Parkett- und Sauberlaufmattenarbeiten im Rathausneubau

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
85.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Stühlingen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
27.08.2026
Bekanntmachungsnummer
590994-2026
Verfahrensnummer
36dde966-3932-4a44-8167-aa2893bb23fe
CPV-Codes
45432113 · Verlegen von Parkettböden; 45432130 · Bodenbelagsarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Stühlingen beschafft Vorarbeiten sowie Parkett-Bodenbeläge für rund 645 m² und eine Sauberlaufmatte für rund 10 m² im Rathausneubau. Der geschätzte Auftragswert beträgt 85.000 Euro. Die Ausführung erfolgt in Stühlingen; Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 07:30 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

- Vorarbeiten im Neubau - Bodenbelag Parkett 645m² - Sauberlaufmatte 10m²

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bodenbelagsarbeiten Parkett Neubau85.000 EUR

    - Vorarbeiten im Neubau - Bodenbelag Parkett 645m² - Sauberlaufmatte 10m²

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

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LOT-0001 · Bodenbelagsarbeiten Parkett Neubau

Preis

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Anforderungen

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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bundesweit

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Laufende Rahmenverträge

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