Aufforderung zur Angebotsabgabe für die Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel Kreis Höxter Nord
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den unter https://www.vergabe-westfalen.de eingestellten und ggf. aktualisierten und ergänzten Dateien befinden sich die Vergabeunterlagen für die europaweite Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel Kreis Höxter Nord des Kreises Höxter.
- Art, Ort und Umfang der Leistung und Auftraggeber
Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus der Anlage 1 (Fahrpläne). Die Qualitätsvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen 1-20.
Aufgabenträger und ausschreibende Stellen ist der
Kreis Höxter, vertreten durch die Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH)
die den
Kreis Paderborn Zentrale eVergabe- und Submissionsstelle Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn
mit der Durchführung der Ausschreibung der ausgeschriebenen Linienverkehre beauftragt und hierzu im erforderlichen Umfang bevollmächtigt hat.
Die Zuschlagserteilung und alle inhaltlichen Entscheidungen erfolgen durch die NVH.
Ausführungszeitraum
Die Betriebsaufnahme hat am 01.08.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.07.2031.
- Art der Vergabe
Die Leistungen werden nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Offenen Verfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
- Aufschrift und Form der Angebote, Fristen und Termine
Das Angebot und die geforderten Nachweise müssen bis zum
14.09.2026 10.00 Uhr (Ende der Angebotsfrist)
elektronisch über die o.g. Vergabeplattform in Schriftform gemäß § 126 BGB eingereicht werden.
Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind.
Das Angebot ist im PDF-Dateiformat, ohne Kopier-/Druckschutz, zu übermitteln, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben ist. Die von der NVH bereitgestellten Formblätter/Vordrucke mit Unterschriftsfeldern sind zu unterschreiben und einzureichen. Formblätter/Vordrucke ohne Unterschriftsfelder bedürfen keiner zusätzlichen Unterzeichnung.
Zur Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der o.g. Vergabeplattform registrieren (vgl. hierzu Ziffer 1.2 der Bewerbungsbedingungen VgV).
Eine elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe.
Den Angeboten sind die in Anlage 12 (Angebotsvordrucke) genannten Nachweise beizufügen. Die in Anlage 12 (Angebotsvordrucke) beigefügten Vordrucke sind zwingend zu verwenden, soweit keine Ausnahmen zugelassen sind. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen. Nachweise und Erklärungen sind im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen (für den Handelsregisterauszug genügt ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind). Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Preise sind in Euro(-cent) und ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Die in den Vergabeunterlagen zwingend formulierten („ist“, „muss“, „sind“, „hat zu“ etc.) Leistungs- und Qualitätsstandards sind Mindestanforderungen und für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das Angebot hat alle zwingend formulierten Ausschreibungsvorgaben vollständig zu erfüllen.
Die eben aufgestellten Anforderungen und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist.
Die Bindefrist endet am 30.11.2026, 24:00 Uhr.
Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ende der Bindefrist nicht erfolgen kann, behält sich die NVH vor, die Bieter zu einer angemessenen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind ausgeschlossen.
- Unterschriftserfordernisse
Bei den folgenden Unterlagen ist eine Unterschrift in Textform gem. § 126b BGB zwingend erforderlich:
die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 1) die Eigenerklärung des Bieters (Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 5)
- Ansprechpartner auf Seiten des Bieters
Der Bieter hat in seinem Angebot in der Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 1 einen zur Abgabe von Erläuterungen des Angebotes autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit dem die NVH bzw. die von ihr beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung der eingegangenen Angebote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners.
- Einsatz von Subunternehmern
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 3 zu verwenden.
Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 9 dieses Anschreibens genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen.
Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung der NVH. Näheres regelt der Verkehrsvertrag.
- Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. GWB
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht unter Vorlage der in Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen). Zudem ist von den Bietern ein Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche beizubringen. Der Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Die NVH behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 5, Ziffer 13, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat.
Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die in diesem Absatz genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der NVH anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert die NVH bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich die NVH ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Die NVH wird in jedem Fall denjenigen Bieter, der nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht!
Die NVH behält sich vor, für den Bestbieter Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung einzuholen. Die Einholung von Auskünften bei weiteren Stellen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 1 mit Ausnahme der gemäß Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied vorgelegt werden. Die gemäß Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 des Verkehrsvertrages (vgl. Anlage 6 (Verkehrsvertrag)) bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, welches über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
- Bietergemeinschaften
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Dazu ist Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 1 zu verwenden. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes.
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass im Falle einer Beauftragung die Unterschriften sowie Firmenstempel aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft erforderlich sind; diese sind spätestens bei Vertragszeichnung in Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 1 nachzureichen.
Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Der Auftraggeber kann Angebote ausschließen, wenn er über hinreichende Anhaltspunkte verfügt, dass ein Unternehmen Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Diese Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit der Verpflichtung des Auftraggebers, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen. Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung kartellrechtlicher Verbote liegen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren, z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft, fordert der Auftraggeber daher von den Bietern bei Angebotsabgabe eine nachvollziehbare und umfassende Darlegung, dass keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken würde. Dies ist dann der Fall, wenn entweder, (1.) jeder Beteiligte für sich nicht leistungsfähig ist und ein Angebot erst durch ein Zusammenwirken der Beteiligten ermöglicht wird, oder (2.) jeder Beteiligte grundsätzlich auch individuell leistungsfähig wäre, die Kapazitäten jedoch aufgrund anderer Projekte aktuell nicht zur Verfügung stehen, oder (3.) wenn die Beteiligten zwar individuell leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht.
Der Auftraggeber wird sich erforderlichenfalls um eine Stellungnahme der zuständigen Kartellbehörde bemühen.
Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer Beteiligung gesellschaftlich verbundener Unternehmen ist zudem, dass es zu keiner wettbewerbswidrigen Abrede und zu keinem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb kommt. Beteiligen sich vor diesem Hintergrund gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen mit jeweils eigenen Angeboten am Vergabeverfahren, werden diese gebeten, bereits mit der Angebotsabgabe eine Stellungnahme dazu abzugeben, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des
Geheimwettbewerbs und somit ein Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz nicht besteht. Wird bei Angeboten gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen die widerlegliche Vermutung eines Abhängigkeitsverhältnisses nicht entkräftet, kann dies nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB einen Ausschluss zur Folge haben.
- Wertungskriterien
Den Zuschlag erhält das insgesamt wirtschaftlichste Angebot. Dabei gilt folgendes:
Maßgebend ist der nach Anlage 7 (Kalkulationsblatt) ermittelte Wertungspreis (WP). Der Wertungspreis ist das Ergebnis einer Berechnung, in die sowohl der angebotene Vollkostenpreis (VK) als auch definierte Werte für die Preisfortschreibung bezogen auf die zeitbezogenen Kosten, fahrleistungsbezogene Kosten, Kosten für den ALF-Betrieb und zeitbezogene Kosten On-Demand Verkehr eingehen. Die jährliche Steigerungsrate beträgt: 3,0 % bei den summarischen Werten für die Position P 2 (Summe zeitbezogene Kosten im Jahr) sowie P 7.2 (Summe zeitbezogene Kosten On-Demand Verkehr im Jahr), 5,5 % bei den summarischen Werten für die Unterposition P 3.1.1 (Zwischensumme Dieselkosten im Jahr), 5,5 % bei den summarischen Werten für die Unterposition P 3.1.2 (Zwischensumme HVO-Kosten im Jahr), 2,5 % bei den summarischen Werten für die Unterposition P 3.1.3 (Zwischensumme Stromkosten im Jahr), 2,0 % bei den summarischen Werten für die die Unterposition P 3.2 (Zwischensumme weitere fahrleistungsbezogene Kosten im Jahr), 2,0 % bei den summarischen Werten für die Position P 4 (Summe Kosten für den ALF-Betrieb im Jahr).
Der Wertungspreis berechnet sich wie folgt:
Die vom Bieter genannten Kosten P 1-P 7 mit den oben beschriebenen Preisgleitungen bei den Positionen P 2, P 7.2, P 3.1.1, P 3.1.2, P 3.1.3 und P 3.2 sowie P 4 für die Jahre 2027 – 2031 werden bis zum Ende des Vertrages hochgerechnet, sodann werden die Kosten
der Vertragslaufzeit (01.08.2027 – 31.07.2031) addiert. Es entsteht ein Gesamtkostenbetrag für die Gesamtlaufzeit des Vertrages. Dies ist der Wertungspreis (WP).
- Umlaufpläne
Mit Abgabe der Anlage 7 (Kalkulationsblatt) sind die der Kalkulation zugrundeliegenden Umlaufpläne im Rahmen des Berichtsbogens 2a & 2b (Umlaufpläne tabellarisch & grafisch) ebenfalls zwingend abzugeben. Die Umlaufpläne sind bindend für die Zeit der Vertragslaufzeit und dürfen nur mit Genehmigung der NVH abgeändert werden. Zudem ist eine Umlaufplanung in grafischer Form als Balkenplan abzugeben.
- Nachprüfungsbehörde
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Wettbewerber an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel: +49 251/411-3514 Fax: +49 251/411-2165
- Besondere Vertragsbedingungen
Der obsiegende Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Kreis Höxter den Verkehrsvertrag (Anlage 6 (Verkehrsvertrag)) ab. Dieser wird durch Unterzeichnung der Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Anlage 12 (Angebotsvordrucke), Vordruck 1) anerkannt.
Im Übrigen gelten die auf der Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) bestehenden und in Anlage 8 (besondere Vertragsbedingungen) enthaltenen besonderen Vertragsbedingungen.
- Rückfragen Ansprechpartner für die Bieter
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, so hat dieser die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Kenntnis vor seiner Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
Die Rückfragen sind unverzüglich in deutscher Sprache unter genauer Angabe des Bezuges zu den Vergabeunterlagen (Fundstellenangabe)
ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform zu stellen.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der 31.08.2026, 12 Uhr.
Sowohl Rückfragen als auch Antworten werden in anonymisierter Form auch den anderen Bietern auf der o.g. Vergabeplattform mitgeteilt, soweit in ihnen wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt.
Mit freundlichen Grüßen