Organisation, Transport und landwirtschaftliche Verwertung von stabilisiertem Nassklärschlamm

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Entsorgungsverband Saar
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Sonstiges einstufiges Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.10.2025
Bekanntmachungsnummer
643867-2025
Verfahrensnummer
493fb102-09d4-4418-b006-0a128cd0cab2
CPV-Codes
90513700 · Schlammtransport; 90513900 · Schlammentsorgung

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Kurzbeschreibung

Der Entsorgungsverband Saar (EVS), ein kommunaler Zweckverband mit Sitz in Saarbrücken, beschafft im Saarland Dienstleistungen zur landwirtschaftlichen Verwertung von stabilisiertem Nassklärschlamm aus verschiedenen Kläranlagen. Der nicht-exklusive Rahmenvertrag umfasst Bodenuntersuchungen, Melde- und Genehmigungsverfahren, den Transport sowie die Aufbringung und gegebenenfalls Einarbeitung des Klärschlamms auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zulassungsanträge können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden; die Verwertung muss nach der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung in der jeweils gültigen Fassung erfolgen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Hinweis: Die Einreichung der Zulassungsanträge ist an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de . Der Entsorgungsverband Saar (im folgenden EVS) ist ein sondergesetzlicher kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Aufgaben des EVS sind die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung sowie die überörtliche Abwasserbeseitigung. Das Verbandsgebiet ist das Bundesland Saarland. Mitglieder des EVS sind alle Städte und Gemeinden des Saarlandes. Bestandteil dieser Dienstleistung ist die stoffliche (landwirtschaftliche) Verwertung von stabilisiertem Nassschlamm von verschiedenen Kläranlagen im Saarland nach der „Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)“ und der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)“ in der zum Zeitpunkt der Ausbringung jeweils gültigen Fassung. Die stoffliche Verwertung des Nassklärschlamms muss als Auf- oder Einbringen auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open- House-Verfahren

    Der Umfang der Dienstleistung umfasst: - die Organisation und Durchführung der erforderlichen Bodenuntersuchungen, - die Durchführung des Melde- und Genehmigungsverfahrens mit Zugang zu den entsprechenden Systemen der Genehmigungsstellen für die landwirtschaftliche Klärschlammaufbringung (z. B. für das Saarland: POLARIS), - den Transport von der Kläranlage zu den zu beschlammenden landwirtschaftlichen Flächen sowie - die Aufbringung und ggf. Einarbeitung. Die zu verwertende Nassschlammgesamtmenge wird von insgesamt 26 Kläranlagen abgegeben. Der Abschluss der Rahmenverträge über die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen erfolgt im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" (weitere Informationen unter Abschnitt „2.1.4 Allgemeine Informationen“ und in der „Leistungsbeschreibung“. Die Leistungsbeschreibung, sowie alle anderen Unterlagen sind unter dem genannten Link im Abschnitt „5.1.11 Auftragsunterlagen“ abrufbar. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen werden.

    Frist: 31.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123 GWB) und fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB). Ggf. unter Berücksichtigung einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich in Anlehnung nach § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123 GWB) und fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB). Ggf. unter Berücksichtigung einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich in Anlehnung nach § 56 VgV.

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