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Objektplanung für Freianlagen bei der Sanierung und Erweiterung eines Gebäudekomplexes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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Projektbeschreibung

Gegenstand der Beschaffung / Planungsaufgabe

Vergabe-Nr.: Bauvorhaben:

25D413006
Sanierung und Erweiterung Sächsischer Landtag,
Objektplanung Freianlagen ab LPH 5 bis 9

0. Inhaltsverzeichnis

  1. Objektbeschreibung ........................................................................................... 3 Allgemeine Beschreibung des Objektes .......................................................................................... 3 Erschließung .................................................................................................................................... 4 Nutzer ............................................................................................................................................... 4
  2. Zielstellung / Planungsaufgabe ......................................................................... 4
  3. Rahmenbedingungen ......................................................................................... 6 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen / Kosten der Baumaßnahme ................................................ 6 Meilensteine im Projektablauf / Termine .......................................................................................... 6 Vorliegende Planungen / Gutachten ................................................................................................ 6
  4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen ........................................................... 7 Baurecht ........................................................................................................................................... 7 Denkmalschutz ................................................................................................................................. 7 Barrierefreiheit .................................................................................................................................. 7 Brandschutz ..................................................................................................................................... 7 Umweltschutz ................................................................................................................................... 7
  5. Bautechnische Anforderungen.......................................................................... 8 Technische Anlagen in Außenanlagen ............................................................................................ 8 Medienerschließung ......................................................................................................................... 8
  6. Auflistung beigefügter Planunterlagen / Bilder / Gutachten / baufachliche Stellungnahmen .................................................................................................. 8

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1. Objektbeschreibung

Allgemeine Beschreibung des Objektes

Nach 30-jähriger Nutzungsphase als Sächsischer Landtag beabsichtigt der Freistaat Sachsen den

Gebäudekomplex

Sächsischer Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

zu sanieren, technisch zu erneuern und aufgrund von Platzmangel zu erweitern.

Das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble bestehend aus dem Altbau, sowie den in

den 1990er Jahren errichteten Neubauten des Elbflügels, Plenarsaals und Packhofflügels soll um

einen kubischen Neubau im Innenhof des Bestands und einen Anbau auf der bisherigen Freifläche

vor dem Maritim Hotel erweitert werden. Folgen soll die Sanierung der Bestandsgebäude und der

Außenanlagen. Auch der Vorplatz des Landtages (Bernhard-von-Lindenau-Platz) steht seit 2025

unter Denkmalschutz.

Mit der Sanierung und Erweiterung des Sächsischen Landtags in Dresden ist einerseits die Erneu-

erung der Freianlagen am Bestandsgebäudes sowie der Neubau der Freianlagen am Anbau vorge-

sehen. Der Bernhard-von-Lindenau-Platz vor dem Sächsischen Landtag ist mit der großformatigen

Platzfläche und dem Blick über die Elbe von städtebaulicher Bedeutung und besitzt eine hohe Auf-

enthaltsqualität. Der Vorplatz ist durch die begleitenden Wegebeziehungen der Lindenallee und

des Radwegs entlang der Elbe erschlossen. Dagegen sind die Freiflächen zwischen Maritim Hotel

und dem Kongresszentrum als Wiesenfläche derzeit unterrepräsentiert.

Die vorhandenen Außenanlagen im Bereich des Elbflügels, Innenhofes und Vorplatz sollen saniert

und ertüchtigt werden und um die neuen Außenanlagen im Bereich des zukünftigen Anbaus erwei-

tert werden. Die begeh- und befahrbaren Flächen müssen den verschiedenen Bedarfen und Nut-

zungsansprüchen des Landtags entsprechend hergestellt werden. Die Planung des Vorplatzes un-

terliegt den Anforderungen des Denkmalschutzes, insbesondere der Umgang mit dem bestehen-

den Plattenbelag und den weiteren vorhandenen oder geplanten Einbauten.

Sämtliche Maßnahmen zur Herstellung der Erweiterungsbauten sowie zur Sanierung der Be-

standsbauten erfolgen im laufenden Betrieb. Die Bestandsgebäude werden zur Durchführung der

Instandsetzungen und Modernisierungen weitestgehend freigezogen. Durch die beiden Erweite-

rungsbauten gelingt es, notwendige Umzüge zu minimieren. Aus diesem Grund wird die Errichtung

des Anbaus vor dem Erlweinspeicher und des Kubus im Innenhof als erster Bauabschnitt erfolgen,

so dass ein Großteil der Parlamentarier und Mitarbeiter in das neue Gebäude ziehen kann, bevor

mit der Sanierung des Bestandes begonnen wird. Die Freianlagen im Bereich des Anbaus und Ku-

bus werden somit zum Ende des 1. Bauabschnitts umgesetzt. Die Sanierung des Vorplatzes folgt

gegen Ende der Sanierung des Bestands.

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Erschließung

Das Gebäude des Sächsischen Landtages liegt am linken Elbufer in der Wilsdruffer Vorstadt in

Dresden. Er wird begrenzt im Osten von der Elbe, im Norden von der kleinen Packhofstraße, vom

Hotel Maritim und der Neuen Terrasse, im Westen durch die Devrientstraße und im Süden durch

den Bernhard-von-Lindenau-Platz. Die Gebäude erstrecken sich über die Flurstücke mit den Num-

mern 2321/1; 2283/1; 2565/3 und 2566/7 der Gemarkung Dresden Altstadt I.

Die Haupterschließung des Sächsischen Landtags erfolgt über die Devrientstraße und die

Kleine Packhofstraße. Der Eigentümer des Grundstückes und der Bestandsgebäude ist der Frei-

staat Sachsen.

Nutzer

Der Sächsische Landtag wird durch das Landesparlament des Freistaats Sachsen genutzt.

2. Zielstellung / Planungsaufgabe

Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach Teil 3, Ab-

schnitt 2 HOAI i.V. mit der RLBau 2018 für die Sanierung und Erweiterung des Sächsischen Land-

tages. Zum Leistungsumfang gehört die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5

bis 9 gem. Anlage 11 zu § 39 HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.

Die Baumaßnahme gliedert sich in folgende Teilbaumaßnahmen:

Teilobjekt 1- Erweiterungsneubau (Anbau), Erweiterungsneubau (Baukörper im Innenhof)

Teilobjekt 2- Sanierung Vorplatz Bernhard- von Lindenau- Platz Freianlagen

Im Zuge der Sanierung und Erweiterung des Sächsischen Landtages werden die Außenanlagen

erneuert, neugestaltet und der Nutzung entsprechend ertüchtigt. Neben der Erneuerung der beste-

henden Außenanlagen sollen ebenfalls Maßnahmen zur Gewaltabwehr sowie die Markierung des

zum Sächsischen Landtages gehörenden Areals (Grenze Hausrecht) erfolgen. Grundlage hierfür

stellen die Sicherheitsanforderungen des Landeskriminalamtes Sachsen dar. Die befahrbaren Flä-

chen werden ertüchtigt und für die verschiedenen Veranstaltungsansprüche ausgelegt. Es sind

grundlegend die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten.

Die Entwurfsunterlage zur EW-Bau sowie die genehmigte EW-Bau für die Freianlagen liegt vor und

wird als Planungsgrundlage nach Beauftragung übergeben. Aufgrund der Unterschutzstellung des

Vorplatzes als Denkmal nach Erstellung der EW-Bau ist für den Vorplatz ein erneutes Genehmi-

gungsverfahren notwendig.

Die Realisierung der Baumaßnahme erfolgt in Teilabschnitten.

Die erforderlichen Maßnahmen können in folgende Themen untergliedert werden:

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Gestaltung „Hausrecht“

Das Areal des Sächsischen Landtages ist als Schutzzone definiert. Die fußläufige Erschließung ist

im Freiraum bis an die Fassade gegeben. Zur Wahrung des „Hausrechtes“ und somit zur Erkenn-

barkeit der Schutzzone soll eine bauliche Markierung in der Freianlage erfolgen, welche die

Grenze (auch bei Schneefall) zu den anliegenden Bereichen darstellt.

Gestaltung Elbeweg / Lindenallee

Der im Bereich des Elbflügels vorhandene Plattenstreifen zwischen den beiden Lindenreihen soll

bis zur Grundstücksgrenze im Osten, Richtung Kongresszentrum fortgesetzt werden. Ebenso sol-

len die beiden Streifen aus wassergebundener Wegedecke unter den Lindenreihen saniert werden.

Vorplatz

Der Bernhard-von-Lindenau-Platz als Vorplatz des Landtages dient der Adressbildung und Ver-

sammlungsort. Der Vorplatz steht seit 2025 unter Denkmalschutz. In Abstimmung mit der Denk-

malpflege ist der bestehende Platz zu sanieren. Er soll in seinem aktuellen Erscheinungsbild beste-

hen bleiben. Der bestehende Plattenbelag auf dem Bernhard-von-Lindenau-Platz ist stark beschä-

digt. Eine Bestandserfassung zum Plattenbelag wurde durchgeführt. Im Rahmen der Planung und

unter Bezugnahme auf die Anforderungen der Denkmalpflege ist eine zukünftig umsetzbare Lö-

sung zu erarbeiten.

Anfahrschutz in den Freianlagen

Auf Grundlage der Sicherheitsanforderungen des Landeskriminalamtes Sachsen sind die Sicher-

heitsansprüche zur Abwehr unkontrollierter Befahrung der Freianlagen umzusetzen. Hierzu sollen

u.a. Poller, Wechselsprechanlagen sowie weitere Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgen.

Beleuchtung

Die vorhandenen Lichtstelen sowie Bodenstrahler auf der Platzfläche werden erneuert, die Be-

leuchtung des Innenhofes sowie der Dachterrasse des Neubaus ist vorzusehen.

Allgemeine Einbauten

In Teilbereichen werden die Fahrradbügel zugunsten des besseren Ein- und Ausparkens bzw. zum

besseren Anfahrschutz ertüchtigt bzw. neu angeordnet. Ebenso sollen Abfallbehälter und Bänke

erneuert werden. Eine Informationsstelle zur Präsentation des Sächsischen Landtages ist vorzuse-

hen.

Anarbeitung Freianlagen Innenhof Kubus

Im Innenhof des Sächsischen Landtages wird ein Erweiterungsbau errichtet. Die Freianlagen sind

hierfür entsprechend anzuarbeiten bzw. auszugestalten. Das Dach des geplanten Kubus soll be-

grünt werden. Für die Bepflanzung der eher extensiven Dachbegrünung auf dem Kubus soll u.a.

unter Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen, Biodiversität und mit geringem Pflegeauf-

wand ausgewählt werden.

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Freianlagen Anbau

Die Freianlagen im Umfeld des Anbaus sind öffentlich zugänglich und dienen gleichzeitig als Über-

gangszone zu den benachbarten Nutzungen durch das Hotel Maritim und das Kongresszentrum.

Das Dach des geplanten Anbaus soll ebenfalls extensiv begrünt werden. Weitere stadträumliche

Elemente zur Verbesserung des Stadtklimas sind eingeordnet und sollen weiter vertieft werden.

Dabei ist ein Augenmerk auf die Lebenszykluskosten zu werfen. Das vorhandene Kunstobjekt er-

hält einen angemessenen Rahmen.

3. Rahmenbedingungen

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen / Kosten der Baumaßnahme

Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Gesamtkostenrahmen (KG 500) beträgt

9.036.468 Mio. EUR brutto*.

TeilobjektKGKostenberechnung*
brutto in €
TO 1 - Anbau + Kubus510-5905.075.422,00 €
TO 2 - Vorplatz510-5903.961.046,00 €
Bernhard- von Lindenau- Platz510-5903.961.046,00 €
Summe9.036.468,00 €

*Kostenberechnung EW-Bau Q2/2024 GBM

Die mit Bauauftrag bestätigten Gesamtbaukosten der Sanierung und Erweiterung (KG 200 – 600)

betragen 317.203.000,00 €.

Meilensteine im Projektablauf / Termine

Beauftragung

Mit der Beauftragung ist umgehend nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 (2)

GWB, voraussichtlich für Anfang Januar 2027, geplant. Mit der Auftragserteilung beginnen die

Leistungen der Planungsleistungen Objektplanung Freianlagen Leistungsstufe 2.

Die maßgebenden Meilensteine der Gesamtbaumaßnahme sind:

Leistungsbeginn: mit Auftragserteilung, voraussichtlich Januar 2027

Einarbeitung Unterlagen: Februar 2027

Übergabe AFU für Anbau und Kubus: Mai 2027

Fertigstellungstermine:

Freianlagen Anbau/ Kubus (Teilobjekt 1): März 2030

Freianlagen Vorplatz (Teilobjekt 2): 2037

Vorliegende Planungen / Gutachten

Grundlage ist der vorliegende und bestätigte EW-Bau zum Vorhaben. Die Leistungsphasen 2-4

wurden bereits erbracht. Die Unterlagen zur EW-Bau werden mit Beauftragung übergeben.

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4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Baurecht

Für das Gebiet existiert ein Flächennutzungsplan der Stadt Dresden.

Denkmalschutz

Der Neubau ist gestalterisch und funktional mit dem Altbau verbunden. Daher stehen nicht nur das

Bestandsgebäude des einstigen Finanzamtes, aufgrund seiner landesgeschichtlichen und gestalte-

rischen Bedeutung für den Freistaat Sachsen, unter Denkmalschutz, sondern auch der Neubau

des Elbflügels, sowie der Vorplatz (Bernhard-von-Lindenau-Platz).

Barrierefreiheit

Die barrierefreie Gestaltung soll eine gute Zugänglichkeit sicherstellen. Menschen mit Behinderung

oder Einschränkungen sollen die Aufenthaltsflächen im Außenbereich sowie die Gebäude des

Sächsischen Landtages ohne fremde Hilfe erreichen und betreten können. Nutz- und Verkehrsflä-

chen sowie Aufenthaltsflächen im Außenbereich sind entsprechend der DIN 18040-3 auszubilden.

Der Haupteingang, alle öffentlich zugänglichen Bereiche sowie Notausgänge müssen barrierefrei

sein. Es gelten die entsprechenden Gesetze, Normen und Verordnungen zur Barrierefreiheit.

Brandschutz

Ein Brandschutzgutachten wurde durchgeführt. Diese Prüfung beinhaltet die Kontrolle der Einhal-

tung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften im Freistaat Sachsen. Die Brandschutzplanung erfolgte

unter Berücksichtigung hinsichtlich der Standardanforderungen an die Brandsicherheit nach

SächsBO. Die Vorgaben aus dem Brandschutznachweis für die Aufstellflächen der Feuerwehr und

weitere brandschutztechnische Belange sind zu beachten.

Umweltschutz

Für die Gesamtbaumaßnahme ist die Minimierung der Bewirtschaftungs-, Lebenszyklus- und Her-

stellungskosten bei Erhalt des Gebäudewertes für eine Erfüllung der ökonomischen Qualität das

Ziel. Es wird eine sinngemäße Anwendung gemäß BNB-Leitfaden angestrebt. Hierzu wird in einem

separaten Verfahren ein BNB- Koordinator der Gesamtbaumaßnahme beigegeben. Es sind ausge-

wählte Steckbriefe zu bearbeiten, ggf. erfolgt die Bearbeitung sinngemäß.

Im Rahmen der Ausführungsplanung (LPH 5) sind die natur- und artenschutzrechtlichen Anforde-

rungen zu konkretisieren. Dies umfasst insbesondere die Darstellung landschaftspflegerischer, na-

turschutzfachlicher und artenschutzrechtlicher Maßnahmen sowie detaillierte Angaben zur Vegeta-

tion mit Festlegung von Arten, Sorten und Qualitäten. Für die Dachbegrünungen auf dem Kubus

und dem Anbau ist die Gehölzartenwahl unter den Aspekten der Biodiversität, der klimatischen

Standortbedingungen und des Pflegeaufwands zu treffen.

Die Überprüfung von Pflanzen- und Materiallieferungen, die Feststellung des Anwuchsergebnisses

sowie die Überwachung der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen sind im

Rahmen der Bauüberwachung sicherzustellen.

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5. Bautechnische Anforderungen

Technische Anlagen in Außenanlagen

Es sind entsprechende technische Anlagen in den Außenanlagen zu planen, u.a. Entwässerungs-

rinnen. Schnittstellen sind mit dem Fachplaner TGA und Medienerschließung/Tiefbau abzustim-

men.

Medienerschließung

Alle notwendigen Medien zur Versorgung des Gebäudes liegen innerhalb der Liegenschaft an. An-

fallendes Regenwasser wird ohne weitere Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage besei-

tigt bzw. dem Gewässer Elbe zugeführt. Eine Nutzung von Brauchwasser aus Brunnen wird ge-

prüft.

6. Auflistung beigefügter Planunterlagen / Bilder / Gutachten / bau-

fachliche Stellungnahmen

Anlage 1: Übersicht Bauabschnitte Gesamtbaumaßnahme

Anlage 2: Lageplan zur Gesamtbaumaßnahme mit Eintragung Nachbarbebauung

Anlage 3: Lageplan Freianlagen

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Sächsischer Landtag Dresden | Sanierung + Erweiterung

Arbeitsstand

  1. BA - Kubus und Anbau 2026 bis 2030 3. BA - Sanierung Altbau 2030 bis 2036 4. BA - Elbflügel, Anbau und Plenarsaal - Umbau auf endgültige Nutzung bis 2036

  2. BA - Umbau Packhof- und Elbflügel (Interim) 2027 bis 2030 Sanierung Plenarsaal - 2030 bis 2031 5. BA - Vorplatz und Freianlagen Anbau - 2037 (Vorgezogen Umgriff Anbau+Kubus)

Umbau TRH und ELT-Zentrale UG bis Inbetriebnahme Anbau 2029 Umbau Anlieferhof und Durchfahrt 2026 Fertigstellung Außenanlagen bis Inbetriebnahme Anbau 2030 Arbeitsstand

Lageplan | Bauabschnitte | M 1:1000 | 06.03.2026

DEVRIENTFLÜGEL

MITTEL- TURM BAU

PLENARSAAL

INDEX ÄNDERUNG/ ERGÄNZUNG DATUM NAME

5

4

3

2

1

ABGESTIMMT MIT PLANUNGSBETEILIGTEN DATUM NAME

Planfreigaben, die elektronisch erstellt wurden, sind auch ohne Unterschriften gültig. Das Wasserzeichen "F" - kennzeichnet die Planfreigabe zur Verwendung auf der Baustelle

KOORDINATENREFERENZ / HÖHENSYSTEM BEZUGSHÖHE GEBÄUDE

ETRS-UTM33 DHHN2016 ± 0,00 = 112,34 m

/

OBJEKT-NR LIEGENSCHAFT/ GEBÄUDE-BAUKÖRPER / BAUWERK

G0004184-01

Sächsischer Landtag

LIEGENSCHAFTSNUMMER Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden L000050 MASSNAHMENR MASSNAHME

04 01001 E 1601

KGR / KKE

Sanierung + Erweiterung

PLANINHALT PLANNR TEIL

CODIERUNG PLANINHALT

MAßSTAB FORMAT

PLANSTAND PLANSTAND FACHPLANER

Entwurfsunterlage 62 01

PLANVERFASSER HOCHBAU PLANDATUM BEARBEITET/ GEZEICHNET

GEZEICHNET

DATEINAME

FACHPLANER PLANDATUM BEARBEITET/ GEZEICHNET

GEZEICHNET

DATEINAME

BAUHERR

Staatsbetrieb Sächsisches

Immobilien- und Baumanagement

Niederlassung Dresden I

Königsbrücker Straße 80 01099 Dresden Tel.: +49 351 8093 0 Fax: +49 351 4510 9941 00 GEZEICHNET GEZEICHNET GEZEICHNET

CAD/FM- Dokumentationsrichtlinie V3.2, 11/2022 LEGÜLFDNALLOH

ELBFLÜGEL -FOHKCAP LEGÜLF LICHTHOF

INNENHOFFLÜGEL BRÜCKE

KUBUS

ANBAU

01 EW-Bau 17.06.2024 M. Leps

00 Fortschreibung Planstand EW Bau VL3 14.02.2024 F. Peters

3.20.0001

300

0001 01

Lageplan

LPL

1:500 900 x 400

14.02.2024

G0004184-01---_62_01_300_LPL--_0001_01

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