2026-09-14 Vergabeunterlagen PR- u Q Management Sanierungsgebiet Nord-Düren.pdf

Öffentlichkeitsarbeit und Quartiersmanagement im Sanierungsgebiet Nord-Düren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 09:49 (Europe/Berlin)

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[Seite 1]

ACHTUNG:

Ein Angebot ist erst mit Abschluss des Teilnahmewettbe-

werbs abzugeben, wenn Sie mit separatem Schreiben

hierzu aufgefordert werden!

V

ERGABEUNTERLAGEN

für die Vergabe von Leistungen

für Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Public Relation musterhaf-

ter Umbauprozesse, Imagekampagnen und Quartiersma-

nagement im Sanierungsgebiet Nord-Düren

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Inhaltsverzeichnis

  1. Stadterneuerungsgebiet/Sanierungsgebiet Nord-Düren .................................. 4

1.1 Düren ..................................................................................................................... 4

1.2 Ausgangssituation Nord-Düren .............................................................................. 4

1.3 Lage des Städtebaufördergebietes Nord-Düren ..................................................... 8

1.4 Zielsetzung Musterhaus und Aufgaben des PR- und / Quartiersmanagements ..... 9

  1. Leistungsbeschreibung PR- und Quartiersmanagement Musterhaus,

Beauftragungszeitraum und -umfang ..................................................................... 10

Leistungsbeschreibung ............................................................................................... 10

Leistungszeitraum ...................................................................................................... 15

Auftragsumfang .......................................................................................................... 16

Zeitplanung und Start der Beauftragung ..................................................................... 16

Unterstützungsleistungen von Seiten der Auftraggeberin ........................................... 17

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

Teilnahmewettbewerb und Qualifikationen ............................................................ 17

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ......................... 17

Ablauf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb .............. 18

Teilnahmewettbewerb – erforderliche Qualifikationen / Eignungskriterien ................. 18

Verhandlungsverfahren .............................................................................................. 23

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien ........................................................ 24

Wertungssystem ......................................................................................................... 24

Zuschlagskriterien und Zuschlagsentscheidung ......................................................... 24

Honorarangebot .......................................................................................................... 25

Jury ............................................................................................................................. 26

  1. Bewerbungsbedingungen ................................................................................. 26

und Anforderungen an die Angebote ..................................................................... 26

Grundlagen des Verfahrens ........................................................................................ 26

Erbetene Angebote ..................................................................................................... 27

Inhalt und Aufbau der Angebote, Anlagen .................................................................. 27

2

[Seite 3]

Eignungsanforderungen ............................................................................................. 29

Angebotsabgabe durch Bietergemeinschaften ........................................................... 29

Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ....................................................... 30

Nebenangebote .......................................................................................................... 30

Ansprechpartner und Fragen zum Vergabeverfahren ................................................ 30

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................ 31

Lose ............................................................................................................................ 31

Nachunternehmer ....................................................................................................... 31

Angebotsfrist und Terminplan ..................................................................................... 31

Honorar....................................................................................................................... 33

Vertrag ........................................................................................................................ 33

Kostenentschädigung ................................................................................................. 33

Geheimhaltung ........................................................................................................... 33

Schutzrechte ............................................................................................................... 34

Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ........................................................ 34

Vergabekammer ......................................................................................................... 34

  1. Anlagenverzeichnis............................................................................................ 35

3

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  1. Stadterneuerungsgebiet/Sanierungsgebiet Nord-Düren

1.1 Düren

Die Stadt Düren ist eine große Mittelstadt mit ca. 95.000 Einwohnern am

Nordrand der Eifel zwischen Aachen und Köln.

Düren ist Einkaufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum und erfüllt mit

einer Vielzahl von schulischen und kulturellen Einrichtungen zentralörtli-

che Funktionen. Neben Betrieben der Papier-, Filztuch-, Teppich- und

chemischen Industrie, sind es Unternehmen der Maschinenbau- und

Fahrzeugbau-Branche, die das Wirtschaftsleben Dürens mitprägen.

Am 16. November 1944 wurde der historische Stadtkern nahezu vollstän-

dig durch Luftangriffe zerstört und im Baustil der 50er Jahre wiederaufge-

baut. Das einzige, im baulichen Zusammenhang erhaltene Gründerzeit-

quartier der Stadt Düren ist im Stadtteil Nord-Düren zu finden. Erhalt und

Revitalisierung des Stadtteils sind zentrale bauhistorische, stadtentwick-

lungs- und sozialpolitische Ziele. Seit Aufnahme in das Städtebauförder-

programm des Landes Ende 2018 werden diese städtebaulichen Ziele

durch ein umfassendes Maßnahmenkonzept mit Hilfe von Fördermitteln

und einer Sanierungssatzung, die seit Juni 2021 für Nord-Düren gilt, um-

gesetzt.

1.2 Ausgangssituation Nord-Düren

Bedingt durch die von der City isolierte Lage hinter Bahndamm und

Bahninfrastruktur, durch große Anteile an Gewerbe und Industrie sowie

das Angrenzen an die LVR-Klinik (Schwerpunkt Psychiatrie) gilt Nord-

Düren seit langem als ein stigmatisierter Ort. Bezeichnungen wie „Henge

de Bahn“, „Am Jeckes“ und „Klein Istanbul“ weisen auf ein negatives

Image hin, das zunehmend eine soziale Schieflage bei der Zusammenset-

zung der ansässigen Bevölkerung wie auch eine erhebliche Vernachlässi-

gung insbesondere der historischen Gebäudesubstanz bewirkt hat. 4

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Seit den 70er Jahren steht das einzige im baulichen Zusammenhang er-

haltene Gründerzeitquartier der Stadt Düren im Fokus der Stadterneue-

rung. So wurde 1974 im Zuge der Errichtung der öffentlichen Einrichtung

„Haus der Stadt“ eine erste Sanierungssatzung beschlossen, die 1999

nach Erfüllung der damaligen Sanierungsziele wieder aufgehoben wurde.

Zeitgleich gab es erste Versuche, die gründerzeitlichen verdichteten Bau-

blöcke neu zu ordnen und mit entsprechender Bauleitplanung durch

Rückbau und Durchwegungen für mehr Öffentlichkeit und Freiräume zu

öffnen und die Straßenräume mit Mischverkehrsflächen und Baumpflan-

zungen zu gestalten und aufzuwerten. Insbesondere im Rahmen des För-

derprogramms Soziale Stadt (2007-2015) wurden zahlreiche Projekte der

sozialen Stadtentwicklung initiiert und erfolgreich umgesetzt. Hier sind

insbesondere die Weiterentwicklung und Umgestaltung des öffentlichen

Raumes (Eregliplatz, Nordpark, Spielplätze, Baumpatenschaften), die

Aufwertung der historischen Gebäudesubstanz (Fassaden), sozialintegra-

tive Maßnahmen, Aktivierung der Bürger und Aufbau des gemeinnützigen

Quartiertreffs „Haus für Alle“ (inkl. vereinsgetragenem Betreiberkonzept)

zu nennen. Objektbezogen wurden hier bereits Architektenleistungen be-

auftragt, um Eigentümer zu beraten und Modernisierungskosten abzu-

schätzen Die im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ erfolgte

Stadtteilarbeit kann auf große Erfolge zurückblicken und war insbesondere

hinsichtlich der Aktivierung der Bürgerschaft sehr erfolgreich.

Dennoch blieben erhoffte Investitionen, insbesondere in die gründerzeitli-

che Bausubstanz aus, sodass die immobilienwirtschaftlichen Problemla-

gen (hohe Leerstände bei den Ladenlokalen, marode Bausubstanz, ver-

wahrloster Wohnraum) insbesondere in diesen Gebäudebeständen im

Kerngebiet Nord-Dürens nicht behoben werden konnten und infolge des-

sen eher eine Verschlechterung eingetreten ist.

Erschwerend hinzugekommen ist eine Bewirtschaftungspraxis, die darauf

ausgelegt ist, mit minimalen Instandhaltungskosten maximale Gewinne

durch die Ausnutzung von Notlagen der Mieterschaft (insbesondere Be-

zieher von Sozialleistungen und Leiharbeitskräften aus Südosteuropa) zu

5

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erzielen und sich in einer Manifestierung von sogenannten Problemimmo-

bilien insbesondere im historischen Kernbereich niederschlägt.

Daher wurde im Frühjahr 2018 von der Stadt Düren das Integrierte Hand-

lungskonzept Problemimmobilien Nord-Düren (im Folgenden IHaKo ge-

nannt) erarbeitet, welches gezielt an der Behebung der baulichen Miss-

stände ansetzt. Das IHaKo wurde der Öffentlichkeit und den Trägern öf-

fentlicher Belange zur Beteiligung vorgelegt und am 12.07.2018 durch den

Rat der Stadt Düren beschlossen (BV 2018-0235). Auf dieser Grundlage

wurde ein Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des

Landes NRW und des Bundes im Rahmen der Förderkulisse „Soziale

Stadt“ gestellt.

Überdies wurde im Frühjahr 2017 eine Task Force Problemimmobilien ge-

gründet, welche gezielt ordnungsbehördlich gegen das oben beschriebene

Miet- und Investitionsgebaren vorgeht und seither im gesamten Stadtge-

biet aktiv ist. Mittlerweile sind zahlreiche Immobilien durch die Task Force

Problemimmobilien in Nord-Düren ganz oder teilweise geräumt worden

und in ordnungsbehördlichen Verfahren in Bearbeitung bzw. bereits abge-

schlossen. Ziel ist, die Legalisierung, Instandsetzung und Modernisierung

und nachhaltige Bewirtschaftung der Gebäude zu erwirken.

Im November 2018 wurde der Stadtteil Nord-Düren in das Sonderpro-

gramm „Modellvorhaben Problemimmobilien“ aufgenommen und ein erster

Förderbescheid für 2018 erteilt. Der überwiegende Teil der Maßnahmen

des IHaKo sind bereits seitdem umgesetzt worden. So sind bereits 10 Lie-

genschaften und Problemimmobilien von der Stadt Düren mit dem Ziel der

Sanierung bzw. der Einbindung der Fläche in eine städtebauliche Entwick-

lung, erworben worden und für vier weitere Liegenschaften sind Ver-

kehrswertgutachten eingeholt und erste Verhandlungen mit den Eigentü-

mern geführt worden.

Weiterhin haben die für die Aktivierung der Eigentümerschaft zuständigen

Quartiersarchitekten im Sommer 2020 die Arbeit aufgenommen und bera-

ten die Eigentümerschaft bei Sanierungsvorhaben zu Konzepten und För-

dermitteln. Im Rahmen des Förderprogramms stehen für die Eigentümer-

6

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aktivierung Fördermittel für Modernisierung und das Fassaden- und Hof-

programm zur Verfügung. Am 17.06.2020 wurden vom Rat der Stadt Dü-

ren dazu entsprechend Richtlinien für das Hof- und Fassadenprogramms

beschlossen (BV 2020-0171).

Im Rahmen der Erarbeitung des IHaKos und auf Grundlage der Erfahrun-

gen, der vor Ort aktiven Task Force Problemimmobilien, ist zudem festge-

stellt worden, dass im Quartier voraussichtlich sowohl Funktions- als auch

Substanzmängel vorhanden sind, die die Anwendung des städtebaulichen

Sanierungsverfahrens nach §§ 136 ff. BauGB mit den besonderen sanie-

rungsrechtlichen Vorschriften im 3. Abschnitt §§ 152 bis 156 a BauGB so-

wie die Genehmigungsvorbehalte nach §§ 144 und 145 BauGB erforder-

lich machen (vgl. Kap. 7.1.1 IHaKo). Auf der Grundlage von Vorbereiten-

den Untersuchungen (VU) ist am 05.05.2021 für das Kerngebiet Nord-

Düren das Sanierungsgebiet Nord-Düren vom Rat der Stadt Düren als

Satzung beschlossen, am 27.05.2021 bekannt gemacht und damit rechts-

gültig geworden. Bei den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sanie-

rungsgebiet wird die Stadt Düren durch einen Sanierungsträger unter-

stützt.

Im Rahmen des Vorkaufsrechts und der Verfahren zu sanierungsrechtli-

chen Genehmigungen (am 13.12.2017 wurde vom Rat der Stadt bereits

vor der Sanierungssatzung eine Vorkaufsrechtssatzung zur Ausübung des

besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV

2017-0433) wurden mittlerweile weit über 100 Immobilien begangen und

hinsichtlich der Bewirtschaftungsperspektiven untersucht.

Eine weitere Maßnahme des IHaKos ist die Unterstützung durch einen

Dienstleister, der mit PR-Arbeit, Imagekampagnen und Dokumentation der

Sanierungsprozesse im Stadtteil die Bewohner- und Eigentümerschaft

sowie die Stadtgesellschaft und potenzielle Investoren über die Verände-

rungen im Stadtteil informiert und die Prozesse kommuniziert. Ein PR- und

Quartiersmanagement dieser Ausrichtung wurde Ende 2022 beauftragt.

7

[Seite 8]

Mit Bescheid 2025 nach der neuen Förderrichtlinie 2023 wurden nun wei-

tere Fördermittel für ein PR- und Quartiersmanagement bereitgestellt.

1.3 Lage des Städtebaufördergebietes Nord-Düren

Nord-Düren liegt im Norden der Kernstadt, direkt im Anschluss an den

Hauptbahnhof sowie den Bushof und an das sich jenseits der Bahngleise

im Süden anschließende Stadtzentrum. Im Norden grenzt der Stadtteil,

getrennt durch den Grünzug der ehemaligen Kreisbahntrasse an den Dü-

rener Stadtteil Birkesdorf. Der Stadtteil umfasst insgesamt eine Fläche von

ca. 107 ha. Die Grenzen des Geltungsbereichs des Handlungskonzeptes

und Sanierungsverdachtsgebietes für die Vorbereitenden Untersuchungen

bilden als Barriere wirkende Grünräume und Verkehrstrassen (im Süden

Fritz-Erler-Straße bzw. Bahnhofsstraße, im Westen die Veldener Straße,

im Osten das Parkgelände der Rheinischen Landeskliniken und im Norden

der Grünzug der ehemaligen Kreisbahntrasse). Der Geltungsbereich des

Sanierungsgebietes umfasst im Wesentlichen das gründerzeitlich gepräg-

te „Kerngebiet“ mit den Lagen Neue Jülicher Straße / Alte Jülicher Straße,

Josefstraße, Schulstraße, Karlstraße, Ottensgasse, Kirchstraße, Joachim-

straße, Johanniterstraße und Malteserstraße. Vereinzelt sind auch am

Brezelnweg im Norden gründerzeitliche Bestände zu finden. Diese nördli-

chen Quartiere jüngerer Bauphasen mussten durch den sozialräumlichen

Gesamtzusammenhang mitbetrachtet werden, haben sich insgesamt aber

als weniger auffällig erwiesen, so dass sie nicht Teil des Sanierungsge-

biets sind. Gleiches gilt für die gründerzeitlichen Bestände, die auf dem

Gelände der Blindenanstalt und der Landesklinik zu finden sind. Hier bleibt

die Stadt Düren mit der Eigentümerin aber in Hinblick auf Nachnutzungs-

konzepte in engem Austausch. Insbesondere die leerstehenden denkmal-

geschützten Gebäude „ehemalige Blindenwerkstatt“, Neuen Jülicher Stra-

ße 64 und „ehemaliges Lazarett“, Meckerstraße 7 haben erhebliche Aus-

strahlungseffekte auf das Quartier.

8

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Eine kartografische Darstellung Nord-Dürens mit der Darstellung des Sa-

nierungsgebietes findet sich unter den beigefügten Anlagen.

1.4 Zielsetzung Musterhaus und Aufgaben des Public Relation- und /

Quartiersmanagements

Eine Maßnahme innerhalb des IHaKo und Förderprogramms ist das „Mus-

terhaus“. Hierfür konnte mit der Neuen Jülicher Straße 27a eine geeignete

Immobilie erworben werden. U.a. ausgehend von dem „Musterhaus“, soll

eine positive und Bauherren ermutigende Öffentlichkeitsarbeit die konkre-

ten Beratungs- und sonstigen Fördermaßnahmen im Sanierungsgebiet

flankieren. Das Musterhaus soll in einem anschaulichen und musterhaften

Sanierungsprozess umgebaut werden. Dieser Prozess wird u.a. von ei-

nem Architekturbüro des Sanierungsträgers gesteuert. Dieser Umbaupro-

zess soll derart begleitet werden, dass die Öffentlichkeit durch eine konti-

nuierliche, verständlich aufbereitete Dokumentation und entsprechende

Veröffentlichungen teilhaben kann. Auch weitere gute Sanierungsprozes-

se sollen dokumentiert und der Öffentlichkeit vermittelt werden. Weiterhin

sollen thematische Foren und Börsen stattfinden, die dem Austausch der

Immobilieneigentümerschaft untereinander dienen und wo weitergehende

Immobilien-Themen behandelt werden. Zudem sollen Akteure Unterstüt-

zung bei eigenen Projekten erfahren, die der Entwicklung des Stadtteils zu

einem lebenswerten Wohn- und Kreativstandort dienen. Die Umsetzung

dieser und weiterer Maßnahmen zur Beteiligung der Akteure im Stadtteil

soll in den kommenden Jahren durch ein auf diese Aufgabe spezialisiertes

Musterhaus- und Quartiersmanagement erfolgen.

Das Public Relation- / Quartiersmanagement ist eine durch Städtebauför-

dermittel geförderte „besondere städtebauliche Maßnahme“ innerhalb des

Modellvorhabens Problemimmobilien des Landes NRW bzw. des Förder-

bausteins „Sozialer Zusammenhalt“. Grundlage ist das IHaKo Nord-Düren.

Die Fördermaßnahme steht inhaltlich in Zusammenhang mit dem „Pilot-

projekt Musterhaus“ und „Öffentlichkeits- bzw. Imagearbeit“, indirekt aber

auch mit dem „Fassaden- und Hofprogramm“. Das Management koope-

riert zudem eng mit den Quartiersarchitekten und dem Team Sanierungs-

träger (vgl. Anlage IHaKo 7.3 und 7.4).

9

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  1. Leistungsbeschreibung Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Public Relation musterhafter Umbauprozesse, Imagekampagnen und Quartiersmanagement in Nord-Düren, Beauftragungszeitraum und - umfang

Die Stadt Düren sucht daher ein Büro mit Persönlichkeiten die Affinität zu Architektur,

Projektmanagement, Kultur und Medien mitbringen, die zuverlässig, leistungsfähig,

vor allem aber auch kreativ und mit eigenen Ideen die unterschiedlichen Bausteine

bearbeiten. Das Büro sollte über Personen mit Erfahrung und Referenzen zur Durch-

führung von vergleichbaren Projekten verfügen. Ein besonderer Schwerpunkt wird in

der Vorbereitung, Umsetzung und zielgruppenorientierten medialen Verbreitung von

öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und Imagekampagnen liegen.

Leistungsbeschreibung

Aufgabe des PR- / Quartiersmanagement ist es, aus dem Musterhaus

heraus bzw. durch andere Medien ausstrahlend in das Quartier

a. Umbauprozesse des Musterhauses bzw. weiterer Umbauprozesse im

Quartier öffentlichkeitswirksam zu dokumentieren, aufzubereiten und

einer breiten Öffentlichkeit niedrigschwellig verfügbar zu machen.

b. das Quartier Nord-Düren durch Image-Kampagnen und insbesondere

Maßnahmen und Aktivitäten unter Beteiligung der Bewohnerschaft

und kreativer Akteure mit seinen Stärken zu präsentieren und neue

Orte und Netzwerke kreativer Kräfte zu identifizieren und zu etablie-

ren.

Um die erforderliche Präsenz sicherstellen zu können und den Umbau-

prozess, wie auch die Nutzung der Räume zur Vorbereitung und Durch-

führung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Musterhaus

durchführen zu können, erhält das PR- / Quartiersmanagement eine An-

laufstelle im Quartier im Musterhaus, sobald im Erdgeschoss Räumlich-

keiten fertig gestellt worden sind (vgl. Musterhaus, Kapitel 7.3.3 IHaKo).

Hier führen auch die Quartiersarchitekten Beratungen durch und erhält

10

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der Sanierungsträger eine Anlaufstelle. Bis das Musterhaus bezogen

werden kann, muss die Präsenz im Quartier selbständig sichergestellt

werden.

Anzahl hAufgabeEinzel- preis/hPreis gesamt
100Einholen von Angeboten zu Ausgaben aus Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von geeigneten Merchprodukten….….
300Dokumentation der Umbauabläufe im Musterhaus bzw. bei weiteren geeigneten Objekten, ggf. Führen eines Bautagebuchs, Aufbereitung der Arbeitsabläufe in eine für Laien verständliche Form u.a. mittels Videoclips für eine Internetpräsenz sowie für sonstige Formate der Veröffentlichung….….
300Organisation von Baudialogen, Immobilienbörsen und Ausstellungen mit Bezug zu Altbauerwerb und -sanierung in Abstimmung mit den Architekten des Sanierungsträgers bzw. den Quartiersarchitekten und Organisation / Durchführung von Ausstellungen und Fortbildungen zu Themen rund um Altbausanierung der Gründerzeit (Holztreppen, Haustüren, Dachausbau, Bädereinbau, Wärmschutz, historische Materialen, Holzböden, Fenster, Grundrisse, Barrierefreiheit, Verwertungsoptionen, Mieter-/ Vermieterberatung, Hausordnung,…), Auswahl von geeigneten Referenten und Vorbereitung von deren Beauftragung….….
300Planung und Durchführung von integrativen Veranstaltungen und Imagekampagnen für die Bewohnerschaft des Quartiers und Interessierte, u.a. Nordstadtfest, Tag der Städtebauförderung, Tag der offenen Tür im Musterhaus, Kommunikationsforen, z.B. in Form eines Pop Up Cafés „Nord-Düren Mach- Bar“, Imagekampagnen wie „Wohnen in Nord- Düren“, „kreative Ideen gegen Ladenleerstand“….….
100Mitarbeit bei der Pflege der Infos zum „Zukunftsprojekt Nord-Düren“ auf der städtischen Webpage und kontinuierliche Erarbeitung der Inhalte in Abstimmung mit der Marketingabteilung der Stadt Düren, regelmäßige Erstellung eines Newsletters, Social Media….….
100Erstellung und Layout von Infomaterialien zu Themen der Altbausanierung, Erarbeitung von Infoflyern, Bannern und Veröffentlichungen, ggf. Mitwirkung bei der Erstellung eines Gestaltungshandbuches für Altbausanierung Nord- Düren, ggf. Image-Broschüre zu Nord-Düren….….
200Begleitung von privaten und öffentlichen „Kreativ-Maßnahmen“ im Fördergebiet (Wandgemälde, Ausstellungen, sonstige passende Kreativ-Initiativen) Förderung von Kooperationen mit der regionalen Kultur-, und Kreativszene….….
100Kooperation extern mit Handwerksbetrieben und Hochschulen zu deren Integration in das Programm des Musterhauses, Ansprache und Einbeziehung von Schlüsselakteuren zur Gewinnung von Investoren und neuen Bewohnern für Nord-Düren….….

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200Kooperation intern mit Sanierungsträger, Quartiersarchitekten und der Sanierungsstelle der Stadt Düren als Auftraggeberin zur Abstimmung der Abläufe und Veranstaltungen im Musterhaus wie im Quartier sowie der Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit….….
1700….
+ NK + 19 % MwSt….
inklusive MwSt….
  1. Einholen von Angeboten zu Ausgaben aus Mitteln für die Öffent-

lichkeitsarbeit, Entwicklung von geeigneten Merchprodukten

Das PR-Management entwickelt mit der Sanierungsstelle Nord-Düren

Produkte für die Standortwerbung, die mit Fördermitteln für Öffentlich-

keitsarbeit finanziert werden und unterstützen hier bei der Kostenkontrol-

le und in den Vergabeprozessen.

Der Umbauprozess im Musterhaus wird von dem Architekten des Sanie-

rungsträgers, der die Bauleitung innehat, gesteuert. Es soll aber trotz der

fortlaufenden Nutzung des Erdgeschosses als Quartiersbüro und trotz

der Baustellensituation im Hof und den Obergeschossen immer wieder

eine öffentliche Inszenierung der im Umbau befindlichen Teilbereiche

ermöglicht werden. Mit der Bauleitung wird abgestimmt, welches Gewerk

wann baulich in Angriff genommen wird, welche Methoden und Tätigkei-

ten für eine Dokumentation interessant sind und wie Abläufe dokumenta-

risch erfasst werden können.

  1. Dokumentation der Umbauabläufe im Musterhaus bzw. bei weite-

ren geeigneten Objekten, ggf. Führen eines Bautagebuchs, Aufbe-

reitung der Arbeitsabläufe in eine für Laien verständliche Form u.a.

mittels Videoclips für eine Internetpräsenz sowie für sonstige For-

mate der Veröffentlichung

U.a. mittels Videoclips für eine Internetpräsenz sowie für sonstige Forma-

te der Veröffentlichung sollen die Abläufe des Umbaus des Musterhau-

ses bzw. bei entsprechender Kooperation mit Privateigentümern anderer

geeigneter Gebäude im Fördergebiet je Gewerk dokumentiert, aufberei-

12

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tet (geschnitten, kommentiert) und der Öffentlichkeit und Fachöffentlich-

keit verfügbar gemacht werden.

  1. Organisation von Baudialogen, Immobilienbörsen und Ausstel-

lungen mit Bezug zu Altbauerwerb und -sanierung / Durchführung

von Ausstellungen und Fortbildungen zu Themen rund um Altbau-

sanierung der Gründerzeit

Ebenfalls in Abstimmung mit dem Architekturbüro des Sanierungsträgers

und den Quartiersarchitekten sollen u.a. im Erdgeschoss des Muster-

hauses Ausstellungen, Infoveranstaltungen und Fortbildungen zu The-

men rund um Altbausanierung der Gründerzeit organisiert und durchge-

führt werden (Holztreppen, Haustüren, Dachausbau, Bädereinbau,

Wärmschutz, historische Materialen, Holzböden, Fenster, Grundrisse,

Barrierefreiheit, Verwertungsoptionen, Immobilienbörsen, Mieterbera-

tung, Vermieterberatung / Hausordnung, …). Außerdem sollen gezielt

potenzielle Investoren angesprochen werden. Das Management soll hier

geeignete Referenten ermitteln, mit diesen in Kontakt treten sowie Vor-

bereitungen zu deren Beauftragung treffen (die Auftragsvergabe selbst

geschieht durch die Stadt Düren). Es soll ein Programm mit derartigen

Veranstaltungen erstellt, veröffentlicht und fortgeschrieben werden.

  1. Planung und Durchführung von integrativen Veranstaltungen und

Imagekampagnen für die Bewohnerschaft des Quartiers und Inte-

ressierte

Neben dem Vermittlungsauftrag zu den Chancen und Möglichkeiten der

Instandsetzung und Modernisierung historischer Gebäude, hat das Ma-

nagement auch die Aufgabe, den Stadtteil Nord-Düren insgesamt mit

seinen Potenzialen und Optionen zu präsentieren und entsprechende

Kampagnen hierfür zu entwickeln und umzusetzen. Ideen gibt es bereits

zur Durchführung einer Imagekampagne „Wohnen in Nord-Düren“, „krea-

tive Ideen gegen Ladenleerstand“. Auch thematische Kommunikationsfo-

ren sollen vom Management angeboten werden, z.B. in Form eines Pop

Up Cafés „Nord-Düren Mach-Bar“. Auch Tage der offenen Tür, wie „Tag

der Städtebauförderung“ und „Tag des offenen Denkmals“ und das

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Nordstadtfest sollen hierfür genutzt werden. Kooperationen mit der regi-

onalen Kultur-, und Kreativszene sollen gefördert werden zur Implemen-

tierung in den Stadtteil.

(Auch hier werden zusätzlich Fördermittel für die Öffentlichkeitsarbeit be-

reitgestellt.)

  1. Mitarbeit bei der Pflege der Infos zum „Zukunftsprojekt Nord-

Düren“ auf der städtischen Webpage

In Abstimmung mit der Marketingabteilung der Stadt Düren soll der Be-

reich „Zukunftsprojekt Düren“ auf der Webpage der Stadt Düren weiter-

entwickelt und gepflegt werden. Es soll auch regelmäßig ein Newsletter

erstellt werden, der über neue Informationen und Beratungsangebote in-

formiert und über den Bauherren, Baufirmen wie auch Bewohner gezielt

erreicht und vernetzt werden können. Auch weitere Social Media Kanäle

sollen -je nach Eignung- einbezogen werden.

  1. Erstellung und Layout von Infomaterialien zu Themen der Altbau-

sanierung, Sanierungsgebiet, Erarbeitung von Veröffentlichungen

Arbeitsabläufe im Rahmen der Altbausanierung, aber auch andere Sa-

nierungsergebnisse und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit müssen

für die Webpage und Veröffentlichungen in anderen Medien (Infoflyer, ,

Banner, Stadtteilzeitung, Fachzeitschriften wie Cube oder Spuren, ggf.

Gestaltungshandbuch, ggf. Image-Broschüre…) aufbereitet werden.

  1. Begleitung von privaten und öffentlichen „Kreativ-Maßnahmen“

im Fördergebiet

Das Engagement von Privateigentümern, sich mit künstlerischen Maß-

nahmen an ihren Gebäuden an der Aufwertung des Quartiers zu beteili-

gen, soll vom PR-Management aktiv gefördert werden (Wandgemälde,

Ausstellungen, sonstige passende Kreativ-Initiativen). Weiterhin soll die

lokale und regionale Kultur- und Kreativszene angesprochen und für den

Stadtteil gewonnen werden. Kooperationen im Bereich Kultur sollen ge-

fördert werden.

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  1. Kooperation mit Handwerksbetrieben und Hochschulen, Koope-

ration mit lokalen Schlüsselakteuren

Es ist erwünscht, aus dem Musterhaus einen Ort des fachlichen Aus-

tauschs und Netzwerkens zu entwickeln. Die Hochschulen der Region

sollen ermutigt werden, mit eigenen Ideen das Musterhaus zu beleben

und daran zu lehren, zu forschen und zu lernen. Handwerksbetriebe sol-

len das Musterhaus insbesondere für die Präsentation traditioneller bzw.

Altbau-kompatibler Materialien und Arbeitstechniken nutzen können. Das

PR-Management Ansprechpartner und Begleitung für die Konzipierung

von Aktionen der Kooperationspartner in Verbindung mit dem Muster-

haus sein.

  1. Kooperation mit Sanierungsträger und Quartiersarchitekten so-

wie regelmäßiger Austausch mit der Auftraggeberseite

Für die Abstimmung der Umbaumaßnahmen im Musterhaus mit der Do-

kumentations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für alle anderen Maßnah-

men, die das PR- und Quartiersmanagement plant und umsetzt, ist ein

regelmäßiger und direkter Austausch mit den Fachteams erforderlich, die

in Nord-Düren den Sanierungsprozess begleiten. Dies sind insbesondere

das Team Sanierungsträger einschließlich des Architekten und der

Hausverwaltung wie auch die Quartiersarchitekten und die Sanierungs-

stelle der Stadt Düren. Dazu ist u.a. eine Einbeziehung in den bereits

stattfindenden jour fixe vorgesehen.

Leistungszeitraum

Die Bearbeitung beginnt ab Auftragserteilung und wird zunächst bis

31.12.2028 vergeben, bzw. bis zu dem Zeitpunkt, wo die Leistungen an-

teilig entsprechend der Stundenkontingente erbracht worden sind. Sofern

der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin innerhalb des in diesem

Vergabeverfahren geschlossenen Vertrages den Verpflichtungen nach-

gekommen ist und eine Fortsetzung der Zusammenarbeit von Auftragge-

ber- und Auftragnehmerseite gewünscht wird, wird die Beauftragung

durch ein entsprechendes Auftragsschreiben bislang bis Auslaufen des

Förderbescheids zum 31.12.2030 verlängert und die Stunden entspre-

15

[Seite 16]

chend der Aufgabenbereiche neu geschätzt und entsprechend ange-

passt. Insgesamt kann das Förderprogramm noch Maßnahmen bis 2033

finanzieren. Eine Beauftragung kann zunächst aber nur im Rahmen der

bewilligten Fördergelder und Haushaltsmittel bis Ende 2028 erfolgen. Es

besteht jedoch die Option einer erneuten Kalkulation des Stundenkontin-

gents (ggf. mit Anpassungen) und der weiteren Fortführung der Beauf-

tragung, wenn der Bedarf weiterhin besteht und die Finanzierung über

weitere Förder- und Haushaltsmittel gesichert werden kann. Die Weiter-

beauftragung erfolgt dann auf Grundlage der im aktuellen Angebot ge-

nannten Konditionen unter Einbeziehung der allgemeinen Lohnhöhen-

entwicklung.

Auftragsumfang

Die Leistungs-Bausteine sind in der Anlage „Angebotsübersicht“ zusam-

mengefasst und mit Stundenkontingenten quantifiziert. Es wird nach vor-

läufigen Schätzungen ein Gesamtkontingent von 1700 h für den Bearbei-

tungszeitraum von ca. 24 Monaten bis Ende 2028 vorgegeben. Je nach

Arbeitsanfall kann die Aufteilung der Stunden mit Begründung unter den

Bausteinen verändert werden. Die Prioritäten des Stundeneinsatzes

werden nach Auftragsvergabe mit der Auftraggeberin abgestimmt.

Zeitplanung und Start der Beauftragung

Die Aufnahme der Arbeit des PR- und Quartiersmanagers startet sofort

nach Auftragsvergabe mit der Dokumentation der Baustellentätigkeit in

der Neuen Jülicher Straße 27a (Musterhaus) und den weiteren von der

Stadt erworbenen und zur Weiterveräußerung vorgesehenen Immobilien

sowie für Immobilien privater Eigentümer. Bei allen Objekten sind in Ab-

stimmung mit dem Architekten des Sanierungsträgers besonders inte-

ressante Baumaßnahmen zu erfassen und darzustellen. Parallel sind In-

halte für die Webpage bereitzustellen. Die weiteren Auftragsbausteine

zur Öffentlichkeitsarbeit werden in Abstimmung mit dem Baufortschritt

und anderen Rahmenbedingungen im Laufe des Auftragszeitraums kon-

zipiert und umgesetzt. Insbesondere die Außendarstellung, um Investo-

16

[Seite 17]

ren zu interessieren und die Umsetzung von Maßnahmen, die das Leit-

bild des Kreativquartiers unterstützen, stehen im Vordergrund.

Unterstützungsleistungen von Seiten der Auftraggeberin

 Bereitstellung von Informationen zu Gebäuden im Bearbeitungspro-

zess, sofern sie der Stadt Düren bereits vorliegen.

 Bereitstellung von Büroräumlichkeiten für Präsenszeiten sobald das

Quartiersbüro nutzbar ist (bis dahin muss -sofern gewünscht- eigen-

ständig eine Lösung bereitgestellt werden)

 Sonstige Kooperation: Das Team der Sanierungsstelle, des Sanie-

rungsträgers und die vor Ort tätigen Quartiersarchitekten unterstützen

bei der Konzipierung der Dokumentationsprozesse, der Auswahl der

Gewerke und der Ideenfindung zu interessanten und zur Veröffentli-

chung geeigneten Themen.

 Das Team Gemeinwesenarbeit unterstützt bei der Kooperation mit der

lokalen Stadtteilvertretung.

 Kontinuierliche Ansprechpersonen stehen von Seiten der Auftraggebe-

rin zum regelmäßigen Austausch zur gemeinsamen Weiterentwicklung

des PR-Konzeptes zur Verfügung.

 Die Auftraggeberin stellt in Absprache Mittel für Öffentlichkeitsarbeit zur

Verfügung. Bei allen Materialien, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen

sind das Corporate Design der Stadt Düren in Abstimmung mit der Auf-

traggeberin sowie die Logos der Fördermittelgeber zu verwenden.

 Die Webpage und eine Ansprechperson für die Entwicklung und Pflege

werden von Auftraggeberseite zur Verfügung gestellt.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens „Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ und erforderliche Qualifikationen

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

Die Stadt Düren vergibt die Aufgaben für das PR- und Quartiersmanage-

ment nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-

17

[Seite 18]

schränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) als Verhand-

lungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das Vergabe-

verfahren wird nach dem in diesen Bewerbungsbedingungen vorgegebe-

nem Zeitplan voraussichtlich wie folgt umgesetzt:

Ablauf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewett- bewerb

Zunächst werden in Stufe 1 des Verfahrens in einem Teilnahmewettbe-

werb Büros, die die Leistungen eines PR- und Quartiersmanagement nach

den vorgegebenen Qualifikationen anbieten eingeladen, sich mit entspre-

chenden Nachweisen und Referenzen über das Vergabeportal zu bewer-

ben. Die im Ergebnis qualifizierten Büros werden zur Angebotsabgabe

aufgefordert und erhalten Gelegenheit, der Vergabestelle nach Abschluss

des Teilnahmewettbewerbs innerhalb von 30 Kalendertagen erste Ange-

bote über das Vergabeportal bereitzustellen. Diese müssen jeweils sämtli-

chen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen und vollständig

sein. Die Vergabestelle wird auf dieser Grundlage alle geeigneten Teil-

nehmer zu Verhandlungen einladen. Nach Abschluss der Verhandlungen

werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben. Die

letztverbindlichen Angebote werden gemäß der in der Bewertungsmatrix

für das Verhandlungsverfahren genannten Zuschlagskriterien zusammen

mit den vorgestellten Projektkonzepten ausgewertet. Bei Punktegleich-

stand entscheidet das Los.

Die für die Zuschlagskriterien erforderlichen Nachweise sollen bereits mit

den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb eingereicht werden. Sie

werden aber erst in der Phase des Zuschlags im Rahmen der verglei-

chenden qualitativen Bewertung berücksichtigt, um die in den Projektkon-

zepten dargestellten Vorgehensweisen, das Leistungsspektrum und Quali-

fikationen belegen zu können.

Teilnahmewettbewerb – erforderliche Qualifikationen / Eignungskrite- rien

18

[Seite 19]

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die zur Erfüllung der ver-

traglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit

und Zuverlässigkeit verfügen.

Nehmen Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und

finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen

einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unter-

auftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Be-

fähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und

finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für

diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dar-

über hinaus muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklä-

rung dieser Unternehmen (Formblatt 533 EU „Verpflichtungserklärung im

Rahmen der Eignungsleihe“) nachweisen, dass ihm die für den Auftrag er-

forderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §§123, 126 GWB vor-

liegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt.

Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach §§ 124, 126 GWB vorliegt und

keine Selbstreinigung erfolgt ist, hängt der Ausschluss von einer Ermes-

sensentscheidung der Auftraggeberin ab.

Befähigung zur Berufsausübung

Das Büro muss je nach Anforderungen seiner Rechtsform wirksam ge-

gründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist

die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. Eine bestimmte

Rechtsform ist aber nicht verlangt.

Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten

worden sein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

19

[Seite 20]

Haftpflichtversicherung:

Für die Bewerberin, den Bewerber muss eine Haftpflichtversicherungsde-

ckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätig-

keitsfeld angemessenen Höhe bestehen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Bewerberin, der Bewerber muss über eine durch Erfahrungen (Refe-

renzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hin-

sichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Ein Projekt

darf dabei mehrere Qualifikationen nachweisen.

Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass das Büro für die Aufgaben im

Sanierungsgebiet Nord-Düren und im Förderprojekt „Modellvorhaben

Problemimmobilien“ über folgende Qualifikationen und Kompetenzen ver-

fügen muss und diese mit Referenzen bzw. im Wege der Eignungsleihe

nachzuweisen hat.

Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweise bei beab-

sichtigter Auftragsvergabe einzufordern (vgl. Formular 311 EU).

Zwingend erforderlich sind folgende Qualifikationen (A-Kriterien):

Prüfliste zur Entscheidung über die Teilnahme am Verhandlungsverfahren durch Nachweis folgender Anforderungen:Nachweis des bietenden bzw. mitbietenden Unternehmens durch Referenz Nr.Nachweis des Nach- unternehmers durch Referenz Nr.
A-Kriterien
Erfahrungen mit Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Imageverbesserung von Stadt- teilen
Differenzierte Kenntnisse über Informa- tionsaustausch mittels analoger und di- gitaler Medien
Erfahrung mit der Konzipierung von Veranstaltungen und Kampagnen
Kompetenz im Verfassen von Texten und Bilddokumenten

20

[Seite 21]

Kenntnisse zu lokalen Strukturen und Besonderheiten der Stadt Düren bzw. der Region, die positiv auf den Stadtteil Nord-Düren aufmerksam gemacht werden soll.
Erfahrungen mit Quartiersentwicklung in Zusammenhang mit Problemimmobilien und entsprechenden Förderprogrammen

Die Bausteine der Beauftragung können auch unter mehreren Fachkräften

aufgeteilt werden. Es können auch Bietergemeinschaften gebildet werden

oder Nachunternehmer einbezogen werden. Es kann in einem wie auch in

mehreren Projekten als Referenz auf die dort enthaltenen Erfahrungen

und Kenntnisse zu den Einzelaspekten erläuternd verwiesen werden.

Als Nachweis für die geforderten und gewünschten Tätigkeiten gelten Pro-

jektsteckbriefe, die die eigenen Leistungen und Resultate beschreiben und

Kontakte zu Auftraggebern für die die Bewerberin, der Bewerber hier tätig

geworden ist.

Begrenzung der Zahl der Bewerbungen

Sind mehr als fünf geeignete Bewerbungen eingegangen, behält sich die

Auftraggeberin vor, die Zahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren,

d.h. der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer, gemäß § 51

VgV zu begrenzen.

Ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maxi-

male Größe besteht jedoch nicht.

Die Begrenzung erfolgt über die Prüfung weiterer, objektiver Kriterien, die

wünschenswert sind, weil mit deren Erfüllung die Auftraggeberin durch Be-

ratung, Austausch und Effizienz entlastet werden kann.

Kriterien zur Begrenzung des Bewerberfeldes / wünschenswerte Kri-

terien (B-Kriterien):

21

[Seite 22]

B-KriterienZusatzpunktZusatzpunkt
Nachweis der Affinität zum Thema Bauen und Architektur
Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen
Erfahrungen mit Moderation
Kontakte in die regionale Kunst- und Kreativszene
Kenntnisse zum Betrieb einer Webpage
Erfahrung mit Fördermittelverwaltung und -vergabe

Erfüllen die Bewerber ein oder mehrere der vorgenannten wünschenswer-

ten Kriterien, erhalten sie je erfülltem Kriterium einen zusätzlichen Punkt.

Die Nachweise und Referenzen werden auf Grundlage der nachstehen-

den Prüfliste begutachtet und bewertet und als Nachweis für eine Ent-

scheidung genutzt. Sie werden außerdem in die Verhandlungsrunde als

Nachweise bei der weiteren qualitativen Bewertung einbezogen (Bewer-

tungskriterien und Punktesystem, siehe Bewertungsmatrix).

22

[Seite 23]

Verhandlungsverfahren

Büros, die sich beim Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben, werden zu

einem ersten Angebot aufgefordert und erhalten für ihr Angebot eine An-

gebotsübersicht mit zugeordneten Stundenkontingenten für die Zuordnung

der Kostenschätzung zu den Leistungen. (Hinweis: Im Zeitraum der späte-

ren Beauftragung können sich, bei Nachweis der Plausibilität Verschie-

bungen der Stundenkontingente ergeben.). Außerdem wird -vorbehaltlich

einer Einladung- der Termin für ein Präsentations- und Verhandlungsge-

spräch bekanntgegeben. In dieser Phase können Veränderungswünsche

zum Vertrag weitergegeben werden, der mit der Aufforderung zum Ange-

bot zur Verfügung gestellt wird.

Die Bewerber:innen werden aufgefordert, neben der Vorstellung ihres

Leistungsspektrums bzw. ihres Büros zwei Projektkonzepte vorzustellen.

Ein Projektkonzept soll den Ablauf der Dokumentation und Veröffentli-

chung einer baulichen Maßnahme im Musterhaus bzw. einem privaten

Gründerzeitgebäude in Nord-Düren beschreiben, das andere Konzept

stellt eine Image-Kampagne für den Stadtteil Nord-Düren mit überörtlicher

Reichweite für eine begründet ausgewählte Zielgruppe vor. Folgende As-

pekte sollen in den Projektbeschreibungen berücksichtigt werden:

  • Einzubeziehende Akteure

  • Beschreibung Ziel und erwünschter Effekt des Projektkonzeptes (insbe-

sondere für die Image-Kampagne)

  • Darstellung des Ablaufs des Projektkonzeptes von der Vorbereitung

über die Durchführung bis zur Nachbereitung

  • Auswahl der Kommunikationskanäle und Medien

  • Kostenkalkulation bei Einsatz von Material und externen Beiträgen

Nach den Verhandlungsgesprächen geben die Bieter ihr finales Angebot

ab. Die Bewertung der Gespräche wie auch die vertiefende Bewertung der

Referenzen erfolgt nach der „Bewertungsmatrix für das Verhandlungsver-

fahren PR- und Quartiersmanagement für Nord-Düren“ (siehe Anlage).

Diese fließen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.

23

[Seite 24]

Der Zuschlag erfolgt anhand der mit Punkten bewerteten Kriterien. Die

Bewertung des Honorars erfolgt in einer abgestuften Umrechnung im Ver-

hältnis der Angebotssumme.

Sollte sich bereits im Rahmen der Erstangebotsabgabe eine eindeutige

Entscheidung für einen Bewerber ergeben, behält sich die Auftraggeberin

vor, auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens zu verzichten

(§17 Abs. 11 VgV).

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien

Wertungssystem

Die Vergabestelle wird für beide Bewerbungsstufen die fristgerecht einge-

gangenen Referenzen, sonstigen Unterlagen und später Angebote prüfen

und werten. Dabei wird sie die Unterlagen zunächst einer formalen Prü-

fung unterziehen, d.h. sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den

Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt eine Bewerbung

bzw. ein Angebot auch nach einer mit angemessener Frist angefragten

Nachforderung die Leistungsanforderungen nach formalen Kriterien nicht,

wird es ausgeschlossen.

Zudem wird in der Verhandlungsphase die Angemessenheit der Preise

geprüft. Die inhaltliche Auswertung erfolgt anhand der nachfolgend be-

nannten Zuschlagskriterien.

Zuschlagskriterien und Zuschlagsentscheidung

Im Verhandlungsverfahren wird die Auftraggeberin, vertreten durch eine

Jury, die Angebote und das im Präsentationstermin vorgetragene Projekt-

konzept anhand der in der Bewertungsmatrix benannten Kriterien unter

Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtung be-

werten (Bewertungsmatrix siehe Anlage). Bei Punktgleichstand entschei- 24

[Seite 25]

det das Los. Die Punkte werden nach dem Grad der Schlüssigkeit, verba-

len und graphischen Darstellung, Umsetzbarkeit und inhaltlichen Erfüllung

der Aufgabenstellung vergeben. Bei der Auswertung der Krite-

rien/Unterkriterien richtet sich die Punktzahl danach, in wieweit die Eindrü-

cke aus der Präsentation den beschriebenen erforderlichen bzw. er-

wünschten Erfahrungen / Kompetenzen / Kooperationsansätzen entspre-

chen. Es können gleichhohe Punkte für unterschiedliche Bieter vergeben

werden. Die Punktzahl wird mit der angegebenen Gewichtung multipliziert.

Die Punkte, die sich nach qualitativen Kriterien aus der Projektbeschrei-

bung des Präsentationstermins ergeben, gehen mit einem Anteil von 70%

in die Gesamtbewertung ein. Die Punkte, die sich auf Grund des Ange-

botspreises des Honorarangebotes ergeben, gehen mit 30% in die Ge-

samtbewertung ein.

Honorarangebot

Für die Wertung wird der auf dem Honorarblatt angegebene Angebots-

preis auf Grundlage der im Formblatt „Angebotsübersicht mit Stundenkon-

tingenten für indikatives und finales Angebot“ angegebenen Stundensätze

bewertet. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der jeweils zuge-

ordneten Stunden. Sie sind als Schätzung zu verstehen und dienen hier

lediglich der Wertung. Die Punkteberechnung beim Zuschlagskriterium

Preis erfolgt nach der folgenden Formel:

Maximalpunktzahl (4 Pkt.) x niedrigster Angebotspreis

Angebotspreis des zu bewertenden Bieters

= Punkte des zu bewertenden Bieters

Die so ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch ohne Kommastel-

le gerundet.

25

[Seite 26]

Jury

Die Wertung der Referenzen und Angebote erfolgt durch eine Jury, die

durch ein interdisziplinär besetztes Team, bestehend aus der Stadtverwal-

tung der Stadt Düren Ressort Stadtentwicklung und dem Team der Sanie-

rungsstelle gebildet wird.

Jedes Jurymitglied gibt eine eigene Bewertung ab. Die Summe der Bewer-

tungspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen dividiert.

Die so erreichte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmänni-

schen Rundung ohne Kommastelle gerundet.

  1. Bewerbungsbedingungen und Anforderungen an die Angebote

Grundlagen des Verfahrens

Die Vergabestelle ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr. 1

GWB. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilweise mit den Vorschrif-

ten des Vergaberechts nicht oder nicht hinreichend vertraut sind und des-

halb eine Vielzahl von Formfehlern begehen. Dies führt aufgrund des an-

zuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit in der Regel zum Aus-

schluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesen

Vergabeunterlagen werden daher alle Anforderungen an die Angebote der

Bieter ausführlich erläutert. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig

durch und berücksichtigen Sie diese vollständig bei der Angebotserstel-

lung. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten ergeben: Machen Sie bitte von

Ihrem Fragerecht Gebrauch.

Die Vergabestelle vergibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsver-

fahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von

§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 3 VgV, dieser Bewer-

bungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich

Anlagen.

26

[Seite 27]

Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der zuständigen Gremien der

Vergabestelle.

Teilnahmeantrag und Angebot sind in Textform nach § 126b BGB über

den Vergabemarkplatz (https://www.vergaben-wirtschaftsregion-

aachen.de/ ) einzureichen. Eine elektronische Signatur ist nicht erforder-

lich.

Eine Angebotsabgabe in Papierform bzw. auf einem anderen elektroni-

schen Weg (Mail, Fax, etc.) ist ausgeschlossen.

Erbetene Angebote

Die erfolgreiche Vergabe setzt voraus, dass die Angebote die jeweiligen

Leistungsanforderungen und Vorgaben erfüllen, die in diesen Vergabeun-

terlagen festgelegt sind. Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den

in den Vergabeunterlagen beschriebenen Gegebenheiten und Mindestan-

forderungen sowie den beigefügten Unterlagen haben die Angebote der

Bieter insbesondere die in diesem Kapitel und der beigefügten Checkliste

näher beschriebenen Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zu enthal-

ten. Die Bieter haben für die Erstellung ihrer Angebote weiter die Aus-

gangslage und die derzeitigen Gegebenheiten, wie sie in Kapitel 1 darge-

stellt und beschrieben sind sowie bei Art, Umfang und Kalkulation der an-

zubietenden Leistungen die Anforderungen gemäß Kapitel 2 zu berück-

sichtigen.

Inhalt und Aufbau der Angebote, Anlagen

Dem Angebot sind die übersandten Vergabeunterlagen zugrunde zu le-

gen. Die Angebote müssen sich auf sämtliche angebotene Leistungen er-

strecken sowie die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen,

Erklärungen und Angaben vollständig enthalten.

27

[Seite 28]

Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung

steht im Ermessen der Vergabestelle.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Alle Preise sind in EU-

RO ohne Umsatzsteuer anzugeben. Etwaige Umsatzsteuerbeträge sind

unter Zugrundelegung des derzeit geltenden Steuersatzes an der vorge-

sehenen Stelle hinzuzufügen.

Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzu-

fassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht werden, sind

beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Überset-

zer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt

auch für Anlagen.

Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des

Bieters beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedin-

gungen bei, führt dies in der Regel zum Ausschluss vom weiteren Verfah-

ren.

Wir möchten Sie bitten, die nachfolgend genannten Unterlagen in der Rei-

henfolge der ausgefüllten Checkliste (siehe Anlage) einzureichen:

Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einzureichen

00_Checkliste

01_Teilnahmeantrag (Formular 314 EU)

02.1-x_Formblätter zu Steckbrief, Referenzen und Erfahrungen

02.1-x_Referenzen -mindestens eine Referenz pro A-Kriterium

03_ggf. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)

04_ggf. Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU)

05_ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragsnehmende / Eignungslei-

hende (Formular 533 EU)

06_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)

28

[Seite 29]

07_Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Geheimhaltung (Formular)

08_Nachweis der Mitgliedschaft Architektenkammer nach § 44 VgV

09_Geschäftsbericht bzw. vergleichbarer Nachweis zur technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV

Unterlagen zum Verhandlungsverfahren einzureichen

 Angebotsblatt mit Stundenkontingenten und Angebotssumme für das

Angebot (Anlage Formblatt)

 Ggf. Beauftragungsvertrag im Entwurf mit Änderungswünschen (An-

lage Vertragsentwurf: Kopie mit hervorgehobenen Änderungen)

Nach Zuschlag vorzulegen

 Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz (Anlage Formblatt)

 Haftpflichtversicherung

 Vertrag mit Unterschrift (nach endgültiger Abstimmung der Vertrags-

inhalte)

Eignungsanforderungen

Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb geprüft.

Angebotsabgabe durch Bietergemeinschaften

Die Gründung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sofern die Bieterge-

meinschaft bereits am Teilnahmewettbewerb teilgenommen hat. Ein be-

vollmächtigter Vertreter ist zu benennen. Über dessen Kontaktdaten wird

der gesamte Schriftverkehr abgewickelt. Alle Mitglieder der Bewerberge-

meinschaft haften im Auftragsfall gegenüber der Auftraggeberin gesamt-

schuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen.

29

[Seite 30]

Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Nachträgliche Änderungen und auch Korrekturen der Angebote sind als

solche zu kennzeichnen. Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum

Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kön-

nen Angebote zurückgezogen werden.

Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Es darf nur ein

Hauptangebot abgegeben werden.

Ansprechpartner und Fragen zum Vergabeverfahren

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, über-

gebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informa-

tionen nach Meinung der Bieter Unklarheiten oder verstoßen diese nach

Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, werden die Bieter aufgefor-

dert, die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal da-

rauf hinzuweisen.

Jegliche Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal. Auskünfte wer-

den nur schriftlich und auch hier unter Einbeziehung aller Teilnehmenden

über das Vergabeportal erteilt. Etwaige Fragen sind daher ausnahmslos

bis zum 8. Tage vor Ablauf der Abgabefristen über das Vergabeportal

zu stellen. Später eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet.

Die Vergabestelle wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem

Fragen- und Antwortkatalog zusammenfassen und diesen über das Ver-

gabeportal veröffentlichen.

Die letzte Aktualisierung erfolgt spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf

der Angebotsfrist. Es obliegt dem Bieter, den Fragen- und Antwortkatalog

regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im

Angebot zu berücksichtigen.

30

[Seite 31]

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe-

verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen,

werden ausgeschlossen. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gel-

ten insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen

mit anderen Bietern über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,

die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte, Gewinnauf-

schläge, Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, Zahlungs-,

Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis

beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstands-

zahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 des Gesetzes gegen Wettbe-

werbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen von

Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt

oder für ihn tätig sind.

Lose

Die Leistung ist auf Grund des integrativen Charakters nicht in Lose auf-

geteilt.

Nachunternehmer

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter

oder eine Bietergemeinschaft Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter

als späterer Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung

des Vertrages. Der Bieter ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede im Rah-

men der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der

Nachunternehmer unaufgefordert mitzuteilen.

Angebotsfrist und Terminplan

Die Angebotsfrist für die Angebote wird mit Aufforderung zur Angebotsab-

gabe bekannt gegeben. Maßgeblich ist der Eingang, der im Zweifel vom

Bieter nachzuweisen ist, bei der Vergabestelle.

31

[Seite 32]

Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelas-

sen.

Für das Verfahren gilt folgender Ablauf, auf den sich die Bieter einzurich-

ten haben. Die Fristen ergeben sich aus der Veröffentlichung.

VerfahrensschrittZeitpunkt/Zeitraum
Fragen zu den Vergabeunterlagen in Bezug auf den Teilnahmewettbewerbbis zum 8. Tag vor Ein- sendeschluss, siehe Ver- gabeportal
Abgabe Teilnahmeantrag mit Anlagensiehe Vergabeportal
Auswertung der Teilnahmeanträgesiehe Vergabeportal
Voraussichtliche Aufforderung zur Abgabe der ersten Angebote an die ausgewählten Bieter einschließlich Büropräsentation mit Projekt- konzeptsiehe Vergabeportal
Fragen zu den Vergabeunterlagen bisWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Angebotsfrist für erste AngeboteWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
VerhandlungenWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Abgabe letztverbindlicher AngeboteWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.

32

[Seite 33]

Auswertung der Angebote bisWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Voraussichtlicher Versand der Vorabinformati- onWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Voraussichtlicher Zuschlag und Vertrags- schlussWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.

Honorar

Mit dem Angebot ist das Angebotsblatt vollständig ausgefüllt abzugeben.

Vertrag

Der Vertragsentwurf ist den Vergabeunterlagen im Vergabeportal beige-

fügt. Mit der Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebotes ist Möglich-

keit verbunden, -bei Bedarf- Anpassungsvorschläge für die Verhandlungs-

runden zu formulieren.

Kostenentschädigung

Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden nicht erstattet.

Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabe-

verfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle

nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich

gemacht werden. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit

diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte, insbesondere für Nachunter-

nehmer.

33

[Seite 34]

Schutzrechte

Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte

bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.

Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Nach-

prüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und

können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote

erteilen lassen (vgl. § 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Ein-

sicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen,

insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Geschäftsge-

heimnissen geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Ak-

ten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hin-

zuweisen und diese in Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter

haben ihre Geschäftsgeheimnisse bereits im Angebot zu kennzeichnen,

ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung über die zu schützen-

den Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe. Fehlt eine deutliche

Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im

Sinne von § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

Vergabekammer

Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln

Tel.: +49 221 147-3045 /-55

Fax: +49 221 147-2889

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der

Vergabekammer:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zu-

lässig ist, soweit

34

[Seite 35]

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften

im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle in-

nerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-

chung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Be-

kanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Be-

werbung gegenüber der Vergabestelle gerügt hat,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunter-

lagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeun-

terlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote ge-

genüber der Vergabestelle gerügt werden,

  1. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb

von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

  1. Anlagenverzeichnis

Die der Ausschreibung beigefügten Anlagen sind differenziert in Anlagen,

die inhaltliche Hintergrundinformationen zu der Aufgabenstellung beinhal-

ten, in Anlagen, die Auskunft über das Vergabeverfahren geben, sowie in

Anlagen, die auszufüllen und in den aufeinanderfolgenden Verfahrens-

schritten einzureichen sind.

Die von der Auftraggeberin bereitgestellten Anlagen, die als auszufüllende

Formblätter der Bewerbung beizufügen sind, finden sich auch in der bei-

gefügten Checkliste wieder, ergänzt um Anlagen, die formlos zu ergänzen

sind (z.B. Nachweis in einer Architektenkammer). Die vom Bewerber ein-

zureichenden Unterlagen orientieren sich an der Checkliste.

Anlagen – Infos zum Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung

Anschreiben

 Anschreiben der Stadt Düren mit Leitfaden zum Verfahren

35

[Seite 36]

 311 EU Anfrage Teilnahmewettbewerb PR- und Quartiersmanagement

Musterhaus Nord-Düren

Leistungsbeschreibung

 Vergabeunterlagen / Leistungsbeschreibung (dieses Dokument)

 Angebotsblatt zur Ansicht (wird in Stufe 2 zum Ausfüllen bereitgestellt)

 Bewertungsmatrix für das Verhandlungsverfahren PR- und Quartiersma-

nagement Nord-Düren

Vom Bewerber / der Bewerberin auszufüllende Dokumente im Rahmen von Stufe 1 „Teilnahmewettbewerb“

 Checkliste

 314 EU Teilnahmeantrag

 Steckbrief Einzelreferenzen und Erfahrungen– hierzu sind eigene erläu-

ternde Anlagen in Form von Veröffentlichungen, Plänen, Berichten zu er-

gänzen (Abgabe ein Formblatt pro Referenzprojekt)

 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, soweit beabsichtigt (Formular

531 EU)

 532 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, soweit beabsichtigt

 533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragsnehmende / Eignungslei-

hende, soweit beabsichtigt

 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe

 Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Geheimhaltung

Anlagen bzw. Formblätter zum auszufüllen, die bereitgestellt werden, wenn zu Stufe 2 „Verhandlungsverfahren“ eingeladen wurde

 321 EU Anfrage zur Angebotsabgabe

 Angebotsblatt mit Stundenkontingenten für erstes und nach der Verhand-

lungsrunde finales Angebot

 Beauftragungsvertrag im Entwurf für Änderungsvorschläge (sofern Ände-

rungsbedarf)

 522 EU Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz

Vertragsbedingungen 36

[Seite 37]

 Beauftragungsvertrag im Entwurf

 512 EU Vertragsbedingungen NRW

 513 EU Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestarbeitsbe-

dingungen

sonstiges

 511 EU Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW

 312_322 EU Hinweise Einreichung Interessensbestätigung

 312a_322a Info DSGVO generell – Datenschutzbestimmungen

Anlagen – Hintergrundinformationen zur Aufgabenstellung PR- und Quartiersmanager Musterhaus Nord-Düren -sonstiges

 ND1 Integriertes Handlungskonzept (IHaKo) Problemimmobilien Nord-

Düren für das Städtebauförderprogramm „Modellvorhaben Problemimmo-

bilien“ 2018-2022 ff.

 ND2a,b Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen für das Sanie-

rungsverdachtsgebiet Nord-Düren 2021

 ND3 Karte Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Nord-Düren

 ND4 Sanierungssatzung Nord-Düren

 ND5 Begründung Sanierungssatzung Nord-Düren

 ND6 Rahmenplan und städtebauliche Konzeption Nord-Düren

 ND7 Konzept „Musterhaus“ Nord-Düren

 ND8 Gestaltungsmerkmale Nord-Düren

Unterlagen von Seiten der Auftraggeberin nach Beauftragung

 Vertiefende Informationen zu den für den Erwerb vorgesehenen Liegen-

schaften / Immobilien sowie Verwaltungsunterlagen zu den bereits erwor-

benen Immobilien / Liegenschaften

 Sonstige Informationen zum Sanierungs- und Fördergebiet bzw. Förder-

programm

 Kontaktdaten der Quartiersarchitekten und des Sanierungsträgers

 Sonstige Kontaktdaten der Ansprechpersonen bei der Auftraggeberin

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