Zusätzliche Vertragsbestimmungen zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB XML 3.2
Als Ergänzung zu den vertraglichen Regelungen zur Datenverarbeitung sind folgende Vorgaben zu beach- ten:
1.. Ordnungszahl (OZ)
1.1 Die LV-Struktur ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die OZ besteht aus 9 Stellen und ist i.d.R. zu gliedern in
- 2 Stellen für den Bereich (BoQ-Level)
- 2 Stellen für den Abschnitt (BoQ-Level)
- 4 Stellen für die Position (Item)
- 1 Stelle für Index (nicht zu verwenden)
1.2 Das Leistungsverzeichnis ist numerisch zu gliedern.
1.3 Vorangestellte Nullen der OZ können im Ausdruck entfallen (z.B. 01.01.0001 oder 1. 1. 1). Bereichs- und Abschnittsnummer mit der Ziffer 0 sind nicht zugelassen. Jeder Abschnitt muss mindestens eine Position enthalten. Beim Wechsel von Abschnitten ist wieder mit Position 1 zu beginnen und fortlaufend mit der Schrittweite 1 zu nummerieren. Lücken in der Nummerierung und ausgelassene Hierarchien sind nicht zugelassen. Positionen mit Indices sind nicht zu verwenden.
- Positionsbearbeitung
2.1 Allgemeines
- Ein Deckblatt zur Leistungsbeschreibung ist nicht zu erstellen
- Ein manuell erstelltes Inhaltsverzeichnis für die LV-Abschnitte ist nicht zulässig.
- Nicht zugelassen ist das Einfügen von Zeichnungen und Bildern in die Positionstexte. Diese sind als separate Dateien beizufügen.
- Technische Angaben, die erforderlich sind, um die auszuschreibenden Leistungen eindeutig zu beschreiben, können den entsprechenden Abschnitten oder Positionen als Hinweis oder Ausführungsbeschreibung vorangestellt werden.
2.1.1 Normalpositionen aus dem STLB-Bau
- Standardtexte und Mengeneinheiten des STLB-Bau dürfen nicht modifiziert werden.
- Langtextergänzungen (des Ausschreibenden) sind zwingend auszufüllen.
2.1.2 Normalposition mit frei formuliertem Text Es ist strikt darauf zu achten, dass
- zu jeder Position sowohl Lang- als auch Kurztext vorhanden ist und keine abweichenden In- formationen zwischen Lang- und Kurztext enthalten sind.
- für vom Aufsteller geforderte Bieterangaben die Datenfelder Beginn der Textergänzung (ComplCaption) = Fragetext Hauptteil der Textergänzung (ComplBody) = Punktfolgezeile Ende der Textergänzung (ComplTail)= “vom Bieter einzutragen“ gesetzt sind.
- nach der Umwandlung von Standardtexten in Freitexte die Textergänzungen des Ausschrei- benden in Langtext umgewandelt worden sind.
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2.1.3 Mengeneinheiten
- Es sind nur die im STLB-Bau verwendeten Mengeneinheiten zugelassen. (siehe die beigefügte Aufstellung unter Nr. 6.3).
- Die Änderung der Mengeneinheiten von Positionen mit Standardleistungstexten ist unzulässig (siehe auch Nr. 3.1 1).
2.1.4 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten (LB 893) sind nur bei begründetem Bedarf als Normalpositionen in einem eigenen Unterabschnitt zu erfassen.
2.2 Positionsarten
2.2.1 Pauschalposition Pauschalpositionen mit einer Ausschreibungsmenge ungleich 1 sind unzulässig.
2.2.2 Nicht zugelassen sind:
- Wahlposition (ehem. Alternativposition)
- Bedarfsposition (ehem. Eventualposition)
- Preisanfrageposition
- Zuschlagsposition (nicht zu verwechseln mit Zulageposition)
- Position mit "freier Menge"
- Aufteilung des Einheitspreises einer Position in Material- und Lohnkosten
- Bietertextergänzungen in Vorbemerkungen und Hinweistexten
2.2.3 Bieterkommentare dürfen nicht erlaubt werden.
- Anwendung des STLB Bau
3.1 Für die Beschreibung der Leistungen ist das STLB Bau in der jeweils aktuellen Fassung zu ver- wenden. Die Aktualisierung des STLB Bau erfolgt alle 6 Monate durch Beuth/GAEB (in digitaler Ausgabe).
- Leistungsverzeichnisübergabe mittels GAEB-Datenaustausch
4.1 Der Datenaustausch wird nur auf der Grundlage der "Regelungen für den Datenaustausch Leis- tungsverzeichnis" des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in der Ver- sion XML 3.2 durchgeführt.
4.2 Mit Übergabe der endgültigen Fassung des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Leistungsverzeichnis in der vereinbarten Datenaustauschphase – (bepreistes Leistungsverzeichnis X82) - zu übergeben.
4.3 Hinweise auf den freiberuflich Tätigen (FBT) sind im LV und in den Anlagen nicht gestattet.
- Ergänzende Anmerkungen
5.1 Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit beim Datenaustausch ist rechtzeitig ein Testlauf beim Auftraggeber durchzuführen, um evtl. Schwachstellen frühzeitig aufdecken und beheben zu können.
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5.2 Zugelassene Einheiten.
Einheit Hinweistext, vertragliche Regelung
cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter Mt Monat psch Pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 x Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr
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