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Stand 23.06.2026
Kreis Gütersloh Zentrale Submissionsstelle
Fragen – Antworten - Infos Die neuste Information ist rot geschrieben.
| Lfd. | Bezug | Frage | Antwort / Info | ||
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| Nr. | |||||
| 1 | Fahrt 43005 | Ist es korrekt, dass die Fahrt 43005 nun an allen Tagen und nicht mehr wie bisher nur in den Ferien verkehren soll? | Nein, die Fahrt 43005 verkehrt nur in den Ferien NRW. Der geänderte Fahrplan der Linie 43 wird Ihnen als Version „K01“ im Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. | ||
| 2 | Vertragsdauer | Im Zusammenhang mit den Vergabeunterlagen bitten wir um Klarstellung zur vorgesehenen Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis 31.07.2030. (…) Wir bitten um Erläuterung, aus welchen Gründen die Vertragslaufzeit in dieser Form festgelegt wurde, und ob ggf. eine Verlängerungsoption vorgesehen ist bzw. vorgesehen werden kann, um die wirtschaftliche Darstellbarkeit, insbesondere bei Neuinvestitionen, zu gewährleisten. [Frage wurde durch die Vergabestelle gekürzt] | Die Wahl des Beschaffungsgegenstandes einschließlich der Laufzeit des Vertrages und der aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Leistungsänderungsrechten unterfällt des Leistungsbestimmungsrecht aus der Beschaffungsautonomie der Auftraggeber. Hintergrund der Wahl sind unter anderem laufende Überarbeitung des Nahverkehrsplans. Die vorgesehenen Leistungsänderungsrechte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Verkehrsvertrag. Eine Verlängerungsoption wird nicht vorgesehen. | ||
| 3 | Fahrplan Linie 163 | Laut Leistungsbeschreibung 1.2 ist die Linien 163 (LB Nord) nicht Gegenstand der Vergabeleistung. Allerdings ist in der Anlage 06 ein Fahrplan für diese Linie enthalten. Wir bitten um Klarstellung des Umfangs der Vergabeleistung. | Die Linienangaben in der Leistungsbeschreibung wurden korrigiert. Die im Ergänzungsnetz aufgeführte Linie 63 heißt aktuell „Linie 163“; die im Grundnetz genannte Linie 62 wurde aufgeteilt in zwei Linien (Linie 62 Bielefeld – Werther – Borgholzhausen und Linie 63 Bielefeld - Werther). Das Dokument wird Ihnen als Version „K01“ zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. |
Erstellung Ihres Angebotes.
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Stand 23.06.2026
| 4 | Fahrpläne AST Steinhagen/Rheda- Wiedenbrück | Laut Leistungsbeschreibung 1.2 sind die Linien „AST Steinhagen“ (LB Nord) und „AST Rheda-Wiedenbrück (LB Südwest) Gegenstand der Vergabeleistung. Allerdings sind in der Anlage 06 Fahrpläne für diese Linien keine Fahrpläne enthalten. Wir bitten um Klarstellung des Umfangs der Vergabeleistung und ggf. um Zusendung der fehlenden Fahrpläne. | Die Fahrpläne der AST-Verkehre Rheda-Wiedenbrück und Steinhagen werden Ihnen zur Verfügung gestellt. |
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| 5 | Fahrplan Langenberg/Benteler | Laut Leistungsbeschreibung 2.4 (6b) wird innerhalb der Gemeinde Langenberg die Beförderung von Fahrgästen durch Bürgerbuslinien (Linien B1 bis B3) gewährleistet. Hierbei wird auf Anlage 18 verwiesen. Angeblich ist hier in Anlage 01 der Fahrplan für diese Linien enthalten. Dieser wird jedoch nicht ersichtlich. Wir bitten um Übermittlung des aktuellen Fahrplans für den Bürgerbus Langenberg/Benteler (B1-B3). | Die Fahrpläne werden Ihnen zur Verfügung gestellt. |
| 6 | Fahrt 43005 | Laut Anlage 06, Fahrplan Linie 43 (LB Nord) verkehrt die Fahrt 43005 um 06:47 Uhr ab Gütersloh Hbf/ZOB sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien. Gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte Editierung der Verkehrsbeschränkung handelt und die Fahrt korrekterweise nur an Ferientagen verkehrt? In diesem Fall bitten wir um Richtigstellung und einer erneuten Zusendung des Fahrplans. | Siehe Antwort zu Frage Nr. 1. |
| 7 | Fahrten 81007/81011 | Laut Anlage 06, Fahrplan Linie 81 (LB Nord) weisen die Fahrten 81007 und 81011 trotz gleich markierter Fahrtabschnitte unterschiedliche Fahrtlängen auf. Wir bitten um Richtigstellung des Sachverhalts und einer erneuten Zusendung des Fahrplans. | Die Angaben wurden korrigiert. Es wurde die Längenangabe einer weiteren Strecke durch die Vergabestelle korrigiert sowie eine Klarstellung vorgenommen. Die Änderungen sind im Fahrplan orange hinterlegt. Der überarbeitete Fahrplan der Linie 81 wird Ihnen als Version „K01“ zur Verfügung gestellt. |
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Stand 23.06.2026
| Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. | |||
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| 8 | Fahrt 71001 | Laut Anlage 06, Fahrplan Linie 71 (LB Nordwest) wird die Fahrt 71001 doppelt aufgelistet. Die Fahrt um 05:17 Uhr ab Gütersloh Hbf/ZOB ist mit der Beschränkung „Alternativ“ versehen. Wie ist mit diesem Hinweis zu verfahren? Zudem fehlen die Erläuterungen zu den Fußnoten in diesem Fahrplan. Wir bitten um Vervollständigung des Fahrplans und um Erläuterung der Beschränkung „Alternativ“. | Der Fahrplan wurde aktualisiert, es gibt nur noch eine Fahrt 001. Der geänderte Fahrplan der Linie 71 wird als Version „K01“ zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. |
| 9 | Fahrt 701004 | Laut Anlage 06, Fahrplan Linie 70.1 (LB Südwest) weist die Fahrt 701004 zwischen Langenberg (Kr GT) Konrad- Zuse-Schule und Langenberg (Kr GT) Brinkmannschule eine Fahrtzeit von 20min auf. Wie ist diese lange Fahrtzeit zu erklären? Wir bitten um Plausibilitätsprüfung des Sachverhalts und ggf. um Richtigstellung/Neuzusendung des vorliegenden Fahrplans | Die Abfahrtszeit an der Konrad-Zuse-Schule wird von 12:35 Uhr auf 12:52 Uhr geändert. Die Vergabestelle hat zudem die Fahrzeiten zwischen den Haltestellen Rietberger Str. 76 und Rietberger Str. 199 angepasst. Der geänderte Fahrplan der Linie 70.1 wird als Version „K01“ zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. |
| 10 | Fahrt 80011 | Laut Anlage 06, Fahrplan Linie 80 (LB Südwest) ist die Fahrt 80011 um 07:38 Uhr sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien mit einem NGB zu erbringen? Gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte/unvollständige Editierung der Verkehrsbeschränkung handelt und die Fahrt lediglich an Schultagen mit einem NGB verkehrt? In diesem Fall bitten wir um Richtigstellung und einer erneuten Zusendung des Fahrplans | Die Fahrt 80011 kann an Ferientagen in NRW mit einem Solo-KOM in Standardqualität gefahren werden. Der Fahrplan der Linie 80 wird entsprechend ergänzt und als Version „K01“ zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. |
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Stand 23.06.2026
| V01 | Anlage 13, Vordruck 4 | Mitteilung der Vergabestelle | In Vordruck 4 der Anlage 13 wurde eine Richtigstellung vorgenommen. Die Anlage 13 wird als Version „K01“ zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. |
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| 11 | Fahrgastzählungen | Gemäß Punkt 8.3 der Leistungsbeschreibung ist der Auftragnehmer verpflichtet, Fahrgastzählungen durchzuführen. In Anlage 11.2 wird dabei eine Differenzierung der Ein- und Aussteiger vorgesehen, insbesondere unter Ausweisung der Kategorie „davon SchülerInnen“. Im Gegensatz dazu wird in der Auswertung der Zählungen gemäß Anlage 11.3 eine entsprechende Differenzierung nicht gefordert. Gemäß Punkt 8.3 der Leistungsbeschreibung auch eine Zählung alternativ auch mittels AFZS erfolgen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Konkretisierung der Anforderungen an die Fahrgastzählungen, insbesondere im Hinblick auf die Vorgaben der Anlage 11.2: Ist die Differenzierung nach „SchülerInnen“ weiterhin verpflichtend in der Datenerhebung umzusetzen? Falls ja, wie ist diese Differenzierung im Falle einer Zählung mittels AFZS technisch und fachlich abzubilden? Wir bitten um entsprechende Klarstellung zur Sicherstellung einer einheitlichen und vertragskonformen Umsetzung. | Die Auftraggeber verzichten auf die Differenzierung bei den Fahrgastzählungen. Dementsprechend wird die Anlage 11.2 angepasst. Die Anlage 11.2 steht Ihnen als Version K01 zur Verfügung. Bitte verwenden Sie nur die aktuellen Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. |
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Stand 23.06.2026
V02 Anlage 9 Mitteilung der Vergabestelle Zu Anhang 1 der Anlage 9 gibt es eine aktualisierte Version. Gestaltungsrichtlinie Diese steht Ihnen als
Anhang 1 CD OWL mobil Anlage 09_Anhang-1_CD_OWLmobil_Fzg_GT_K01 (Fahrzeuggestaltung) zur Verfügung. Alternativ hat die Vergabestelle das gesamte CD als
Anlage 09_Anhang-1_CD_OWLmobil_2026_GESAMT
bereitgestellt. Die Fahrzeuggestaltung ist auch diesem Dokument entnehmbar.
Bitte verwenden Sie nur die aktuelle Version der Vergabeunterlage für die Erstellung Ihres Angebotes.