AUSRÜ̈STUNG
DAS BUNDESAMT FÜR AUSRÜSTUNG,
INFORMATIONSTECHNIK UND NUTZUNG
DER BUNDESWEHR
Handout E-Rechnung für Rechnungssteller
RECHTLICHE EINORDNUNG
Warum E-Rechnung?
Seit dem 27.November 2019 haben Sie die Möglichkeit eine E-Rechnung
an die Auftraggebenden des Bundes und die einzelnen Dienststellen
zu versenden.
Ab dem 27.November 2020 müssen Sie gemäß § 11 Absatz 3 der
E-Rech-VO, als Dienstleistende oder Lieferfirma der öffentlichen
Verwaltung, ihre Rechnung elektronisch übermitteln.
Ausnahmen:
Nach diesem Datum ist das Einreichen einer Rechnung in Papierform
weiter möglich, sofern die vertragliche Grundlage aus einem Direktvertrag
resultiert und die monetäre Grenze von 1000 Euro nicht überstiegenwird.
WeitereAusnahmenfindensich im § 3Absatz 3 Nr. 3 der E-Rech-VO
Rechtsgrundlage:
E-Rechnungs-Verordnung(E-Rech-VO)
EU-Richtlinie 2014/55/EU
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ZENTRALE RECHNUNGSEINGANGS-
PLATTFORM DES BUNDES (ZRE)
Registrierung bei ZRE
Für die Dienststellen des Bundes hat das BMF eine Zentrale Rechnungs-
eingangsplattform des Bundes (ZRE) eingerichtet, über die Sie Ihre
elektronisch erstellten Rechnungen im gesetzlich vorgegebenen Format
einreichen können. Die Nutzung dieser Plattform ist kostenfrei, Sie müssen
sich jedoch über die ZRE registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt in
einem Online-Verfahren, es ist kein persönlichesErscheinennotwendig.
Zur Registrierung besuchenSie die Seite xrechnung.bund.de.
Für die Registrierungmüssen Sie folgende Informationen hinterlegen:
• Vorname und Nachname
• Benutzername
• Kennwort
• eine KontaktE-Mail-Adresse
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ZENTRALE RECHNUNGSEINGANGS-
PLATTFORM DES BUNDES (ZRE)
Übertragungskanäle bei ZRE
Einmal registriert, können Sie einen für sich optimalen Übertragungskanal
über die Benutzerverwaltung auswählen. Die drei Möglichkeiten sind:
• Weberfassung: Geführtes Webformular, welches die Möglichkeit bietet die
Angaben manuell zu erfassen und zu übermitteln. Die erstellte Rechnung
könnenSie für Ihre eigeneAblage herunterladen.
• Uploaden: Ihre selbst erstellte elektronische Rechnung können Sie
hochladenund übermitteln.
• Via E-Mail senden: Sie können Ihre elektronische Rechnung an
xrechnung@portal.bund.desenden.
BEACHTE: Sie müssen diesen Übertragungskanal bei der Verwaltung Ihrer
Nutzerdaten in der ZRE freischalten undIhre E-Mail-Adresse hinterlegen.
Achtung: Der Übertragungskanal Upload oder E-Mail ist lediglich zu nutzen, wenn Sie in der Lage sind, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung selbst zu erzeugen.
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WIE SENDEN SIE EINE ELEKTRONISCHE
RECHNUNG?
Rechnungsstellung einer E-Rechnung über die ZRE:
Nach der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit eine der vier folgenden Bear-
beitungsoptionenzu wählen:
• Extern erstellte Rechnungeinreichen:
Bereits erstellte Rechnungim XRechnung-Format einreichen.
• Neue Rechnungerfassen:
Rechnungmithilfe eines Webformulars erfassen(s. Folie 6).
• BearbeitungsstatuseingereichterRechnung:
Den Bearbeitungsstatus einer bereits eingereichten Rechnung
abfragen.
• Rechnungseingabefortsetzen:
AbgespeichertenZwischenstand weiterbearbeiten
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WIE SENDEN SIE EINE ELEKTRONISCHE
RECHNUNG?
Wichtige Angaben, der beauftragenden Dienstelle, für den
Rechnungsstellenden:
Leitweg-ID:
Durch die Leitweg-ID ist es möglich, die zentral eingelieferten Rechnungen
der jeweiligen rechnungsbearbeitenden Dienststelle zuzuordnen. Die
Leitweg-ID wird Ihnen mit dem Auftrag mitgeteilt.
Bundeswehr-Bestellnummer (45XXXXXXXX):
Wird beim Bestellausdruck der Bundeswehr auch als Auftragsnummer
geführt. Diese Bestellnummer ist bei der Rechnungsstellung über ZRE
wichtig, da durch sie eine schnelle Bearbeitung und Zuordnung gewährleistet
wird. Geben Sie diese Nummer im ZRE in das Feld „Bestellnummer“ ein.
Kreditorennummer:
Diese Nummer finden Sie, beim Bestellausdruck der Bundeswehr, meist als
Lieferanten-Nr. Geben Sie diese Nummer im Feld „Kennung“, ohne die
führenden Nullen, in der ZRE ein.
Weitere Angaben finden sich auf dem Bestellausdruck. Wurde dieser
vollständig übermittelt, sollten Sie erfolgreich eine E-Rechnung erstellen
können.
Bei Problemen können Sie sich stets an die beauftragende Dienststelle
wenden.
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WIE SENDEN SIE EINE ELEKTRONISCHE
RECHNUNG?
Wenn Sie eine neue Rechnung erfassen, erscheint ein Eingabe- dialog, der wie folgt abzuarbeiten ist:
| Eingabefenster | Erklärung |
|---|---|
| Rechnungsdaten | In diesem Dialog werden die Rechnungsdaten erfasst z.B. Leitweg-ID, Bestellnummer |
| Verkäuferdaten | Wichtig Angabe: Umsatzsteuer-IDoder Steuernummer* (obwohl nicht als Pflichtfeld gekennzeichnet). Im Feld Kennung die Kreditorennummer angeben (s. Folie 5.) |
| Käuferdaten | z.B. beauftragende Dienststelle, Adresse, Kontaktdaten |
| Rechnungsposition/ Rechnungsbetrag | Rechnungspositionen pflegen (Gesamtrechnung s. Folie 7) Anschließend Rechnungsbetrag kontrollieren |
| Zahlungsdaten | IBAN, Verwendungszweck etc. einpflegen |
| Anhänge | RechnungsbegründendeAnlagen (max. 200 Anlagen die insgesamt 15 MB nicht überschreiten. |
| Abschluss/ Bestätigung | Schaltfläche Rechnung überprüfen betätigen, wenn alles korrekt erfasst ist, kann Rechnung einreichen genutzt werden |
*Wichtig: Nur eine der beiden Eingaben tätigen, da es sonst bei der Bearbeitung zu Fehlern führt.
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TIPPS FÜR RECHNUNGSSTELLER
Wenn Sie für die Rechnungsstellung nicht die Weberfassung
wählen, müssen Sie folgendes beachten:
Geben Sie die Pflichtangaben nach § 5 der E-Rechnungsverordnung des
Bundes (E-Rech-VO) an.
Beachten Sie die Anforderungen an eine E-Rechnung nach dem Standard
XRechnungin der jeweils aktuellen Fassung.
Mit Rechnungsvorlagen arbeiten
Es bietet sich an, eine bereits erstellte Rechnung nach der Eingabe der
kundenspezifischen Daten zu speichern, um diese zu einem späteren
Zeitpunkt als Kopiervorlage zu nutzen. Diese vorerfassten Rechnungen,
können über die Eingabefläche „Rechnungseingabe fortsetzen“ erneut
aufgerufenwerden.
Gesamtrechnungsbetrag, bei manueller Eingabe, als einzelne
Position erfassen
Um den Aufwand der manuellen Rechnungsstellung möglichst gering zu
halten, bietet es sich an, lediglich den Gesamtrechnungsbetrag als Position
zu erfassen. Die Einzelpositionen können in einer klassischen Rechnung, als
PDF-Datei unterAnhänge hochgeladen und übermittelt werden*.
*BEACHTE: Um dies zu nutzen, werden in der Regel gleiche Skonto- und
Umsatzsteuersätze für die einzelnen Rechnungspositionenvorausgesetzt.
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FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR E-RECHNUNG
Welche technischen Voraussetzungen müssen vorliegen?
Der Rechnungssteller muss sich bei der zentralen Rechnungseingangs-
plattform des Bundes (ZRE) registrieren lassen und kann dann Rech-
nungen in einem bestimmten elektronischen Rechnungsformat
(XRechnung) elektronischversenden.
Wird meine eingereichte E-Rechnung auf Richtigkeit geprüft?
Ja, nach Übermittelung ihrer E-Rechnung prüft die ZRE die
Verarbeitungsfähigkeit der Rechnungsdaten hinsichtlich der formellen
Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Leitweg-ID fehlt, was muss ich jetzt tun?
Sollte ihnen die beauftragende Dienststelle der Bundeswehr die Leitweg-
ID nicht auf der Bestellung mitgeteilt haben, wenden Sie sich an diese
und erfragen die Leitweg-ID. Alternativ kann die Leitweg-ID auch über
eine spezielle Suchfunktion(im ZRE-Portal) ermittelt werden.
Ich brauche weiterführende Informationen zur Erstellung einer
E-Rechnung. Was muss ich tun?
Wenden Sie sich bitte an Ihre beauftragende Dienststelle, diese wird
Ihnen weitere Informationen zur Verfügungstellen.
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FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR E-RECHNUNG
Wie werden rechnungsbegründende Unterlagen eingereicht?
Rechnungsbegründende Unterlagen können als Anlage eingereicht
werden. Es dürfen maximal 200 Anlagen angehängt werden, die
insgesamt 15 MB nicht überschreiten.
Folgende Formate sind zulässig:
• PDF-Dokumente
• Bilder (PNG, JPG)
• Textdateien (CSV)
• Excel-Tabellendokumente (XLSX)
• OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)
Achtung: Wenn Sie Ihre Rechnung per E-Mail (xrechnung@portal.bund.de)
einreichen, darf die Rechnung inklusive rechnungsbegründender Anlagen
10MB nicht überschreiten.
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ANSPRECHPARTNER UND LINKS
Ansprechpartner für allgemeine Fragen zur ZRE:
Bundesministerium der Finanzen (BMF) Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Postanschrift: 11016 Berlin Telefon.: 030 18682-0 Fax: 030 18682-3260 E-Mail: poststelle@bmf.bund.de
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Alt-Moabit 140, 10557 Berlin Telefon: 030 18 681-0 Fax: 030 18 681-12926 E-Mail: poststelle@bmi.bund.de
Rechnungssteller und Rechnungssender können sich an die Support-Hotline der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes wenden: Telefon: 0228 99681-10101 Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Internet-Adressen
Startseite ZRE: https://www.beta.bund.de/SharedDocs/DE/Meldungen/Unternehmen/201 8-11-20-ZRE-Rechnungseingangsplattform-Bund.html
Informationen zum Standard XRechnung: https://www.xoev.de/de/xrechnung
E-Rechnung bei der Bundeswehr: https://www.bwbm.de/beschaffungsorganisation/xrechnungen/faq.html
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