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Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienbündel und On-Demand-Verkehr „Miltenberg-Süd“
Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) / Angebotsbedingungen Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienbündel und On-Demand-Verkehr „Miltenberg-Süd“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Auftrag Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im
Linienbündel und On-Demand-Verkehr „Miltenberg-Süd“
und stellen Ihnen hiermit die Unterlagen zur Antragserstellung und zur Antragsabgabe zur Verfügung.
- Bezeichnung des Vergabeverfahrens
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienbündel und On-Demand-Verkehr „Miltenberg-Süd“.
- Auftraggeber
Auftraggeber in dem vorliegenden Vergabeverfahren ist: Landkreis Miltenberg Brückenstraße 2 63897 Miltenberg
Der Landkreis Miltenberg ist freiwilliger Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr gemäß Art.8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) und damit zugleich die zuständige Behörde nach der VO (EG) Nr. 1370/2007.
- Art, Ort und Umfang der Leistung
Das Vergabeverfahren betrifft Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen gemäß den §§ 42 und 44 PBefG. Es umfasst die in Tabelle 1 aufgelisteten Buslinien 80, 82, 84, 92, 93, 94, 96, 97, 98 und 99 sowie die in Abbildung 1 dargestellten On-Demand-Bediengebiete Amorbach und Miltenberg.
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Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienbündel und On-Demand-Verkehr „Miltenberg-Süd“
Tabelle 1: Leistungsdaten Linienbündel (Normjahr)
Montag - Freitag (Schule) Linie Tage Fpl-Std. Fpl-km Fpl-Std. pro Tag Fpl-km pro Tag
| 80 | 186 | 7492:42 | 178.484 | 40:17 | 960 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 82 | 186 | 2625:42 | 98.312 | 14:07 | 529 | |
| 84 | 186 | 3534:00 | 118.630 | 19:00 | 638 | |
| 92 | 186 | 613:48 | 23.268 | 3:18 | 125 | |
| 93 | 186 | 458:48 | 19.262 | 2:28 | 104 | |
| 94 | 186 | 282:06 | 8.908 | 1:31 | 48 | |
| 96 | 186 | 331:42 | 13.841 | 1:47 | 74 | |
| 97 | 186 | 350:18 | 10.758 | 1:53 | 58 | |
| 98 | 186 | 576:36 | 24.216 | 3:06 | 130 | |
| 99 | 186 | 688:12 | 19.962 | 3:42 | 107 | |
| 16953:54 | 515.641 | 91:09 | 2.772 |
Montag - Freitag (Ferien) Linie Tage Fpl-Std. Fpl-km Fpl-Std. pro Tag Fpl-km pro Tag
| 80 | 65 | 2506:50 | 59.307 | 38:34 | 912 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 82 | 65 | 171:10 | 7.095 | 2:38 | 109 | |
| 84 | 65 | 614:15 | 18.977 | 9:27 | 292 | |
| 92 | 65 | 60:40 | 1.978 | 0:56 | 30 | |
| 93 | 65 | 97:30 | 4.612 | 1:30 | 71 | |
| 94 | 65 | 10:50 | 415 | 0:10 | 6 | |
| 96 | 65 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 97 | 65 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 98 | 65 | 19:30 | 876 | 0:18 | 13 | |
| 99 | 65 | 60:40 | 1.472 | 0:56 | 23 | |
| 3541:25 | 94.731 | 54:29 | 1.457 |
Samstag Linie Tage Fpl-Std. Fpl-km Fpl-Std. pro Tag Fpl-km pro Tag
| 80 | 52 | 934:16 | 21.687 | 17:58 | 417 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 82 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 84 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 92 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 93 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 94 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 96 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 97 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 98 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 99 | 52 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 934:16 | 21.687 | 17:58 | 417 |
Sonn- und Feiertage Linie Tage Fpl-Std. Fpl-km Fpl-Std. pro Tag Fpl-km pro Tag
| 80 | 62 | 954:48 | 22.164 | 15:24 | 357 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 82 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 84 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 92 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 93 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 94 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 96 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 97 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 98 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 99 | 62 | 0:00 | 0 | 0:00 | 0 | |
| 954:48 | 22.164 | 15:24 | 357 | |||
| 80 | 365 | 11888:36 | 281.643 | |||
| 82 | 365 | 2796:52 | 105.407 | |||
| 84 | 365 | 4148:15 | 137.607 | |||
| 92 | 365 | 674:28 | 25.246 | |||
| 93 | 365 | 556:18 | 23.875 | |||
| 94 | 365 | 292:56 | 9.323 | |||
| 96 | 365 | 331:42 | 13.841 | |||
| 97 | 365 | 350:18 | 10.758 | |||
| 98 | 365 | 596:06 | 25.092 | |||
| 99 | 365 | 748:52 | 21.434 | |||
| 22384:23 | 654.224 |
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Vergabe öffentlicher Personenverkehrsleistungen im Linienbündel und On-Demand-Verkehr „Miltenberg-Süd“
Abbildung 1: Bediengebiete On-Demand-Verkehr
- Ausführungszeitraum
Leistungsbeginn der Personenbeförderungsleistungen ist der 01.12.2027. Die Vertragsdauer beträgt 109 Monate. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.12.2036.
- Art der Vergabe, Verfahrensablauf
Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. In diesem Verfahren wird im Rahmen der EU-weiten Bekanntmachung eine nicht eingeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert. Verfahrenssprache ist Deutsch.
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- Vergabeunterlagen
Als Grundlage für die Angebote werden den Bietern die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt: Anlage 1 Verkehrsvertrag Anlage 2 Leistungsbeschreibung Anlage 3 Leistungsvolumen und Fahrplan Anlage 4 Kooperation VAB Anlage 4.1 Vertrag über die Aufteilung der Einnahmen in der VAB Anlage 4.2 Gesellschaftsvertrag VAB Anlage 4.3 Vertrag über die interne Aufteilung der Einnahmen des Übergangstarifs VAB- RMV Anlage 4.4 Meldevorlage Erlöse VAB Anlage 4.5 Meldevorlage ÜT VAB-RMV Anlage 4.6 Meldevorlage Bayernticket Anlage 5 Anforderungsspezifikation AFZS und ITCS Anlage 5.1 Richtlinie zur Fortschreibung der Einnahmeaufteilung mit empirischen Daten Anlage 5.2 Zähl- und ITCS-Daten Anlage 6 Nahverkehrsplan Anlage 7 Berichte und Vorlagen Anlage 7.1 Fahrzeugliste Anlage 7.2 Übersicht Berichte Anlage 8 Unterlagen zum Angebot Anlage 8.1 Formblatt: Erklärung über die Abgabe eines Angebotes Anlage 8.2 Formblatt: Bietergemeinschaftserklärung Anlage 8.3 Formblatt: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Anlage 8.4 Formblatt: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen Anlage 8.5 Formblatt: Verpflichtungserklärung Drittunternehmer Anlage 8.6 Formblatt: Eigenerklärung im Zuge der Russland-Sanktionen Anlage 8.7 Formblatt: Eigenerklärung zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Anlage 8.8 Eigenerklärung Referenzleistung Anlage 8.9 Formblatt: Excel Vorlage Angebotspreiskalkulation Anlage 8.10 Formblatt: Eingesetzte Quellsysteme
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- Form und Inhalt der Angebote, Fristen
a) Form Für das Angebot sind – soweit vorhanden – ausschließlich die übersandten Vordrucke zu verwenden. Das Verfahren wird als eVergabe durchgeführt. Die Angebote inkl. aller Bestandteile müssen elektronisch in Textform nach § 126b BGB unter der folgenden Adresse (eVergabe-Plattform aumass) eingereicht werden:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269774-eu
Die Angebote sind über die Angebotsabgabefunktion der Plattform einzureichen. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. Auf postalischem Wege, per Fax, E-Mail oder über das Nachrichten-Tool der eVergabe-Plattform übermittelte Angebote sind nicht zugelassen, sie werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
b) Fristen Die Angebote müssen bis zum
20.10.2026, 09:00 Uhr (Ende der Abgabefrist)
eingereicht werden. Angebote, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der verspätete Eingang auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht vom Bieter zu ver- treten sind. Dies muss vom Bieter unverzüglich nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Angebots- frist kann das Angebot zurückgezogen werden. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet am 31.01.2027, 23:59 Uhr. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
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c) Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen einschließlich aller geforderten Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache zu verfassen.
d) Inhalt Folgende Unterlagen sind im Zuge der Angebotsabgabe ausgefüllt in Textform einzureichen: ▪ Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Formblatt 8.1), ▪ falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 8.2), ▪ falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 8.3), ▪ Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Formblatt 8.4), ▪ falls erforderlich: Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Formblatt 8.5), ▪ Eigenerklärung im Zuge der Russland-Sanktionen (Formblatt 8.6), ▪ Eigenerklärung zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Formblatt 8.7), ▪ Eigenerklärung Referenzleistungen (Formblatt 8.8), ▪ Excel-Vorlage Angebotspreiskalkulation (Formblatt 8.9), ▪ „Preisblatt“ aus Formblatt 8.9 als PDF, ▪ Angabe eingesetzte Quellsysteme (Formblatt 8.10), ▪ Konzepte zum geplanten Betrieb (Abschnitt 2.4.6 in der Leistungsbeschreibung), ▪ Nachweis über die Bestellung des Betriebsleiters, ▪ Urkalkulation (vom Bieter selbst zu erstellen, vgl. Ziff. 13), ▪ vollständiger Jahresabschluss aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens jedoch der Jahresabschluss für das Jahr 2024, ▪ falls erforderlich: Erläuterung bereits einkalkulierter künftiger freiwilliger Zuwendungen oder Förderungen entsprechend § 12 des Verkehrsvertrags und Abschnitt 3.1 „Förderungen und Zuwendungen“ der Leistungsbeschreibung.
Die Dateien mit den einzureichenden Unterlagen sollen sinnvoll (unter Verwendung der vorge- nannten Nummern) nummeriert und (entsprechend ihres Inhalts) benannt werden. Das Angebot ist auf Basis der unveränderten Vergabeunterlagen zu erstellen. Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV) und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Sofern Formblätter vorgegeben sind, sind ausschließlich diese zu verwenden und vollständig aus- zufüllen. Es sind keine handschriftlichen Unterschriften zu leisten. Stattdessen sind aber Ort, Datum und Name der erklärenden Person in Textform nach § 126b BGB zu benennen. Soweit die Form- blätter Unterschriftsfelder für Erklärungen Dritter enthalten – z.B. die Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 8.2), die Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Formblatt 8.5) oder die Eigen- erklärung zu den Ausschlussgründen (Formblatt 8.4) – sind diese Erklärungen von dem jeweiligen Dritten auszufüllen und zusätzlich handschriftlich zu unterschreiben und dann eingescannt als PDF mit dem Angebot einzureichen. Die aufgestellten Anforderungen an die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Abgabefrist. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
- Abgabe eines Angebots
Für die Abgabe eines Angebots ist der Bieter dazu angehalten, sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten des eVergabeportals sowie mit der Vorgehensweise der Antrags-/Angebotsabgabe auseinanderzusetzen. Ebenfalls ist der Bieter dazu angehalten, sich frühzeitig mit der Abgabe eines Angebots auseinanderzusetzen, um ausreichend Zeit für den Upload von Angebotsunterlagen (Verschlüsselung) und das Einreichen bei der Vergabestelle einplanen zu können. Dem Bieter ist es gestattet, alle für die Abgabe eines Angebots bestimmten Unterlagen zur Vereinfachung in einer ZIP-Dateien (Dateiformat: .zip) oder einer PDF-Datei (Dateiformat: .pdf) zu bündeln und über die Angebotsfunktion des Vergabeportals einzureichen. Sollten darüber hinaus noch technische Fragen zum eVergabeportal selbst offen sein, können über das Supportcenter des Vergabeportals Informations- und Anleitungsartikel zur Handhabung eingesehen werden.
- Eignungsanforderungen, Ausschlussgründe und Eignungsleihe
a) Befähigung zur Berufsausübung Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigen- erklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in die Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Formblatt 8.1) integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungs- mitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in der Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Formblatt 8.1) anzukreuzen.
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b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss finanziell und wirtschaftlich geeignet sein. Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abzugeben, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung hat der Bieter in dem Formblatt „Eigenerklärungen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaft- lichen Leistungsfähigkeit“ (Formblatt 8.7) zu machen. Der Bieter hat außerdem in dem Formblatt „Eigenerklärungen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ (Formblatt 8.7) Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023 – 2025) sowie zu den Umsätzen aus dem hier relevanten Tätigkeitsbereich (2023 – 2025) zu machen. Des Weiteren hat der Bieter den vollständigen Jahresabschluss aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens der Jahresabschluss für das Jahr 2024, vorzulegen. Der geforderte Jahresabschluss ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Aus den eingereichten Unterlagen und Erklärungen muss der Auftraggeber erkennen können, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Nach- weise und Erklärungen mit dem Angebot abzugeben: ▪ Benennung des aktuellen Betriebsleiters nach BOKraft (erfolgt im Formblatt 8.1). Ein Nachweis über die Bestellung des Betriebsleiters ist beizufügen. ▪ Eigenerklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen, Formblatt 8.8. Mindestens erforderlich ist eine Referenz über Leistungen im regulären Linienverkehr vergleichbarer Art mit einem Leistungsvolumen von 200.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Vergleichbar sind Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach § 42 PBefG. Sämtliche Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Angebotsfristende mindestens für die Dauer von einem Jahr am Stück erbracht worden sein. Teilreferenzen in Bezug auf die Fahrplan-Kilometer sind zulässig, sofern für die Dauer von einem Jahr am Stück im gleichen Zeitraum in Summe die mindestens geforderten Fahrplan-Kilometer nachgewiesen werden (Beispiel: Referenz 1: 100.000 Fahrplan-Kilometer in den Jahren 2021 bis 2023 und Referenz 2: 1000.000 Fahrplan-Kilometer in den Jahren 2023 bis 2025 → ausreichend als Referenz, da im Jahr 2023 in Summe 100.000 Fahrplan-Kilometer erreicht wurden).
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d) Eignungsleihe Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch nehmen, wenn der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mit dem Angebot nach- weist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu ist eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung der Dritt- unternehmen vorzulegen. Der geforderte Verfügbarkeitsnachweis kann über das Formblatt „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“, Formblatt 8.5 erbracht werden. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn und soweit diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das in Anspruch genommene Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (§ 47 Abs. 3 VgV). Die entsprechenden Erklärungen hat der Bieter in der Erklärung über die Abgabe eines Angebotes (Formblatt 8.1) abzugeben. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat die entsprechende Erklärung in dem Formblatt 8.5 abzugeben und dem Angebot beizufügen.
e) Ausschlussgründe Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie zu Ausschlussgründen nach LkSG, MiLoG, AEntG, SchwarzArbG und AufenthG abzugeben. Die Eigenerklärungen sind in das Formblatt 8.4 integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, zu leisten. Dazu ist ebenfalls das Formblatt 8.4 zu verwenden. Das Form- blatt 8.4 ist in diesem Fall handschriftlich von dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. von dem Eignungsverleiher zu unterschreiben und eingescannt als PDF mit dem Angebot einzu- reichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem eine ausgefüllte und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 8.2) eingescannt als PDF mit dem Angebot einzureichen. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters oder in der Person des Dritten vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in dem Formblatt 8.4 in dem entsprechenden Feld wahrheitsgemäß mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftrag- geber ebenfalls im Formblatt 8.4 darzustellen. Weitere ergänzende Nachweise dürfen zusammen mit der Eigenerklärung gemäß Formblatt 8.4 eingereicht werden.
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- Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist die Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 8.2) vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft wird nicht zugelassen. Die in Ziffer 9 geforderten Eignungsanforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mit- glied der Bietergemeinschaft die genannten Eignungsanforderungen erfüllt oder die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
- Nachunternehmer
Eine Übertragung der Leistung oder von Teilen der Leistung durch den Auftragnehmer auf Dritte (s. § 7 des Verkehrsvertrags) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Der Bieter muss Art und Umfang der vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot be- zeichnen (vgl. Formblatt 8.3). Eine namentliche Benennung der geplanten Nachunternehmer ist nur erforderlich, soweit ein Fall der Eignungsleihe (vgl. Ziff. 9 d) vorliegt. Für die im Vergabeverfahren im Einzelnen bezeichneten Leistungsbestandteile und Nachunter- nehmer (vgl. Formblatt 8.2 und 8.3) gilt die Zustimmung mit dem Zuschlag als erteilt.
- Kalkulation Angebotspreis
Hinsichtlich der Vorgaben für die Kalkulation der Angebotspreise und die Eintragung in das Formblatt 8.9 und die dort hinterlegten Preisblätter wird auf Abschnitt 3 der Leistungsbeschreibung verwiesen. Wichtiger Hinweis: Mit dem Angebot ist zum einen das ausgefüllte Formblatt 8.9 als Excel-Tabelle und zusätzlich im PDF-Format einzureichen.
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- Urkalkulation
Der Bieter hat mit seinem Angebot zusätzlich zum Formblatt 8.9 bzw. den Preisblättern eine für jedes angebotene Los bzw. Gesamtangebot aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte, PDF-Datei einzureichen. Die PDF-Datei kann alternativ auch in Form eines ZIP-Archivs beigefügt werden, das mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützt ist. Das Passwort zum Öffnen/Lesen der Urkalkulation ist vom Bieter bei Angebotsabgabe nicht mit einzureichen.
a) Inhalt der Urkalkulation
Der Bieter hat in der Urkalkulation seine spezifischen Kalkulationsgrundlagen zur Ermittlung der einzelnen Preisfaktoren (Abschnitt 3.1 der Leistungsbeschreibung) detailliert, transparent und nachvollziehbar darzustellen, sodass der Auftraggeber die Auskömmlichkeit des Angebots und die Kalkulationsansätze des Bieters beurteilen und etwaige Kalkulationsfehler oder -lücken im Angebot des Bieters erkennen und bewerten kann. Für die Einheitspreise 1 und 11 sind die Kosten mindestens ausdifferenziert nach den einzusetzenden Fahrzeugen, der Fahrzeugausstattung (z.B. ITCS und AFZS) und den Versicherungskosten sowie ggf. den Kosten für die Finanzierung mit Fremdkapital darzustellen, erkennbar müssen auch die Kosten für die Reservefahrzeuge sein. Darzustellen sind auch die Fahrzeugpreise, mit denen der Bieter für Neubeschaffungen im Laufe der Genehmigungsdauer rechnet. Im On-Demand-Verkehr (Einheitspreis 11) sind die Kosten für den Umbau des rollstuhlgerechten Fahrzeugs zu beziffern. Für die Einheitspreise 2 und 12 sind die Kosten mindestens ausdifferenziert nach Fahrpersonal im regulären Linienverkehr und im On-Demand-Verkehr sowie nach sonstigem Personal darzustellen (ausgenommen sind die Personalkosten des Werkstattpersonals). Für den Einheitspreise 3 und 13 sind die Kosten mindestens ausdifferenziert nach den einzusetzenden Fahrzeugen, den Verbrauchswerten und den Energiebeschaffungskosten darzustellen. Für die Einheitspreise 4 und 14 sind die Kosten mindestens ausdifferenziert nach Wartungs- und Instandhaltungskosten, Kosten für das Werkstattpersonal, Kosten für Reinigung und Pflege, Kosten für einen etwaigen Austausch von Batterien oder Brennstoffzellen und Reinigungskosten darzustellen. Für die Einheitspreise 5 und 15 sind die Kosten mindestens ausdifferenziert nach Kosten für die bauliche Infrastruktur, die Ladeinfrastruktur und die AFZS- und ITCS-Hintergrundsysteme sowie sonstigen Kosten und Gewinn darzustellen. Auch die Annahmen zur Entwicklung der Kosten über die Vertragslaufzeit sind darzustellen. Für den Einheitspreis 16 ist im Falle eines Betriebs des Callcenters durch einen Dritten ein entsprechendes Angebot beizufügen. Wenn das Callcenter durch den Auftragnehmer betrieben wird, sind die damit verbundenen Personalkosten darzustellen.
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b) Öffnung der Urkalkulation
Eine Öffnung der Urkalkulation ist in folgenden Fällen vorgesehen: (i) Im Fall eines ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angebotes gemäß § 60 Abs. 1 VgV. (ii) Wenn der Auftraggeber Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Mischkalkulation hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn bei einem Vergleich der einzelnen kalkulierten Einheitspreise eine Abweichung um mehr als 50 % bei den Bietern vorliegt. (iii) Bei Leistungsänderungen, die über den Umfang gemäß § 5 Abs. 4 des Verkehrsvertrags hin- ausgehen und in sonstigen im Verkehrsvertrag ausdrücklich vorgesehenen Fällen. Für die o.g. Fälle (i) und (ii) hat der Bieter auf Anforderung das Passwort innerhalb von 2 Werktagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Bieter die fristgerechte Bereitstellung des Passworts, wird sein Angebot ausgeschlossen. Für die o.g. Fallgruppe (iii) hat der erfolgreiche Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber das Passwort in einem separaten, deutlich mit „Passwort Urkalkulation“ und dem Namen „Miltenberg-Süd“ sowie mit Namen und Adresse des Bieters gekennzeichneten, verschlossenen Briefumschlag vorzulegen.
- Fiktiver Wertungspreis und Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote erfolgt aus- schließlich nach dem Kriterium „Fiktiver Angebotspreis gesamt“. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der Leistungsbeschreibung in Abschnitt 3.
- Verkehrsvertrag
Zwischen dem Bieter, der den Zuschlag erhalten hat (Auftragnehmer) und dem Landkreis Miltenberg (Auftraggeber), wird der jeweilige Verkehrsvertrag geschlossen.
- Kosten
Für die Erstellung von Angeboten werden keine Kosten erstattet!
- Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen!
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- Kommunikation mit der Vergabestelle
Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.aumass.de durchgeführt. Die gesamte Kommunikation findet ausschließlich über die eVergabe-Plattform statt. Rückfragen sind unverzüglich und ausschließlich in deutscher Sprache über die eVergabe-Platt- forum und das dafür vorgesehene Nachrichten-Tool an die Vergabestelle zu richten. Fragen des Bieters ausschließlich elektronisch an die Vergabestelle zu richten! Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der
08.10.2026, 09:00 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Termin eingegangene Fragen nicht mehr zu beantworten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen vor seiner Angebotsabgabe elektronisch über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen. Rechtzeitig gestellte Fragen werden über die eVergabe-Plattform beantwortet. Sowohl Fragen als auch die dazugehörigen Antworten werden allen interessierten Unternehmen in anonymisierter Form mitgeteilt, soweit in den Antworten für die Angebotsabgabe relevante Informationen gegeben werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Mündliche Aussagen sind – sofern sie doch erteilt werden – nicht verbindlich.
- Rechtsschutz
Die zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist die Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach Tel. 0981/53-1277 Fax 0981/53-1837 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Der Auftraggeber freut sich auf Ihr Angebot! Mit freundlichen Grüßen,
Landratsamt Miltenberg
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