Eignungskriterien_Kita_Objektplanung_260729.pdf

Objektplanung Neubau Kindertagesstätte Ebertsheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:08 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 zum Projektexposé

E I G N U N G S K R I T E R I E N

1.0 ANGABE ZUR BESCHRÄNKUNG DER ZAHL DER BEWERBER, DIE ZUR ANGEBOTSABGABE BZW. -TEILNAHME AUF-

GEFORDERT WERDEN (ABSCHNITT II. 2.9 DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG)

Geplante Mindestzahl: 3

Höchstzahl: 5

Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der

Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:

  • nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers

  • nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen

Projektleiters

  • nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen

stellvertretenden Projektleiters

  • nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen

Bauleiters

Das Einreichen von mehr als sechs Referenzen ist nicht erwünscht.

Dabei werden die Referenzleistungen des Bewerbers wie folgt bewertet:

Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“

Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Gebäude1 Punkt
Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten3 Punkte
Ab Kindergarten / Kindertagesstätte5 Punkte

Kriterium „Art der Planungsaufgabe“

Sanierung / Umbau 1 Punkt

Neubau 3 Punkte

Neubau in Holzbauweise 5 Punkte

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Kriterium „Komplexität der Planungsaufgabe“

Ab Honorarzone II 1 Punkt

Ab Honorarzone III oder höher 2 Punkte

Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens

Ab EUR 3.000.000 netto Bauvolumen 1 Punkt

Ab EUR 5.000.000 netto Bauvolumen 2 Punkte

Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“

Ab LP 1 bis 4 1 Punkt

LP 1 bis 9 2 Punkte

Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“

Referenz aus dem Jahr 2021 1 Punkt

Referenz aus dem Jahr 2022 / 2023 2 Punkte

Referenz aus dem Jahr 2024 / 2025 oder später 3 Punkte

wobei die Fertigstellung der Referenz maßgeblich ist.

Kriterium „Anzahl der Referenzen“

mehr als 1 vergleichbare Referenzen 1 Punkt

mehr als 3 vergleichbare Referenzen 3 Punkte

mehr als 5 vergleichbare Referenzen 5 Punkte

Für die Vergleichbarkeit siehe Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“, mindestens Gemeinschaftshalle, Dorfgemeinschaftshaus oder anderes öffentliches Gebäude

Dementsprechend können für die nachgewiesenen Referenzleistungen des Bewerbers maximal

24 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt

gewertet:

Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“

Ab Technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

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Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre3 Punkte
Ab 10 Jahre4 Punkte
Ab 15 Jahre5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend

der Referenzleistung des Bewerbers bewertet, mit Ausnahme des Kriteriums „Anzahl der Refe-

renzen“. Dementsprechend können maximal 29 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden

Projektleiters wird wie folgt gewertet:

Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“

Ab technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre3 Punkte
Ab 10 Jahre4 Punkte
Ab 15 Jahre5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Re-

ferenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet, mit Ausnahme des Kriteri-

ums „Anzahl der Referenzen“. Dementsprechend können maximal 29 Punkte erreicht werden.

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Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie

folgt gewertet:

Kriterium „Qualifikation des Bauleiters“

Ab Technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

Kriterium „Berufserfahrung des Bauleiters“

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre3 Punkte
Ab 10 Jahre4 Punkte
Ab 15 Jahre5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entsprechend

der Referenzleistung des Bewerbers bewertet, mit Ausnahme des Kriteriums „Anzahl der Refe-

renzen“. Außerdem wird das Kriterium „Vertraglich übernommene Leistungen“ abweichend wie

folgt bewertet:

Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“

Ab LP 8 und 9 1 Punkt

LP 1 bis 9 2 Punkte

Dementsprechend können maximal 29 Punkte erreicht werden.

Insgesamt ergibt sich eine maximale Punktzahl von 111 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchs-

ten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung

der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl

aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.

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2.0 BEFÄHIGUNG ZUR BERUFSAUSÜBUNG EINSCHLIEßLICH AUFLAGEN HINSICHTLICH DER EINTRAGUNG IN EINEM BE-

RUFS- ODER HANDELSREGISTER (ABSCHNITT III. 1.1 DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG)

Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt ist, durch Vor-

lage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheini-

gung der Architektenkammer.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durch-

führung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und

dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnach-

weises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkam-

mer nachweist.

Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Be-

werber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt

sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemein-

schaft zu erbringen.

3.0 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (ABSCHNITT III. 1.2 DER AUFTRAGSBEKANNTMA-

CHUNG)

  1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungs-

bescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen -

mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen

von € 2.000.000,00 für Personenschäden sowie € 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und

sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren

vorzusehen.

Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen

ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es aller-

dings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder

der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von € 2.000.000,00 für

Personenschäden sowie € 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.

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4.0 TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (ABSCHNITT III. 1.3 DER AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG)

  1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewer-

bers“ – zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen

im Bereich Objektplanung – Gebäude und Innenräume – gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI.

  1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eig-

nung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.

  1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“

– über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektlei-

ters.

  1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bauleiter“ – über die Eignung

des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.

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