... 187
Beschluss Nr. 156 vom 05.05.2025 (98. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung ÖPNV-Ticket IntercityHotel Paderborn 2025 .................................... 189
Beschluss Nr. 157 vom 05.05.2025 (98. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket zum ND-Kongress 2025 in Paderborn .................. 190
Beschluss Nr. 158 vom 06.06.2025 (im Nachgang zum 98. Arbeitskreis) Aufteilungsschlüssel Hochstift 2024 (Fortschreibung 2024) ................................................ 191
Beschluss Nr. 159 vom 17.06.2025 (99. Arbeitskreis) Einnahmenaufteilung Abos M-Preisstufen und Kragenrelationen M JobTicket 2024 .......... 192
Beschluss Nr. 160 vom 17.06.2025 (99. Arbeitskreis) Schlüssel zur Aufteilung von Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2024 ............................................................................. 193
Beschluss Nr. 161 vom 15.09.2025 (100. Arbeitskreis) Aufteilung Nachmeldungen eurobahn 2020, 2021 und 2022 .............................................. 194
Beschluss Nr. 162 vom 10.11.2025 (101. Arbeitskreis) Aufteilung Nachmeldungen eurobahn 2018 ........................................................................ 195
Beschluss Nr. 163 vom 10.11.2025 (101. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Anpassung Schnittstellenbeschreibung für die Einnahmen- und Verkaufsmeldung ............................................................................................................... 196
Beschluss Nr. 164 vom 10.11.2025 (101. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Anpassung Schnittstellenbeschreibung für die Vertriebsdatenmeldung im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW .......................................................................... 197
Beschluss Nr. 165 vom 10.11.2025 (101. Arbeitskreis) Schlüssel Aufteilung Einnahmen Deutschlandsemesterticket (Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 und Korrektur Sommersemester 2025)................. 198
Beschluss Nr. 166 vom 08.12.2025 (im Nachgang zum 101. Arbeitskreis) Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2025 ................... 199
Beschluss Nr. 167 vom 27.01.2026 (102. Arbeitskreis) Aufteilungsschlüssel Hochstift 2025 (Fortschreibung 2025) ................................................ 201
Beschluss Nr. 168 vom 27.01.2026 (102. Arbeitskreis) Adventsmarkt Borchen 2025 .............................................................................................. 202
Beschluss Nr. 169 vom 27.01.2026 (102. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Vorziehen der Testatfrist .................................................................................. 203
Beschluss Nr. 170 vom 27.01.2026 (102. Arbeitskreis) NRW-Tarif: Anpassung Schnittstellenbeschreibung für die Vertriebsdatenmeldung im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW .......................................................................... 204
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Beschluss Nr. 1: Geschäftsordnung des AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Einstimmig beschlossen am 23.10.2013 im Nachgang zum 22. Arbeitskreis: Durch Ver- sand per Protokoll ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist
§ 1 Grundsatz
Im Arbeitskreis Einnahmenaufteilung Hochstift werden gemäß § 3 Absatz 2 des „Vertrags zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift- Tarif“ die grundsätzlichen Belange der Einnahmenaufteilung geregelt.
§ 2 Zusammensetzung des Arbeitskreises
(1) Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung Hochstift setzt sich grundsätzlich aus den Vertrags- partnern der Einnahmenaufteilung zusammen. Vertragspartner, die nicht an der Durchfüh- rung der Einnahmenaufteilung im Hochstift-Tarif gemäß Punkt 1 Absatz 1 der Richtlinie zur Einnahmenaufteilung im Hochstift-Tarif teilnehmen, verzichten damit auch auf die Mitgliedschaft und das Stimmrecht im Arbeitskreis Einnahmenaufteilung. Über den Verzicht eines Vertragspartners auf Teilnahme an der Durchführung der Einnahmenaufteilung ent- scheidet der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung auf Antrag des Vertragspartners.
(2) Jeder Vertragspartner gemäß Absatz 1 benennt ein ordentliches Mitglied. Darüber hinaus wird ein persönlicher Vertreter benannt. Stimmberechtigt ist jeweils nur das ordentliche Mitglied oder dessen Vertreter.
(3) Die Sitzungsleitung des Arbeitskreises Einnahmenaufteilung Hochstift obliegt der Verkehrs- Servicegesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) als Clearingstelle. Die Clearingstelle ist nicht stimmberechtigt.
§ 3 Aufgaben des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
Fortschreibung der Einnahmenaufteilung (Aktualisierung der Einnahmenschlüssel, besondere Fortschreibung), Erarbeitung von Verfahren und Konzepten im Zusammenhang mit der Einnahmen- aufteilung, ggf. Einberufung des Kontrollgremiums, ggf. Abmahnung eines Vertragspartners gemäß § 9 Absatz 1 des Vertrags zur Ein- nahmenaufteilung im Hochstift-Tarif, weitere Aufgaben gemäß dem Vertrag zur Einnahmenaufteilung im Hochstift-Tarif.
§ 4 Aufgaben der Clearingstelle
(1) Die Clearingstelle hat im Rahmen des Arbeitskreises im Wesentlichen die folgenden Auf- gaben:
Vorschläge für Beratungsthemen und Festlegung von Ort und Termin der Sitzungen, Thematische/fachliche Vorbereitung der einzelnen Tagesordnungspunkte; ggf. Er- stellung von Sitzungs- und Beschlussvorlagen, Einladung der ordentlichen Mitglieder (nachrichtlich deren Stellvertreter) inklusive Versand der Tagesordnung und ggf. Sitzungs- bzw. Beschlussvorlagen per E-Mail möglichst 14 und spätestens 7 Kalendertage vor dem Sitzungstermin, Moderation der Sitzungen,
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Protokollführung, Abstimmung des Protokolls und Versand des Protokolls per E-Mail (Protokolle erhalten alle ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter).
(2) Die Clearingstelle kann Teile dieser Aufgaben nach Zustimmung im Arbeitskreis zeitlich befristet ganz oder teilweise einem Dritten übertragen.
§ 5 Sitzungen des Arbeitskreises
(1) Die Termine für die Sitzungen des Arbeitskreises Einnahmenaufteilung finden regelmäßig alle zwei Monate am jeweils ersten Dienstag statt. Davon kann abgewichen werden, wenn sich alle Mitglieder in der vorherigen Sitzung auf einen anderen Termin oder den Ausfall des Sitzungstermins einigen. Darüber hinaus kann der Arbeitskreis auf Anforderung eines Mitglieds oder auf Vorschlag der Clearingstelle zusammentreten.
(2) Die jeweilige Tagesordnung, ggf. unter Hinzunahme aktueller Themen, wird zu Beginn der Sitzung durch alle anwesenden Mitglieder bestätigt.
(3) Die Sitzungen des Arbeitskreises sind nicht öffentlich.
(4) Der Arbeitskreis oder die Sitzungsleitung kann zeitlich befristet in Einzelfällen Gäste und Sachverständige hinzuziehen.
§ 6 Beschlussfassung des Arbeitskreises
(1) Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Ar- beitskreises mit einer Frist von möglichst 14 und mindestens 7 Kalendertagen geladen wur- den (Terminabstimmung siehe § 5 Absatz 1) und mindestens die Hälfte der stimmbe- rechtigten Mitglieder sowie die Sitzungsleitung anwesend sind.
(2) Schriftliche Stimmübertragungen auf andere Arbeitskreismitglieder sind möglich und zählen mit zur Anwesenheit. Diese sind im Vorfeld der Sitzung z. B. per E-Mail bei der Clea- ringstelle anzuzeigen.
(3) Ist der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung nicht beschlussfähig, so kann frühestens nach weiteren 7 Tagen eine neue Sitzung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden. Der Arbeitskreis ist dann unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
(4) Beschlüsse werden im Arbeitskreis Einnahmenaufteilung auf Grundlage vorab versandter Beschlussvorlagen gemäß § 4 Absatz 1 von den stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gefasst. Die stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gemäß § 2 Absatz 2 haben jeweils eine Stimme; schriftliche Stimmübertragungen finden dabei Berücksichtigung.
(5) In der Sitzung einstimmig formulierte Beschlussfassungen ohne vorab versandte Be- schlussvorlagen werden mit dem Protokoll der Sitzung an alle Mitglieder versandt, die Beschlüsse werden gültig, wenn ihnen von keinem Mitglied innerhalb von 14 Kalendertagen ab Versanddatum des Protokolls der Sitzung schriftlich gegenüber der Clearingstelle widersprochen wurde.
(6) Bei Entscheidungen gemäß § 9 des Vertrags zur Einnahmenaufteilung besitzt das Mitglied, welches gegen die Regularien des Vertrags verstoßen hat, kein Stimmrecht.
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§ 7 Kontrollgremium
(1) Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung kann ein Kontrollgremium zur Klärung besonderer Sachverhalte einberufen. Das Kontrollgremium besteht aus einem Vertreter der Schienen- verkehrsunternehmen und einem Vertreter der Busunternehmen sowie einem Vertreter der Clearingstelle.
(2) Das Kontrollgremium berichtet dem Arbeitskreis Einnahmenaufteilung über die Ergebnisse der Prüfung.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Über die Geschäftsordnung sowie Änderungen entscheiden alle stimmberechtigten Mit- glieder des Arbeitskreises Einnahmenaufteilung einstimmig.
(2) Diese Geschäftsordnung tritt mit Unterzeichnung des Vertrags zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift-Tarif in Kraft.
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Beschluss Nr. 2: Besondere Fortschreibung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.01.2014 (24. Arbeitskreis)
Für die Kalenderjahre 2014 und 2015 erfolgen besondere Fortschreibungen.
Für die besondere Fortschreibung im Hochstift-Tarif werden 2014 die Veränderungen der Nach- frage im Hochstift-Tarif - ausgedrückt durch die Größe Pkm - auf den Linien RB 72, RB 74, RE 82, RB 84 und RB 85 auf Basis der Verkehrserhebungen 2014 (ggü. der Nachfrage in den Verkehrserhebungen 2012) berücksichtigt. Die Nachfrage auf den 2014 nicht erhobenen Linien wird als konstant angenommen. Die sich für die Gesamtnachfrage je EVU ergebenden Verände- rungen werden prozentual auf die Einnahmen (Basis 2012) übertragen und daraus neue Schlüssel gebildet („fortgeschrieben“). Die neuen Schlüssel kommen für die endgültige Abrech- nung der Einnahmen 2014 zur Anwendung.
Für die besondere Fortschreibung der im Tarifraum Hochstift erzielten Einnahmen aus der Kra- genregelung des Tarifs „Der Sechser“ werden 2014 die Veränderungen der Nachfrage im Hoch- stift-Tarif - ausgedrückt durch die Größe Pkm - auf den Linien RB 72, RB 74 und RE 82 auf Basis der Verkehrserhebungen 2014 (ggü. der Nachfrage in den Verkehrserhebungen 2012) berück- sichtigt. Der prozentuale Wert der Nachfrageveränderung wird direkt auf einen rechnerischen Einnahmenanspruch 2012 übertragen (Zwischengröße), welcher dann entsprechend der Regelfortschreibung für das Jahr 2014 fortgeschrieben wird. [Anmerkung zur Erläuterung: Regelfortschreibung anhand der zwei Faktoren Entwicklung Verkaufszahlen im HST und Preisentwicklung im „Sechser“]
Die besondere Fortschreibung der Aufteilung der Einnahmen im Hochstift-Tarif und der im Tarif- raum Hochstift erzielten Einnahmen aus der Kragenregelung des Tarifs „Der Sechser“ für das Jahr 2015 erfolgt analog der jeweiligen Verfahren für 2014, jedoch nur unter Berücksichtigung von Nachfrageveränderungen im jeweiligen Tarif auf der Linie RB 74.
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Beschluss Nr. 3: Westfalentarif – Grundlagen der Einnahmenaufteilung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 05.03.2014 (25. Arbeitskreis)
a) Im Zusammenhang mit der Einführung des Westfalentarifes wird kein Anlass für eine Ände- rung der Einnahmenaufteilung in den Relationen der bisherigen Gemeinschaftstarife ge- sehen.
b) Demgegenüber besteht für Relationen, welche aus dem NRW-Tarif in den Gemeinschafts- tarif im Raum Westfalen-Lippe überführt werden, die Notwendigkeit, mit gutachterlicher Un- terstützung ein nutzerorientiertes Verfahren mit dem Ziel zu entwickeln, dass sich die wirt- schaftliche Gesamtsituation je erlösverantwortlichen VU/AT nicht verschlechtert.
c) Dabei ist zu prüfen, ob sich die Anwendung des neuen Verfahrens auch für Relationen an- bietet, die aufgrund der Tatsache, dass längere Streckenabschnitte im ÖSPV zurückgelegt werden, heute nicht durch den NRW-Tarif erfasst sind. Gleiches gilt für die sogenannten „Lückenschlüsse“ (zwei oder mehrere SPNV-Fahrtabschnitte, die mithilfe des ÖSPV verbunden werden).
d) Die Verfahrensweise für neu hinzukommende Relationen im Nahbereich, für welche bislang zwei oder mehrere Tickets benötigt werden, wird im Rahmen der durch die Tarifgeschäfts- stellen betreuten Regionalgruppen erörtert. Dabei handelt es sich um reine ÖSPV-Rela- tionen. Die Regionalgruppen unterbreiten einen Vorschlag, ob solche Relationen einer regio- nalen Einnahmenaufteilung oder der neu zu entwickelnden westfälischen Einnahmenauf- teilung zugeordnet werden.
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Beschluss Nr. 4: Westfalentarif – Einnahmenaufteilung der westfälischen Ticket- gattungen
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 05.03.2014 (25. Arbeitskreis)
a) Die Einnahmen aus den westfalenweit gültigen Ticketangeboten „FunTicket Westfalen“, „JobTicket Westfalen“ und „JobTicket Westfalen 1. Klasse Aufpreis“ verbleiben vorläufig bei demjenigen Unternehmen, welches sie verkauft hat. Sobald die westfälische Einnahmenauf- teilung feststeht, werden diese Umsätze auf Basis des neuen Verfahrens endgültig zuge- wiesen.
b) Um hierfür eine Basis zu schaffen, melden die Tarifgeschäftsstellen dem Projektbüro West- falentarif die entsprechenden Umsätze. Für das „JobTicket Westfalen“ und das „JobTicket Westfalen 1. Klasse Aufpreis“ werden dem Projektbüro Westfalentarif jährlich Relationslisten zur Verfügung gestellt, welche adressscharf Wohnort und Arbeitsort des Kunden enthalten.
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Beschluss Nr. 5: Anpassung der Geschäftsordnung des AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Einstimmig beschlossen am 02.06.2014 im Nachgang zum 26. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
§ 1 Grundsatz
Im Arbeitskreis Einnahmenaufteilung Hochstift werden gemäß § 3 Absatz 2 des „Vertrags zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift- Tarif“ die grundsätzlichen Belange der Einnahmenaufteilung geregelt.
§ 2 Zusammensetzung des Arbeitskreises
(1) Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung Hochstift setzt sich grundsätzlich aus den Vertrags- partnern der Einnahmenaufteilung zusammen. Vertragspartner, die nicht an der Durchfüh- rung der Einnahmenaufteilung im Hochstift-Tarif gemäß Punkt 1 Absatz 1 der Richtlinie zur Einnahmenaufteilung im Hochstift-Tarif teilnehmen, verzichten damit auch auf die Mitgliedschaft und das Stimmrecht im Arbeitskreis Einnahmenaufteilung. Über den Verzicht eines Vertragspartners auf Teilnahme an der Durchführung der Einnahmenaufteilung ent- scheidet der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung auf Antrag des Vertragspartners.
(2) Jeder Vertragspartner gemäß Absatz 1 benennt ein ordentliches Mitglied. Darüber hinaus wird ein persönlicher Vertreter benannt. Stimmberechtigt ist jeweils nur das ordentliche Mitglied oder dessen Vertreter.
(3) Die Sitzungsleitung des Arbeitskreises Einnahmenaufteilung Hochstift obliegt der Verkehrs- Servicegesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) als Clearingstelle. Die Clearingstelle ist nicht stimmberechtigt.
§ 3 Aufgaben des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung hat im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
Fortschreibung der Einnahmenaufteilung (Aktualisierung der Einnahmenschlüssel, besondere Fortschreibung), Erarbeitung von Verfahren und Konzepten im Zusammenhang mit der Einnahmen- aufteilung, ggf. Einberufung des Kontrollgremiums, ggf. Abmahnung eines Vertragspartners gemäß § 9 Absatz 1 des Vertrags zur Ein- nahmenaufteilung im Hochstift-Tarif, weitere Aufgaben gemäß dem Vertrag zur Einnahmenaufteilung im Hochstift-Tarif.
§ 4 Aufgaben der Clearingstelle
(1) Die Clearingstelle hat im Rahmen des Arbeitskreises im Wesentlichen die folgenden Auf- gaben:
Vorschläge für Beratungsthemen und Festlegung von Ort und Termin der Sitzungen, Thematische/fachliche Vorbereitung der einzelnen Tagesordnungspunkte; ggf. Er- stellung von Sitzungs- und Beschlussvorlagen, Einladung der ordentlichen Mitglieder (nachrichtlich deren Stellvertreter) inklusive Versand der Tagesordnung und ggf. Sitzungs- bzw. Beschlussvorlagen per E-Mail möglichst 14 und spätestens 7 Kalendertage vor dem Sitzungstermin,
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Moderation der Sitzungen, Protokollführung, Abstimmung des Protokolls und Versand des Protokolls per E-Mail (Protokolle erhalten alle ordentlichen Mitglieder und deren Vertreter).
(2) Die Clearingstelle kann Teile dieser Aufgaben, vorbehaltlich einer Zustimmung des Arbeits- kreises, zeitlich befristet ganz oder teilweise einem Dritten übertragen. Die Zustimmung des Arbeitskreises erfolgt per Beschluss nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung.
§ 5 Sitzungen des Arbeitskreises
(1) Die Termine für die Sitzungen des Arbeitskreises Einnahmenaufteilung finden regelmäßig alle zwei Monate am jeweils ersten Dienstag statt. Davon kann abgewichen werden, wenn sich alle Mitglieder in der vorherigen Sitzung auf einen anderen Termin oder den Ausfall des Sitzungstermins einigen. Darüber hinaus kann der Arbeitskreis auf Anforderung eines Mitglieds oder auf Vorschlag der Clearingstelle zusammentreten.
(2) Die jeweilige Tagesordnung, ggf. unter Hinzunahme aktueller Themen, wird zu Beginn der Sitzung durch alle anwesenden Mitglieder bestätigt.
(3) Die Sitzungen des Arbeitskreises sind nicht öffentlich.
(4) Der Arbeitskreis oder die Sitzungsleitung kann zeitlich befristet in Einzelfällen Gäste und Sachverständige hinzuziehen.
§ 6 Beschlussfassung des Arbeitskreises
(1) Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Ar- beitskreises mit einer Frist von möglichst 14 und mindestens 7 Kalendertagen geladen wur- den (Terminabstimmung siehe § 5 Absatz 1) und mindestens die Hälfte der stimmbe- rechtigten Mitglieder sowie die Sitzungsleitung anwesend sind.
(2) Schriftliche Stimmübertragungen auf andere Arbeitskreismitglieder sind möglich und zählen mit zur Anwesenheit. Diese sind im Vorfeld der Sitzung z. B. per E-Mail bei der Clea- ringstelle anzuzeigen.
(3) Ist der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung nicht beschlussfähig, so kann frühestens nach weiteren 7 Tagen eine neue Sitzung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden. Der Arbeitskreis ist dann unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
(4) Beschlüsse werden im Arbeitskreis Einnahmenaufteilung auf Grundlage vorab versandter Beschlussvorlagen gemäß § 4 Absatz 1 von den stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gefasst. Die stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gemäß § 2 Absatz 2 haben jeweils eine Stimme; schriftliche Stimmübertragungen finden dabei Berücksichtigung.
(5) In der Sitzung einstimmig formulierte Beschlussfassungen ohne vorab versandte Be- schlussvorlagen werden mit dem Protokoll der Sitzung an alle Mitglieder versandt, die Beschlüsse werden gültig, wenn ihnen von keinem Mitglied innerhalb von 14 Kalendertagen ab Versanddatum des Protokolls der Sitzung schriftlich gegenüber der Clearingstelle widersprochen wurde. Im Falle eines von einem Unternehmen angezeigten Widerspruchs informiert die Clearingstelle alle Mitglieder des Arbeitskreises innerhalb von 14 Tagen darüber schriftlich.
(6) Bei Entscheidungen gemäß § 9 des Vertrags zur Einnahmenaufteilung besitzt das Mitglied, welches gegen die Regularien des Vertrags verstoßen hat, kein Stimmrecht.
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§ 7 Kontrollgremium
(1) Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung kann ein Kontrollgremium zur Klärung besonderer Sachverhalte einberufen. Das Kontrollgremium besteht aus einem Vertreter der Schienen- verkehrsunternehmen und einem Vertreter der Busunternehmen sowie einem Vertreter der Clearingstelle.
(2) Das Kontrollgremium berichtet dem Arbeitskreis Einnahmenaufteilung über die Ergebnisse der Prüfung.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Über die Geschäftsordnung sowie Änderungen entscheiden alle stimmberechtigten Mit- glieder des Arbeitskreises Einnahmenaufteilung einstimmig.
(2) Diese Geschäftsordnung tritt mit Unterzeichnung des Vertrags zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift-Tarif in Kraft.
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Beschluss Nr. 6: Meldung der kassentechnischen Einnahmen 2013 an das Projektbüro Westfalentarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 28.10.2014 (29. Arbeitskreis)
Die Verkehrsunternehmen (ohne DB Regio) stimmen der Meldung der Einnahmen durch die VPH zu.
Die zu meldenden Daten umfassen die kassentechnischen Einnahmen, Einnahmen aus Schul- wegkostenträgertickets, anteilige Einnahmen aus von der VPH verkauften Tickets (Abo, Job- Ticket, Fun JahresTicket) sowie Einnahmen aus den regionalen Semestertickets (nur Busunter- nehmen).
Die Daten werden wie folgt gemeldet:
- für alle Preisstufen insgesamt (relevante Umsätze zur Gestaltung der Tarifbestimmungen regional/westfälisch),
- für die Preisstufen W6 bis W12 (relevante Umsätze zur Preisgestaltung in den überregio- nalen Preisstufen), im Hochstift ist die Preisstufe 7 betroffen.
Die Daten der privaten Busunternehmen werden zusammengefasst gemeldet, ansonsten erfolgt die Meldung je Verkehrsunternehmen.
DB Regio (Bus und Schiene) werden von der VPH jeweils die eigenen Daten zur Meldung an das Projektbüro zur Verfügung gestellt.
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Beschluss Nr. 7: Absoluter Einnahmenanspruch 2012 und Aufteilungsschlüssel für die Einnahmenaufteilung Hochstift ab dem 01.01.2012
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.12.2014 (30. Arbeitskreis)
Absoluter/relativer Einnahmenanspruch 2012
| Pool A | Pool B | Pool C | gesamt | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pool Hochstift | 7.238.931,00 € | 4.449.975,00 € | 1.992.409,00 € | 13.681.315,00 € | ||||||||||
| Anspruch Bus | 5.456.788,00 € | 3.746.979,00 € | 1.720.618,00 € | 10.924.385,00 € | ||||||||||
| in % | 75,381% | 84,202% | 86,359% | 79,849% | ||||||||||
| Anspruch SPNV | 1.782.143,00 € | 702.996,00 € | 271.791,00 € | 2.756.930,00 € | ||||||||||
| in % | 24,619% | 15,798% | 13,641% | 20,151% | ||||||||||
| DB Regio AG, NRW | 1,306% | 1,432% | 0,990% | 1,301% | ||||||||||
| eurobahn | 6,376% | 4,047% | 4,151% | 5,294% | ||||||||||
| NordWestBahn | 14,949% | 9,047% | 6,834% | 11,848% | ||||||||||
| S-Bahn Hannover | 1,442% | 0,730% | 1,269% | 1,185% | ||||||||||
| WestfalenBahn | 0,546% | 0,542% | 0,397% | 0,523% | ||||||||||
| Summe SPNV | 24,619% | 15,798% | 13,641% | 20,151% |
| Pool A | Pool B | Pool C | abs. Anspruch gesamt | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | ||||||||||||||
| DB Regio NRW | 94.578,00 € | 5,307% | 63.737,00 € | 9,067% | 19.727,00 € | 7,258% | 178.042,00 € | ||||||||||||
| eurobahn | 461.572,00 € | 25,900% | 180.063,00 € | 25,614% | 82.701,00 € | 30,428% | 724.336,00 € | ||||||||||||
| NWB | 1.082.130,00 € | 60,721% | 402.595,00 € | 57,268% | 136.171,00 € | 50,101% | 1.620.896,00 € | ||||||||||||
| S 5 | 104.362,00 € | 5,856% | 32.500,00 € | 4,623% | 25.284,00 € | 9,303% | 162.146,00 € | ||||||||||||
| WFB | 39.501,00 € | 2,216% | 24.101,00 € | 3,428% | 7.908,00 € | 2,910% | 71.510,00 € | ||||||||||||
| Summe SPNV | 1.782.143,00 € | 100,000% | 702.996,00 € | 100,000% | 271.791,00 € | 100,000% | 2.756.930,00 € |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 8: Einnahmenaufteilung Seniorenticket Hochstift
Einstimmig beschlossen am 28.01.2015 im Nachgang zum 30. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Für den Zeitraum 01. April bis 31. Dezember 2015 findet die Aufteilung der Einnahmen aus den Preisstufen 2 (Region) und 7 des Seniorentickets anhand des Schlüssels aus der Verkehrser- hebung 2012 (fortgeschrieben anhand der VE 2014) für Pool B statt. Für denselben Zeitraum findet die Aufteilung der Einnahmen aus der Preisstufe Paderborn des Seniorentickets zunächst in Form vorläufiger Abschlagszahlungen statt: Die Einnahmen werden zu 99,7646 % dem Busbereich und zu 0,2354 % der NWB vorläufig zugeschieden (Basis: Aus- wertung der VE 2012 für Pool-B-Tickets mit Gültigkeit nur in PB). Nach Vorliegen der beschlossenen Schlüssel aus der Verkehrserhebung 2016 (vrsl. in 2017) fin- det eine rückwirkende Spitzabrechnung statt: Vom 01.04.2015 bis zum Zeitpunkt der Verdichtung werden die in den Abschlagszahlun- gen ermittelten Einnahmenanteile der NWB als endgültige absolute Einnahmenanteile de- finiert. Ab dem Zeitpunkt der Verdichtung wird der rel. Einnahmenanteil der NWB in Monats- schritten auf den Wert der VE 2016 angehoben (Wert wird zum Januar 2016 erreicht). Ausgangsniveau für diese schrittweise Anhebung ist der relative Einnahmenanteil der NWB auf Basis der Abschlagszahlungen für den Monat vor der Verdichtung. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Einnahmen aus allen Preisstufen des Seniorentickets dem Pool B zugeordnet. Dieser wird dann anhand des in der Verkehrserhebung 2016 ermittelten Schlüssels aufgeteilt.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 9: Umgang mit der Preisstufe 0
Einstimmig beschlossen am 28.01.2015 im Nachgang zum 30. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Für die Berechnung der Einnahmenaufteilung wird auch nach Einführung der Preisstufe 0 für das Stadtgebiet Paderborn - im Berechnungsschritt der Anteilsbildung von Übersteigern - die Preis- stufe 1 verwendet, wenn die Teilwege im Stadtgebiet entsprechend kurz sind. Für längere Teil- wege im Stadtgebiet kommen die Preise der Preisstufe 0 zur Anwendung.
Für die Berechnung des Wertes der aufzuteilenden Fahrt (ob Überstieg oder nicht) wird der tat- sächliche Preis, also bspw. im Binnenverkehr Paderborn der Preis der Preisstufe 0, angesetzt.
Beim e-Ticket wird das Preisverhältnis der Preisstufe 0 zu der Preisstufe 1 für EinzelTickets als Faktor auf das e-Ticket übertragen, um so einen e-Ticket-Preis für die Preisstufe 1 zu erhalten. Wenn das e-Ticket Preise (z. B. Erwachsene, ermäßigt) für die Preisstufe 1 in der Region hat, sind diese zu verwenden.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 10: Aufnahme neuer Partner
Einstimmig beschlossen am 28.01.2015 im Nachgang zum 30. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Die Aufnahme der neuen Vertragspartner go.on und Weser-Egge-Bus zum 01.07.2014 wird durch eine Anlage zum Vertrag zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus- und den Schienen- verkehrsunternehmen im Hochstift-Tarif vom 11.07.2013 geregelt.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 11: Einnahmenaufteilung Schüleraustauschprogramm „Allons plus loin“
Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung am 18.03.2015 im Nachgang zum 31. Ar- beitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt bei Enthaltung der NWB, für die Aufteilung der Einnahmen aus dem Schulprojekt “Allons plus loin“ den Schlüssel Pool A anzuwenden und die Einnahmen mit der nächsten Poolabrechnung abzurechnen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 12: Einnahmenaufteilung KombiTicket Westfalen
Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung am 18.03.2015 im Nachgang zum 31. Ar- beitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt bei Enthaltung der NWB, die Einnahmen der Ticketart „KombiTicket Westfalen“ bis zu einer Obergrenze von 1.000 Euro mit dem Schlüssel für Pool A abzurechnen. Einnahmen, die darüber hinausgehen, werden im Arbeitskreis zu Dis- kussion gestellt.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 13: Testierte Jahresmeldungen im Hochstift-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 16.03.2015 (32. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, dass jeder Vertragspartner des Vertrags zur Einnah- menaufteilung im Hochstift-Tarif vom 11.07.2013 der Clearingstelle für das Kalenderjahr spätes- tens bis zum 30. Juni des Folgejahres eine abschließend testierte Aufstellung der Einnahmen differenziert nach Fahrausweisarten und Preisstufen vorlegt. Diese ist erstmals für das Kalender- jahr 2015 vorzulegen.
28
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 14: Einnahmenaufteilung SeniorenTicket NRW
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.05.2015 (33. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die von der LAG E/A in der Sitzung am 24.03.2015 einstimmig empfohlene Konzeption zur Einnahmenaufteilung des SeniorenTickets NRW:
Behandlung wie SchönesJahrTicket NRW (SJT) Split ÖSPV / SPNV = 19,0 % / 81,0 % Aufteilungsverfahren ÖSPV wie SJT mit Anpassung des Verbund-Splits auf 52,1 % auf
Quellseite Anwendung für eine Einführungsphase von 2 Jahren Begleitende Marktforschung und Ermittlung der Größe der Nutzersegmente Wechsler aus NRW-PPT-Jahreskarte Wechsler aus NRW-RPT-Monatskarte Abo Wechsler aus Senioren-Verbundkarten Neukunden Aktualisierung der Kalkulation nach 2 Jahren Anpassung nur der Größe der Nutzersegmente Wechsler aus Senioren-Verbundkarten hälftig nach VRR- und hälftig nach VRS-
Ansatz Rückwirkende Anwendung
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 15: Ausschreibung der Verkehrserhebung 2016
Einstimmig ohne Enthaltungen mittels Umlaufbeschluss beschlossen am 17.07.2015
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt die Ausschreibung der Verkehrserhebung 2016 gemäß Leistungsbeschreibung mit Stand 06.07.2015.
30
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 16: Absolute Einnahmenansprüche 2012 gemäß Sechser-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.08.2015 (34. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt die nachfolgend aufgeführten Ergebnisse zur Aufteilung der Einnahmen aus dem Tarif „Der Sechser“ im Geltungsbereich des Hochstift-Tarif- raumes für das Jahr 2012.
Absolute Einnahmenansprüche (brutto) der EVU im Hochstift für das Kalenderjahr 2012
| Anspruch gegen | Summe | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DB AG | eurobahn | NWB | WFB | Pool Bus (VPH) | |||||||||||||||||
| nov hcurpsnA | SBH (S5) | - | - | - | - | 0,00 € | |||||||||||||||
| eurobahn | - | - | - | - | 0,00 € | ||||||||||||||||
| NWB | 145.117,00 € | 301,00 € | 1.031,00 € | 2.875,00 € | 149.324,00 € | ||||||||||||||||
| WFB | 81.419,00 € | 2.691,00 € | 3.796,00 € | 929,00 € | 88.835,00 € | ||||||||||||||||
| Summe | 226.536,00 € | 2.992,00 € | 3.796,00 € | 1.031,00 € | 3.804,00 € | 238.159,00 € |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 17: Einnahmenaufteilung SeniorenTicket NRW
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.08.2015 (34. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die von der LAG E/A in der Sitzung am 10.06.2015 einstimmig empfohlene Konzeption zur Einnahmenaufteilung des SeniorenTickets NRW:
Behandlung wie SchönesJahrTicket NRW (SJT) Split ÖSPV / SPNV = 19,5 % / 80,5 % Aufteilungsverfahren ÖSPV wie SJT mit Anpassung des Verbund-Splits auf 52,1 % auf
Quellseite Anwendung für eine Einführungsphase von 2 Jahren Begleitende Marktforschung und Ermittlung der Größe der Nutzersegmente Wechsler aus NRW-PPT-Jahreskarte Wechsler aus NRW-RPT-Monatskarte Abo Wechsler aus Senioren-Verbundkarten Neukunden Aktualisierung der Kalkulation nach 2 Jahren Anpassung nur der Größe der Nutzersegmente Wechsler aus Senioren-Verbundkarten hälftig nach VRR- und hälftig nach VRS-
Ansatz Rückwirkende Anwendung
32
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 18: Vergabe der Verkehrserhebung 2016
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 23.09.2015 (35. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die GVS - Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH gemäß Angebot vom 31.08.2015 mit der Durchführung der Verkehrs- erhebung 2016 zu beauftragen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 19: Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket NRW zur Jugend- konferenz NRW 2012
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 23.09.2015 (35. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, den auf den Bereich des Hochstifts entfallenden Brutto-Einnahmenanteil des TeilnehmerTickets NRW zur Jugendkonferenz NRW 2012 in Höhe von 25,26 Euro gemäß Schlüssel A aufzuteilen und mit der nächsten Poolabrechnung abzu- rechnen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 20: Überregionale Einnahmenaufteilung im WestfalenTarif in der Startphase
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 14.03.2016 (38. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt wie folgt:
- Mit der Einführung des WestfalenTarifs zum 1. August 2017 wird eine neue westfälische Ein- nahmenaufteilung für den überregionalen WestfalenTarif (ehemaliger NRW-Tarif) angewen- det. Im Rahmen dieses Beschlusses wird die Verfahrensweise für die Startphase – Deltaver- fahren – vom 01.08.2017 bis zum 31.12.2020 festgelegt.1
- Das Projektbüro Westfalentarif und die AG Einnahmenaufteilung werden beauftragt, die ver- tragliche Ausgestaltung auf Basis dieser Beschlussempfehlung und den Beschlüssen in den Tarifregionen und des NWL vorzubereiten. Weiterhin sind die Beschlussempfehlungen für das nachfolgende Einnahmenaufteilungsverfahren vorzubereiten.
- Der NWL sichert für die Startphase den erlösverantwortlichen Partnern des ÖSPV die Erlöse. Für die Zeit des Startmodells wird dabei geprüft, wie sich die Gesamteinnahmen der über- regionalen westfälischen Ebene entwickeln. Vermindern sich die Gesamteinnahmen, wird der NWL das Delta für die erlösverantwortlichen Partner des ÖSPV ausgleichen. Ziel ist, dass bei den im Startmodell fixierten Erlösanteilen des ÖSPV jeweils der Status Quo abgesichert ist. Bezugspunkt hierfür sind zunächst die fortgeschriebenen Erlöswerte auf Basis des Jahres 2012 gemäß NWL-Vorlage 302/15 vom 16.12.20152. Sollten die Erlöswerte 2016 vorliegen und angewendet werden, bedarf es eines erneuten Beschlusses im Verbundausschuss der WT GmbH. Zeigen sich auch nach dem Startmodell Härten bei einzelnen erlösverant- wortlichen Partnern des ÖSPV besteht eine Option auf Fortsetzung der Unterstützung durch den NWL für weitere drei Jahre.
- Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass eine einvernehmliche Lösung zwi- schen den erlösverantwortlichen Partnern des SPNV und dem NWL bezüglich einer Erlös- sicherung herbeigeführt wird.
- Zur Verfahrensweise nach der Startphase ab dem 01.01.2021 sind weitere Beschlüsse erfor- derlich, die in der AG Einnahmenaufteilung und in den Tarifräumen vorbereitet werden.
1 AK Tarife#39, Anlage 8 2 AK Tarife#39, Anlage 6
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 21: Einnahmenaufteilung NRW-Tarif: Pauschaler Ansatz
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 14.03.2016 (38. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt bezüglich der Einnahmenaufteilung für den ertüchtigten NRW-Tarif die vorläufige Umsetzung des pauschalen Ansatzes gemäß der Gutachterpräsen- tation IVV vom 10. Juni 2015. Nach Abschluss der neuen Detailberechnungen für die Teilsegmente „Abkürzungen“ und „Netzlücken“ soll der pauschale Ansatz rückwirkend durch ein endgültiges Verfahren ersetzt werden.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 22: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2015
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 14.03.2016 (38. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus Verkäufen des AnnenTickets 2015 in Höhe von insgesamt 18.243,00 Euro aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen: Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 23: Zuordnung der Relationen im Übergang Sechser-Hochstift zu einer Einnahmenaufteilung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 14.03.2016 (38. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die von der Regionalgruppe Sechser-Hochstift vorge- schlagene Zuordnung der Relationen im Übergang zwischen Sechser und Hochstift zur über- regionalen bzw. regionalen Einnahmenaufteilung ab Einführung des WestfalenTarifs.
Diese sieht vor, dass alle Relationen, die nicht bereits heute gemäß Sechser-Tarif tarifiert sind, der überregionalen Einnahmenaufteilung WestfalenTarif zugeordnet werden. Relationen, die ak- tuell gemäß Sechser-Tarif tarifiert sind, verbleiben bis zu einer Neuordnung der Einnahmen- aufteilung im Übergang zwischen Sechser und Hochstift in der regionalen Einnahmenaufteilung Sechser bzw. Hochstift.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 24: WestfalenTarif: Eckpunkte der Einnahmenaufteilung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.06.2016 (40. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt:
Block A Einnahmenaufteilung JobTicket Westfalen / JobTicket Westfalen plus für den Zeitraum 01.08.2013 – 31.12.2020
- Die Einnahmenaufteilung der JobTickets Westfalen / JobTickets Westfalen plus erfolgt für
den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.12.2020 gemäß den Ausführungen in Anlage A.
- Die Meldung der Einnahmen erfolgt gemäß den Regelungen zur Einnahmenmeldung, die in
Anlage C „Meldeverfahren“ festgehalten und Gegenstand des Beschlusses sind.
- Das Projektbüro WestfalenTarif und die WestfalenTarif GmbH werden beauftragt, die Ein-
nahmenaufteilungen zwischen den Partnern für die jeweiligen abrechnungsfähigen
Wirtschaftsjahre einzuleiten.
- Das Projektbüro WestfalenTarif wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen zu den Be-
schlüssen aus Block A in ein Gesamtvertragswerk zur überregionalen Einnahmenaufteilung
WestfalenTarif einfließen zu lassen.
Block B Einnahmenaufteilung überregionale Einnahmen des Westfalentarifs
- Die überregionale Einnahmenaufteilung wird ab Start WestfalenTarif am 01.08.2017 in die
folgenden drei Verfahren unterteilt:
a. Deltaverfahren (01.08.2017 – 31.12.2020)
b. Abfederungsverfahren
c. Finales Einnahmenaufteilungsverfahren
- Im Deltaverfahren werden die JobTickets/JobTickets plus Westfalen wie in Anlage A dar-
gestellt aufgeteilt.
- Das finale Einnahmenaufteilungsverfahren wird, wie in Anlage B beschrieben, angewendet.
Das Projektbüro wird zusammen mit den regionalen Tarifgeschäftsstellen und den erlösver-
antwortlichen Partnern beauftragt, die Eckpunkte zu einem endgültigen Verfahren bis zum
30.09.2016 zu vervollständigen.
- Für die Meldung der Einnahmen werden Eckpunkte zum Meldeverfahren festgelegt. Die
Eckpunkte befinden sich in Anlage C.
- Das Projektbüro WestfalenTarif wird beauftragt, die Verträge zur Anwendung des Tarifes und
zur Einnahmenaufteilung mit den westfälischen Nachbarräumen vorzubereiten.
- Die VPH übermittelt den Beschluss im Wortlaut an das Projektbüro Bielefeld, sodass eine
Gesamtdokumentation allen zukünftigen Gesellschaftern durch das Projektbüro zur Ver-
fügung gestellt werden kann.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 25: Vertrag zur Regelung der Aufteilung der NRW-Tarif-Einnahmen
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.06.2016 (40. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt den Vertrag zur Regelung der Aufteilung der NRW- Tarif-Einnahmen in der vorliegenden Version 0.11.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 26: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2016
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.07.2016 im Nachgang zum 40. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus Verkäufen des AnnenTickets 2016 aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwischen den betroffe- nen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen: Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 27: Fortschreibung 2014
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.07.2016 im Nachgang zum 40. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, dass die Fortschreibung der Einnahmenanteile für 2014 anhand der Pkm-Entwicklung 2012 zu 2014 ohne Kalibrieren der Pkm 2012 erfolgt.
Die sich ergebenden Einnahmenanteile 2014 sind durch den Arbeitskreis gesondert zu be- schließen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 28: Absoluter/relativer Einnahmenanspruch 2014
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.09.2016 (41. Arbeitskreis)
Absoluter/relativer Einnahmenanspruch 2014
| Pool A | Pool B | Pool C | gesamt | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pool Hochstift | 7.541.377,00 € | 4.996.151,00 € | 1.696.962,00 € | 14.234.490,00 € | ||||||||||
| Anspruch Bus | 5.837.629,00 € | 4.305.262,00 € | 1.441.903,00 € | 11.584.794,00 € | ||||||||||
| in % | 77,413% | 86,173% | 84,970% | 81,385% | ||||||||||
| Anspruch SPNV | 1.703.748,00 € | 690.889,00 € | 255.059,00 € | 2.649.696,00 € | ||||||||||
| in % | 22,587% | 13,827% | 15,030% | 18,615% | ||||||||||
| DB Regio AG, NRW | 0,808% | 1,192% | 0,996% | 0,965% | ||||||||||
| eurobahn | 6,268% | 3,705% | 5,011% | 5,219% | ||||||||||
| NordWestBahn | 13,731% | 7,814% | 7,089% | 10,863% | ||||||||||
| S-Bahn Hannover | 1,260% | 0,628% | 1,465% | 1,063% | ||||||||||
| WestfalenBahn | 0,520% | 0,488% | 0,469% | 0,505% | ||||||||||
| Summe SPNV | 22,587% | 13,827% | 15,030% | 18,615% |
| Pool A | Pool B | Pool C | abs. Anspruch gesamt | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | ||||||||||||||||
| DB Regio NRW | 60.946,00 € | 3,577% | 59.574,00 € | 8,623% | 16.900,00 € | 6,626% | 137.420,00 € | ||||||||||||||
| eurobahn | 472.730,00 € | 27,746% | 185.121,00 € | 26,795% | 85.037,00 € | 33,340% | 742.888,00 € | ||||||||||||||
| NWB | 1.035.538,00 € | 60,780% | 390.398,00 € | 56,506% | 120.300,00 € | 47,166% | 1.546.236,00 € | ||||||||||||||
| S 5 | 95.049,00 € | 5,579% | 31.396,00 € | 4,544% | 24.861,00 € | 9,747% | 151.306,00 € | ||||||||||||||
| WFB | 39.485,00 € | 2,318% | 24.400,00 € | 3,532% | 7.961,00 € | 3,121% | 71.846,00 € | ||||||||||||||
| Summe SPNV | 1.703.748,00 € | 100,000% | 690.889,00 € | 100,000% | 255.059,00 € | 100,000% | 2.649.696,00 € |
Dieser Beschluss wird durch den Beschluss Nr. 30 vom 11.11.2016 ersetzt.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 29: Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW-Tarif (Stand 13.05.2016)
Einstimmig beschlossen bei drei Enthaltungen am 14.10.2016 im Nachgang zum 41. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW- Tarif mit dem endgültigen Verfahren für Absetzungen vom Hauptlauf mit Stand 13.05.2016.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 30: Absoluter/relativer Einnahmenanspruch 2014
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.11.2016 (42. Arbeitskreis)
Absoluter/relativer Einnahmenanspruch 2014
| Pool A | Pool B | Pool C | gesamt | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pool Hochstift | 7.541.377,00 € | 4.996.151,00 € | 1.696.962,00 € | 14.234.490,00 € | ||||||||||
| Anspruch Bus | 5.837.629,00 € | 4.305.262,00 € | 1.441.903,00 € | 11.584.794,00 € | ||||||||||
| in % | 77,408% | 86,172% | 84,970% | 81,385% | ||||||||||
| Anspruch SPNV | 1.703.748,00 € | 690.889,00 € | 255.059,00 € | 2.649.696,00 € | ||||||||||
| in % | 22,592% | 13,828% | 15,030% | 18,615% |
| Pool A | Pool B | Pool C | abs. Anspruch gesamt | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | ||||||||||||||||
| DB Regio NRW | 60.946,00 € | 3,577% | 59.574,00 € | 8,623% | 16.900,00 € | 6,626% | 137.420,00 € | ||||||||||||||
| eurobahn | 472.730,00 € | 27,746% | 185.121,00 € | 26,795% | 85.037,00 € | 33,340% | 742.888,00 € | ||||||||||||||
| NWB | 1.035.538,00 € | 60,780% | 390.398,00 € | 56,506% | 120.300,00 € | 47,166% | 1.546.236,00 € | ||||||||||||||
| S 5 | 95.049,00 € | 5,579% | 31.396,00 € | 4,544% | 24.861,00 € | 9,747% | 151.306,00 € | ||||||||||||||
| WFB | 39.485,00 € | 2,318% | 24.400,00 € | 3,532% | 7.961,00 € | 3,121% | 71.846,00 € | ||||||||||||||
| Summe SPNV | 1.703.748,00 € | 100,000% | 690.889,00 € | 100,000% | 255.059,00 € | 100,000% | 2.649.696,00 € |
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss Nr. 28 vom 12.09.2016
45
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 31: Absolute Einnahmenansprüche 2014 gemäß Sechser-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.11.2016 (42. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt die absoluten Einnahmenansprüche aus den im Tarifraum Hochstift erzielten Einnahmen aus der Kragenregelung des Tarifs „Der Sechser“ für das Jahr 2014.
Absolute Einnahmenansprüche (brutto) der EVU im Hochstift für das Kalenderjahr 2014
| Anspruch gegen | Summe | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DB AG | eurobahn | NWB | WFB | Pool Bus (VPH) | |||||||||||||||||
| nov hcurpsnA | SBH (S5) | - | - | - | - | 0,00 € | |||||||||||||||
| eurobahn | - | - | - | - | 0,00 € | ||||||||||||||||
| NWB | 84.197,36 € | 174,64 € | 598,19 € | 1.668,08 € | 86.638,27 € | ||||||||||||||||
| WFB | 79.612,54 € | 2.631,29 € | 3.711,78 € | 908,39 € | 86.864,00 € | ||||||||||||||||
| Summe | 163.809,89 € | 2.805,94 € | 3.711,78 € | 598,19 € | 2.576,47 € | 173.502,27 € |
46
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 32: Fortschreibung Einnahmenaufteilung JobTickets gemäß Sechser-Tarif für die Jahre 2014 und 2015
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.11.2016 (42. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt die absoluten Einnahmenanteile an den durch die VPH erzielten Einnahmen nach dem Tarif „Der Sechser“ aus JobTickets für die Jahre 2014 und 2015.
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2014 | absoluter Anteil 2015 | |
|---|---|---|---|
| SBH (S 5) | 37,244% | 21.648,17 € | 20.709,04 € |
| ERB | 9,438% | 5.485,86 € | 5.247,88 € |
| NWB | 24,915% | 14.481,90 € | 13.853,66 € |
| WFB | 27,168% | 15.791,47 € | 15.106,41 € |
| Bus-VU | 1,235% | 717,85 € | 686,71 € |
| Summe | 100,000% | 58.125,25 € | 55.603,70 € |
47
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 33: Einnahmenaufteilung VRL-Abos/JobTickets 2014 und 2015
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 16.05.2017 (45. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt die absoluten Einnahmenanteile an den durch die VPH erzielten Einnahmen nach dem VRL-Tarif aus Abos und JobTickets für die Jahre 2014 und 2015.
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2014 | absoluter Anteil 2015 | |
|---|---|---|---|
| ERB | 72,243% | 26.682,05 € | 33.092,86 € |
| DB Regio | 13,684% | 5.054,01 € | 6.268,33 € |
| Bus-VU | 14,073% | 5.197,69 € | 6.446,52 € |
| Summe | 100,000% | 36.933,75 € | 45.807,71 € |
48
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 34: Fortschreibung EA Hochstift 2015
Einstimmig beschlossen am 15.06.2017 im Nachgang zum 45. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, den Berechnungsweg zur Fortschreibung der absoluten Einnahmenanteile 2015 anhand der nachfolgend beschriebenen sieben Schritte:
-
Die Fortschreibung erfolgt für alle sechs Partner (5 EVU und „Bus“) der 1. Stufe der EA HST.
-
Ausgangsbasis sind die absoluten Einnahmenansprüche der Partner je Pool im Jahr 2014 (30. Beschluss vom 11.11.2016) sowie die sich aus der VE SPNV HST 2016 ergebenden absoluten Einnahmenansprüche der Partner je Pool für das Jahr 2016.
-
Aus einem Vergleich der absoluten Einnahmenansprüche 2016 mit denen 2014 je Partner und Pool wird jeweils eine absolute Differenz berechnet.
-
Der Anstieg der Nachfrage/Einnahmen ab dem Beginn des 2. Halbjahres 2015 (infolge der Angebotsverbesserungen der Sennebahn) wird dahingehend idealisiert, dass er bezogen auf das Gesamtjahr 2015 mit dem Faktor 0,25 wirkt ( ein Viertel der Entwicklung 2014 zu 2016 wird bereits in 2015 realisiert).
-
Die Veränderung 2015 (ggü. 2014) wird für alle Partner nach gleicher Regel, aber jeweils ausgehend von den unterschiedlichen Entwicklungen 2014 zu 2016 berechnet: Die absoluten Differenzen je Partner und Pool aus 3. werden mit dem „Vierteljahres-Faktor“ 0,25 aus 4. multipliziert und zum absoluten Einnahmenanspruch 2014 je Partner und Pool addiert. Es ergibt sich ein fiktiver abs. Einnahmenanspruch 2015 je Partner und Pool.
-
Aus der Summe der fiktiven abs. Einnahmenansprüche 2015 je Pool und Partner und den Einzelansprüchen werden Schlüssel für 2015 für die Pools A, B und C gebildet.
-
Diese Schlüssel werden auf die tatsächlichen Poolsummen A, B und C angewendet und er- geben die absoluten Einnahmenansprüche 2015 je Pool und Partner.
49
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 35: Einbindung neuer Brutto-Linien in die EA Hochstift
Einstimmig beschlossen am 15.06.2017 im Nachgang zum 45. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt:
„Von den Brutto-Linien R32, R37 und S86 ausgegebene Fahrausweise des Bartarifes (Pool A) lösen keinen Einnahmenanspruch in der Einnahmenaufteilung Bus/Schiene aus, diese Ein- nahmen werden vollständig diesen Linien zugeordnet.
Einnahmen aus Zeitkarten (Pools B und C) fließen vollständig in die Einnahmenaufteilung Bus/Schiene ein, die genannten Linien erhalten hieraus keinen Einnahmenanspruch.
Die Einnahmen auf diesen Linien werden vollständig gemeldet.
Anhand der im Jahr 2017 erzielten Einnahmen wird Anfang 2018 durch den AK EAV eine Obergrenze der Bartarif-Einnahmen festgelegt, bis zu dieser die beschlossene Regelung gilt. Der Beschluss ist bis zum Auslaufen der derzeitig erteilten Konzessionen der Buslinien gültig.“
50
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 36: Vertrag zur Aufteilung von Einnahmen im WestfalenTarif
Einstimmig beschlossen am 15.06.2017 im Nachgang zum 45. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt den Vertrag zur Aufteilung von Einnahmen im WestfalenTarif in der Version 4.6 mit Stand vom 11.05.2017.
51
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 37: Abschlagszahlungen mit Start WestfalenTarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.07.2017 (46. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt:
„Da für die ersten Monate nach Start des WestfalenTarifs zunächst keine Einnahmenmeldun- gen zur Verfügung stehen werden, beschließt der AK Einnahmenaufteilung, vorläufige Pool- abrechnungen ab August 2017 auf Basis der gemeldeten Einnahmen der jeweiligen Vorjahres- monate vorzunehmen.“
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 38: Aufteilung von Einnahmen aus Verkäufen des JobTicket Westfalen, FunTicket Westfalen und FunAbo Westfalen 2013 bis 2020
Einstimmig beschlossen am 10.08.2017 im Nachgang zum 46. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Aus der Einnahmenaufteilung des JobTicket Westfalen/JobTicket Westfalen plus, des Fun- Ticket Westfalen und des FunAbo Westfalen im Zeitraum 2013 bis 2020 ergeben sich regionale Einnahmenanteile, die den Tarifräumen zugeschieden werden und dort zwischen SPNV- und ÖSPV-Unternehmen aufzuteilen sind.
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, diese Einnahmenanteile gemäß dem jeweils gültigen Poolungsschlüssel B (JobTicket) bzw. C (FunTicket, FunAbo) zwischen den SPNV- und ÖSPV- Unternehmen sowie zwischen den einzelnen SPNV-Unternehmen aufzuteilen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 39: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2017
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 19.12.2017 (47. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus Verkäufen des Annen- Tickets 2017 aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen: Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
54
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 40: Anpassung der Meldefristen (H-Relationen)
Einstimmig beschlossen am 06.02.2018 im Nachgang zum 47. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Meldefrist für die Verkaufsmonate August bis November 2017 im Teilraum Paderborn-Höxter (H-Relationen) bis zum letzten Werktag des Monats Februar 2018 zu verlängern, da eine Meldung in die Start-EDB erst ab ca. Mitte Februar 2018 möglich sein wird. Die Verkäufe des Monats Dezember 2017 sollen bis Ende März 2018, die des Monats Januar 2018 bis Ende April 2018 gemeldet werden.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 41: Einnahmenaufteilung EinfachWeiterTicket
Einstimmig beschlossen am 06.02.2018 im Nachgang zum 47. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die in der LAG E/A am 28.11.2017 verabschiedeten weiteren Festlegungen zur Einnahmenaufteilung des EinfachWeiterTickets (Aktualisierung Schnittstellenbeschreibung, Aufteilungsverhältnis ÖSPV/SPNV für 2018 und 2019) und stimmt der Zeichnung des Ergänzungsblattes Nr. III – Nachtrag Nr. I (Regelung der NRW-Einnahmenaufteilung für das „EinfachWeiterTicket“ während der Pilotphase) durch die VPH zu.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 42: Anpassung der Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW-Tarif
Einstimmig beschlossen am 06.02.2018 im Nachgang zum 47. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt die Richtlinie in der Version von 18.10.2017 im Hinblick auf die Revision des Verfahrens und der Veränderung des Aufteilungsverfahrens für Einnahmen aus dem SemesterTicket NRW. Sie ersetzt die Richtlinie in der Version vom 13.05.2016.
Das neue Aufteilungsverfahren findet mit der Abrechnung des Wintersemesters 2016/2017 Anwendung. Das Verfahren wird im Rahmen der regulären Revision im Jahr 2020 überprüft.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 43: Einnahmenaufteilung Teilnehmerticket Jugend musiziert
Einstimmig beschlossen am 06.04.2018 im Nachgang zum 48. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Zum Bundeswettbewerb Jugend musiziert vom 1. bis 8. Juni 2017 in Paderborn wurde ein Teilnehmer- ticket mit Gültigkeit in den Kreisen Paderborn und Höxter aufgelegt. Bei der Kalkulation (siehe Protokoll AK Tarif vom 10.03.2017) wurde von einem Anteil an ÖPNV-Nutzern von 25 % (Verteilung 80 % Pader- born, 20 % angrenzende Kommunen), einer durchschnittlichen Verweildauer von 2,5 Tagen und einer Nutzungsquote von 2,5 Fahrten (Paderborn) bzw. 2,25 Fahrten (Region) je Tag ausgegangen.
Die Einnahmen aus dem Teilnehmerticket belaufen sich auf 10.599,69 Euro (brutto).
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, den Gesamtbetrag entsprechend der Preiskalkulation zwischen dem Tarifgebiet Paderborn und der Region aufzuteilen:
Tarifgebiet Paderborn 80 % 8.479,75 € Region 20 % 2.119.,94 € gesamt 100 % 10.599,69 €
Für die Aufteilung des Anteils Region zwischen den SPNV- und den Busunternehmen kommt der Schlüssel Pool B (VE 2016) zur Anwendung. Die weitere Aufteilung zwischen den SPNV- Unternehmen erfolgt gleichfalls anhand des Schlüssels Pool B (VE 2016), für die Aufteilung zwischen den Busunternehmen kommt der Schlüssel Pool B aus der VDG EA 2012 mit Linien- zuordnung Sommer 2016 (ohne PaderSprinter) zur Anwendung.
Für die Aufteilung des auf das Tarifgebiet Paderborn entfallenden Anteils zwischen den Bus- unternehmen und der NWB erfolgt eine Auswertung der VE 2016 für Pool-B-Tickets mit Gültig- keit nur in Paderborn.
Der auf das Tarifgebiet Paderborn entfallende Busanteil wird gemäß dem Schlüssel Binnen- verkehr Paderborn aus der VDG EA 2012 aufgeteilt.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 44: Anpassung der Einnahmenaufteilung Paderborn – Warburg als Basis für die Fortschreibung 2017
Einstimmig beschlossen am 06.04.2018 im Nachgang zum 48. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Einnahmenanspruch der RB 89 wird in die Abschnitte Ehringhausen – Paderborn und Paderborn – Warburg rechnerisch aufgeteilt:
Hierfür Aufteilung der Befragungsdatensätze auf die genannten Abschnitte, Splitten von Befragungsdatensätze mit durchgehenden Fahrten (bei konstantem Einnahmenanspruch).
Der Einnahmenanspruch für den Abschnitt Paderborn – Warburg wird nach Richtung und Wochentagtyp differenziert.
Der Einnahmenanspruch für den Abschnitt Paderborn – Warburg wird anhand der Fahrten- anzahlen (Fahrplan 2017 und 2018) je Richtung und Wochentagtyp auf die RB 89 und RE 11 aufgeteilt:
| Richtung | Wochentagtyp | RB 89 | RE 11 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Warburg – Paderborn | Mo-Fr | 43 % | 57 % | ||||||||
| Sa | 50 % | 50 % | |||||||||
| SoF | 50 % | 50 % | |||||||||
| Paderborn – Warburg | Mo-Fr | 46 % | 54 % | ||||||||
| Sa | 58% | 42 % | |||||||||
| SoF | 55 % | 45 % |
59
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 45: Absolute/relative Einnahmenansprüche 2016
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 20.04.2018 (49. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die sich aus der Verkehrserhebung SPNV 2016 ergebenden Einnahmenansprüche und Aufteilungsschlüssel für die Einnahmenaufteilung Hochstift ab dem 01.01.2016.
Absolute/relative Einnahmenansprüche 2016
| Pool A | Pool B | Pool C | gesamt | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pool Hochstift | 8.057.117,00 € | 6.522.510,00 € | 1.557.788,00 € | 16.137.415,00 € | ||||||||||
| Anspruch Bus | 6.112.702,00 € | 5.106.014,00 € | 1.264.916,00 € | 12.483.632,00 € | ||||||||||
| in % | 75,867% | 78,283% | 81,200% | 77,358% | ||||||||||
| Anspruch SPNV | 1.944.415,00 € | 1.416.496,00 € | 292.872,00 € | 3.653.783,00 € | ||||||||||
| in % | 24,133% | 21,717% | 18,800% | 22,642% |
| Pool A | Pool B | Pool C | abs. Anspruch gesamt | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | ||||||||||||||||
| DB AG | 164.456,00 € | 8,458% | 181.629,00 € | 12,823% | 30.381,00 € | 10,374% | 376.466,00 € | ||||||||||||||
| eurobahn | 527.761,00 € | 27,142% | 387.457,00 € | 27,353% | 88.164,00 € | 30,103% | 1.003.382,00 € | ||||||||||||||
| NWB | 1.219.168,00 € | 62,701% | 808.966,00 € | 57,110% | 168.145,00 € | 57,412% | 2.196.279,00 € | ||||||||||||||
| WFB | 33.030,00 € | 1,699% | 38.444,00 € | 2,714% | 6.182,00 € | 2,111% | 77.656,00 € | ||||||||||||||
| Summe SPNV | 1.944.415,00 € | 100,000% | 1.416.496,00 € | 100,000% | 292.872,00 € | 100,000% | 3.653.783,00 € |
60
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 46: Absolute Einnahmenansprüche 2016 gemäß Sechser-Tarif
Einstimmig beschlossen am 10.05.2018 im Nachgang zum 49. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig:
- Das Ergebnis für 2016 bleibt so wie ausgewertet bestehen:
Absolute Einnahmenansprüche (brutto) der EVU im Hochstift für das Kalenderjahr 2016
| Anspruch gegen | Summe | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DB AG | eurobahn | NWB | WFB | Pool Bus (VPH) | |||||||||||||||||
| nov hcurpsnA | SBH (S5) | - | - | - | - | 0,00 € | |||||||||||||||
| eurobahn | 5.564,59 € | - | 23,89 € | - | 5.588,48 € | ||||||||||||||||
| NWB | 130.391,76 € | 802,25 € | 1.212,76 € | 10.408,96 € | 142.815,74 € | ||||||||||||||||
| WFB | 84.213,35 € | 3.706,30 € | 3.475,81 € | 8.757,67 € | 100.153,12 € | ||||||||||||||||
| Summe | 220.169,70 € | 4.508,55 € | 3.475,81 € | 1.236,55 € | 19.166,63 € | 248.557,34 € |
- In der Abrechnung für 2016 werden die Ansprüche der NWB und der WFB gegen den Pool Bus jeweils um 2.500,- € gemindert.
- Für das Jahr 2017 findet eine Dynamisierung gemäß der Vereinbarung* statt, dabei sollen auch die Abzüge (2.500,- €) dynamisiert werden.
- Der AK Einnahmenaufteilung wird sich zeitnah mit einer Weitereinwicklung der Methodik zur Aufteilung der „Einnahmen aus dem Tarif ‚Der Sechser‘ im Geltungsbereich des Hochstift-Tarifraumes“ ab 2018 beschäftigen.
- Vereinbarung zum Einnahmenanspruchsverfahren für Einnahmen aus dem Tarif „Der Sechser“ im Geltungsbereich des Hochstift-Tarifraumes, dort Pkt. 6 Regelfortschreibung
61
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 47: Absolute/relative Einnahmenansprüche 2015
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.06.2018 (50. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die im Rahmen einer besonderen Fort- schreibung berechneten absoluten/relativen Einnahmenansprüche für den Hochstift-Tarif 2015.
Absolute/relative Einnahmenansprüche 2015
| Pool A | Pool B | Pool C | gesamt | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pool Hochstift | 7.748.935,00 € | 5.289.464,00 € | 1.617.390,00 € | 14.655.789,00 € | ||||||||||
| Anspruch Bus | 5.966.940,00 € | 4.431.492,00 € | 1.360.003,00 € | 11.758.435,00 € | ||||||||||
| in % | 77,003% | 83,780% | 84,087% | 80,231% | ||||||||||
| Anspruch SPNV | 1.781.995,00 € | 857.972,00 € | 257.387,00 € | 2.897.354,00 € | ||||||||||
| in % | 22,997% | 16,220% | 15,913% | 19,769% |
| Pool A | Pool B | Pool C | abs. Anspruch gesamt | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | abs. Anspruch | Schlüssel | ||||||||||||||||
| DB AG | 159.731,00 € | 8,964% | 111.769,00 € | 13,027% | 37.868,00 € | 14,712% | 309.368,00 € | ||||||||||||||
| eurobahn | 491.474,00 € | 27,580% | 231.836,00 € | 27,021% | 83.507,00 € | 32,444% | 806.817,00 € | ||||||||||||||
| NWB | 1.092.531,00 € | 61,309% | 486.914,00 € | 56,752% | 128.698,00 € | 50,002% | 1.708.143,00 € | ||||||||||||||
| WFB | 38.259,00 € | 2,147% | 27.453,00 € | 3,200% | 7.314,00 € | 2,842% | 73.026,00 € | ||||||||||||||
| Summe SPNV | 1.781.995,00 € | 100,000% | 857.972,00 € | 100,000% | 257.387,00 € | 100,000% | 2.897.354,00 € |
62
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 48: Einnahmenaufteilung 60plusAbo 2015
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.06.2018 (50. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die Berechnungsergebnisse für die end- gültige Abrechnung des 60plusAbos in der Preisstufe Paderborn für das Jahr 2015 (vgl. Be- schluss Nr. 8 vom 28.01.2015).
| Monat | Anteil NWB | Anteil Bus | Kommentar |
|---|---|---|---|
| Jan-Aug 2015 | 0,2354% | 99,7646% | Ausgangswert gemäß Beschluss Nr. 8 |
| Sep 15 | 0,2132% | 99,7868% | Berechnung monatsweise Angleichung gemäß Beschluss Nr. 8 |
| Okt 15 | 0,1910% | 99,8090% | Berechnung monatsweise Angleichung gemäß Beschluss Nr. 8 |
| Nov 15 | 0,1688% | 99,8312% | Berechnung monatsweise Angleichung gemäß Beschluss Nr. 8 |
| Dez 15 | 0,1466% | 99,8534% | Berechnung monatsweise Angleichung gemäß Beschluss Nr. 8 |
| Jan 16 | 0,1244% | Fortführung der Berechnungsformel aus dem Zeitraum Sep 15 - Dez 15 ergibt den Zielwert für Jan 16 | |
| Jan 16 | 0,1244% | 99,8756% | Ausgangswert aus Sonderauswertung VE SPNV 2016 in Verbindung mit Analyse VDS 2016 gemäß Beschluss Nr. 8 |
63
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 49: Absolute Einnahmenansprüche 2015 gemäß Sechser-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.06.2018 (50. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die absoluten Einnahmenansprüche aus den im Tarif- raum Hochstift erzielten Einnahmen aus der Kragenregelung des Tarifes „Der Sechser“ für das Jahr 2015.
Absolute Einnahmenansprüche (brutto) der EVU im Hochstift für das Kalenderjahr 2015
| Anspruch gegen | Summe | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| DB AG | eurobahn | NWB | WFB | Pool Bus (VPH) | |||||||||||||||||
| nov hcurpsnA | SBH (S5) | - | - | - | - | 0,00 € | |||||||||||||||
| eurobahn | 1.391,15 € | - | 5,97 € | - | 1.397,12 € | ||||||||||||||||
| NWB | 95.745,96 € | 331,54 € | 751,83 € | 3.228,30 € | 100.057,63 € | ||||||||||||||||
| WFB | 80.762,74 € | 2.900,04 € | 3.652,79 € | 2.245,71 € | 89.561,28 € | ||||||||||||||||
| Summe | 177.899,85 € | 3.231,58 € | 3.652,79 € | 757,80 € | 5.474,01 € | 191.016,03 € |
64
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 50: Einnahmenaufteilung VRL-Abos/JobTickets 2016
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.06.2018 (50. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die absoluten Einnahmenanteile an den durch die VPH erzielten Einnahmen nach dem VRL-Tarif aus Abos und JobTickets für das Jahr 2016.
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2016 | |
|---|---|---|
| ERB | 72,243% | 31.164,54 € |
| DB Regio | 13,684% | 5.903,07 € |
| Bus-VU | 14,073% | 6.070,88 € |
| Summe | 100,000% | 43.138,49 € |
65
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 51: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2018
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.06.2018 (50. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus Verkäufen des Annen- Tickets 2018 aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen: Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 52: Einnahmenaufteilung Sozialticket
Einstimmig beschlossen am 19.07.2018 im Nachgang zum 50. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die vorgeschlagene Einnahmenaufteilung zum Sozialticket als befristetes Startmodell für das Jahr 2019. Nach Vorliegen von Verkaufsdaten erfolgt eine Überprüfung des Verfahrens.
Aufgeteilt werden:
- Ticketeinnahmen differenziert nach Gültigkeitsbereich (Netz Hochstift oder Tarifgebiet Paderborn)
- Ausgleichsbeträge (Stückzahlen je Gültigkeitsbereich * jeweiligem Delta zwischen Ticketpreis und Preis Referenzticket)
A. Aufteilung der Ticketeinnahmen und Ausgleichsbeträge mit Gültigkeit "Netz Hochstift"
Aufteilung Bus - Schiene gemäß jeweils gültigem Schlüssel B (Zeittickets)
Schlüssel B (VE 2016)
| Anteil | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bus | 78,283% | ||||
| SPNV | 21,717% | ||||
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil SPNV gemäß jeweils gültigem Schlüssel B
Schlüssel B (Fortschreibung 2017) -> liegt noch nicht vor, Werte VE 2016
| Anteil | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| DB Regio | 12,823% | ||||
| NWB | 57,110% | ||||
| ERB | 30,067% | ||||
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
jeweils gültiger Schlüssel B (VDG EA)
B. Aufteilung der Ticketeinnahmen und Ausgleichsbeträge mit Gültigkeit "Tarifgebiet Paderborn"
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Auswertung der VE 2016 für Pool-B-Tickets mit Gültigkeit nur in Paderborn
| Schlüssel | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bus | 99,876% | ||||
| NWB | 0,124% | ||||
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
jeweils gültiger Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (VDG EA)
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 53: Einnahmenaufteilung KombiTicket SC Paderborn 2015/2016
Einstimmig beschlossen am 19.07.2018 im Nachgang zum 50. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die relativen Einnahmenanteile an den Einnahmen aus dem KombiTicket SC Paderborn 2015/2016.
| Schlüssel relativer Einnahmen- anspruch 2015 | Pool A | Pool A | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Schlüssel Einnahmenaufteilung | |||||
| KombiTicket SC PB 2015/2016 | |||||
| (ohne Anteil PaderSprinter) | |||||
| DB AG | 2,061% | DB AG | 3,498% | ||
| eurobahn | 6,343% | eurobahn | 10,764% | ||
| NWB | 14,099% | NWB | 23,926% | ||
| WFB | 0,494% | WFB | 0,838% | ||
| Summe SPNV | 22,997% | Summe SPNV | 39,026% | ||
| Anteil Bus inkl. PaderSprinter | 77,003% | Anteil Bus exkl. PaderSprinter | 60,974% | ||
| Pool Hochstift | 100,000% | Pool Hochstift | 100,000% |
68
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 54: Aufnahme der Abellio Rail NRW GmbH als neuen Partner der Einnahmenaufteilung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 04.10.2018 (51. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Aufnahme des neuen Vertragspartners Abellio Rail NRW GmbH zum 01.01.2019 durch eine Anlage zum „Vertrag zur Einnahmenauf- teilung zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift-Tarif“ vom 11.07.2013 zu regeln.
69
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 55: Einnahmenaufteilung JobTickets gemäß Sechser-Tarif für das Jahr 2016
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 04.10.2018 (51. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt die absoluten Einnahmenanteile an den durch die VPH erzielten Einnahmen nach dem Tarif „Der Sechser“ aus JobTickets für das Jahre 2016.
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2016 | |
|---|---|---|
| NWB | 72,950% | 40.518,57 € |
| WFB | 19,574% | 10.871,97 € |
| Bus-VU | 7,476% | 4.152,39 € |
| Summe | 100,000% | 55.542,93 € |
70
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 56: Anpassung der Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 04.10.2018 (51. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Richtlinie in der Version vom 17.04.2018 im Hinblick auf das Verfahren zur Aufteilung der PauschalpreisTicket-Einnahmen im ÖSPV und die anteilige Aufteilung zwischen ÖSPV und SPNV. Sie ersetzt die Richtlinie in der Version vom 18.10.2017.
71
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 57: Einnahmenaufteilung KombiTicket „Katholikentag Münster 2018“
Einstimmig beschlossen am 30.10.2018 im Nachgang zum 51. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem KombiTicket „Katholikentag Münster 2018“ in Höhe von 8.361,19 Euro mit dem Schlüssel für Pool A abzurechnen.
72
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 58: Abrechnung JobTickets gemäß Sechser-Tarif/T-Preis- stufen 2017
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.02.2019 (52. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Abrechnung der Einnahmen aus JobTickets nach SechserTarif bzw. T-Preisstufen für das Jahr 2017.
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2017 | |
|---|---|---|
| NWB | 65,99% | 26.330,01 € |
| WFB | 27,25% | 10.871,97 € |
| Bus-VU | 6,76% | 2.698,33 € |
| Summe | 100,00% | 39.900,31 € |
73
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 59: Abrechnung JobTickets/Abos gemäß VRL-Tarif/M-Preis- stufen 2017
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.02.2019 (52. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Abrechnung der Einnahmen aus JobTickets/ Abos nach VRL-Tarif bzw. M-Preisstufen für das Jahr 2017.
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2017 | |
|---|---|---|
| ERB (RB 89) | 72,24% | 33.817,84 € |
| DB Regio (RE 11) | 13,68% | 6.405,65 € |
| Bus-VU | 14,07% | 6.587,75 € |
| Summe | 100,00% | 46.811,24 € |
74
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 60: KombiTicket zum Deutschen Wandertag in Detmold 2018
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.02.2019 (52. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem KombiTicket „Deutscher Wandertag Detmold 2018“ in Höhe von 1.581,00 Euro mit dem Schlüssel für Pool A abzu- rechnen.
75
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 61: Anpassung des Vertrags zur NRW-Einnahmenaufteilung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.02.2019 (52. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung stimmt den Anpassungen am Vertrag zur Einnahmenaufteilung NRW-Tarif aufgrund der Umsetzung des neuen, landesweit einheitlichen Verfahrens zur Auf- teilung der Einnahmen aus dem Verkauf von PauschalpreisTickets des NRW-Tarifs und der Einführung der neuen Abschlagsregelung zu. Der Zeichnung des Ergänzungsblattes Nr. VIII durch die VPH wird zugestimmt.
76
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 62: Tarifkooperation mit dem Ring dt. Pfadfinderverbände NRW
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.02.2019 (52. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die auf den Raum Paderborn-Höxter entfallenden Einnahmen aus der Tarifkooperation mit dem Ring dt. Pfadfinderverbände NRW in Höhe von 119,36 Euro gemäß Poolschlüssel A aufzuteilen.
77
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 63: Verkehrserhebung SPNV 2020
Einstimmig beschlossen am 11.03.2019 im Nachgang zum 52. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Verkehrserhebung SPNV Hochstift 2020 als Teil der geplanten TuVK-Erhebungen 2020 der SPNV-Unternehmen in Westfalen auszuschreiben.
78
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 64: Einbindung Brutto-Linien in die Einnahmenaufteilung Hochstift
Einstimmig beschlossen am 11.03.2019 im Nachgang zum 52. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, dass auf die Festlegung einer Obergrenze der Bartarifeinnahmen der Linien R 32, R 37 und S 86 verzichtet werden kann.
79
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 65: Fortschreibung EA Hochstift 2017
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 02.04.2019 (53. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die relativen Einnahmenansprüche für die Einnahmenaufteilung Hochstift 2017.
| Anteilsschlüssel | Pool A | Pool B | Pool C | ||
|---|---|---|---|---|---|
| SPNV 2017 | |||||
| DB AG | 11,879% | 13,784% | 10,770% | ||
| ERB | 23,721% | 26,392% | 29,707% | ||
| NWB | 62,701% | 57,110% | 57,412% | ||
| WFB | 1,699% | 2,714% | 2,111% | ||
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% | ||
| Bus-VU | 75,867% | 78,283% | 81,200% |
80
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 66: Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus dem NRW-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 14.06.2019 (54. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW- Tarif in der Version vom 12.03.2019 und stimmt der Zeichnung des entsprechenden Ergänzungs- blattes durch die VPH zu.
81
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 67: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2019
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 14.06.2019 (54. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, die Einnahmen aus Verkäufen des AnnenTickets 2019 aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwi- schen den betroffenen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen: Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
82
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 68: Einnahmenaufteilung KombiTicket Lunapark
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 17.09.2019 (55. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, die Einnahmen aus dem KombiTicket „Lunapark“ in Höhe von 2.023,- Euro mit dem Schlüssel für Pool A abzurechnen.
83
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 69: Fortschreibung EA Hochstift 2018
Einstimmig beschlossen am 25.10.2019 im Nachgang zum 55. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die relativen Einnahmenansprüche für die Einnahmenaufteilung Hochstift 2018.
| Anteilsschlüssel | Pool A | Pool B | Pool C | ||
|---|---|---|---|---|---|
| SPNV 2018 | |||||
| DB AG | 11,879% | 13,784% | 10,770% | ||
| ERB | 25,420% | 29,106% | 31,818% | ||
| NWB | 62,701% | 57,110% | 57,412% | ||
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% | ||
| Bus-VU | 75,867% | 78,283% | 81,200% |
Außerdem wird vereinbart, ein Verfahren zur Berücksichtigung von Leistungsausfällen zu prüfen und ggf. im Nachgang zu entwickeln. Auch ein Zeitpunkt für die erstmalige Umsetzung ist zu prüfen.
84
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 70: Aussetzen der Provisionsregelung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.01.2020 (57. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, die Ziffer 9 „Provisionsregelungen“ der Anlage 1 des Vertrags zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus- und den Schienenunter- nehmen im Hochstift-Tarif vom 11.07.2013 (Richtlinie zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus- und den Schienenunternehmen im Hochstift-Tarif) rückwirkend ab 01.01.2019 außer Kraft zu setzen.
85
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 71: Schlüssel AzubiAbo Westfalen für vorläufige Antragsstellung 2019 und 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.01.2020 (57. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, den Schlüssel C
Bus-Schiene: VE 2016 Schlüssel SPNV: Fortschreibung 2019 Schlüssel Bus: VDG EA 2014 mit Linienzuordnung Sommer 2016 bzw. Sommer 2020
für die Ermittlung der vorläufigen Prognosedaten für die vorläufige Antragsstellung für das AzubiAbo Westfalen beim NWL für die Jahre 2019 und 2020 an die WT GmbH zu melden.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 72: Abschlagsregelung SemesterTicket NRW
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.01.2020 (57. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die neue Abschlagsregelung für das Se- mesterTicket NRW (Abschläge im Mai und August für das zurückliegende Wintersemester und Abschläge im November und Februar für das zurückliegende Sommersemester) und die damit verbundene Änderung der Anlage 8 des Vertrags zur Regelung der Aufteilung der NRW-Tarif- Einnahmen. Der Zeichnung des entsprechenden Ergänzungsblattes durch die VPH wird zuge- stimmt.
87
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 73: Fortschreibung EA Hochstift 2019
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.08.2020 (59. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die relativen Einnahmenansprüche für die Einnahmenaufteilung Hochstift 2019.
| Anteilsschlüssel | Pool A | Pool B | Pool C | ||
|---|---|---|---|---|---|
| SPNV 2019 | |||||
| Abellio | 3,656% | 2,022% | 2,331% | ||
| DB AG | 8,223% | 11,762% | 8,439% | ||
| ERB | 25,420% | 29,106% | 31,818% | ||
| NWB | 62,701% | 57,110% | 57,412% | ||
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% | ||
| Bus-VU | 75,867% | 78,283% | 81,200% |
88
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 74: Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket DHd-Konferenz 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.08.2020 (59. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, die Einnahmen aus dem TeilnehmerTicket der DHd-Konferenz 2020 in Höhe von 5.000,- € wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Bus-Schiene (NWB)
Auswertung der VE 2016 für Pool-B-Tickets mit Gültigkeit nur in Paderborn
| Schlüssel | ||
|---|---|---|
| Bus | 99,876% | |
| NWB | 0,124% | |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2014) mit Linienzuordnung Sommer 2016
| Schlüssel | ||
|---|---|---|
| BVO | 1,795% | |
| PaderSprinter | 93,352% | |
| go.on | 4,853% | |
| Summe | 100,000% |
89
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 75: Zuordnung Fun EinzelTicket
Einstimmig beschlossen am 22.09.2020 im Nachgang zum 59. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, das Fun EinzelTicket dem Pool A zuzuordnen.
90
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 76: Einnahmenaufteilung FairTicket 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 02.10.2020 (60. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Methodik zur Einnahmenaufteilung des FairTickets der Preisstufe 6H gemäß der Variante „Wohnortprinzip + OZ + BV“ sowie die relativen Einnah- menansprüche für die Preisstufen 1H und 6H für das Jahr 2020. Die Aufteilung des Anteils SPNV (für die 1. Stufe EA HST) erfolgt nach dem gültigen Schlüssel B.
Aufteilung Preisstufe 1H (TG Paderborn)
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Auswertung der VE 2016 für Pool-B-Tickets mit Gültigkeit nur in Paderborn
| Schlüssel | |||
|---|---|---|---|
| Bus | 99,876 % | ||
| NWB | 0,124 % | ||
| Summe | 100,000 % |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2014 mit Linienzuordnung Sommer 2016)
| Schlüssel | |||
|---|---|---|---|
| Linienbündel 1 | 0,729 % | ||
| Linienbündel 2 | 3,867 % | ||
| Linienbündel 6 | 0,752 % | ||
| Linienbündel 7 | 0,067 % | ||
| Linienbündel 10 | 0,986 % | ||
| Linienbündel 12 | 0,247 % | ||
| PaderSprinter | 93,352 % | ||
| Summe | 100,000 % |
91
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Preisstufe 6H (Netz Hochstift)
| Schlüssel | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| SPNV | 23,005 % | ||||
| NWB (im BV PB) | 0,015 % | ||||
| PaderSprinter | 14,233 % | ||||
| Linienbündel 1 | 6,152 % | ||||
| Linienbündel 2 | 9,540 % | ||||
| Linienbündel 3 | 7,341 % | ||||
| Linienbündel 4 | 1,407 % | ||||
| Linienbündel 5 | 2,005 % | ||||
| Linienbündel 6 | 8,999 % | ||||
| Linienbündel 7 | 6,150 % | ||||
| Linienbündel 8 | 1,227 % | ||||
| Linienbündel 9 | 4,078 % | ||||
| Linienbündel 10 | 4,259 % | ||||
| Linienbündel 11 | 2,450 % | ||||
| Linienbündel 12 | 9,139 % | ||||
| Summe | 100,000 % |
Aufteilung SPNV
Schlüssel B Fortschreibung 2019
| Schlüssel | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Abellio | 2,022 % | ||||
| DB AG | 11,762 % | ||||
| ERB | 29,106 % | ||||
| NWB | 57,110 % | ||||
| Summe | 100,000 % |
92
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 77: Abrechnung JobTickets M-Preisstufen 2018
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 02.10.2020 (60. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Einnahmenaufteilung für JobTicket-Einnahmen der VPH aus M-Preisstufen für das Jahr 2018.
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2018 | |
|---|---|---|
| ERB (RB 89) | 72,243 % | 36.076,04 € |
| DB Regio (RE 11) | 13,684 % | 6.833,39 € |
| Bus-VU | 14,073 % | 7.027,64 € |
| Summe | 100,000 % | 49.937,07 € |
93
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 78: Vorziehen der Testatfrist 2020 im NRW-Tarif
Einstimmig beschlossen am 20.10.2020 im Nachgang zum 60. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Testatfrist für den NRW-Tarif für das Jahr 2020 ein- malig auf den 30.04.2021 vorzuziehen. Bei Überschreiten der Meldefrist wird je Tag Verzögerung eine Vertragsstrafe von 1.000,- € fällig.
94
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 79: Fortschreibung EA Hochstift 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 09.11.2020 (61. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die relativen Einnahmenansprüche für die Einnahmenaufteilung Hochstift 2020.
| Anteilsschlüssel | Pool A | Pool B | Pool C | ||
|---|---|---|---|---|---|
| SPNV 2020 | |||||
| Abellio | 3,656% | 2,022% | 2,331% | ||
| DB AG | 8,223% | 11,762% | 8,439% | ||
| ERB | 25,420% | 29,106% | 31,818% | ||
| NWB | 62,701% | 57,110% | 57,412% | ||
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% | ||
| Bus-VU | 75,867% | 78,283% | 81,200% |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 80: Aufteilung von Einnahmen aus westfälischen KombiTickets 2019
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 09.11.2020 (61. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, die im Jahr 2019 auf den Raum Pader- born-Höxter entfallenden Einnahmen aus westfalenweit gültigen KombiTickets in Höhe von 8.296,02 € im Rahmen der endgültigen Einnahmenaufteilung 2019 abzurechnen. Die Einnah- men fließen in den Pool A.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 81: ÖPNV-Rettungsschirm (NRW-Tarif)
Einstimmig beschlossen am 19.02.2021 im Nachgang zum 62. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt einstimmig:
Aufgrund der besonderen zeitlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem ÖPNV-Rettungs- schirm wird die Frist für das Einreichen des Testats für den NRW-Tarif für das Jahr 2020 auf den 30.04.2021 vorgezogen. Bei Fristüberschreitung wird eine Vertragsstrafe je Arbeitstag (Montag bis Freitag), den das Versäumnis anhält, in Höhe von 0,3 % der zu testierenden Einnahmen fällig. Wird von einem Vertragspartner bis zum 14.05.2021 kein Testat vorgelegt, wird ab diesem Zeit- punkt einmalig eine zusätzliche Vertragsstrafe von 5 Prozent der zu testierenden Einnahmen festgesetzt, wobei eine betragsmäßige Obergrenze von 40.000 Euro nicht überschritten werden darf.
Die Clearing-Stelle wird beauftragt, endgültige Abrechnungen für die Jahre 2019 und 2020 - trotz möglicherweise fehlender Testate - auf Basis vorliegender Verkaufsdaten zu erzeugen. Bei offen- sichtlich fehlenden Verkaufsdaten sind diese zu schätzen. Die Abrechnungen sind den zustän- digen Vertragspartnern bis zum 30.06.2021 zur Verfügung zu stellen. Der Abrechnungsprozess ist spätestens am 14.05.2021 einzuleiten. Etwaige Differenzen zwischen gemeldeten (ggf. ge- schätzten) und testierten Verkaufsdaten sind, sofern sie erst nach dem 14.05.2021 bekannt wer- den, von der Clearing-Stelle in der nachfolgenden Abrechnungsperiode abzurechnen. Darüber hinaus ist der hierdurch ggf. entstandene Schaden zu ermitteln. Dieser ist von den Verursachern auszugleichen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 82: Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket NRW 2019
Einstimmig beschlossen am 19.02.2021 im Nachgang zum 62. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, die im Jahr 2019 auf den Raum Pader- born-Höxter entfallenden Einnahmen aus dem TeilnehmerTicket NRW in Höhe von 119,36 € im Rahmen der endgültigen Poolabrechnung 2019 gemäß Schlüssel A aufzuteilen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 83: Aufteilung Ausgleichszahlung kostenfreier ÖPNV 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.03.2021 (63. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig, die Aufteilung der Ausgleichszahlung für den Zeitraum August bis Dezember 2020 auf Grundlage der ermittelten Mindererlöse vorzu- nehmen:
| ermittelte Minder- erlöse (Jahr) | Anteil in % | Anteil Ausgleichs- zahlung 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| PaderSprinter | 165.000,00 € | 88,95% | 71.159,03 € | ||
| BVO | 9.000,00 € | 4,85% | 3.881,40 € | ||
| go.on | 11.000,00 € | 5,93% | 4.743,94 € | ||
| NWB | 500,00 € | 0,27% | 215,63 € | ||
| gesamt | 185.500,00 € | 100,00% | 80.000,00 € |
Eine Berücksichtigung zusätzlicher Mindereinnahmen des Regionalverkehrs durch das Aus- nutzen von Fahrpreisbesonderheiten und durch Fahrgäste, die ohne Fahrschein über das Stadtgebiet PB hinausfahren, erfolgt aufgrund der Corona-bedingt geringen Inanspruchnahme im Jahr 2020 nicht.
Die Aufteilung zwischen BVO und Linienbündel 1 (go.on brutto) erfolgt anhand des endgültigen Schlüssels A Binnenverkehr Paderborn gemäß VDG EA 2016 (2. Halbjahr).
99
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 84: Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Jahr 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.03.2021 (63. Arbeitskreis)
Zum Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2020 beschließt der AK Einnahmenaufteilung Hochstift einstimmig das folgende Vorgehen:
Die Bearbeitung der Einnahmenaufteilung der Einnahmen des Tariffensters H startet ab dem 01.05.2021 auf Basis der am 30.04.2021 in der EDB aus technischer Sicht als gültige Daten- sätze vorliegenden Einnahmen.
Die Aussagen sowohl der bis zum 30.04.2021 beizubringenden unternehmensbezogenen Testate als auch die in der westfälischen Einnahmendatenbank „EDB“ gemeldeten Einnahmen (Stand 30.04.2021) sind damit deckungsgleich.
Alle unternehmensbezogenen Meldungen und Testate der Partner liegen vor.
Folgende Regelungen gelten darüber hinaus:
- Abweichungen zwischen Testat und EDB
Liegt von einem erlösverantwortlichen Partner ein Testat (gemäß Anlage 9 zum EA-Vertrag Westfalen und Anlage 7b Punkt 7 des EA-Vertrags Westfalen) für das Kalenderjahr 2020 fristgerecht bis zum 30.04.2021 vor (siehe Punkt 1) und stimmen die testierten Einnahmen am 30.04.2021 nicht mit den gemeldeten Einnahmen in der EDB überein, so gehen die testierten Einnahmendaten in die EAV ein.
Abweichungen zwischen der im Testat ausgewiesenen Summe und der Summe der ticket- bezogenen Einnahmen in der EDB werden anhand eines Korrekturfaktors im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift pauschal auf die in der EDB gemeldeten Einnahmen des erlösverantwortlichen Partners angewandt.
Die EA-Partner sind dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemeldeten Einnahmen in der EDB (Stand 30.04.2021) bis zum 01.07.2021 den Testaten anzugleichen, indem die korrekten Daten in die EDB gemeldet werden. Die Erfassung des Zeitpunktes, zu dem in die EDB gemeldet wurde, sichert die Nachvollziehbarkeit der jeweils vorliegenden Einnahmenmeldungen.
- Karenzzeit
Sofern die verspätete Übersendung des Testates spätestens sieben Tage vor dem 30.04.2021 angekündigt wird und die testierten Einnahmen mit den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2021) übereinstimmen, wird den erlösverantwortlichen Partnern über die einmalig vorverlegte Testatfrist hinaus eine bis zum 31.05.2021 erweiterte Frist zur Übersendung des Testates eingeräumt (sog. „Karenzzeit“).
100
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
- Nicht fristgerecht übersandte Testate
Liegen Testate nicht fristgerecht vor und findet Punkt 2. keine Anwendung, werden für die be- treffenden erlösverantwortlichen Partner als Basis der EA die Einnahmendaten aus der EDB verwendet. Damit sind vom Grundsatz her alle erlösverantwortlichen Partner in der EA 2020 aufgenommen. Eine weitere Plausibilisierung der gemeldeten Einnahmen aus der EDB wird dann nicht mehr durchgeführt. Differenzen (positiv wie negativ) zwischen dem im Nachgang gelieferten Testat und den gemeldeten Datensätzen des erlösverantwortlichen Partners aus der EDB (Stand 30.04.2021) gelten als Einnahmen des erlösverantwortlichen Partners für das Kalenderjahr 2020 und sind entsprechend in die EDB zu melden.
Diese Differenzen werden über das Importdatum ermittelt und in der EA 2021 als perioden- fremder Korrekturwert berücksichtigt. Eine Korrektur der EA 2020 im Jahr 2021 ist nicht mehr möglich, da die EA Hochstift 2020 Basis des Antrags zum Corona-Rettungsschirmes und für die Ermittlung des tatsächlichen Schadens relevant ist. Der betreffende erlösverantwortliche Part- ner erhält in diesem Fall gleichwohl zur Beantragung entsprechender Ausgleichszahlungen nach dem Corona-Rettungsschirm von der VPH Erlöszuscheidungen. Alle Abrechnungspartner erhalten einen Hinweis auf die bestehende Abweichung zwischen Testat und den gemeldeten Datensätzen.
Die EA-Partner sind gleichwohl dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Ein- nahmen und den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2021) entsprechend bis zum 01.07.2021 den Testaten anzugleichen. Die EA-Partner sind weiterhin dazu verpflichtet, das säumige Testat bis zum 31.07.2021 zu übermitteln.
101
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 85: Einnahmenaufteilung eTarif Westfalen
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.03.2021 (63. Arbeitskreis)
In der Einführungsphase des eTarifs Westfalen werden die auf das Tariffenster H entfallenden Einnahmen aus dem eTarif Westfalen vorläufig dem Pool A zugeordnet und im Rahmen der vorläufigen Einnahmenaufteilung Hochstift aufgeteilt.
Im Sommer 2022 wird anhand der vorliegenden Verkaufsdaten über die endgültige Aufteilung der Einnahmen in der Einführungsphase (Start des eTarifs bis maximal 31.12.2023 bzw. bis zum 31.12. des Vorjahres zu dem Kalenderjahr, in dem ein Einnahmenvolumen von mindestens 20 Mio. € brutto im gesamten eTarif Westfalen erreicht wird) entschieden.
Für die Aufteilung der Einnahmen nach der Einführungsphase (spätestens ab 01.01.2024) wird im Arbeitskreis rechtzeitig eine Weiterentwicklung der Einnahmenaufteilung aufgrund der vor- liegenden Nutzungsdaten (Wegekette) abgestimmt.
102
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 86: NRW-Tarif: Dauerhafte Vertragsergänzungen (Testate)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.03.2021 (63. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die vom KCM vorgeschlagenen dauer- haften Vertragsergänzungen:
- Der Vertrag zur Regelung der Aufteilung der NRW-Tarif-Einnahmen wird in § 13 um den nachfolgenden Absatz b) ergänzt (Ergänzungen sind unterstrichen):
b) Geht ein Testat eines Vertriebspartners nicht rechtzeitig bei der Clearing-Stelle ein, wird eine Vertragsstrafe fällig, und zwar in Höhe von 0,5 Prozent des zu testierenden Betrags (je Tag, den das Versäumnis anhält), in der Gesamtsumme jedoch mindes- tens 50 € und, sofern der Betrag 50 € übersteigt, höchstens bis zu 10 Prozent des zu testierenden Betrags, wobei eine betragsmäßige Obergrenze von 40.000 € nicht über- schritten werden darf. Ein nicht rechtzeitig eingereichtes Testat liegt grundsätzlich vor, wenn dieses nicht fristgerecht bei der Clearing-Stelle eingeht, die Clearing-Stelle dies schriftlich gegenüber dem Vertriebspartner angemahnt hat und der Vertriebspartner trotz einmaliger Mahnung das Testat nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mahnung nachgereicht hat.
- Der bisherige Absatz b) wird zu Absatz c) und wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen sind unterstrichen):
c) Geht eine Einnahmen- und Verkaufsmeldung oder ein Testat wiederholt nicht rechtzeitig oder wesentlich verspätet bei der Clearing-Stelle ein oder entspricht die Einnahmen- und Verkaufsmeldung im Übrigen wiederholt nicht den Vorgaben des § 9 dieses Vertrags, so wird durch eine Schiedskommission auf Antrag der LAG E/A eine zusätzliche Vertrags- strafe von bis zu 10 Prozent des zu meldenden Betrags festgesetzt, wobei eine betrags- mäßige Obergrenze von 40.000 € nicht überschritten werden darf. Eine wesentliche Ver- spätung liegt vor, wenn die Einnahmen- und Verkaufs-meldung nicht 2 Wochen nach Ende des Folgemonats an die Clearing-Stelle gemeldet wurde oder wenn das Testat einen Monat nach Ablauf der Frist nicht bei der Clearing-Stelle vorliegt.
- Die bisherigen Absätze c) und d) werden zu den Absätzen d) und e).
103
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 87: NRW-Tarif: Absenkung Umsatzsteuersatz und EinfachWeiterTicket
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.03.2021 (63. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig den Richtlinienentwurf zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW-Tarif mit Stand 04.11.2020 mit den Anpassungen aufgrund der Umsatz- steuerabsenkung für den Fernverkehr und der Integration des EinfachWeiterTicket NRW.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 88: Großkundenmodell SchönesJahrTicket NRW Abo
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.03.2021 (63. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig das Verfahren zur Aufteilung der Einnahmen aus dem Großkundenmodell SchönesJahrTicket NRW Abo.
105
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 89: Einnahmenaufteilung SchülerTicket Westfalen
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 21.04.2021 (64. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig das Verfahren zur Aufteilung der Einnah- men aus dem SchülerTicket Westfalen während der Pilotphase (bis einschließlich Schuljahr 2023/2024):
Verfahren Solidarmodell
Im Schulverwaltungssystem (KDV easy-Ticket) werden alle anspruchsberechtigten und nicht-an- spruchsberechtigten Schüler mit der tatsächlichen Relation und Gültigkeit gepflegt, wobei bei den nicht-anspruchsberechtigten Schülern immer eine Dummy-Preisstufe mit 17,00 € pro Monat (Preisstand 2021) hinterlegt wird. Die Relationen der anspruchsberechtigten und nicht-an- spruchsberechtigten Schüler werden nach dem heutigen Verfahren (wie Schulwegkostenträger- tickets) aufgeteilt. Die Zuordnung der Relationen erfolgt über die jährlich abzustimmende Ortsteil- Schulstandort-Liste.
Die Berechtigung der Schüler wird nur zu Vertragsbeginn von der Schule geprüft.
Zu Vertragsbeginn wird zum Stichtag (15. Oktober) eine Bestandsliste der tatsächlich anspruchs- berechtigten und nicht anspruchsberechtigten Schüler erzeugt. Aus den ermittelten Einnahmen pro Bündel wird ein Schlüssel gebildet und dieser wird auf die im Vertrag festgeschriebenen Einnahmen der anspruchsberechtigten und dem Eigenanteil der nicht-anspruchsberechtigten Schüler gelegt. Dieser Schlüssel wird ebenfalls festgeschrieben und in den kommenden Schul- jahren verwendet, um die fortgeschriebenen Einnahmen des SchulwegTickets (Basisbetrag) und der Eigenanteile der nicht-anspruchsberechtigten Schüler auf die Bündel aufzuteilen.
Die Eigenanteile der anspruchsberechtigten Schüler (ebenfalls zu Vertragsbeginn festge- schrieben) sind hier nicht inbegriffen. Diese Einnahme fließt als Freizeitnutzen analog zum Fun- Abo Hochstift in den Pool C ein.
Verfahren Fakultativmodell
Die Einnahmenaufteilung erfolgt analog zur Einnahmenaufteilung des Solidarmodells, allerdings wird beim Fakultativmodell nur der Basisbetrag festgeschrieben. Dieser festgeschriebene Basis- betrag wird anhand eines ermittelten Schlüssels aus der Bestandsliste auf die Bündel aufgeteilt. Der Schlüssel wird jedes Jahr neu ermittelt, da die genaue Verteilung zwischen anspruchsberech- tigten und nicht-anspruchsberechtigten Schülern nicht vorliegt.
Die Einnahmen aus den Verkäufen der nicht-anspruchsberechtigten Schüler (36,00 € pro Monat, Preisstand 2021) spiegeln die tatsächlichen Einnahmen wider. Hier können die Einnahmen über die Bestandsliste ermittelt und über die Ortsteil-Schulstandort-Liste (wie Schulwegkostenträger- tickets) auf die Verkehrsunternehmen bzw. Bündel aufgeteilt werden.
Analog zum Solidarmodell fließen die Eigenanteile der anspruchsberechtigten Schüler als Frei- zeitnutzen in den Pool C ein.
106
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 90: Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2018, 2019, 2020
Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung am 07.06.2021 (65. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Abrechnungen der durch die VPH aufzuteilenden Einnahmen aus T-Preisstufen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 anhand folgendem Schlüssel durchzuführen:
| Schlüssel | |
|---|---|
| NWB | 68,154% |
| eurobahn | 26,015% |
| DB AG | 1,074% |
| PaderSprinter | 1,601% |
| Linienbündel 1 | 0,439% |
| Linienbündel 2 | 1,390% |
| Linienbündel 5 | 0,038% |
| Linienbündel 7 | 0,001% |
| Linienbündel 9 | 1,258% |
| Linienbündel 10 | 0,025% |
| Linienbündel 12 | 0,005% |
| Summe | 100,000% |
107
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 91: Einnahmenaufteilung JobTickets/Abos M-Preisstufen 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 07.06.2021 (65. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen der VPH aus JobTickets/Abos M-Preisstufen sowie die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Einnahmen aus Kragen- relationen M-Preisstufen des JobTickets 2021 für das Jahr 2020 wie folgt aufzuteilen:
| Schlüssel | |
|---|---|
| eurobahn | 72,243% |
| Abellio | 13,684% |
| Busunternehmen | 14,073% |
| Summe | 100,000% |
108
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 92: Schlüssel endgültige Beantragung Corona-Rettungsschirm
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 07.06.2021 (65. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Zuscheidungen aus der überregionalen westfä- lischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2020 gemäß den vorgeschlagenen Schlüsseln zwischen ÖSPV und SPNV sowie zwischen den einzelnen SPNV-Unternehmen aufzuteilen:
| EA-Verfahren | Schlüssel |
|---|---|
| JobTicket Westf./JobTicket Westf. plus - Freizeitanteil Tarifräume - Binnenrelationen - Kragenrelationen - Wohn-/Arbeitsort außerhalb Westfalens | SPNV-ÖSPV: Schlüssel B VE 2016 SPNV: Schlüssel B Fortschreibung 2020 |
| FunTicket / FunAbo Westfalen - Preisanteil regionales FunTicket Netz | SPNV-ÖSPV: Schlüssel C VE 2016 SPNV: Schlüssel C Fortschreibung 2020 |
| FahrWeiterTicket Westfalen - Anteilssicherung Hochstift | SPNV-ÖSPV: Schlüssel A VE 2016 SPNV: Schlüssel A Fortschreibung 2020 |
| JobTicket 2021 - Binnenrelationen Hochstift | Pool B Einnahmenaufteilung Hochstift (Poolung) |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 93: Einnahmenaufteilung AzubiAbo Westfalen 2020
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 07.06.2021 (65. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Erlös- anteile aus dem AzubiAbo Westfalen (Binnenrelationen) entsprechend den Ergebnissen der Relationsverhandlungen 2019 (Binnenrelationen) aufzuteilen:
| Einnahmenanteile 2019* | Schlüssel 2020** | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BVO | 67.980,69 € | 33,6611% | ||||||
| go.on | 35.323,57 € | 17,4907% | ||||||
| Weser-Egge-Bus | 17.792,63 € | 8,8101% | ||||||
| LB 1 | - | 6,9695% | ||||||
| LB 2 | - | 10,9969% | ||||||
| LB 3 | - | 3,1912% | ||||||
| LB 4 | - | 1,7069% | ||||||
| LB 5 | - | 2,2797% | ||||||
| LB 6 | - | 7,6459% | ||||||
| LB 7 | - | 2,5318% | ||||||
| LB 8 | - | 2,6827% | ||||||
| LB 9 | - | 2,5863% | ||||||
| LB 10 | - | 6,4938% | ||||||
| LB 11 | - | 1,3257% | ||||||
| LB 12 | - | 11,5515% | ||||||
| PaderSprinter | 65.057,11 € | 32,2135% | ||||||
| DB AG | 1.413,34 € | 0,6998% | ||||||
| eurobahn | 2.896,65 € | 1,4343% | ||||||
| NordWestBahn | 11.158,54 € | 5,5252% | ||||||
| Abellio | 333,69 € | 0,1652% | ||||||
| Summe | 201.956,22 € | 100,0000% |
- auf Basis AzubiAbo-Relationsliste 2019
** Schlüssel auf Bündelebene gemäß Schlüssel §11a-Prognose 2020
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 94: Vereinfachte Aufteilung von Einnahmen aus Kragenrelationen auf die beteiligten Tarifgemeinschaften für 2020 (Corona- Rettungsschirm)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 07.06.2021 (65. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmenzuscheidungen aus Kragenrelationen der westfälischen Tickets „JobTicket Westfalen (plus)“, „JobTicket 2021“ und „AzubiAbo West- falen“ für die Abrechnung des Kalenderjahres 2020 im Rahmen des Corona-Rettungsschirmes pauschal im Verhältnis 50/50 % auf die beteiligten Tarifgemeinschaften aufzuteilen. Sollte das Einnahmenvolumen von 20.000,- € je Relation und Ticket überschritten werden, kann eine diffe- renzierte Aufteilung zwischen den beteiligten Tarifgemeinschaften vereinbart werden.
Die Aufteilung innerhalb des Tarifraums Hochstift erfolgt für das Jahr 2020 im Rahmen der be- stehenden Verfahren „Aufteilung JobTickets/Abos M-Preisstufen“ bzw. „EA T-Preisstufen“.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 95: Aufteilung Ausgleichszahlung kostenfreier ÖPNV 2021
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 25.08.2021 (66. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Ausgleichszahlung für das Jahr 2021 anhand der ermittelten Mindererlöse aufzuteilen.
| mitgeteilte Minder- erlöse (Jahr) | Anteil in % | Aufteilung Ausgleichszahlung 2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| PaderSprinter | 165.000,00 € | 88,949% | 177.897,57 € | ||
| BVO | 9.000,00 € | 4,852% | 9.703,50 € | ||
| go.on | 11.000,00 € | 5,930% | 11.859,84 € | ||
| NWB | 500,00 € | 0,270% | 539,08 € | ||
| gesamt | 185.500,00 € | 100,000% | 200.000,00 € |
Eine Berücksichtigung zusätzlicher Mindereinnahmen des Regionalverkehrs durch das Aus- nutzen von Fahrpreisbesonderheiten und durch Fahrgäste, die ohne Fahrschein über das Stadtgebiet PB hinausfahren, erfolgt aufgrund der Corona-bedingt geringen Inanspruchnahme im Jahr 2021 nicht.
Die Aufteilung zwischen BVO und Linienbündel 1 bzw. 6 sowie go.on und Linienbündel 2 erfolgt anhand des Schlüssels A Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2016, 2. Halbjahr).
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 96: Anpassung Richtlinie NRW-Tarif und Schnittstellen- beschreibungen (eTarif NRW)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 25.08.2021 (66. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Richtlinie zum NRW-Tarif (Stand 12.07.2021), die Schnittstellenbeschreibung für die Einnahmen- und Verkaufsmeldung (Version 4.5b) sowie die Schnittstellenbeschreibung für den Vertriebsdatenaustausch (Version 0.3).
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 97: Ergänzungen und Anpassungen des Vertrags zur Aufteilung der NRW-Tarif-Einnahmen (eTarif NRW)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 04.10.2021 (67. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt den Vertrag zur Regelung der Aufteilung der NRW-Tarif- Einnahmen (Version 1.3), die Anlage 4 (Version 1.1), die Anlage 4.1 (Version 1.0) sowie die An- lage 14 (Version 1.1).
Die Meldefrist für den NRW-eTarif wird für die Verkaufsmonate Dezember 2021 und Januar 2022 auf den 31.03.2022 ausgedehnt.
Die VPH wird ermächtigt, dass entsprechende Ergänzungsblatt zu zeichnen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 98: Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2021
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.01.2022 (68. Arbeitskreis)
Zum Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2021 beschließt der AK Einnahmenaufteilung Hochstift folgendes Vorgehen für die EA Hochstift analog dem bereits beschlossenen Vorgehen für die EA der W-Preisstufen:
Die Frist zur Abgabe der Testate der kassentechnischen Einnahmen wird einmalig vom 30.06.2022 auf den 30.04.2022 vorverlegt. Die Bearbeitung der Einnahmenaufteilung der Ein- nahmen des Tariffensters H startet am 01.05.2022 auf Basis der gemäß § 5 EA-Vertrag zu meldenden Fahrgeldeinnahmen, die am 30.04.2022 in der westfälischen Einnahmendatenbank („EDB“) als aus technischer Sicht gültige Datensätze vorliegen.
Aussagen sowohl der beizubringenden unternehmensbezogenen Testate als auch die in der EDB gemeldeten Einnahmen sind damit deckungsgleich. Alle unternehmensbezogenen Meldungen und Testate der Partner liegen vor.
Folgende gesonderte Regelungen gelten darüber hinaus:
- Abweichungen zwischen Testat und EDB
Liegt von einem erlösverantwortlichen Partner ein Testat (gemäß Anlage 9 zum EA-Vertrag West- falen und Anlage 7b Punkt 7 des EA Vertrags Westfalen) für das Kalenderjahr 2021 fristgerecht bis zum 30.04.2022 vor (siehe Punkt 1) und stimmen die testierten Einnahmen am 30.04.2022 nicht mit den gemeldeten Einnahmen in der EDB überein, so gehen die testierten Einnahmen- daten in die EAV ein.
Abweichungen zwischen der im Testat ausgewiesenen Summe und der Summe der ticket- bezogenen Einnahmen in der EDB werden anhand eines Korrekturfaktors im Rahmen der Ein- nahmenaufteilung Hochstift pauschal auf die in der EDB gemeldeten Einnahmen des erlösverant- wortlichen Partners angewandt.
Die EA-Partner sind dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemeldeten Einnahmen in der EDB (Stand 30.04.2022) bis zum 01.07.2022 den Testaten anzugleichen, indem die korrekten Daten in die EDB gemeldet werden. Die Erfassung des Zeit- punktes, zu dem in die EDB gemeldet wurde, sichert die Nachvollziehbarkeit der jeweils vor- liegenden Einnahmenmeldungen.
- Karenzzeit
Sofern die verspätete Übersendung des Testates spätestens sieben Tage vor dem 30.04.2022 angekündigt wird und die testierten Einnahmen mit den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2022) übereinstimmen, wird den erlösverantwortlichen Partnern über die Testatfrist (der 30.04.2022) hinaus eine bis zum 31.05.2022 erweiterte Frist zur Übersendung des Testates eingeräumt (sog. „Karenzzeit“).
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
- Nicht fristgerecht übersandte Testate
Liegen Testate nicht fristgerecht vor und findet Punkt 2.2 keine Anwendung, werden für die be- treffenden erlösverantwortlichen Partner als Basis der EAV die Einnahmendaten aus der EDB verwendet. Damit sind vom Grundsatz her alle erlösverantwortlichen Partner in der EAV 2021 aufgenommen. Eine weitere Plausibilisierung der gemeldeten Einnahmen aus der EDB wird dann nicht mehr durchgeführt. Differenzen (positiv wie negativ) zwischen dem im Nachgang gelieferten Testat und den gemeldeten Datensätzen des erlösverantwortlichen Partners aus der EDB (Stand 30.04.2022) gelten als Einnahmen des erlösverantwortlichen Partners für das Kalenderjahr 2022 und sind entsprechend in die EDB zu melden.
Diese Differenzen werden über das Meldedatum ermittelt und in der EAV 2022 als periodenfrem- der Korrekturwert berücksichtigt. Eine Korrektur der EA 2021 im Jahr 2022 ist nicht mehr möglich, da die EA Hochstift Basis des Antrags zum Corona-Rettungsschirm und für die Ermittlung des tatsächlichen Schadens relevant ist. Der betreffende erlösverantwortliche Partner erhält in die- sem Fall gleichwohl zur Beantragung entsprechender Ausgleichszahlungen nach dem Corona- Rettungsschirm von der VPH Erlöszuscheidungen mit einem Hinweis auf die bestehende Ab- weichung zwischen Testat und den gemeldeten Datensätzen.
Die EA-Partner sind gleichwohl dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnah- men und den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2022) entsprechend bis zum 31.07.2022 den Testaten anzugleichen. Die EA-Partner sind weiterhin dazu verpflichtet, das säu- mige Testat bis zum 31.07.2022 zu übermitteln.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 99: Schlüssel für 2021
Einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen am 18.01.2022 (68. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die relativen Einnahmenansprüche für die Einnahmenaufteilung Hochstift 2021.
| Anteilsschlüssel | Pool A | Pool B | Pool C | ||
|---|---|---|---|---|---|
| SPNV 2021 | |||||
| Abellio | 3,656% | 2,022% | 2,331% | ||
| DB AG | 8,223% | 11,762% | 8,439% | ||
| ERB | 25,420% | 29,106% | 31,818% | ||
| NWB | 62,701% | 57,110% | 57,412% | ||
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% | ||
| Bus-VU | 75,867% | 78,283% | 81,200% |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 100: Aufnahme der National Express Rail GmbH
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.01.2022 (68. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die Aufnahme des neuen Vertragspartners National Express Rail GmbH zum 01.02.2022 durch eine Anlage zum „Vertrag zur Einnahmen- aufteilung zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift-Tarif“ vom 11.07.2013 zu regeln.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 101: Einnahmenaufteilung NRW-eTarif im Einführungszeitraum
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 18.01.2022 (68. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die Richtlinie zur Aufteilung der Einnahmen aus NRW- eTarif während eines Einführungszeitraums ohne Bereitstellung von Vertriebsdaten in der Ver- sion vom 30.11.2021.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 102: Einnahmenaufteilung FairTicket 2021
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2022 (69. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem FairTicket für das Jahr 2021 wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Preisstufe 1H (TG Paderborn)
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Auswertung der VE 2016 für Pool-B-Tickets mit Gültigkeit nur in Paderborn
| Schlüssel | |
|---|---|
| Bus | 99,876% |
| NWB | 0,124% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2018 mit/ohne Einkürzung R20)
| Schlüssel bis Juli | Schlüssel ab Aug | |
|---|---|---|
| Linienbündel 1 | 0,676 % | 0,676 % |
| Linienbündel 2 | 3,738 % | 2,752 % |
| Linienbündel 6 | 0,954 % | 0,954 % |
| Linienbündel 7 | 0,118 % | 0,118 % |
| Linienbündel 10 | 0,504 % | 0,504 % |
| Linienbündel 12 | 1,125 % | 1,125 % |
| PaderSprinter | 92,885 % | 93,871 % |
| Summe | 100,000% | 100,000 % |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Preisstufe 6H (Netz Hochstift)
| Schlüssel | |
|---|---|
| SPNV | 23,005 % |
| NWB im Binnenverkehr PB | 0,015 % |
| PaderSprinter | 14,233 % |
| Linienbündel 1 | 6,152 % |
| Linienbündel 2 | 9,540 % |
| Linienbündel 3 | 7,341 % |
| Linienbündel 4 | 1,407 % |
| Linienbündel 5 | 2,005 % |
| Linienbündel 6 | 8,999 % |
| Linienbündel 7 | 6,150 % |
| Linienbündel 8 | 1,227 % |
| Linienbündel 9 | 4,078 % |
| Linienbündel 10 | 4,259 % |
| Linienbündel 11 | 2,450 % |
| Linienbündel 12 | 9,139 % |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil SPNV
Schlüssel B (Fortschreibung 2021)
| Schlüssel | |
|---|---|
| DB AG | 11,762% |
| NWB | 57,110% |
| ERB | 29,106% |
| Abellio | 2,022% |
| Summe | 100,000% |
121
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 103: Einnahmenaufteilung JobTickets/Abos M-Preisstufen 2019
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2022 (69. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen der VPH aus JobTickets/Abos M-Preisstufen für das Jahr 2019 in Höhe von 78.791,40 € wie folgt aufzuteilen:
| prozentualer Anteil 2019 | absoluter Anteil 2019 | |
|---|---|---|
| ERB (RB 89) | 72,243% | 56.921,27 € |
| Abellio (RE 11) | 13,684% | 10.781,82 € |
| Busunternehmen | 14,073% | 11.088,31 € |
| Summe | 100,000% | 78.791,40 € |
122
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 104: Einnahmenaufteilung JobTickets/Abos M-Preisstufen 2021
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2022 (69. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen der VPH aus JobTickets/Abos M-Preisstufen sowie die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Einnahmen aus Kragen- relationen M-Preisstufen des JobTickets 2021 für das Jahr 2021wie folgt aufzuteilen:
| Schlüssel 2021 | |
|---|---|
| ERB (RB 89) | 72,243% |
| Abellio (RE 11) | 13,684% |
| Busunternehmen | 14,073% |
| Summe | 100,000% |
123
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 105: Schnittstellenbeschreibung Vertriebsdatenmeldung für die eTarife in NRW (Version 1.3 vom 17.01.2022)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2022 (69. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt die Schnittstellenbeschreibung für die Ver- triebsdatenmeldung (Reisedaten) im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW vom 17.01.2022 (Version 1.3). Sie ersetzt die Schnittstellenbeschreibung vom 26.08.2021 (Version 1.0).
124
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 106: Berücksichtigung des Mindererlösausgleichs beim Corona- Rettungsschirm 2021
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2022 (69. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt wie folgt:
- Mindererlösausgleich eTarif Es wird beschlossen, bei der endgültigen Berechnung des Mindererlösausgleichs aus Corona- Rettungsschirm den Mindererlösausgleich aus eTarif den Ist-Erlösen (Einnahmenaufteilung
- zuzusetzen.
- Verlagerungen zwischen den EA-Verantwortlichen Es wird beschlossen, bei der endgültigen Berechnung des Mindererlösausgleichs aus Corona- Rettungsschirm die Zuordnung der Soll- und Ist-Erlöse entsprechend der Zuordnung wie beim Regeltarif vorzunehmen. Auf Basis der Ist-Einnahmenaufteilung werden die verschobenen Ein- nahmenanteile durch das KCM identifiziert und den EA-Verantwortlichen mitgeteilt, die diese dann von den jeweiligen Aufteilungsmassen absetzen oder zu den Aufteilungsmassen zu- setzen.
125
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 107: Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn (Spielzeit 2021/2022)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 03.05.2022 (70. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem KombiTicket Theater Paderborn für die Spielzeit 2021/2022 wie folgt aufzuteilen:
- 80 % der Gesamteinnahmen werden gemäß Schlüssel A Binnenverkehr Paderborn der VDG EA 2018 (mit Einkürzung R20, ohne Sondertickets) aufgeteilt.
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 0,470 % |
| LB 2 | 2,544 % |
| LB 6 | 0,582 % |
| LB 7 | 0,114 % |
| LB 10 | 0,473 % |
| LB 12 | 0,583 % |
| PaderSprinter | 95,234 % |
| Summe | 100,000% |
- 20 % der Gesamteinnahmen werden gemäß Schlüssel A (Fortschreibung 2021) zwischen den Bus- und den SPNV-Unternehmen sowie innerhalb der SPNV-Unternehmen aufgeteilt.
| Schlüssel A | |
|---|---|
| Bus | 75,867% |
| SPNV | 24,133% |
| Summe | 100,000% |
| Schlüssel A | |
|---|---|
| DB AG | 8,223% |
| eurobahn | 25,420% |
| NordWestBahn | 62,701% |
| ABR/NX* | 3,656% |
| Summe | 100,000% |
- die Gesamtsumme für die Spielzeit 21/22 wird 50/50% zwischen ABR und NX aufgeteilt (jeweils 5 Monate)
126
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Die Aufteilung des Anteils Bus erfolgt gemäß Schlüssel A der VDG EA 2018 (mit Einkürzung R20, ohne Sondertickets).
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 4,222 % |
| LB 2 | 11,874 % |
| LB 3 | 2,403 % |
| LB 4 | 1,477 % |
| LB 5 | 2,380 % |
| LB 6 | 6,890 % |
| LB 7 | 3,280 % |
| LB 8 | 0,929 % |
| LB 9 | 1,847 % |
| LB 10 | 2,195 % |
| LB 11 | 2,288 % |
| LB 12 | 5,872 % |
| PaderSprinter | 54,343 % |
| Summe | 100,000% |
127
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 108: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 03.05.2022 (70. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus Verkäufen des AnnenTickets 2022 aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen:
Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
128
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 109: Einnahmenaufteilung AzubiAbo Westfalen 2021
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 03.05.2022 (70. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmeaufteilung beschließt, die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Erlös- anteile für das Jahr 2021 aus dem AzubiAbo Westfalen (Binnenrelationen) entsprechend den Ergebnissen der Relationsverhandlungen 2019 (Binnenrelationen) aufzuteilen.
| Einnahmenanteile 2019* | Schlüssel 2021** | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BVO | 67.980,69 € | 33,6611% | ||||||
| go.on | 35.323,57 € | 17,4907% | ||||||
| Weser-Egge-Bus | 17.792,63 € | 8,8101% | ||||||
| LB 1 | - | 6,9695% | ||||||
| LB 2 | - | 10,9969% | ||||||
| LB 3 | - | 3,1912% | ||||||
| LB 4 | - | 1,7069% | ||||||
| LB 5 | - | 2,2797% | ||||||
| LB 6 | - | 7,6459% | ||||||
| LB 7 | - | 2,5318% | ||||||
| LB 8 | - | 2,6827% | ||||||
| LB 9 | - | 2,5863% | ||||||
| LB 10 | - | 6,4938% | ||||||
| LB 11 | - | 1,3257% | ||||||
| LB 12 | - | 11,5515% | ||||||
| PaderSprinter | 65.057,11 € | 32,2135% | ||||||
| DB AG | 1.413,34 € | 0,6998% | ||||||
| eurobahn | 2.896,65 € | 1,4343% | ||||||
| NordWestBahn | 11.158,54 € | 5,5252% | ||||||
| Abellio | 333,69 € | 0,1652% | ||||||
| Summe | 201.956,22 € | 100,0000% |
- auf Basis AzubiAbo-Relationsliste 2019
** Schlüssel auf Bündelebene gemäß Schlüssel §11a-Prognose 2020
129
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 110: Aufnahme der Transdev Hannover GmbH
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 29.06.2022 (71. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt einstimmig die Aufnahme des neuen Vertragspartners Transdev Hannover GmbH zum 12.06.2022 durch eine Anlage zum „Vertrag zur Einnahmen- aufteilung zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift-Tarif“ vom 11.07.2013 zu regeln.
130
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 111: Aufteilung Zuscheidungen überregionaler WestfalenTarif 2021
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 29.06.2022 (71. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Zuscheidungen aus der überregionalen westfä- lischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2021 gemäß den vorgeschlagenen Schlüsseln zwischen ÖSPV und SPNV sowie zwischen den einzelnen SPNV-Unternehmen aufzuteilen:
| EA-Verfahren | Schlüssel |
|---|---|
| JobTicket Westf./JobTicket Westf. plus - Freizeitanteil Tarifräume - Binnenrelationen - Kragenrelationen - Wohn-/Arbeitsort außerhalb Westfalens | SPNV-ÖSPV: Schlüssel B VE 2016 SPNV: Schlüssel B Fortschreibung 2021 |
| FunTicket / FunAbo Westfalen - Preisanteil regionales FunTicket Netz | SPNV-ÖSPV: Schlüssel C VE 2016 SPNV: Schlüssel C Fortschreibung 2021 |
| FahrWeiterTicket Westfalen - Anteilssicherung Hochstift | SPNV-ÖSPV: Schlüssel A VE 2016 SPNV: Schlüssel A Fortschreibung 2021 |
| JobTicket 2021 - Binnenrelationen Hochstift | Pool B Einnahmenaufteilung Hochstift (Poolung) |
131
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 112: Aufteilung Ausgleichszahlung kostenfreier ÖPNV 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 09.09.2022 (72. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Ausgleichszahlung für das Jahr 2022 anhand der ermittelten Mindererlöse aufzuteilen.
| mitgeteilte Minder- erlöse (Jahr) | Anteil in % | Aufteilung Ausgleichszahlung Jan-Juli 2022 | |
|---|---|---|---|
| PaderSprinter | 165.000,00 € | 88,949% | 103.772,99 € |
| BVO | 9.000,00 € | 4,852% | 5.660,35 € |
| go.on | 11.000,00 € | 5,930% | 6.918,20 € |
| NWB | 500,00 € | 0,270% | 314,46 € |
| gesamt | 185.500,00 € | 100,000% | 116.666,00 € |
Die Aufteilung der Anteile BVO und go.on auf Linienbündel erfolgt anhand des Schlüssels A Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2018, mit Abwertung kurzer Strecken und Einkürzung R20, ohne Sondertickets).
132
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 113: Adventsmarkt Borchen 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 09.09.2022 (72. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung stimmt dem Angebot der ganztägig kostenfreien ÖPNV- Nutzung im Tarifgebiet Borchen im Rahmen des Adventsmarktes vom 25. bis 27. November 2022 zu.
Der von der Gemeinde Borchen zu zahlende Mindererlösausgleich in Höhe von 1.500,- € wird dem Linienbündel 6 zugeschieden.
133
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 114: Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2021
Einstimmig beschlossen am 21.10.2022 im Nachgang zum 73. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Abrechnungen der durch die VPH auf- zuteilenden Einnahmen aus T-Preisstufen für das Jahr 2021 anhand des Schlüssels „Anteil Fortschreibung 2021“ durchzuführen.
| Schlüssel Fortschreibung 2021 | |
|---|---|
| NWB | 69,049% |
| eurobahn | 24,101% |
| DB AG | 0,982% |
| PaderSprinter | 1,636% |
| Linienbündel 1 | 1,423% |
| Linienbündel 2 | 1,120% |
| Linienbündel 5 | 0,062% |
| Linienbündel 7 | 0,001% |
| Linienbündel 9 | 1,598% |
| Linienbündel 10 | 0,022% |
| Linienbündel 12 | 0,006% |
| Summe | 100,000% |
134
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 115: Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 14.11.2022 (74. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt folgendes Vorgehen für die Jahresabrechnung 2022 in Zusammenhang mit der Ermittlung der Daten zur Feststellung der unternehmensbezo- genen finanziellen Schäden aufgrund der COVID19-Pandemie und des temporär eingeführten 9- Euro-Tickets:
Die Frist zur Abgabe der Testate der kassentechnischen Einnahmen wird einmalig vom 30.06.2023 auf den 30.04.2023 vorverlegt. Die Bearbeitung der Einnahmenaufteilung der Einnahmen des Tariffensters H startet am 01.05.2023 auf Basis der gemäß § 5 EA-Vertrag zu meldenden Fahrgeldeinnahmen, die am 30.04.2022 in der westfälischen Einnahmendatenbank („EDB“) als aus technischer Sicht gültige Daten- sätze vorliegen.
Aussagen sowohl der beizubringenden unternehmensbezogenen Testate als auch die in der EDB gemel- deten Einnahmen sind damit deckungsgleich. Alle unternehmensbezogenen Meldungen und Testate der Partner liegen vor.
Folgende gesonderte Regelungen gelten darüber hinaus:
- Abweichungen zwischen Testat und EDB
Liegt von einem erlösverantwortlichen Partner ein Testat (gemäß Anlage 9 zum EA-Vertrag Westfalen und Anlage 7b Punkt 7 des EA Vertrags Westfalen) für das Kalenderjahr 2022 fristgerecht bis zum 30.04.2023 vor (siehe Punkt 1) und stimmen die testierten Einnahmen am 30.04.2023 nicht mit den gemeldeten Einnahmen in der EDB überein, so gehen die testierten Einnahmendaten in die EAV ein.
Abweichungen zwischen der im Testat ausgewiesenen Summe und der Summe der ticketbezogenen Ein- nahmen in der EDB werden anhand eines Korrekturfaktors im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift pauschal auf die in der EDB gemeldeten Einnahmen des erlösverantwortlichen Partners angewandt.
Die EA-Partner sind dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den ge- meldeten Einnahmen in der EDB (Stand 30.04.2023) bis zum 01.07.2023 den Testaten anzugleichen, in- dem die korrekten Daten in die EDB gemeldet werden. Die Erfassung des Zeitpunktes, zu dem in die EDB gemeldet wurde, sichert die Nachvollziehbarkeit der jeweils vorliegenden Einnahmenmeldungen.
- Karenzzeit
Sofern die verspätete Übersendung des Testates spätestens sieben Tage vor dem 30.04.2023 angekün- digt wird und die testierten Einnahmen mit den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2023) übereinstimmen, wird den erlösverantwortlichen Partnern über die Testatfrist (der 30.04.2023) hinaus eine bis zum 31.05.2023 erweiterte Frist zur Übersendung des Testates eingeräumt (sog. „Karenzzeit“).
- Nicht fristgerecht übersandte Testate
Liegen Testate nicht fristgerecht vor und findet Punkt 2.2 keine Anwendung, werden für die betreffenden erlösverantwortlichen Partner als Basis der EAV die Einnahmendaten aus der EDB verwendet. Damit sind vom Grundsatz her alle erlösverantwortlichen Partner in der EAV 2022 aufgenommen. Eine weitere Plau- sibilisierung der gemeldeten Einnahmen aus der EDB wird dann nicht mehr durchgeführt. Differenzen (positiv wie negativ) zwischen dem im Nachgang gelieferten Testat und den gemeldeten Datensätzen des erlösverantwortlichen Partners aus der EDB (Stand 30.04.2023) gelten als Einnahmen des erlösverant- wortlichen Partners für das Kalenderjahr 2023 und sind entsprechend in die EDB zu melden.
Diese Differenzen werden über das Meldedatum ermittelt und in der EAV 2023 als periodenfremder Kor- rekturwert berücksichtigt. Eine Korrektur der EA 2022 im Jahr 2023 ist nicht mehr möglich, da die EA Hochstift Basis des Antrags zum Corona-Rettungsschirm und für die Ermittlung des tatsächlichen Scha-
135
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
dens relevant ist. Der betreffende erlösverantwortliche Partner erhält in diesem Fall gleichwohl zur Bean- tragung entsprechender Ausgleichszahlungen nach dem Corona-Rettungsschirm von der VPH Erlöszu- scheidungen mit einem Hinweis auf die bestehende Abweichung zwischen Testat und den gemeldeten Datensätzen.
Die EA-Partner sind gleichwohl dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2023) entsprechend bis zum 31.07.2023 den Testaten anzugleichen. Die EA-Partner sind weiterhin dazu verpflichtet, das säumige Testat bis zum 31.07.2023 zu übermitteln.
136
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 116: Einnahmenaufteilung FairTicket 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.03.2023 (75. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt, die Einnahmen aus dem FairTicket 2022 wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Preisstufe 1H (TG Paderborn)
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Schlüssel Bus/Schiene Binnenverkehr Paderborn 2022
| Schlüssel | |
|---|---|
| Bus | 99,698% |
| NWB | 0,302% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2022 ohne 9-Euro-Ticket- Z eitraum, mit Berücksichtigung Corona-Effekt in Pool B)
| Schlüssel | |
|---|---|
| Linienbündel 1 | 0,634% |
| Linienbündel 2 | 2,062% |
| Linienbündel 6 | 0,632% |
| Linienbündel 7 | 0,405% |
| Linienbündel 10 | 0,373% |
| Linienbündel 12 | 0,359% |
| PaderSprinter | 95,535% |
| Summe | 100,000% |
137
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Preisstufe 6H (Netz Hochstift)
| Schlüssel | |
|---|---|
| SPNV | 23,005 % |
| NWB im Binnenverkehr PB | 0,015 % |
| PaderSprinter | 14,233 % |
| Linienbündel 1 | 6,152 % |
| Linienbündel 2 | 9,540 % |
| Linienbündel 3 | 7,341 % |
| Linienbündel 4 | 1,407 % |
| Linienbündel 5 | 2,005 % |
| Linienbündel 6 | 8,999 % |
| Linienbündel 7 | 6,150 % |
| Linienbündel 8 | 1,227 % |
| Linienbündel 9 | 4,078 % |
| Linienbündel 10 | 4,259 % |
| Linienbündel 11 | 2,450 % |
| Linienbündel 12 | 9,139 % |
| Summe | 100,000% |
A ufteilung Anteil SPNV
Schlüssel B (Schlüssel 2022)
| Schlüssel | |
|---|---|
| DB AG | 2,161% |
| NWB | 64,950% |
| ERB | 26,617% |
| NX | 1,783% |
| TDH | 4,489% |
| Summe | 100,000% |
138
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 117: Schlüssel AzubiAbo Westfalen 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.03.2023 (75. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Ein- nahmen aus dem AzubiAbo Westfalen wie folgt aufzuteilen:
Binnenrelationen Hochstift / Übergangsrelationen ÖSPV Vor-/Nachlauf W-Relationen
| Einnahmenanteile 2019* | Schlüssel 2022** | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BVO | 67.980,69 € | 33,6611% | ||||||
| go.on | 35.323,57 € | 17,4907% | ||||||
| Weser-Egge- | 17.792,63 € | 8,8101% | ||||||
| Bus | ||||||||
| LB 1 | - | 6,8009% | ||||||
| LB 2 | - | 11,2177% | ||||||
| LB 3 | - | 3,3747% | ||||||
| LB 4 | - | 1,6452% | ||||||
| LB 5 | - | 2,2177% | ||||||
| LB 6 | - | 7,2924% | ||||||
| LB 7 | - | 2,6854% | ||||||
| LB 8 | - | 2,8920% | ||||||
| LB 9 | - | 2,4023% | ||||||
| LB 10 | - | 6,2730% | ||||||
| LB 11 | - | 1,3879% | ||||||
| LB 12 | - | 11,7728% | ||||||
| PaderSprinter | 65.057,11 € | 32,2135% | ||||||
| DB | 1.413,34 € | 0,6998% | ||||||
| Eurobahn | 2.896,65 € | 1,4343% | ||||||
| NordWestBahn | 11.158,54 € | 5,5252% | ||||||
| Abellio | 333,69 € | 0,1652% | ||||||
| Summe | 201.956,22 € | 100,0000% |
| Schlüssel 2022** | |||
|---|---|---|---|
| LB 1 | 7,3782% | ||
| LB 2 | 12,1700% | ||
| LB 3 | 3,6611% | ||
| LB 4 | 1,7849% | ||
| LB 5 | 2,4059% | ||
| LB 6 | 7,9114% | ||
| LB 7 | 2,9134% | ||
| LB 8 | 3,1375% | ||
| LB 9 | 2,6063% | ||
| LB 10 | 6,8055% | ||
| LB 11 | 1,5057% | ||
| LB 12 | 12,7722% | ||
| PaderSprinter | 34,9480% | ||
| Summe | 100,0000% |
- auf Basis AzubiAbo-Relationsliste 2019
** Schlüssel auf Bündelebene gemäß § 11a-Endabrechnung 2021
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 118: Abrechnung TeilnehmerTicket NRW („Aktion Friedenslicht 2022“)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.03.2023 (75. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die der VPH zugeschiedenen Einnahmen aus der „Aktion Friedenslicht 2022“ in Höhe von 119,36 € im Rahmen der endgültigen Poolabrechnung 2022 gemäß Schlüssel A zwischen den erlösverantwortlichen Partnern aufzuteilen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 119: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.04.2023 (76. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus Verkäufen des Annen- Tickets 2023 aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen:
Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 120: Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2022
Einstimmig beschlossen am 17.05.2023 im Nachgang zum 76. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Abrechnungen der durch die VPH auf- zuteilenden Einnahmen aus T-Preisstufen für das Jahr 2022 anhand des Schlüssels „Anteil Fortschreibung 2021“ durchzuführen. Dabei werden Betreiberwechsel berücksichtigt.
| Schlüssel Fortschreibung 2021 | |
|---|---|
| NWB | 69,049% |
| eurobahn | 24,101% |
| DB AG / TDH | 0,982% |
| PaderSprinter | 1,636% |
| Linienbündel 1 | 1,423% |
| Linienbündel 2 | 1,120% |
| Linienbündel 5 | 0,062% |
| Linienbündel 7 | 0,001% |
| Linienbündel 9 | 1,598% |
| Linienbündel 10 | 0,022% |
| Linienbündel 12 | 0,006% |
| Summe | 100,000% |
142
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 121: Anpassungen Dokumente NRW-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.04.2023 (76. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt die Richtlinie in der Version vom 08.03.2023, die Schnittstellenbeschreibung im Zusammenhang mit der Einnahmenmeldung im NRWTarif in der Version 4.7 vom 20.03.2023 sowie die Schnittstellenbeschreibung für die Vertriebsdatenmeldung (Reisedaten) im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW in der Version 1.4 vom 20.03.2023 und der Version 1.4b vom 18.04.2023.
143
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 122: Abrechnungsrichtlinie T-Preisstufen
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.06.2023 (77. Arbeitskreis)
Richtlinie zur Abrechnung von im Verantwortungsbereich der VPH liegender Einnahmen aus T-Preisstufen zwischen den Bus- und den Schienenverkehrsunternehmen in der Version vom 27.04.23.
Die Abrechnungsrichtlinie ist eine Anlage zum „Vertrag zur Einnahmenaufteilung zwischen den Bus und den Schienenverkehrsunternehmen im Hochstift-Tarif“ vom 11.07.2013.
- Gegenstand
(1) Gegenstand dieser Abrechnungs-Richtlinie ist die Berechnung und Abrechnung der Ein- nahmenanteile gemäß dem WestfalenTarif TeutoOWL („T-Preisstufen“), für vom Tarifraum Hochstift in Richtung des Tarifraumes TeutoOWL ausgegebene Fahrausweise, zwischen den Schienenverkehrsunternehmen und den im Hochstift tätigen Busunternehmen. (2) Einbezogen in die Abrechnung gem. dieser Richtlinie werden bestimmte Teile der Einnah- men gemäß dem WestfalenTarif TeutoOWL („T-Preisstufen“), Näheres regelt der Punkt 2. „Abgrenzung der Einnahmen“. (3) Der Berechnung der Einnahmenansprüche liegt ein Anspruchsverfahren gegen die ge- poolten Einnahmen aller fahrausweisausgebenden Unternehmen zugrunde. (4) Die Teilnehmer dieser Einnahmenaufteilung werden im Folgenden Abrechnungsparteien genannt.
- Abgrenzung der Einnahmen
(1) Dieser Richtlinie unterliegen ausschließlich folgende Einnahmen aus dem WestfalenTarif TeutoOWL („T-Preisstufen“):
- Alle Einnahmen der VPH und des PaderSprinters, unabhängig von der Verkaufs-/ Melderichtung,
- Einnahmen anderer an der Einnahmenaufteilung Hochstift beteiligten Unternehmen, jedoch nur in der Verkaufs-/Melderichtung Hochstift TeutoOWL,
- Der VPH zugeschiedene Einnahmen aus im Übergang zwischen Hochstift und TeutoOWL ausgegebenen JobTickets. (2) Die Abgrenzung der Einnahmen nach Absatz 1 erfolgt durch entsprechende Meldung der Einnahmen in die Einnahmenmeldedatenbank (EDB) des WestfalenTarifs, siehe Punkt 3. „Einnahmenmeldungen“. (3) Die Einnahmen nach Absatz 1 resultieren aus allen im Übergang zwischen Hochstift und TeutoOWL verkauften Fahrausweisarten mit Ausnahme von: Aufpreise 1. Klasse, Abonnements [welche durch die OWL V aufgeteilt werden], jedoch sind die Zuscheidungen für JobTickets nach Absatz 1 explizit Teil dieses Verfahrens. (4) Grundsätzliche Entscheidungen zur Abgrenzung der Einnahmen und zur Verfahrensweise bei der Berechnung der Ansprüche bedürfen einer Abstimmung mit den Gremien der OWL Verkehr GmbH. Doppelte Ansprüche und ungleichmäßige Anspruchsberechnungen sind auszuschließen. Die Abstimmung obliegt den in den zuständigen Gremien vertretenen Ab- rechnungsparteien.
144
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
- Einnahmenmeldungen
(1) Die Einnahmenmeldungen erfolgen durch die verkaufenden Unternehmen in die die Ein- nahmenmeldedatenbank (EDB) des WestfalenTarifs. Die Unternehmen melden die Ein- nahmen in der Verkaufsrichtung. (2) Die Daten der gemeldeten Einnahmen werden auf Anfrage der VPH durch die OWL V aus der EDB ausgelesen und der VPH zur Verfügung gestellt.
- Methodik der Berechnung
(1) Die EDB-Datensätze aller ausgebenden Unternehmen werden je Relation (Tarifgebiet- Hochstift <-> Tarifgebiet-TeutoOWL) selektiert (werden in einer Relation verschiedene Wege mit unterschiedlichen Preisstufen angeboten, so werden diese jeweils als Einzel- relationen behandelt): Die Berechnung von Relationsschlüsseln für die zehn Relationen mit den stärksten Einnahmen erfolgt anhand der „detaillierten Methodik“. Die Berechnung von Relationsschlüsseln für die weiteren Relationen erfolgt anhand der „vereinfachten Methodik“. (2) Schlüssel werden aus den Verkäufen des Bartarifes berechnet und anschließend auf alle Verkäufe angewendet [Im Jahr 2021 lagen die Volumenanteile [€] von Bartarif vs. Zeit- karten bei 79,5 % bzw. 20,5 %].
4.1 Berechnung nach „detaillierter Methodik“
- Schlüsselbildung für den Vorlauf im Start-TG (Vorlauf ja/nein, „Start“ immer im Hochstift) Ausgabe durch Buslinie Es wird ein Vorlauf im Start-TG unterstellt, die Linie ist bekannt, die Preisstufe des Vorlaufs wird aus der Angabe der Start-Tarifzone abgeleitet. Ausgabe in einem Zug (mobile Automaten) Es wird kein Vorlauf im Start-TG unterstellt (Ausnahme: Im TG Paderborn verkaufte Fahrausweise auf der Sennebahn in Richtung des Teilverkehrsraums Lippe wird ein Vorlauf auf der Sennebahn unterstellt). Ausgabe an einem Bahnhof (durch FAA oder pers-bed. VV) Es wird kein Vorlauf im Start-TG unterstellt. Ausgabe in Stadtgebiet (ausgenommen am Bf.) (durch FAA oder pers-bed. VV) Es wird ein Vorlauf im Start-TG unterstellt, die Preisstufe ist bekannt. Ableitung der Preisstufe des Vorlaufs im Start-TG zur Linie der Hauptrelation (meist SPNV)
- Die Anteilsberechnung innerhalb des Vorlaufs findet nach dem „Ertragskraftverfahren“ (Verhältnis der Einzelpreise der Teilwege) statt, Grundlage sind die Preise für das Ein- zelTicket Erwachsener in den Preisstufen 0H und 1H (auch für Teilwege innerhalb Pader- borns wird so differenziert).
- Die Schlüsselbildung für den Hauptlauf vom Start-TG in das Ziel-TG erfolgt anhand Fahr- möglichkeiten in der Relation. Dabei werden neben den SPNV-Netzen auch Buslinien berücksichtigt, die TG-Verbindungen herstellen bzw. direkt zum Ziel-TG führen. Hier wer- den nur anspruchsberechtigte SPNV-Netze bzw. Linienbündel (Verfahrensbeteiligte) einbezogen.
- Für den Nachlauf - per definitionem im Bereich TeutoOWL – werden keine Einnahmenan- teile berechnet.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
- Berechnung eines zusammenfassenden Schlüssels je Relation (aus „Vorlauf vorhanden/ kein Vorlauf vorhanden“) auf Basis aller Teilberechnungen für alle gemeldeten Einnahmen mit absoluten und relativen Anteilen; eine Differenzierung nach Pools/ Fahrausweisgruppen findet nicht statt.
4.2 Berechnung nach „vereinfachter Methodik“
- Vereinfachte Ermittlung des Zulaufs im Start-TG: Gleichwertige Berücksichtigung aller im Start-TG verkehrenden Linienbündel bzw. Stadtverkehr Paderborn.
- Die Anteilsbildung des verkaufenden Unternehmens/Linienbündels erfolgt ohne Berück- sichtigung der ausgebenden Linie.
- Die Anteilsberechnung innerhalb des Vorlaufs findet nach dem „Ertragskraftverfahren“ (Verhältnis der Einzelpreise der Teilwege) statt, Grundlage sind die Preise für das Einzel- Ticket Erwachsener in den Preisstufen 0H und 1H (auch für Teilwege innerhalb Paderborns wird so differenziert).
- Einfache Festlegung der Preisstufe im Vorlauf: Je nach Start-TG wird Preisstufe 0H oder Preisstufe 1H oder ein Mittel aus Preisstufe 0H und Preisstufe 1H angesetzt.
- Die Schlüsselbildung für den Hauptlauf vom Start-TG in das Ziel-TG erfolgt vereinfacht, wenn Linien mehrerer SPNV-Netze bzw. Linienbündel (parallel und/oder aufeinander- folgend) zu berücksichtigen sind. Hier werden nur anspruchsberechtigte SPNV-Netze bzw. Linienbündel (Verfahrensbeteiligte) einbezogen.
- Für den Nachlauf - per definitionem im Bereich TeutoOWL – werden keine Einnahmenan- teile berechnet.
- Berechnung eines zusammenfassenden Schlüssels je Relation (aus „Vorlauf vorhanden / kein Vorlauf vorhanden“) auf Basis der vereinfachten Teilberechnungen für alle gemeldeten Einnahmen mit absoluten und relativen Anteilen; eine Differenzierung nach Pools/ Fahraus- weisgruppen findet nicht statt.
4.3 Bildung Gesamtschlüssel
Für die Abrechnung der Einnahmen wird ein Gesamtschlüssel über alle Relationen gebildet, der sich aus den absoluten Ergebnissen aller Relationen (detaillierte/ vereinfachte Methodik) ergibt.
-
Regelfortschreibung (1) Die Regelfortschreibung erfolgt jährlich für die gemeldeten Einnahmen des Kalenderjahres (Punkt 3) durch Anwendung des Gesamtschlüssels (Punkt 4.3) auf die Summe aller Ein- nahmen. (2) Die Regelfortschreibung berücksichtigt Betreiberwechsel (SPNV/ ÖSPV), die Einnahmen- anteile werden entsprechend vom alten Betreiber auf den neuen Betreiber übertragen.
-
Besondere Fortschreibung (1) Eine besondere Fortschreibung wird nur auf Beschluss des Arbeitskreises Einnahmenauf- teilung Hochstift durchgeführt. (2) Eine besondere Fortschreibung wird nicht durchgeführt, wenn ein Betreiberwechsel (SPNV/ ÖSPV) lediglich eine Veränderung der ausgebenden Unternehmen bzw. Linienbündel be- deutet, aber darüber hinaus keine nachfrageseitige Veränderung (Fahrausweisverkäufe) festgestellt wird. (3) Tritt eine für einzelne oder mehrere Relationen relevante Änderung des Verkehrsangebotes ein (bspw. neue Direktverbindung), so werden diese Änderungen separat untersucht, um
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
festzustellen, ob eine besondere Fortschreibung gem. 6.1 C2 oder gem. 6.1 D in Betracht kommt.
6.1 Methodik
(1) Die Einnahmen je Relation werden mit denen des Vorjahres verglichen: Vergleich der absoluten Entwicklung je Relation und ausgebendem Unternehmen bzw. Linienbündel (zur Prüfung bzgl. Vertriebsverlagerungen), die Beschlussempfehlung er- folgt unter Berücksichtigung der Bagatellgrenzen. Prüfung bzgl. Veränderungen der zehn Top-Relationen ggü. dem Vorjahr.
| TG-HST | TG-HST-Name | TG-6er | TG-6er-Name |
|---|---|---|---|
| 77700 | Paderborn | 60000 | Bielefeld |
| 77700 | Paderborn | 65000 | Detmold |
| 77790 | Hövelhof | 60000 | Bielefeld |
| 77700 | Paderborn | 61300 | SchloßHolteStuk |
| 77700 | Paderborn | 65800 | HornBadMeinberg |
| 77700 | Paderborn | 60500 | Gütersloh |
| 77700 | Paderborn | 65300 | Bad Salzuflen |
| 77700 | Paderborn | 66100 | Lage |
| 77750 | Altenbeken | 65000 | Detmold |
| 77790 | Hövelhof | 61300 | SchloßHolteStukenbr. |
Tabelle: 10 Top-Relationen 2021
(2) Stellt der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung Hochstift eine relevante Veränderung fest, wird eine besondere Fortschreibung durchgeführt. Diese kann umfassen: A. Neugewichtung der Relationen im Gesamtschlüssel anhand der Verkaufsanteile der Relationen, jedoch ohne eine erneute Berechnung der Schlüssel innerhalb der Rela- tionen. B. Neugewichtung der Verkaufsanteile innerhalb einer Relation, bei der relevante Ver- triebsverlagerungen festgestellt wurden, jedoch ohne eine erneute Berechnung der Schlüssel innerhalb der Verkaufsanteile der ausgebenden Unternehmen bzw. Linien- bündel. C. Neuberechnung der Relationsschlüssel für ausgewählte Relationen anhand der Metho- dik in Punkt 4, je nach Verkaufsvolumen nach „detaillierter Methodik“ oder nach „ver- einfachter Methodik“. D. Berechnung der Relationsschlüssel für eine erstmalig angebotene Relation.
6.2 Bagatellgrenzen
Es findet keine besondere Fortschreibung statt,
wenn Veränderungen der Nachfrage weitestgehend aus Entwicklungen rühren, die den ganzen ÖPNV-Markt betreffen (bspw. eine Pandemie), wenn die Veränderungen ggü. dem Vorjahr folgende Bagatellgrenzen unterschreitet:
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
A. Für eine besondere Fortschreibung gem. Punkt 6.1. A: Veränderung des relativen Anteils mind. einer der zehn Top-Relationen am Gesamtvolumen um 5 Prozentpunkte [Anmerkung: 2019 lagen die relativen Anteile der zehn Top-Relationen zwischen 47,6 % (Paderborn - Bielefeld) und 1,5 % (Altenbeken - Detmold); ggf. ist hier eine Differenzierung sinnvoll: Veränderung des relativen Anteils um 30 % ggü. dem Vorjahresanteil]. B. Für eine besondere Fortschreibung gem. Punkt 6.1. B: Innerhalb einer Relation: Veränderung des Verkaufsanteils eines Unternehmens bzw. Linienbündels um 5 Prozentpunkte. C. Für eine besondere Fortschreibung gem. Punkt 6.1. C:
-
Für detaillierte Methodik: Relevante Veränderung der Zusammensetzung der zehn Top-Relationen bzgl. der (wirkenden absoluten) Beträge [Anmerkung: Mit „relevant“ soll bspw. ein Austausch der Positionen 10 und 11 um ein paar hundert Euro bagatellisiert werden]
-
Für vereinfachte Methodik: Veränderung des Verkaufsanteils eines Unterneh- mens bzw. Linienbündels um 10 Prozentpunkte. D. Für eine besondere Fortschreibung gem. Pkt. 6.1. D: Absolute Verkäufe in der erstmalig angebotenen Relation über 10.000 €.
-
Neuberechnung
(1) Eine Neuberechnung entsprechend Pkt. 4 für alle Relationen wird durch den Arbeitskreis Einnahmenaufteilung Hochstift beschlossen. (2) Dies kann bspw. eintreten, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der Berechnungs- grundlagen gekommen ist (bspw. verändertes Verhältnis der Preise in den Preisstufen des der Anteilsbildung zugrunde liegenden EinzelTickets).
- Termine und Zahlungsausgleich
(1) Die Der Abrechnungszeitraum für die Einnahmenaufteilung ist das Kalenderjahr. (2) Die Clearingstelle ermittelt die den Abrechnungsparteien zustehenden Einnahmenanteile und teilt diese sowie den Zahlungsausgleich den Abrechnungsparteien schriftlich mit. (3) Der Zahlungsausgleich hat innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der schriftlichen Abrechnungsunterlagen zu erfolgen. Ausschlaggebend ist das Datum der Abrechnung.
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Beschluss Nr. 123: Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn Spielzeit 2022/2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.06.2023 (77. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem KombiTicket Theater Paderborn für die Spielzeit 2022/2023 wie folgt aufzuteilen:
80 % der Einnahmen werden gemäß Schlüssel A Binnenverkehr PB der VDG EA 2022 (ohne 9-Euro-Ticket-Zeitraum) aufgeteilt
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 0,686% |
| LB 2 | 3,032% |
| LB 6 | 0,403% |
| LB 7 | 0,367% |
| LB 10 | 0,578% |
| LB 12 | 0,254% |
| PaderSprinter | 94,680% |
| Summe | 100,000% |
20 % der Einnahmen werden gemäß Schlüssel A (Schlüssel 2022) zwischen den Bus- und Schienenunternehmen aufgeteilt
| Schlüssel A | |
|---|---|
| Bus | 76,314% |
| SPNV | 23,686% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil SPNV gemäß Schlüssel A (Schlüssel 2022)
| Schlüssel A | |
|---|---|
| DB AG | 2,421% |
| ERB | 25,420% |
| NWB | 62,701% |
| NX | 3,656% |
| TDH | 5,802% |
| Summe | 100,000% |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Anteil ÖSPV gemäß Schlüssel A (VDG EA 2022 ohne 9-Euro-Ticket-Zeiraum)
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 4,180% |
| LB 2 | 11,753% |
| LB 3 | 2,409% |
| LB 4 | 1,480% |
| LB 5 | 2,386% |
| LB 6 | 6,810% |
| LB 7 | 3,244% |
| LB 8 | 0,931% |
| LB 9 | 1,851% |
| LB 10 | 2,182% |
| LB 11 | 2,294% |
| LB 12 | 5,826% |
| PaderSprinter | 54,654% |
| Summe | 100,000% |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 124: Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket zur Joint MEC and TEI Conference 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 12.06.2023 (77. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen zwischen den Busunternehmen und der NWB anhand einer Auswertung der VE 2021 für Pool-B-Tickets mit Gültigkeit nur in Pader- born aufzuteilen
Die Aufteilung zwischen den Busunternehmen erfolgt gemäß Schlüssel B Binnenverkehr Pader- born (VDG EA 2022).
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 125: Einnahmenaufteilung KombiTicket Landesgartenschau Höxter
Einstimmig beschlossen am 28.07.2023 im Nachgang zum 77. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem KombiTicket Landes- gartenschau Höxter wie folgt aufzuteilen:
| Einnahmenanteil | |
|---|---|
| LB 1 | 100 € |
| LB 2 | 100 € |
| LB 3 | 100 € |
| LB 4 | 100 € |
| LB 5 | 4.000 € |
| LB 6 | 100 € |
| LB 7 | 100 € |
| LB 8 | 100 € |
| LB 9 | 100 € |
| LB 10 | 100 € |
| LB 11 | 300 € |
| LB 12 | 100 € |
| PaderSprinter | 300 € |
| NX | 100 € |
| DB | 100 € |
| TDH | 100 € |
| NWB | 6.000 € |
| ERB | 100 € |
| gesamt | 12.000 € |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 126: Einnahmenaufteilung Abos M-Preisstufen und Kragen- relationen M JobTicket 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 31.07.2023 (78. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen der VPH aus Abos M-Preisstufen sowie die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Einnahmen aus Kragenrelationen M- Preisstufen JobTicket für das Jahr 2022 wie folgt aufzuteilen:
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2022 | |
|---|---|---|
| ERB (RB 89) | 72,243% | 18.892,27 € |
| Abellio / NX (RE 11) | 13,684% | 3.578,50 € |
| Bus-VU | 14,073% | 3.680,23 € |
| Summe | 100,000% | 26.151,00 € |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 127: Schlüssel zur Aufteilung von Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 31.07.2023 (78. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Zuscheidungen aus der überregionalen westfä- lischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2022 gemäß den vorgeschlagenen Schlüsseln zwischen ÖSPV und SPNV sowie zwischen den einzelnen SPNV-Unternehmen aufzuteilen:
| EA-Verfahren | Schlüssel |
|---|---|
| JobTicket / JobTicket Westf. / JobTicket Westf. plus - Freizeitanteil Tarifräume - Wohn-/Arbeitsort außerhalb Westfalens | SPNV-ÖSPV: Schlüssel B VE 2021 SPNV: Schlüssel B VE 2021 |
| FunTicket / FunAbo Westfalen - Preisanteil regionales FunTicket Netz | SPNV-ÖSPV: Schlüssel C VE 2021 SPNV: Schlüssel C VE 2021 |
| FahrWeiterTicket Westfalen - Anteilssicherung Hochstift | SPNV-ÖSPV: Schlüssel A VE 2021 SPNV: Schlüssel A VE 2021 |
Die folgenden Zuscheidungen werden im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift (Poolung) aufgeteilt:
| EA-Verfahren | Schlüssel |
|---|---|
| JobTicket / JobTicket Westf. - Binnenrelationen Hochstift | Pool B Einnahmenaufteilung Hochstift (Poolung) |
| Rail & Fly | Pool A Einnahmenaufteilung Hochstift (Poolung) |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 128: Aufteilung Einnahmenanteil KombiTickets Westfalen 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 07.09.2023 (79. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die dem Raum Paderborn-Höxter für das Jahr 2022 aus KombiTickets Westfalen zustehenden Einnahmen in Höhe von 2.505,66 € im Rahmen der endgültigen Poolabrechnung 2022 gemäß Schlüssel A aufzuteilen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 129: NRW-Tarif: Vorziehen der Testatfrist für das Kalenderjahr 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 07.09.2023 (79. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt, die Frist für das Einreichen der Testate für den NRW-Tarif für das Kalenderjahr 2023 auf den 30.04.2024 vorzuziehen und ermächtigt die VPH, das entsprechende Ergänzungsblatt zu zeichnen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 130: Aufteilungsschlüssel Hochstift 2022 (Schlüssel 2022)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.10.2023 (82. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die relativen Anteile für die Aufteilung der Einnahmen im Bereich Hochstift im Jahr 2022:
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| Bus | 76,314% | 83,483% | 77,623% |
| SPNV | 23,686% | 16,517% | 22,377% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| DB AG | 2,630% | 2,161% | 4,265% |
| eurobahn | 24,024% | 26,617% | 52,167% |
| NWB | 64,342% | 64,950% | 35,990% |
| NX | 1,667% | 1,783% | 0,829% |
| TDH | 7,337% | 4,489% | 6,749% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
Die Schlüssel sind kein Präjudiz für die Abrechnungen des Jahres 2023.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 131: Aufteilungsschlüssel Binnenverkehr Paderborn 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.10.2023 (82. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die relativen Anteile für die Aufteilung von bestimmten Einnahmen im Binnenverkehr Paderborn im Jahr 2022:
| Schlüssel BV PB | |
|---|---|
| Bus | 99,698% |
| NWB | 0,302% |
| Summe | 100,000% |
Der Schlüssel ist kein Präjudiz für die Abrechnungen des Jahres 2023.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 132: Adventsmarkt Borchen 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 22.11.2023 (83. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung stimmt dem Angebot der ganztägig kostenfreien ÖPNV- Nutzung im Tarifgebiet Borchen im Rahmen des Adventsmarktes vom 1. bis 3. Dezember 2023 zu.
Der von der Gemeinde Borchen zu zahlende Mindererlösausgleich in Höhe von 1.550,- € wird dem Linienbündel 6 zugeschieden.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 133: Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 22.11.2023 (83. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt folgendes Vorgehen für die Jahresabrechnung 2023 und die damit verbundene Ermittlung der unternehmensbezogenen Daten zur Feststellung der unternehmens- bezogenen finanziellen Schäden aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Mai bis Dezember 2023 gemäß der „Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2023“ (Runderlass des Ministeriums für Verkehr – VII D 3 – 58.53.08-000006 vom 21. April 2023):
Die Frist zur Abgabe der Testate der kassentechnischen Einnahmen wird einmalig vom 30.06.2024 auf den 30.04.2024 vorverlegt. Die Bearbeitung der Einnahmenaufteilung der Einnahmen des Tariffensters H startet am 01.05.2024 auf Basis der gemäß § 5 EA-Vertrag zu meldenden Fahrgeldeinnahmen, die am 30.04.2024 in der westfälischen Einnahmendatenbank („EDB“) als aus technischer Sicht gültige Datensätze vorliegen.
Aussagen sowohl der beizubringenden unternehmensbezogenen Testate als auch die in der EDB gemel- deten Einnahmen sind damit deckungsgleich. Alle unternehmensbezogenen Meldungen und Testate der Partner liegen vor.
Folgende gesonderte Regelungen gelten darüber hinaus:
- Abweichungen zwischen Testat und EDB
Liegt von einem erlösverantwortlichen Partner ein Testat (gemäß Anlage 9 zum EA-Vertrag Westfalen und Anlage 7b Punkt 7 des EA Vertrags Westfalen) für das Kalenderjahr 2023 fristgerecht bis zum 30.04.2024 vor (siehe Punkt 1) und stimmen die testierten Einnahmen am 30.04.2024 nicht mit den gemeldeten Einnahmen in der EDB überein, so gehen die testierten Einnahmendaten in die EAV ein.
Abweichungen zwischen der im Testat ausgewiesenen Summe und der Summe der ticketbezogenen Einnahmen in der EDB werden anhand eines Korrekturfaktors im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift pauschal auf die in der EDB gemeldeten Einnahmen des erlösverantwortlichen Partners an- gewandt.
Die EA-Partner sind dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den ge- meldeten Einnahmen in der EDB (Stand 30.04.2024) bis zum 01.07.2024 den Testaten anzugleichen, indem die korrekten Daten in die EDB gemeldet werden. Die Erfassung des Zeitpunktes, zu dem in die EDB gemeldet wurde, sichert die Nachvollziehbarkeit der jeweils vorliegenden Einnahmenmeldungen.
- Karenzzeit
Sofern die verspätete Übersendung des Testates spätestens sieben Tage vor dem 30.04.2024 angekün- digt wird und die testierten Einnahmen mit den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2024) übereinstimmen, wird den erlösverantwortlichen Partnern über die Testatfrist (der 30.04.2024) hinaus eine bis zum 31.05.2024 erweiterte Frist zur Übersendung des Testates eingeräumt (sog. „Karenzzeit“).
- Nicht fristgerecht übersandte Testate
Liegen Testate nicht fristgerecht vor und findet Punkt 2. keine Anwendung, werden für die betreffenden erlösverantwortlichen Partner als Basis der EAV die Einnahmendaten aus der EDB verwendet. Damit sind vom Grundsatz her alle erlösverantwortlichen Partner in der EAV 2023 aufgenommen. Eine weitere Plausibilisierung der gemeldeten Einnahmen aus der EDB wird dann nicht mehr durchgeführt. Differenzen (positiv wie negativ) zwischen dem im Nachgang gelieferten Testat und den gemeldeten Datensätzen des erlösverantwortlichen Partners aus der EDB (Stand 30.04.2024) gelten als Einnahmen des erlösver- antwortlichen Partners für das Kalenderjahr 2024 und sind entsprechend in die EDB zu melden.
Diese Differenzen werden über das Meldedatum ermittelt und in der EAV 2024 als periodenfremder Korrekturwert berücksichtigt. Eine Korrektur der EA 2023 im Jahr 2024 ist nicht mehr möglich, da die EA
160
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Hochstift Basis des Antrags zum Deutschlandticket-Ausgleich und für die Ermittlung des tatsächlichen Schadens relevant ist. Der betreffende erlösverantwortliche Partner erhält in diesem Fall gleichwohl zur Beantragung entsprechender Ausgleichszahlungen nach dem Deutschlandticket-Ausgleich von der VPH Erlöszuscheidungen mit einem Hinweis auf die bestehende Abweichung zwischen Testat und den gemeldeten Datensätzen.
Die EA-Partner sind gleichwohl dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2024) entsprechend bis zum 31.07.2024 den Testaten anzugleichen. Die EA-Partner sind weiterhin dazu verpflichtet, das säumige Testat bis zum 31.07.2024 zu übermitteln.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 134: Einnahmenaufteilung FairTicket 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2024 (86. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt, die Einnahmen aus dem FairTicket 2023 wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Preisstufe 1H (TG Paderborn)
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Schlüssel Bus/Schiene Binnenverkehr Paderborn 2023
| Schlüssel | |
|---|---|
| Bus | 99,768% |
| NWB | 0,232% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2023)
| Schlüssel | |
|---|---|
| Linienbündel 1 | 1,072% |
| Linienbündel 2 | 3,751% |
| Linienbündel 6 | 0,855% |
| Linienbündel 7 | 0,349% |
| Linienbündel 10 | 0,110% |
| Linienbündel 12 | 0,649% |
| PaderSprinter | 93,214% |
| Summe | 100,000% |
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Preisstufe 6H (Netz Hochstift)
| Schlüssel | |
|---|---|
| SPNV | 23,005% |
| NWB im Binnenverkehr PB | 0,015% |
| PaderSprinter | 14,233% |
| Linienbündel 1 | 6,152% |
| Linienbündel 2 | 9,540% |
| Linienbündel 3 | 7,341% |
| Linienbündel 4 | 1,407% |
| Linienbündel 5 | 2,005% |
| Linienbündel 6 | 8,999% |
| Linienbündel 7 | 6,150% |
| Linienbündel 8 | 1,227% |
| Linienbündel 9 | 4,078% |
| Linienbündel 10 | 4,259% |
| Linienbündel 11 | 2,450% |
| Linienbündel 12 | 9,139% |
| Summe | 100,000% |
A ufteilung Anteil SPNV
Schlüssel B 2023
| Schlüssel | |
|---|---|
| DB AG | 1,656% |
| NWB | 59,047% |
| ERB | 29,924% |
| NX | 0,901% |
| TDH | 8,472% |
| Summe | 100,000% |
163
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 135: Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2024 (86. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Abrechnungen der durch die VPH auf- zuteilenden Einnahmen aus T-Preisstufen für das Jahr 2023 anhand des Schlüssels „Anteil Fortschreibung 2021“ durchzuführen. Dabei werden Betreiberwechsel berücksichtigt.
| Schlüssel Fortschreibung 2021 | |
|---|---|
| NWB | 69,049% |
| eurobahn | 24,101% |
| TDH | 0,982% |
| PaderSprinter | 1,636% |
| Linienbündel 1 | 1,423% |
| Linienbündel 2 | 1,120% |
| Linienbündel 5 | 0,062% |
| Linienbündel 7 | 0,001% |
| Linienbündel 9 | 1,598% |
| Linienbündel 10 | 0,022% |
| Linienbündel 12 | 0,006% |
| Summe | 100,000% |
164
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 136: Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn Spielzeit 2023/2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2024 (86. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem KombiTicket Theater Paderborn für die Spielzeit 2023/2024 wie folgt aufzuteilen:
80 % der Einnahmen werden gemäß Schlüssel A Binnenverkehr PB der VDG EA 2023 aufgeteilt
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 0,800% |
| LB 2 | 2,826% |
| LB 6 | 0,686% |
| LB 7 | 0,257% |
| LB 10 | 0,145% |
| LB 12 | 0,508% |
| PaderSprinter | 94,778% |
| Summe | 100,000% |
20 % der Einnahmen werden gemäß Schlüssel A (Schlüssel 2023) zwischen den Bus- und Schienenunternehmen aufgeteilt
| Schlüssel A | |
|---|---|
| Bus | 75,669% |
| SPNV | 24,331% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil SPNV gemäß Schlüssel 2023
| Schlüssel A | |
|---|---|
| DB AG | 1,463% |
| ERB | 28,978% |
| NWB | 62,849% |
| NX | 0,228% |
| TDH | 6,482% |
| Summe | 100,000% |
165
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Anteil ÖSPV gemäß Schlüssel A (VDG EA 2023)
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 6,525% |
| LB 2 | 11,260% |
| LB 3 | 2,496% |
| LB 4 | 1,634% |
| LB 5 | 2,798% |
| LB 6 | 5,172% |
| LB 7 | 3,646% |
| LB 8 | 0,942% |
| LB 9 | 2,243% |
| LB 10 | 1,869% |
| LB 11 | 2,686% |
| LB 12 | 5,912% |
| PaderSprinter | 52,817% |
| Summe | 100,000% |
166
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 137: Einnahmenaufteilung NRW-Tarif 2023 und 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2024 (86. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) stimmt den nachfolgend aufgeführten Beschlüssen zu und ermächtigt die VPH, die entsprechenden Ergänzungsblätter zu zeichnen:
-
Einnahmenaufteilung NRW-Tarif Mai bis Dezember 2023 Der Beschluss Nr. 11/2023 vom 23.11.2023 wird aufgehoben und das Zeichnungsverfahren für das Ergänzungsblatt Nr. LIV (54) wird eingestellt. Die Einnahmenaufteilung für den NRW-Tarif für den Zeitraum von Mai bis Dezember 2023 wird für RelationspreisTickets, PauschalpreisTickets, NRWplus und BahnCard-Mindererlösausgleich festgeschrieben. Die Aufteilung der Einnahmen auf Erlösverantwortliche erfolgt im Verhältnis der Soll-Erlöse
-
Auch für SemesterTickets im Zeitraum von Mai bis Dezember 2023 erfolgt die Auf- teilung der Einnahmen auf Erlösverantwortliche im Verhältnis der Soll-Erlöse in zusätzlicher Differenzierung nach Hochschule.
-
Einnahmenaufteilung NRW-Tarif 2024 Die Einnahmenaufteilung für den NRW-Tarif wird im Jahr 2024 für RelationspreisTickets, PauschalpreisTickets, NRWplus und BahnCard-Mindererlösausgleich festgeschrieben. Die Aufteilung der Einnahmen auf Erlösverantwortliche erfolgt im Verhältnis der Soll-Erlöse
-
Auch für SemesterTickets im Zeitraum von Mai bis Dezember 2023 erfolgt die Auf- teilung der Einnahmen auf Erlösverantwortliche im Verhältnis der Soll-Erlöse in zusätzlicher Differenzierung nach Hochschule. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durch die „Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024“.
167
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 138: eTarife in NRW: Vertriebsdatenschnittstelle und Testat 2023 der DB Regio AG
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.03.2024 (86. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) stimmt den nachfolgend aufgeführten Beschlüssen zu und ermächtigt die VPH, die entsprechenden Ergänzungsblätter zu zeichnen:
-
Schnittstellenbeschreibung Vertriebsdatenmeldung (Anpassung wegen easyConnect) Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) stimmt der Schnittstellenbeschreibung für die Vertriebsdatenmeldung (Reisedaten) im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW in der Version 1.5b vom 19.12.2023 zu.
-
Vertriebsdaten der DB Regio AG (Testat) Im Testat des Wirtschaftsprüfers der DB Regio AG wird die Gesamteinnahme über alle eezy-Tarife bestätigt. Eine differenzierte Darstellung der Einnahmen in den einzelnen eezy- Tarifen erfolgt in Abstimmung mit den für den jeweiligen Tarif zuständigen Tarif- bzw. EA- Organisationen. Das KCM wird eine entsprechende Gesamtübersicht erstellen, aus der hervorgeht, welche Einnahme auf die jeweiligen Tarif- bzw. EA-Organisation entfällt. Auf eine gesonderte Testierung der Einzelwerte wird in diesem Ausnahmefall einmalig ver- zichtet.
168
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 139: Einnahmenaufteilung AnnenTicket 2024 bis 2026
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 13.05.2024 (88. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus Verkäufen des Annen- Tickets 2024 bis 2026 aufgrund fehlender Erhebungsdaten nach gutachterlicher Einschätzung zwischen den betroffenen Verkehrsunternehmen folgendermaßen aufzuteilen:
Die NWB erhält einen Anteil von 5 %, die verbleibenden 95 % entfallen auf den Busbereich.
169
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 140: Einnahmenaufteilung ÖPNV-Ticket IntercityHotel Paderborn
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.06.2024 (89. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem ÖPNV-Ticket IntercityHotel Paderborn für das Jahr 2024 wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Schlüssel Bus/Schiene Binnenverkehr Paderborn 2023
| Schlüssel | |
|---|---|
| Bus | 99,768% |
| NWB | 0,232% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (VDG EA 2023, Kompromiss Mittelwert VE RegBus 2018 und 2023)
| Schlüssel | |
|---|---|
| Linienbündel 1 | 1,072% |
| Linienbündel 2 | 3,751% |
| Linienbündel 6 | 0,855% |
| Linienbündel 7 | 0,349% |
| Linienbündel 10 | 0,110% |
| Linienbündel 12 | 0,649% |
| PaderSprinter | 93,214% |
| Summe | 100,000% |
170
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 141: Anpassung Vertriebsdatenschnittstelle NRW-e-Tarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.06.2024 (89. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) stimmt der Schnittstellenbeschreibung für die Ver- triebsdatenmeldung (Reisedaten) im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW in der Version 1.5c vom 15.05.2024 zu. Die VPH wird ermächtigt, dass entsprechende Ergänzungsblatt zu zeichnen.
171
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 142: Einnahmenaufteilung Abos M-Preisstufen und Kragen- relationen M JobTicket 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 03.09.2024 (90. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen der VPH aus Abos M-Preisstufen sowie die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Einnahmen aus Kragenrelationen M- Preisstufen JobTicket für das Jahr 2023 wie folgt aufzuteilen:
| prozentualer Anteil | absoluter Anteil 2023 | |
|---|---|---|
| ERB (RB 89) | 72,243% | 5.676,66 € |
| NX (RE 11) | 13,684% | 1.075,25 € |
| Bus-VU | 14,073% | 1.105,82 € |
| Summe | 100,000% | 7.857,73 € |
172
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 143: Schlüssel zur Aufteilung von Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2023
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 03.09.2024 (90. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Zuscheidungen aus der überregionalen westfä- lischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2023 gemäß den vorgeschlagenen Schlüsseln zwischen ÖSPV und SPNV sowie zwischen den einzelnen SPNV-Unternehmen aufzuteilen:
| EA-Verfahren | Schlüssel |
|---|---|
| FunTicket / FunAbo Westfalen - Preisanteil regionales FunTicket Netz | SPNV-ÖSPV: Schlüssel C (Schlüssel 2023) SPNV: Schlüssel C (Schlüssel 2023) |
| FahrWeiterTicket Westfalen (Anteilssicherung Hochstift) + eTarif Westfalen | SPNV-ÖSPV: Schlüssel A (Schlüssel 2023) SPNV: Schlüssel A (Schlüssel 2023) |
| NEU: Semesterticket Upgrade | SPNV-ÖSPV: Schlüssel Deutschland- semesterticket (Schlüssel SoSe 2024) |
Die folgenden Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung werden im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift (Poolung) gemäß den aufgeführten Schlüsseln aufgeteilt:
| EA-Verfahren | Schlüssel | ||
|---|---|---|---|
| Pool B (Schlüssel 2023) | |||
| JobTicket / JobTicket Westf. (plus) | |||
| - Freizeitanteil Tarifräume | |||
| - Wohn-/Arbeitsort außerhalb Westfalens | |||
| JobTicket / JobTicket Westf. (plus) - Binnenrelationen Hochstift | Pool B (Schlüssel 2023) | ||
| Rail & Fly | Pool A (Schlüssel 2023) | ||
| KombiTickets Westfalen | Pool A (Schlüssel 2023) | ||
| NEU: Deutschlandticket (Verkäufe SPNV) | Pool B (Schlüssel 2023) |
173
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 144: Adventsmarkt Borchen 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 25.09.2024 (91. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung stimmt dem Angebot der ganztägig kostenfreien ÖPNV- Nutzung im Tarifgebiet Borchen im Rahmen des Adventsmarktes vom 29. November bis 1. De- zember 2024 zu.
Der von der Gemeinde Borchen zu zahlende Mindererlösausgleich in Höhe von 1.650,- € wird dem Linienbündel 6 zugeschieden.
174
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 145: Aufteilungsschlüssel Hochstift 2023 (Schlüssel 2023)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 11.11.2024 (92. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt die relativen Anteile für die Aufteilung der Einnahmen im Bereich Hochstift im Jahr 2023:
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| Bus | 75,669% | 77,811% | 81,622% |
| SPNV | 24,331% | 22,189% | 18,378% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| DB AG | 1,463% | 1,656% | 3,430% |
| eurobahn | 28,978% | 29,924% | 32,736% |
| NWB | 62,849% | 59,047% | 57,259% |
| NX | 0,228% | 0,901% | 1,863% |
| TDH | 6,482% | 8,472% | 4,712% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
Der Anteil des SPNV am Binnenverkehr Paderborn (nur Sennebahn) im Pool B beträgt 0,232% (Anteil Bus 99,768%).
175
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 146: Aufteilung der nachgemeldeten Einnahmen der eurobahn für das Jahr 2019
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 22.01.2025 (94. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt, die nachgemeldeten Einnahmen der eurobahn für das Jahr 2019 in Höhe von 90.277,- € gemäß den Einnahmenansprüchen 2019 aus den Pools A und B zwischen den erlösverantwortlichen Partnern aufzuteilen.
| Einnahmenanspruch Pool A/B 2019 | Schlüssel | Einnahmenanteil Nachmeldung eurobahn 2019 | |
|---|---|---|---|
| Linienbündel 1 | 408.161,25 € | 3,060% | 2.762,39 € |
| Linienbündel 2 | 1.292.090,85 € | 9,687% | 8.744,73 € |
| Linienbündel 3 | 176.805,10 € | 1,325% | 1.196,60 € |
| Linienbündel 4 | 105.214,99 € | 0,789% | 712,08 € |
| Linienbündel 5 | 172.818,94 € | 1,296% | 1.169,62 € |
| Linienbündel 6 | 763.936,13 € | 5,727% | 5.170,23 € |
| Linienbündel 7 | 310.085,15 € | 2,325% | 2.098,62 € |
| Linienbündel 8 | 67.991,35 € | 0,510% | 460,16 € |
| Linienbündel 9 | 123.547,62 € | 0,926% | 836,16 € |
| Linienbündel 10 | 295.635,66 € | 2,216% | 2.000,83 € |
| Linienbündel 11 | 156.727,61 € | 1,175% | 1.060,71 € |
| Linienbündel 12 | 594.931,45 € | 4,460% | 4.026,43 € |
| PaderSprinter | 5.808.458,93 € | 43,545% | 39.311,00 € |
| DB AG | 301.620,66 € | 2,261% | 2.041,33 € |
| eurobahn | 830.366,50 € | 6,225% | 5.619,83 € |
| NWB | 1.841.644,31 € | 13,806% | 12.464,04 € |
| Abellio | 88.984,38 € | 0,667% | 602,24 € |
| gesamt | 13.339.020,90 € | 100,000% | 90.277,00 € |
176
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 147: Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Jahr 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 22.01.2025 (94. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt folgendes Vorgehen im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung 2024 und der damit verbundenen Ermittlung der unternehmensbezoge- nen Daten zur Feststellung der unternehmensbezogenen finanziellen Schäden aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets gemäß der „Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2024“ (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – VII D 3 – 58.53.08-000006 vom 30. November 2023):
Die Frist zur Abgabe der Testate der kassentechnischen Einnahmen wird einmalig vom 30.06.2025 auf den 30.04.2025 vorverlegt. Die Bearbeitung der Einnahmenaufteilung der Einnahmen des Tariffensters H startet am 01.05.2025 auf Basis der gemäß § 5 EA-Vertrag zu meldenden Fahrgeldeinnahmen, die am 30.04.2025 in der westfälischen Einnahmendatenbank („EDB“) als aus technischer Sicht gültige Datensät- ze vorliegen.
Aussagen sowohl der beizubringenden unternehmensbezogenen Testate als auch die in der EDB gemel- deten Einnahmen sind damit deckungsgleich. Alle unternehmensbezogenen Meldungen und Testate der Partner liegen vor.
Folgende gesonderte Regelungen gelten darüber hinaus:
- Abweichungen zwischen Testat und EDB
Liegt von einem erlösverantwortlichen Partner ein Testat (gemäß Anlage 9 zum EA-Vertrag Westfalen und Anlage 7b Punkt 7 des EA Vertrags Westfalen) für das Kalenderjahr 2024 fristgerecht bis zum 30.04.2025 vor (siehe Punkt 1) und stimmen die testierten Einnahmen am 30.04.2025 nicht mit den gemeldeten Ein- nahmen in der EDB überein, so gehen die testierten Einnahmendaten in die EAV ein.
Abweichungen zwischen der im Testat ausgewiesenen Summe und der Summe der ticketbezogenen Ein- nahmen in der EDB werden anhand eines Korrekturfaktors im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift pauschal auf die in der EDB gemeldeten Einnahmen des erlösverantwortlichen Partners angewandt.
Die EA-Partner sind dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemel- deten Einnahmen in der EDB (Stand 30.04.2025) bis zum 01.07.2025 den Testaten anzugleichen, indem die korrekten Daten in die EDB gemeldet werden. Die Erfassung des Zeitpunktes, zu dem in die EDB gemeldet wurde, sichert die Nachvollziehbarkeit der jeweils vorliegenden Einnahmenmeldungen.
- Karenzzeit
Sofern die verspätete Übersendung des Testates spätestens sieben Tage vor dem 30.04.2025 angekün- digt wird und die testierten Einnahmen mit den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2025) übereinstimmen, wird den erlösverantwortlichen Partnern über die Testatfrist (der 30.04.2025) hinaus eine bis zum 31.05.2025 erweiterte Frist zur Übersendung des Testates eingeräumt (sog. „Karenzzeit“).
- Nicht fristgerecht übersandte Testate
Liegen Testate nicht fristgerecht vor und findet Punkt 2. keine Anwendung, werden für die betreffenden erlösverantwortlichen Partner als Basis der EAV die Einnahmendaten aus der EDB verwendet. Damit sind vom Grundsatz her alle erlösverantwortlichen Partner in der EAV 2024 aufgenommen. Eine weitere Plau- sibilisierung der gemeldeten Einnahmen aus der EDB wird dann nicht mehr durchgeführt. Differenzen (po- sitiv wie negativ) zwischen dem im Nachgang gelieferten Testat und den gemeldeten Datensätzen des erlösverantwortlichen Partners aus der EDB (Stand 30.04.2025) gelten als Einnahmen des erlösverant- wortlichen Partners für das Kalenderjahr 2025 und sind entsprechend in die EDB zu melden.
177
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Diese Differenzen werden über das Meldedatum ermittelt und in der EAV 2025 als periodenfremder Korrek- turwert berücksichtigt. Eine Korrektur der EA 2024 im Jahr 2025 ist nicht mehr möglich, da die EA Hochstift Basis des Antrags zum Deutschlandticket-Ausgleich und für die Ermittlung des tatsächlichen Schadens relevant ist. Der betreffende erlösverantwortliche Partner erhält in diesem Fall gleichwohl zur Beantragung entsprechender Ausgleichszahlungen nach dem Deutschlandticket-Ausgleich von der VPH Erlöszuschei- dungen mit einem Hinweis auf die bestehende Abweichung zwischen Testat und den gemeldeten Daten- sätzen.
Die EA-Partner sind gleichwohl dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2025) entsprechend bis zum 31.07.2025 den Testaten anzugleichen. Die EA-Partner sind weiterhin dazu verpflichtet, das säumige Testat bis zum 31.07.2025 zu übermitteln.
178
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 148: NRW-Tarif: Vorziehen der Testatfrist für das Kalenderjahr 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 22.01.2025 (94. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt, die Frist für das Einreichen des Testats für den NRW-Tarif für das Jahr 2024 auf den 30.04.2025 vorzuziehen, um im Zusammenhang mit den Deutschlandticket eine möglichst frühzeitige endgültige Jahresabrechnung und Scha- densberechnung zu ermöglichen.
179
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 149: NRW-Tarif: Einnahmenaufteilung NRW-Tarif 2025
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.02.2025 (95. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt:
Die Einnahmenaufteilung für den NRW-Tarif wird im Jahr 2025 für RelationspreisTickets, Pau- schalpreisTickets, NRWplus, BahnCard-Mindererlösausgleich festgeschrieben. Die Aufteilung der Einnahmen auf Erlösverantwortliche erfolgt im Verhältnis der Soll-Erlöse 2025. Auch für SemesterTickets erfolgt die Aufteilung der Einnahmen auf Erlösverantwortliche im Verhältnis der Soll-Erlöse in zusätzlicher Differenzierung nach Hochschule.
Die Aufteilung der Vorabzuscheidung für den NRW-Tarif aus dem Deutschlandticket erfolgt im Verhältnis der Soll-Erlöse 2025 aus NRW-Tarif (RelationspreisTickets, PauschalpreisTickets, NRWplus, BahnCard-Mindererlösausgleich, ohne SemesterTicket NRW).
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Vertragspartner, des Inkrafttretens der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung Deutschlandticket zum 01.01.2025 sowie des Inkrafttretens eines Vertrags der NRW-Tariforganisationen zur Regelung der NRW-internen Erlösaufteilung aus dem Deutschlandticket für 2025 (inkl. Bildung einer Vorabzuscheidung für den NRW-Tarif).
180
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 150: NRW-Tarif: Vorabzuscheidung aus dem Deutschlandticket für den Deutschlandtarif
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 26.02.2025 (95. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt:
Die Aufteilung der Vorabzuscheidung für den Deutschlandtarif aus dem Deutschlandticket er- folgt anhand von Schlüsseln, die zu diesem Zweck bei der DTVG bzw. bei den Aufgabenträgern und Erlösverantwortlichen abgefragt werden.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Vertragspartner, des Inkrafttretens der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung Deutschlandticket zum 01.01.2025 sowie des Inkrafttretens eines Vertrags der NRW-Tariforganisationen zur Regelung der NRW-internen Erlösaufteilung aus dem Deutschlandticket für 2025 (inkl. Bildung einer Vorabzuscheidung für den NRW-Tarif).
181
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 151: Einnahmenaufteilung FairTicket 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 17.03.2025 (96. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt, die Einnahmen aus dem FairTicket 2024 wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Preisstufe 1H (TG Paderborn)
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Schlüssel Bus/Schiene Binnenverkehr Paderborn Fortschreibung 2024
| Schlüssel | |
|---|---|
| Bus | 99,770% |
| NWB | 0,230% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (Schlüssel 2024)
| Schlüssel | |
|---|---|
| Linienbündel 1 | 1,002 % |
| Linienbündel 2 | 3,508 % |
| Linienbündel 6 | 0,799 % |
| Linienbündel 7 | 0,327 % |
| Linienbündel 10 | 0,099 % |
| Linienbündel 12 | 0,573 % |
| PaderSprinter | 93,692 % |
| Summe | 100,000% |
182
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Preisstufe 6H (Netz Hochstift)
| Schlüssel | |
|---|---|
| SPNV | 23,005 % |
| NWB im Binnenverkehr PB | 0,015 % |
| PaderSprinter | 14,233 % |
| Linienbündel 1 | 6,152 % |
| Linienbündel 2 | 9,540 % |
| Linienbündel 3 | 7,341 % |
| Linienbündel 4 | 1,407 % |
| Linienbündel 5 | 2,005 % |
| Linienbündel 6 | 8,999 % |
| Linienbündel 7 | 6,150 % |
| Linienbündel 8 | 1,227 % |
| Linienbündel 9 | 4,078 % |
| Linienbündel 10 | 4,259 % |
| Linienbündel 11 | 2,450 % |
| Linienbündel 12 | 9,139 % |
| Summe | 100,000% |
A ufteilung Anteil SPNV
Schlüssel B Fortschreibung 2024
| Schlüssel | |
|---|---|
| DB AG | 1,706% |
| NWB | 60,562% |
| ERB | 27,478% |
| NX | 1,526% |
| TDH | 8,728% |
| Summe | 100,000% |
183
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 152: Aufteilung Nachmeldungen eurobahn 2020, 2021 und 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 17.03.2025 (96. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt, die nachgemeldeten Einnahmen der euro- bahn für die Jahre 2020, 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt 30.836,40 € gemäß dem Ein- nahmenanspruch aus den Pools A und B des jeweiligen Jahres zwischen den erlösverantwort- lichen Partnern aufzuteilen.
| 2020 | 2021 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Linienbündel 1 | eigenwirtschaftl. | 461,80 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 1 | brutto | 350,23 € | 77,02 € | 194,29 € | ||
| Linienbündel 2 | eigenwirtschaftl. | 1.892,04 € | 128,56 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 2 | brutto | 0,00 € | 105,34 € | 559,84 € | ||
| Linienbündel 3 | eigenwirtschaftl. | 117,22 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 3 | brutto | 127,04 € | 32,03 € | 98,06 € | ||
| Linienbündel 4 | eigenwirtschaftl. | 69,44 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 4 | brutto | 75,46 € | 18,96 € | 45,37 € | ||
| Linienbündel 5 | eigenwirtschaftl. | 301,49 € | 13,35 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 5 | brutto | 0,00 € | 17,89 € | 72,01 € | ||
| Linienbündel 6 | eigenwirtschaftl. | 1.417,63 € | 64,55 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 6 | brutto | 0,00 € | 82,06 € | 270,64 € | ||
| Linienbündel 7 | eigenwirtschaftl. | 526,43 € | 58,41 € | 98,63 € | ||
| Linienbündel 7 | brutto | 0,00 € | 0,00 € | 104,54 € | ||
| Linienbündel 8 | eigenwirtschaftl. | 95,27 € | 12,31 € | 14,29 € | ||
| Linienbündel 8 | brutto | 0,00 € | 0,00 € | 15,62 € | ||
| Linienbündel 9 | eigenwirtschaftl. | 100,45 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 9 | brutto | 78,62 € | 21,99 € | 70,92 € | ||
| Linienbündel 10 | 458,73 € | 57,65 € | 167,42 € | ||
| Linienbündel 11 | eigenwirtschaftl. | 157,65 € | 0,00 € | 0,00 € | ||
| Linienbündel 11 | brutto | 122,70 € | 28,03 € | 80,91 € | ||
| Linienbündel 12 | 933,01 € | 112,87 € | 253,46 € | ||
| PaderSprinter | 9.814,01 € | 1.081,68 € | 2.951,27 € | ||
| DB AG | 511,08 € | 56,94 € | 65,83 € | ||
| eurobahn | 1.379,81 € | 154,37 € | 311,05 € | ||
| NWB | 2.998,43 € | 336,96 € | 798,06 € | ||
| Abellio | 138,75 € | 15,75 € | 1,90 € | ||
| NX | 0,00 € | 0,00 € | 19,33 € | ||
| TDH | 0,00 € | 0,00 € | 38,94 € | ||
| Summe | 22.127,30 € | 2.476,70 € | 6.232,40 € |
Dieser Beschluss wurde durch den Beschluss Nr. 161 vom 15.09.2025 ersetzt.
184
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 153: Aufteilung Einnahmen Deutschlandsemesterticket Winter- semester 2024/2025 und Sommersemester 2025
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 17.03.2025 (96. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, den Schlüssel zur Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandsemesterticket zwischen Bus- und SPNV-Unternehmen für das Winter- semester 2024/2025 und das Sommersemester 2025 anhand der Preise der regionalen Se- mestertickets Bus und SPNV sowie des NRW-Semestertickets fortzuschreiben.
| WiSe 2024/2025 | Preis/Monat reg. Semesterticket | Anteil Semesterticket NRW / Monat | Reg. Semesterticket + Anteil Semesterticket NRW | Anteil in % |
|---|---|---|---|---|
| Bus | 19,56 € | 1,47 € | 21,02 € | 54,614% |
| SPNV | 8,64 € | 8,83 € | 17,47 € | 45,386% |
| Summe | 28,20 € | 10,30 € | 38,50 € | 100,000% |
| SoSe 2025 | Preis/Monat reg. Semesterticket | Anteil Semesterticket NRW / Monat | Reg. Semesterticket + Anteil Semesterticket NRW | Anteil in % |
|---|---|---|---|---|
| Bus | 19,56 € | 1,60 € | 21,16 € | 53,642% |
| SPNV | 8,64 € | 9,65 € | 18,29 € | 46,358% |
| Summe | 28,20 € | 11,25 € | 39,45 € | 100,000% |
Schlüssel Sommersemester 2025 korrigiert durch Beschluss Nr. 165 vom 10.11.2025
185
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 154: Einnahmenaufteilung T-Preisstufen 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 05.05.2025 (98. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, die Abrechnungen der durch die VPH auf- zuteilenden Einnahmen aus T-Preisstufen für das Jahr 2024 anhand des Schlüssels „Anteil Fortschreibung 2021“ durchzuführen. Dabei werden Betreiberwechsel berücksichtigt.
| Schlüssel Fortschreibung 2021 | |
|---|---|
| NWB | 69,049% |
| eurobahn | 24,101% |
| TDH | 0,982% |
| PaderSprinter | 1,636% |
| Linienbündel 1 | 1,423% |
| Linienbündel 2 | 1,120% |
| Linienbündel 5 | 0,062% |
| Linienbündel 7 | 0,001% |
| Linienbündel 9 | 1,598% |
| Linienbündel 10 | 0,022% |
| Linienbündel 12 | 0,006% |
| Summe | 100,000% |
186
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 155: Einnahmenaufteilung KombiTicket Theater Paderborn Spielzeit 2024/2025
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 05.05.2025 (98. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem KombiTicket Theater Paderborn für die Spielzeit 2024/2025 wie folgt aufzuteilen:
80 % der Einnahmen werden gemäß Schlüssel A Binnenverkehr PB (Fortschreibung 2024) aufgeteilt
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 0,747 % |
| LB 2 | 2,640 % |
| LB 6 | 0,641 % |
| LB 7 | 0,240 % |
| LB 10 | 0,130 % |
| LB 12 | 0,448 % |
| PaderSprinter | 95,154 % |
| Summe | 100,000% |
20 % der Einnahmen werden gemäß Schlüssel A (Fortschreibung 2024) zwischen den Bus- und Schienenunternehmen aufgeteilt
| Schlüssel A | |
|---|---|
| Bus | 76,117% |
| SPNV | 23,883% |
| Summe | 100,000% |
187
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Aufteilung Anteil SPNV gemäß Schlüssel Fortschreibung 2024
| Schlüssel A | |
|---|---|
| DB AG | 1,513% |
| ERB | 26,705% |
| NWB | 64,693% |
| NX | 0,388% |
| TDH | 6,701% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil ÖSPV gemäß Schlüssel A (Fortschreibung 2024)
| Schlüssel A | |
|---|---|
| LB 1 | 6,303 % |
| LB 2 | 10,880 % |
| LB 3 | 2,404 % |
| LB 4 | 1,579 % |
| LB 5 | 2,663 % |
| LB 6 | 4,994 % |
| LB 7 | 3,524 % |
| LB 8 | 0,903 % |
| LB 9 | 2,162 % |
| LB 10 | 1,752 % |
| LB 11 | 2,599 % |
| LB 12 | 5,394 % |
| PaderSprinter | 54,843 % |
| Summe | 100,000% |
188
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 156: Einnahmenaufteilung ÖPNV-Ticket IntercityHotel Paderborn 2025
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 05.05.2025 (98. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem ÖPNV-Ticket IntercityHotel Paderborn für das Jahr 2025 wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Schlüssel Bus/Schiene Binnenverkehr Paderborn Fortschreibung 2024
| Schlüssel | |
|---|---|
| Bus | 99,770% |
| NWB | 0,230% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (Fortschreibung 2024)
| Schlüssel | |
|---|---|
| Linienbündel 1 | 1,002 % |
| Linienbündel 2 | 3,508 % |
| Linienbündel 6 | 0,799 % |
| Linienbündel 7 | 0,327 % |
| Linienbündel 10 | 0,099 % |
| Linienbündel 12 | 0,573 % |
| PaderSprinter | 93,692 % |
| Summe | 100,000% |
189
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 157: Einnahmenaufteilung TeilnehmerTicket zum ND-Kongress 2025 in Paderborn
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 05.05.2025 (98. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen aus dem TeilnehmerTicket zum ND- Kongress 2025 in Paderborn wie folgt aufzuteilen:
Aufteilung Bus - Schiene (NWB)
Schlüssel Bus/Schiene Binnenverkehr Paderborn Fortschreibung 2024
| Schlüssel | |
|---|---|
| Bus | 99,770% |
| NWB | 0,230% |
| Summe | 100,000% |
Aufteilung Anteil Bus
Schlüssel B Binnenverkehr Paderborn (Fortschreibung 2024)
| Schlüssel | |
|---|---|
| Linienbündel 1 | 1,002 % |
| Linienbündel 2 | 3,508 % |
| Linienbündel 6 | 0,799 % |
| Linienbündel 7 | 0,327 % |
| Linienbündel 10 | 0,099 % |
| Linienbündel 12 | 0,573 % |
| PaderSprinter | 93,692 % |
| Summe | 100,000% |
190
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 158: Aufteilungsschlüssel Hochstift 2024 (Fortschreibung 2024)
Einstimmig beschlossen am 06.06.2025 im Nachgang zum 98. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| Bus | 76,117% | 78,231% | 81,986% |
| SPNV | 23,883% | 21,769% | 18,014% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| DB AG | 1,513% | 1,706% | 3,522% |
| eurobahn | 26,705% | 27,478% | 29,961% |
| NWB | 64,693% | 60,562% | 58,534% |
| NX | 0,388% | 1,526% | 3,145% |
| TDH | 6,701% | 8,728% | 4,838% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
Der Anteil des SPNV am Binnenverkehr Paderborn (nur Sennebahn) im Pool B beträgt 0,230% (Anteil Bus 99,770%).
191
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 159: Einnahmenaufteilung Abos M-Preisstufen und Kragen- relationen M JobTicket 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 17.06.2025 (99. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Einnahmen der VPH aus Abos M-Preisstufen sowie die dem Tarifraum Hochstift zugeschiedenen Einnahmen aus Kragenrelationen M- Preisstufen JobTicket für das Jahr 2024 wie folgt aufzuteilen:
| Anteil | |
|---|---|
| ERB (RB 89) | 72,243% |
| NX (RE 11) | 13,684% |
| Bus-VU | 14,073% |
| Summe | 100,000% |
192
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 160: Schlüssel zur Aufteilung von Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2024
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 17.06.2025 (99. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung beschließt, die Zuscheidungen aus der überregionalen westfä- lischen Einnahmenaufteilung für das Jahr 2024 gemäß den vorgeschlagenen Schlüsseln zwischen ÖSPV und SPNV sowie zwischen den einzelnen SPNV-Unternehmen aufzuteilen bzw. die entsprechenden Schlüssel an die WT GmbH zu liefern (Deutschlandticket/Deutsch- landticket Job):
| EA-Verfahren | Schlüssel |
|---|---|
| FunTicket / FunAbo Westfalen - Preisanteil regionales FunTicket Netz | SPNV-ÖSPV: Schlüssel C (Fortschreibung 2024) SPNV: Schlüssel C (Fortschreibung 2024) |
| FahrWeiterTicket Westfalen (Anteilssicherung Hochstift) + eTarif Westfalen | SPNV-ÖSPV: Schlüssel A (Fortschreibung 2024) SPNV: Schlüssel A (Fortschreibung 2024) |
| Semesterticket Upgrade (2024: ca. 90.000,- €) | SPNV-ÖSPV: Schlüssel Deutschland- semesterticket (Schlüssel SoSe 2024) |
| Deutschlandticket / Deutschlandticket Job | SPNV-ÖSPV: Schlüssel B (Fortschreibung 2024) |
Die folgenden Zuscheidungen aus der überregionalen westfälischen Einnahmenaufteilung werden im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift (Poolung) gemäß den aufgeführten Schlüsseln aufgeteilt
| EA-Verfahren | Schlüssel | ||
|---|---|---|---|
| Pool B (Fortschreibung 2024) | |||
| JobTicket | |||
| - Binnenrelationen Hochstift | |||
| - Freizeitanteil Tarifräume | |||
| - Wohn-/Arbeitsort außerhalb Westfalens | |||
| Rail & Fly | Pool A (Fortschreibung 2024) | ||
| KombiTickets Westfalen | Pool A (Fortschreibung 2024) |
193
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 161: Aufteilung Nachmeldungen eurobahn 2020, 2021 und 2022
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 15.09.2025 (100. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt, die nachgemeldeten Einnahmen der euro- bahn für die Jahre 2020, 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt 30.836,40 € gemäß dem Ein- nahmenanspruch aus den Pools A und B des jeweiligen Jahres zwischen den erlösverantwort- lichen Partnern aufzuteilen.
| 2020 | 2021 | 2022 | gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Linienbündel 1 | eigenwirtschaftl. | 263,24 € | 0,00 € | 0,00 € | 263,24 € | ||
| Linienbündel 1 | brutto | 563,83 € | 74,20 € | 195,84 € | 833,87 € | ||
| Linienbündel 2 | eigenwirtschaftl. | 1.898,31 € | -127,90 € | 0,00 € | 1.770,41 € | ||
| Linienbündel 2 | brutto | 0,00 € | 390,26 € | 564,30 € | 954,57 € | ||
| Linienbündel 3 | eigenwirtschaftl. | 72,04 € | 0,00 € | 0,00 € | 72,04 € | ||
| Linienbündel 3 | brutto | 176,85 € | 37,02 € | 98,84 € | 312,71 € | ||
| Linienbündel 4 | eigenwirtschaftl. | 42,68 € | 0,00 € | 0,00 € | 42,68 € | ||
| Linienbündel 4 | brutto | 105,05 € | 21,68 € | 45,73 € | 172,45 € | ||
| Linienbündel 5 | eigenwirtschaftl. | 295,35 € | -13,83 € | 0,00 € | 281,52 € | ||
| Linienbündel 5 | brutto | 0,00 € | 53,00 € | 72,58 € | 125,58 € | ||
| Linienbündel 6 | eigenwirtschaftl. | 1.352,63 € | -66,85 € | 0,00 € | 1.285,78 € | ||
| Linienbündel 6 | brutto | 0,00 € | 243,11 € | 272,80 € | 515,91 € | ||
| Linienbündel 7 | eigenwirtschaftl. | 505,51 € | 56,27 € | 209,16 € | 770,94 € | ||
| Linienbündel 7 | brutto | 0,00 € | 0,00 € | -10,94 € | -10,94 € | ||
| Linienbündel 8 | eigenwirtschaftl. | 92,96 € | 11,86 € | 30,31 € | 135,13 € | ||
| Linienbündel 8 | brutto | 0,00 € | 0,00 € | -1,63 € | -1,63 € | ||
| Linienbündel 9 | eigenwirtschaftl. | 57,26 € | 0,00 € | 0,00 € | 57,26 € | ||
| Linienbündel 9 | brutto | 126,57 € | 21,19 € | 71,49 € | 219,25 € | ||
| Linienbündel 10 | 460,25 € | 55,54 € | 168,75 € | 684,54 € | ||
| Linienbündel 11 | eigenwirtschaftl. | 89,86 € | 0,00 € | 0,00 € | 89,86 € | ||
| Linienbündel 11 | brutto | 197,54 € | 27,00 € | 81,55 € | 306,10 € | ||
| Linienbündel 12 | 936,10 € | 108,73 € | 255,49 € | 1.300,32 € | ||
| PaderSprinter | 9.846,53 € | 1.042,07 € | 2.974,80 € | 13.863,39 € | ||
| DB AG | 512,77 € | 54,85 € | 66,36 € | 633,98 € | ||
| eurobahn | 1.384,38 € | 148,71 € | 313,53 € | 1.846,63 € | ||
| NWB | 3.008,36 € | 324,62 € | 804,42 € | 4.137,41 € | ||
| Abellio | 139,21 € | 15,17 € | 13,57 € | 167,95 € | ||
| NX | 0,00 € | 0,00 € | 8,71 € | 8,71 € | ||
| TDH | 0,00 € | 0,00 € | -3,25 € | -3,25 € | ||
| Summe | 22.127,30 € | 2.476,70 € | 6.232,40 € | 30.836,40 € |
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss Nr. 152 vom 17.03.2025.
194
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 162: Aufteilung Nachmeldungen eurobahn 2018
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.11.2025 (101. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt, die nachgemeldeten Einnahmen der euro- bahn für das Jahr 2018 in Höhe von insgesamt 33.361,90 € gemäß dem Einnahmenanspruch 2018 aus den Pools A und B zwischen den erlösverantwortlichen Partnern aufzuteilen.
| Schlüssel | Einnahmenanteil Nachmeldung | |
|---|---|---|
| Linienbündel 1 | 3,060% | 1.021,04 € |
| Linienbündel 2 | 9,686% | 3.231,50 € |
| Linienbündel 3 | 1,329% | 443,27 € |
| Linienbündel 4 | 0,791% | 263,86 € |
| Linienbündel 5 | 1,299% | 433,33 € |
| Linienbündel 6 | 5,723% | 1.909,34 € |
| Linienbündel 7 | 2,325% | 775,80 € |
| Linienbündel 8 | 0,511% | 170,47 € |
| Linienbündel 9 | 0,929% | 310,03 € |
| Linienbündel 10 | 2,213% | 738,16 € |
| Linienbündel 11 | 1,179% | 393,20 € |
| Linienbündel 12 | 4,460% | 1.487,82 € |
| PaderSprinter | 43,542% | 14.526,54 € |
| DB AG | 2,926% | 976,09 € |
| NWB | 13,807% | 4.606,31 € |
| eurobahn | 6,220% | 2.075,13 € |
| Summe | 100,000% | 33.361,90 € |
195
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 163: NRW-Tarif: Schnittstellenbeschreibung für die Einnahmen- und Verkaufsmeldung
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.11.2025 (101. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) verabschiedet die Schnittstellenbeschreibung im Zu- sammenhang mit der Einnahmen- und Verkaufsmeldung in der Version 5.0 vom 20.08.2025.
Sie ersetzt die Schnittstellenbeschreibung (Version 4.8) vom 25.04.2023.
Die VPH wird ermächtigt, das entsprechende Ergänzungsblatt zu zeichnen.
196
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 164: NRW-Tarif: Schnittstellenbeschreibung für die Vertriebs- datenmeldung im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.11.2025 (101. Arbeitskreis)
Der AK Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) verabschiedet die Schnittstellenbeschreibung für die Vertriebsdatenmeldung (Reisedaten) im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW in der Ver- sion 1.6 vom 21.08.2025 vorbehaltlich einer positiven datenschutzrechtlichen Prüfung.
Die VPH wird ermächtigt, das entsprechende Ergänzungsblatt zu zeichnen.
197
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 165: Schlüssel Aufteilung Einnahmen Deutschlandsemester- ticket (Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 und Korrektur Sommersemester 2025)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 10.11.2025 (101. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, den Schlüssel zur Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandsemesterticket zwischen Bus- und SPNV-Unternehmen für das Winter- semester 2025/2026 und das Sommersemester 2026 anhand der Preise der regionalen Se- mestertickets Bus und SPNV sowie des NRW-Semestertickets fortzuschreiben:
| WiSe 2025/2026 | Preis/Monat reg. Semesterticket | Anteil Semester- ticket NRW / Monat | Reg. Semester- | Anteil in % | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ticket + Anteil | ||||||
| Semesterticket | ||||||
| NRW | ||||||
| Bus | 20,64 € | 1,60 € | 22,24 € | 54,305% | ||
| SPNV | 9,07 € | 9,65 € | 18,72 € | 45,695% | ||
| Summe | 29,71 € | 11,25 € | 40,96 € | 100,000% |
| SoSe 2026 | Preis/Monat reg. Semesterticket | Anteil Semester- ticket NRW / Monat | Reg. Semester- | Anteil in % | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ticket + Anteil | ||||||
| Semesterticket | ||||||
| NRW | ||||||
| Bus | 20,64 € | 1,70 € | 22,34 € | 53,679% | ||
| SPNV | 9,07 € | 10,20 € | 19,27 € | 46,321% | ||
| Summe | 29,71 € | 11,90 € | 41,61 € | 100,000% |
Zudem wird der Schlüssel für das Sommersemester 2025 (Beschluss Nr. 153) wie folgt korrigiert:
| SoSe 2025 | Preis/Monat reg. Semesterticket | Anteil Semester- ticket NRW / Monat | Reg. Semester- | Anteil in % | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ticket + Anteil | ||||||
| Semesterticket | ||||||
| NRW | ||||||
| Bus | 19,56 € | 1,60 € | 21,16 € | 53,642% | ||
| SPNV | 8,64 € | 9,65 € | 18,29 € | 46,358% | ||
| Summe | 28,20 € | 11,25 € | 39,45 € | 100,000% |
198
Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 166: Umgang mit nicht fristgerecht gelieferten Testaten für das Kalenderjahr 2025
Einstimmig beschlossen am 08.12.2025 im Nachgang zum 101. Arbeitskreis: Ohne Widerspruch innerhalb der 14-Tage-Frist nach Versand des Protokolls
Der AK Einnahmenaufteilung Hochstift beschließt folgendes Vorgehen im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung 2025 und der damit verbundenen Ermittlung der unternehmensbezogenen Daten zur Feststellung der unternehmensbezogenen finanziellen Schäden aufgrund der Ein- führung des Deutschlandtickets gemäß der „Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2025“ (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – VII C 3 – 58.53.08-000006 vom 7. November 2024):
Die Frist zur Abgabe der Testate der kassentechnischen Einnahmen wird einmalig vom 30.06.2026 auf den 30.04.2026 vorverlegt. Die Bearbeitung der Einnahmenaufteilung der Einnahmen des Tariffensters H startet am 01.05.2026 auf Basis der gemäß § 5 EA-Vertrag zu meldenden Fahrgeldeinnahmen, die am 30.04.2026 in der westfälischen Einnahmendatenbank („EDB“) als aus technischer Sicht gültige Daten- sätze vorliegen.
Aussagen sowohl der beizubringenden unternehmensbezogenen Testate als auch die in der EDB gemel- deten Einnahmen sind damit deckungsgleich. Alle unternehmensbezogenen Meldungen und Testate der Partner liegen vor.
Folgende gesonderte Regelungen gelten darüber hinaus:
- Abweichungen zwischen Testat und EDB
Liegt von einem erlösverantwortlichen Partner ein Testat (gemäß Anlage 9 zum EA-Vertrag Westfalen und Anlage 7b Punkt 7 des EA Vertrags Westfalen) für das Kalenderjahr 2025 fristgerecht bis zum 30.04.2026 vor (siehe Punkt 1) und stimmen die testierten Einnahmen am 30.04.2026 nicht mit den gemeldeten Ein- nahmen in der EDB überein, so gehen die testierten Einnahmendaten in die EAV ein.
Abweichungen zwischen der im Testat ausgewiesenen Summe und der Summe der ticketbezogenen Ein- nahmen in der EDB werden anhand eines Korrekturfaktors im Rahmen der Einnahmenaufteilung Hochstift pauschal auf die in der EDB gemeldeten Einnahmen des erlösverantwortlichen Partners angewandt.
Die EA-Partner sind dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemel- deten Einnahmen in der EDB (Stand 30.04.2026) bis zum 01.06.2026 den Testaten anzugleichen, indem die korrekten Daten in die EDB gemeldet werden. Die Erfassung des Zeitpunktes, zu dem in die EDB gemeldet wurde, sichert die Nachvollziehbarkeit der jeweils vorliegenden Einnahmenmeldungen.
- Karenzzeit
Sofern die verspätete Übersendung des Testates spätestens sieben Tage vor dem 30.04.2026 angekün- digt wird und die testierten Einnahmen mit den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2026) übereinstimmen, wird den erlösverantwortlichen Partnern über die Testatfrist (der 30.04.2026) hinaus eine bis zum 31.05.2026 erweiterte Frist zur Übersendung des Testates eingeräumt (sog. „Karenzzeit“).
- Nicht fristgerecht übersandte Testate
Liegen Testate nicht fristgerecht vor und findet Punkt 2. keine Anwendung, werden für die betreffenden erlösverantwortlichen Partner als Basis der EAV die Einnahmendaten aus der EDB verwendet. Damit sind vom Grundsatz her alle erlösverantwortlichen Partner in der EAV 2025 aufgenommen. Eine weitere Plau- sibilisierung der gemeldeten Einnahmen aus der EDB wird dann nicht mehr durchgeführt. Differenzen (posi- tiv wie negativ) zwischen dem im Nachgang gelieferten Testat und den gemeldeten Datensätzen des erlös- verantwortlichen Partners aus der EDB (Stand 30.04.2026) gelten als Einnahmen des erlösverantwort- lichen Partners für das Kalenderjahr 2025 und sind entsprechend in die EDB zu melden.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Diese Differenzen werden über das Meldedatum ermittelt und in der EAV 2026 als periodenfremder Korrek- turwert berücksichtigt. Eine Korrektur der EA 2025 im Jahr 2026 ist nicht mehr möglich, da die EA Hochstift Basis des Antrags zum Deutschlandticket-Ausgleich und für die Ermittlung des tatsächlichen Schadens relevant ist. Der betreffende erlösverantwortliche Partner erhält in diesem Fall gleichwohl zur Beantragung entsprechender Ausgleichszahlungen nach dem Deutschlandticket-Ausgleich von der VPH Erlöszuschei- dungen mit einem Hinweis auf die bestehende Abweichung zwischen Testat und den gemeldeten Daten- sätzen.
Die EA-Partner sind gleichwohl dazu verpflichtet, die Differenzen zwischen den testierten Einnahmen und den gemeldeten Einnahmen aus der EDB (Stand 30.04.2026) entsprechend bis zum 01.06.2026 den Testaten anzugleichen. Die EA-Partner sind weiterhin dazu verpflichtet, das säumige Testat bis zum 01.06.2026 zu übermitteln.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 167: Aufteilungsschlüssel Hochstift 2025 (Fortschreibung 2025)
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.01.2026 (102. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt die relativen Anteile für die Aufteilung der Einnahmen im Bereich Hochstift im Jahr 2025:
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| Bus | 76,208% | 78,316% | 82,060% |
| SPNV | 23,792% | 21,684% | 17,940% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
| Pool A | Pool B | Pool C | |
|---|---|---|---|
| DB AG | 1,513% | 1,706% | 3,522% |
| eurobahn | 26,705% | 27,478% | 29,961% |
| NWB | 64,693% | 60,562% | 58,534% |
| NX | 0,388% | 1,526% | 3,145% |
| TDH | 6,701% | 8,728% | 4,838% |
| Summe | 100,000% | 100,000% | 100,000% |
Der Anteil des SPNV am Binnenverkehr Paderborn (nur Sennebahn) im Pool B beträgt 0,220% (Anteil Bus 99,780%).
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 168: Adventsmarkt Borchen 2025
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.01.2026 (102. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung beschließt, den von der Gemeinde Borchen für die kostenfreie ÖPNV-Nutzung während des Adventsmarktes 2025 gezahlten Mindererlösausgleich in Höhe von 1.730,- € dem Linienbündel 6 zuzuscheiden.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 169: NRW-Tarif: Vorziehen der Testatfrist
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.01.2026 (102. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) beschließt, die Frist für das Einreichen des Testats für den NRW-Tarif für das Jahr 2025 auf den 30.04.2026 vorzuziehen, um im Zusam- menhang mit dem D-Ticket eine möglichst frühzeitige endgültige Jahresabrechnung und Scha- densberechnung zu ermöglichen.
Die VPH wird ermächtigt, das entsprechende Ergänzungsblatt zu zeichnen.
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Beschlussübersicht AK Einnahmenaufteilung Hochstift
Beschluss Nr. 170: NRW-Tarif: Schnittstellenbeschreibung für die Vertriebs- datenmeldung im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen am 27.01.2026 (102. Arbeitskreis)
Der Arbeitskreis Einnahmenaufteilung (nur ÖSPV) verabschiedet die Schnittstellenbeschrei- bung für die Vertriebsdatenmeldung (Reisedaten) im Zusammenhang mit den eTarifen in NRW in der Version 1.6b vom 29.10.2025 vorbehaltlich der Zustimmung der regionalen Gremien und vorbehaltlich einer positiven datenschutzrechtlichen Prüfung. Sie ersetzt die Version 1.6 vom 21.08.2025 zum 01.01.2026.
Die VPH wird ermächtigt, das entsprechende Ergänzungsblatt zu zeichnen.
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