Tabelle1
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Landkreis Donau-Ries VgV-Ausschreibung Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) Neubau FOS/BOS Donauwörth | |||||||
| Preisblatt Objektplanung | |||||||
| Vergabenummer: LRA DON_2026_01 | |||||||
| Hinweise zur Angebotserstellung | |||||||
| Bitte legen Sie das nachfolgende Preisblatt sowie die ergänzenden technischen Anforderungen lückenlos ausgefüllt Ihrem Angebot bei. Sie sind wesentlicher Bestandteil Ihres Angebotes. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Angebotserstellung verwendet werden. Eine Weitergabe (auch auszugsweise) ist untersagt. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nicht verändert werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bieter sind ausdrücklich ausgeschlossen | |||||||
| Für die Angebotswertung wird das Honorar für alle Leistungsstufen nach dem Architektenvertrag Gebäude angesetzt. Auf die Regelungen des Architektenvertrags zur stufenweisen Vergabe wird hingewiesen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Berauftragung der weiteren Stufen über Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) hinaus. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung (siehe § 6.1.1 Architektenvertrag). Die nachfolgenden Honorarangaben in den gelb markierten Feldern sind vom Bieter auszufüllen. | |||||||
| I. Grundleistungen der Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) | |||||||
| Bei den Anrechenbaren Kosten sind nach § 8.10 Architektenvertrag auch die anrechenbaren Kosten für die Planung der Technischen Anlage der KG 460 Förderanlagen (Aufzug) berücksichtigt. Die Kosten der KG 460 werden ergänzend zu § 6.1.1.1 ausschließlich den anrechenbaren Kosten des Objekts Gebäude zugerechnet und sind nicht zusätzlich nach § 33 Abs.2 HOAI teilweise anrechenbar. Die KG 210 ist entsprechend § 6.1.1.1 Architektenvertrag im Bereich des BAufelds des Ersatzneubaus (ausgenommen Rückbau Bestandsschulgebäude) berücksichtigt.\t\t\t\t\t\t\t\t\t Nach § 8.11 Architektenvertrag sind weiterhin die anrechenbaren Kosten der Ausstattung (KG 600), die vom AN beschafft werden, allerdings nur zu 60 % bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen.\t | |||||||
| Honorarzone: | III | ||||||
| geschätzte anrechenbaren Kosten | 20762401.72 | netto | |||||
| Basishonorarsatz | 1695893.59 | netto | |||||
| Abweichung vom Basissatz (Abschlag in - v.H., Zuschlag in + v.H.) | Abschlag/Zuschlag | 0 | |||||
| Leistungsphase 1 | 0.02 | 33917.8718 | netto | ||||
| Leistungsphase 2 | 0.07 | 118712.5513 | netto | ||||
| Leistungsphase 3 | 0.15 | 254384.0385 | netto | ||||
| Leistungsphase 4 | 0.03 | 50876.8077 | netto | ||||
| Leistungsphase 5 | 0.25 | 423973.3975 | netto | ||||
| Leistungsphase 6 | 0.1 | 169589.359 | netto | ||||
| Leistungsphase 7 | 0.04 | 67835.7436 | netto | ||||
| Leistungsphase 8 | 0.32 | 542685.9488 | netto | ||||
| Leistungsphase 9 | 0.02 | 33917.8718 | netto | ||||
| Summe Honorar Grundleistungen Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) | 1695893.59 | netto | |||||
| II. Planungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude | |||||||
| Der Auftraggeber behält sich vor, als Stufe 5 des Architektenvertrags die Planungsleistungen für den Rückbau des Bestandsgebäude mit ca. 4.075 m2 BGF nach Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des neuen Schulgebäudes in Auftrag zu geben. Die Planungsleistungen für den Rückbau des Bestandsgebäudes werden mit einem Pauschalfesthonorar vergütet. Die Beauftragung von Stufe 5 steht im Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Anspruch. | |||||||
| Planungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude Pauschalfesthonorar | psch. | 0 | netto | ||||
| Überwachungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude Pauschalfesthonorar | psch. | 0 | netto | ||||
| Summe Honorar Planungsleistungen für Rückbau Bestandsgebäude | 0 | netto | |||||
| III. Besondere Leistungen | |||||||
| Die nachfolgenden besonderen Leistungen werden zu den angebotenen Pauschalhonoraren bzw. nach Stundenaufwand abgerechnet. Für die Wertung der Angebote werden für die Abrechnung nach Zeitaufwand die nachfolgenden Stundenanzahlen hypothetisch zugrunde gelegt. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt anhand des nachgewiesenen Zeitaufwands. Die Ausübung der nachfolgend gekennzeichneten Bedarfspositionen steht im Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Anspruch. | |||||||
| 1. Pauschalhonorar für Besondere Leistungen | |||||||
| zu LPh 3/4: Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung eines etwaigen KfW-Förderantrags (Bedarfsposition) | psch. | 1000 | netto | ||||
| zu LPh 3/4: Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung (insb. Angaben nach § 11 Abs. 2 BauVorlV über die Grundleistungen des Erstellens des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S.d. § 11 Abs. 1 BauVorlV nach Nr. 4.1 ZVB hinaus) Hinweis: Nach Nr. 4.1 ZBV zählt das Erstellen des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S. des § 11 Abs. 1 Musterbauvorlagen-Verordnung (MBauVorlV) zu den mit dem Honorar bereits abgegolten Grundleistungen. | psch. | 1000 | netto | ||||
| zu LPh 8: Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für eine etwaige KfW-Förderung für den Fördergeber (Bedarfsposition) | psch. | 1000 | netto | ||||
| zu LPh 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | psch. | 1000 | netto | ||||
| Zwischensumme Honorar Besondere Leistungen mit Pauschalhonorar | 4000 | netto | |||||
| 2. Besondere Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden | |||||||
| Stundensatz (in EUR/h netto) | Stundenanzahl | Wertungspreis | |||||
| Auftragnehmer (Inhaber und Projektleiter) | 120 | 40 | 4800 | netto | |||
| Ingenieur | 95 | 40 | 3800 | netto | |||
| Technische Zeichner und vgl. | 65 | 50 | 3250 | netto | |||
| Zwischensumme Honorar Besondere Leistungen mit Abrechnung nach Aufwand | 11850 | netto | |||||
| Summe Honorar Besondere Leistungen | 15850 | netto | |||||
| IV. Netto-Gesamthonorar (= Summe Honorar Grundleistungen + Honorar Besonderer Leistungen ohne Nebenkosten) | 1711743.59 | EUR netto | |||||
| V. Nebenkosten | |||||||
| Die Nebenkosten werden insgesamt wie folgt in Rechnung gestellt | |||||||
| v.H. Satz | Nebenkosten | ||||||
| als v.H. Satz des Netto-Gesamthonorars | 0.02 | 34234.8718 | EUR netto | ||||
| Summe Nebenkosten | 34234.8718 | EUR netto | |||||
| VI. Gesamtsumme Honorar (netto) | 1745978.4618 | EUR netto | |||||
| Nettogesamtsumme: | 1745978.4618 | ||||||
| MwSt. in %: | 0.19 | ||||||
| Bruttogesamtsumme: | 2077714.369542 |
Tabelle2
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Tabelle3
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