Anlage 04_Leistungsbeschreibung BW 40-84 260729.pdf

Objektplanung von Ingenieurbauwerken, Tragwerksplanung, örtliche Bauüberwachung und Verkehrssicherungsplanung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 21:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite i Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

Anlage 4 zum Vertrag Objektplanung Ingenieurbauwerke und Anlage 4 zum Vertrag Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke.

Bauwerkssanierung

Bauwerke 40-84 Teil A, B, C und BW 46-276

Fußgängerüberführung über Landshuter Allee

Objektplanung Ingenieurbauwerke und

Tragwerksplanung für Bauwerkssanierung

Ausschreibende Stelle:

Landeshauptstadt München Baureferat

Leistungsbeschreibung

Stand 29.07.2026

Anlagen zur Leistungsbeschreibung:

  • Anlage I: Projektsteckbrief BW 40-84
  • Anlage II: Bauwerksuntersuchung – gutachterliche Stellungnahme vom 15.02.2025

[Seite 2]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite ii Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................................... iii

1 Allgemeine Maßnahmenbeschreibung .................................................................................... 1 1.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 1 1.2 Beschreibung des Bestandes .................................................................................................. 1 2 Planungsaufgabe ..................................................................................................................... 1 2.1 Vorbemerkung .......................................................................................................................... 2 2.2 Leistungsumfang ...................................................................................................................... 3 2.3 Bewertung ................................................................................................................................ 4 2.4 Stufenweise Beauftragung ....................................................................................................... 7 2.5 Leistungsabnahme ................................................................................................................... 7 2.6 Sachkundiger Planer ................................................................................................................ 7 2.7 Planungsgrundlagen ................................................................................................................ 7 3 Weitere Angaben und Festlegungen zur Planungsausführung ............................................... 8 3.1 Wirtschaftlichkeit / Bauunterhalt ............................................................................................... 8 3.2 Entwässerung .......................................................................................................................... 8 3.3 Bodengutachten ....................................................................................................................... 8 3.4 Lärmschutz ............................................................................................................................... 8 3.5 Bauzeitenplan .......................................................................................................................... 8 3.6 Prüf- und Genehmigungsfristen des Auftraggebers ................................................................ 9 3.7 Baustelleneinrichtungsplan ...................................................................................................... 9 3.8 Baumbestandsplan .................................................................................................................. 9 3.9 Protokollierung von Besprechungen ........................................................................................ 9 3.10 SiGeKo-Leistungen ................................................................................................................ 10 3.11 Rechnungslegung .................................................................................................................. 10 4 Ausführungsunterlagen .......................................................................................................... 10 4.1 Unterlagen zur Angebotserstellung ........................................................................................ 10 4.2 Für die Planung werden vom AG folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt bzw. folgende Leistungen selbst erbracht. ................................................................................................................... 10 4.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen, Genehmigun gen und Dokumentationen ........................................................................................................................... 11 4.4 Vermessungsunterlagen ........................................................................................................ 11 4.5 Verwendung einer Austauschplattform .................................................................................. 11 4.6 Personaleinsatz- und Terminplanung .................................................................................... 12 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Vorschriften .......................................... 12 6 Sonstiges ............................................................................................................................... 12 6.1 Anfragen zur den Vergabeunterlagen .................................................................................... 12

[Seite 3]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite iii Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber AN Auftragnehmer BA Bezirksausschuss BauR G Baureferat Gartenbau BBQ Betonbauqualität BE Baustelleneinrichtung BL Besondere Leistung BW Bauwerk ggf. gegebenenfalls GL Grundleistung LHM Landeshauptstadt München Lph Leistungsphase MIV Motorisierter Individualverkehr MOR Mobilitätsreferat OPI Objektplanung Ingenieurbauwerke OS Oberflächenschutzsystem RQ Regelquerschnitt SKP Sachkundiger Planer TBW Teilbauwerke TWP Tragwerksplanung ÜKO Übergangskonstruktion VS Verkehrssicherung vsl voraussichtlich z. B. zum Beispiel ZF Zusammenfassung ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

[Seite 4]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 1 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

1 Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

1.1 Allgemeines

1.1.1 Allgemeine Angaben Die Fußgängerbrücke wurde 1973 errichtet. Eine Beschreibung der Bauwerkskonstruktion ist den Projektsteckbrief zu entnehmen (Anlage I). Eine Bauwerkssanierung ist entspre- chend der Bauwerksuntersuchungen dringend erforderlich. Im Jahr 2025 wurde bereits eine Notunterstützung unter die Rampenbauwerkte hergestellt.

1.1.2 Bauzeiten und Bauphasen (derzeitiger Stand) Die Planungsleistungen müssen direkt nach Auftragsvergabe begonnen werden. Als spä- testes Bauende für beide Bauwerke ist der Herbst 2028 vorgesehen.

Die Bauausführung ist von Anfang März 2028 bis Ende September 2028 einzuplanen. Die Vergabe der Bauleistung ist für die Monate September 2027 bis Ende November 2027 in der Terminplanung vorzusehen. Die Planungsleistungen Leistungsphase 1 bis 6 sind daher bis Ende Oktober 2027 abzuschließen.

1.1.3 Lage der Baustelle Die Fußgängerbrücke befindet sich im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg in 80637 München. Die Brücke überquert die Landshuter Allee und ermöglicht eine Fußwegverbin- dung zwischen der Heideckstraße ostlich der Landshuter Allee und der Braganzastraße westlich der Landshuter Allee.

1.2 Beschreibung des Bestandes

1.2.1 Brückenbauwerk Die Beschreibung der Bauwerkskonstriktion, der bisher durchgeführten Untersuchungen und das Schadensbild ist dem Projektsteckbrief (Anlage I) zu entnehmen.

1.2.2 Sparten Entsprechend der Spartenauskunft, die die LH München im Vorfeld eingeholt hat, befinden sich verschiedene Sparten im Bereich des Brückenbauwerks. Im Bauwerk selbst befinden sich nur die Beleuchtungskabel und ggf. ein Telekommunikationskabel. Die Spartenaus- kunft für nach Auftragserteilung dem AN zur Verfügung gestellt.

1.2.3 Vegetation In unmittelbarer Nähe des Bauwerkes existiert ein Baumbestand, der für die Sanierung nicht gerodet bzw. verändert werden darf und im Zuge der Planung zu beachten ist. Die Grünanlagen rund um die Brücke und entlang der Wege und Straßen sind ebenfalls zu schützen und dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümer bzw. Unterhaltsab- teilung beansprucht werden.

2 Planungsaufgabe Diese Ausschreibung beinhaltet die Objekt- und Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke für die Generalsanierung der Stahlbeton und Stahlbauteile der Fußgängerbrücke mit Ram- penanlagen BW 40-84 Teil A, B, C und der Treppenanlagen BW 46-276 sowie die Planung

[Seite 5]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 2 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

der für die Bauwerkssanierung erforderlichen Erneuerung der Asphaltbeläge, Entwässe- rung, Geländererhöhung und die Planung der Verkehrssicherungen für die verschiedenen Bauphasen.

Weiterhin soll untersucht werden, ob barrierefreien Rampen hergestellt werden können.

Alternativ zu einer Betonsanierung der Rampenfertigteile ist im Rahmen der Vorplanung die Variante eines Ersatzneubaus der Rampenfertigteile zu untersuchen.

Zur Reduzierung der Schwingungen sollen im Zuge der Bauwerkssanierung schwingungs- dämpfende Maßnahmen untersucht und geplant werden.

Die Generalsanierung umfasst neben der Betonsanierung und Sanierung des Stahlüber- baus auch den Tausch der Lager und der Übergangskonstruktionen sowie die Planungs- leistungen für den Rückbau der Notunterstützung.

Für die gesamte Planung ist zu berücksichtigen, dass die Brücke nach der Sanierung ins- besondere durch die Erhöhung des Geländers auch für den Radverkehr freigegeben wer- den soll. Hierzu sind aufgrund der vorhandenen Brückenbreite noch Abstimmungen mit dem MOR erforderlich.

2.1 Vorbemerkung Für die Erbringung der Planungs- und Überwachungsleistungen zur Generalsanierung der o.g. Bauwerke sind besonderer Qualifikationsnachweise - sachkundiger Planer gemäß den Lehrinhalten des Ausbildungsbeirat Sachkundige Planer (ABB-SKP) - erforderlich, die bau- aufsichtlich durch die Technische Regel für die Instandhaltung von Betonbauwerken gere- gelt ist.

2.1.1 Planungsgrundlage Im Vorfeld wurde ergänzend zu den vorhandenen Bauwerksprüfungen eine Bauwerksun- tersuchung durchgeführt und die Ergebnisse in einer gutachterlichen Stellungnahme be- schrieben (Anlage II). Weiterhin wurden Schwingungsmessungen am Bauwerk durchge- führt. Die Schwingungsmessungen, die Ergebnisse der Bauwerksprüfung und die gut- achterliche Stellungnahme zur Bauwerksuntersuchung bilden die Grundlagen für die Pla- nungsleistung. Der Rückbau der Notunterstützung ist im Rahmen der Generalsanierung in den einzelnen Leistungsphasen mitzuplanen. Die Vergütung der Planungsleistung für den Rückbau der Notunterstützung erfolgt unter Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten für den Rückbau der Notunterstützung über die Vergütung der ausgeschriebenen Grund- leistungen der jeweiligen Leistungsphasen. Die Leistungen für die Bauüberwachung des Rückbaus der Notunterstützung sind in die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwa- chung für die Generalsanierung mit einzukalkulieren.

2.1.2 Kooperation und Informationspflicht Der Auftragnehmer ist zur umfassenden Kooperation mit dem Auftraggeber verpflichtet. Dem Auftragnehmer obliegt eine unverzügliche schriftliche Informationspflicht über beson- dere Vorkommnisse und zeitnah erforderlichen Entscheidungsbedarf seitens des Auftrag- gebers. Dies bezieht sich insbesondere auf den Eintritt von Umständen, sowie Problem- stellungen, die die Erreichung der festgelegten Projektziele oder einen ungestörten und op- timalen Planungs- und Bauverlauf gefährden. In diesen Fällen wird er dem Auftraggeber

[Seite 6]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 3 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf Kosten, Termine und Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme darlegen, sodass die Projektziele wei- terhin eingehalten werden können.

2.1.3 Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Dies gilt auch für die Einhaltung der Vorga- ben von Zuwendungsgebern. Er schuldet auch die Mitwirkung bei der Überwindung von Störungen während der Projektabwicklung, insbesondere durch mangelhafte, verspätete oder aus sonstigen Gründen vertragswidrige Leistungen von Planungsbeteiligten oder bau- ausführenden Unternehmen.

2.1.4 Behandlung von Unterlagen Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterla- gen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den vereinbarten Projektzielen nicht vereinbar ist.

2.2 Leistungsumfang Die Schnittstellen zu Fachplanungen sind durch den AN zu koordinieren und in der OPI und TWP der Bauwerksinstandsetzung zu beachten und aufzunehmen.

Grundsätzlich sind alle Planungsleistungen, die für die Bauwerkssanierung, für eine Schwingungsreduzierung des Brückenüberbaus und für die Untersuchung zu barrierefreien Rampenlösungen erforderlich werden, in das Angebot bzw. in die im LV-Honorarangebot vorhanden Positionen einzukalkulieren.

2.2.1 Leistungsumfang Objektplanung Ingenieurbauwerke Die zu erbringenden Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Pla- nung der Bauwerksanierung und deren Bewertung sind in der Anlage zum Vertrag „LV Ho- norarangebot“ dem Leistungsverzeichnis Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie dem Vertragsentwurf „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ zu entnehmen.

Die Besonderen Leistungen zum Leistungsbildes Ingenieurbauwerke sind ebenfalls in der Anlage zum Vertrag „LV Honorarangebot“ dem Leistungsverzeichnis Objektplanung Inge- nieurbauwerke sowie dem Vertragsentwurf „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ zu entneh- men.

2.2.2 Leistungsumfang Fachplanung Tragwerksplanung Die zu erbringenden Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung für die Planung der Bauwerksanierung und deren Bewertung sind in der Anlage zum Vertrag „LV Honorar- angebot“ dem Leistungsverzeichnis Fachplanung Tragwerksplanung sowie dem Vertrags- entwurf „Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke“ zu entnehmen.

Die Besonderen Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung sind ebenfalls in der Anlage zum Vertrag „LV Honorarangebot“ dem Leistungsverzeichnis Fachplanung Trag- werksplanung sowie dem Vertragsentwurf „Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbau- werke“ zu entnehmen.

[Seite 7]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 4 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

2.2.3 Leistungsumfang Verkehrssicherung Die Besonderen Leistungen zur Planung der Verkehrssicherung sind ebenfalls in der An- lage zum Vertrag „LV Honorarangebot“ dem Leistungsverzeichnis Verkehrssicherung so- wie dem Vertragsentwurf „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ zu entnehmen.

2.2.4 Hinweis zu Tätigkeiten aus dem Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen und Entwässerungsplanung: Der Rückbau und die Wiederherstellung des Asphaltbelages auf der Brücke und den Ram- pen bzw. der Rückbau und Wiederherstellung der für die Bauwerkssanierung erforderlichen direkt an die Bauwerke angrenzenden Wegbereiche sowie die Erneuerung der Brückenent- wässerung bis zum Anschluss an den jeweiligen Entwässerungsschacht ist im Rahmen der OPI und TWP mitzuplanen. Für die Vergütung werden die anrechenbaren Kosten für diese Leistungen denen der OPI und TWP zugeschlagen. Siehe hierzu auch den Hinweis zur Abrechnung unter Punkt 2.3.6.

2.2.5 Schnittstellen Im Zuge der Planung und Herstellung der Bauwerkssanierung sind Abstimmungen zu den Schnittstellen, die sich u. a. aus Beteiligung der Spartenträger, des Naturschutzes sowie anderer Referate und Gremien der LHM ergeben, zu berücksichtigen.

Fachplanungen Dritter sind in der Planung der Bauwerkssanierungen zu berücksichtigen. Die mit den Planungen Dritter entstehenden Schnittstellen sind herauszuarbeiten, aufzu- zeigen und gemeinsam mit den Planern Dritter und dem AG abzustimmen.

Weiterhin sind die jeweiligen Planungsstände zur Berücksichtigung in der Fachplanung Drit- ter zur Verfügung zu stellen.

Die Leistungen für die Abstimmung der Schnittstellen sind mit dem Honorar für die Grund- leistungen und dem auf die Grundleistungen angegebenen Zu- oder Abschlag abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

2.2.6 Andere Planungen Die folgenden Planungs- bzw. Bauleistungen sind im Vertragssoll nicht enthalten. Die be- treffenden Leistungen sind soweit erforderlich mit den Beteiligten Dritten abzustimmen und das Ergebnis in die Planung einzuarbeiten.

  • Spartenumlegung

  • Betonbauqualitäts-Koordinator nach DIN 1045-1000

2.3 Bewertung

2.3.1 Allgemein Für die Vergütung gelten die Bestimmungen des Vertrages sowie die Preise im Leistungs- verzeichnis „LV Honorarangebot“. Die nachfolgenden Abschnitte dieser Leistungsbeschrei- bung enthalten Hinweise, die für die Kalkulation des Honorars zu beachten sind.

2.3.2 Schwingungsdämpfung Die Planungsleistungen zur Untersuchung und Planungen zur Schwingungsreduzierung des Überbaus sind über die anrechenbaren Kosten mit der Vergütung der Grundleistung

[Seite 8]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 5 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

der ausgeschriebenen Objekt- und Tragwerksplanung abgegolten. Und werden nicht ge- sondert vergütet. Für die Untersuchung verschiedener Varianten für schwingungsreduzie- rende Maßnahmen in den Lph 1+2 der OPI und TWP ist ergänzend zu den Grundleistungen der Lph 1+2 eine Zulageposition im Leistungsverzeichnis enthalten.

2.3.3 Lager und Üko-Tausch Die Planungsleistungen für den Lager und Üko-Tausch sind über die anrechenbaren Kos- ten mit der Vergütung der Grundleistung der ausgeschriebenen Objekt- und Tragwerkspla- nung abgegolten. Und werden nicht gesondert vergütet.

2.3.4 Untersuchung barrierefrei Querung -Zulage Die Planungsleistungen für zusätzliche Vorplanungs-Varianten zur Untersuchung einer bar- rierefreien Brücke über die Landshuter Allee sind als besondere Leistung in die Position 02.02 als Zulage zur Grundleistung der Lph 2 OPI und TWP einzurechnen.

2.3.5 Ersatzneubau Rampenfertigteile Die Planungsleistungen für eine zusätzliche Vorplanungs-Variante für einen Ersatzneubau der Rampenfertigteile ist als besondere Leistung in die Position 02.04 als Zulage zur Grund- leistung der Lph 2 OPI und TWP einzurechnen. Sollte der Ersatzneubau der Rampenfertig- teile als Vorzugsvariante weiterverfolgt werden, sind die Planungsleistungen für den Ersatz- neubau der Rampenfertigteile über die anrechenbaren Kosten mit der Vergütung der Grundleistung der ausgeschriebenen Objekt- und Tragwerksplanung abgegolten.

2.3.6 Anrechenbare Kosten Die vorläufigen anrechenbaren Kosten sind für die Bauwerke BW 40-84 A, B, C und BW 46-276 insgesamt im LV zum Honorarangebot angegeben.

Zur Vereinfachung der Abrechnung werden die anrechenbaren Kosten aus allen zu planen- den Bereichen (Kostengruppe 200 bis 600 nach DIN 276-2018) und über alle Objekte für die Brücken- und Rampenbauwerke BW Nr.: 40-84 Teil A, B und C sowie für die Treppen- bauwerke BW Nr.: 46-276 zusammengefasst. Entsprechende Mehr-/Minderaufwendungen, die durch die Zusammenfassung dem Bieter entstehen, sind durch den Bieter als prozen- tuale Zu-/ oder Abschläge im Angebots-LV zu berücksichtigen.

2.3.7 Honorarzone

Honorarzone Objektplanung Ingenieurbauwerke

Die Objekte werden unter Berücksichtigung der HOAI 2021, Anlage 12, Gruppe 6 - kon- struktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen in die im LV angegebene Honorarzone III für Einfeldbrücken eingestuft.

Honorarzone Fachplanung Tragwerksplanung:

Die Objekte werden unter Berücksichtigung der HOAI 2021, Anlage 14, in der Gruppe „Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen“ in die in die Honorarzone IV ein- gestuft.

[Seite 9]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 6 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

2.3.8 Basis der Honorarberechnung Als Basis für die Honorarberechnung wird seitens des Auftraggebers der Basishonorarsatz der Honorartafeln nach § 44 Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken und § 52 Honorare für Grundleistungen bei Tragwerksplanungen eingestuft.

2.3.9 Bewertung der Grundleistungen Folgende Bewertungen der Grundleistungen wurden seitens des Auftraggebers vorgenom- men: Die Bewertung der Grundleistungen ist dem „LV Honorarangebot“ und den Vertrags- entwürfen zu entnehmen.

2.3.10 Besondere Leistungen Die Besonderen Leistungen sind als Pauschalbeträge anzugeben. Eine Änderung dieser Honorare aufgrund sich durch die Kostenfortschreibung ggf. erhöhenden Baukosten ist nicht vorgesehen.

2.3.11 Instandsetzungszuschlag Ein Instandsetzungszuschlag gem. §12 HOAI auf die Leistungen der Leistungsphase 8 wird mit 0,0 % vereinbart.

2.3.12 Modernisierungs- und Umbauzuschlag Für den Umbau- / die Modernisierung der Ingenieurbauwerke wird gemäß §§ 44 Abs. 6, 6 Abs. 2 Satz 3 HOAI ein Zuschlag zum Honorar entsprechend §8.5 der Verträge OPI und TWP vereinbart.

Davon abweichend kann für sämtliche Aufwendungen für Umbau und / oder Modernisie- rung ein Zu- oder Abschlag auf die Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und die Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im LV Honorarangebot vor- genommen werden (siehe Abschnitt 2.3.14).

2.3.13 Mit zu verarbeitenden Bausubstanz Die anrechenbaren Kosten der mit zu verarbeitenden Bausubstanz (§ 2 Abs. 7 HOAI) wer- den gemäß § 4 Abs. 3 HOAI mit dem Wert gemäß §8.1 der Verträge OPI und TWP verein- bart.

Davon abweichend kann für sämtliche Aufwendungen für eine mit zu verarbeitende Bau- substanz ein Zu- oder Abschlag auf die Grundleistungen der Objektplanung Ingenieurbau- werke und die Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung im LV Honorarangebot vorgenommen werden (siehe Abschnitt 2.3.14).

2.3.14 Zu- und Abschlag auf Grundleistungen Ein Zu- oder Abschlag auf das Honorar für die Grundleistungen der OPI und der TWP kann vom Bieter im LV-Honorarangebot für die jeweiligen Grundleistungen angeben werden.

Über diese Möglichkeit Zu- bzw. Abschläge auf das Grundhonorar angeben zu können, erhält der Bieter die Möglichkeit alle Mehr- oder Minderaufwendungen unter Berücksichti- gung der in dieser Ausschreibung beschriebenen Leistungen gegenüber dem Grundhono- rar gem. HOAI, bzw. der vertraglich festgelegten Leistungen und deren prozentuale Bewer- tung, in seinem Angebot zu berücksichtigen.

[Seite 10]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 7 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

2.4 Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt je Objekt in Leistungsstufen. Es gelten die Ausführungen in § 3. der Verträge OP Ingenieurbauwerke und TWP.

2.5 Leistungsabnahme Mit Freigabe der Leistungsphasen erfolgt keine Teil- oder Vollabnahme der Leistung durch den Auftraggeber.

2.6 Sachkundiger Planer Für die Planung der beschriebenen Maßnahme wird folgendes vorausgesetzt:

Die Anwendung des „Ablaufplanes zum projektspezifischen Nachweis – Hinweise zu Pla- nung, Ausschreibung und Durchführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen von Betonbauteilen“ ist einzuhalten.

„Ziel: Anwendungssichere Planung, Ausschreibung und Durchführung von Schutz- und In- standsetzungsmaßnahmen nach ZTV-ING 3-4 und 3-5 nach Umstellung auf projektspezifi- sche Anforderungen an werkmäßig hergestellte Baustoffe und Baustoffsysteme unbekann- ter Zusammensetzung (OS, BE, RISS)).“

Das heißt, dass ein Sachkundiger Planer (SKP) gemäß den Mindestanforderungen des ABB-SKP des DPÜ e.V. (DAfStb) oder gleichwertig, federführend nach dem o.g. Ablaufplan vom Auftragnehmer benannt werden muss.

Dieser dem AG mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe vorzulegende Kenntnisnachweis kann durch verschiedene Organisationen auf Grundlage einheitlicher Regelungen und In- halte für die Aus- und Weiterbildung von sachkundigen Planern bescheinigt werden, die durch den Ausbildungsbeirat „Sachkundiger Planer (SKP)“ beim Deutschen Institut für Prü- fung und Überwachung e.V. (DPÜ) festgelegt werden. Der Kenntnisnachweis kann auch durch Dokumente eines anderen Mittgliedstaates, aus denen hervorgeht, dass die Anwen- dung erfüllt sind, bescheinigt werden.

2.7 Planungsgrundlagen

2.7.1 Bebauungsplan Die für die Bereiche der Bauwerke geltenden Bebauungspläne sind dem Geo Portal der LH München zu entnehmen.

2.7.2 Denkmalschutz entfällt

2.7.3 Bauwerksuntersuchung – gutachterliche Stellungnahme, Projektsteckbrief Die gutachterliche Stellungnahme zur Bauwerksuntersuchung und der Projektsteckbrief enthalten umfängliche Informationen zu dem Bauwerkszustand und sind Grundlage für die zu erbringenden Planungsleistungen.

Die Anlagen zum Projektsteckbrief liegen dieser Ausschreibung nicht bei und können nach Auftragserteilung nachgereicht werden.

[Seite 11]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 8 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

2.7.4 Spartenauskunft Die LH München hat im Vorfeld einer Spartenauskunft eingeholt. Die vollständige Rückmel- dung der Spartenbetreiber wird den AN nach Auftragserteilung als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

2.7.5 Verkehrsbeziehungen Im Zuge der Generalinstandsetzung der Bauwerke sind die Verkehrsbeziehung, die aktuell unter dem Brückenbauwerk und den Rampenanlagen sowie parallel zu den Rampenanla- gen verlaufen aufrecht zu erhalten. Lediglich die Verkehrsbeziehung über die Brücke kann für die Zeit der Bauwerkssanierung auf der Brücke gesperrt werden.

Die genauen Anforderungen für die Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen sind mit dem Mobilitätsreferat und dem AG abzustimmen und bilden die Grundlage für das Ver- kehrsführungskonzept.

3 Weitere Angaben und Festlegungen zur Planungsausführung

3.1 Wirtschaftlichkeit / Bauunterhalt Der Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Herstellung, den Unterhalt und die Wartung der Bauwerke ist bei der Planung zu beachten. Die Bedingungen der Unterhaltsabteilung der LHM sind abzufragen, abzustimmen und in der Planung zu berücksichtigen.

3.2 Entwässerung Die Planung zur Sanierung der vorhandenen Brückenentwässerung ist im Rahmen der in dieser Ausschreibung enthaltenen Leistungen der OPI und TWP mitzuerbringen. Die Ab- rechnung erfolgt über die anrechenbaren Kosten (siehe hierzu auch Punkt 2.3.6).

3.3 Bodengutachten entfallt

3.4 Lärmschutz Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen zu planen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Lärmimmissionen im Zuge der Bauausführung ist zu be- rücksichtigen.

3.5 Bauzeitenplan Für die Planung und Bauausführung sind jeweils detaillierte Planungs- und Bauzeitenpläne als Balkenpläne zu erstellen, abzustimmen und fortzuschreiben. In den Bauzeitenpläne müssen die Meilensteine, die dieser Ausschreibung zu entnehmen sind, enthalten sein (ge- naue Termine sind noch abzustimmen) . Zwischentermine für die einzelnen Leistungspha- sen und Bauabschnitte sowie Prüf- und Genehmigungsfristen des AG sind zu berücksich- tigen. In der Terminplanung ist der Umgang mit Verzögerungen durch Berücksichtigung von ausreichend Pufferzeiten darzustellen.

Der Planungsterminplan ist spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung dem AG vorzule- gen. Die Bauzeitenpläne sind entsprechend der Grundleistungen in den jeweiligen Leis- tungsphasen dem AG abgestimmt vorzulegen.

[Seite 12]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 9 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

Die Leistungen für Erstellung und Bearbeitung der Planungs- und Bauzeitenterminpläne sind mit dem Honorar für die Grundleistungen und dem auf die Grundleistungen angege- benen Zu- oder Abschlag abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

3.6 Prüf- und Genehmigungsfristen des Auftraggebers Für die Planprüfung durch den Auftraggeber ist eine Prüffrist von ca. 4 Wochen anzuneh- men. Die Planunterlagen sind in inhaltlich abgeschlossenen Paketen je nach Fertigstellung sukzessive zur Prüfung zu übergeben.

Die Prüffristen durch den Prüfingenieur sind im Planungsprozess separat zu berücksichtig- gen.

3.7 Baustelleneinrichtungsplan Für die Generalsanierung der Bauwerke ist ein Baustelleneinrichtungsplan im Rahmen der Leistungsphase 2 und unter Berücksichtigung verschiedener Verkehrs- und Bauphasen zu erstellen sowie Änderungen einzuarbeiten. Dieser ist mit dem AG und beteiligten Dritten auch in Bezug auf die in Anspruch zu nehmenden Flächen abzustimmen und in den weite- ren Leistungsphasen fortzuschreiben. Die BE-Pläne sind jeweils bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 abgestimmt zu übergeben.

Die Leistungen für Erstellung und Bearbeitung der Baustelleinrichtungspläne sind mit dem Honorar für die Grundleistungen und dem auf die Grundleistungen angegebenen Zu- oder Abschlag abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

3.8 Baumbestandsplan Im Rahmen der Planung ist der im Bauwerksbereich vorhandene Baumbestand mit Wurzel- Kronenbereich in einem Lageplan darzustellen. Je nach Anforderungen ist der Baumbe- stand auch in dem jeweiligen Spartenplan und/oder im Baustelleneinrichtungsplan mit dar- zustellen.

3.9 Protokollierung von Besprechungen Über den gesamten Planungs- und Bauausführungszeitraum sind seitens des Auftragneh- mers Besprechung vorzusehen, in denen u. a. über den Projektstand berichtet wird und Planungsfragen besprochen werden. Weiterhin ist seitens des Auftragnehmers während der Planungs- und Bauausführungsphase eine enge Abstimmung mit beteiligten Dritten durchzuführen.

Im Rahmen seiner Koordinierungspflicht hat der Auftragnehmer bei allen Besprechungen, an denen er teilnimmt, die Protokollführung zu übernehmen und für eine Verteilung der Niederschriften an die jeweiligen Teilnehmer zu sorgen. Der Inhalt der Protokolle ist grund- sätzlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat zusätzlich zur Unter- stützung des Auftraggebers über alle Aufträge aus Besprechungen, an denen er teilnimmt, sowie über weitere, ihm vom Auftraggeber mitgeteilten Aufträge eine Aufgabenerledigungs- liste zu führen, die Erledigung zu überwachen und zu dokumentieren.

Eine Protokollvorlage kann von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Planungsbesprechungen finden in München in der Friedenstraße oder online über Webex oder Teams regelmäßig im 14-tägigen Rhythmus statt.

[Seite 13]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 10 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

Weitere Termine, die z.B. der internen Koordination zwischen den jeweiligen Leistungsbil- dern oder der Abstimmung mit beteiligten Dritten und Behörden dienen, finden nach Be- darf statt.

Die Leistungen für Besprechungen, Protokollführung und Bearbeitung von Aufgabenerledi- gungslisten sind mit dem Honorar für die Grundleistungen und dem auf die Grundleistungen angegebenen Zu- oder Abschlag abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

Baubesprechungen finden im Zuge der Bauausführung regelmäßig wöchentlich auf der Baustelle statt.

3.10 SiGeKo-Leistungen Der AN hat in Zuge der Planung entsprechend der Vorgaben der BaustellenV zu prüfen, ob SiGeKo-Leistungen für die Planung der Ausführung und der Bauausführung benötigt wer- den und den AG diesbezüglich zu beraten.

3.11 Rechnungslegung Für die Abrechnung sind in Abstimmung mit dem AG je Vertrag (OPI und TWP) jeweils getrennte Rechnungen zu erstellen.

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Unterlagen zur Angebotserstellung Zur Angebotsbearbeitung werden vom Auftraggeber ergänzend zu dieser Leistungsbe- schreibung nebst Anlagen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Unterlage 1: Übersichtslageplan

Unterlage 2-1: Bestandspläne

Unterlage 2-2: Bestandspläne

Unterlage 2-3 Bestandspläne

Unterlage 3: Notunterstützung

4.2 Für die Planung werden vom AG folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt bzw. folgende

Leistungen selbst erbracht. Der AG stellt folgende Unterlagen als Planungsgrundlage zur Verfügung:

  • Spartenpläne

  • Geländeaufnahme

  • Grundstücksgrenzen

  • Bestandsunterlagen, sofern vorhanden

Die zur Ausschreibung erstellten Vertragsentwürfe enthalten ebenfalls Angaben über die vom AG für die Planung zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. über die Leistungen, die vom AG selbst erbracht werden.

[Seite 14]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 11 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

4.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen, Genehmigun gen und Dokumentationen Die zur Ausschreibung erstellten Vertragsentwürfe enthalten detaillierte Angaben über die vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen und Dokumentationen.

Sämtliche Planunterlagen, Zusammenfassungen, Erläuterungen und Dokumentationen sind gemäß den Vorgaben der RAB-ING und der ZVB-CAD (siehe Anlage 2 zum Vertrag) zu erstellen.

Die zu übergebenden Unterlagen (z.B. Statische Berechnungen, Beschreibungen, Leis- tungsverzeichnisse, Kostenermittlungen [je Lph. mit Massen und Mengen], Planunterlagen einschließlich Planverzeichnissen, Protokolle, Listen und Terminplänen) sind in digitaler Form in folgenden Formaten zu übergeben:

  • Texte: *.docx, *.pdf

  • Tabellen / Kosten- und Mengenermittlungen: *.xlsx, *.pdf, *.d11, *.d12

  • Terminpläne: *.mpp, *.pdf

  • Leistungsverzeichnisse: *.d81, *.d82, *.d83, *.pdf

  • Zeichnungen, Pläne: *.dwg, *.dxf (mit Plotstiltabellen; eine durchgängige dwg/ dxf- Datei; in diesem Bereich gültigen Koordinatensystem), *.plt, *.pdf, *.tiff

Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse und Zeichnungen sind jeweils auf getrennten Medien abzuspeichern. Die Verdingungsunterlagen sind in anonymisierter Fassung zu übergeben.

Sämtliche Planungsunterlagen sind mit Abschluss jeder Leistungsphase dem AG zu über- geben.

4.4 Vermessungsunterlagen In allen Leistungsphasen hat die Bearbeitung der gesamten Planung mit einem CAD-Sys- tem entsprechend den Vorgaben der Projektleitung zu erfolgen. Die Pläne sind in digitaler Form und als Referenzdruck auf Papier gefaltet dem Auftraggeber zu übergeben. Der Da- tenaustausch erfolgt grundsätzlich im dwg oder dxf- Format. Pläne sind georeferenziert im UTM-System (Lagebezugssystem ETRS 89, Höhenbezugssystem DHHN2016) zu liefern. Die gewählte Layerbelegung (Layername, Inhalt) ist in einer zu den entsprechenden Da- teien gehörende Liste darzustellen. Außerdem sind die Pläne zusätzlich zu o.g. Formaten als Plotdatei (HPGL-Plots) und als pdf zu liefern.

4.5 Verwendung einer Austauschplattform Die Auftraggeberin stellt ab Auftragserteilung für die gesamte Dauer des Projekts und sei- ner Abwicklung eine Austauschplattform mit einem spezifischen Projektraum unter der Ad- resse www.thinkproject.com zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Aus- tauschplattform für den Austausch aller projektbezogenen Dokumente, die gesamte pro- jektbezogene Kommunikation und Dokumentation zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind Erklärungen, für die gesetzlich die Schriftform vorgeschrieben ist, insbesondere Vertrags- änderungen/-erweiterungen und Kündigungen.

[Seite 15]

Landeshauptstadt München, Baureferat Ingenieurbau Seite 12 Bauwerkssanierung BW 40-84 Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Leistungsbeschreibung

Bei jeder Ablage von Dokumenten durch den Auftragnehmer in der Austauschplattform muss über das interne Nachrichtensystem eine Nachricht an einen internen Projektan- sprechpartner der Auftraggeberin gesendet werden.

Einzelheiten zur Verwendung der Austauschplattform sind in den Allgemeinen Vertragsbe- dingungen – AVB – geregelt.

4.6 Personaleinsatz- und Terminplanung Unter Berücksichtigung des vertraglich vorgegebenen Planungszeitraumes ist ausreichend Personal mit den erforderlichen Qualifikationen einzusetzen. Es ist ein Termin- / Personal- einsatzplan aufzustellen, aus dem zu erkennen ist, welche Fach- oder Teilplanungen wann und durch wen erbracht werden, wann Meilensteine vorgesehen sind und wann wichtige In-/ Outputs Dritter erfolgen müssen.

Die Leistungen sind durch die vom Arbeitnehmer benannten Personen bzw. durch die be- nannten anderen Unternehmen zu erbringen. Beabsichtigt der AN, vertragsgegenständli- che Leistungen durch andere als die benannten Personen oder Dritte erbringen zu lassen, ist in jedem Einzelfall eine vorherige schriftliche Anzeige und Zustimmung durch den Auf- traggeber erforderlich.

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Vorschriften Die im Vertrag unter § 2 aufgelisteten technischen und sonstigen Vorschriften und Unterla- gen sowie alle einschlägigen technischen Vorschriften, Normen, Richtlinien und Merkblätter für die Generalsanierung der Bauwerke in der jeweils gültigen Fassung werden Vertrags- bestandteil und sind zu beachten.

6 Sonstiges

6.1 Anfragen zur den Vergabeunterlagen Fragen zu Unklarheiten in den Vergabeunterlagen werden nur in Textform über die Verga- beplattform entgegengenommen.

Ende der Leistungsbeschreibung

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung