Parkettarbeiten für den Neubau eines Hauses für Kinder und Begegnungszentrums

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
03.08.2026
Bekanntmachungsnummer
533524-2026
Verfahrensnummer
614c3b60-d860-411b-ab08-0546694f93ed
CPV-Codes
45214100 · Bauarbeiten für Kindergärten; 45215221 · Bau von Tagesstätten; 45422000 · Zimmer- und Tischlerarbeiten; 45432100 · Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten; 45432113 · Verlegen von Parkettböden; 45432130 · BodenbelagsarbeitenMehr anzeigen

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München schreibt Parkettarbeiten für den Neubau eines Hauses für Kinder und eines Begegnungszentrums in der Haager Straße aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Bodenbelagsarbeiten. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Haus für Kinder und Begegnungszentrum, Haager Straße, Neubau; VE: Parkettarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Parkettarbeiten

    Haus für Kinder und Begegnungszentrum, Haager Straße, Neubau; VE: Parkettarbeiten

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.