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9.11 Die Zuschlagserteilung dieses Vergabeverfahrens steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Bereitstellung und Freigabe der für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel.
Erweist sich die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder teilweise als nicht gesichert, ist der Auftraggeber berechtigt, das Vergabeverfahren insgesamt (oder hinsichtlich einzelner Lose) aufzuheben, ohne dass hieraus Ansprüche der Bieter – insbesondere auf Zuschlagserteilung, Ersatz des entgangenen Gewinns, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder sonstigen Schadenersatz – abgeleitet werden können. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist nach derzeitiger Planung für vorgesehen. Terminverschiebungen bleiben vorbehalten.