B8_Zusätzliche Angaben des Bieters.docx

On-Premises-Standardsoftware zur Datenbewirtschaftung mit Data Mining und Auto-ML

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:55 (Europe/Berlin)

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Zusätzliche Angaben des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft

Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft:

Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die nachfolgenden Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat vorzulegen.

Mit Einführung der eForms (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission vom 23. September 2019) sind ab dem 25.10.2023 zusätzliche Pflichtangaben in der Vergabebekanntmachung (§ 39 VgV) über die Art des Unternehmens des beauftragten Bieters/Mitgliedes einer Bietergemeinschaft zwingend anzugeben. Zu diesem Zweck werden die nachfolgenden Angaben erhoben.

Die Angaben können bereits mit dem Angebot/Teilnahmeantrag eingereicht werden, sind jedoch spätestens auf Aufforderung vor einer Beauftragung vorzulegen.

  1. Angabe der Nationalität(en) des/der wirtschaftlichen Eigentümer/s (Berechtigten) des Unternehmens, sofern der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht börsenorientiert ist/sind:

Wir sind ein

[ ] börsenorientiertes Unternehmen - Tabellenangaben entfallen, bitte weiter unter Ziffer 2

[ ] inländischen Unternehmen

[ ] ausländisches Unternehmen

Wirtschaftliche/r Eigentümer gemäß EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 und § 3 Geldwäschegesetz (GWG) unseres Unternehmens ist/sind:

Name und Nationalität des/der wirtschaftlichen Eigentümer/s[1]:

NameNationalität

[ ] Weitere wirtschaftliche Eigentümer sind als Anlage beigefügt:

  1. Angaben zur Unternehmensgröße

Wir sind ein:

[ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

[ ] Kleine Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen

[ ] Mittlere Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen

[ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Ort / Datum:

Name des Erklärenden:

  1. (a) Diese Angaben sind nach den Vorgaben des GWG im Transparenzregister erfasst. Ausländische Unternehmen können die Angaben aus einem vergleichbaren Register des jeweiligen EU-Mitgliedstaates entnehmen.
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