[Seite 1]
VI.21.7
Info AWF Steckbriefe
für Hochbauprojekte nach der BIM Methode
Stand 11.08.2026
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
Einleitung 2
Anwendungsfall 010: Bestandserfassung und –modellierung 4
Anwendungsfall 020: Bedarfsplanung 6
Anwendungsfall 030: Erstellung von Bau- und Projektunterlagen 7
Anwendungsfall 040: Visualisierung 8
Anwendungsfall 050: Koordination der Fachgewerke 10
Anwendungsfall 060: Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung 12
Anwendungsfall 070: Bemessung und Nachweisführung 14
Anwendungsfall 080: Ableitung von Planunterlagen 16
Anwendungsfall 090: Genehmigungsprozess 18
Anwendungsfall 100: Mengen- und Kostenermittlung 20
Anwendungsfall 110: Leistungsverzeichnis 22
Anwendungsfall 120: Terminplanung der Ausführung 24
Anwendungsfall 130: Logistikplanung 26
Anwendungsfall 140: Baufortschrittkontrolle und Qualitätsprüfung 28
Anwendungsfall 150: Änderungs- und Nachtragsmanagement 30
Anwendungsfall 160: Abrechnung von Bauleistungen 32
Anwendungsfall 170: Abnahme- und Mängelmanagement 34
Anwendungsfall 180: Inbetriebnahmemanagement 36
Anwendungsfall 190: Bauwerksdokumentation 38
Hinweis: gegraute Textpassagen dienen nur zur Vermittlung des Gesamtkonzepts und sind nicht Teil der beauftragten Leistung
1
[Seite 3]
Einleitung
In diesem Dokument werden die BIM-Anwendungsfälle in Form von Steckbriefen erläutert. Hierzu wer- den jeweils die Anwendungsfälle definiert, deren Nutzen, die notwendigen Voraussetzungen und die daraus resultierende Umsetzung beschrieben. Zudem wird eine Orientierung geboten, in welchen Leis- tungsphasen der jeweilige Anwendungsfall zu Tragen kommt, wobei diese projektspezifisch angepasst werden können. Die Steckbriefe wurden in Anlehnung an die Steckbriefe des Bundes erstellt.
Ergänzend: Die Steckbriefe dienen dazu das Thema BIM besser einordnen zu können. Sie können je nach Wunsch des Bauamts den AIA‘s als Vertragsanhang mitgegeben werden.
Allgemeine BIM Ziele für alle Leistungsphasen: Zur Implementierung der BIM Methode werden BIM Ziele zu Beginn eines Projekts festgelegt. Die Errei- chung der definierten BIM-Ziele ist als Prozess zu betrachten. Mit zunehmender Implementierung der Methode BIM werden sich die Effekte intensivieren und im Projektalltag nachhaltig verankern. Grund- sätzlich sollen durch die Anwendung der BIM Methode folgende Ziele verfolgt werden:
• Effektive Kommunikation • Durchgängige Informationsverwaltung • Lebenszyklusorientiertes Bauwerksinformationsmanagement • Verbesserte Übergabe an den Betrieb • Fundierte Entscheidungsfindung • Hohe Transparenz • Erhöhte Planungsqualität • Verbessertes Risikomanagement • Erhöhte Kostensicherheit • Erhöhte Terminsicherheit
2
[Seite 4]
Übersicht der Anwendungsfälle nach Leistungsphasen Die folgende Tabelle beschreibt beispielhaft die Zuordnung der Anwendungsfälle zu den Leistungspha- sen nach HOAI. Diese können jedoch projektspezifisch in den AIAs festgelegt werden. Die blau hinter- legten Anwendungsfälle beschreiben das von der bayerischen Staatsbauverwaltung beschriebene Ba- sis-BIM.
| AWF- | Bezeichnung des BIM-Anwendungsfalls | LPh | LPh | LPh | LPh | LPh | LPh | LPh | LPh | LPh | ||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||||||||||||||||||||
| 000 | Grundsätzliches | X | X | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||
| 010 | Bestandserfassung und -modellierung | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| 020 | Bedarfsplanung | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||||
| 030 | Erstellung haushaltsbegründender Unter- | X | X | |||||||||||||||||||||||||||||
| lagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 040 | Visualisierung | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||||
| 050 | Koordination der Fachgewerke | X | X | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||
| 060 | Planungsfortschrittskontrolle und Quali- | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||||
| tätsprüfung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 070 | Bemessung und Nachweisführung | X | X | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||
| 080 | Ableitung von Planunterlagen | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||
| 090 | Genehmigungsprozess | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||||
| 100 | Mengen- und Kostenermittlung | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||||
| 110 | Leistungsverzeichnis | X | X | X | ||||||||||||||||||||||||||||
| 120 | Terminplanung | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||||
| 130 | Logistikplanung | X | X | X | X | X | X | |||||||||||||||||||||||||
| 140 | Baufortschrittskontrolle und Qualitätsprü- | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| fung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 150 | Änderungs- und Nachtragsmanagement | X | X | |||||||||||||||||||||||||||||
| 160 | Abrechnung von Bauleistungen | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| 170 | Abnahme- und Mängelmanagement | X | X | |||||||||||||||||||||||||||||
| 180 | Inbetriebnahmemanagement | X | ||||||||||||||||||||||||||||||
| 190 | Bauwerksdokumentation | X |
3
[Seite 5]
Anwendungsfall 010: Bestandserfassung und –modellierung
Definition Erstellung eines BIM-Modells für ein bestehendes Gebäude und/oder Gelände. Für die Erfassung der Bestandsdaten können verfügbare Unterlagen und ergänzend durchgeführte Untersuchungen (z. B. Aufmaß, 3D-Scans, Photogrammetrie) kombiniert werden. Inhalte und Detaillierungsgrad des Be- standsmodells orientieren sich am Ziel der Erfassung (z. B. Bauen im Bestand, Betrieb). Nutzen • Gebäudeerfassung im Vorfeld einer geplanten Maßnahme im Bestand (z.B. Sanierungs- oder Umbaumaßnahme) • Gebäude- und Geländeerfassung zu Betriebszwecken (z.B. zur Nutzung in einem CAFM-System) • Geländeerfassung im Vorfeld einer geplanten Neubaumaßnahme (z.B. Darstellung der Bau- grundbeschaffenheit) Voraussetzungen
Durch das BIM-Management im Rahmen der Projektvorbereitung zu treffende Festlegungen:
• Geforderter Umfang und Art der Datenerfassung in Abhängigkeit des verfolgten Ziels • Umfang: z.B.: Bauwerk/Gelände, komplettes Bauwerk/Bauwerksteile, Innenräume/Fassade, Ge- werke (z.B. Architektur, Tragwerk, TGA) • Datenformat • Struktur und Detaillierungsgrad (LOIN) der zu erstellenden Bestandsmodelle (inkl. Struktur der geforderten Teil- und Fachmodelle) • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie (für die weitere Nutzung der Modelldaten (insb. in der Planung) ist die Festlegung eines Modell- raum-Ursprungs für die Raum-Lage-Koordination der Modelle essenziell). • Auf Bestandsmodellierung bezogene Prüfregeln und Prüfroutinen Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung bzw. bei den Bauher- ren im Fall einer Umsetzung in Eigenleistung:
- Für die Bestandserfassung:
• Für die geforderte Methode der Bestandserfassung erforderliche Ausrüstung (z.B. Laserscanner, Tachymeter) inkl. entsprechender Schulungen • geeignete spezialisierte Software zur Darstellung und Weiterverarbeitung der erfassten Be- standsdaten (z.B. Punktwolken) inkl. entsprechender Schulungen -Für die Bestandsmodellierung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autor sowie ggf. BIM-Fachkoordination • Software zur Modellprüfung (Modelchecker) inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Gesamtko- ordination, BIM-Management (wenn vollumfänglich durch Bauverwaltung übernommen), ggf. BIM-Fachkoordination • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (z.B. BIM-Viewer) → BIM-Nutzer
4
[Seite 6]
Umsetzung
Arbeitsschritte der Bestandserfassung (Zuständigkeit: i.d.R. AN Vermessung):
• Sichtung und Aufbereitung vorhandener Bestandsdaten • Erfassung der Bestandsdaten eines Bauwerks und/oder Geländes entsprechend der Festlegun- gen aus den AIA bzgl. Datenformat und –umfang • Im Fall der Verwendung von Punktwolken: Zusammenführung der erzeugten Scans (z.B. Räume, Geschosse, Abschnitte) zu einer Projekt-Punktwolke und Bereinigung der Daten
Arbeitsschritte der Bestandsmodellierung:
• Im Fall der Verwendung von Punktwolken: Einlesen der Projekt-Punktwolke (bzw. Teilen davon) in eine geeignete BIM-Modellierungssoft- ware unter Beachtung des im Projekt festgelegten Koordinatenursprungs (Zuständigkeit: BIM- Autor) • Modellierung der erfassten Bauwerksteile bzw. des Geländes entsprechend des geforderten De- taillierungsgrads (Geometrie und Attribuierung) unter Nutzung von Bezugspunkten aus der Da- tenerfassung (z.B. Punktwolke) bzw. auf Basis des durchgeführten Aufmaßes (Zuständigkeit: BIM-Autor) • Qualitätsprüfung der Modelle auf Einhaltung des geforderten Detaillierungsgrads (Geometrie und Attribuierung) (Zuständigkeit: BIM-Fachkoordination) • Weiterverwendung der Bestandsmodelle, Ableitung von Planunterlagen, Nutzung als Grundlage für Sanierungs- oder Umbaumaßnahme, Übernahme der Daten in ein CAFM-Tool, etc.)
5
[Seite 7]
Anwendungsfall 020: Bedarfsplanung
Definition Anwendung der Methode BIM für Aufgaben der Projektvorbereitung. Nutzungsmöglichkeiten sind bei- spielsweise die digitalisierte Aufstellung einer Bedarfsplanung und die digitale Umsetzung der Stand- ort- und Beschaffungsvariantenuntersuchung.
Nutzen Die beschriebenen BIM-Ziele können insbesondere durch den Einsatz eines digitalen Raumbuchs er- reicht werden. Dieses wird im Zuge der Bedarfsplanung erstellt und über den Planungs- und Baupro- zess fortgeschrieben. Die Daten können nach Fertigstellung dem Bauherrn übergeben werden, der sie für den Betrieb verwenden, wiederum fortschreiben und letztendlich als Grundlage für die Bedarfspla- nung von Folgemaßnahmen (z. B. Umbau, Erweiterung) nutzen kann.
Es kann sich auch anbieten, ein Raumprogramm (z. B. im Laborbereich; Beziehungen zwischen Räu- men oder Raumgruppen) und ein vereinfachtes Raumanforderungsmodell zu erstellen. Der geometri- sche Detaillierungsgrad ist LOIN 100
Im Zusammenhang mit dem Anwendungsfall 030: „Erstellung von Bau- und Projektunterlagen“ kann das digitale Raumbuch/Raumprogramm zudem genutzt werden, um die identifizierten Bedarfe und An- forderungen mit den für die Aufstellung der PU und PP erstellten Planungen zu vergleichen. Wurden die entsprechenden Planungen BIM-basiert erstellt, kann diese Gegenüberstellung (teil-)automatisiert stattfinden.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung in den AIA zu treffende Fest- legungen:
• Umfang der über den Planungs- und Bauprozess bzw. bis zur Übergabe an den Betrieb fortzu- schreibenden Daten • Zuständigkeiten für die Fortschreibung des digitalen Raumbuchs • Die Vorgaben des BIM-Managements aus den AIA sind durch die BIM-Gesamtkoordination im Rahmen der Erstellung des BAP zu konkretisieren und zu ergänzen. Erforderliche Werkzeuge:
• digitales Raum- und Gebäudebuch Umsetzung • Nutzer und Betreiber ermitteln und beschreiben eigene Bedarfe und Anforderungen (z. B. Flä- chen, technische Ausstattung) • Bauherr bündelt und ergänzt die Bedarfsplanung um bau- und betriebsrelevante Anforderungen (z. B. energetische Anforderungen, erforderliche Ergänzungen bzgl. z. B. Technik, Logistik, Ar- beitsschutz) • Wenn nicht bereits dort erfasst, Übertragung der Ergebnisse in digitales Raumbuch bzw. andere Form der strukturierten Datenerfassung • Darauf basierend Generierung eines Raumprogramms und/oder eines vereinfachten Raumanfor- derungsmodells
6
[Seite 8]
• Weiterverwendung und Fortschreibung der Daten über den gesamten Projektverlauf
Anwendungsfall 030: Erstellung von Bau- und Projektunterlagen
Definition Nutzung der Methode BIM für die Aufstellung von Bau- und Projektunterlagen. Möglich sind in diesem Zusammenhang beispielsweise eine modellbasierte Untersuchung von Planungsvarianten, eine verein- fachte Mengen- und Kostenermittlung oder die Initiierung eines modellbasierten Vergabeverfahrens (ggf. mit Planungswettbewerb).
Nutzen Die BIM-basierte Erstellung von Bau- und Projektunterlagen verfolgt zudem das Ziel der Digitalisierung projektspezifischer Prozesse. Hierzu zählt auch die digitale Erarbeitung erforderlicher Vorlagen.
Im Zusammenhang mit anderen definierten Anwendungsfällen können zudem Synergieeffekte eintre- ten.
Hierzu zählen zum Beispiel:
• Erstellung phasenkonformer Modelle auf Basis eines digitalen Raumbuchs zum Abgleich der Be- darfsdeckung • Visualisierung von Planungsvarianten • Vereinfachte Kostenermittlung zur Validierung von Kostenschätzungen Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Definition der Anforderungen an die Detail- und Informationstiefen der Vorentwurfs-, Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung (LOIN) • Definition, welche für die Erstellung von Bau- und Projektunterlagen erforderlichen Inhalte mo- dellbasiert zu erarbeiten sind Umsetzung • Erstellung von BIM-Modellen (Fach-, Teil- und Koordinationsmodelle) gemäß den Anforderun- gen aus den AIA unter Beachtung der Vorgaben des AwF 050: „Koordination der Fachgewerke“ • Ableitung aller für die Aufstellung von Bau- und Projektunterlagen erforderlichen und in den Mo- dellen verfügbaren Daten und Informationen aus den Modellen (in Abhängigkeit der geforderten Unterlagen (PU und PP). Unter anderem: o Planunterlagen o abgeleitete Kosten (inkl. Mengen, Flächen, Bauteillisten als Grundlage) o weitere abgeleitete Informationen anderer beauftragter AwF o Weiterverwendung der abgeleiteten Unterlagen und Daten zur Aufstellung von Bau- und Projektunterlagen o ergänzende Weitergabe von IFC-Modelldaten an Beteiligte im Prozess der Genehmigung von Bau- und Projektunterlagen (z.B. lokale Behörden)
7
[Seite 9]
Anwendungsfall 040: Visualisierung
Definition Ableitung von darstellenden Elementen aus BIM-Modellen, die die Vorstellungskraft von Projektbetei- ligten aber auch der Öffentlichkeit fördern (z. B. Bilder/Renderings, Videos, digitaler Projekttisch).
Nutzen Für eine Visualisierung werden anhand von Bauwerksmodellen darstellende Elemente (z. B. Bilder, Vi- deos) generiert, um die Vorstellungskraft der Projektbeteiligten und auch der fachfremden Öffentlich- keit zu steigern. Dadurch kann beispielsweise die Akzeptanz von Baumaßnahmen erhöht, die Entschei- dungsfindung erleichtert oder die Umsetzbarkeit von Planungen verifiziert werden.
Im Zusammenhang mit anderen definierten Anwendungsfällen können zudem Synergieeffekte eintre- ten. Hierzu zählen zum Beispiel:
• Darstellung von Bestandsgebäuden • Visualisierung von Bauablaufsimulationen • Darstellung von Simulations-/Nachweisergebnissen • Darstellung von mit Leistungspositionen verknüpften Bauteilen, z. B. zur Darstellung von erfor- derlichen Lagerflächen Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Geforderte Form der Visualisierung (z. B. Bilder, Videos) • Geeignete Darstellungstiefe der Visualisierung in Abhängigkeit des Verwendungszwecks • Für die Visualisierung geforderte Modellinhalte und Attribute (z. B. Personen, Materialien, Far- ben, …) entsprechend des Verwendungszwecks (z. B. Präsentation für (Fach-)Öffentlichkeit (z. B. Presse, Webseite, Bauschild), interne Verwendung (z. B. Auswahl geeigneter Planungsvarianten, Darstellung Ergebnisse anderer AwF)) Darüber hinaus sind in Abhängigkeit des Verwendungszwecks folgende Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung bzw. bei den Bauherren entsprechend der BIM-Rolle erforderlich:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware und/ oder spezielle Visualisierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autoren • Geeignete Software zur Darstellung der Visualisierungsergebnisse (z. B. BIM-Viewer oder Pro- dukt für Videos/Bilder) → BIM-Nutzer Umsetzung • Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der anwendungsfallspezifisch geforder- ten Informationstiefe bzw. Ergänzung bestehender Modelle um die für die Visualisierung erfor- derlichen Elemente und Attribute (z. B. Personen, Materialien, Farben) → BIM-Autoren • Zusammenführung der für die Visualisierung erforderlichen, qualitätsgeprüften Fach- und Teil- modelle → BIM-Gesamtkoordination, ggf. BIM-Fachkoordination • Berechnen/Rendern der Visualisierung. Hierfür ist u. U. eine spezialisierte Software erforderlich → BIM-Autoren. • Weiterbearbeitung des Ergebnisses der Visualisierung in einem Bild- bzw. Videobearbeitungs- programm → BIM-Autoren/BIM-Nutzer
8
[Seite 10]
9
[Seite 11]
Anwendungsfall 050: Koordination der Fachgewerke
Definition Regelmäßiges Zusammenführen der Fachmodelle in einem Koordinationsmodell mit anschließender automatisierter Kollisionsprüfung, systematischer Konfliktbehebung und Prüfung weiterer Kriterien (z. B. bezogen auf den Projektmeilenstein oder Anwendungsfall).
Nutzen Der AwF 050 „Koordination der Fachgewerke“ deckt die Aufgaben der BIM-Gesamtkoordination unter Mitwirkung der BIM-Fachkoordination ab. Er bildet gemeinsam mit dem AwF 060 „Planungsfort- schrittskontrolle und Qualitätsprüfung“ den Kern der Qualitätssicherung aller auf die Planung mit BIM bezogenen Anwendungsfälle.
Vorrangiges Ziel ist die strukturierte Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten auf Basis einer gemeinsa- men, qualitätsgeprüften Datengrundlage. Diese wird durch
• die regelmäßige Zusammenführung der durch die BIM-Fachkoordination qualitätsgesicherten Fach- und Teilmodelle zu einem Koordinationsmodell sowie • die anschließende regelbasierte Kollisionsprüfung, systematische Konfliktbehebung und Prü- fung weiterer Kriterien erreicht. Dadurch wird insbesondere eine zielgerichtete Kommunikation im Projekt unterstützt.
Voraussetzungen Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit auf Basis einer gemeinsamen Datengrundlage ist die Nutzung einer gemeinsamen Datenumgebung (Common Data Environment, CDE). Sie wird für den Da- tenaustausch sowie für die organisationsinterne und -übergreifende Kommunikation verwendet. Inner- halb der CDE wird daher ein Issue- und Task-Management eingesetzt.
Ein Austausch zu modellbezogenen Issues und Tasks wird dabei in der Regel auf Basis des BIM Colla- boration Formats (BCF) vorgenommen. Die CDE wird über einen Rahmenvertrag bereitgestellt und kann bei der Landesbaudirektion abgerufen werden.
Bei Maßnahmen der Bauverwaltung wird dazu angehalten, produkt- und damit softwareneutral auszu- schreiben. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des AwF 050 „Koordination der Fachgewerke“ ist daher eine IFC-konforme Erstellung sämtlicher fachspezifischer BIM-Modelle.
Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Anforderung an den Ablauf des Datenaustauschs und das zu verwendende Datenformat (im Re- gelfall IFC) Abstand, Ablauf und Inhalte wiederkehrender Prozesse der Datenlieferung (Datad- rops) • Geforderte Modellinhalte und deren Attribute für alle Teil- und Fachmodelle • Geeignete Informationstiefe aller Teil- und Fachmodelle • Umfang der automatisierten, teilautomatisierten bzw. händischen Modellprüfung • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie (für die Koordination essenziell ist hierbei das Festlegen eines gemeinsamen Modellraum-Ur- sprunges für die Raum-Lage-Koordination der einzelnen Modelle) • vorhandene und anzuwendende Prüfregeln
10
[Seite 12]
Die Vorgaben des BIM-Managements aus den AIA sind durch die BIM-Gesamtkoordination im Rahmen der Erstellung des BAP zu konkretisieren und zu ergänzen. Folgende Aspekte sollen bei der Konzeption der Koordination mindestens berücksichtigt werden:
• Je Koordinationsmodell: Angabe der Fach- und Teilmodelle, die zusammengeführt werden • Zeitpunkt und Ort der Ablage der für die Zusammenführung erforderlichen Fach- und Teilmodelle • Art der Protokollierung der Ergebnisse • Prüfregeln und Vorlage Kollisionsmatrix Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung im Fall einer bauverwaltungsin- ternen Besetzung der Rollen BIM-Gesamt- und/ oder –Fachkoordination:
• die hauptsächlich für die Umsetzung der Koordination der Fachgewerke verantwortliche BIM- Gesamtkoordination ist mit Software zur Modellprüfung (Modellchecker; inkl. entsprechender Schulungen) auszustatten. • Die mitwirkende Rolle BIM-Fachkoordination benötigt bei bauverwaltungsinterner Besetzung ebenfalls einen Modellchecker. Umsetzung Jeweils im Vorfeld bzw. zum Zeitpunkt der definierten Datadrops durch die mitwirkenden Rollen umzu- setzende Arbeitsschritte:
• Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der geforderten Informationstiefe (Zu- ständigkeit: BIM-Autor) • Umwandlung aller in das Koordinationsmodell einfließenden Modelle in das IFC-Format; inkl. Eigenprüfung der Modelle auf Konformität mit den Modellierungsvorgaben (AIA, LOIN, BAP) (Zuständigkeit: BIM-Autor bzw. BIM-Fachkoordination) • Übergabe der IFC-Dateien an die BIM-Gesamtkoordination (Zuständigkeit: BIM-Fachkoordina- tion) Jeweils zum Zeitpunkt der definierten Datadrops durch die BIM-Gesamtkoordination umzusetzende Ar- beitsschritte:
• Zusammenführung der durch die BIM-Fachkoordination qualitätsgesicherten Fach- und Teilmo- delle zu einem Koordinationsmodell • Durchführung der Qualitätsprüfung des Koordinationsmodells mit einem Modellchecker auf Konformität mit den Modellierungsvorgaben (AIA, LOIN, BAP). Auf Basis der in den AIA definier- ten Prüfroutinen und ggf. definierten Prüfregeln. • Bewertung der identifizierten Konflikte innerhalb von oder zwischen Modellen. • Erstellung der Dokumentation der relevanten Konflikte (als BCF-Dateien) • Vorbereitung und Durchführung der Koordinationsbesprechung inkl. Veranlassung und Nach- verfolgung der Behebung der identifizierten und dokumentierten Konflikte
11
[Seite 13]
Anwendungsfall 060: Planungsfortschrittskontrolle und Quali-
tätsprüfung
Definition Nutzung der Modelle für die Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung in Form eines regelmä- ßigen Abgleichs mit den für den jeweiligen Prüfzeitpunkt definierten Anforderungen an Planungsfort- schritt und -qualität.
Nutzung der Ergebnisse als eine der Grundlagen für die Abnahme von Leistungen und Planungsfreiga- ben durch den Auftraggeber.
Nutzen Der AwF 060 „Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung“ deckt die Aufgaben des BIM- Mana- gements auf Basis der Liefergegenstände der BIM-Gesamt und -Fachkoordination ab. Er bildet gemein- sam mit dem AwF 050 „Koordination der Fachgewerke“ den Kern der Qualitätssicherung aller auf die Planung mit BIM bezogenen Anwendungsfälle.
Durch:
• den regelmäßigen Abgleich der Modelle mit den • für den Prüfzeitpunkt definierten Anforderungen an Planungsfortschritt und -qualität aus AIA und BAP, • die auftraggeberseitige Überprüfung der Konformität mit den Modellierungsvorgaben (u. a. Mo- dellintegrität, Attribuierung, Kollisionsprüfung) sowie • die systematische Dokumentation der Behebung identifizierter Konflikte (z. B. geometrische Kol- lisionen, Planungsfehler, unzureichende Planungsleistung (z. B. LOIN)) Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Abstand, Ablauf und Inhalte wiederkehrender Prozesse der Datenlieferung (Datadrops) o geforderte Modellinhalte und deren Attribute für alle Teil- und Fachmodelle o geeignete Informationstiefe aller Teil- und Fachmodelle o Umfang der automatisierten, teilautomatisierten bzw. händischen Modellprüfung • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie • vorhandene und anzuwendende Prüfregeln
Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung im Fall einer internen Besetzung der Rolle BIM-Management:
• Software zur Modellprüfung (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulungen → Bei vollum- fänglicher Übernahme der Rolle BIM-Management inkl. regelbasierter Überprüfung von BIM-Mo- dellen durch Mitarbeitende der Bauverwaltung • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → für BIM-Management im Sinne der originären Bauherrenaufgaben (nur visuelle Überprüfung von Modellen, regelbasierte Prüfung durch externes BIM-Management)
12
[Seite 14]
Umsetzung Jeweils zum Zeitpunkt der definierten Datadrops durch das BIM-Management umzusetzende Arbeits- schritte. Basis sind jeweils die von der BIM-Gesamtkoordination bereits auf Konflikte geprüften Mo- delle:
• Überprüfung des für den entsprechenden Datadrop/ Meilenstein geforderten Planungsstands so- wie der Ergebnisse/des Fortschritts der beauftragten AwF • Auftraggeberseitige Plausibilitätsüberprüfung der Liefergegenstände (insb. Koordinationsmo- delle) mit einem Modellchecker als Grundlage für die Empfehlung von Abnahmen/Freigaben (Statuswechsel nach DIN EN ISO 19650-1) o auf die Einhaltung der Anforderungen aus AIA und BAP und der Modellierungsvorgaben für den definierten Prüfzeitpunkt (insbesondere Planungsfortschritt und -qualität, LOIN) o auf Basis der in den AIA definierten Prüfroutinen und definierten Prüfregeln zur überge- ordneten Qualitätssicherung
13
[Seite 15]
Anwendungsfall 070: Bemessung und Nachweisführung
Definition Durchführung und/oder Darstellung von Nachweis- und Bemessungsverfahren bzw. Simulationen auf Basis von BIM-Modellen. Die Anwendungsmöglichkeiten dieses Anwendungsfalls sind sehr vielfältig. Neben Nachweisen, die beispielsweise im Rahmen des Arbeits- und Brandschutzes oder der statischen Bemessung geführt werden müssen, kann das Modell auch für den Nachweis von Planungsanforde- rungen aus den Leitfäden der ZBIM im Hochbau und baufachlichen Richtlinien genutzt werden (z. B. Nachhaltiges Bauen, Barrierefreiheit). Der Umfang modellbasiert durchzuführender Bemessungs- und Nachweisverfahren ist projektspezifisch in der AIA festzulegen.
Nutzen Projektspezifisch ist festzulegen, in welchem Umfang dieser Anwendungsfall durchzuführen ist und welche Bemessungen bzw. Nachweise im konkreten Projekt als Unter-Anwendungsfälle zu beauftragen sind.
Mögliche Unter-Anwendungsfälle können folgende sein:
• Tragwerksnachweis • Bemessung der haustechnischen Anlagen • Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes • Sicherheits- und Gesundheitsschutz Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Rollen und Verantwortlichkeiten für die Bereitstellung erforderlicher Referenzmodelle • Ablauf und Inhalte der jeweiligen Bemessungs- und Nachweisprozesse und der dafür erforderli- chen Datenlieferungen • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie • geforderte Modellinhalte und deren Merkmale/Attribute für alle Referenzmodelle (Teil- und Fach- modelle) und deren Informationsbedarfstiefe • Umfang der vorgesehenen Modellprüfungen, ggf. anzuwendende Prüfregeln Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle (für Eigenplanung und Planung durch FbT analog):
• Geeignete Software zur Modellprüfung (Modellchecker) → BIM-Gesamtkoordination, BIM-Fachkoordination, BIM-Autoren • Geeignete Software zur Erstellung der Modelle für den jeweiligen Bemessungs- bzw. Nachweis- fall (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer
14
[Seite 16]
Umsetzung Dem Projektverlauf entsprechend erfolgen folgende Teilschritte:
• Auswahl des für den jeweiligen Fall der Bemessung und Nachweisführung erforderlichen Refe- renzmodells • Festlegung der beteiligten und verantwortlichen BIM-Rollen • Festlegung der entsprechenden Modellinhalte und der laufenden Qualitätssicherung • Bereitstellung der erforderlichen Referenz- und Teilmodelle im Common Data Environment (CDE) • Übernahme des Referenzmodells in die vorgesehene Fachplanung und Erstellung des eigenen Fachmodells • Durchführung der vorgesehenen Bemessung bzw. Nachweisführung für den ausgewählten Fall • Qualitätssicherung des Fachmodells • Übergabe des Fachmodells bzw. der ermittelten Qualitäten oder Werte in geeigneter Weise in den Koordinationsprozess
15
[Seite 17]
Anwendungsfall 080: Ableitung von Planunterlagen
Definition Ableitung von 2D-Plänen aus BIM-Modellen. Der erforderliche Maßstab der Pläne orientiert sich dabei an der entsprechenden Leistungsphase bzw. dem Verwendungszweck der Planunterlagen.
Nutzen Um von der durch die BIM-basierte Planung erreichten Planungs- und Projektqualität zu profitieren, müssen Planunterlagen aus den Modellen abgeleitet werden. Abweichungen zwischen Modellen und Planunterlagen, die bei einer parallelen Erstellung von Planunterlagen in einem CAD-Programm entste- hen könnten, werden durch die Vermeidung eines Medienbruchs ausgeschlossen.
Hinweis:
Eine komplett automatisierte Planerstellung ist nicht möglich. Die Ableitung von Plänen und Details aus Modellen erfordert die genaue Definition von Inhalten. Zudem sind Planinhalte je nach Anforderun- gen nachzupflegen.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Abstand, Ablauf und Inhalte wiederkehrender Prozesse der Datenlieferung (Datadrops; parallel mit Modell-Lieferungen) o Geforderte Pläne und Planinhalte für Fach-, Teil- und Koordinationsmodelle (z. B. Grund- risse, Schnitte, Ansichten, Details) o Geeignete Informationstiefe der Planunterlagen in Abhängigkeit der Planungsphase • Festlegung händisch nachzuarbeitender Planinhalte (z. B. Maßketten, Planstempel) • Festlegung von auf die Planableitung bezogener Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie inkl. Vorgaben zu Planunterlagen Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Eigenplanung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autoren • Geeignete Software zur Darstellung von Planunterlagen (z. B. PDF-Viewer oder CAD-Software) → BIM-Nutzer Planung durch FbTs:
• Geeignete Software zur Darstellung von Planunterlagen (z. B. PDF-Viewer oder CAD-Software) → BIM-Nutzer
16
[Seite 18]
Umsetzung Jeweils zum Zeitpunkt der definierten Datadrops umzusetzende Arbeitsschritte → BIM-Autoren:
• Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der geforderten Informationstiefe • Ergänzung der Modelle um 2D-Elemente (in Abhängigkeit des verwendeten Programms z. B. Be- maßung, Beschriftung, Möblierung, Menschen etc.) • Zusammenführung der für die geforderte Planableitung erforderlichen Fach- und Teilmodelle →BIM-Gesamtkoordination bzw. BIM-Fachkoordination • Generierung von Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Details etc. aus den Modellen und Ableitung als 2D-Planunterlagen → Umsetzungsschritte variieren in Abhängigkeit des verwendeten Soft- wareprodukts • Nachbearbeitung der 2D-Pläne (in Abhängigkeit des verwendeten Programms z. B. Bemaßung, Beschriftung, Möblierung, Menschen etc.)
17
[Seite 19]
Anwendungsfall 090: Genehmigungsprozess
Definition Prüfung der Bauunterlagen, Erteilung der baurechtlichen und baufachlichen Genehmigung (insbeson- dere auch externer Behörden) anhand von BIM-Modellen sowie daraus abgeleiteter Planunterlagen.
Alle Prüfergebnisse und Anmerkungen werden im Verlauf des gesamten Genehmigungsprozesses digi- tal weitergegeben und dokumentiert.
Nutzen Im Mittelpunkt der BIM-Methode steht die Anreicherung von 3D-Modellen mit zusätzlichen Informatio- nen über die Planungsphase hinaus. Die Bauwerksdatenmodelle stellen die zentrale Informationsquelle dar.
Mit Hilfe der daraus abgeleiteten Pläne, Mengen und Kosten erfolgt die inhaltliche Prüfung und Geneh- migung der Baumaßnahme.
Der Genehmigungsprozess soll zwischen den verschiedenen Behörden digital über eine CDE von der Übergabe, über die Kommentierung bis zur Freigabe von Modellen, Plänen und Dokumenten ablaufen.
Voraussetzungen Zur Einholung der nach öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Vorschriften erforderlichen Genehmigun- gen, Zustimmungen oder der Durchführung der Kenntnisgabe anhand von BIM-Modellen sind durch die Bauverwaltung und die Genehmigungsbehörden folgende Festlegungen mindestens zu treffen:
• Entwicklung standardisierter Prozessabläufe zur digitalen Prüfung von BIM-Modellen, den zuge- hörigen Dokumenten, sowie abgeleiteten 2D-Planunterlagen • Festlegung von Anforderungen der Inhalte der Modelle sowie automatisierte Prüfmechanismen • Standardisierung der Schnittstellen zur digitalen Übergabe der Planung an Genehmigungsbe- hörden Zur Prüfung und Genehmigung der Bauunterlagen müssen die verantwortlichen Akteure mindestens folgende Festlegungen treffen:
• standardisierte Prozessabläufe zur digitalen Prüfung von BIM-Modellen, den zugehörigen Doku- menten, sowie abgeleiteten 2D-Planunterlagen • Festlegung von Anforderungen der Inhalte der Modelle sowie automatisierte Prüfmechanismen Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung, bei den Bauherren und weite- ren Genehmigungsbehörden:
• Schulung der Mitarbeitenden hinsichtlich der digitalen Ablage bzw. Dokumentierung und Durch- führung von BIM-gestützten Prüfprozessen und Genehmigungserteilungen • zur Abwicklung des Genehmigungsprozesses geeignete CDE • Festlegung von Anforderungen an Modellinhalte und automatisierte Prüfmechanismen Umsetzung • Bereitstellung freigegebener BIM-Modelle und weiterer prüffähiger Unterlagen in digitalen For- maten (über eine CDE) an die zuständigen Genehmigungsbehörden • Digitale Kommentierung bzw. Dokumentierung der zur Prüfung vorgelegten Unterlagen während des Genehmigungsprozesses
18
[Seite 20]
• Prüfung und Erteilung von Genehmigungen der Inhalte aus den BIM-Modellen sowie weiterer daraus abgeleiteter Unterlagen • Dokumentation und Bereitstellung der qualitätsgeprüften Genehmigungen
19
[Seite 21]
Anwendungsfall 100: Mengen- und Kostenermittlung
Definition Regelbasierte Ableitung von Mengen aus BIM-Modellen. Die Mengen werden anhand der Bauteilgeo- metrie sowie von Objektmerkmalen und Attributen ermittelt. Durch die Verknüpfung von Modellele- menten und Mengen mit Kosten ist eine Kostenermittlung möglich.
Die erforderliche Genauigkeit einer Mengen- und Kostenermittlung orientiert sich an der entsprechen- den Leistungsphase bzw. ihrem Verwendungszweck.
Nutzen Die BIM-basierte Mengen- und Kostenermittlung ermöglicht eine kontinuierliche, dem Planungsfort- schritt folgende Ableitung von Mengen und Massen aus BIM-Modellen. Diese können im Anschluss für die Schätzung oder Kalkulation von Kosten entsprechend einer beliebigen Kostengliederung genutzt werden.
Es können insbesondere folgende im Masterplan BIM für Landesbauten definierte Ziele erreicht wer- den:
• Effektive Kommunikation • Erhöhte Kostensicherheit • Verbessertes Risikomanagement Die modellbasierte Erfassung von Mengen ist immer nur ein Zwischenschritt, beispielsweise zur Er- mittlung von Kosten oder zur Erstellung von Bauteillisten. Es können zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Projektverlauf unterschiedliche Ziele verfolgt und Mehrwerte erzeugt werden. Unter anderem gibt es Nutzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit den folgenden AwF:
• AwF 030: „Erstellung von Bau- und Projektunterlagen“ → verlässlichere Kostenschätzung auf Basis modellbasierter Planungen früher Leistungsphasen • AwF 110: „Leistungsverzeichnis“ → Nutzung als Grundlage für eine teilweise automatisierte LV-Erstellung • AwF 120: „Terminplanung“ und AwF 130: „Logistikplanung“ → Weiterverwendung der ermittelten Daten z. B. zur Erstellung mengenbezogener Bauablauf- pläne • AwF 160: „Abrechnung von Bauleistungen“ und AwF 150: „Änderungs- und Nachtragsmanage- ment“ → Ableitung von Mengen aus BIM-Modellen der Bauausführung, um abgerechnete Mengen oder auf Mengen und Massen bezogene Nachträge zu verifizieren Hinweis:
Eine komplett automatisierte Ableitung sämtlicher Mengen und Kosten aus Modellen ist i. d. R. nicht möglich. Teilweise müssen diese z. B. für die Weiterverwendung zur Erstellung von LVs nachgepflegt werden.
20
[Seite 22]
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Festlegung der aus Modellen abzuleitenden Mengen und Massen • Festlegung der anzuwendenden Kostengliederung (z. B. Kostengruppen nach DIN 276) • Für die entsprechenden Modellinhalte: erforderliche Attribute und Informationstiefe für alle Teil- und Fachmodelle • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie (z. B. bezüglich Umgang mit mehrschichtigen Bauteilen) Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autoren • BIM-fähige AVA-Software inkl. entsprechender Schulungen zur Weiterverarbeitung der gewon- nenen Daten → BIM-Management, ggf. BIM-Gesamt- und -Fachkoordination • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen sowie Auswertung von Mengen und Massen (BIM- Viewer) → BIM-Nutzer Planung durch FbTs:
• BIM-fähige AVA-Software inkl. entsprechender Schulungen zur Weiterverarbeitung der gewon- nenen Daten → BIM-Management • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen sowie Auswertung von Mengen und Massen (BIM- Viewer) → BIM-Nutzer Umsetzung • Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der anwendungsfallspezifisch geforder- ten Informationstiefe → BIM-Autoren • Zusammenführung der für die geforderte Mengenermittlung erforderlichen qualitätsgeprüften Fach- und Teilmodelle → BIM-Gesamtkoordination, ggf. BIM-Fachkoordination • Ermittlung der Mengen und Massen unter Nutzung der BIM-Autorensoftware oder eines Modell- checker → BIM-Autoren bzw. BIM-Fachkoordination • Ermittlung der Kosten nach der gewünschten Kostengliederung inkl. Ergänzung von Positionen, die nicht modellbasiert ermittelt werden können → BIM-Autoren bzw. BIM-Fachkoordination • Weiterverwendung der gewonnenen Daten
21
[Seite 23]
Anwendungsfall 110: Leistungsverzeichnis
Definition Ableitung von LV-Positionen auf Basis modellbasiert ermittelter Mengen sowie damit verknüpfter Vor- gänge, Leistungspositionen und Teilleistungen.
Nutzen Grundlage einer modellbasierten Mengenermittlung können aus BIM-Modellen LV-Positionen für Bau- vergaben abgeleitet werden. Da die Mengen auf Basis der exakten Datengrundlage der Planung ermit- telt werden, wird das Risiko für Übertragungsfehler deutlich reduziert.
Hinweis:
Eine komplett automatisierte Ableitung von Leistungsverzeichnissen aus Modellen ist i. d. R. nicht möglich. Einige Positionen müssen nachgepflegt werden. Es ist projektspezifisch abzuwägen, in wel- chem Umfang die Implementierung in der Modellierung in einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Ver- hältnis steht.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Festlegung der aus Modellen abzuleitenden Mengen und Massen sowie damit verbundener LV- Positionen • Festlegung der anzuwendenden Kostengliederung (z. B. Kostengruppen nach DIN 276) • Vorgaben zur digitalen Umsetzung der LV-Erstellung (z. B. StLB-Bau, GAEB-Konformität) • Für die entsprechenden Modellinhalte: erforderliche Attribute und Informationstiefe für alle Teil- und Fachmodelle und an den Bauteilen der Teil-und Fachmodelle • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie (z. B. bezüglich Umgang mit mehrschichtigen Bauteilen) Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autoren • BIM-fähige AVA-Software inkl. entsprechender Schulungen zur Weiterverarbeitung der gewon- nenen Daten → BIM-Management • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen sowie Auswertung von Mengen und Massen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer Planung durch FbTs:
• BIM-fähige AVA-Software inkl. entsprechender Schulungen zur Weiterverarbeitung der gewon- nenen Daten • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen sowie Auswertung von Mengen und Massen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer
22
[Seite 24]
Umsetzung • Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der anwendungsfallspezifisch geforder- ten Informationstiefe → BIM-Autoren • Zusammenführung der für die geforderte Mengenermittlung erforderlichen qualitätsgeprüften Fach- und Teilmodelle → BIM-Gesamtkoordination, ggf. BIM-Fachkoordination Weiterarbeit auf Basis der generierten Daten:
• Zuordnung der Mengen und Massen zu LV-Positionen unter Nutzung eines Muster-LVs → BIM-Autoren/ BIM-Fachkoordination • Händische Nacharbeit der nicht modellbasiert zu erstellenden LV-Positionen → BIM-Autoren/ BIM-Fachkoordination
23
[Seite 25]
Anwendungsfall 120: Terminplanung der Ausführung
Definition Verknüpfung von Modellelementen mit Elementen der Terminplanung. Aus den BIM-Modellen können anschließend z.B. Rahmenterminpläne und Bauablaufsimulationen abgeleitet werden.
Nutzen Die Verknüpfung von Zeitkomponenten der Terminplanung mit Modellelementen ermöglicht die Ver- anschaulichung und Plausibilisierung von Terminplänen für die Ausführung von Bauleistungen. Lücken oder Unstimmigkeiten können so frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Durch die Vermeidung eines Medienbruchs kann zudem eine Zeitersparnis bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität erreicht werden.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Festlegung von Zweck, Art und Umfang der mit den Modellen zu verknüpfende Zeitpläne (insbe- sondere Festlegung des Detailgrads der Terminplanung in Abhängigkeit der Leistungsphase) • Festlegung einer gemeinsamen Struktur von Modellen und Terminplanung • Für die entsprechenden Modellinhalte: Festlegung der zu verknüpfenden Zeitkomponenten • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autoren • Software zur Modellprüfung (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Gesamt- koordination, ggf. BIM-Fachkoordination, BIM-Management • (BIM-fähige) Terminplanungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Management, ggf. BIM-Gesamt- und Fachkoordination • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) sowie Terminplänen → BIM-Nutzer Planung durch FbTs:
• (BIM-fähige) Terminplanungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Management • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) sowie Terminplänen → BIM-Nutzer
24
[Seite 26]
Umsetzung • Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der anwendungsfallspezifisch geforder- ten Informationstiefe → BIM-Autoren • Zusammenführung der für die geforderte Terminplanung erforderlichen qualitätsgeprüften Fach- und Teilmodelle → BIM-Gesamtkoordination, ggf. BIM- Fachkoordination • Parallel dazu Erstellung der Terminplanung → BIM-Gesamtkoordination • Verknüpfung von Elementen der Terminplanung mit Modellelementen → BIM-Gesamtkoordina- tion • Weiterverwendung der Ergebnisse (z. B. Erstellung Bauablaufsimulation)
25
[Seite 27]
Anwendungsfall 130: Logistikplanung
Definition Zeitliche Planung und Kommunikation der Baustellenlogistik anhand von BIM-Modellen (z. B. Baustel- leneinrichtung, Baustofftransporte, temporäre Baustraßen, Kräne etc.).
Nutzen Der Anwendungsfall Logistikplanung stellt eine Ergänzung des Anwendungsfalls 120 „Terminplanung der Ausführung“ dar. Er kann genutzt werden, um sämtliche die Logistik auf der Baustelle betreffenden Prozesse modellbasiert aufzustellen und in entsprechenden BIM-Teilmodellen abzubilden. Beispiele für die Anwendung sind die Ver- und Entsorgungslogistik inkl. Lagerung sowie die Planung der Baustellen- einrichtung.
Voraussetzungen Eine BIM-basierte Logistikplanung baut auf einer BIM-basierten Terminplanung auf. Für eine möglichst exakte Logistikplanung ist zudem die Umsetzung einer BIM- basierten Mengen- und Kostenermittlung und modellbasierter Leistungsverzeichnisse erforderlich.
Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Festlegung von Zweck, Art und Umfang der modellbasiert zu erstellenden Logistikplanung • Definition der im Modell zu ergänzende Elemente der Logistikplanung (z. B. Kräne, Baustraßen, Lagerplätze) • Forderung eines Teilmodells der Umgebung (digitaler Lageplan, Grundstück und Zuwegung) • Festlegung einer gemeinsamen Struktur von Modellen und Terminplanung • Für die entsprechenden Modellinhalte: Festlegung der zu verknüpfenden Zeitkomponenten • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autor • Software zur Modellprüfung (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Gesamt- koordination, ggf. BIM-Fachkoordination, BIM-Management • BIM-fähige Terminplanungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Management, BIM-Gesamt- und -Fachkoordination • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer Planung durch FbTs:
• BIM-fähige Terminplanungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Management • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer
26
[Seite 28]
Umsetzung • Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der anwendungsfallspezifisch geforder- ten Informationstiefe → BIM-Autor • Ergänzung der Modelle um die für die Logistikplanung relevanten Elemente, wie z. B. Kräne, Baustraßen, Lagerplätze → BIM-Autor, in Kooperation mit BIM-Fachkoordination Bauleitung • Zusammenführung der für die geforderte Logistikplanung erforderlichen qualitätsgeprüften Fach- und Teilmodelle → BIM-Gesamtkoordination, ggf. BIM-Fachkoordination • Parallelerstellung der auf die Logistik bezogenen Terminplanung → BIM-Gesamtkoordination in Kooperation mit BIM-Fachkoordination Bauleitung • Verknüpfung von Modellelementen mit Elementen der auf die Logistik bezogenen Terminpla- nung/ Taktplanung → BIM-Gesamtkoordination in Kooperation mit BIM-Fachkoordination Bau- leitung
27
[Seite 29]
Anwendungsfall 140: Baufortschrittkontrolle und
Qualitätsprüfung
Definition Regelmäßiger Abgleich des Soll-Zustands aus As-Planned-Modellen mit dem tatsächlichen Baufort- schritt auf der Baustelle (Ist-Zustand). Dabei ist sowohl die Einhaltung des Zeitplans als auch die Ein- haltung qualitativer Vorgaben zu überprüfen. Abweichungen zwischen Ist- und Sollzustand können mit Hilfe der Modelle erfasst, dargestellt und dokumentiert werden.
Nutzen Durch den AwF 140 „Baufortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung“ können durch die visuelle Aufbe- reitung die Bauprozesse transparent dargestellt, effizient identifiziert, dokumentiert und kommuniziert werden. Terminverzögerungen werden dadurch frühzeitig erkannt und mögliche Korrekturmaßnahmen können initiiert werden. Dies dient einer Reduzierung von Terminüberschreitungen und einer verein- fachten Kommunikation im Projektteam. Die Umsetzung des Anwendungsfalls dient damit auch als Qualitätsbewertung der zugrundeliegenden Terminplanung und des Projektmanagements. So wird ein besseres Verständnis über den Baufortschritt und die Auswirkungen von Abweichungen vom Soll-Zu- stand geschaffen.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Festlegung von Zweck, Art und Umfang/Tiefe der im Modell bereitzustellenden Informationen und Visualisierungen. Festlegungen zum Umgang mit nicht- modellierten Objekten treffen. • Festlegung des zugrundeliegenden Terminplans (z. B. Vertragsterminplan, Arbeitsterminplan) und Berücksichtigung der generellen Vertragsvereinbarung • Festlegung der Dokumentation von Abweichungen (z. B. objektbezogen am Modell oder LV-vor- gangs- bezogen) der tatsächlichen Projektumsetzung, um strukturiert erforderliche Steuerungs- maßnahmen zu identifizieren. Erstellung einer Dokumentationsvorlage zur Darstellung von Ab- weichungen. • Abstand, Ablauf und Inhalte wiederkehrender Prozesse des Soll-Ist-Abgleichs sowie der Daten- lieferung (Datadrops) während der Bauausführung o Umfang der modellbasierten Überprüfung des Soll-Ist-Zustandes o Für die Fortschreibung geforderte Modellinhalte und deren Attribute für alle Teil- und Fachmodelle o Geeignete Informationstiefe aller Teil- und Fachmodelle • Für die regelbasierte Baufortschrittskontrolle im Modell: Vorhandene und anzuwendende Visua- lisierungsregeln und Prüfregeln • Grundlage für die Durchführung der regelbasierten Baufortschrittskontrolle im Modell ist die Ver- knüpfung des Modells mit dem Terminplan. Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Terminplanungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → Terminplanung
28
[Seite 30]
• Modellunterstützte Baufortschrittskontrolle: Software zum Zuweisen von Farben zu Modellele- menten (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Management • Regelbasierte Baufortschrittskontrolle im Modell: • Software zur Prüfung der Verknüpfungen von Terminen und Modellelementen (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Management • Modellunterstützte Baufortschrittskontrolle: Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer • Regelbasierte Baufortschrittskontrolle im Modell: Geeignete Software zur Darstellung von Mo- dellen (BIM-Viewer) sowie verknüpften Terminplänen → BIM-Nutzer Planung durch FbT:
• Modellunterstützte Baufortschrittskontrolle: Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer • Regelbasierte Baufortschrittskontrolle im Modell: Geeignete Software zur Darstellung von Mo- dellen (BIM-Viewer) sowie verknüpften Terminplänen → BIM-Nutzer • Software zur Prüfung der Verknüpfungen von Terminen und Modellelementen (Modellchecker) → BIM-Management Umsetzung Modellunterstützte Baufortschrittskontrolle:
Von Hand wird der Fortschritt farblich gem. Terminplan am Modell gekennzeichnet. Noch nicht ge- baute Elemente können z. B. grau oder transparent dargestellt werden. Aus diesem Grund kann bei der modellunterstützten Überprüfung des Baufortschritts ein Fokus auf wichtige Leistungen (z. B. Bauteile auf dem kritischen Pfad) in den zuvor festgelegten zeitlichen Abständen gelegt werden.
• Erstellung Regeln zur farblichen Darstellung von Ist-Daten und Abweichungen im Modell → Zuständigkeit: BIM-Autoren • Erfassung gem. AIA des Ist-Standes der Bauausführung für den definierten Zeitpunkt. → Zuständigkeit: Bauleitung • Iterativer Prozess mit AwF 050 und 120 zur Ergänzung der Fach- und Teilmodelle sowie der Ist- Terminplanung auf Basis der Ergebnisse der Erfassung des Ist- Zustands um Informationen der Ist Daten (z. B. Ist Termine, Fertigstellungsgrad) → Zuständigkeit: Terminplanung, BIM-Autoren der Fachgewerke • Durchführung des Soll-Ist-Abgleichs (Qualitätsprüfung) hinsichtlich der Termine mit einem Mo- dellchecker, mittels der händischen Einfärbung der Modellelemente gem. den definierten Regeln → Zuständigkeit: BIM-Gesamtkoordination, BIM-Management • Analyse, Bewertung, und Kommunikation der identifizierten Konflikte bezogen auf die vorgese- henen Terminabläufe oder terminlicher Problemfelder → Zuständigkeit: BIM-Gesamtkoordination, BIM-Management
29
[Seite 31]
Anwendungsfall 150: Änderungs- und Nachtragsmanagement
Definition Nutzung von BIM-Modellen, um Art, Umfang und Anlass von Planungsänderungen, sowie Nachtrags- forderungen während der Bauausführung aufzunehmen, darzustellen, nachzuverfolgen und freizuge- ben.
So können Planungsänderungen und deren Auswirkungen auf weitere Prozesse besser dokumentiert und kommuniziert werden. Ebenso kann dieser Anwendungsfall genutzt werden, um zu prüfen, ob ge- forderte Nachträge tatsächlich als solche zu behandeln sind.
Nutzen Der AwF 150 Änderungs- und Nachtragsmanagement soll die transparente Dokumentation und Kom- munikation von Bauleistungsnachträgen und Planungsänderungen gewährleisten.
Die beschriebenen BIM-Ziele können für das Nachtragsmanagement insbesondere durch ein Heranzie- hen der Daten aus dem AwF 120 (z. B. bei nicht selbstverschuldeter verzögerter Bauausführung und daraus resultierenden veränderten Lagerkosten) oder aus dem AwF 100 (bei Material- und Mengenän- derungen) erreicht werden.
Durch die Nutzung einer gemeinsamen Datenumgebung und durch das Festlegen abgestimmter Pro- zessschritte wird eine durchgängige Nachverfolgung und Dokumentation von Nachträgen und Pla- nungsänderungen im Projekt erreicht. So können Ursachen und Auswirkungen auf Projektspezifika wie z. B. Kosten und Qualität festgehalten werden.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Anforderungen an den Musterprozess zur Abarbeitung von Nachtrags- und Änderungsmeldun- gen mit BIM- Modell (äquivalent zu ehemaligen Anforderungen aus Projekthandbuch für Nach- träge und Planungsänderungen) und an das zu verwendende Datenformat o Spezifika zum Umgang mit Art, Umfang und Anlass des Nachtrags/der Änderung definie- ren o Verantwortlichkeit zum nötigen Einpflegen der Daten in das BIM-Modell festlegen • Einsatz einer gemeinsamen Datenumgebung
Die Vorgaben des BIM-Managements aus den AIA sind durch die BIM-Gesamtkoordination im Rahmen der Erstellung des BAP, um ein Dokumentationskonzept zu konkretisieren und zu ergänzen. Das Kon- zept muss mindestens folgende Aspekte beinhalten:
• Zeitpunkt und Ort der Ablage • Art und Umfang der Protokollierung der Ergebnisse • Zu informierende Akteure • Prüf- und Freigabe- bzw. Rückweisungsprozesse • Vorbereitung einer Entscheidungsvorlage für den AG
30
[Seite 32]
Weitere Voraussetzungen zur Durchführung des Anwendungsfalls:
• Vorhandensein eines qualitätsgeprüften BIM-Modells (Koordinationsmodell), zur zentralen Do- kumentation von Nachtrags- und Änderungsmeldungen • Festlegung eines Prozesses zur Abarbeitung von Nachtrags- und Änderungsmeldungen • Verwendung einer gemeinsamen Datenumgebung zur zentralen Bearbeitung und Dokumenta- tion von Nachtrags- und Änderungsmeldungen
Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung bzw. bei Bauherren entspre- chend der BIM-Rolle:
• Zugriff auf die vereinbarte gemeinsame Datenumgebung • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen bzw. daran dokumentieren Nachtrags-/Ände- rungsmeldungen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer • Befähigung, entsprechende Nachtragsmeldungen zu bearbeiten und Änderungsmeldungen zu erstellen → BIM-Autoren Umsetzung • Eingang einer Nachtragsmeldung (Ersteller: AN) bzw. Eingang einer Planungsänderung (Erstel- ler: AG) Anstoß des vereinbarten Prüf- und Freigabe- bzw. Rückweisungsprozesses: modellgestützte Do- kumentation etwaiger Nachtrags-/Änderungsmeldungen hinsichtlich Art, Umfang und Anlass → Zuständigkeit: Gesamtkoordination • Nachträge: Überprüfung und Plausibilisierung sowie Erstellung einer Entscheidungsvorlage für den AG → Zuständigkeit: BIM-Nutzer (AG/Projektsteuerung) • Nachträge: Plausibilisierung und Freigabe bzw. Rückweisung der Nachträge anhand der aktuel- len As-built-Fachmodelle und der Entscheidungsvorlage → Zuständigkeit: BIM-Nutzer (AG/Pro- jektsteuerung) • Planungsänderung: Bewertung der Änderung inkl. entsprechender Dokumentation und Informa- tion der beteiligten Akteure → Zuständigkeit: BIM-Nutzer (AG/Projektsteuerung) • Planungsänderung: Verknüpfung der Bewertungsergebnisse mit der Änderungsanfrage im Mo- dell zur Dokumentation und Weiterverfolgung der Änderung → Zuständigkeit: Gesamtkoordina- tion • Planungsänderung: Weiterverfolgung der Änderung als Teil der im Projekt vereinbarten gemein- same Datenumgebung inkl. aller anfallenden Informationen → Zuständigkeit: Gesamtkoordina- tion • Nach Abschluss der vereinbarten Prüf- und Freigabe- bzw. Rückweisungsprozesse Dokumenta- tion des finalen Bearbeitungsstands in der gemeinsamen Datenumgebung und nach Bedarf eine Übersicht über offene und bereits bearbeitete Nachträge und Planungsänderungen in einem Dashboard → Zuständigkeit: Gesamtkoordination
31
[Seite 33]
Anwendungsfall 160: Abrechnung von Bauleistungen
Definition Nutzung aus BIM-Modellen abgeleiteter Mengen fertiggestellter Objekte und damit verknüpfter Leis- tungen zur Erstellung bzw. Prüfung von End- und Abschlagsrechnungen.
Nutzen Durch die modellbasierte Abrechnung von Bauleistungen kann der Aufwand für die Erstellung einer Abrechnung verringert werden. Über die Verknüpfung der abgerechneten Leistungen mit den Model- len und die Erzeugung einer visuellen Darstellung von abgerechneten und nicht abgerechneten Bautei- len, können die in der Rechnung gestellten Leistungen besser nachvollzogen werden.
Es entsteht dadurch mehr Transparenz in der Dokumentation zur Abrechnung der Leistungen. Die mo- dellbasierte Abrechnung ermöglicht eine effizientere Rechnungsprüfung mit durchgängiger Datenver- wendung im besten Fall ohne Medienbrüche.
Durch die Verknüpfung der Leistungspositionen kann auf die Erstellung von aufwändig zu prüfenden Aufmaß- blättern verzichtet werden, da die Mengenermittlung am Modell nachvollzogen werden kann.
Voraussetzungen Eine modellbasierte Abrechnung von Bauleistungen baut auf einer BIM-basierten Mengen- und Kosten- ermittlung und modellbasierten Leistungsverzeichnissen auf.
Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Festlegung von der Art und dem Umfang der Leistungen, welche modellbasiert abzurechnen sind • Festlegung der Abrechnungsart der Leistungen, welche nicht mit Modellelementen verknüpft werden. • Definition der Abrechnungsregeln für die modellbasierte Mengenermittlung • Festlegung des Intervalls für die Abrechnung von Bauleistungen Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autoren • Software zur Modellprüfung (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Gesamt- koordination, ggf. BIM-Fachkoordination, BIM-Management • BIM-fähige Terminplanungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Management, BIM-Gesamt- und -Fachkoordination • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer
Planung durch FbTs:
• BIM-fähige Terminplanungssoftware → BIM-Management
32
[Seite 34]
• Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer
Umsetzung Basis der über die Bauphase fortgeschriebenen Modelle:
• Prüfung der Planungsmodelle auf erforderliche Strukturen und Definition von Abrechnungsfor- meln → Zuständigkeit: BIM-Gesamtkoordination Die Bauleistungen werden entsprechend der Anforderungen der gewählten Technologie im Mo- dell gepflegt, Abrechnungszustände werden anhand dessen ermittelt und erforderliche Exporte erstellt. → Zuständigkeit: BIM-Autoren • Es erfolgt eine Qualitätsprüfung der aufgenommenen Daten für die modellbasierte Abrechnung. → Zuständigkeit: BIM-Fachkoordination • Erstellung erforderlicher Exporte und der Abschlags- bzw. Schlussrechnung → Zuständigkeit: BIM-Autoren bzw. Abrechnung • Die Rechnung wird an die Auftraggeberin oder -geber gestellt und mit den vereinbarten Anlagen und dem Abrechnungsmodell übergeben. → Zuständigkeit: BIM-Fachkoordination) • Die Rechnung wird durch den die Auftraggeberin oder -geber geprüft und freigegeben.
33
[Seite 35]
Anwendungsfall 170: Abnahme- und Mängelmanagement
Definition BIM-Modelle werden genutzt, um Mängel und deren Behebung zu erfassen, darzustellen und zu doku- mentieren sowie die Informationen allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Dieser Anwendungsfall kann auch genutzt werden, um die Gewährleistung von Bauleistungen zu dokumentieren und nachzu- verfolgen.
Nutzen Durch eine digitale und mit dem Modell verknüpfbare Erstellung von Abnahmeprotokollen und Erfas- sung von Mängeln (inkl. deren Behebung) kann der Aufwand zur Nachverfolgung erheblich verringert, die Kommunikation im Projekt vereinfacht und der Prozess beschleunigt werden. Das Modell bzw. eine nach dem Modellaufbau strukturierte Erfassung, bietet bei der Abnahme bzw. Erstellung von Mängeln eine direkte Verortung der Mängel sowie neben einer Listendokumentation eine Filterung der Abnah- meprotokolle und Mängel nach zuvor definierten Informationen.
Das Ziel ist dabei eine Teilautomatisierung des Prozesses, eine weitgehend digitale Dokumentation und dadurch eine verbesserte Qualitätssicherung.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA mindestens zu treffende Festlegungen:
• Es sollte vertraglich festgehalten werden, dass die Aufnahme und Bearbeitung von Mängeln oder Abnahmen digital erfolgen müssen. • Auswahl von Soft- und Hardware und Bereitstellung notwendiger Infrastruktur • Sicherstellung des ständigen Zugriffs auf die Dokumentation • Festlegung der Verantwortung für die technische und prozessuale Umsetzung des Anwendungs- falls unter Beachtung der Tatsache, dass diese Tätigkeiten vollständig in den Leistungsbildern von üblichen Baubeteiligten enthalten sind. → Rolle: Prozessverantwortliche oder -verantwortli- cher Mängelmanagement oder Abnahmen • Definition einer Datenstruktur zur Aufnahme der Informationen • Definition der aufzunehmenden Informationen • Definition erforderlicher Nutzerprofile • Definition der Modellgrundlage, um die Kompatibilität mit Daten sicherzustellen Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung bzw. bei den Bauherren ent- sprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Hard- und Software zur Aufnahme von Mängeln und Erstellung von Abnahmeprotokollen inkl. entsprechender Schulungen → Bauleitung, Polierinnen und Poliere • Software zur automatisierten Verknüpfung mit Modellen auf Basis der Verortungsstruktur und Visualisierung des Mangelstatus → Bauleitung, Polierinnen und Poliere • Software zur Verwaltung der aufgenommenen Daten → Bauleitung, Polierinnen und Poliere • Software zum Exportieren von Schreiben auf Basis der erfassten Mängelinformationen → Bau- leitung, Polierinnen und Poliere Planung durch FbT:
34
[Seite 36]
• Hard- und Software zur Aufnahme von Mängeln und Erstellung von Abnahmeprotokollen inkl. entsprechender Schulungen → Bauleitung, Polierinnen und Poliere • Software zur automatisierten Verknüpfung mit Modellen auf Basis der Verortungsstruktur und Visualisierung des Mangelstatus → BIM-Fachkoordination • Software zur Verwaltung der aufgenommenen Daten und Verknüpfung mit den Modellen unter Berücksichtigung der Bereitstellung für die Projektbeteiligten in der Verwaltung → BIM-Manage- ment, BIM-Gesamtkoordination und -Fachkoordination • Software zum Exportieren von Schreiben auf Basis der erfassten Mängelinformationen → Bau- leitung, Polierinnen und Poliere
Umsetzung • Erfassung der Informationen zu Mängeln und Abnahmen mittels definierter Software → Zustän- digkeit: Bauleitung, Polierinnen und Poliere, Bauüberwachung, Auftraggeberinnen oder -geber • Beurteilung und Zuweisung von Abweichungen oder Mängeln durch die verantwortlichen Per- sonen mittels der konfigurierten Software und Weiterleitung an die entsprechende Person oder Personengruppe zur Bearbeitung → Zuständigkeit: Bauüberwachung, Auftraggeberinnen oder - geber • Nach Behebung der Abweichungen oder Mängel Rückmeldung über die Software inkl. Eingabe der erforderlichen Informationen an die verantwortliche Person bzw. Personengruppe → Zustän- digkeit: Bauleitung, Polierinnen und Poliere • Prüfung und Nachverfolgung der Mangelbeseitigung mittels der aufgestellten Datenbank → Zu- ständigkeit: Bauleitung • Dokumentation der Abnahmen in Abnahmeprotokollen über die ausgewählte Software auf Basis definierter Formulare → Zuständigkeit: Auftraggeberinnen oder -geber • Export von erforderlichen Schreiben auf Basis der Informationen in der Datenbank (z. B. für Frist- setzung) → Zuständigkeit: GU oder Auftraggeberinnen oder -geber
35
[Seite 37]
Anwendungsfall 180: Inbetriebnahmemanagement
Definition Digitale, modellbasierte Unterstützung der Aufgaben des Inbetriebnahmemanagements von der Pla- nungsphase über die Bauausführung bis hin zur Übergabe an den bestimmungsgemäßen Betrieb. Ein Fokus liegt hierbei auf der technischen Gebäudeausstattung.
Nutzen Eine durchgängige BIM-basierte Zusammenstellung, Prüfung und Verwaltung der für den Betrieb rele- vanten Daten und der benötigten Dokumentation stellt eine sichere Basis für eine qualitätsgesicherte Inbetriebnahme dar. Durch die modellbasierte Darstellung sind die vorhandenen und noch fehlenden Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der technischen Anlagen frühzeitig erkennbar. Es besteht die Möglichkeit, rechtzeitig nachzusteuern.
In Verbindung mit der modellbasierten Erfassung von Mängeln und Informationen über deren Behe- bung wird ein konsistenter Gesamtüberblick und eine gewerkeübergreifende Analyse für die Durchfüh- rung der Inbetriebnahme und Feststellung der Übergabereife möglich.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management in den AIA zu treffende Festlegungen:
• Geforderte Modellinhalte sowie geforderte Informationstiefe für alle Teil- und Fachmodelle o Festlegung inbetriebnahmerelevanter, anlagenspezifischer Merkmale und Attribute zu den geplanten/verbauten technischen Anlagen o Festlegung einer inbetriebnahmerelevanten Dokumentation zu den geplanten/verbauten technischen Anlagen (z. B. Produktdatenblätter, Anlagenkenndaten, Bedienungsanleitun- gen, …) • Festlegung bzw. Erstellung von inbetriebsnahmerelevanten Prüfroutinen und Prüfregeln • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie. Insbesondere in Bezug auf geplante/verbaute technische Anlagen (anlagentypspezifisch und baukomponenten- spezifisch) sowie Gebäudeautomation bzw. Gebäudeleittechnik Neben der Definition der Anforderungen an die Umsetzung des Anwendungsfalls in den AIA ist auch die Aufstellung der Grob- und Feinkonzepte für die Inbetriebnahmephase sowie das technische Moni- toring auf Basis der modellbasierten Entwurfs- und Ausführungsplanung erforderlich.
Die erforderlichen Werkzeuge zur Fortschreibung der Ausführungsplanung über die Ausführungsphase (AwF 190: „Bauwerksdokumentation“) als Grundlage für den AwF 180: „Inbetriebnahmemanagement“ gelten analog. Ergänzend ist Hard- und Software für die modellunterstützte Durchführung und mobile Dokumentation der Inbetriebnahme auf der Baustelle erforderlich.
36
[Seite 38]
Umsetzung • Fortschreibung der Fach- und Teilmodelle des As-Planned-Modells über die Phase der Bauaus- führung und Anreicherung mit für den Betrieb und die Inbetriebnahme relevanten Informationen → BIM-Autoren • Zusammenführung der Fach- und Teilmodelle zu einem Koordinationsmodell (As-Built-Modell) und Anwendung der inbetriebnahmerelevanten Prüfroutinen und -regeln → BIM-Gesamtkoordi- nation • Modellunterstützte Prüfung auf die Vollzähligkeit, Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der gesamten inbetriebnahmerelevanten Dokumentation → BIM-Gesamtkoordination, stichproben- artig durch BIM-Management • Bewertung identifizierter Konflikte (Soll/Ist). Dokumentation der Konflikte als BCF-Dateien sowie deren Verteilung an die beteiligten Fachplaner über die CDE → BIM-Gesamtkoordination • Nachverfolgung und Dokumentation der Lösung der Konflikte → BIM-Gesamtkoordination
37
[Seite 39]
Anwendungsfall 190: Bauwerksdokumentation
Definition Erstellung eines As-Built-Modells als Fortführung des As-Planned-Modells, das auch zur Übergabe an den Betrieb genutzt werden kann. Die Anforderungen an die zu erfassenden und zu dokumentierenden Informationen ergeben sich aus den Anforderungen an die Baudokumentation und an die Bestandsdo- kumentation sowie den in den AIA definierten Anforderungen des Betreibers, Bauherrn und Nutzers. Anforderungen an Inhalt und Genauigkeit des Dokumentationsmodells sollten bereits möglichst früh im Projekt festgelegt werden.
Nutzen Eine BIM-basierte Bauwerksdokumentation ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung eines lebens- zyklusorientierten Bauwerksinformationsmanagements. Durch die möglichst frühzeitige Definition von Anforderungen an Dokumentations- und Betriebsmodelle (in Form des LOIN) sowie die Berücksichti- gung einer Konformität der Planung mit diesen Anforderungen kann die Übergabe von Daten nach der Fertigstellung des Bauwerks vereinfacht werden.
Voraussetzungen Durch das BIM-Management sind in den AIA mindestens die geforderten Modellinhalte sowie gefor- derte Informationstiefe für alle Teil- und Fachmodelle festzulegen.
Insbesondere:
• Festlegung von anlagenspezifischen Merkmalen und Attributen zu den geplanten/verbauten technischen Anlagen • Festlegung der zu hinterlegende Dokumentation zu den geplanten/verbauten technischen Anla- gen (z. B. Produktdatenblätter, Anlagenkenndaten, Bedienungsanleitungen, …) • Zu beachtende Dokumentationsrichtlinien (z. B. BFR GBestand (Bund) oder CAD-Pflichtenheft (Land)) • Festlegung grundsätzlicher Modellierungsvorgaben bzw. Vorgabe einer Modellierungsrichtlinie Erforderliche Werkzeuge und Kenntnisse innerhalb der Bauverwaltung entsprechend der BIM-Rolle:
Für Eigenplanung:
• Fachgewerkspezifische Modellierungssoftware inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Autoren • Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer • Software zur Modellprüfung (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulungen → BIM-Gesamt- koordination, BIM-Management (stichprobenartig), ggf. BIM-Fachkoordination • Hard- und Software für die mobile Dokumentation auf der Baustelle Planung durch FbTs:
• Geeignete Software zur Darstellung von Modellen (BIM-Viewer) → BIM-Nutzer • Software zur stichprobenartigen Modellprüfung (Modellchecker) inkl. entsprechender Schulun- gen → BIM-Management • Hard- und Software für die mobile Dokumentation auf der Baustelle Umsetzung • Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle der Ausführungsplanung (As-Planned-Mo- dell, LPH5) in der anwendungsfallspezifisch geforderten Informationstiefe → BIM-Autoren und
38
[Seite 40]
Zusammenführung dieser zu einem qualitätsgeprüften Koordinationsmodell → BIM-Gesamtko- ordination • Fortschreibung der Fach- und Teilmodelle des As-Planned-Modells über die Phase der Bauaus- führung und Erweiterung um für die Bauwerksdokumentation relevante Informationen → BIM- Autor • Zusammenführung der fortgeschriebenen Fach- und Teilmodelle zu einem Koordinationsmodell → BIM-Gesamtkoordination • Qualitätsprüfung der Modelle, Bewertung und Dokumentation der identifizierten Konflikte (Soll/Ist) sowie Nachverfolgung und Dokumentation der Lösung der Konflikte → BIM-Gesamtko- ordination
39