Landeshauptstadt München, Amt für Wohnen und Migration, S-III-L/QC Organisation und Durchführung von Gewaltschutzschulungen SOZ-2026-0004
Wertungsmatrix
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB). Dieses ist das Angebot mit der höchsten gewichteten Punktzahl. Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich nach den nachfolgenden Zuschlagskriterien:
| Lfd. Nr. | Kriterium | Gewichtung | Punkte (max) | Gewichtete |
|---|---|---|---|---|
| (2) | Punkte (max) | |||
| (1) | (1) x (2) | |||
| 1 | Preis je Fortbildungseinheit (netto) | 30 % | 100 | 30 |
| 2 | Qualität des Konzeptes, | 70 % | 100 | 70 |
| mit folgenden Kriterien: | ||||
| 2.1 | Qualität des Fortbildungs- und | 40 % | 100 | 40 |
| Transferkonzepts | ||||
| 2.2 | Methodische Umsetzung / | 20 % | 100 | 20 |
| didaktische Gestaltung | ||||
| 2.3 | Verhältnis der Wertung von | 20 % | 100 | 20 |
| Fachlichkeit (z.B. | ||||
| Trainer*innenhonorare) und | ||||
| sonstigen Kosten in der | ||||
| Kalkulation | ||||
| 2.4 | Fortbildungserfahrung zum Thema | 20 % | 100 | 20 |
| Gewalt (-schutz) und | ||||
| Sensibilisierung | ||||
| Gesamtsumme | 100% | 100 | 100 |
Zu Ziff. 1 (Preis – Gewichtung 30 %):
Der für die Angebotswertung entscheidende Preis ist der Pauschalpreis pro Fortbildungseinheit netto (siehe Leistungsverzeichnis).
Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel angewandt. Dabei wird der niedrigste Gesamtpreis der wertbaren Angebote zugrunde gelegt. Angebote, die ausgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt. Der niedrigste Gesamtpreis wird entsprechend der o.g. Gewichtung mit dem Faktor 30 multipliziert und durch den Gesamtpreis des jeweiligen Angebots dividiert. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält damit die maximal möglichen Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu entsprechend weniger Punkte.
Die Punkteverteilung bezüglich des Preises ergibt sich aus folgender linearer Differenzberechnung:
𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠∗𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠
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Zu Ziff. 2 (Qualität des Konzeptes – Gewichtung 70 %):
Die Punkteverteilung bei den Zuschlagskriterien Nr. 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 erfolgt jeweils folgendermaßen:
Die erreichte Punktzahl bei diesem Kriterium beträgt max. 100 Unterpunkte. Die Gewichtung dieses Kriteriums beträgt 70 %, sodass für dieses Kriterium gewichtet max. 70 Punkte erreicht werden können (40 Unterpunkte (max. bei Ziff. 2.1) + 20 Unterpunkte (max. bei Ziff. 2.2) + 20 Unterpunkte (max. bei Ziff. 2.3) + 20 Unterpunkte (max. bei Ziff. 2.4) = max. 100 Unterpunkte; 70 % von 100 = 70 Punkte).
Eine Bewertung von 0 Punkten in einem oder mehr der vier folgenden Kriterien führt zum Ausschluss des Angebots. Die Beurteilung erfolgt durch ein objektives Gremium.
Das Fortbildungs- und Transferkonzept soll anonym eingereicht werden, d.h. ohne Firmenlogo o.Ä., den Umfang von 5 DIN A4 Seiten nicht überschreiten und sowohl die Bewertungskriterien des Punktes 2.1 „Qualität des Fortbildungs- und Transferkonzeptes“ als auch des Punktes 2.2 „Methodische Umsetzung / didaktische Gestaltung“ beinhalten. In Fortbildungskonzepten werden die zwei Bewertungskriterien meist direkt miteinander verbunden dargestellt.
zu 2.1 Qualität des Fortbildungs- und Transferkonzeptes
Es ist darzustellen, wie die geforderten Inhalte unter Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung innerhalb von zwei Seminartagen qualitativ vermittelt werden sollen. Weitere Qualitätskriterien, neben den geforderten Inhalten:
- Wird eine Zieldefinition im Konzept dargelegt? – Anspruch, was mit der Fortbildung erreicht werden soll (kann)? Werden Grenzen benannt?
- Wie können die Inhalte nachvollziehbar und aufeinander aufbauend vermittelt werden? – Darstellung der Themen von Punkt 2.2 der Leistungsbeschreibung in Bezug auf zeitlichen Anteil, logischen Aufbau sowie den Grundsatz „vom theoretischen Wissen zum Praxiswissen“ einhaltend.
- Mit welcher Methodik soll eine Sensibilisierung der Teilnehmer*innen ermöglicht werden?
- Wird Bezug auf die Rahmenbedingungen von Unterkünften und Personal(-situation) genommen (Stichwort Praxistransfer)?
- Wie werden Inhalte barrierefrei vermittelt (Wissen muss auch für Personal ohne Studien- oder Schulabschluss verständlich sein / Wissen muss auch für Personen mit anderer Muttersprache verständlich sein)?
- Wird im Konzept die Herausforderung benannt, dass Teilnehmer*innen bearbeitete oder unbearbeitete Gewalterfahrungen mitbringen könnten und diese in der Fortbildung eventuell zu Situationen führen, die aufgefangen werden müssen?
- Werden die geforderten Inhalte auch auf eine Reflektionsebene übertragen, bei welcher die Teilnehmer*innen Inhalte, in Bezug auf ihre eigene Person, Rolle, Erfahrung, Verständnis und Umgang in Bezug auf Gewalt reflektieren müssen?
- Welche Materialien werden den Teilnehmer*innen anschließend zur Verfügung gestellt? Darstellung von Kenntnissen über die Münchner Situation (z. B. rechtliche Grundlagen, Gewaltschutzauftrag, Anlaufstellen)
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Die einzureichenden Darstellungen werden wie folgt bewertet:
| 5 Punkte | Sehr gut: Alle Anforderungen werden besonders hervorragend dargestellt – innovativ (über den fachlich neuesten Stand hinausgehend), praxisnah, klar, strukturierter Aufbau, umfassende Ansätze auf hohem Niveau. |
|---|---|
| 4 Punkte | Gut: Die Anforderungen werden nachvollziehbar dargestellt, allenfalls geringe Mängel sind erkennbar - verständlich, logischer Aufbau, vollständige Ansätze, fachlich auf dem neuesten Stand. |
| 3 Punkte | Befriedigend: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (bis zu 1 von 8 fehlen), sie sind sehr knapp gehalten, im Aufbau nur schwer zu folgen oder inhaltlich nicht abdeckend. |
| 2 Punkte | Ausreichend: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (bis zu 2 von 8 fehlen), in ihrer Ausführung aber nachvollziehbar. |
| 1 Punkt | Mangelhaft: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (bis zu 3 von 8 fehlen) und in ihrer Ausführung nur schwer nachvollziehbar. |
| 0 Punkte | Ungenügend: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (mehr als 3 von 8 fehlen) und in ihrer Ausführung nicht nachvollziehbar. |
Die Punkte werden in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten (1-5 Punkte x 20) umgelegt. Das Ergebnis fließt in die Gesamtbewertung ein. Die erreichten Punkte (max. 100) werden entsprechend ihrer Gewichtung von 40 % berücksichtigt.
zu 2.2 Methodische Umsetzung / didaktische Gestaltung
Ziel der Darstellung ist, die zwei Seminartage didaktisch und methodisch nach den folgenden Kriterien zu gestalten:
- Barrierefreie Sprache (Stil, Niveau, Deutsch als Fremdsprache)
- Methodenmix – Abwechslung ermöglichen
- Anpassung der Inhalte auf unterschiedliche Personalgruppen durch geeignete Verständlichkeit und Methodenauswahl (Hoch- und Niedrigschwelligkeit beachten)
- Erläuterung, warum Methoden für Inhaltsvermittlung ausgewählt worden sind. Eignen sich die Methoden für die Zielerreichung?
- Wie werden die Teilnehmer*innen aktiv an der Fortbildung beteiligt und ihr Wissen / ihre Fragen einbezogen?
- Wie wird die Arbeitswirklichkeit der Teilnehmer*innen im Aufbau und der Auswahl der Methodik beachtet?
- Folgt der didaktische Aufbau des Konzeptes den (je nach Konzept bedingt unterschiedlich) ca. sechs Seminarphasen, bzw. ist in einer ähnlichen Form aufgebaut? (Warm-Up Phase / Transparenzphase / Hinführung zum Thema / Informationsphase / Verarbeitungsphase / Cool Down Phase)
Die einzureichenden Darstellungen werden wie folgt bewertet:
| 5 Punkte | Sehr gut: Alle Anforderungen werden besonders hervorragend dargestellt – innovativ (über den fachlich neuesten Stand hinausgehend), praxisnah, klar, strukturierter Aufbau, umfassende Ansätze auf hohem Niveau. |
|---|---|
| 4 Punkte | Gut: Die Anforderungen werden nachvollziehbar dargestellt, allenfalls geringe Mängel sind erkennbar - verständlich, logischer Aufbau, vollständige Ansätze, fachlich auf dem neuesten Stand. |
| 3 Punkte | Befriedigend: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (bis zu 1 von 7 fehlen), sie sind sehr knapp gehalten, im Aufbau nur schwer zu folgen oder inhaltlich nicht abdeckend. |
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| 2 Punkte | Ausreichend: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (bis zu 2 von 7 fehlen), in ihrer Ausführung aber nachvollziehbar. |
|---|---|
| 1 Punkt | Mangelhaft: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (bis zu 3 von 7 fehlen) und in ihrer Ausführung nur schwer nachvollziehbar. |
| 0 Punkte | Ungenügend: Die Anforderungen sind nicht vollständig bearbeitet (mehr als 3 von 7 fehlen) und in ihrer Ausführung nicht nachvollziehbar. |
Die Punkte werden in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten (1-5 Punkte x 20) umgelegt. Das Ergebnis fließt in die Gesamtbewertung ein. Die erreichten Punkte (max. 100) werden entsprechend ihrer Gewichtung von 20 % berücksichtigt.
zu 2.3 Verhältnis der Wertung von Fachlichkeit (z.B. Trainer*innenhonorare) und sonstigen Kosten in der Kalkulation
Um die Wertung der Fachlichkeit einschätzen zu können, sind die Personalkosten derdes TrainerinTrainers separat von allen weiteren Kosten in vergleichbarer Form darzustellen. Hierfür ist das Formular zur Kostenaufstellung zu verwenden (Anlage 2 der Leistungsbeschreibung). Das Verhältnis wird gemäß folgender Maßgaben gewertet:
- Trainer*innenhonorare sind im Verhältnis zu den sonstigen Kosten angemessen (mind. 50%).
- Die organisatorischen Aufgaben der Trainer*innen bilden sich in den Honorarkosten angemessen ab.
- Die Trainer*innen werden nach Möglichkeit bei der Konzepterstellung einbezogen und dementsprechend vergütet.
Die einzureichenden Darstellungen werden wie folgt bewertet:
| 5 Punkte | Sehr gut: Die Kostenaufstellung liegt in der geforderten Form vor und ist nachvollziehbar. Gute Verhältnismäßigkeit Trainer*innenhonorar (ab 50%). |
|---|---|
| 3 Punkte | Befriedigend: Kostenaufstellung liegt in der geforderten Form vor und ist nachvollziehbar. Mäßige Verhältnismäßigkeit Trainer*innenhonorar (zwischen 45% und unter 50%). |
| 1 Punkt | Mangelhaft: Kostenaufstellung liegt in der geforderten Form vor und ist nachvollziehbar. Schlechte Verhältnismäßigkeit Trainer*innenhonorar (zwischen 40% und unter 45%). |
| 0 Punkte | Ungenügend: Die Kostenaufstellung ist nicht nachvollziehbar und/oder die Verhältnismäßigkeit Trainer*innenhonorar beträgt weniger als 40%. |
Die Punkte werden in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten (1-5 Punkte x 20) umgelegt. Das Ergebnis fließt in die Gesamtbewertung ein. Die erreichten Punkte (max. 100) werden entsprechend ihrer Gewichtung von 20 % berücksichtigt.
zu 2.4 Qualifikation und Fortbildungserfahrung der mit dem Auftrag betrauten Trainer*innen zum Thema Gewalt(-schutz) und Sensibilisierung
Eine Voraussetzung für die Trainer*innen ist die Durchführung von mindestens drei vergleichbaren Fortbildungen zum Thema Gewalt und/oder Gewaltschutz innerhalb der letzten drei Jahre. Es soll wegen der besonderen Bedeutung der Qualität des Personals auf einer DIN A4 Seite dargestellt werden, welche Erfahrungen in vergleichbaren Fortbildungen in den letzten 3 Jahren für wen und zu welchem Wert gesammelt wurden.
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Auf folgende Punkte wird besonders Wert gelegt:
Zwingend --> 2 Punkte möglich, 0 oder 1 Punkt heißt insgesamt 0 Punkte
- Erfahrung in der Erwachsenenbildung (Methoden- / Didaktik Kompetenz), nachgewiesen durch mindestens drei selbstständig durchgeführte Fortbildungen
- grundständige sozialwissenschaftliche Ausbildung
Zusätzlich sind folgende Vorerfahrungen von Vorteil --> Zusatzpunkte möglich (halber Punkt pro Zusatzanforderung – max. 3 Punkte) a) Überwiegender Anteil an geforderten Inhalten aus 2.2 der Leistungsbeschreibung (mind. 7 von 12) wurde bereits in Schulungen vermittelt (Referenzpapier) b) Erfahrung mit Methodik zur Sensibilisierung im Gegensatz zur „reinen Wissensvermittlung“ c) Teilnahme an Weiter- / Fortbildung zum Thema Gewalt(-schutz) oder zum Thema Vulnerabilität oder zum Thema Diskriminierungsformen d) Kenntnisse und / oder Erfahrungen zur Zusammenarbeit von interdisziplinären Teams e) Erfahrungen in der Organisationsentwicklung, -gestaltung und im Aufbau von Organisationen und Strukturen f) Praktische Erfahrungen mit den Zielgruppen Wohnungslose und / oder geflüchtete Menschen und / oder der Arbeit mit vulnerablen Personen(-gruppen) und / oder in der Unterkunftsarbeit / ähnlichen Einrichtungen
Die einzureichenden Darstellungen werden wie folgt bewertet:
➔ Für jede zwingende Anforderung wird 1 Punkt vergeben (2 Punkte möglich). Bei 0 oder 1 Punkt werden insgesamt 0 Punkte vergeben. ➔ Pro Zusatzanforderung wird ein halber Punkt vergeben. Insgesamt können also 3 weitere Punkte erreicht werden, falls die zwingenden Anforderungen erfüllt sind.
| 2,5- 5 Punkte | Für jede erfüllte Zusatzanforderungen (a)-(f) werden jeweils 0,5 Punkte vergeben, sofern die zwingenden Anforderungen erfüllt sind. |
|---|---|
| 2 Punkte | Ausreichend: Die zwingenden Anforderungen werden erfüllt. Alle Nachweise sind vorhanden. |
| 0 Punkte | Ungenügend: Einer oder beide der zwingenden Anforderungen sind nicht erfüllt. |
Die Punkte werden in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten (1-5 Punkte x 20) umgelegt. Das Ergebnis fließt in die Gesamtbewertung ein. Die erreichten Punkte (max. 100) werden entsprechend ihrer Gewichtung von 20 % berücksichtigt.
Gesamtwertung:
Die Auftraggeber schließt den Vertrag mit derdem Bieterin, deren*dessen Angebot die höchste gewichtete Gesamtpunktzahl erhält.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
• Fortbildungs- und Transferkonzept: Stellen Sie auf einem Konzeptbogen in fünf DIN-A4 Seiten das Fortbildungskonzept dar. Neben zeitlichem Ablauf und Inhalten soll zudem dargestellt werden, mit welchen Methoden ein Praxistransfer ermöglicht werden kann. Zudem soll ersichtlich sein, wie das Konzept auf unterschiedliche Zielgruppen angepasst wird.
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• Eine Gesamtkostenkalkulation, die Angaben zu Trainerinnenvergütung, Raumkosten, Personal- und Verwaltungskosten sowie ggf. weiterer Kosten enthält sowie deren Umrechnung auf die Kosten pro Fortbildungseinheit (siehe Anlage 2 der Leistungsbeschreibung). • Eine Seite Referenzpapier pro Trainerin, auf welcher die Kontakte zu den bisherigen Auftragnehmerinnen und der Auftragswert ersichtlich werden. Des Weiteren ist neben der Aufführung der drei vergleichbaren Fortbildungen innerhalb der letzten drei Jahre auch die Qualifikation der Trainerin darzustellen. • Trifft nur auf freie Träger zu, die durch die LHM bezuschusst werden: Bestätigung der Abgrenzung der Leistungserbringung zu Personalkosten die über städtische Zuschussmittel an freie Träger gefördert werden.
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