LV Personaldienstleistungen im Rahmen des Startchancen-Programms - Säule III_24082026 .pdf

Personaldienstleistungen im Startchancen-Programm Säule III

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 23:17 (Europe/Berlin)

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STADT KAISERSLAUTERN

Startchancen-Programm – Säule III

Allgemeine Leistungsbeschreibung und

Rahmenbedingungen

Bereitstellung multiprofessioneller Fachkräfte an Startchancen-Schulen

AuftraggeberinStadt Kaiserslautern
VergabegegenstandPersonaldienstleistungen / pädagogische und therapeutische Unterstützungsleistungen
VergabemodellLosweise Vergabe; Zuschlag auf ein, mehrere oder alle Lose möglich
VergütungsmodellVerbindlicher Stundenverrechnungssatz je Los
VertragsartBeauftragung als Einzelabrufe
Stand24.08.2026

Anlage – Begriffsbestimmungen

BegriffDefinition
AuftraggeberinStadt Kaiserslautern.
AuftragnehmerDas Unternehmen bzw. der Träger, dem für ein Los der Zuschlag erteilt wird.
BeauftragungVertrag, der die Bedingungen für spätere Einzelabrufe während eines bestimmten Zeitraums festlegt.
EinzelabrufKonkrete Beauftragung einer bestimmten Leistung an einer Schule innerhalb der Rahmenvereinbarung.
LeistungsstundeZeitstunde von 60 Minuten tatsächlich erbrachter und nachgewiesener Leistung; Pausen sind nicht enthalten.
Leistungseinheit (Ergotherapie)Einheit von 45 Minuten tatsächlich erbrachter und nachgewiesener ergotherapeutischer Leistung; Pausen sind nicht enthalten
StundenverrechnungssatzPreis je Leistungsstunde einschließlich aller im Preisblatt definierten Kostenbestandteile.
Höchstmenge/HöchstwertVerbindliche Obergrenze der Leistungen, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden dürfen.
SchuleDie im jeweiligen Los oder Einzelabruf benannte Startchancen- Schule.

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1. Auftraggeberin und Ausgangslage

1.1 Auftraggeberin

Auftraggeberin ist die Stadt Kaiserslautern, vertreten durch Referat Schulen. Die fachliche Koordination erfolgt durch die für das Startchancen-Programm zuständige Stelle innerhalb der Stadtverwaltung Kaiserslautern.

1.2 Ausgangslage

Die Stadt Kaiserslautern beteiligt sich am Startchancen-Programm. Im Rahmen der Säule III sollen die teilnehmenden Schulen durch multiprofessionelle Teams und bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen gestärkt werden. Hierzu sollen externe Träger qualifiziertes Personal bereitstellen und die fachgerechte, kontinuierliche und schulbezogene Leistungserbringung sicherstellen.

Die konkrete Leistung wird nicht als einmalig feststehendes Stundenpaket, sondern aufgrund schulischer Bedarfe durch Einzelabrufe beauftragt. Die einzelnen Lose können an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden.

1.3 Zielsetzung

 Stärkung der Bildungs- und Teilhabechancen der Schülerinnen und Schüler,  Ergänzung und Unterstützung der schulischen Arbeit durch multiprofessionelle Kompetenzen,  bedarfsgerechte Entlastung und Unterstützung der Schulen,  verlässliche Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe, Trägern und weiteren Kooperationspartnern,  qualitätsgesicherter, wirtschaftlicher und transparenter Einsatz der Fördermittel.

2. Gegenstand, Ziel der Beschaffung und Vertragslaufzeit

2.1 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Beauftragung über die Bereitstellung und fachliche Begleitung von Personal in den nachfolgend gebildeten Losen. Der Auftragnehmer schuldet nicht lediglich die Bereitstellung von Personen, sondern die vertragsgemäße Organisation, Steuerung, fachliche Begleitung und Qualitätssicherung der vereinbarten Leistungen.

2.2 Abgrenzung

Die eingesetzten Personen werden nicht Beschäftigte der Auftraggeberin. Die arbeits-, sozialversicherungs-, steuer- und aufsichtsrechtlichen Pflichten gegenüber dem eingesetzten Personal verbleiben vollständig beim Auftragnehmer.

Die Auftraggeberin legt im jeweiligen Einzelabruf gemeinsam mit der jeweiligen Schule die schulbezogenen Ziele, den vorgesehenen Leistungsumfang, die Einsatzzeiträume sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung fest. Die konkrete Personalorganisation und Personalsteuerung sowie das arbeitsrechtliche Direktions- und Weisungsrecht gegenüber dem eingesetzten Personal verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.

Die Leistungen dienen der zusätzlichen personellen Stärkung der multiprofessionellen Teams an den teilnehmenden Startchancen-Schulen. Sie ergänzen die bestehenden schulischen und außerschulischen Unterstützungsstrukturen. Eine Ersetzung bestehender, anderweitig finanzierter Pflichtaufgaben oder Regelleistungen ist ausgeschlossen.

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Die Leistungen sind ausschließlich als eigenverantwortlich organisierte Dienstleistungen des Auftragnehmers zu erbringen. Eine Leistungserbringung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und ist ausgeschlossen. Die Vertragsgestaltung sowie die tatsächliche Durchführung der Leistungen müssen diesem Dienstleistungscharakter entsprechen.

2.3. Vertragslaufzeit

Die Beauftragung wird für einen festen Zeitraum geschlossen. Sie beginnt frühestens mit Zuschlagserteilung und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des 31.07.2030.

Die Leistungserbringung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums auf Grundlage der jeweiligen Einzelabrufe der Auftraggeberin.

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Hierdurch soll den Vertragsparteien eine verlässliche und längerfristige Planung der Leistungserbringung ermöglicht werden.

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Leistungsmenge oder auf vollständige Ausschöpfung des geschätzten Auftragsvolumens bzw. der festgelegten Höchstmenge oder des Höchstwertes besteht nicht.

3. Rechts- und Verfahrensrahmen

3.1 Art der Beauftragung

Die Beauftragung der konkreten Leistungen erfolgt während der Vertragslaufzeit bedarfsgerecht durch Einzelabrufe der Auftraggeberin.

Grundlage der Einzelabrufe sind die jeweiligen Bedarfe der teilnehmenden Schulen sowie die im jeweiligen Los ausgeschriebenen Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf eines bestimmten Stundenumfangs oder auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragsvolumens besteht nicht.

Für jedes Los werden in den Vergabeunterlagen eine verbindliche Höchstmenge bzw. ein Höchstwert der insgesamt möglichen Abrufe festgelegt. Mit Erreichen dieser Höchstgrenze sind weitere Abrufe ausgeschlossen.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vom Auftragnehmer für das jeweilige Los angebotenen Stundenverrechnungssatzes und ausschließlich für die im Rahmen der jeweiligen Einzelabrufe tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungsstunden.

3.2 Maßgebliche Grundsätze

Die Leistungsbeschreibung ist so gefasst, dass der Auftragsgegenstand für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Die Leistungs- und Funktionsanforderungen, die Bedingungen der Leistungserbringung sowie die Preisbestandteile werden in den Vergabeunterlagen einheitlich vorgegeben.

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3.3 Losweise Vergabe

Die Leistungen werden nach Fachgebieten in Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Jedes Los wird eigenständig geprüft und gewertet. Der Zuschlag kann an unterschiedliche Bieter erteilt werden. Eine losübergreifende Gesamtpreiswertung findet nur statt, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich geregelt wird.

4. Losbildung

LosLeistungsbereichVorgesehenerPreisangabe
Einsatzort
1Soziale ArbeitStartchancen-Schulen gemäß Bedarfsübersicht / EinzelabrufEUR je Leistungsstunde (60 Minuten)
2Erzieherische FachkräfteStartchancen-Schulen gemäß Bedarfsübersicht / EinzelabrufEUR je Leistungsstunde (60 Minuten)
3ErgotherapieLina-Pfaff-Realschule plusEUR je Leistungseinheit (45 Minuten)

4.1 Leistungs- und Aufgabenprofile der Lose

Die nachfolgenden Aufgabenprofile konkretisieren den jeweiligen Leistungsgegenstand. Die Aufzählungen beschreiben die insbesondere zu erbringenden Leistungen. Die konkrete Schwerpunktsetzung erfolgt bedarfsgerecht am jeweiligen Einsatzort innerhalb des beschriebenen Leistungsbereichs.

Los 1 – Soziale Arbeit

Mindestqualifikation des eingesetzten Personals:

Für die Leistungserbringung dürfen ausschließlich fachlich geeignete Personen mit einer einschlägigen pädagogischen, sozialpädagogischen oder sozialwissenschaftlichen Qualifikation eingesetzt werden.

Als geeignete Qualifikationen gelten insbesondere:

 ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik,  ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Sozialwissenschaften mit einschlägigem pädagogischem Schwerpunkt,  ein vergleichbarer einschlägiger Hochschulabschluss oder  eine andere nachweislich gleichwertige Qualifikation, die zur fachgerechten Wahrnehmung des ausgeschriebenen Aufgabenprofils befähigt.

Der Auftragnehmer hat die fachliche Eignung des eingesetzten Personals anhand geeigneter Qualifikationsnachweise nachzuweisen.

Ziel der Leistung: Stärkung der sozialen, persönlichen und schulischen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler

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sowie Verbesserung ihrer Bildungs- und Teilhabechancen.

Zum Aufgabenprofil gehören insbesondere:

 Führen von Einzel- und Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern und

Familien, um ihre Situation und ihre Probleme zu beurteilen und festzustellen, welche

Art von Unterstützung sie benötigen.

 Beratung von Familien und Alleinerziehende bei Erziehungsschwierigkeiten oder

Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder

 Unterstützung von Familien bei Behördenangelegenheiten und bürokratischen

Verfahren

 Unterstützung bei der Konfliktbewältigung

 Kontakte pflegen zu anderen sozialen Einrichtungen, Behörden, Bildungsinstitutionen

und Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen

 Kontaktpflege im Quartier und Unterstützung von Kooperationen zwischen Schule

und externen Partnern

 Aktivitätsangebote im Rahmen des Schulalltags für verschiedene Altersgruppen

selbst planen und durchführen oder organisieren

 Evaluation der Effektivität von Interventionen und Programmen

 Ggf. Koordination und Aufgabenerfüllung im Rahmen eines Familienbildungszentrums (FABI) der Grundschulen an der Schillerschule

Los 2 – Erzieherische Fachkräfte

Mindestqualifikation des eingesetzten Personals:

Für die Leistungserbringung dürfen ausschließlich fachlich geeignete pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden.

Als geeignete Qualifikationen gelten insbesondere:

 staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,  staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger,  Personen mit einem einschlägigen pädagogischen oder sozialpädagogischen Hochschulabschluss,  Personen mit einer vergleichbaren einschlägigen pädagogischen Berufsausbildung oder  Personen mit einer anderen nachweislich gleichwertigen Qualifikation, die zur fachgerechten Wahrnehmung des ausgeschriebenen Aufgabenprofils befähigt.

Der Auftragnehmer hat die fachliche Eignung des eingesetzten Personals anhand geeigneter Qualifikationsnachweise nachzuweisen.

Ziel der Leistung:

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Pädagogische Begleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Unterstützung der Schulen bei der Gestaltung förderlicher Bildungs- und Entwicklungsbedingungen.

Zum Aufgabenprofil gehören insbesondere:

 pädagogische Begleitung der Schülerinnen und Schüler im Schulalltag,

 Förderung sozialer, emotionaler und personaler Kompetenzen,

 Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung,

 Planung, Durchführung und Begleitung bedarfsgerechter Einzel- und Gruppen-, Förder- und Projektangebote

 Unterstützung bei der Gestaltung strukturierter Lern- und Betreuungsangebote,

 Förderung von Integration und sozialer Teilhabe,

 Unterstützung in herausfordernden schulischen Situationen,

 Mitwirkung bei Präventions- und Förderangeboten,

 Begleitung von Übergängen,

 Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Schulsozialarbeit und weiteren Professionen,

 Teilnahme an erforderlichen Team- und Fallbesprechungen,

 Tätigkeit und Aufgabenerfüllung im Rahmen des Konzepts im Familienbildungszentrum an einer Grundschule (Geschwister-Scholl Schule / Luitpold Schule im Familienbildungszentrum)

 Dokumentation der erbrachten Leistungen.

Los 3 – Ergotherapie

Einsatzort: Lina-Pfaff-Realschule plus

Mindestqualifikation des eingesetzten Personals:

Die ergotherapeutischen Leistungen dürfen ausschließlich durch Personen erbracht werden, die über die für die Ausübung der Ergotherapie erforderliche Berufsqualifikation verfügen und zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ bzw. „Ergotherapeut“ berechtigt sind.

Die entsprechende Berufsurkunde bzw. ein gleichwertiger anerkannter Qualifikationsnachweis ist vor Beginn des Einsatzes vorzulegen.

Bei im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen muss die erforderliche Anerkennung bzw. Berechtigung zur Berufsausübung in Deutschland vorliegen.

Ziel der Leistung: Schulbasierte ergotherapeutische Beratung und Förderung zur Verbesserung schulrelevanter Fähigkeiten sowie der selbstständigen Teilhabe am Schulalltag.

Zum Aufgabenprofil gehören insbesondere:

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 ergotherapeutische Beobachtung und fachliche Einschätzung,

 Förderung von Fein- und Graphomotorik,

 Förderung von Wahrnehmung und Konzentration,

 Unterstützung bei Handlungsplanung und Arbeitsorganisation,

 Förderung von Selbstständigkeit und schulischer Handlungsfähigkeit,

 bedarfsgerechte Einzel- und Gruppenangebote,

 Beratung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften,

 Entwicklung geeigneter Unterstützungs- und Fördermaßnahmen,

 fachliche Abstimmung mit den beteiligten schulischen Akteuren,

 differenzierte Dokumentation der geleisteten Einheiten,

 Erstellung der vereinbarten Kurzberichte bzw. Leistungsnachweise.

Voraussichtlicher Leistungsumfang: bis zu 6 Unterrichtseinheiten pro Schulwoche an bis zu 34 Schulwochen, entsprechend bis zu ca. 204 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Nur bei der Ergotherapie wird eine Unterrichtseinheit mit 45 Minuten definiert.

4.2 Zusätzlich für alle Lose

Abgrenzung und Leistungserbringung Die vorgenannten Aufgabenprofile bestimmen den fachlichen Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt entsprechend dem jeweiligen schulischen Bedarf innerhalb dieses Leistungsrahmens.

Die Personal-, Organisations- und Arbeitgeberverantwortung für das eingesetzte Personal verbleibt beim Auftragnehmer. Die erforderliche Abstimmung mit der jeweiligen Schule hinsichtlich Einsatzzeiten, schulischer Abläufe und der konkreten Umsetzung der vereinbarten Leistungen lässt die Arbeitgeberstellung des Auftragnehmers unberührt.

Tätigkeiten, die eine besondere gesetzliche oder berufsrechtliche Qualifikation oder Befugnis voraussetzen, dürfen ausschließlich durch entsprechend qualifiziertes Personal erbracht werden.

5. Vertragsmodell und Einzelabrufe

5.1 Grundmodell

Mit Zuschlag entsteht die Verpflichtung des Auftragnehmers, Einzelabrufe der Auftraggeberin im Rahmen der vereinbarten Kapazitäten, Qualifikationen, Preise und Höchstgrenzen auszuführen. Ein Einzelabruf kommt erst durch eine Erklärung der hierfür benannten Stelle in Textform zustande.

5.2 Inhalt eines Einzelabrufs

Der Einzelabruf enthält die für die konkrete Leistungserbringung erforderlichen Angaben. Hierzu können, soweit für das jeweilige Los und den konkreten Bedarf einschlägig und zum Zeitpunkt des Abrufs bestimmbar, insbesondere folgende Angaben gehören:

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 Los und Berufs- bzw. Leistungsgruppe,  Schule bzw. Einsatzort,  Aufgaben- und Zielbeschreibung,  vorgesehener Beginn und voraussichtliche Dauer,  vorgesehener bzw. voraussichtlicher Leistungsumfang,  Einsatzzeiten sowie gegebenenfalls Regelungen zu Ferienzeiten,  Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,  der für das jeweilige Los vereinbarte Stundenverrechnungssatz bzw. Pauschalpreis,  gegebenenfalls eine Höchstmenge bzw. ein maximaler Wert des Einzelabrufs,  erforderliche Dokumentations- und Berichtspflichten.

5.3 Kein Anspruch auf Einzelabruf

Aus dem Abschluss der Rahmenvereinbarung allein entsteht kein Anspruch auf einen bestimmten Einzelabruf, eine Mindeststundenzahl oder einen Mindestumsatz. Dies gilt jedoch nur innerhalb der transparent bekannt gemachten Schätz- und Höchstgrenzen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, die geschätzten Mengen vollständig abzurufen.

5.4 Einzelabrufe

Für jedes Los wird mit dem jeweils bezuschlagten Auftragnehmer ein Einzelabruf geschlossen.

Die Beauftragung der konkreten Leistungen erfolgt während der Vertragslaufzeit bedarfsabhängig durch Einzelabrufe des Auftraggebers. Art, Umfang, Einsatzort und Einsatzzeitraum der jeweils benötigten Leistung werden im Einzelabruf festgelegt.

Der Einzelabruf begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs oder einer bestimmten Anzahl von Leistungsstunden. Der tatsächliche Umfang der Einzelabrufe richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Startchancen-Schulen und den zur Verfügung stehenden Mitteln.

Für die Einzelabrufe gelten die in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen und Preise.

Die Einzelabrufe erfolgen innerhalb des für das jeweilige Los festgelegten Leistungsumfang und dürfen die für das jeweilige Los festgelegte Höchstmenge bzw. den festgelegten Höchstwert nicht überschreiten.

5.5 Änderung oder vorzeitige Beendigung von Einzelabrufen

Entfällt oder reduziert sich während der Laufzeit eines Einzelabrufs der zugrunde liegende schulische Bedarf dauerhaft oder wesentlich, ist die Auftraggeberin berechtigt, den betreffenden Einzelabruf ganz oder teilweise zu beenden oder den vereinbarten Leistungsumfang entsprechend zu reduzieren.

Die Änderung oder Beendigung ist dem Auftragnehmer in Textform unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende mitzuteilen.

Nach Wirksamwerden der Änderung oder Beendigung besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Fortführung des bisherigen Leistungsumfangs oder auf Vergütung der nicht mehr abgerufenen Leistungen.

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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Regelungen zur vorzeitigen Beendigung bleiben unberührt.

6. Auftragsvolumen und Höchstgrenzen

6.1 Grundsatz

Zur Transparenz und Kalkulierbarkeit werden für jedes Los ein geschätztes Abrufvolumen sowie eine verbindliche Höchstgrenze festgelegt. Bei dem Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.

6.2 Volumentabelle

LosVerbindliche Höchstmenge bzw. Höchstwert pro Schuljahr 26/27VerbindlicheVerbindlicheVerbindlicheGesamthöchstwert je Los für die Laufzeit des Vertrages
HöchstmengeHöchstmengeHöchstmenge
bzw.bzw.bzw.
Höchstwert proHöchstwert proHöchstwert pro
Schuljahr 27/28Schuljahr 28/29Schuljahr 29/30
1 Soziale Arbeit239.339 €276.000 €276.000 €276.000 €1.067.339 €
2 Erzieherische Fachkraft343.039 €379.700 €379.700 €379.700 €1.482.139 €
3 Ergotherapie25.000 €25.000 €25.000 €25.000 €100.000 €
Fördermittel insgesamt607.378 €680.700 €680.700 €680.700 €2.649.478 €

6.3 Anpassungen

Verschiebungen zwischen Schulen innerhalb desselben Loses sind zulässig, soweit der Leistungscharakter, die Qualifikationsanforderungen, der vereinbarte Preis und die bekannt gemachte Höchstgrenze des Loses unverändert bleiben und die vergabe- und vertragsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

7. Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung

7.1 Bedarfsgerechte Leistung

Die Leistungen sind fachlich geeignet, wirtschaftlich, zuverlässig, kontinuierlich und abgestimmt auf die schulischen Bedarfe zu erbringen.

7.2. Leistungserbringung während der Schulzeit und in den Schulferien

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich während der Unterrichts- und Schulbetriebszeiten der jeweiligen Schule.

Während der gesetzlichen Schulferien in Rheinland-Pfalz besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Leistungserbringung und kein Anspruch auf Vergütung, soweit für das jeweilige Los oder den jeweiligen Einzelabruf nichts Abweichendes vereinbart ist.

Vergütet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten, dokumentierten und von der Auftraggeberin bzw. der hierzu benannten Stelle bestätigten Leistungsstunden.

Die im Einzelabruf angegebenen Stundenkontingente stellen den für den jeweiligen Zeitraum vorgesehenen Leistungsumfang dar. Die Verteilung der Stunden kann entsprechend dem schulischen Bedarf innerhalb der Schulwochen erfolgen.

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Eine bedarfsgerechte Verteilung des Stundenkontingents mit einem erhöhten wöchentlichen Einsatz während der Schulzeit ist zulässig, sofern das für den jeweiligen Einzelabruf festgelegte Stundenkontingent und die Höchstgrenzen eingehalten werden.

7.3 Neutralität und Gleichbehandlung

Der Auftragnehmer und das eingesetzte Personal beachten die schulischen Regelungen, wahren weltanschauliche und parteipolitische Neutralität und behandeln alle Schülerinnen und Schüler diskriminierungsfrei.

7.4 Zusammenarbeit

Die Leistung wird in enger Abstimmung mit Schulleitung, benannten schulischen Ansprechpersonen, Auftraggeberin und – soweit erforderlich – weiteren Hilfesystemen erbracht.

7.5 Keine Unterrichtsvertretung

Soweit im jeweiligen Fachlos nichts anderes bestimmt ist, dienen die Leistungen nicht der dauerhaften Vertretung regulären Unterrichts oder der Übernahme hoheitlicher schulischer Aufgaben.

7.6 Wirtschaftlichkeit

Der Auftragnehmer organisiert Personal, Vertretung, Verwaltung und fachliche Steuerung so, dass unnötige Ausfall- und Wegezeiten vermieden werden.

8. Personal, Qualifikation und Personaleinsatz

8.1 Fachliche Eignung

Das eingesetzte Personal muss die für das jeweilige Los in den Leistungs- und Aufgabenprofilen genannten Mindestqualifikationen erfüllen. Gleichwertige ausländische oder sonstige Abschlüsse werden anerkannt, sofern deren Gleichwertigkeit nachgewiesen ist und die einschlägigen berufsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

8.2 Nachweise

 Qualifikations- und Abschlussnachweise,  tabellarischer beruflicher Werdegang,  erweitertes Führungszeugnis bzw. geeigneter Nachweis nach den Vorgaben zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen,  Masernschutznachweis, soweit gesetzlich erforderlich,  Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, soweit erforderlich,  ggf. Berufsurkunde oder staatliche Anerkennung

8.3 Personalauswahl und Zustimmung

Der Auftragnehmer benennt die für einen Einzelabruf vorgesehene Person rechtzeitig und legt die geforderten Nachweise vor. Der Einsatz darf erst nach Zustimmung der Auftraggeberin bzw. der von ihr benannten Stelle beginnen. Die Zustimmung ersetzt keine Prüfung der arbeits- oder berufsrechtlichen Voraussetzungen durch den Auftragnehmer.

8.4 Personalwechsel

Ein Personalwechsel ist frühzeitig anzuzeigen. Ersatzpersonal muss mindestens die vertraglich geforderte Qualifikation besitzen. Bei begründeten fachlichen, persönlichen oder

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kinderschutzbezogenen Bedenken kann die Auftraggeberin den weiteren Einsatz einer Person ablehnen. Die Ablehnung ist sachlich zu begründen.

8.5 Vertretung und Ausfall

Der Auftragnehmer hält ein geeignetes Vertretungskonzept vor. Kurzfristige Ausfälle sind unverzüglich mitzuteilen. Abrechenbar sind nur tatsächlich erbrachte, nachgewiesene Leistungen; abweichende Regelungen für vereinbarte Ausfallzeiten müssen ausdrücklich festgelegt werden.

9. Einsatzorganisation und Zusammenarbeit mit den Schulen

9.1 Einsatzplanung

Die konkrete Einsatzplanung erfolgt im Rahmen des Einzelabrufs. Die regelmäßigen Einsatzzeiten werden mit der Schule abgestimmt. Änderungen bedürfen der Zustimmung der benannten Ansprechperson, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht.

9.2 Schulferien und unterrichtsfreie Zeiten

Die Leistungserbringung während Schulferien und unterrichtsfreier Zeiten richtet sich nach dem Einzelabruf. Eine automatische Vergütung nicht erbrachter Stunden erfolgt nicht. Vor- und Nachbereitungszeiten sind nur abrechenbar, wenn sie im jeweiligen Einzelabruf ausdrücklich als Leistungszeit anerkannt sind.

9.3 Räume und Arbeitsmittel

Die Schule stellt – soweit verfügbar und erforderlich – geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Fachspezifische Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien werden nur dann von der Auftraggeberin gestellt, wenn dies im Einzelabruf bestimmt ist. Im Übrigen sind sie im angebotenen Preis enthalten.

9.4 Kommunikation

Der Auftragnehmer benennt eine fachlich und organisatorisch verantwortliche Ansprechperson sowie eine Vertretung. Er gewährleistet eine verlässliche Erreichbarkeit an Werktagen während der üblichen Dienstzeiten.

10. Kinderschutz, Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Kinderschutz

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass ausschließlich Personen eingesetzt werden, bei denen keine einschlägigen Tätigkeitsausschlussgründe bestehen. Für alle im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personen, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ist vor erstmaligem Einsatz ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG einzusehen. Die Vorgaben des § 72a SGB VIII sind zu beachten.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das erweiterte Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate ist und in angemessenen Abständen erneut vorgelegt bzw. überprüft wird. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die ordnungsgemäße Prüfung nachzuweisen.

Darüber hinaus verpflichtet der Auftragnehmer sein Personal auf die an der jeweiligen Schule geltenden Schutzkonzepte, das Verfahren bei Verdachtsfällen sowie die unverzügliche Information der hierfür benannten Stellen.

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10.2 Datenschutz

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung der beauftragten Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Rollen und Verantwortlichkeiten nach Datenschutzrecht sind vor Leistungsbeginn zu bestimmen. Soweit eine Verarbeitung im Auftrag vorliegt, ist vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.

10.3 Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet alle eingesetzten Personen schriftlich zur Vertraulichkeit. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenbarungs-, Melde- und Mitteilungspflichten, insbesondere im Kinderschutz, bleiben unberührt.

11. Dokumentation, Nachweise und Abrechnung

11.1 Leistungsnachweis

Für jeden Abrechnungszeitraum ist auf Anforderung der Auftraggeberin ein prüffähiger Leistungsnachweis vorzulegen. Dieser enthält mindestens Schule, Los, eingesetzte Person, Datum, Beginn und Ende der Leistung, Pausenzeiten, Nettoleistungsstunden, Art der Tätigkeit in datenschutzkonformer Kurzform sowie Bestätigung der Schule oder der benannten Stelle.

11.2 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich nachträglich auf Basis der bestätigten Leistungsnachweise und des vertraglichen Stundenverrechnungssatzes. Für Los 5 kann eine abweichende monatliche Pauschalabrechnung vereinbart werden. Rechnungen müssen den Einzelabruf, das Los und die Schule eindeutig bezeichnen.

Die Rechnung ist als E-Rechnung einzureichen.

11.3 Nicht abrechenbare Zeiten

 nicht erbrachte Einsatzzeiten,  gewöhnliche Wegezeiten zum regelmäßigen Einsatzort, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,  Pausen,  allgemeine Verwaltungs- und Personaldispositionszeiten des Auftragnehmers,  Einarbeitung, Fortbildung und Supervision, soweit nicht im Einzelabruf ausdrücklich als abrechenbar bestimmt,  Ausfallzeiten ohne vertragliche Vergütungsgrundlage.

12. Qualitätssicherung und Leistungsstörungen

12.1 Qualitätssicherung

 fachliche Leitung und regelmäßige Erreichbarkeit,  geeignetes Einarbeitungs- und Vertretungskonzept,  regelmäßige Reflexion der Leistung mit Schule und Auftraggeberin,  Fortbildung und fachliche Begleitung des Personals,  Beschwerde- und Eskalationsverfahren,  Mitwirkung an Monitoring und Evaluation des Startchancen-Programms.

12.2 Mängelanzeige und Abhilfe

Leistungsabweichungen werden dem Auftragnehmer in Textform angezeigt. Er hat unverzüglich, spätestens innerhalb einer von der Auftraggeberin angemessen gesetzten Frist, Abhilfe zu schaffen

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und die eingeleiteten Maßnahmen mitzuteilen. Bei Gefahr für das Kindeswohl oder die Sicherheit kann die Auftraggeberin den Einsatz einer Person sofort aussetzen.

12.3 Eskalationsstufen

  1. fachliches Klärungsgespräch,
  2. schriftlicher Maßnahmenplan mit Frist,
  3. Austausch des eingesetzten Personals,
  4. Minderung bzw. Nichtvergütung mangelhafter oder nicht erbrachter Leistungen,
  5. Kündigung des Einzelabrufs nach Maßgabe des Vertrags.

13. Vergütung und Preisangaben

13.1 Stundenverrechnungssatz

Der Bieter gibt je angebotenem Los einen verbindlichen Stundenverrechnungssatz netto und brutto an. Der Preis muss sämtliche Kosten enthalten, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, soweit das Preisblatt keine gesonderte Position vorsieht.

13.2 Im Preis enthaltene Bestandteile

 Bruttoarbeitsentgelt bzw. Personalkosten,  Arbeitgeberanteile, Umlagen und Versicherungen,  Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Ausfallrisiken,  Personalgewinnung, Verwaltung, Disposition und fachliche Leitung,  Vertretungsorganisation,  Fortbildung, Supervision und Qualitätsmanagement,  übliche Wege- und Reisekosten zum regelmäßigen Einsatzort,  Arbeitsmittel und Nebenkosten, soweit nicht ausdrücklich von der Auftraggeberin gestellt,  Gewinn und Wagnis.

13.3 Festpreisbindung

Die vom Bieter angebotenen Preise sind Festpreise und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen. Preisänderungen oder Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Kosten abgegolten, insbesondere Personal- und Personalnebenkosten, Verwaltungs- und Organisationskosten, Vertretungskosten, Fortbildungs- und Supervisionskosten, Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Neben- und Gemeinkosten, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.

13.4 Preiswertung

Die Preiswertung erfolgt je Los anhand der im Preisblatt vorgegebenen Preisposition. Für die Vergleichbarkeit wird bei Stundenpreisen ein einheitlicher Wertungspreis gebildet. Die Gewichtung von Preis und Qualität wird in der Wertungsmatrix festgelegt.

14. Sonderkündigung und außerordentliche Kündigung

14.1 Sonderkündigungsrecht der Auftraggeberin

Ungeachtet der vereinbarten festen Vertragslaufzeit ist die Auftraggeberin berechtigt, vorzeitig zu kündigen, wenn die Fortführung der vereinbarten Leistungen aufgrund von Umständen, die die Auftraggeberin nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht mehr im vorgesehenen Umfang möglich oder

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erforderlich ist.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht insbesondere, wenn

 sich die förderrechtlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen des Startchancen Programms wesentlich ändern,

verbindliche Vorgaben des Fördermittelgebers oder anderer zuständiger Stellen einer Fortführung der Leistung entgegenstehen.

Die Sonderkündigung ist in Textform zu erklären. Sie ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zulässig, soweit nicht aufgrund der maßgeblichen Umstände eine kürzere Frist erforderlich ist.

14.2 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann.

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung hat der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Übergabe laufender Leistungen sowie eine vollständige Dokumentation der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sicherzustellen.

15. Zuschlagskriterien und Gewichtung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:

Preis (Stundenverrechnungssatz): 50 % Qualifikation und Erfahrung des Anbieters: 50 %

15.1 Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung

Zur Bewertung des Kriteriums „Qualifikation und Erfahrung des Anbieters“ hat der Bieter folgende Unterlagen vorzulegen:

 Unternehmensdarstellung mit Beschreibung der Organisationsstruktur und der fachlichen Ausrichtung,  Darstellung der Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Personaldienstleistungen, insbesondere im schulischen oder jugendhilferechtlichen Kontext,  Benennung der für die Auftragsdurchführung verantwortlichen Leitungspersonen einschließlich Qualifikationsnachweisen und beruflicher Werdegänge.

15.2 Nachweise der Erfahrung durch Referenzen

Die Erfahrung des Anbieters ist durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Hierzu sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren darzustellen.

Die Referenzen müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:

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 Auftraggeber (mit Kontaktdaten für Rückfragen),  Leistungszeitraum,  Art und Umfang der erbrachten Leistungen,  Einsatzbereiche (insbesondere Schule, Jugendhilfe oder vergleichbare Kontexte),  eingesetzte Personalstruktur.

17. Anlagen

Anhang 1 – Einsatzorte

Primär ist der Einsatz an den genannten Schulen in geplant. Dennoch ist es möglich, aus Bedarfsgründen Stundenkontingente auch an andere SCP Schulen zu verteilen.

  1. Gemeldete Bedarfe – Soziale Arbeit an Schulen
SchuleGemeldeter Personalbedarf
GS Schiller (FABI)Sozialarbeiter/in (Familienbildungszentrum)
GS FischerrückSozialarbeiter/in
IGS Bertha von SuttnerSozialarbeiter/in
  1. Gemeldete Bedarfe – Erzieherinnen und Erzieher
SchuleGemeldeter Personalbedarf
GS KottenErzieher/in für den Time-out-Raum
GS BetzenbergErzieher/in
Lina-Pfaff-Realschule plusErzieher/in
BBS IErzieher/in
BBS IIErzieher/in
IGS GoetheErzieher/in
IGS Bertha von SuttnerErzieher/in
GS Geschwister-Scholl (FABI)Erzieher/in (Familienbildungszentrum)
GS Luitpold (FABI)Erzieher/in (Familienbildungszentrum)
  1. Gemeldete Bedarfe – andere Professionen
SchuleGemeldeter Personalbedarf
Lina-Pfaff-Realschule plusErgotherapeut/in

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In Kaiserslautern gibt es insgesamt 12 SCP Schulen

1Grundschule Geschwister- Scholl
2Grundschule Kotten
3Grundschule Luitpold
4Grundschule Röhm
5Grundschule Schiller
6Grundschule Betzenberg
7Grundschule Fischerrück
8Lina-Pfaff Realschule plus
9Berufsbildende Schule I -Technik
10Berufsbildende Schule II -Wirtschaft und Soziales
11Bertha von Suttner Integrierte Gesamtschule
12Integrierte Gesamtschule Goetheschule

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Stadt Kaiserslautern | Startchancen-Programm | Vergabeunterlagen

Anlage 2 – Preisblatt

STADT KAISERSLAUTERN

Startchancen-Programm – Säule III

Anlage 1 – Preisblatt

Vergabenummer: ______________________________

Bieter: _____________________________________

Anschrift: ___________________________________

Die nachfolgend angebotenen Preise sind entsprechend den Vergabeunterlagen vollständig zu kalkulieren. Es dürfen nur die vorgegebenen Preiseinheiten verwendet werden.

LosLeistungsbereichPreiseinheitAngebotspreisAngebotspreis
nettobrutto
1Soziale ArbeitEUR je Leistungsstunde (60 Minuten)__________ EUR__________ EUR
2Erzieherische FachkräfteEUR je Leistungsstunde (60 Minuten)__________ EUR__________ EUR
3ErgotherapieEUR je Leistungseinheit (45 Minuten)__________ EUR__________ EUR

Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Kosten abgegolten, soweit die Vergabeunterlagen keine abweichende Regelung enthalten.

Ort, Datum: ______________________________

Name/Funktion der erklärenden Person: ______________________________

Anlage 3 – Wertungsmatrix je Los

Ausschreibung im Rahmen des Startchancen-Programms – Säule III

  1. Zuschlagskriterien

Kriterium Gewichtung Max. Punkte

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Preis (Stundenverrechnungssatz)50 %8
Qualität und Erfahrung50 %8
Gesamt100 %16

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höheren Qualitätsbewertung den Zuschlag. Besteht weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Losverfahren.

  1. Kriterium Preis (50 %)

Bewertet wird die für das jeweilige Los angebotene Preisposition gemäß Preisblatt.

PunkteBewertung
8Wirtschaftlichstes Angebot
6Abweichung > 2 % bis 5 %
4Abweichung > 5 % bis 8 %
2Abweichung > 8 % bis 11 %
0Abweichung > 11 %
  1. Kriterium Qualität und Erfahrung (50 %)

Je Unterkriterium können 0 bis 2 Punkte vergeben werden.

Unterkriterium0 Punkte1 Punkte2 Punkte
UnternehmensdarstellungFehltTeilweise vollständigVollständige Darstellung der Organisations-, Personal- und Qualitätssicherungsstruktur
ErfahrungKeine ReferenzenEine ReferenzMindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte im ausgeschriebenen oder einem vergleichbaren Leistungsbereich innerhalb der letzten fünf Jahre.
ProjektleitungNicht benanntQualifiziert, geringe ErfahrungVerantwortliche Projektleitung mit einschlägigem Hochschulabschluss und nachgewiesener Erfahrung in vergleichbaren Projekten
QualitätsmanagementNicht dargestelltTeilweise dargestelltSchlüssiges Konzept zu Vertretung, Fortbildung, Qualitätssicherung und Zusammenarbeit mit Schulen
  1. Mindestnachweise

 Unternehmensdarstellung.

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 Benennung der verantwortlichen Projektleitung mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen.  Mindestens zwei Referenzprojekte mit Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang und Ansprechpartner.  Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte gemäß Leistungsbeschreibung.

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