[Seite 1]
Anlage 1 zum Projektexposé
E I G N U N G S K R I T E R I E N
1.0 ANGABE ZUR BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER BEWERBER, DIE ZUR ANGEBOTSABGABE BZW. -TEILNAHME AUF-
GEFORDERT WERDEN (ABSCHNITT II. 2.9 DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG)
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der
Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:
-
nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers
-
nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen
Projektleiters
- nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen
stellvertretenden Projektleiters
- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen
Bauleiters
Das Einreichen von mehr als sechs Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzleistungen des Bewerbers wie folgt bewertet:
Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“
| Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Gebäude | 1 Punkt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten | 3 Punkte | ||||
| Ab Kindergarten / Kindertagesstätte | 5 Punkte |
Kriterium „Art der Planungsaufgabe“
Sanierung / Umbau 1 Punkt
Neubau 3 Punkte
Neubau in Holzbauweise 5 Punkte
[Seite 2]
2
Kriterium „Komplexität der Planungsaufgabe“
Ab Honorarzone II 1 Punkt
Ab Honorarzone III oder höher 2 Punkte
Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens
Ab EUR 3.000.000 netto Bauvolumen 1 Punkt
Ab EUR 5.000.000 netto Bauvolumen 2 Punkte
Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“
Ab LP 1 bis 4 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“
Referenz aus dem Jahr 2021 1 Punkt
Referenz aus dem Jahr 2022 / 2023 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2024 / 2025 oder später 3 Punkte
wobei die Fertigstellung der Referenz maßgeblich ist.
Kriterium „Anzahl der Referenzen“
mehr als 1 vergleichbare Referenzen 1 Punkt
mehr als 3 vergleichbare Referenzen 3 Punkte
mehr als 5 vergleichbare Referenzen 5 Punkte
Für die Vergleichbarkeit siehe Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“, mindestens Gemeinschaftshalle, Dorfgemeinschaftshaus oder anderes öffentliches Gebäude
Dementsprechend können für die nachgewiesenen Referenzleistungen des Bewerbers maximal
24 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt
gewertet:
Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
[Seite 3]
3
Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
| Ab 7 Jahre | 3 Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ab 10 Jahre | 4 Punkte | ||||
| Ab 15 Jahre | 5 Punkte |
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend
der Referenzleistung des Bewerbers bewertet, mit Ausnahme des Kriteriums „Anzahl der Refe-
renzen“. Dementsprechend können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden
Projektleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“
Ab technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
| Ab 7 Jahre | 3 Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ab 10 Jahre | 4 Punkte | ||||
| Ab 15 Jahre | 5 Punkte |
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Re-
ferenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet, mit Ausnahme des Kriteri-
ums „Anzahl der Referenzen“. Dementsprechend können maximal 29 Punkte erreicht werden.
[Seite 4]
4
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie
folgt gewertet:
Kriterium „Qualifikation des Bauleiters“
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium „Berufserfahrung des Bauleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
| Ab 7 Jahre | 3 Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ab 10 Jahre | 4 Punkte | ||||
| Ab 15 Jahre | 5 Punkte |
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entsprechend
der Referenzleistung des Bewerbers bewertet, mit Ausnahme des Kriteriums „Anzahl der Refe-
renzen“. Außerdem wird das Kriterium „Vertraglich übernommene Leistungen“ abweichend wie
folgt bewertet:
Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“
Ab LP 8 und 9 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
Dementsprechend können maximal 29 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximale Punktzahl von 111 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchs-
ten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung
der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl
aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
[Seite 5]
5
2.0 BEFÄHIGUNG ZUR BERUFSAUSÜBUNG EINSCHLIEßLICH AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BE-
RUFS- ODER HANDELSREGISTER (ABSCHNITT III. 1.1 DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG)
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt ist, durch Vor-
lage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheini-
gung der Architektenkammer.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durch-
führung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und
dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnach-
weises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkam-
mer nachweist.
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Be-
werber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt
sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemein-
schaft zu erbringen.
3.0 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (ABSCHNITT III. 1.2 DER AUFTRAGSBEKANNTMA-
CHUNG)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungs-
bescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen -
mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen
von € 2.000.000,00 für Personenschäden sowie € 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und
sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren
vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen
ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es aller-
dings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von € 2.000.000,00 für
Personenschäden sowie € 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
[Seite 6]
6
4.0 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (ABSCHNITT III. 1.3 DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG)
- Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewer-
bers“ – zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen
im Bereich Objektplanung – Gebäude und Innenräume – gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI.
- Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eig-
nung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
- Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“
– über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektlei-
ters.
- Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bauleiter“ – über die Eignung
des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.