260909 Stadt Coesfeld LS_OPL_Angebotsbedingungen.pdf

Objektplanung für Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:06 (Europe/Berlin)

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Stadt Coesfeld

Objektplanungsleistungen für den Umbau und die

Erweiterung der Laurentiusschule

Angebotsbedingungen

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Inhalt

  1. Auftraggeber und Kontaktstelle _________________________________________ 3

  2. Geltendes Vergaberecht ______________________________________________ 3

  3. Fristen ____________________________________________________________ 3

  4. Voraussichtlicher Ablauf des weiteren Verfahrens __________________________ 4

4.1 Prüfung der ersten Angebote ______________________________________ 4

4.2 Wertung der ersten Angebote – Möglicher Zuschlag auf das Erstangebot ___________________________________________________ 4

4.3 Ggf. Bietergesprächsphase _______________________________________ 4

4.4 Aufforderung zur Abgabe letztverbindlicher Angebote ___________________ 5

4.5 Vorabinformation und Zuschlagserteilung ____________________________ 5

  1. Hinweise zur Angebotserstellung _______________________________________ 5

5.1 Form der Angebote _____________________________________________ 5

5.2 Sprache ______________________________________________________ 6

5.3 Formulare _____________________________________________________ 6

  1. Angebotskosten _____________________________________________________ 6

  2. Vertrag ____________________________________________________________ 6

  3. Honorarkalkulation / Preisangaben ______________________________________ 7

  4. Zuschlagskriterien / Erläuterung ________________________________________ 7

9.1 Honorar (50 %) _________________________________________________ 8

9.2 Konzept zur Herangehensweise (40 %) ______________________________ 9

9.3 Qualifikation und Erfahrung des benannten Projektleiters sowie stellv. Projektleiters sowie sinnvoll zusammengesetztes Projektteam (10%) _____________________________________________ 11

  1. Der Nutzungsrechte ________________________________________________ 13

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen _____________________________________ 13

  3. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten ___________ 13

  4. Fragen zum Verfahren ______________________________________________ 14

  5. Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen __________________________ 14

  6. Einzureichende Angebotsunterlagen ___________________________________ 14

  7. Zuständige Vergabekammer __________________________________________ 15

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  1. Auftraggeber und Kontaktstelle

Auftraggeber ist die Stadt Coesfeld.

Die komplette Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen, als externe Vergabestelle. Es gelten fol- gende Koordinaten:

Herr Dr. Stefan Mager

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Opernplatz 1

45128 Essen

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direk- ten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter

https://dtvp.de/

durchgeführt.

Über diesen Kommunikationskanal können Fragen, Informationen und Hinweise an den Auftraggeber gerichtet werden. Auskünfte anderer Personen des Auftraggebers zu diesem oder über dieses Vergabeverfahren sind nicht verbindlich.

  1. Geltendes Vergaberecht

Das Vergabeverfahren erfolgt daher nach Maßgabe des vierten Teils des GWB, §§ 97 ff. GWB sowie den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV). Die Bestimmungen können im Internetportal „www.gesetze-im-internet.de“ eingesehen werden. Durchge- führt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3, § 17 VgV.

Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die in der Bekanntmachung genannte Vergabekammer wenden. Ergän- zend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

  1. Fristen

Falls Sie bereit sind, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die über die Verga- beplattform zur Verfügung gestellten Unterlagen auszufüllen sowie weitere geforderte Unterlagen selbst zu erstellen. Sämtliche Unterlagen sind bis zum Ablauf der in der

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Aufforderung genannten Angebotsfrist über die Vergabeplattform des Deutschen Ver- gabeportals hochzuladen.

Die Übermittlung des Angebots mittels Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Verspä- tet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Ein Öffnungstermin unter Anwesenheit von Bietern oder deren Vertretern findet nicht statt.

  1. Voraussichtlicher Ablauf des weiteren Verfahrens

Nachdem die erste Stufe des Verfahrens, der Teilnahmewettbewerb, abgeschlossen ist, beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und auf Grundlage der Vergabeunterlagen das Angebotsverfahren. Das Verfahren ist so konzipiert, dass es mit einem größeren Bieterkreis beginnt und die Zahl der Bieter im Laufe des Verfah- rens verringert wird.

4.1 Prüfung der ersten Angebote

Der Auftraggeber unterzieht die fristgerecht eingehenden Angebote einer Prüfung.

Hinsichtlich der Angebote, die nicht vollständig sind, behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung fehlender Unterlagen und/oder Angaben vor. Es wird darauf hingewie- sen, dass eine Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlich- keitsbewertung der Angebote betreffen, nicht erfolgen darf. Das betrifft insbesondere Dokumente, die für die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien herangezogen werden.

4.2 Wertung der ersten Angebote – Möglicher Zuschlag auf das Erstangebot

Angebote, die nach der formalen Prüfung für die Zuschlagserteilung in Betracht kom- men, werden einer ersten Wertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskrite- rien (vgl. Ziff. 9) zugeführt.

Der Auftraggeber hat sich in der EU-weiten Bekanntmachung das Recht vorbehalten, den Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen.

4.3 Ggf. Bietergesprächsphase

Sollte der Auftraggeber einen solchen Zuschlag auf das Erstangebot nicht erteilen, werden diejenigen Bieter, deren Angebote nach der zuvor beschriebenen ersten Wer- tung in die engere Wahl kommen, zu einem Bietergespräch eingeladen. Der Auftrag- geber wird voraussichtlich nur noch drei Bieter zu den Bietergesprächen einladen. Je nach Wertungsergebnis kann in die engere Wahl aber auch nur ein Bieter gelangen. Dies wäre der Fall, wenn sich ein Wertungsergebnis ergibt, das zeigt, dass nur ein Bieter unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch für den Zuschlag in Betracht kommt.

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Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausge- schlossen, sondern „on hold“ gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag – gleich aus welchem Grund – nicht erteilt werden kann.

Bei der Auswahlentscheidung werden - wie im gesamten Verfahren - die Vergabekri- terien und die sonstigen vergaberechtlichen Anforderungen streng beachtet.

Die zum Bietergespräch geladenen Bieter haben im Rahmen eines Bietergesprächs die Gelegenheit, ihr Angebot zu verbalisieren und insbesondere die erarbeiteten Her- ausforderungen des Projekts sowie etwaige Vertragsaspekte vorzustellen (geplant: 30 Minuten Präsentation, 30 Minuten Rückfragen / Diskussion und 30 Minuten Ver- tragsgespräch). Die genaue Zeitplanung und Ablauf der Bietergespräche werden den Bietern in der Einladung zu den Bietergesprächen konkretisiert und mitgeteilt.

Datum und Ort der Angebotspräsentationen werden in der Angebotsaufforderung mit- geteilt.

Der Auftraggeber erwartet, dass die/der vom Bieter vorgesehene Projektleiter sowie ihr/sein Stellvertreter an der Angebotspräsentation und Verhandlung teilnimmt, die Präsentation vorträgt und zur Klärung von Fragen zur Verfügung steht.

4.4 Aufforderung zur Abgabe letztverbindlicher Angebote

Im Anschluss an den Präsentations- und Verhandlungstermin wird der Auftraggeber die in die engere Wahl gelangten Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf- geforderten.

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Prüfung und Wertung der letztverbindlichen Angebote die Verhandlung – falls erforderlich – fortzuführen und ggf. zur letztmaligen Abgabe eines zuschlagsreifen Angebotes aufzufordern.

4.5 Vorabinformation und Zuschlagserteilung

Auf der Basis des Wertungsergebnisses erfolgen die Auswahl des besten Angebotes und die (interne) Zuschlagsentscheidung. Sodann erfolgen die Vorabinformation und der Zuschlag/Vertragsschluss.

  1. Hinweise zur Angebotserstellung

5.1 Form der Angebote

Das Angebot muss vollständig sein; es muss alle geforderten Angaben und Erklärun- gen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 Abs. 2 VgV bleibt unberührt.

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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch. Nutzen Sie dazu bitte den in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu diesem Verfahren benannten Link. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Angebote, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen:

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.

5.2 Sprache

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die Angebote sind in sämtlichen Bestandteilen in deut- scher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterla- gen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zu- schreiben lassen.

5.3 Formulare

Für die Angebotserstellung sind die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare und Dokumente zu verwenden.

  1. Angebotskosten

Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Angebotsunterla- gen sind kostenfrei zuzusenden.

  1. Vertrag

Da der Auftraggeber sich in der EU-weiten Bekanntmachung das Recht vorbehalten hat, den Zuschlag bereits auf ein Erstangebot zu erteilen, muss das erste abzuge- bende Angebot den beigefügten Vertragsentwurf zwingend akzeptieren.

Zulässig sind zusätzliche Kommentierungen auf einer separaten Anlage mit Anpas- sungsvorschlägen für Vertragsanpassungen.

Der Auftraggeber fasst diese Kommentierungen als Verhandlungsvorschläge des Bie- ters auf. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Kommentierungen / Verhandlungs- vorschläge im Rahmen von Verhandlungen aufzugreifen und einer nachfolgenden Angebotsaufforderung zugrunde zu legen.

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Übernahme der Verhandlungsvorschläge. Der Auftraggeber wird vielmehr nach den Verhandlungen eigenständig abwägen, ob und

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welche Verhandlungsvorschläge er übernimmt und mit welchem letztverbindlichen Vertrag er die Bieter zur finalen Angebotsabgabe auffordern wird.

Im Zweifelsfall sind Rückfragen beim Auftraggeber zu stellen!

  1. Honorarkalkulation / Preisangaben

Mit dem Angebot ist vom Bieter eine selbst erstellte Kalkulation des Honorars beizu- fügen. Die Bieter haben hierbei Folgendes zu beachten:

• Es ist von einem Objekt i.S.v. § 11 HOAI auszugehen.

• Die Leistungen der Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 3) werden zu einem Pau- schalfestpreis vergeben. Der Pauschalfestpreis ist vom Bieter im Angebot ver- bindlich anzugeben und umfasst sämtliche Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3.

• Ab der LPH 4 wird auf Basis der Kostenabrechnung gem. HOAI vergütet. Es erfolgt keine Rückvergütung für die LPH 1 bis 3, sollte die Kostenberechnung in LPH 3 höherer anrechenbare Kosten ergeben.

• Ein Umbauzuschlag kann für den Umbauteil angegeben werden. Dies betrifft nicht den Anbau.

• Die Auftraggeberin geht jeweils von Honorarzone III, Honorarsatz unten aus.

• Rabatte auf die HOAI-Kalkulation in Prozent sind anzugeben. Pauschalen wer- den gern entgegen genommen und sind als solche auszuweisen.

• Nebenkosten sind in Prozent anzugeben.

• Anzugeben sind Stundenverrechnungssätze für einen bauleitenden Ingenieur und einen technischen Zeichner für unvorhergesehene Leistungen anzugeben.

  1. Zuschlagskriterien / Erläuterung

Der Zuschlag wird nach den § 127 Abs. 1 GWB und § 58 Abs. 1 VgV auf das wirt- schaftlichste Angebot erteilt. Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Zu- schlagskriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Angebots des jeweiligen Bieters. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Wertungspunkte. Bei glei- cher Punktzahl entscheidet der Preis. Bei dann gleichem Preis das Los.

Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:

  1. Honorar (50 %);

  2. Konzept zur Herangehensweise (40 %);

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  1. Qualifikation und Erfahrung des benannten Projektleiters sowie stellv. Projekt- leiters sowie sinnvoll zusammengesetztes Projektteam (10 %).

Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Kriterien (Zuschlagskriterien Nr. 1- 3) ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Wertungspunkte. Erfolgt die Punktvergabe durch mehrere Personen, einigt sich die Wertungskommission auf eine einheitliche Be- punktung durch alle Mitglieder der Wertungskommission. Dieser Punktwert wird der Wertung zugrunde gelegt. Es werden keine Mittelwerte der durch die einzelnen Mit- glieder der Wertungskommission vergebenen Punktwerte gebildet.

Die Preisbewertung (Zuschlagskriterium Nr. 1) erfolgt anhand der untenstehenden Formel.

Die Darstellungen zu den einzureichenden Konzepten (im Rahmen der Zuschlagskri- terien Nr. 2) wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala von 0-5 Punkten bewerten (0 Punkte = Ungenügend, 1 Punkt = Mangelhaft; 2 Punkte = ausreichend; 3 Punkte = Befriedigend; 4 Punkte = Gut; 5 Punkte = Sehr Gut). Die für das jeweilige Zuschlags- kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Ge- wichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Zuschlagskriterium erzielte Wertungspunktzahl ergibt.

Im Folgenden werden die Zuschlagskriterien näher beschrieben.

Erläuterung:

9.1 Honorar (50 %)

Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 250 Wertungspunkten. Der Wertungspreis entspricht dem vom Bieter kalkulierten Gesamthonorar, welches sich aus den unter Ziff. 8 dieser Angebotsbedin- gungen benannten Bestandteile zusammensetzt. Alle höheren, geprüften Angebots- summen werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme ins Verhältnis ge- setzt. Dies erfolgt mittels folgender Formel:

𝐀 𝐏 = 𝟐𝟓𝟎−((( )−𝟏)𝐱 𝟐𝟓𝟎) 𝐍

Dabei ist:

P die zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter

N der niedrigste angebotene Gesamtpreis

A der zu wertende angebotene Gesamtpreis

Hinweis:

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Überschreitet der zu wertende Angebotspreis das niedrigste angebotene Gesamtho- norar um das Doppelte oder mehr, so werden 0 Punkte vergeben.

9.2 Konzept zur Herangehensweise (40 %)

Mit dem Angebot ist von den Bietern ein schriftliches formuliertes Konzept zur Heran- gehensweise einzureichen. Die Ausführungen sollen in transparenter, nachvollzieh- barer und überzeugender Weise erfolgen.

Es gelten folgende formale Vorgaben für das Konzept zur Herangehensweise: Ma- ximal drei lesbare Seiten (DIN A4) zuzüglich Deckblatt. Es ist eine Schriftgröße von 12 pt. bei einem Zeilenabstand von 1,15 pt. zu verwenden. Bei einer Überschreitung der Seitenzahlvorgaben werden nur die drei zulässigen Seiten zur Wertung herange- zogen. Anlagen in Form von Darstellungen, Grafiken, Schaubildern o.ä. können bei- gefügt werden und werden nicht der Seitenzahlbegrenzung zugerechnet.

Die Erstellung des Konzepts zur Herangehensweise erfolgt auf Grundlage der Infor- mationen der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen.

Das Konzept muss inhaltliche Ausführungen zu den folgenden Aspekten enthalten und auch in der nachstehenden Reihenfolge gegliedert sein:

Pädagogische Architektur nach heutigem Stand (zur Orientierung: Pädago- gische Architektur | QUA-LiS):

• Darstellung und Erläuterung der Expertise des Bieters im Bereich der pädagogischen Architektur, einschließlich der maßgeblichen Quellen, auf denen diese Expertise beruht.

• Darstellung des architektonischen Konzepts zur Umsetzung der in der Studie beschriebenen pädagogischen Anforderungen.

Umbau während des laufenden Schulbetriebs

• Erarbeitung und Darstellung der Herangehensweise für die Durchfüh- rung der Umbauarbeiten unter Berücksichtigung des laufenden Schul- betriebs und der damit verbundenen organisatorischen Anforderungen.

Des Weiteren ist im Konzept auf die folgenden Aspekte einzugehen:

• Erstellung eines Projektterminplans unter Berücksichtigung sämtlicher in der Leistungsbeschreibung festgelegten Termine, der dem Konzept als Anlage beizufügen ist.

• Darstellung und Plausibilisierung der Herangehensweise und der prinzi- piellen Ansätze unter Berücksichtigung der Planungsziele der Leistungs- beschreibung.

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• Erkennen und Begründen der auftragsspezifischen planerischen und baulichen Herausforderungen sowie Darstellung möglicher Lösungsvor- schläge.

• Darstellung der Maßnahmen zur Kostenplanung, -kontrolle und ggf. -re- duktion im Rahmen der Planung und der Bauausführung (Methodenein- satz).

• Darstellung der Methoden zur Termineinhaltung sowohl im Rahmen der Planungsphase als auch bei der späteren Leitung und Überwachung der Bauphase.

• Darstellung der Maßnahmen zur Überwachung der Umsetzung und Kon- trolle der Planung im Rahmen der Bauausführung.

Die konzeptionellen Ausführungen zum Konzept zur Herangehensweise werden an- hand der Wertungsmaßstäbe Schlüssigkeit und Plausibilität bewertet. Es kommt dem Auftraggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfassen und einer praktikablen Lösung zuzuführen.

Die höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das Angebot, das die Beantwortung der aufgeführten Aspekte des Konzepts durch nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass der Auftraggeber die Ge- währ dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch geeignete Maßnahmen metho- disch bzw. technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem Maße wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).

Das Zuschlagskriterium „Konzept zur Herangehensweise“ wird mit 40 % gewichtet. Daraus ergibt sich eine maximale Punktzahl dieses Zuschlagskriteriums von 200.

Auf Grundlage der vorgenannten Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung in folgenden Abstufungen:

PunktzahlBeschreibung
5 Punkte (sehr gut)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr gu- ten konzeptionellen Ausgestaltung.
4 Punkte (gut)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten konzeptionellen Ausgestaltung.
3 Punkte (befriedigend)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedigenden konzeptionellen Ausgestaltung.

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PunktzahlBeschreibung
2 Punkte (ausreichend)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausrei- chenden konzeptionellen Ausgestaltung.
1 PunktDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangel- haften konzeptionellen Ausgestaltung.
(mangelhaft)
Ausschluss
des Angebots
0 PunkteDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenü- genden konzeptionellen Ausgestaltung.
(ungenügend)
Ausschluss
des Angebots

Hinweis: Eine Bewertung mit 1 Punkt (mangelhaft) oder schlechter führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

9.3 Qualifikation und Erfahrung des benannten Projektleiters sowie stellv. Projekt- leiters sowie sinnvoll zusammengesetztes Projektteam (10%)

Mit dem Angebot sind von den Bietern Ausführungen zur Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals einzureichen.

Hierzu ist das Formular zum Projektteam vollständig ausgefüllt mit dem Angebot ein- zureichen. Darin sind folgende Personen zu benennen:

• die Person der Projektleitung

• die Person der stellvertretenden Projektleitung

Zwischen den benannten Personen darf keine Personenidentität bestehen.

Zudem sind zu den benannten Personen Angaben zur Qualifikation, Berufserfahrung und einschlägige persönliche Referenzen gefordert.

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

• Für die namentlich benannten Personen sind Verfügbarkeitszusagen für den Leistungszeitraum einzureichen.

• Die benannten Personen müssen die Qualifikation „Architekt“ (i.S.v. § 75 Abs. 1, 2 VgV) nachweisen.

• Ferner müssen die benannten Personen über folgende Berufserfahrung ver- fügen:

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SchlüsselfunktionBerufserfahrung
ProjektleitungMind. 6 Jahre in der Projektlei- tung
Stellv. ProjektleitungMind. 4 Jahre mind. stv. Pro- jektleitung

• Die benannten Personen müssen in dem Formular Projektteam je mindes- tens eine persönliche Referenz in ihrer entsprechenden Funktion nach- weisen, die folgende kumulative Anforderungen erfüllen:

(i) die Erbringung von Architektenleistungen (Leistungsbild Objektpla- nung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI),

(ii) Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung nach HOAI,

(iii) im Zuge der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder Umnutzung von Schulgebäuden, insbesondere solchen mit komplexer technischer Ausstattung (z.B. Brandschutz-, Sicherheits- und Medientechnik), ein- schließlich An- und Umbauten, Sanierungen sowie funktionalen Erwei- terungen (z.B. Mensen, Sporthallen, Ganztagsbereiche, Inklusions- und Förderräume), oder anderer vergleichbarer Referenzobjekte im Bildungsbereich,

(iv) nicht länger als 8 Jahre seit Tag der Absendung der EU-weiten Be- kanntmachung abgerechnet wurden.

Die Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, die Angabe der anrechenbaren Kosten des Auftrags, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, An- schrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgerechnet sein. Referenzen, deren Abrechnung länger als 8 Jahre ab Datum der Bekanntmachung erfolgt ist, werden nicht gewertet.

Eine Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.

Bewertung Referenzen der Projektleitung

Maximal 25 Wertungspunkte werden für die Referenzen der benannten Projektlei- tung berücksichtigt. Die eingereichten Referenzen werden wie folgt bewertet:

• Gewertet werden bis zu fünf Referenzen für die Projektleitung. Bieter können also neben der einen Referenz für die Projektleitung zum Erfüllen der oben genannten Mindestanforderungen (die auch im Rahmen der

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Angebotsbewertung bewertet werden) vier weitere Referenzen für die Projekt- leitung einreichen.

• Gewertet werden nur solche Referenzen, die die festgelegten Mindestanfor- derungen (i) – (iv) erfüllen.

• Pro eingereichter Referenz für die Projektleitung, die die genannten Mindest- anforderungen (i) – (iv) erfüllt, werden 5 Wertungspunkte vergeben. Da maxi- mal fünf Referenzen bewertet werden, kann der Bieter dahingehend 25 Punkte erreichen.

Bewertung Referenzen der stellvertretenden Projektleitung

Maximal 25 Wertungspunkte werden für die Referenzen der benannten stellvertre- tenden Projektleitung berücksichtigt. Die eingereichten Referenzen werden wie folgt bewertet:

• Gewertet werden bis zu fünf Referenzen für die stellvertretende Projektlei- tung. Bieter können also neben der einen Referenz für die stellvertretende Projektleitung zum Erfüllen der oben genannten Mindestanforderungen (die auch im Rahmen der Angebotsbewertung bewertet werden) vier weitere Re- ferenzen für die stellvertretende Projektleitung einreichen.

• Gewertet werden nur solche Referenzen, die die festgelegten Mindestanfor- derungen (i) – (iv) erfüllen.

• Pro eingereichter Referenz für die stellvertretende Projektleitung, die die ge- nannten Mindestanforderungen (i) – (iv) erfüllt, werden 5 Wertungspunkte ver- geben. Da maximal fünf Referenzen bewertet werden, kann der Bieter dahin- gehend 25 Punkte erreichen.

  1. Der Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte sind mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung vollständig abge- golten. Im Übrigen wird auf den Vertrag verwiesen.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (insbesondere Liefer-, Auftrags- und/oder Zah- lungsbedingungen) des Bieters finden keine Anwendung.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten

Enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige seitens der Vergabestelle herausge- reichte Dokumente nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung

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und Kalkulation beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber umgehend darauf aufmerksam zu machen.

Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen.

Vorgenannte Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform DTVP an den Auf- traggeber zu richten.

  1. Fragen zum Verfahren

Es ist den Bietern und deren Beratern nicht gestattet, den Auftraggeber, ihrer Organe und die Mitarbeiter selbst bis auf weiteres zu befragen oder zu kontaktieren.

Sämtliche Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.

Die Fragen und Antworten, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, werden allen Bietern zugänglich gemacht. Die Bieter werden daher gebeten, die Fragen, soweit möglich, in anonymisierter Form zu stellen.

  1. Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen

Die Auftraggeber wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicher- zustellen. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergabe- rechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.

  1. Einzureichende Angebotsunterlagen

Mit der Angebotsaufforderung werden die „Liste einzureichender Unterlagen“ zur Ver- fügung gestellt. Das Angebot muss sämtliche dort genannten Unterlagen, Erklärun- gen, Nachweise enthalten.

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  1. Zuständige Vergabekammer

Für Nachprüfungsverfahren gegen das vorliegende Vergabeverfahren zuständig ist die

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel.: 0251 411-1604 Fax.: 0251 411-2165


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