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Objektplanung Gebäude für den Neubau der FOS/BOS Hans-Leipelt-Schule in Donauwörth

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Tabelle1

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Landkreis Donau-Ries VgV-Ausschreibung Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI)   Neubau FOS/BOS Donauwörth
Preisblatt Objektplanung
Vergabenummer: LRA DON_2026_01
Hinweise zur Angebotserstellung
Bitte legen Sie das nachfolgende Preisblatt sowie die ergänzenden technischen Anforderungen lückenlos ausgefüllt Ihrem Angebot bei. Sie sind wesentlicher Bestandteil Ihres Angebotes. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Angebotserstellung verwendet werden. Eine Weitergabe (auch auszugsweise) ist untersagt. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nicht verändert werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieter sind ausdrücklich ausgeschlossen
Für die Angebotswertung wird das Honorar für alle Leistungsstufen nach dem Architektenvertrag Gebäude angesetzt. Auf die Regelungen des Architektenvertrags zur stufenweisen Vergabe wird hingewiesen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Berauftragung der weiteren Stufen über Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) hinaus. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung (siehe  § 6.1.1 Architektenvertrag). Die nachfolgenden Honorarangaben in den gelb markierten Feldern sind vom Bieter auszufüllen.
I. Grundleistungen der Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI)
Bei den Anrechenbaren Kosten sind nach § 8.10 Architektenvertrag auch die anrechenbaren Kosten für die Planung der Technischen Anlage der KG 460 Förderanlagen (Aufzug) berücksichtigt. Die Kosten der KG 460 werden ergänzend zu § 6.1.1.1 ausschließlich den anrechenbaren Kosten des Objekts Gebäude zugerechnet und sind nicht zusätzlich nach § 33 Abs.2 HOAI teilweise anrechenbar. Die KG 210 ist entsprechend § 6.1.1.1 Architektenvertrag im Bereich des BAufelds des Ersatzneubaus (ausgenommen Rückbau Bestandsschulgebäude) berücksichtigt.\t\t\t\t\t\t\t\t\t Nach § 8.11 Architektenvertrag sind weiterhin die anrechenbaren Kosten der Ausstattung (KG 600), die vom AN beschafft werden, allerdings nur zu 60 % bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen.\t
Honorarzone:III
geschätzte anrechenbaren Kosten20762401.72netto
Basishonorarsatz1695893.59netto
Abweichung vom Basissatz (Abschlag in - v.H., Zuschlag in + v.H.)Abschlag/Zuschlag0
Leistungsphase 10.0233917.8718netto
Leistungsphase 20.07118712.5513netto
Leistungsphase 30.15254384.0385netto
Leistungsphase 40.0350876.8077netto
Leistungsphase 50.25423973.3975netto
Leistungsphase 60.1169589.359netto
Leistungsphase 70.0467835.7436netto
Leistungsphase 80.32542685.9488netto
Leistungsphase 90.0233917.8718netto
Summe Honorar Grundleistungen Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI)1695893.59netto
II. Planungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude
Der Auftraggeber behält sich vor, als Stufe 5 des Architektenvertrags die Planungsleistungen für den Rückbau des Bestandsgebäude mit ca. 4.075 m2 BGF nach Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des neuen Schulgebäudes in Auftrag zu geben. Die Planungsleistungen für den Rückbau des Bestandsgebäudes werden mit einem Pauschalfesthonorar vergütet. Die Beauftragung von Stufe 5 steht im Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Anspruch.
Planungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude Pauschalfesthonorarpsch.0netto
Überwachungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude Pauschalfesthonorarpsch.0netto
Summe Honorar Planungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude0netto
III. Besondere Leistungen
Die nachfolgenden besonderen Leistungen werden zu den angebotenen Pauschalhonoraren bzw. nach Stundenaufwand abgerechnet. Für die Wertung der Angebote werden für die Abrechnung nach Zeitaufwand die nachfolgenden Stundenanzahlen hypothetisch zugrunde gelegt. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt anhand des nachgewiesenen Zeitaufwands. Die Ausübung der nachfolgend gekennzeichneten Bedarfspositionen steht im Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Anspruch.
1. Pauschalhonorar für Besondere Leistungen
zu LPh 3/4: Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung eines etwaigen KfW-Förderantrags (Bedarfsposition)psch.1000netto
zu LPh 3/4: Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung (insb. Angaben nach § 11 Abs. 2 BauVorlV über die Grundleistungen des Erstellens des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S.d. § 11 Abs. 1 BauVorlV nach Nr. 4.1 ZVB hinaus) Hinweis: Nach Nr. 4.1 ZBV zählt das Erstellen des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S. des § 11 Abs. 1 Musterbauvorlagen-Verordnung (MBauVorlV) zu den mit dem Honorar bereits abgegolten Grundleistungen.psch.1000netto
zu LPh 8: Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für eine etwaige KfW-Förderung für den Fördergeber (Bedarfsposition)psch.1000netto
zu LPh 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristpsch.1000netto
Zwischensumme Honorar Besondere Leistungen mit Pauschalhonorar4000netto
2. Besondere Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden
Stundensatz (in EUR/h netto)StundenanzahlWertungspreis
Auftragnehmer (Inhaber und Projektleiter)120404800netto
Ingenieur95403800netto
Technische Zeichner und vgl.65503250netto
Zwischensumme Honorar Besondere Leistungen mit Abrechnung nach Aufwand11850netto
Summe Honorar Besondere Leistungen15850netto
IV. Netto-Gesamthonorar (= Summe Honorar Grundleistungen + Honorar Besonderer Leistungen ohne Nebenkosten)1711743.59EUR netto
V. Nebenkosten
Die Nebenkosten werden insgesamt wie folgt in Rechnung gestellt
v.H. SatzNebenkosten
als v.H. Satz des Netto-Gesamthonorars0.0234234.8718EUR netto
Summe Nebenkosten34234.8718EUR netto
VI. Gesamtsumme Honorar (netto)1745978.4618EUR netto
Nettogesamtsumme:1745978.4618
MwSt. in %:0.19
Bruttogesamtsumme:2077714.369542

Tabelle2

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Tabelle3

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