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Online-Schulung zur Erstellung von KI-Agenten, KI-Assistenten und KI-Chatbots

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 01 zur Ausschreibung Nr. 676/26IM

1.Bezeichnung der Maßnahme(n)KI-Agenten, KI-Assistenten und KI-Chatbots einfach selbst erstellen - ONLINE
2.Allgemeine BestimmungenBei den nachfolgend genannten Punkten handelt es sich um Anforderungen, die von den Bietenden zu erfüllen sind. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen in der Angebotskonzeption seitens der Bietenden sind hierzu nicht erforderlich. Mit der Abgabe seines Angebotes sowie der Vorlage sonstiger aus der Leistungsbeschreibung geforderter Nachweise erklären die Bietenden, über die für die zu erbringende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu verfügen und nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen zu sein. Die auftraggebende Partei ist rechtlich zur Durchführung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge verpflichtet. Um diesem gerecht zu werden, hat die auftragnehmende Partei eine nachhaltige Leistungserbringung zu gewährleisten. Zudem bekennt sich die auftragnehmende Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
3.Ziel und Inhalt der MaßnahmeKI-Agenten, KI-Assistenten und KI-Chatbots erstellen * Professionelles Prompting für KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot und seine Vorteile * Promptdesign für unterschiedliche Anwendungen * Workflows und Prompting für eigene GPTs, KI-Assistenten und Chatbots * Fortgeschrittene Anwendung: erste KI-Agenten erstellen Unterschiedliche Arten von KI-Assistenten, KI-Agenten und Chatbots * Mit vorgegebenen Stilen, spezifischen Eigenschaften und / oder Wissensquellen * Für individuelle Routineaufgaben * Für interne Anwendungen, z.B. Onboading neuer Mitarbeitenden, Umfragen, Feedbacks und Gesprächssimulationen * Für externe Anwendungen, z.B. Chatbots für die Unternehmenswebsite * Für fortgeschrittene Aufgaben, z.B. autonome KI-Agenten, die den Terminkalender im Blick haben, automatisch Emails schreiben, Internetseiten durchsuchen, Tabelleneinträge, Posts und Analysen erstellen * Erste Einblicke in sprechende Chatbots (sog. Voice Bots) sowie Chatbots und Assistenten mit Sprache und Bild (sog. Streaming Avatars)
4.Anzahl und Dauer der Maßnahme(n)Rahmenvertrag über 2 Jahre bis zum 31.12.2028 mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV. Pro Jahr sind bis zu 2 Abrufe geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 1 Tag mit 8 Unterrichtseinheiten (UE).
5.Beginn der MaßnahmeDie erste Maßnahme findet voraussichtlich am 25.03.2027, die zweite am 01.11.2027 statt.
6.AusbildungszeitDonnerstag/Montag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
7.DurchführungsortONLINE
8.Anzahl und Voraussetzungen der TeilnehmendenDie maximale Teilnehmendenzahl pro Abruf beträgt 15. Webcam, Mikrofon, APC/Notebook/Tablet, stabile Internetverbindung.
9.AusbildungsgrundlageAktuell geltende Gesetze/Verordnungen/Richtlinien etc.
10.Prüfung ist abzulegen vor bzw. beiEntfällt.
11.Fachliteratur inkl. Lern- und ArbeitsmittelFür die Ausbildung ist durch die auftragnehmende Partei geeignete Fachliteratur in der jeweils aktuellen Fassung zu beschaffen und zum Verbleib den TN zu Beginn der Maßnahme zu übergeben. Aktuelle (selbst erstellte) Skripte können zur Unterstützung genutzt werden. Eine Auflistung der Lern- und Arbeitsmittel ist gemäß der Anlage „Auflistung Lern- und Arbeitsmittel“ beizufügen.
12.Unterbrechungen der MaßnahmeEntfällt.
13.Teilnahmebescheinigung / Zeugnisse / NachweiseDie auftragnehmende Partei stellt den Teilnehmenden und dem zuständigen BFD am Ende der Maßnahme die jeweiligenTeilnahmebescheinigung / Zeugnisse / Nachweise zur Verfügung.
14.UnterrichtsformDer Unterricht findet komplett online statt.
15.ZertifizierungenDem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise beizufügen: - Kopie der aktuellen Zertifizierung der Bildungseinrichtung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder - Kopie des Zertifikats DIN EN ISO 9001:2015 oder - Kopie des Zertifikats DIN ISO 21001: 2021 oder - vergleichbare Zertifizierungen oder - Nachweis über bereits durchgeführte Maßnahmen
16.Bewertung der Maßnahme(n)Zur Sicherung der Qualität hat die auftragnehmende Partei die Durchführung der Maßnahme zu evaluieren. Am Ende jedes Lehrgangs ist durch die auftragnehmende Partei ein anonymisierter Evaluationsbogen an die TN auszugeben. Der Evaluationsbogen wird durch den AG zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Evaluationsbögen sind mit einem Abschlussbericht dem AG vorzulegen.
17.Maßnahmespezifische BesonderheitenEntfällt.
18.AngebotsinhalteFolgende Unterlagen sind von der auftragnehmenden Partei einzureichen: * Kostenkalkulation (Anlage 04) * Lehrkräfte BAPersBw (Anlage 05) * Auflistung Fachliteratur (Anlage 06) * Erklärung zur USt. Anlage (Anlage 07) * Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (Anlage 08) * Eigenerklärung Nachhaltigkeit (Anlage 09) * Lehrstoffplan (Anlage 10) * Formular BAAINBw-B-V 043 * Zertifizierungen (entsprechend Punkt 15) * Nachweis Unfallversicherung (Punkt 20) * Referenznachweise (entsprechend Punkt 22) * Ausbildungskonzept (entsprechend Punkt 22 bzw. Punkt 25) * Methodik/ Didaktik (entsprechend Punkt 25) * Räumlichkeiten (entsprechend Punkt 26)
19.Zahlungen / AbschlagzahlungenDie auftragnehmende Partei ist nach der e-Rechnungsverordnung (E-Recht-VO) verpflichtet, die Rechnungen elektronisch an die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) einzureichen. Für die Rechnungsstellung ist folgende Leitweg-ID anzugeben: 991-19566-41 (BfD Kassel)
20.Haftung und UnfallversicherungFür Schäden oder Verlust an Ausbildungsgegenständen der auftragnehmenden Partei ist eine Haftung des Bundes ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich die Unfallversicherung des Bildungsträgers (Pflicht zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft) in Anspruch zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die auftragnehmende Partei durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden an der Maßnahme über einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz verfügen.
21.GeschäftsbedingungenNeben den Bestimmungen des BGB finden die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 05.08.2003 und grundsätzlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) vom 05.06.2023 Anwendung. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht.
22.Anforderungen BildungsträgerErfahrungen im Durchführen von internen Maßnahmen des BFD sollten vorhanden sein. Die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Personal, bevorzugt fest angestellt, muss durchgängig ab Maßnahmenbeginn vorgehalten werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt ist. Evtl. Vertretungen sollten mit angegeben werden.
23.Lehrkräfte (Anlage 05)Die Aufstellung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anlage „Lehrkräfteverzeichnis“.
24.Lehrplan (Anlage 10)Der Lehrplan ist laut Anlage „Lehrstoffplan“ einzureichen. Ergänzend dazu ist ein schlüssiges und umfassendes Konzept vorzulegen, das den vermittelten Stoff detaillierter beschreibt und kurz darstellt, wie den TN der geforderte Lerninhalt (aus Ziffer 3) zielgerichtet vermittelt werden soll. Dies muss beinhalten, welche Methoden angewendet werden und welche Medien im Unterricht zum Einsatz kommen.
25.Methodik / DidaktikIn einer gesonderten, selbst erstellten Anlage ist darzulegen, mit welchem Spektrum von Methodik und Didaktik die Maßnahmenziele und -inhalte vermittelt bzw. erreicht werden sollen. Evtl. geplante Betriebs-/Behördenbesuche sind mit anzugeben.
26.RäumlichkeitenEntfällt.
27.Kalkulation der Kosten und Erklärung zur Umsatzsteuer (Anlage 04 und Anlage 07)Die Kostenkalkulation soll anhand der Anlage „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ durchgeführt werden. Das Angebot muss folgende Staffelstufen enthalten: 1-5 Teilnehmer, 6-10 Teilnehmer, 11-15 Teilnehmer.
  • Hinweis für den Bietenden: Bei den Ziffern 22 bis 27 handelt es sich um reine Zuschlagskriterien, die der Beurteilung auf Grundlage der mitveröffentlichten Bewertungsmatrix unterliegen.
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