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Landkreis Donau-Ries Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) für den Neubau der FOS/BOS Donauwörth
Leistungsbeschreibung zur Vergabe von
Planungsleistungen
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude (§ 34
HOAI) für den Neubau der FOS/BOS Donauwörth
Stand: 28.04.2026
Bauvorhaben: Neubau der FOS/BOS Hans-Leipelt-Schule Donauwörth
Bauherr: Landkreis Donau-Ries
vertreten durch seinen Landrat
Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth
Leistung: Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI)
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Landkreis Donau-Ries Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) für den Neubau der FOS/BOS Donauwörth
I. Beschreibung der Maßnahme
Die Hans-Leipelt-Schule Donauwörth, Neudegger Allee 9 in 86609 Donauwörth befindet sich in der Trägerscha[ des Landkreises Donau-Ries. Es werden derzeit ca. 700 Schüler (inkl. Vorklassen) unterrichtet.
Es handelt sich um eine Fach- und Berufsoberschule (FOSBOS).
Das Bestands-Gebäude ist bauzeitlich aus den späten 1970er Jahren und wurde durch diverse Baumaßnahmen mehrfach umgebaut:
§ 2000/2001: Aufstockung um ein Geschoss für Bauteil III § 2003: Erweiterungsbau („Pavillon“) in Holzbauweise als separates Gebäude § 2009/2010: Aufstockung um ein Geschoss für Bauteil I
Die Hans-Leipelt- Schule (FOSBOS), Neudegger Allee 9 in Donauwörth ist in die Jahre gekommen und weist diverse Probleme wie Undichegkeiten, mangelnde Energieeffizienz, keine Barrierefreiheit, eindringende Feuchegkeit im Keller, Brandschutz, schlechte Nutzbarkeit der Aula usw. auf.
Da die Schule zudem ein neues pädagogischen Konzept (siehe 03_1 Anlage L 1 Pädagogisches Konzept Hans-Leipelt-Schule) einführen möchte, sind auch die bestehenden Raumzuschnihe nicht mehr zu halten und müssen geändert werden. Außerdem hat die Schule zusätzlichen Raumbedarf an ca. 1.000 m² Hauptnutzfläche.
Auf Basis einer Machbarkeitsstudie hat der Kreistag des Landkreises Donau-Ries daher entschieden, dass die FOSBOS Donauwörth, Neudegger Allee 9 in Donauwörth neu gebaut wird.
Insgesamt hat die Schule einen Raumbedarf von höchstens 4.450 m² Hauptnutzfläche (siehe 03_2 Anlage L2 Raumprogramm zur Machbarkeitsstudie). Das im Jahr 2003 neu errichtete Gebäude (Bauteil IV oder Pavillon) mit ca. 500 m² Hauptnutzfläche (Cluster 1 u. 2 im Raumprogramm) bleibt unverändert bestehen.
Laut Beschluss des Kreistags ist daher ein Neubau mit max. 3.950 m² Hauptnutzfläche zu planen. Da neben der Bestandsschule ausreichend Fläche zur Verfügung steht, wird der Neubau dort entstehen. Provisorien für Unterrichtsräume sind nicht Gegenstand der Planungen, da die Bestandsschule bis zum Einzug in den Neubau genutzt werden kann. Ein Rückbau des Bestandsgebäudes soll ggf. im Anschluss an den Neubau erfolgen. Der Au[raggeber behält sich vor, die Planungsleistungen für den Rückbau des Bestandsgebäude mit einer BGF von ca. 4.075 m2 als Stufe 5 nach Feregstellung und Nutzungsaufnahme des neuen Schulgebäudes zu beau[ragen. Die Planungsleistungen zum Rückbau sind als Pauschalfestpreis anzubieten und fließen in die Wertung ein.
Eine Unterteilung in Bauabschnihe ist nicht geplant.
Der Neubau muss in einer kompakten Bauform und wirtscha[lichen Bauweise geplant und erstellt werden. Er muss erweiterungsfähig sein. Eine Klimaesierung der Räumlichkeiten soll geprü[ werden. Der Neubau soll an ein (aktuell in Planung befindliches) Fernwärmenetz angeschlossen werden.
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Das Baugrundstück Fl.Nr. 2096/16, Gemarkung Riedlingen, wird von der Neudegger Allee erschlossen. Im Norden und Osten grenzen eine Erholungsflächen und Sportanlagen an. Im Süden grenzt unmihelbar die Heilig-Kreuz-Realschule (Fl.Nr. 2096/91) und im Südosten die Berufsschule Donauwörth (Fl.Nr. 2096/16) an. Weiter südlich und westlich ist Wohnbebauung vorhanden.
Für das Baugrundstück ist kein Bebauungsplan vorhanden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB. Ein Bauvorhaben ist damit zulässig, wenn zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Auszug Bayernatlas
LuNbild
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geplanter Standort
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II. Leistungsbeschreibung
- Gegenstand der Ausschreibung Ausgeschrieben wird die Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI).
a) Grundleistungen Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben.
§ Als Stufe 1 werden zunächst die Grundlagenermittlung (LPh 1) und Vorplanung (LPh 2) beauftragt.
Der Au[raggeber behält sich vor, als weitere Stufen abzurufen:
§ als Stufe 2 die Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4) § als Stufe 3 die Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung an der Vergabe (LPh 7), § als Stufe 4 die Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation (LPh 8) und die Objektbetreuung (LPh 9) und § als Stufe 5 die Planungs- und Überwachungsleistungen für den Rückbau des Bestandsgebäudes mit einer BGF von ca. 4.075 m2 nach Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des neuen Schulgebäudes.
Auf die Beau[ragung der weiteren Stufen besteht kein Anspruch. Für die einzelne Stufen und die beau[ragten Planungs- und Überwachungsleistungen wird auf 04_Architektenvertrag FOS/BOS mit Anlagen verwiesen.
Gegenstand der Beau[ragung ist auch die (Fach-)Planung der erforderlichen Aufzugsanlagen (KG 460). Die Kosten der KG 460 werden ergänzend zu § 6.1.1.1 ausschließlich den anrechenbaren Kosten des Objekts Gebäude zugerechnet. Die Kosten sind nicht zusätzlich nach § 33 Abs.2 HOAI teilweise anrechenbar
b) Besondere Leistungen Folgende Besondere Leistungen werden vergeben:
§ zu LPh 3/4: Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung eines etwaigen KfW- Förderantrags (Bedarfsposition) § zu LPh 8: Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises § zu LPh 3/4: Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung (insb. Angaben nach § 11 Abs. 2 BauVorlV über die Grundleistungen des Erstellens des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S.d. § 11 Abs. 1 BauVorlV nach Nr. 4.1 ZVB hinaus) Hinweis: Nach Nr. 4.1 ZBV zählt das Erstellen des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S. des § 11 Abs. 1 Musterbauvorlagen-Verordnung (MBauVorlV) zu den mit dem Honorar bereits abgegolten Grundleistungen. § zu LPh 8: Unterstützung des Auftraggebers bei der Erstellung des Verwendungsnachweises für eine etwaige KfW-Förderung für den Fördergeber (Bedarfsposition) § zu LPh 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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c) Die anrechenbaren Kosten sind auf der Grundlage der Kostenrichtwerte und Machbarkeitsstudie sowie eigenen Erfahrungswerten grob abgeschätzt worden:
netto brutto
KG 300 14.883.000,48 EUR 17.710.770,57 EUR KG 400 5.655.540,18 EUR 6.730.092,82 EUR Hiervon KG 400 ohne KG 460 5.434.974,11 EUR 6.467.619,20 EUR Hiervon KG 460 220.566,07 EUR 262.473.62 EUR KG 500 971.041,55 EUR 1.155.539,44 EUR KG 600 756.302,52 EUR 900.000,00 EUR
Die anrechenbaren Kosten der Förderanlagen (Aufzug – KG 460) werden mit 220.566,07 EUR geschätzt und bei den anrechenbaren Kosten berücksichegt.
Die anrechenbaren Kosten des Architekten ermiheln sich damit wie folgt:
KG netto KG 200 (§ 33 Abs.3 HOAI) 482.576,08 EUR KG 300 (§ 33 Abs. 1 HOAI) 14.883.000,48 EUR z u KG300 KG 460 voll anrechenbar) 220.566,07 EUR KG 400 (§ 33 Abs. 2 HOAI) vollständig anrechenbar zu 1/4 der 4.009.981,04 EUR sonstigen anrechenbaren Kosten,
zur Hälfte anrechenbar mit dem Betrag, 712.496,54 EUR der 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigt.
KG 600 (§ 33 Abs. 3 HOAI) zu 60 v.H. 453.781,51 EUR Summe 20.762.401,72 EUR
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung (LPh 3 – siehe 04_Architektenvertrag FOSBOS).
d) Der Au[raggeber hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein Raumprogramm erarbeitet (siehe 03_2 Anlage L2 Raumprogramm zur Machbarkeitsstudie). Dieses ist den weiteren Planungsleistungen zugrunde zu legen.
Der Kreistag hat eine max. 3.950 m² Hauptnutzfläche für den Neubau (zzgl. 500 m2 Pavillon im Bestand) beschlossen. Dieser Beschluss ist einzuhalten.
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- Termine
Geplante Zeitläufe:
30.04.2026 Au[ragsbekanntmachung Objektplanung Gebäude (VgV-Verfahren)
01.06.2026 Teilnahmefrist, Auswertung der Teilnahmeanträge, Nachforderung fehlender Unterlagen
08.06.2026 Angebotsaufforderung
10.07.2026 Angebotsfrist
KW 30/KW 31 Bietergespräche, ggf. Verhandlungen und finales Angebot
ab KW 31 Versand Informaeonsschreiben § 134 GWB
Ab KW 33 Zuschlag
Meilensteine
Ab KW 37 2026 Planungsbeginn
März 2027 Abschluss Vorplanung (LPh 2)
30.06.2027 Abschluss Entwurfsplanung (LPh 3)
September 2027 FAG-Förderantrag bei Regierung von Schwaben
Bauantrag
Beginn Ausführungsplanung (LPh 5)
März/April 2028 Beginn Ausschreibungen Bauleistungen
Juli / August 2028 Baubeginn
- Planungs- und Überwachungsziele Auf der Grundlage Bedarfsermihlung des Au[raggebers werden folgende Planungs- und Überwachungsziele besemmt
a) Ziele zu Quan7täten Umsetzung des Raumprogramms mit max. 3.950 m² Hauptnutzfläche für den Neubau und 500 m2 im Bestand Pavillon (siehe 03_2 Anlage L2 Raumprogramm zur Machbarkeitsstudie).
Das neue Gebäude muss erweiterungsfähig geplant werden.
b) Ziele zu Qualitäten Anforderungen des GEG KfW 40 – wenn wirtscha[lich begründbar Baukonstrukeon als Massivbau. Einzelne Bauteile (nichhragende Trennwände, Fassade etc.) können aus Holz bestehen.
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mihlerer Standard.
c) Gestalterische Ziele Städtebauliches und architektonisches Einfügen in die Umgebungsbebauung
d) Funk7onale Ziele Die schulischen Belange und das pädagogische Konzept siehe 03_1 Anlage L 1 Pädagogisches Konzept Hans-Leipelt-Schule müssen berücksichegt werden. Eine Absemmung / Beratung mit dem Bauherrn (Landkreis) und Nutzer (Schule) ist zwingend notwendig.
e) Technische Ziele Anschluss an Fernwärmenetz in der Neudegger Allee. Eine Klimaesierung der Räumlichkeiten soll geprü[ werden.
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III. Beschreibung des Vergabeverfahrens
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Verfahrensart Der Landkreis Donau-Ries schreibt die Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) für den Neubau der FOS/BOS Donauwörth in einem zweistufigen VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmeweabewerb (§ 74 VgV) aus.
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Einzureichende Unterlagen (TeilnahmeweBbewerb) Mit dem Teilnahmeantrag sind innerhalb der Teilnahmefrist (siehe Au[ragsbekanntmachung und Vergabeplatorm) folgende Unterlagen einzureichen:
§ Ausgefüllter Bewerberbogen (Formblatt III.6) § Eigenerklärung L 1 Referenzen § Eigenerklärung L 2 Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte) § (nur bei Nachunternehmereinsatz bzw. Eignungsleihe) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt III.7) § (nur bei Eignungsleihe) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt III.8) § (nur bei Bewerbergemeinschaft) Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt III.9).
- Eignungs- und Zuschlagskriterien a) Eignungskriterien und Teilnahmewe@bewerb Für die Eignungskriterien wird auf die Datei „01_Eignungskriterien Architekt FOSBOS“ in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Zum Angebot aufgefordert werden die drei bis fünf Bewerber/Bewerbergemeinscha[en mit den meisten Wertungspunkten.
Zum Angebot aufgefordert werden aber nur Bewerber/Bewerbergemeinscha[en, welche die Mindestanforderung an die Eignung erfüllen und mindestens 50 von 100 Wertungspunkten erzielt haben.
Erzielen mehrere Bewerber/Bewerbergemeinscha[en die gleiche Punktzahl entscheidet unter ihnen das Los.
b) Zuschlagskriterien und Angebotsphase Ein Angebot können nur die Bewerber einreichen, die nach erfolgreichem Teilnahmewehbewerb hierzu aufgefordert worden sind (§ 17 Abs. 4 VgV). Ein Zuschlag auf das Erstangebot wird vorbehalten (§ 17 Abs. 10 VgV).
Die Angebote werden anhand der „02_Zuschlagskriterien Architekt FOSBOS“ bewertet.
Ende der Projektbeschreibung
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