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Objektplanung LP 3-8 für das Projekt
Sanierung und Erweiterung AWT
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
Projekt- und Leistungsbeschreibung
Vergabenummer 0000_23_1012-P29
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Projekt- und Leistungsbeschreibung Objektplanung LP 3-8 Sanierung und Erweiterung AWT 0000_23_1012-P29
1 Projektbeschreibung
1.1 Auftraggeber UKM Infrastruktur Management GmbH
Die UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM) ist als 100%ige Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Münster (UKM) für die Koordination sämtlicher Bauleistungen im Unter- nehmensverbund des UKM zuständig.
Insofern übernimmt die UKM IM für das vorliegende Vergabeverfahren eine koordinierende Rol- le und fungiert als Auftraggeberin.
Informationen zur UKM IM stehen unter http://ukm-im.de/ zur Verfügung
1.2 Baumaßnahme
Im Zuge der Fördermaßnahme „Sanierung und Erneuerung AWT“ am Universitätsklinikum Münster ist in einem Teilprojekt die Abfallzentrale zu modernisieren. Zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs wird eine alternative Fläche im bestehenden Versorgungszentrum 1 zum Einbau der AWT-Anlage hergerichtet. Dabei ist der laufende Betrieb in den umliegenden Berei- chen (z.Bsp. AEMP) eine wichtige Priorität.
1.3 Planungsstand, Stand der Bauausführung
Als Grundlage für die HU-Bau sind bereits Planungsleistungen um Umfang der Leistungsphase 2(+) erbracht. Bisher ist der Förderantrag nicht genehmigt. Daher werden die Planungsstufen zu den Leistungsphasen 6-8 zunächst optional beauftragt.
Die zur Verfügung stehende Fläche im Bestand wird aktuell frei. Dann beginnt eine vorlaufende Schadstoffsanierung.
2 Planungsziele
Mit der Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen beabsichtigt der AG alle noch erforder- lichen Objektplanungsleistungen (zunächst bis zur Erstellung des Bauantrags, optional bis zur Fertigstellung des Gebäudes) zu beauftragen, die zur Errichtung des Projekts erforderlich sind.
Die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens hat für den AG oberste Priorität. Der AG legt hierbei besonderen Wert auf eine ordnungsgemäß durchgeführte Kostenermittlung und - überwachung und erwartet, bei absehbaren Kostensteigerungen eine aktive Mitarbeit des AN zur Kostenreduzierung.
Ein weiteres wichtiges Planungsziel ist die Einhaltung der geplanten Termine. Ziel ist es schnellstmöglich eine Baugenehmigung zu erwirken um gegebenenfalls Teilleistungen vorab zur Ausführung zu bringen.
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3 Gegenstand der Vergabe
Der AN übernimmt für das Bauvorhaben sämtliche Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele zu er- reichen. Die Leistungspflichten beschränken sich auf die Leistungsphasen 3 - 8 (vgl. §§ 3, 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI). Sofern und soweit der AN erkennt, dass weitere Leistungen erforder- lich sind, weist er den AG hierauf hin. Weitere Vorgaben ergeben sich insgesamt auf dem Ent- wurf des Planervertrags, der mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen Bestandteil des Leistungsumfangs:
3.1 Stufen der Beauftragung
Die Beauftragung der o. g. Leistungen soll stufenweise erfolgen. Es sind folgende Stufen der Beauftragung vorgesehen:
Stufe 1: Leistungsphase 3-4 (wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfah- rens beauftragt) Optional 2. Stufe: Leistungsphase 5 Optional 3. Stufe: Leistungsphase 6 + 7 Optional 4. Stufe: Leistungsphase 8
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Ho- norars ableiten.
3.2 Besondere Leistungen
Die besonderen Leistungen der einzelnen Planungsphasen werden nachfolgend beschrieben.
3.2.1 Prüfen und sich zu Eigen machen der vorliegenden Planungsergebnisse Im Rahmen dieser Besonderen Leistung sind die vorliegenden Planungsergebnisse zur Objekt- planung abschließend zu prüfen und mit dem Bauherren abzustimmen. Der AN macht sich die- se zu Eigen. Der AN übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Planung der Leistungsphasen 1-2 insoweit, dass er Mehraufwendungen in den Leistungsphasen 3-8 nicht geltend machen kann, wenn diese auf notwendige Änderungen oder Planungsfehler in den Leistungsphasen 1-2 resul- tieren.
3.2.2 Überführung Kostenermittlung DIN 276 in ein gewerkeorientiertes Budget Die Kostenermittlung wurde nach DIN 276 aufgestellt und ist vor Beginn der Ausschreibungs- phase zur den vorgesehenen Vergabeeinheiten zuzuordnen. Der Nachweis der vollständigen Überführung der Kostenermittlung nach DIN 276 in ein Gewerkeorientiertes Budget ist zu füh- ren.
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3.2.3 Baubegleitendes Kostencontroling Im Rahmen des baubegleitenden Kostencontrolings sind die Auswirkungen der Ausschrei- bungsergebnisse, Planungsänderungen und anfallenden Nachträge auf die Gesamtkostensitua- tion zu bewerten darzustellen und Maßnahmen zur Kostensteuerung/Budgeteinhaltung vorzu- bereiten und mit dem AG abzustimmen.
3.2.4 Besondere Leistung LPH 8 Hinsichtlich der sonstigen besonderen Leistung in der LPH 8 sollten folgende Punkte in die Leistung implementiert werden
- aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapa- zitätsplänen,
- abstimmen Erstellen und Fortschreiben eines Organisationshandbuchs für die Baustelle,
- mitwirken und Begleiten der Prüfung der Werk- und Montageplanung, insbesondere un- ter Beachtung der terminlichen und inhaltlichen Aspekte,
- Tätigkeit als Bauleiter, soweit diese Tätigkeit über die Grundleistungen der Leistungs- phase 8 hinausgeht. Dies betrifft insbesondere die Organisation der Arbeitsabfolgen und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung für die von Ihm zu überwachenden Ge- werke,
- Protokollierung und fotodokumentarischer Nachweis verdeckter Leistungen, die zum Abnahmezeitpunkt nicht mehr sichtbar und überprüfbar eingebaut sind,
- monatlicher Projektbericht, welcher vom AN jeweils zum ersten Werktag des Folgemo- nats, ergänzend zum Bautagebuch, anzufertigen und dem AG vorzulegen ist. In diesem Bericht muss eine knappe Darstellung des Leistungsstandes orientiert am Gesamtter- minplan, d.h. ein Soll-/Ist-Vergleich über die Planung, Vorfertigung und Bauausführung gegeben werden. Außerdem ist anzugeben, welche Korrekturmaßnahmen bei Abwei- chungen vom Sollstand vom AN beabsichtigt sind. Des Weiteren sind Stellungnahmen zu Qualitätsabweichungen und deren beabsichtigte Beseitigung, sowie sonstige beson- dere Vorkommnisse mit in den Monatsbericht aufzunehmen. Bausollabweichungen auf- grund von Änderungswünschen des AG sind ebenfalls zu dokumentieren. Der Projekt- bericht soll außerdem den Bauzustand auf Grundlage einer Fotodokumentation darstel- len und einen Ausblick auf die im begonnenen Monat zu erwartenden Leistungen geben. Der Bautenstand wird in Farbfotos im Bericht nachgewiesen,
- Aufstellen, und Fortschreiben eines Mittelabflussplanes,
- Arbeitstägliche vor Ort Präsenz der Objektüberwachung mit mindestens einem Mitarbei- ter während der Leistungsphase 8.
3.3 BIM Der Auftraggeber beabsichtigt, das Bauvorhaben perspektivisch unter Anwendung digitaler Pla- nungsmethoden (BIM) zu realisieren. Das primäre Ziel dabei ist, im Zuge der späteren Umset- zung ein digitales Gebäudemodell im offenen Datenaustausch-format IFC4 zu erhalten. Dieses Modell soll in Verbindung mit einem digitalen Raumbuch insbesondere für die Inbetriebnahme und den langfristigen Gebäudebetrieb genutzt werden.
Münster 17.08.2026
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